ZitatOriginal von klöni
Hallo,
ich habe zum ersten Mal einen Täuschungsversuch geahndet. Zwei Schüler tauschten die A und B-Blätter, so dass sie neben Schülern mit gleicher Arbeit saßen. Sie haben alles zugegeben. SL ist informiert.1) Korrigiert ihr die Arbeiten trotzdem oder schreibt ihr einfach eine 6 drunter?
2) Soll ich die Eltern vorher noch über den Zwischenfall informieren (bin KL) oder einfach warten, dass die Arbeiten mit der Unterschrift zurück kommen?
Gruß
klöni
In NRW ist §6 Absatz 7 der APO SI da ziemlich eindeutig.
Bei einem schweren Täuschungsversuch kann eine Leistungsüberprüfung mit ungenügend bewertet werden.
Angesichts des "Tatbestands" würde ich hier tatsächlich davon Gebrauch machen.
Gruß
Bolzbold