Beiträge von Bolzbold

    ganz ehrlich...
    ich würd das kind gehen lassen... klar ist es nicht gerade freundlich mehr oder weniger nicht gefragt zu werden, aber deshalb ein fass aufmachen...
    find ich auch übertrieben....
    naja... typische beamte eben.. alles muss formal korrekt sein...

    nächstes mal sind die eltern dann schlauer.... dann ist das kind dierkt krank.....

    Diese Aussage von einem erwachsenen Menschen zu hören finde ich schon grenzwertig. Es gibt Regeln, an die wir uns alle zu halten haben. Das dann als Hyperkorrektheit zu kritisieren zeugt von einem eigenartigen Rechtsverständnis und Rechtsbewusstsein. Ich kenne solche Bemerkungen eigentlich nur von Schülern oder von unreifen Erwachsenen.

    Gruß
    Bolzbold


    Ein paar Infos dazu: Der Vater holt den Jungen nach der 4. Stunde (Deutsch) ab, morgen nach der 6. Stunde beginnen die Ferien. Die Kunstlehrerin bin übrigens ich.
    Ich finde das sehr frech so kurz vor knapp zu kommen und den Sohn einfach früher abzuholen. Kann man da "Nein" sagen? Wie würdet ihr handeln? Ich hab dem Vater zurückgeschrieben, dass er sich an den Schulleiter wenden soll, der macht die Beurlaubungen vor den Ferien.

    Du kannst nicht nur, Du müsstest sogar nein sagen, gerade weil Du solche Beurlaubungen vor den Ferien nicht selbst vornehmen darfst.
    Das würde ich mit dem Hinweis auf die Schulleitung bei weiteren Fragen auch genau so handhaben. Wir sind schließlich in der Schule und nicht in einem Wunschkonzert.

    Leute gibt's.

    Gruß
    Bolzbold

    Das Problem bei Ordnungsmaßnahmen in NRW wäre, dass diese erst getroffen werden dürfen, wenn alle erzieherischen Mittel zuvor ausgeschöpft wurden.

    Insofern kann man als einzelne Lehrkraft nicht mal eben so eine Klassenkonferenz einberufen und "saftige Maßnahmen beschließen" - da müssten die anderen Mitglieder schon mitziehen.

    Ferner haben wir ein Problem mit der Beweislast. Die Indizien liegen zwar vor, jedoch müsste eine Ordnungsmaßnahme auch entsprechend "widerspruchssicher" sein. Den Anscheinsbeweis hier anzuführen - denn nichts anderes ist es ja letztlich - sehe ich als problematisch an. Im Falle eines erfolgreichen Widerspruchs würde der Schuss in jedem Fall nach hinten losgehen.

    Zum eigentlichen Problem:

    Wenn der Schüler Dich, liebe Quesera, persönlich damit beleidigen wollte, dann ist das im Wesentlichen ein "Beziehungsproblem" zwischen ihm und Dir, was Du auch nicht durch Ordnungsmaßnahmen gelöst bekommst. Ordnungsmaßnahmen KÖNNEN zwar auch zur Einsicht führen, jedoch dürfte die spontane Reaktion des Schülers, sofern es nicht die erste Ordnungsmaßnahme ist, genau das Gegenteil sein.

    Ich würde das fernab der Schulleitung, wohl aber mit den Eltern klären. Denen dürfte es, sofern sie diese Begriffe nicht wie selbstverständlich selbst im Alltag verwenden, ziemlich peinlich sein. Das setzt aber voraus, dass die Eltern bei dieser Beweislage auch kooperieren.

    Silicium schreibt etwas von Annahme des Machtkampfs. Das kann in der Tat hilfreich sein, jedoch muss man diesen dann mit der Souveränität eines Lehrers und eines Erwachsenen auch ziemlich zügig gewinnen. Sonst ist die Annahme eines solchen "Duells" nämlich schon ein heimlicher Sieg des Schülers. Schüler müssen wissen und spüren, dass sie solche Machtkämpfe, sofern sie sie führen wollen, nicht gewinnen können. Dann ergibt sich so etwas auch nicht.

    Das mit dem Rudelführer, was Andran gesagt hat, sehe ich ähnlich. Letztlich bist Du als Erwachsener auf natürliche Art und Weise für gewöhnlich den Schülern überlegen - das muss man normalerweise nicht explizit demonstrieren - aber gerade als Frau sollte man sehen, dass man auch mit solchen problematischen Schülern versucht selbst klar zu kommen.

    Gruß
    Bolzbold


    Ich überlege mir, ohne in die Arbeiten geschaut zu haben, was ich erwarte bzw. was die Schüler leisten konnten und formulieren eine Mischung aus Bewertungsbogen und Erwartungshorizont, der einerseits detailliert genug ist, aber andererseits auch noch Spielraum lässt, wenn die Schüler andere, aber dennoch gute Schwerpunkte gesetzt haben.

    Bis hierhin verfahre ich ähnlich. Ich erstelle jedoch keine zwei separaten Horizonte, sondern mache das in einem - auch wenn ich dann hinterher noch einiges modifiziere.

    Zitat


    Wenn ich meinen Bogen fertig habe, nehme ich mir die Arbeiten der Schüler, die in der Regel stark sind, vor und schaue, wie sie die Aufgaben gelöst haben und bzw. oder ob mein Bogen mit dem Qualitätsergebnis, das sich bei mir beim Lesen ergibt, möglichst nahe kommt. Ggf. korrigiere ich dann noch. Ergebnisse, die mir beim Erstellen nicht in den Sinn gekommen sind, nehme ich nicht als 'Pflicht' auf, sondern gebe dann Extra-Punkte.

    Wie macht ihr es?

    Die besseren Arbeiten lese ich dazu nie, weil mein Erwartungshorizont zunächst von Schülerleistungen unbeeinflusst sein soll. Ich habe jedoch schon Schüler erlebt, die Dir tatsächlich in ihrer Klausur nahezu Deinen kompletten Erwartungshorizont liefern. Streng genommen könntest Du da tatsächlich zuerst diese Klausuren lesen und auf der Basis den EH erstellen. Die 1+ jedoch als Maß der Dinge zu nehmen, ist immer so eine Sache.

    Bei Ergebnissen, auf die ich nicht gekommen bin, gebe ich entweder auch wie Du Bonuspunkte oder ersetze ein fehlendes Kriterium meines EH durch diese. Schließlich kann man ja nicht unbegrenzt Bonuspunkte geben.

    Gruß
    Bolzbold

    Also ich kenne Fälle, in denen bei psychotherapeutischen Behandlungen innerhalb der letzten 5 Jahre die entsprechenden Personen "nur" nicht verbeamtet wurden, aber ansonsten ganz normal im öffentlichen Dienst als Lehrer arbeiten konnten.

    Eine Psychotherapie kostet nicht pauschal die Verbeamtung.

    Was Du, Zurbaran, nun als allererstes tun solltest, ist Deine Gesundheit wiederherzustellen. Alles andere, auch die Verbeamtung, ist vor dem Hintergrund Deiner Erkrankung sekundär. Du musst gesund werden und wieder arbeits- bzw. ausbildungsfähig werden.

    Wenn Dich der Seiteneinstieg bzw. das System Schule so krank gemacht haben sollte, dann müsstest Du ferner überlegen, ob Du diesen Beruf wirklich glücklich und gesund ausüben kannst. Jetzt alles daran zu setzen, möglichst bei der PKV unterzukommen und die Verbeamtung hinzubekommen, mag isoliert betrachtet verständlich und erstrebenswert sein, kann auch kurzfristig ein Vorteil sein, kann aber langfristig ziemlich nach hinten losgehen - nämlich wenn Du dann in einem System gefangen bist, aus dem Du nicht mehr (finanziell und perspektivisch) problemlos herauskommst.

    Dann noch eine andere Sache:

    Wie glauben diejenigen, die sich wegen Besuchen beim Therapeuten Sorgen machen, dass das "in die Akte kommt", wie das vor sich gehen soll?

    Selbst eine bei der Beihilfe beantragte Therapie findet aufgrund der Schweigepflicht nicht ihren Weg in die Einstellungsbehörde (wenn es um eine Festanstellung nach dem Ref. geht). Eine vor oder während des Refs. durchgeführte Therapie kommt nur dann "offiziell" in die Akte, wenn aufgrund von längerer Erkrankung als Grund eben eine psychische Erkrankung angegeben wird. Kommt es zu keinen Fehlzeiten und geht man mit der Therapie nicht "hausieren", kommt das allenfalls dann heraus, wenn man im Anamnesebogen des Gesundheitsamts bei der amtsärztlichen Untersuchung entsprechende Fragen gestellt bekommt und die (und davon gehe ich jetzt einmal aus) wahrheitsgemäß beantwortet. Selbst dann bedeutet das nicht automatisch das Aus. Mit entsprechenden (glaubwürdigen) Gutachten lassen sich da auch Amtsärzte von der gesundheitlichen Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis überzeugen.

    Es mag immer noch den Anschein haben, dass das Land lieber "heimlich psychisch erkrankte Bewerber" verbeamtet als "genesene, ehemals psychisch erkrankte Bewerber", die sich ihren Problemen gestellt haben. Diese "Weisheit" kennen aber auch die Amtsärzte.

    Gruß
    Bolzbold

    Was sagt denn Euer Reglement zu diesem Fall? Das kommt ja sicher häufig vor und sollte entsprechend geregelt sein.

    Bei uns beispielsweise ist "verschlafen" nicht als Entschuldigungsgrund aufgeführt, deshalb muss die Absenz unentschuldigt sein. Ich verstehe, dass Du Ehrlichkeit nicht noch bestrafen willst, aber so machst Du Deine Arbeit komplizierter als sie sein muss?

    Wieso komplizierter?

    Du trägst den Namen ins Kursheft in die Spalte "Abwesenheit" ein und schreibst nach der Erklärung des Schülers ein "e" für entschuldigt dahinter. Das würdest Du auch dann machen, wenn der Schüler mit einer schriftlichen Entschuldigung ankäme.

    Ich denke, das ist weniger eine Frage des Reglements als des Fingerspitzengefühls.

    Gruß
    Bolzbold


    Dann ist doch Argumentationsvariante b irgendwie eleganter und sollte, wenn Zeit vorhanden ist, doch bevorzugt werden. Ich würde einem Schüler, der sich dafür interessiert und wirklich verstehen möchte warum seine Aussage falsch ist, das im Zweifel auch in der Pause erklären.
    Warum sollte man es hier im Forum gutheißen wenn mit Variante a) erklärt und diskutiert wird? Kann ich nicht so ganz nachvollziehen.

    Ich denke, dass das in den Diskussionen mit Dir durchaus zum Teil so erfolgt ist bzw. in noch stärkerem Maße so hätte erfolgen können. Du unterschlägst dabei Deinen eigenen Anteil an der Diskussion - sowohl was den Tonfall, die (Un)Sachlichkeit der Argumente angeht und was Deine Beurteilung bestimmter Teilbereiche des Lehreralltags angeht. Das Echo, was Dir zuteil geworden ist, kannst Du natürlich auf was auch immer für Defizite bei uns zurückführen. Fairerweise solltest Du Dir aber auch Deinen eigenen Anteil ansehen.

    Wenn mir ein Schüler vor den Kopf knallt, dass Lehrer (oder in dem Fall ich) sowieso nur Sympathienoten geben, dann bin ich auch nicht gerade großartig gewillt, ihm das argumentativ auseinanderzusetzen.

    Gruß
    Bolzbold

    Nachdem ich ein wenig im Netz quergelesen habe, kann ich auch nichts anderslautendes finden.

    Deine Freundin wird entweder wieder früher einsteigen müssen, das Geld ansparen müssen oder die PKV ruhen lassen müssen (soweit möglich), wobei Letzteres natürlich unkalkulierbare finanzielle Risiken brigt.

    Lässt sich so etwas nicht ggf. von der jährlichen Steuererstattung ansatzweise bestreiten?

    Gruß
    Bolzbold


    Na ja, jetzt hast du ausgesprochen, was ich mir beim Lesen des ein oder anderen Threads hier schon oft gedacht, aber nicht auszusprechen gewagt habe :D . Wenn alle Lehrer so gewissenhaft ihren Unterricht vorbereiten würden, wie es hier oft dargestellt wird, dann frage ich mich, warum so viele Schüler (und Eltern - eingeschlossen meine Wenigkeit) so unglücklich mit Schule - genauer gesagt, mit dem Lehrkörper sind, wenn doch auf Teufel komm raus differenziert, gerettet und verarztet wird.

    a) Die schwarzen Schafe wirst Du hier in diesem Forum nicht finden.
    b) Ein gewissenhaftes Arbeiten in unserem Beruf setzt voraus, dass man auch mal Dinge nur zu 50% macht, um ALLEN Ansprüchen und Anforderungen, denen ich gerecht werden muss, wenigstens teilweise zu erfüllen. (Vgl. meine vielerorts zitierte Häufchentheorie.)

    c) Die Tatsache, dass viele Eltern unglücklich sind, ist ein Indiz für die Qualität von Schule und ihren Lehrern, aber noch kein aussagekräftiger Beleg. Da gäbe es einige Fragen zu klären.
    1) In welchem Zusammenhang steht die gewissenhafte Vorbereitung mit der Zufriedenheit der Eltern - und ist dies die Messlatte, an der sich gewissenhaftes Vorbereiten zu orientieren hat?
    2) Inwieweit spielen Vorerfahrungen und -prägungen der Eltern, sowie (überzogene?) Erwartungen im Zeitalter einer Gesellschaft, die keine Bildungsverlierer duldet und sich keine leisten kann, eine Rolle?
    3) Welche Zusammenhänge gibt es zwischen der Zufriedenheit der Schüler und der Zufriedenheit ihrer Eltern und worauf basiert dies?
    4) Welche Rolle spielen die äußeren Rahmenvorgaben - also das "System Schule" bei dieser Unzufriedenheit?

    Ich tu mich immer ein bisschen schwer, wenn die Diskussion über dieses Thema zu "resultatistisch" verläuft. (Resultatistisch ist meine Bezeichnung für übertriebene Ergebnisfixierung, auf der dann das jeweilige Urteil über die im System Schule Handelnden gefällt wird.)

    Gruß
    Bolzbold


    Weiterhin ist das Argument, dass man als Student kein Mitspracherecht habe nicht wirklich sinnvoll.
    Demnach könnte jeder nur über seinen eigenen erlernten Beruf diskutieren. Jegliche Diskussion über Sportprofis wäre hinfällig ("Spieler X in der Bundesliga ist sein Geld nicht wert, den sollten sie schnellstmöglich verkaufen" -> "Ach ja? Wieso erlaubst Du Dir das Urteil? Du würdest in der Bundesliga nicht einen Ball bekommen! Du spielst selber kein Fußball, Du darfst das nicht bewerten").

    Das ist grundsätzlich richtig. Mitreden und miturteilen kann fernab von entsprechender Ablehnung der Beurteilten heutzutage nun einmal jeder. (Und das tut auch jeder!)

    Jetzt kommen wir aber an den Punkt, wo es um die Aussagekraft bzw. die Wertigkeit des Urteils geht. Und da ist die Aussage "Du bist noch kein Lehrer" eben nicht zwingend Ausdruck mangelnden Vorhandenseins weiterer Argumente sondern aus meiner Sicht primär ein Zurückweisen der Wertigkeit des Urteils des Gegenübers auf der Basis seiner mangelnden Erfahrung.

    Das schließt natürlich nicht per se aus, dass ein Berufsfremder oder ein "Neuling" ein fundiertes Urteil und eine entsprechende Argumentation fernab von Stammtischparolen oder Pauschalurteilen abgeben kann. Oft zeigt sich aber, dass solche Urteile eben auf der Basis von grober Unkenntnis über die tatsächlichen Umstände und Hintergründe des Lehreralltags abgegeben werden. Und darüber darf man sich m.E. als "alter Hase" auch ärgern. Leider fühlen sich viele von uns Lehrern dann dazu bemüßigt entsprechende Rechtfertigungen zu verfassen. Vermutlich täte uns hier ein größeres Maß an Gelassenheit gut - wobei ich hier keine arrogante oder herablassende Gelassenheit meine. Für Dinge, die unsere Schüler (noch) nicht wissen können (und müssen), dürfen wir diese genauso wenig tadeln.
    Wer es auf der anderen Seite nicht besser weiß aufgrund des Mangels an Erfahrung, kann in der Regel nichts dafür. Inwieweit man dann weitreichende (kritische) Urteile über den Lehreralltag fällen sollte, steht auf einem anderen Tablett.

    Gruß
    Bolzbold

    Philo

    Diese Frage wäre nach dem vertieften Studium der entsprechenden Links und Hinweise wohl mit "im Prinzip ja" zu beantworten, wenn auf der Hülle der CD oder DVD kein Passus zu finden ist, der eine Vorführung in Bildungseinrichtungen explizit untersagt.

    Gruß
    Bolzbold

    ]Jetzt mal meine ernst gemeinte Frage: Was muss passieren, damit es dazu kommt? Reicht ein Schüler, der dem Lehrer wegen schlechter Zensuren einen reinwürgen will, den Unterricht mit seinem Handy mitfilmt und das Material dann dem Verlag zuspielt?

    Nein. Mit dem unerlaubten Filmen würde sich der Schüler einmal abgesehen davon selbst strafbar machen. Und welcher Schüler kennt sich im Urheberrecht so gut aus, wenn wir, die wir es wissen müssten, es selbst nicht tun?

    Aber nun zum Beispiel, wo es "weh tun" kann:
    Ein Lehrer spielt ein digitalisiertes Lexikon auf den Schulserver einer Schule auf. (Nicht ins Intranet!)
    Der Verlag bekommt davon Wind und verklagt die BezReg. als Dienstherren auf 160.000 Euro Schadenersatz. Letztlich "einigt" man sich auf "nur" 25.000 Euro. Die BezReg. nimmt den Schulleiter als Verantwortlichen für die Inhalte der Schulhomepage in Regress. Auch wenn's ein A16er ist, so dürften 25.000 Euro schon wehtun.

    Gruß
    Bolzbold

    P.S. Diese "Weisheit" wurde uns von unserem Schulleiter auf der vergangenen Konferenz zugetragen.

    Wessen Rechtsauffassung ist das eigentlich – die der Bezirksregierung Düsseldorf, die deines Schulleiters oder deine eigene?

    Die Auffassung, dass jede Aufführung/Nutzung in der Schule eine öffentliche sei, wird ja nun nicht von jedem Juristen vertreten. Selbst das Bundesjustizministerium denkt nicht, dass ein Klassenzimmer ein öffentlicher Raum in diesem Sinne sei. (Insofern handelt übrigens ein Lehrer dann vermutlich auch nicht fahrlässig, wenn er sich an diese Rechtsauffassung anlehnt.)

    EDIT:

    Das hier liegt auch in gedruckter Form auf meinem Tischviertel im Lehrerzimmer.

    Ich korrigiere meine Aussage mit der CD dahingehend, dass ein Klassenraum und eine einzelne Klasse nicht als "öffentlicher Raum" angesehen werden. Bei gemsichten Klassen oder außerunterrichtlichen Vorführungen KANN das aber anders angesehen werden.
    Jedoch steht in dem Link von Dead Poet weiter unten folgendes:

    Gruß
    Bolzbold

    Ist die Schule bzw. Unterricht wirklich ein öffentlicher Rahmen? Es ist doch ein sehr beschränkter Nutzerkreis, zu dem auch keine Gäste etc. zugelassen sind.

    Das darfst Du dann in Deiner Erwiderung auf die Regressforderung Deines Dienstherren anführen, wenn der Verlag erfolgreich die Bezirksregierung auf Schadenersatz verklagt hat und man dann auf Dich zukommt.

    Gruß
    Bolzbold

    In Anlehnung bzw. in Folge dieses Thread habe ich noch eine Frage:
    In einem Übungsheft, zu dem auch eine Hör-CD gehört, steht, dass das Werk und seine Teile urheberrechtlich geschützt sein, dass man nichts davon ohne Einwilligung einscannen und in ein Netzwerk einstellen oder sonstwie offen zugänglich gemacht werden dürfen. Man dürfe aber für den eigenen Unterrichtsgebrauch Kopien in der notwendigen Anzahl herstellen.

    Meine Fragen sind nun:
    1) Ist das bloße Einscannen, um dann davon einen Teil auf einem AB zu haben, das man ausdruckt, auch entgegen des Copyrights? (ich meine wegen der Formulierung "dürfen nicht .... UND ....)
    2) Wie sieht es mit der CD aus? Darf ich die auf meinem Ipod haben?

    Hallo AK,

    dazu hatten wir SEHR deutliche Ansagen der Schulleitung inklusive eines Handouts der neuen Regelung bekommen.

    1) ist definitiv verboten, weil Du das Medium digitalisierst. Auch ein Teil eines urheberrechtlich geschützten Arbeitsblattes, Buchs etc. darf nicht eingescannt und in ein eigenes Arbeitsblatt eingefügt werden.
    Da haben einige von uns auf der Konferenz explizit nachgefragt und die entsprechend deutliche Antwort mit Textstelle auf dem Handout bekommen.

    2) ist im Rahmen einer privaten (!) Nutzung erlaubt. Sobald Du die CD jedoch in einem öffentlichen Rahmen vorführst (da gehört Schule zu), ist es verboten.

    Gruß
    Bolzbold

    Es steht allerdings auch nicht drin, dass es nicht erlaubt sei, einen Text abschreiben zu lassen.

    Frosch hat ja schon darauf hingewiesen, dass die dort aufgeführten Dinge eine "white list" darstellen.
    Den pädagogischen Sinn, einen Schüler einen Text abschreiben zu lassen, weil er gestört hat, sehe ich jedoch nicht. Es ist eine Strafe, die noch nicht einmal im Zusammenhang mit dem vorangegangenen Fehlverhalten steht.

    Man darf wohl vermuten, dass der Gesetzgeber seinerseits davon ausgegangen ist, dass die diesem Gesetz unterstehenden im öffentlichen Dienst Arbeitenden es verantwortungsbewusst auslegen und umsetzen.

    Gruß
    Bolzbold

    Sorry, aber welcher Lehrer redet im Lehrerzimmer über Disziplinprobleme oder Fehler, die er gemacht hat?! Das ist doch ein ausgesprochenes Tabuthema! Obwohl ich sicher weiß, dass da bei einigen etliches schief läuft, geht es doch wohl gegen das Berufsethos darüber zu reden - und das genau macht ja die Lehrer krank - ich finde das so zum Kotzen, sorry! Mehr Offenheit würde uns allen hier weiterhelfen. Aber ich muss wirklich sagen, dass nur Junglehrer oder Referendare das tun - und auch erst, nachdem ich mich selbst geoutet habe - obwohl ich langsam aufpassen muss, weil meine Offenheit sonst nachher als Inkompetenz gedeutet wird!

    Da ist wohl mal wieder jemand dem Weltverbesserungsvirus anheim gefallen.

    Sonnenkönigin, wir alle haben mal genauso oder so ähnlich gedacht wie Du. Wenn Du das Ref. mal hinter Dich gebracht hast und Teil eines halbwegs normalen Kollegiums bist, dann wirst Du sehen, dass sehr wohl über Probleme gesprochen wird und sich in vielen Bereichen kollegialer Rat eingeholt wird, oder man vereinbart, bei bestimmten Problemen an einem Strang zu ziehen.
    Diese undifferenzierte Kritik ist ein Ausdruck Deiner Unerfahrenheit und des "hoppla, hier komme ich und ich werde alles besser machen als ihr!"

    Insofern kann ich mich darüber auch gar nicht (mehr) aufregen, weil Deine Ansichten früher oder später den Realitätschek durchlaufen müssen.

    Gruß
    Bolzbold


    chili - ja, ich bin schon länger an der Schule, aber erst seit 6 Monaten bekomme ich ja gezeigt, wie man es offiziell machen soll - und finde ich es einerseits beruhigend, aber auch erschreckend, dass die altgedienten Fachlehrer genau das machen, was uns Seiteneinsteigern oder Refs immer wieder angekreidet wird.
    Und selbige AKO hatte mich schon mal im Unterricht besucht und mich auf einige Punkte hingewiesen, sie sie selbst aber auch nicht unbedingt beachtet, wie ich nun gesehen habe.
    Natürlich will ich keineswegs behaupten, dass ich alles richtig mache - ich finde es nur unlogisch, wenn die Leute, die einen beurteilen, sich selbst nicht an ihre Regeln halten und frage mich dann, was das ganze System überhaupt soll, aber die Frage führt vermutl. zu weit.

    Die altgedienten Fachlehrer haben ursprünglich ganz andere Methoden und Vorgehensweisen gelernt. Die Weiterentwicklung von Unterricht bedeutet nicht automatisch, dass alle "alten Techniken" plötzlich nicht mehr gut sind und daher "abgeschafft" werden müssen.

    Ein Lehrling - sei es im Handwerk oder in der Schule - MUSS Dinge am Anfang viel genauer und reflektierter machen als der Geselle oder der Meister, damit er sich über die Prozesse, die im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit ablaufen, klar wird. Das ist bei uns besonders wichtig. Man stellt sich eben nicht mal eben so vor die Klasse und unterrichtet.

    In den UBs sollst Du keine Laborstunden zeigen, weil das später genauso von Dir erwartet wird, sondern weil Du zeigen sollst, dass Du solche Musterstunden planen und halten kannst und sowohl in der Theorie als auch in der Praxis das entsprechende "Handwerk" beherrschst.

    Da Du Dir vermutlich auch verbitten würdest, Dich anhand weniger von Dir gesehener Stunden umfassend zu beurteilen, solltest Du auch die Ausschnitte, die Du von gestandenen Kollegen siehst, nicht überbewerten.

    Ferner:
    Die Bewerterrolle als Ausbildungslehrer nehmen wir nicht deswegen ein, weil wir uns für so toll und unfehlbar halten, sondern weil sie Teil unserer dienstlichen Pflichten ist.

    Noch ferner:
    Du wirst eines Tages genauso "schlecht" wie die erfahrenen Kollegen unterrichten. Nicht weil Du korrumpiert wirst oder plötzlich zum schlechten Lehrer muteirst, sondern weil der Unterrichtsalltag und die -realität eben anders aussehen als Du sie als Referendar erlebst.

    Natürlich darfst Du gerne hingehen und künftig nur von den Kollegen etwas annehmen und Dich bewerten lassen, die in Deinen Augen würdig sind, da sie in Deinen Augen guten Unterricht leisten. Dass Du damit aber Dir selbst die Bewerterrolle anmaßt und dass Du ggf. dann ein Problem bekommen könntest, überhaupt Ausbildungslehrer zu finden, steht auf einem anderen Tablett.

    Gruß
    Bolzbold

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