Beiträge von Bolzbold

    Die erste Stunde ist immer so eine Sache.
    Realistisch betrachtet hast Du am Anfang das eine oder andere Organisatorische zu erledigen (Bücher, Hefte, Notengebung etc.), bevor es richtig losgeht.

    Natürlich KANN man direkt mit etwas "Spannendem" anfangen. Muss man aber nicht.

    Denkbar wäre auch erst einmal die Vorstellungen und Erwartungen der Schüler in Erfahrung zu bringen.

    Das Lehrwerk hat manchmal auch für den Einstieg nette Angebote (Collagen von Bildern, Dokumenten etc. aus verschiedenen "Epochen", Lebensweltbezug der Schüler auf der Basis der Großeltern und Urgroßeltern.

    Du kannst auch den einen oder anderen "historischen Gegenstand" mitbringen und die Schüler Alter und Hintergründe bestimmen lassen.

    Ich habe meine Schüler für die zweite Stunde je einen historischen Gegenstand mitbringen lassen, den sie dann vorstellen durften. Die Gegenstände haben wir dann nach Art (=> Quelle) und Alter sortiert.

    Gruß
    Bolzbold

    Wir haben bei uns auf 67,5 (bzw. 68 Minuten oder 1,5x45min) umgestellt.

    Die Vorteile sind sicherlich mehr Zeit für methodisches und kooperatives Lernen/Arbeiten in der Stunde.

    Hauptproblem sind für mich die Nebenfächer, weil diese dann i.d.R. nur noch einmal die Woche für je eine Stunde unterrichtet werden. Da kommt es dann auf jede einzelne Stunde an.
    Bislang sehen gerade die Nebenfachkollegen diese Konstellation als eher ungünstig an.

    Der Vorteil ist sicherlich, dass man statt 25,5 Stunden bei vollem Sek II Deputat "nur" noch 16 bis 17 Langstunden unterrichtet, was hinsichtlich der Vorbereitung weniger Aufwand bedeutet, wenngleich die Stunden nachhaltiger geplant werden müssen.

    Für Klassenarbeiten in der Sek I ist auch mehr Zeit - man muss selten in die Stunde des nachfolgenden Kollegen hineinschreiben.

    Wir haben darüber hinaus dann die beiden großen Pausen von ursprünglich je 10 Minuten auf eine große Pause von 25 Minuten verlängert; die alten "Fünf-Minuten-Pausen" wurden zu "Sieben-Minuten-Pausen" - so kommt das mit dem Stundenplan von 8:00 bis 13:13 Uhr problemlos hin.

    Literatur wirst Du in dem Sinne (noch) nicht finden, weil die Schulen, die das jetzt oder vor ein paar Jahren umgestellt haben, lediglich individuelle Evaluationen angestellt haben und es soweit ich weiß noch keine empirische Langzeitstudie gibt.

    Fakt ist jedoch, dass ich letztlich bei gleichbleibender Stoffmenge mehr Stoff in die einzelne Stunde packen muss und auch effektiv weniger Möglichkeiten habe, Hausaufgaben zu geben. Inwieweit dies durch die Möglichkeit nachhaltigeren Arbeitens in der Stunde selbst kompensiert wird, muss sich erst noch zeigen.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von unter uns
    Mein Schulleiter meint nun: Man könne nichts machen. Aber ich bin zur Akzeptanz eher nicht bereit. Mich interessiert allerdings die Rechtsseite. Weiß jemand, was man juristisch hier tun kann? Ich überlege im Moment, beide vermutliche "Delinquenten" morgen einfach einmal spaßeshalber die Arbeit noch einmal schreiben zu lassen - man kann dann das Resultat sicher nicht voll werten, aber ein Anhaltspunkt (und eine Gesprächsgrundlage) wäre es schon.

    Genervt
    Unter uns

    Viel nerviger ist es, wenn Schulleiter die rechtliche Lage selbst nicht kennen und ihre Lehrer entsprechend beraten.

    Moebius hat völlig Recht - nachzulesen ist das neben dem PhV auch bei Günther Hoegg "Schulrecht!"

    Beim "Anscheinsbeweis" kehrt sich übrigens auch die Beweislast um, d.h. der Schüler muss nachweisen, dass er nicht abgeschrieben hat.

    Ich würde das sehr relaxt angehen, das ungenügend unter die Abschreiberarbeit schreiben und die Arbeit kommentarlos zurückgeben.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von stabby408
    Wo kann ich das nachschlagen?

    Das dürfte ähnlich wie in NRW sein. Die Übernahme der Sonderaufgabe ist Bedingung für die Beförderung. Entlastungsstunden dürfte es daher nicht mehr geben, weil die "Beförderung" und die höhere Besoldung das abgelten.

    http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Intern…b4f431ededb9b5a

    Es stellt sich ferner die Frage, ob es einen rechtlichen (d.h. einklagbaren) Anspruch auf Entlastungsstunden gibt.

    Das müsste man in der Tat einmal nachschlagen. Die Seiten des KuMi dürften da sicherlich weiterhelfen.

    Gruß
    Bolzbold

    Aelska,

    bitte schieb Beiträge nicht wieder hoch. Wenn Dir innerhalb einiger Tage keiner antwortet, dann wirst Du durch dieses Schieben auch nicht mehr Antworten erhalten.

    Wenn die Stelle des AKOs eine reguläre A14-Stelle ist, dann musst Du auch das reguläre Bewerbungsverfahren durchlaufen.

    Wenn es nur eine Zusatzaufgabe ohne Beförderungsstelle ist, reicht eine formlose direkte Anfrage bei der Schulleitung.

    Gruß
    Bolzbold

    P.S. OK, jetzt hast Du durch Schieben zwar doch etwas erreicht, aber dennoch würde ich Dich bitten, künftig nicht mehr zu schieben.

    Zitat

    Original von Finchen
    Jep, bei uns (auch Gesamtschule NRW) liegt die Grenze zur Fünf bei 45% der Gesamtpunktzahl.

    Wobei das in den Grundsätzen zur Leistungsbewertung in den Kernlehrplänen als Richtwert vorgegeben ist.

    Gruß
    Bolzbold

    Ein Trick, den man gefahrlos ausprobieren kann, wäre im Druckermenü "Zwei Seiten auf ein Blatt" auszuwählen. Das ist zwar in dem Sinne keine Formatierung, aber packt zwei Seiten problemlos auf eine Seite.

    Wäre es denkbar, das Blatt beidseitig zu bedrucken?

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Friesin
    Grüße,
    Moebius


    würde er das? oder müsste dann neu konferiert werden?[/quote]

    Da die Entscheidung auf einem Irrtum beruhte, müsste diese eigentlich widerrufen werden.
    Ich könnte mir aber vorstellen, dass man - nicht zuletzt, um sich selbst nicht als Deppen darzustellen - hier "aus pädagogischen Gründen" das Ganze "durchgehen" lässt.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von dacla
    Hallo ihr
    ich hätte eine grundsätzliche Frage, darf man denn eine Note zu ungunsten des Schülers verändern, wenn man sich z.B verzählt hat oder auf dem Zeugnis aus versehen die falsche Note eingetragen hat?
    Vielen Dank
    (Bundesland NRW)

    Im Falle des Verzählens oder einer falschen Zeugnisnote handelt es sich um einen offensichtlichen Irrtum, der in jedem Fall - ganz gleich mit welchen Folgen - korrigiert werden darf und gerade bei Zeugnisnoten sogar muss.

    Es gehört zu den Mythen der Rechtsirrtümer, dass man Noten nicht zu Ungunsten der Schüler verändern dürfte.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Nuffi

    Das könnte ja glatt der Schüler selber geschrieben haben... ;)

    Und dann wäre noch die Frage, was man konkret anfechten soll. Die Bewertung des EKs oder des ZKs, des DKs oder was? Die Tatsache, dass ein ZK sich dem EK nicht anschließt und deutlich weniger Punkte gibt, zwingt Letzteren nicht zu einer größeren Rechtfertigung als Ersteren - es sei denn man geht davon aus, dass gute Noten per se gerechtfertigt sind.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von SteffdA


    Was ist das denn für ein arschlochhaftes Verhalten?!?!
    Ich kann doch meine Differenzen mit Kollegen nicht auf dem Rücken der Schüler austragen, und schon gar nicht wenn es um 'nen Abschluß geht!

    Immer mit der Ruhe.

    Das ist nicht zwingend ein "vorsätzliches Verhalten", wo der "ältere" Zweitkorrektor sich bewusst und absichtlich so verhält. Das können durchaus unbewusste Prozesse sein, die nichts mit "arschlochhaftem" Verhalten zu tun haben müssen.

    Das Phänomen, dass ein Zweitkorrektor dem Erstkorrektor zeigen möchte, dass Ersterer es "besser" kann, ist m.E. kein "Generationenproblem" sondern auch ein weitgehend natürlicher Prozess im Sinne einer natürlichen menschlichen Schwäche.

    Der Zweitkorrektor hat es so gesehen ja auch immer leichter als der Erstkorrektor, weil er ja auf die Markierungen des EK zurückgreifen kann und insofern nie herauskommen würde, wie viele Fehler (sprachlich wie inhaltlich) er übersehen hätte oder anders angestrichen hätte, wenn er selbst EK gewesen wäre.

    Er ist unter psychologischen Aspekten also im Vorteil, weil er es sowohl die Klausur als auch den EK korrigiert.

    Was beim Ausgangsthread möglicherweise ein "Mildefehler" war, könnte beim ZK ein "Strengefehler" sein. Beides kommt vor und lässt sich nicht vermeiden.

    Als ZK sollte man einerseits ordentlich korrigieren, andererseits sollte man aber durchaus die Korrektur des EK solange mittragen wie man sie nachvollziehen kann.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich würde auch eine "6" geben.

    Der Tatbestand eines Täuschungsversuchs wird ja nicht nur durch ein "Vollplagiat" erfüllt sondern eben auch durch bloßes Umstellen oder Verändern eines Wortes.

    Alternativ böten sich natürlich noch schriftliche Hausaufgabenüberprüfungen an um sicherzustellen, dass die Schüler den Text auch gelesen haben.

    Gruß
    Bolzbold

    Ach DAS Ding meinst Du.

    Da es damals noch den berüchtigten Fehlerquotienten gab, waren übersehene oder zu viel angestrichene Fehler tatsächlich punkterelevant.

    Da Fehler jetzt ja nach Gutdünken geschätzt werden sollen, ist das dann nicht mehr so wild.

    Allerdings juckt es mich ja schon in den Fingern, unsere Fachaufsicht einmal zu fragen, was man sich dabei gedacht hat.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Leute,

    mich würde interessieren, wie Ihr es mit der Bewertung der Sprachrichtigkeit in den Abiklausuren des ZA in NRW handhabt.

    Der klassische Fehlerquotient hat ja ausgedient und kann auch nicht über Umwege ermittelt und dann auf das neue Raster übertragen werden.

    Da die Schüler i.d.R. kaum Rechtschreibfehler machen und sich auch die lexikalischen Fehler meist in Grenzen halten (Satzbau-, Stellung-, Tempus und Präpositionsfehler sind ja an sich alles Grammatikfehler), bekommen die Schüler ja so gesehen bis zu 6 Punkte bei der Orthographie und bis zu 12 Punkte (realistisch sind wohl um die 6-8 Punkte) "geschenkt".

    Das macht bei den angenommenen maximalen 15 Punkten je nach erreichter Punktzahl bis zu drei Notenpunkten aus.

    Hinzu kommt, dass eine Differenzierung der Anforderungen zwischen GK und LK nicht mehr gegeben ist - früher waren die Fehlerquotienten entsprechend milder oder strenger.

    Nun sind wir Lehrer darüber hinaus ja auch sehr bewandert darin, auch haarsträubendste Texte zu verstehen. Das Kriterium des Erschwerens des Lesens und Verstehens ist also bei uns eigentlich nicht anwendbar, weil unsere "Kompensationskompetenz" (also die Fähigkeit, aus dem Geschreibsel dennoch einen Sinn zu entnehmen) zu groß ist.

    Wie geht Ihr damit um bzw. welche Lösungen haben bei Euch die Fachkonferenzen gefunden?

    Wir hatten ursprünglich die Idee, den Fehlerquotienten doch zu erstellen und das auf die drei Kategorien umzulegen, was sich aus erwähnten Gründen als nicht praktikabel erwiesen hat.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von annasun
    Bolzbold: Dass sie die Arbeit mit 6 bewertet, stellt sich Klöni nicht zur Debatte, wenn ich es richtig verstanden habe. Sie will nur wissen, ob sie das Gnaze noch korrigieren soll...

    Hm, ja. Sieht so aus.

    Also ich würde das dann nicht mehr korrigieren. Wieso auch - die tatsächliche Leistung ist ja so nicht mehr feststellbar.

    Gruß
    Bolzbold

Werbung