Beiträge von Bolzbold

    Aber das Argument, dass von Lehrerseite häufig kommt, dass es einfach nicht möglich sei, halte ich für unglaubwürdig. Ich vermute, dahinter steckt unter anderem auch die Scheu vor Beurteilungen und vor Unterrichtsbesuchen. Vermutlich ein Trauma aus dem Referendariat.

    Denkbar.

    Ich denke aber auch, dass je länger man in dem Beruf ist, desto eher hält man sich nicht zuletzt auch kraft seines Status' für unangreifbar und möchte dieses scheinbar "erworbene Recht" mit Zähnen und Klauen verteidigen. Wer jeden Tag selbstverständlich andere Menschen, die in der Hierarchie unter einem stehen, beurteilt und maßregelt, der möchte natürlich irgendwann nicht mehr, dass auf ihn dieselben Maßstäbe angelegt werden.
    Die Selbstgerechtigkeit und Selbstgefälligkeit, die man in den Kollegien auch antrifft, sind mitunter wirklich grotesk.

    Gruß
    Bolzbold


    Ich finde jedenfalls, man muss nicht immer gleich die 100% anstreben. Wenn man erstmal eine Verbesserung der Situation hinbekommen, kann auch wenn man nicht gleich den Idealzustand erreicht, dann ist das doch ein lohnenswerter erster Schritt!

    Dann solltest Du mal konkret werden:

    Wie machen wir das auf der Basis der aktuellen Besoldung / des aktuellen Tarifrechts mit der leistungsgerechten Bezahlung, wenn wir die Kriterien des Refs oder des Schulleitergutachtens oder wessen auch immer umsetzen?

    Gruß
    Bolzbold

    ich denke, dass der lehrermangel dadurch verursacht ist, dass die stellen zu unattraktiv sind. und ein höheres gehalt oder geringere arbeitszeit erhöhen die attraktivität. auf dem markt ist es doch so, dass angebot und nachfrage den preis bestimmen.
    ich verkaufe mich nicht unter wert. ich werde auf keinen fall meine jetzige stelle aufgeben, wenn ich keine attraktivere bekomme. da wäre ich ja verrückt. will sagen: die verantwortlichen dürfen sich nicht über den mangel wundern, wenn sie so unflexibel sind.

    Isoliert betrachtet hast Du Recht. Nun sind die Länder aber chronisch klamm, was sich auch auf die Bezüge der Beamten auswirkt. Ferner würde es erheblichen Unfrieden innerhalb der Kollegien stiften, wenn Kollegen für weitgehend dieselbe Arbeitsleistung spürbar mehr Gehalt bekommen, nur weil es auf dem Markt weniger Bewerber mit einer bestimmten Fächerkombi gibt. Und was ist mit den bereits etablierten Kollegen mit denselben Fächern?

    Wenn Du hier querliest, wirst Du ferner feststellen, dass der Lehrerberuf eine bestimmte Schwerpunktsetzung innerhalb der Größen "Einkommen", "Arbeitsbelastung", "Wertschätzung durch die Gesellschaft" und "Sicherheit im Job" darstellt.
    Wenn Du eine andere Schwerpunktsetzung wählst, was ja völlig legitim ist, dann wirst Du mit dem Beruf des Lehrers nicht glücklich.

    Was reizt Dich eigentlich daran, in den Schuldienst zu gehen, wenn Du trotzdem den Eindruck hast, Dich angesichts des Gehalts und Deines augenscheinlichen Marktwerts unter Wert zu verkaufen?

    Gruß
    Bolzbold


    Und wenn wir ehrlich sind, dann kennt man in der Regel innerhalb eines Kollegiums die Abseiler und die Macher. Das ist nun nicht so schwer zu erfassen.

    Richtig. Für unsere Frage bräuchten wir neben der subjektiven Wahrnehmung aber ein paar handfeste - vor allem juristisch verwertbare - Kriterien, analog zu der dienstlichen Beurteilung bei Funktionsstellen.

    Gruß
    Bolzbold

    ich interessiere mich für den seiteneinstieg und habe den tipp bekommen, bei den in frage kommenden schulen im voraus nachzufragen. das habe ich getan, und die nachfrage scheint groß zu sein (11 einladungen zum persönlichen gespräch). allerdings sagten mir die zwei rektoren, mit denen ich bereits gesprochen habe, das gehalt sei (auch für angestellte) nicht verhandelbar.
    jetzt meine frage dazu: ist das gehalt wirklich nicht verhandelbar?

    Nein. Du wirst nach TV-L oder dem je nach Bundesland gültigen Tariflohn bezahlt. Für Verhandlungen und individuelle Gehaltsfixierungen fehlt den Schulleitern ferner die rechtliche Entscheidungsbefugnis. Schulleiter sind zwar Dienstvorgesetzte, der Arbeitgeber ist aber die Bezirksregierung bzw. das Land.

    Zitat


    alternativ (was mir sogar noch lieber wäre), würde ich auch eine lösung akzeptieren bei der die arbeitszeit bei unverändertem gehalt verringert wird. aber auch das wurde von den rektoren als nicht machbar dargestellt.

    Auch hierfür fehlt die rechtliche Grundlage.

    Zitat


    ich bin der meinung, dass die schulen bzw. das land auch auf die bewerber zugehen müssen, wenn der lehrermangel tatsächlich so groß ist.
    jetzt habe ich gerade noch eine neue idee: wenn man gehalt/arbeitszeit aus formellen gründen nicht ändern kann, könnte man doch eine funktionsstelle schaffen, für die ein formeller arbeitsaufwand festgelegt wird der effektiv die stundenzahl reduziert. wäre diese lösung praktikabel?

    Nein, weil juristisch nicht zulässig.

    Funktionsstellen bzw. Höhergruppierungen unterliegen klaren Regelungen, die gesetzlich fixiert sind. Da können sich weder Du, noch Schulleiter, noch Dezernenten drüber hinweg setzen.

    Gruß
    Bolzbold

    Über Bezahlung nach Leistung brauchen wir hier nicht zu diskutieren.

    Das könnte nur dann (aus Sicht der öffentlichen Hand ökonomisch) funktionieren, wenn die Basisbezüge deutlich unter unseren aktuellen Bezügen lägen und man dann durch 150% Leistung auf den aktuellen Stand käme.
    Ansonsten wären viele Lehrer nicht mehr bezahlbar bzw. müsste man die Kriterien für leistungsgerechte Bezahlung so streng ansetzen, dass de facto niemand mehr in den Genuss eines Bonus käme.

    Die Gehälter in der freien Wirtschaft sind ferner auch nicht überall oder ausschließlich über Angebot und Nachfrage verhandelbar. Gerade die Berufe, in denen Tariflöhne gezahlt werden, sind da weitgehend außen vor.

    Und was die Ungerechtigkeiten angeht:
    Es wird immer jemanden geben, der subjektiv seine Bezahlung angesichts seine Leistung als ungerecht empfindet und das Gehalt eines Kollegen angesichts dessen Leistung für noch ungerechter. Das ist einerseits menschlich, andererseits ist es auch eine Frage, wie man mit seiner eigenen Lebenssituation umzugehen versteht.

    Gruß
    Bolzbold

    Dieser Link hier spricht nur von "sobald wie möglich". Das ist eigentlich in unserem Sinne, weil LK Klausuren alleine schon innerhalb von zwei oder drei Wochen oft nicht zu korrigieren sind. Für Kollegen mit mehreren Oberstufenkursen ist das fast eine Unmöglichkeit. Nur im Zentralabitur finden sich anhand der festgelegten Termine klare Fristen - und auch die sind recht knapp - gemessen an den sonstigen Verpflichtungen, die man ja auch noch hat.

    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/…VVzAPO-GOSt.pdf

    Gruß
    Bolzbold

    Dazu fällt mir nur immer wieder ein:

    "... ich mach' mir die Welt, widde widde wie sie mir gefällt."

    Lasst uns alle egal in welcher Lebensphase nach dem Staat rufen. Schließlich tun wir ja alle etwas für ihn. Soll er doch bitte das Rundumsorglospaket für alle zur Verfügung stellen. Zahlen tun das dann die Generationen von morgen und übermorgen. Schließlich haben unsere Großväter das mit uns ja auch gemacht.

    Gruß
    Bolzbold

    P.S. Wer die Ironie findet, darf sie behalten.

    Um auf den Ausgangsthread und die Sachlage zurückzukommen:

    Verstehe ich das richtig, dass die TE und ihr Freund keine "Bedarfsgemeinschaft" bilden wollen, damit er nicht zur Unterstützung der TE und des gemeinsamen Kindes herangezogen werden kann, weil der Freund der TE sich sein Auto zusammensparen will?

    Wäre es ferner falsch, das so zu verstehen, dass die Solidargemeinschaft (unter anderem auch ich) nun mittelbar für das Auto des Freundes aufzukommen hat?

    (Ich lasse mich gerne korrigieren.)

    Gruß
    Bolzbold

    Die Übernahme einer Klassenleitung ist Teil der Dienstpflichten. Eine "Abgabe" kann nur mit Zustimmung der Schulleitung erfolgen.
    Insofern kann man der Schulleitung die Brocken nicht einfach vor die Füße werfen.

    Ein Gespräch mit der Schulleitung wäre hier allerdings angebracht - vielleicht wird Deinem Ansinnen ja entsprochen.

    Gruß
    Bolzbold


    Aus meiner Sicht sollte ein Akdademiker, der nach dem Studium nichts findet, deutlich mehr Unterstützung bekommen als jemand, der als Ungelernter (oder auch nur Nichtstudierter) Hartz IV bezieht. Immerhin hat man Jahre seines Lebens geopfert um sich weiterzubilden um später im Staat wichtige Aufgaben zu erledigen.

    Dies ist erneut ein Beleg eklatanter geistiger Unreife. Beide (!) Fraktionen haben jeweils für den Staat oder die Gesellschaft noch NICHTS, aber auch gar nichts geleistet.
    Das "Opfern" der Jahre an der Uni war Deine freie Entscheidung und je nach Berufswahl wirst Du niemals für den Staat tätig sein. Und so ganz uneigennützig ist das ja letztlich auch nicht, gell?

    Zitat


    Vor dem Staat ist es allerdings egal, ob Du 6 Jahre mit Bestnoten studiert hast, oder 6 Jahre arbeitslos täglich Playstation gespielt und ausgeschlafen hast. Die finanzielle Unterstützung bleibt die gleiche.
    Nein, stimmt nicht einmal auf die ganze Zeit gerechnet, der Studierende hat ja nicht einmal Anspruch auf staatliche Unterstützung (die er nicht zurück zahlen muss!) während des Studiums, während der ungelernte Arbeitslose 6 Jahre lang Geld bekommt, das er nicht zurückzahlen muss.

    Und das ist auch gut so. Hast Du mal überlegt, dass Du als Student Kosten verursachst? Dass ein Studium eine eigene Investition in die Zukunft ist, von welcher man sich ja erhofft, später deutlich mehr zu erhalten als der Hartzler, ist Dir vermutlich auch nie in den Sinn gekommen.

    Zitat


    Deshalb die Devise: Mitnehmen vom Staat was man irgendwie bekommen kann, es steht einem mehr als zu!

    Jawoll. Und wer heute noch Steuern zahlt, ist selbst Schuld. Es lebe die Mitnahmementalität auf Kosten anderer. Willst Du Dich mit Deinen Äußerungen eigentlich (noch) lächerlich(er) machen?

    Gruß
    Bolzbold


    Wird denn die Arbeit dann insgesamt überhaupt nicht korrigiert und durch den Täuschungsversuch sofort mit 6 bewertet? Oder korrigiert man noch das, was da steht?

    Das steht uns, wie Du sicherlich weißt, in NRW mehr oder weniger frei - je nach Schwere des Täuschungsversuchs. Zu meiner Schulzeit in den 80ern und 90ern gab es da keine Diskussion. Täuschungsversuch = Heft weg = ungenügend. Das wussten wir alle und wir haben es alle akzeptiert. Kam entsprechend auch nur sehr selten vor.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich werde in einigen Wochen meine ersten Klassenarbeiten schreiben lassen und wollte mich vorab schon einmal über ein paar Dinge hier informieren:

    3. Kann man über die Aufgabenart für ein bestimmtes Thema, die Gewichtung und Punktevergabe eingeständig entscheiden?

    Schau mal in den Kernlehrplan Englisch - dort wird dazu etwas gesagt. Ansonsten sind die Klassenarbeitsvorschläge zum Lehrwerk zumindest als Inspiration brauchbar - sie sollten aber nicht unbedingt übernommen werden, weil die teilweise unter den Schülern bzw. deren Eltern kursieren.

    Zitat


    4. Gibt es einen Notenschnitt, der die Wdh. der Arbeit notwendig macht?

    Nein. Nicht mehr.

    Zitat


    5. Wie haltet ihr das mit Täuschungsversuchen? Ich dachte erst an einmalige Verwarnung und dann Wegnahme des Heftes. Da ich aber so einige Täuschungskandidaten in meinen Klassen habe, kann ich wohl kaum 10 Hefte vorzeitig wegnehmen, oder?

    Klare Ansage zu Beginn der Stunde - danach "zero tolerance", um eben nicht zehn Hefte wegnehmen zu müssen.

    Gruß
    Bolzbold

    @Silicium

    Dinge werden dadurch nicht wahrer, indem man sie gebetsmühlenartig wiederholt.

    Bei sechs Korrekturgruppen zu je 25 Schülern sind 150 Hefte pro Durchgang bei durchschnittlich 2,5 Arbeiten pro Halbjahr also insgesamt 750 Hefte / Klausuren im Schuljahr zu korrigieren. (In der Sek I sind es drei Arbeiten, in der Sek II nur zwei Klausuren). Das entspricht schätzungsweise dem durchschnittlichen Pensum eines Doppelkorrekturfachlehrers.

    Setzen wir einen Durchschnittswert von nur 20 Minuten pro Heft an (in Klasse 5 ist es deutlich weniger, in der Oberstufe oft das dreifache), kommen wir auf 15.000 Minuten bzw. 250 Stunden.

    Im Schnitt unterrichtet man abzüglich der Ferien ca. 40 Wochen zu 5 Tagen, also ca. 200 Tage pro Jahr.

    Du darfst gerne weiter behaupten, dass Du jeden Tag mindestens eine Stunde mit Versuchsaufbau etc. in der Sammlung verbringen wirst.
    Du darfst auch gerne behaupten, dass Du das zum großen Teil in den kurzen Ferien (Weihnachts-, Oster-, Herbstferien) tust.

    Glauben wird Dir das keiner.

    Ich will den Chemie- und Physikkollegen weiß Gott nichts Böses.
    Aber wäre es denkbar, dass die bei diesen Kollegen in deutlich geringerem Maße vorhandenen Klagen über die zu hohe Arbeitsbelastung weniger ein Ausdruck der "Toughness" der Kollegen sind als vielmehr ein Ausdruck einer eben nicht zu hohen Arbeitsbelastung?
    Könnte man nicht im Gegenzug die Klagen der Chemie- und Physikkollegen als Dünnhäutigkeit auffassen, weil es im Wesentlichen in ihrer Entscheidungsgewalt liegt, wie viel sie experimentieren, wohingegen Klausuren und Arbeiten geschrieben werden müssen?


    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    rechtlich gesehen scheint das in Ordnung zu gehen.

    http://www.gew.telebus.de/inhalt/verl_gs.htm

    http://www.rps-schule.de/recht/rechtsprechungsuebersicht.pdf

    Falls der Klassenlehrer das regelmäßig machen muss, wird es vermutlich eine entsprechende Regelung innerhalb der Schule geben, so dass die Belastungen nicht einseitig verteilt sind.

    Möglicherweise müssen die anderen Lehrer dafür die Pausenaufsicht oder die Aufsicht nach Unterrichtsschluss führen.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    zunächst gilt §12 (2) der ADO.

    Dort heißt es:

    Im Klartext heißt das:
    Wenn für die letzte Ferienwoche entsprechende Vorbereitungen, Dienstbesprechungen, Nachprüfungen etc. vor den Ferien bzw. üblicherweise zur Jahresanfangskonferenz des vorangegangenen Schuljahres angekündigt wurden, dann darf man ggf. in der letzten Woche nicht mehr in Urlaub fahren.
    Über weiterführende Verwaltungsvorschriften habe ich auf meiner BASS-CD nichts gefunden.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo, Leute!

    Habe in zwei Wochen einen wichtigen U-Besuch. Das Thema der Stunde ist die Gegenüberstellung von simple past und present perfect. Das Ganze muss in einen kommunikativen Kontext eingebettet werden. Nun weiß ich nicht, ob es reicht, wenn ich den Schülern einen Dialog in Form eines Lückentextes vorlege und sie ihn ausfüllen. ;(

    Hallo Charlie,

    willkommen bei uns im Forum.

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass Du den Eindruck hast, es könnte reichen, wenn die SuS im Unterricht EIN (!) Arbeitsblatt bearbeiten. Also selbst in einer regulären Stunde dürfte das etwas zu wenig sein.
    Ist ein Lückentext für Dich tatsächlich ein kommunikativer Kontext - vor allem dann wenn der Arbeitsauftrag "füllt den Text aus" lautet?

    Ne, also so nicht.

    Die Schüler sollten miteinander kommunizieren und diese Dialoge sollten situativ entsprechend eingebettet werden. Sowohl das Lehrwerk als die üblichen Workbooks sollten da genug Inspiration bieten.

    Die Gegenüberstellung von simple present und present perfect setzt die Kenntnis beider Zeiten voraus, sowie deren korrekte Anwendung. Das kann man im UB durchaus zu Beginn (oder am Ende) thematisieren - abhängig davon, ob der Unterschied bereits bekannt ist oder in der Stunde erst erarbeitet werden soll.

    Deine Grundüberlegung ist noch nicht wirklich ausgearbeitet - was sagen denn Deine Mentoren und Deine Fachleiter?

    Hilfreich für einen ersten Überblick, wie man Grammatik durchnehmen kann, ist das Buch von Ziegesar "Einführung von Grammatik im Englischunterricht", Oldenbourg 1995. Das beinhaltet jetzt nicht konkret diese Gegenüberstellung, ist aber ansonsten ganz hilfreich.

    "Englisch lernen und lehren" von Timm (Cornelsen) hast Du hoffentlich zu Hause stehen.

    Lies Dich doch in Ruhe erst einmal ein, schau Dir die Englischstunden Deiner Mentoren an, dann wirst Du auch die eine oder andere Idee bekommen.

    Gruß
    Bolzbold


    Liebe Nici,

    es ist der Akkusativ, denn so hat es uns Verona Pooth geb. Feldbusch gelehrt. ("Hier werden Sie [sic!] geholfen!")

    Spaß beiseite!

    Es kann nur der Dativ sein.
    Und wenn Du "die Kinder" deklinierst, wirst Du beim Dativ bei "den Kindern" ankommen, beim Akkusativ jedoch bei "die Kinder" (Wen oder was sehe ich? => die Kinder).

    Gruß
    Bolzbold

    Ich fange im Mai mein Referendariat an und habe da noch 2 Fragen, bezgl. meines Beamtenstatus:

    1.) Wie sieht die Beihilfeberechtigung konkret aus? Angenommen der Arzt verschreibt mir teure Medikamente und ich geh zur Apotheke, dann muss ich sie doch erstmal selbst bezahlen und muss dann den Antrag auf Beihilfeerstattung stellen, oder? Damit mir zunächst die 50% erstattet werden, die restlichen 50% übernimmt meine Krankenkasse. Stimmt das so? Muss ich also ALLES erstmal selbst zahlen und mich danach erst um die Erstattung kümmern?

    Richtig.
    Bei größeren Posten solltest Du die übliche Zahlungsfrist von 30 Tagen ausnutzen und die Rechnungen direkt nach Erhalt einreichen. Solltest Du mal klamm sein, kannst Du auch mit dem Arzt oder der Abrechnungsstelle sprechen - solange die sich sicher sein können, dass sie ihr Geld kriegen, sind die da auch verhandlungsbereit.

    Zitat


    2.) Wenn ich später in Pension bin und mein Leben lang als verbeamteter
    Lehrer gearbeitet habe, bin ich dann im Ruhestand auch noch zu 50%
    beihilfeberechtigt?

    In NRW hast Du einen Beihilfesatz von 70%. Allerdings kann Dir natürlich keiner sagen, ob das in den nächsten 30-40 Jahren so bleibt.
    Vgl. auch das hier.

    Gruß
    Bolzbold
    Oder muss ich da "plötzlich" alles selbst zahlen, wenn ich privat versichert bin/war.

    Vielen Dank schonmal

    aspie[/quote]

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