Beiträge von Bolzbold

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    Original von klöni
    Hallo,
    ich habe zum ersten Mal einen Täuschungsversuch geahndet. Zwei Schüler tauschten die A und B-Blätter, so dass sie neben Schülern mit gleicher Arbeit saßen. Sie haben alles zugegeben. SL ist informiert.

    1) Korrigiert ihr die Arbeiten trotzdem oder schreibt ihr einfach eine 6 drunter?

    2) Soll ich die Eltern vorher noch über den Zwischenfall informieren (bin KL) oder einfach warten, dass die Arbeiten mit der Unterschrift zurück kommen?

    Gruß
    klöni

    In NRW ist §6 Absatz 7 der APO SI da ziemlich eindeutig.

    Bei einem schweren Täuschungsversuch kann eine Leistungsüberprüfung mit ungenügend bewertet werden.
    Angesichts des "Tatbestands" würde ich hier tatsächlich davon Gebrauch machen.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von Biene17
    Die Nebentätigkeit wurde während des Referendariats ordnungsgemäß genehmigt.

    Bei diesem Sachverhalt handelt es sich rein rechtlich um eine Straftat und wird somit dem Dienstherren gemedelt. Mit welcher disziplinarrechtlichen Konsequenz muss die Beamtin auf Probe zusätzlich rechnen?

    Ist dies ein Entlassungsgrund für eine Beamtin auf Probe. Oder wird ein solcher Vorfall mit einerm Verweis oder einer Geldbuße geahndet?

    Wer entscheidet über die Härte der Strafe?

    Vielen Dank für die Informationen

    Vorab: Ich bin kein Jurist und alle hier getätigten Aussagen basieren auf meinen Auslegungen der entsprechenden von mir gefundenen Gesetze - und das nur für NRW, weil das Bundesland von Dir nicht angegeben wurde und ich in NRW arbeite.

    Im Landesbeamtengesetz NRW ist unter §53 folgendes zu finden:

    Zitat


    Meldung von Nebeneinnahmen
    Der Beamte legt am Ende eines jeden Jahres seiner dienstvorgesetzten Stelle eine jeden Einzelfall erfassende Aufstellung über Art und Umfang der Nebentätigkeit sowie über die Vergütungen vor, die er für eine genehmigungspflichtige oder eine nach § 51 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 b nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erhalten hat, wenn diese insgesamt die in der Rechtsverordnung nach § 57 zu bestimmende Höchstgrenze übersteigen.

    Ist dies nicht erfolgt - davon gehe ich jetzt mal aus, denn wieso würde man das Einkommen nicht versteuern aber dennoch der Behörde melden - so handelt es sich nicht nur um eine Straftat sondern auch um ein dienstliches Vergehen, das unabhängig von der Straftat vom Dienstherren geahndet werden kann.

    Wie der Dienstherr damit umgeht, weiß ich nicht. Es wäre z.B. zu klären, ob die zurückliegende Tat bei rechtzeitigem Bekanntwerden eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe überhaupt zugelassen hätte.

    Spätestens hier mache ich als Laie jetzt einen Cut, weil alles andere rein spekulativ wäre. Ich würde der betroffenen Person empfehlen, sich vorsorglich einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht zuzulegen und sich auf mögliche Konsequenzen einzustellen.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von katta
    Das habe ich so verstanden, als gäbe es da noch mehr als "nur" die Unterlagen für die Lehrkraft.

    Ich hoffe, ich stelle mich nicht zu doof an, aber ich korrigiere das allererste Mal irgendwas "Zentrales" mit vorgegebenen Bewertungshorizont. Ich arbeite mich da gerade erst ein und versuche, das alles zu verstehen, was die mir da vorgeben und erlauben oder nicht...

    Nein, Du stellst Dich nicht zu doof an. Es ist mehr als verständlich, dass Du Deine Arbeit gut machen möchtest. Andere in Deiner Situation stellen sicherlich dieselben Fragen - nur dass sie sie eben dann woanders stellen.

    Was die falsch angestrichenen Fehler angeht, so dürfte das ja eigentlich eher die Ausnahme sein. Zu viele übersehene Fehler bzw. Fehler, die Du noch selbst findest, wirken sich u.U. deutlicher auf die Endnote aus.

    Gruß
    Bolzbold

    @AK

    Also wenn 12er Schüler einem allen Ernstes erzählen wollen, "da stünde nichts Vernünftiges", dann ist das schon ein Armutszeugnis.
    Das ist eine reine Schutzbehauptung, die Dich als Lehrerin ja in die Verlegenheit bringen soll, den Schülern das Gegenteil zu beweisen.

    Insofern ist die Internetrecherche eine gute Idee, die Schüler selbst herausfinden zu lassen, dass sie selbst zu faul oder zu blöd waren, "vernünftige" Informationen zu finden. Gerade zu den beiden von Dir erwähnten Begriffen sollte sich ja einiges finden lassen.

    Oft sind es aber die Länge des Textes, die Aufmachung der Website und andere Kriterien, die nichts mit der Qualität der Suchergebnisse zu tun haben, die die Schüler zu solchen Aussagen verführen.

    Und natürlich muss man sich die Mühe machen, zwischen relevanten und irrelevanten Informationen zu unterscheiden oder gar einen Text ganz [sic!] zu lesen...

    Hoffen wir also, dass Deine Zöglinge entsprechenden Erkenntnisgewinn haben werden.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von katta
    Danke für die Antworten!

    Äh, Handreichungen zur Korrektur? Nö, hab ich nicht bekommen.
    Hab die Klausuren in die Hand gedrückt bekommen und das war's (sind von einer anderen Schule). Alles andere an Informationen habe ich mir so zusammen erfragt (und da sagte z.B. auch der Stufenleiter der 12 nichts von Handreichungen o.ä.).

    Was meinst Du mit "Handreichungen"?
    Die Bewertungsbögen und den Originalerwartungshorizont wirst Du doch bekommen haben, oder? Ohne Letzteres könntest Du ja auch nicht korrigieren.
    Gesonderte Handreichungen gibt es in dem Sinne nicht - allenfalls die Richtwerte für die Bepunktung der Sprachrichtigkeit, die aber den "Unterlagen für die Lehrkraft" angehängt sind.

    Zitat


    Aber deswegen hab ich ja hier auch nachgefragt, weil ich offensichtlich peinlicherweise nicht auf dem aktuellen Stand war, was die Comprehension-Aufgabe angeht. (Und einfach nach Gefühl drauf los korrigiert habe ich nicht; habe Zweifelsfälle für mich mal mit Bleistift markiert, bis ich diese Fragen klären kann.) Stimmt, im Erwartungshorizont stehen Zeilenangaben, also dürfen die Schüler das wohl auch machen.

    Im Erwartungshorizont stehen die inhaltlichen Kriterien, die zu erfüllen sind. Damit wird mittelbar ja auch klar, dass es sich nicht immer um ein klassisches "summary" handelt.
    Die Zeilenangaben im EH in Aufgabe 1 sind Beispiele für inhaltliche Kriterien. Das heißt nicht, dass hier auch direkt zitiert werden soll oder in jedem Fall eine Referenz anzufügen wäre. Diese Zeilenangaben dienen der Orientierung der Lehrkraft.

    Bei der Analyse (A2) sind direkte Referenzen ja mitunter unabdingbar. (Und hier werden die konkret zu benennenden Aspekte ja "kursiv" hervorgehoben.)

    Gruß
    Bolzbold

    Ich komme mir hier vor wie in einem SpraWi-Seminar und frage mich, ob die ausführlichen Darstellungen über Konnotationen und weitere Fachtermini etc. nun wirklich etwas mit der Ausgangsfrage zu tun haben.

    Ging es nicht darum, dass die Schüler Begriffe wie Endlösung nicht kannten und den Begriff "Oder-Neiße"-(Linie) in seiner (historischen) Bedeutung - und damit auch mit seinen entsprechenden Konnotationen - nicht verstanden?

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von Aktenklammer
    Eine Frage vor allem wohl an Geschichtslehrer: In meinem LK Stufe 12 ist es nun mehrfach vorgekommen, dass die Schüler keinerlei Ahnung hatten, was mit "Endlösung" oder anderen Begriffen des Nationalsozialismus gemeint ist. Diese Begriffe kamen in einem Text über "lügnerische" Worte vor. Ebenso war es ihnen nicht möglich herauszufinden bzw. anhand von Literatur nachzuvollziehen, weshalb ein Begriff wie "Oder-Neiße" (kam ebenfalls in einem Text zu Sprache vor) nicht bloß denotativ gesehen werden kann - Ist das 'normal'? Ich dachte, dass die Schüler bis zur 12 das Thema "Nationalsozialismus" hin und her behandelt haben. Ist das nicht so?

    Laut Lehrplan kommt das Thema NS-Zeit im Geschichtsunterricht erstmals in der 10 (G9) bzw. in der 9 (G8) vor. Im Deutschunterricht und im Religionsunterricht kommt das Thema je nach Lehrplan und Lektüre und Themen früher dran.
    "Endlösung" und "Oder-Neiße-Linie" sollten eigentlich bekannte Begriffe sein, zumindest ersterer sollte nach Behandeln der entsprechenden Quelle (Protokoll über die Wannseekonferenz) bekannt sein.
    Es kommt öfters vor, dass man aus welchen Gründen auch immer im GU in der 10 nur bis zum 2. WK kommt und die Nachkriegszeit über Bord geht. Das wäre bei "Oder-Neiße" dann der Fall.

    In der Oberstufe kommt die NS Zeit in 12.2 dran (ich mache das gerade im LK) und die Nachkriegszeit in 13.1. Abhängig davon, ob die Schüler überhaupt Geschichte in der Oberstufe belegt haben und ob sie ggf. unter nachhaltiger Amnesie aus der Mittelstufe leiden, kann es also durchaus sein, dass diese Begriffe nicht bekannt sind.

    Es ist zweifelsohne peinlich, aber erklärlich.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von katta
    Zum einen: Was mache ich, wenn der Erstkorrektor einen sprachlichen Ausdrucksfehler angestrichen hat, der keiner ist? ("of his own free will" in diesem Beispiel)

    Das habe ich auch bei meiner Zweitkorrektur. Ich mache da eine Klammer bzw. klammere den Fehler des EK ein, um so kenntlich zu machen, dass es aus meiner Sicht kein Fehler ist.

    Zitat


    Zum anderen:
    Die erste Aufgabe in Englischklausuren ist doch eine summary-Aufgabe.
    D.h. da sollen doch keine Zitate (oder Textverweise, see l. 24) gebracht werden. Oder hat sich das mit der Umformulierung dieser Aufgabenstellungen von "sum up the text" zu aspektgeleiteten Fragen geändert und ich hab das nicht mitgekriegt??

    Nein, es ist keine klassische "summary"-Aufgabe sondern eine "comprehension"-Aufgabe. Es geht hier eben nicht immer nur darum, den Text sklavisch zusammenzufassen sondern eben um eine aspektgeleitete Wiedergabe. Das kann mal identisch mit einem summary sein, muss es aber nicht.
    Beispiel LK: "Summarize the author's view... and the conclusion he draws" ist eben nicht das klassische summary sondern eben aspektgeleitet. Der Erwartungshorizont ist diesmal im Gegensatz zu vor zwei Jahren entsprechend gestaltet.

    Direkte Zitate finde ich auch nicht schön, doch die kann ich mangels expliziten Hinweises in den Bewertungskriterien inhaltlich nicht negativ sanktionieren, es sei denn, es gäbe da einen FK-Beschluss. (Wobei ich mir da nicht sicher bin, ob das rechtlich OK wäre.)

    Sprachlich kann ich jedoch bei den Direktzitaten unter Punkt 2 und 12 und ggf. unter 8-10 jeweils Punkte abziehen.

    Gruß
    Bolzbold

    Also zumindest auf den Wahlplakaten, die ich gesehen habe, wann immer ich mit dem Auto durch die Stadt gefahren bin, hat die Linke mit eher globaleren Themen "Raus auf Afghanistan", "EON und RWE entmachten", "Hartz IV abwählen" etc. geworben. Dem durchschnittlichen Wähler, der nicht das (Landes)parteiprogramm liest, dürfte das so erscheinen, als habe die Linke außer populistischen Parolen auf NRW-Landesebene nicht sonderlich viel zu bieten, so dass sie von der Diktion her schon mit den rechten Rattenfängern mithalten kann.

    Gruß
    Bolzbold

    Panic

    Was "will" der Wähler denn Deiner Meinung nach - und welche politische Konstellation entspricht denn dem Wählerwillen?

    Wenn tatsächlich bundespolitische Themen die Wahl überschattet haben, kann es an der hiesigen Schulpolitik ja nicht liegen.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von kleiner gruener frosch
    Was wohl ne Tatsache ist, dass diese Bevölkerungsgruppen die Leidtragenden der Selektion sind, aber nicht wegen ihrer Zugehörigkeit, sondern weil sie nach Leistung und Können selektiert werden und sie aufgrund mangelnder Unterstützung nicht das leisten können, was besser unterstützte Schüler leisten können.

    Wenn man behauptet, dass nach sozialem Stand selektiert wird, überspringt man aber die Folge des sozialen Stands als "Zwischenergebnis" für die Selektionsentscheidung.

    ich hoffe, du verstehst, was ich sagen wollte. habe mich wohl ziemlich kompliziert ausgedrückt. ;)

    kl. gr. Frosch

    Ich kann Frosch da nur zustimmen.

    Es wird schnell geurteilt, dass die Schule Menschen mit schwachem sozialem Hintergrund benachteiligt. Das KANN man so sehen.
    Sinnvollerweise sollte man dann aber auch fragen, inwieweit eine Einheitsschule diese Problematik besser in den Griff bekommt.
    Der Mangel an Werteerziehung, an Leistungsbereitschaft etc. der vom Elternhaus vermittelt wird, bleibt ja.
    Und wieso sollte die Einheitsschule das jetzt besser kompensieren?

    Gruß
    Bolzbold

    Danke für die bisherigen Beiträge.

    Ich bin mir da auch noch nicht so sicher, was da kommen wird.

    Rot-rot-grün wäre politisch-ideologisch natürlich leichter umzusetzen, zumal die Grünen dem gegenüber ja relativ offen sind. Es hätte aber schon etwas von hessischen Verhältnissen, wenn Frau Kraft sich mit den Stimmen der Linken wählen ließe. Damit würde die Linke letztlich mehr politisches Gewicht bekommen als ihr rein stimmenmäßig zustünde. Schulpolitisch sind sich die drei ja relativ einig.

    Bei dieser Konstellation macht man sich als große Volkspartei auch so gesehen am wenigsten unglaubwürdig.

    Wie sollte denn als Alternative bei einer großen Koalition der "Kompromiss" im Bereich Schule und Bildung aussehen? Wenn man vorher mit entsprechenden Programmen in den Wahlkampf zieht, kann eine große Koalition nur beiden Parteien schaden.

    Eine andere Dreierkonstellation wie Jamaika oder Ampel halte ich für unwahrscheinlich - da wären die Gegensätze dann wohl doch zu groß.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo an die NRWler,

    mich würde nach dem doch zumindest für mich überraschenden Ergebnis der Landtagswahlen interessieren, wie Ihr die Zukunft der NRW Schullandschaft einschätzt. Was wird sich definitiv ändern, was wird sich nicht ändern (lassen) und welche Vor- und Nachteile kann/wird das haben.

    Ich freue mich auf interessante und kontroverse Spekulationen, Analysen und mehr.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von neleabels
    Das war ja auch ein Streik...

    Null Vorbereitung, null Publicity in den Schulen, null mediale Aufmerksamkeitssteuerung - null Wirkung.

    Als ob der Karnickelzüchterverband Buxtehude zu öffentlichen Kundgebungen aufruft... :rolleyes:

    Nele

    Das kann ich bestätigen. Bei uns an der Schule hat, soweit ich mich erinnere, auch niemand gestreikt von den angestellten Kräften. Infos zum Streik? Fehlanzeige.

    So wird das nix.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von juna
    Mir hilft die Einstellung:

    diese "Unverschämtheit" ist oft ein "Vertuschen der Angst", die Eltern um ihre Kinder haben. Sie sind unsicher, wollen alle Fehler des Kindes möglichst nicht sehen müssen (ist ja auch hart, zuzugeben, dass das Stück Mensch, das aus einem selbst entstanden ist, einen Fehler hat), deshalb schießen sie wie wild um sich. Es ist sozusagen eine "Ablenken von den Fehlern der eigenen Kinder", lieber klammere ich mich verzweifelt an jeden "Fehler", den der Lehrer macht, als dass ich über meine eigenen Fehler nachdenke.

    (hoffe, man kann verstehen, was ich meine; habe jetzt auch lange überlegt, ob ich das hier schreiben will, aber nachdem mir eine langjährige Kollegin vor Jahren diesen Hinweis mit auf den Weg gegeben hat und er mir bei "unverschämten Eltern" immer wieder hilft, dachte ich ich gebe ihn mal weiter, vielleicht kann ja auch jemand mit dieser Einstellung was anfangen)

    Diese zunächst einmal durchaus als im weiteren Sinne "menschlich" zu verstehende Reaktion der Eltern kann man sogar auf den Menschen an sich erweitern.
    Es ist ja nicht nur so, dass Eltern den Lehrern gegenüber unverschämt auftreten sondern auch umgekehrt.

    Bei "unverschämten" Reaktionen sollte man sich klar machen, dass es im Grunde mehr über denjenigen aussagt, der sich so verhält, als über denjenigen, der es abbekommt.

    Sachliches, höfliches, aber bestimmtes Auftreten und das Beschränken auf das eigentliche Thema des Gesprächs (hier z.B. das Fehlverhalten des Schülers) lassen einen wenigstens erhobenen Hauptes aus dem Gespräch gehen.

    Im Falle der "Service-E-Mails" hätte ich allerdings auch einen freundlichen Hinweis gegeben, dass man als Elternteil dann eben die erwähnten Alternativen wahrnehmen muss.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von Hannes77
    Also zum Verfahren in Nds. wurde ja schon einiges gesagt. Ich selbst habe den Spaß vor einer Woche durchlaufen: 2 Stunden plus Nachbesprechung sowie das Gespräch zum angestrebten Amt.
    Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass Du als Stunden- und Vertretungsplanerin mit A14 abgespeist werden sollst. Bei uns ist das eindeutig eine Funktion in der Schulleitung, deshalb ist die Stelle, auf die ich mich beworben habe, mit A15 ausgeschrieben. Und für weniger würde ich das nicht machen, denn der Unterschied zwischen A13 und A14 ist ja nur marginal. Der Arbeitsmehraufwand ist (bei 5 Stunden Entlastung) aber erheblich, ebenso die Verantwortung.

    Vielleicht hat der TE seine Funktion auch nicht genau genug erklärt.
    Bei uns gibt es den "Hauptverantwortlichen", der in der Tat A15er ist, und einen "Mitarbeiter", der A14 ist und für gewöhnlich der Vertreter des A15er ist.

    Dass man als Schulleitung engagierte und ambitionierte Studienräte je nach Schule erst einmal die Aufgaben und Verantwortungsbereiche übernehmen und machen lässt und hinter vorgehaltener Hand sagt, dass man ggf. irgendwann dafür eine Beförderungsstelle ausschreibt, ist doch fast schon normal.

    Welcher Lehrer, der "noch etwas werden will", würde da konsequent nein sagen und dann später eiskalt gegen den "Dummen" bei der Bewerbung um die entsprechende Funktionsstelle antreten, der das jahrelang für lau gemacht hat?

    Gruß
    Bolzbold

    Grundproblem ist doch, dass der eigentlichen (d.h. pädagogischen, logistischen und didaktischen) Reform ein Gesetz vorausgeht, das zunächst einmal den Landtag passieren muss.
    Vorher wird - wie so oft - kein konkretes Konzept ausgearbeitet, um das Vorhaben der SPD in die Tat umzusetzen. Unter arbeitsökonomischen Aspekten mag das einleuchten.
    Wie fatal eine Reform sein kann, wenn erst NACH Verabschiedung der Gesetze überhaupt über pädagogisch-didaktische Konzepte nachgedacht wird, Lehrbücher umgeschrieben bzw. neugeschrieben werden, ggf. Schulgebäude um Mensen erweitert werden, hat die G8-Reform gezeigt.

    Bis die Reform überhaupt flächendeckend greift, sofern sie überhaupt umgesetzt werden kann, werden diesmal nicht nur zwei oder drei Jahrgänge als Versuchskaninchen missbraucht werden sondern eine ganze Schülergeneration.

    Reform ja, gerne. Aber bitte erst "starten" d.h. einführen, wenn die Konzepte und sonstigen Rahmenbedingungen VORHER geschaffen wurden.

    Ich habe persönlich keine Lust, ständig die Suppen auszulöffeln, die sich profilierungssüchtige oder ideologisch verblendete Schulpolitiker ausdenken.

    Gruß
    Bolzbold

    Auf solche kritischen Fragen der Eltern antworte ich für gewöhnlich, dass eine gute Note nicht automatisch besser oder stärker legitimiert ist als eine schlechte(re) Note, nur weil sie einem besser in den Kram passt.
    Ungeachtet dessen gelten die Ausführungen von unter uns natürlich auch noch.

    Über zu gute Noten würde sich auch niemals irgendwelche Eltern beschweren - die werden mit einem stillen Lächeln mitgenommen.

    Gruß
    Bolzbold

    Heute im Zentralabitur:

    Eine Schülerin will wissen, was ein bestimmter idiomatischer Ausdruck bedeutet, weil sie das angeblich nicht im Dictionary fände.

    1. Der Begriff wurde in den Fußnoten des Textes erläutert!

    2. Unter dem Stichwort eines Wortteils im einsprachigen Wörterbuch wurde auf das Idiom verwiesen.

    Die Schülerin war weiß Gott nicht zu blöd. Aber sie kam nicht auf die Idee, den Begriff systematisch nachzuschlagen. Selbst wenn der Begriff nicht im Klausurtext schon erläutert worden wäre, hätte sie die Möglichkeit gehabt, das nachzuschlagen.

    Das bestätigt mich in der Annahme, dass ein Wörterbuch immer nur so gut ist wie derjenige, der es verwendet bzw. die Vorteile desselben zu nutzen weiß.

    Gruß
    Bolzbold

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