Beiträge von Bolzbold

    naja, ich kann nur sagen, dass ich mich in nrw von rot/grün mehr als v..... fühle...

    in keinem anderen bundesland mussten die beamten bei der diesjährigen besoldungsrunde mehr bluten..
    jetzt die kürzung des etats...ich hab die s... voll. und sag ganz ehrlich, dass ich hoffe, dass sie bei der nächsten landtagswahl wegkommen.
    die anderen machen sicherlich auch nicht alles besser, aber hier in nrw gehts mir mehr als zu weit... :autsch:

    Es kommt drauf an, ob ich von der Prinzipienebene her argumentiere, oder ob ich ich frage, ob ich wirklich "blute". Letzteres würde ich ganz klar verneinen. Zwei Prozent Inflation - meinetwegen auch drei - sehen auf dem Papier schlimmer aus als sie im Geldbeutel wirklich spürbar sind. Klar, eine ausbleibende Besoldungserhöhung mag ärgerlich sein, aber wir jammern wirklich auf recht hohem Niveau.

    Was einen Regierungswechsel angeht, so hat die CDU sich bei der letzten Wahl ja selbst rausgekegelt. Dümmer als Röttgen konnte man sich nicht mehr anstellen. Und wenn die CDU keine Rampensau aus dem Hut zaubert, wird es mit rot-grün auch noch eine Legislaturperiode weitergehen.

    Gruß
    Bolzbold

    Bei einer Facharbeit gelten aufgrund der Selbstständigkeitserklärung verschärfte Regeln.
    Alles geistige Gut, das nicht dem Schüler selbst entsprungen ist und aus anderen Quellen stammt, muss entsprechend angegeben werden.
    Ist dies nicht der Fall, liegt ein formaler Verstoß, sowie ein Verstoß gegen die Wissenschaftlichkeit vor. Ich werte die Arbeit in solchen Fällen drastisch ab.

    Liegt ferner ein (Teil)Plagiat vor, d.h. ganze Passagen sind abgeschrieben oder nur leicht abgewandelt worden und ohne Quellenangabe, dann kann man auch ein ungenügend geben.

    Gruß
    Bolzbold

    Das Schulgesetz NRW sieht vor, dass jede Lehrkraft mit wenigen Ausnahmen zur Erteilung nahezu jedes Faches angewiesen werden kann.
    Wie affin Fach A zu Fach B ist, ist dabei unerheblich.

    Formal sieht es so aus, dass das abgebrochene Mathestudium ohne Bedeutung ist. Du würdest Mathematik genauso fachfremd unterrichten wie beispielsweise ein Klassenlehrer noch Politik oder Erdkunde in der 5. Klasse erteilt.

    Um auch eine offizielle Unterrichtsbefähigung zu erlangen, musst Du das Fach entweder zu Ende studieren oder aber einen Zertifikatskurs machen. Dann kannst Du je nach Abschluss das Fach ganz regulär in der Oberstufe unterrichten und auch im Abitur prüfen.

    Gruß
    Bolzbold

    Wenn ich das richtig lese, bist Du Doppelkorrekturfachlehrerin.
    An meiner Schule gibt es KEINE Kollegin mit zwei Korrekturfächern, die zwei Kinder hat und Vollzeit arbeitet. Die eine, die es gab, war tatsächlich in der Situation, dass der Mann weniger verdiente und das Ganze aus finanziellen Gründen nicht anders ging.

    Bei uns sind die DKFLs entweder Teilzeitkräfte oder haben nur ein Kind gehabt.

    Teilzeitarbeit ist immer ein zeitliches Minusgeschäft, weil die Ermäßigung primär das Deputat, nicht aber die ganzen Zusatzveranstaltungen gleichermaßen umfasst.
    Ferner korrigieren sich die DKFLs bei uns regelmäßig einen Wolf und gehen auch entsprechend oft am Stock.

    Mit zwei Korrekturfächern und zwei Kindern an einem Gymnasium (Oberstufenklausuren, Abitur etc.) zu arbeiten, halte ich ohne entsprechendes Backing zu Hause (Kinderbetreuung, Entlastung durch Mann/Omas etc. bei Korrekturphasen) für gesundheitlich, nervlich und familiär nicht machbar.

    Gruß
    Bolzbold

    Man kann hier vom Prinzip her den Ehrlichen als den Dummen ansehen, weil er aufgrund seiner Ehrlichkeit sanktioniert wurde.
    Was bei dieser Haltung dann aber übersehen wird, ist der Umstand, dass dieser Sanktion ein wissentlicher Regelverstoß vorausgegangen ist.

    Über den Sinn und Unsinn von Regeln und der Möglichkeit, diese zu 100% umzusetzen, ist ja genug geschrieben worden.

    Wir sind hier unter (angehenden) Lehrern.
    Daher sollte die Vorgehensweise der Moderation eigentlich aus unserer täglichen Praxis heraus verständlich sein.

    Als Lehrer erziehe ich meine Schüler zu Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit gerade im Angeicht möglicher Sanktionen aufgrund vorangegangenen Fehlverhaltens.
    Das heißt konkret:

    Ich erwarte, dass alle Schüler sich an die für sie geltenden Regeln halten, auch wenn sie - wie die meisten Regeln - nie zu 100% durch- oder umsetzbar sind.
    Ich erwarte bei bekannt gewordenen Fällen von Regelverstößen eben diese Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit im Sinne der Übernahme von (Selbst)Verantwortung für das eigene Tun.
    Das heißt aber nicht, diese Ehrlichkeit per se in Straflosigkeit mündet - das darf sie auch nicht, weil Schüler das sonst ausnutzen und dies ggf. sogar für sich einfordern.

    Wenn das jetzt aber öffentlich gerügt wird, dann wäre die langfristige Konsequenz das, was Aktenklammer geschrieben hat - und das dann noch verschärft mit Zugang nur nach eingegangener Schulbescheinigung.
    Ich glaube nach wie vor, dass die überwältigende Mehrheit der Foristen hier die bisherige Regelung mitträgt.

    Gruß
    Bolzbold

    Auf diesen "Konter" habe ich gewartet.
    Die Regeln können durch Leute, die bewusst täuschen wollen, umgangen bzw. ignoriert werden. Dessen sind wir uns sicherlich alle hier bewusst.

    Dennoch setzen wir die Regeln dort um bzw. wenden sie an, wo immer entsprechender erkennbarer Bedarf besteht. Wir Moderatoren sind im Allgemeinen recht schnell damit, Fakes zu erkennen und zu sperren. Früher oder später verraten sich viele Nichtschreibberechtigte von selbst.

    In beiden Fällen ändert es nichts daran, dass Lehrer nicht schreibberechtigt sind - und dass wir Moderatoren das einfordern und nach Möglichkeit durchsetzen, sollte doch dem Sinn dieses Forums mehr als dienlich sein, oder?

    Gruß
    Bolzbold

    Ich sehe das Problem nicht.

    Wir haben in der letzten Zeit ziemlich konsequent Anfragen Dritter für (angeblich angehende oder existierende) Lehrer mit dem Hinweis auf fehlende Schreibberechtigung geschlossen.
    Der User an sich ist nicht schreibberechtigt. Das ist eine konsequente Auslegung und Anwendung der Forumsregeln und hat nichts mit Willkür zu tun.

    Würden wir hier ein Auge zudrücken, könnte sich künftig jeder Nichtlehrer mit dem Hinweis darauf, dass er ja für jemanden, der Lehrer ist, anfragt, hier registrieren und mitschreiben. Ob die Anfrage "echt" ist, ließe sich nicht überprüfen und würde damit die Forumsregeln faktisch außer Kraft setzen.

    Insofern kann ich das Schließen des Threads und die Sperre des Users nur noch einmal bekräftigen.

    Gruß
    Bolzbold

    @Callum

    Bist Du Dir da sicher?

    Bisher war es so, dass Referendare mit Sek I/II Ausbildung sich auch auf Stellen an Realschulen bewerben konnten und dann wie die "originären" Realschullehrer A12 bekamen.
    Eine Rückkehr ans Gymnasium ist formal durchaus möglich.

    Gruß
    Bolzbold

    Wie sollte ein solcher Streik denn in Deutschland aussehen? Die Länder würden alles daran setzen, per Eilverfügung gerichtlich ein Streikverbot für die jeweiligen Prüfungszeiträume zu erwirken. Es würde mich nicht wundern, wenn die Gerichte dem sogar stattgeben würden.

    Für viele unserer Zunft gilt aber eher, dass man lautstark klagt und jammert, aber sich letztlich doch so sehr wie eine Made im Speck fühlt, dass man im Zweifelsfall nicht streiken geht und das "andere Fußvolk" für seine Rechte auf die Straße gehen lässt. Lehrer mögen gebildet sein, viele sogar politisch gebildet - doch wenn es darauf ankommt, sind zu viele von uns zu unpolitisch und zu bequem.

    Gruß
    Bolzbold

    Die ganze Sache erhält durch die mittlerweile ermüdende Hardliner-Vorgehensweise von Elternschreck viel zu viel an Schärfe.

    Dass man sich als Lehrer solche öffentlichen Diffamierungen nicht gefallen lassen muss, ist unstrittig.
    Dass man die Schulleitung einschaltet und nach Anhörung des Schülers ggf. eine Ordnungsmaßnahme ergriffen wird, kann man überlegen, jedoch dürfte das angesichts des anstehenden Abiturs eher wirkungslos bleiben.

    Hier Strafanzeige zu stellen mag rechtlich gesehen zwar OK sein, jedoch dauert das Verfahren sicherlich länger als die abschließende mündliche Prüfung.

    Nun zur Professionalität:

    Für mich wäre es ein Zeichen eben solcher Professionalität, wenn ich die Prüfung ungeachtet der vorangegangenen Beleidigung durchführe und - mit den üblichen zwei weiteren Mitgliedern der Kommission - zu einer fachlich und formal korrekten und begründbaren Note komme. Dann kann der Schüler gerne Widerspruch einlegen, müsste dann aber sein eigenes Fehlverhalten einräumen, da die Befangenheit ja nicht aus heiterem Himmel unterstellt werden kann. DIESER Peinlichkeit in Verbindung mit entsprechend niedrigen Erfolgschancen bei einem solchen Verfahren wird sich der Schüler nach den Prüfungen sicherlich nicht aussetzen wollen.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich finde die Vorgehensweise von Herrn Rau sowie die Haltung des Ministeriums durchaus plausibel und auch moralisch in Ordnung.
    Die Frage danach, ob der Schüler abgeschrieben hat oder nicht, wird so gar nicht gestellt - somit auch keine Vorverurteilung durch Lehrer.

    In vielen Fällen lassen sich Aufgaben aber so stellen, dass dieses Problem gar nicht auftaucht.

    Gruß
    Bolzbold

    Hätte das Ganze nicht einen realen und ernsten Hintergrund, könnte man die Beiträge hier als Satire auffassen.

    Es gibt Schulen, die just zu diesem Zweck eine Kaution erheben, wenn die Abiturientia an ihrem letzten Schultag die Sau rauslassen will. Die Idee finde ich gar nicht so schlecht.
    Bei uns haben auch einige Besoffskis randaliert, das Ganze hielt sich aber ansonsten in erträglichen Grenzen.

    Was ich daran viel kurioser finde, ist, dass sich die Abiturientia am Tag der Zulassung bei uns traditionell feiert, obwohl sie so gesehen noch gar nichts erreicht hat - außer der Zulassung eben - und die stand für 99,5% der Prüflinge schon vor dem letzten Schultag und der Mitteilung über die Zulassung fest.

    Die Schulleitung ist in meinen Augen hier in einer Zwickmühle und kann eigentlich nur verlieren. Einerseits möchte man nicht als Spaßbremse gelten und im Extremfall dann eine Hundertschaft kommen lassen, die die Veranstaltung auflöst, andererseits soll ja der Schulbetrieb weiterlaufen und niemand gefährdet werden. Leider entstehen dadurch kleinere bis größere anarchistische (oder ochlokratische) Nischen, die von dem "Mob" dann eben ausgenutzt werden. Wenn dann die Lehrkräfte VORHER keine klaren Handlungsanweisungen erhalten und ggf. gemeinsam gegensteuern, hat man als einzelne Lehrkraft keine Chance.

    Gruß
    Bolzbold

    Eine Klausel, die besagt, dass bei Klassenarbeiten in der Sek I die gesamte Arbeit mit "mangelhaft" bewertet werden darf, wenn die inhaltliche Leistung 5 ist, gibt es nicht - und falls doch, wäre sie in den Kernlehrplänen oder in der APO-SI zu finden.

    Dies ist übrigens selbst in der Oberstufe und im Zentralabitur nicht der Fall. Dort gibt es beispielsweise in Englisch nur den Passus, dass eine Klausur nicht besser als mit 3 Punkten (5+) bewertet werden darf, wenn entweder der Inhalt oder die Sprache einzeln "ungenügend" sind. Das Prinzip ist hier das gleiche, aber hier handelt es sich ja um ungenügende Teilleistungen.

    Du hast Dir m.E. unnötig selbst ein Bein gestellt und auch Dich in ein rechtliches Minenfeld begeben, in dem Du nur verlieren kannst.
    Inwieweit fließt denn die Darstellungsnote überhaupt bei Dir in die Gesamtnote ein, wenn Du "aus Prinzip" aufgrund des Inhalts dennoch die fünf geben willst?
    Was man im Fachseminar lernt, ist das eine. Ob und wie das rechtlich begründbar ist, das ist das andere.

    Klar kannst Du auch das Rechtsforum bemühen, die Leute dort würden aber auch nur auf die geltenden Gesetze, Erlasse und die [lexicon='BASS',''][/lexicon] verweisen.

    Hier noch einmal ein Blick in die Kernlehrpläne Deutsch Gymnasium G8:

    Zitat


    Für alle Klassenarbeiten gilt, dass von Beginn an nicht nur die Richtigkeit der Ergeb-
    nisse und die inhaltliche Qualität, sondern auch die angemessene Form der Darstel-
    lung wichtige Kriterien für die Bewertung sind. Dazu gehört auch die Beachtung der
    angemessenen Stilebene, der korrekten Orthographie und Grammatik.

    Quelle: http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/lehrplaene/upl…ym8_deutsch.pdf

    Daraus lässt sich eigentlich folgern, dass der Inhalt eben nicht wie in Deiner Notenfindung nahezu ausschließliches Gewicht besitzt. Auf dieser Basis würde ich als Vater sehr genau nachfragen, inwieweit denn die Darstellungsleistung bei Deiner Notenfindung überhaupt berücksichtigt wurde.

    Gruß
    Bolzbold

    Es gibt ein paar Regeln und Mechanismen, die man als Lehrer kennen sollte, um dieses Problem, das wir sicherlich alle irgendwann einmal gehabt haben, aus dem Weg zu räumen.

    1) Du bist Lehrer. Vieles von dem, was auf Dich einprasselt, macht sich an Deiner Rolle und Deinem Status fest, nicht aber an Deiner Persönlichkeit.
    So auch das Desinteresse einiger Schüler an Deinen Fächern.

    2) Du bist oft nur in dem Maße angreifbar oder verletzbar wie Du es selbst zulässt.

    3) Erwarte von den Schülern niemals Dank oder Anerkennung - Du wirst enttäuscht werden. Bringen sie Dir dies trotzdem entgegen - und das kommt ja durchaus vor - dann freue Dich.

    4) Wer mit Menschen zusammenarbeitet, kann und muss nicht jeden mögen. Das gilt für Lehrer und Schüler gleichermaßen. Aber ein Mindestmaß an Respekt und Achtung, sowie Fairness müssen schon sein.
    Ich sage meinen Schülern immer, sie dürfen mich gerne sch**** finden, nur für doof halten sollten sie mich nicht - sie würden sonst allzu oft eines Besseren belehrt werden.

    Gruß
    Bolzbold

    Letztlich sind es immer noch dieselben Programme wie damals.

    Capella von WHC könnte ich noch empfehlen - damit arbeite ich selbst seit Jahren.
    Neben Finale gibt es auch noch Sibelius - letzteres ist aber nicht gerade günstig.

    Von einigen Programmen gibt es "light" Versionen oder Lehrerlizenzen, die etwas günstiger als die Vollversionen sind.
    Mit allen Programmen kann man einfachen Notensatz, Begleitakkorde oder gar Gitarrengriffe notieren.

    Lade Dir doch die Demoversionen runter und teste ausführlich. Du musst Dir ein eigenes Bild machen, womit Du arbeiten kannst und was Dir am ehesten liegt.

    Gruß
    Bolzbold

    So allein? Nach Hause? Gute Idee, kann ja eine Kreislaufschwäche sein. Richtig lustig, wenn dem unterwegs etwas passiert -- mehr Spaß kann man gar nicht haben.

    Wenn die Kollegin die Schülerin nicht zum Arzt geschickt hat, ist sie da wohl auch nicht hingegangen. Und wenn sie nicht am gleichen tag beim Arzt war, was soll der ann gegebenenfalls später ins Attest schreiben? "Sieht so aus, als wenn sie neulich krank war."?

    Nein, die Schülerin hat sich regulär über das Sekretariat abgemeldet. Ich nahm an, dass man nicht über solche Nebensächlichkeiten rumhacken würde.

    Zitat


    Sollte ein Attest verlangt werden, muss das der Schülerin (und in Anbetracht des Alters auch den Eltern) vorher bekannt sein. Habt ihr eine entsprechende Regelung? Ansonsten hilft halt nur der subjektive Eindruck.

    Genau DAS ist das Problem.
    Der Kollegin ging es aber darum, ob sie ein Attest verlangen kann bzw. muss.

    Gruß
    Bolzbold

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