Beiträge von Bolzbold

    Die Antwort druck ich meinem Freund aus ;) Der hält nämlich nichts vom Heiraten. Aber ein guter Tipp. Auch der Wiedereinstieg als Teilzeitkraft wäre dann wohl ein guter Kompromiss. Ich könnte dann die Kinderbetreuung auch privat regeln, das fände ich gut. DAnke Für eure Denkanstöße!

    Nun, wenn man es ganz böse betrachtet, dürfte ein gemeinsames Kind einen wohl in viel stärkerem Maße - und vor allem lebenslang - aneinander ketten als es ein Trauschein tun könnte, den man bei Bedarf auch "zerreißen" kann...

    Mone

    Das gilt für Dich wie für alle anderen Arbeitnehmer auch.

    Wenn Ihr mehr Geld in der gemeinsamen Kasse haben wollt, empfiehlt sich in der Tat das Heiraten.

    Ein volles Gehalt zu Steuerklasse III bei Deinem dann Ehemann macht schon ein paar Hunderter im Monat mehr aus - und dann wäre vielleicht auch ein längerer Ausstieg möglich.

    Du weißt aber, dass Du auch unterhälftig Teilzeitarbeit machen kannst, oder? Das wäre immerhin eine Alternative zu Totalausstieg und total ohne Verdienst.

    Gruß
    Bolzbold


    a) Wie weist man der Beihilfe den eigenen Versicherungsschutz nach (was geht das die Beihilfe überhaupt an? Sie übernehmen ja eh nur das, was sie übernehmen)?

    Da Du als Elternteil von zwei Kindern statt 50% dann 70% Beihilfe erhältst oder bei einem Lehrerehepaar man sich bei zwei Kindern entscheiden muss, wer dann die 70% nimmt und man bei Elternzeit bei Beihilfeanspruch des Ehepartners ebenfalls mit 70% über den Ehepartner beihilfeberechtigt bleibt, ist der Nachweis nicht ganz unwichtig.

    Schick eine Kopie Deines PKV-Versicherungsscheins - das reicht völlig. Manchmal stellen die PKVs auch Quotenbescheinigungen aus - die schickst Du dann an die Beihilfe.

    Was die Belege angeht, so denke ich nicht, dass die verloren sind. In NRW werden sie z.B. gescannt, so dass da nichts verloren geht. Sobald die den PKV-Nachweis haben, wirst Du sicherlich an Dein Geld kommen.

    Gruß
    Bolzbold


    Wenn man öfter Punkte übersieht, gilt man schnell als unfähig, obwohl sie sich ja eigentlich freuen müssten - weil sie noch was Besseres bekommen - schlechter machen darf man es ja eh nicht.

    Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Man DARF Noten auch nachträglich noch nach unten absenken, wenn man sich offensichtlich beim Addieren der Punkte vertan hat oder sonstige klare Irrtümer seitens der Lehrkraft vorliegen. Um die Glaubwürdigkeit der eigenen Notengebung nicht zu unterminieren, verzichten die meisten Lehrer aber darauf.

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass jeder gleich behandelt werden soll und dementsprechend die Note erhalten soll, die seiner Leistung entspricht. Das schließt auch Notenkorrekturen nach unten ein.

    Gruß
    Bolzbold

    Nun ja, als weiterführende Schule macht man es sich dann aber zu leicht.

    Wenn ich eine 5. Klasse mit 26 bis 30 Schülern habe, die im Extremfall von 8 verschiedenen Grundschulen mit entsprechend qualitativ wie inhaltlich unterschiedlichem Englischunterricht habe, dann muss ich zu Beginn ohnehin die Schüler erst einmal da abholen, wo sie stehen. Es kommt dann unterstützt durch die Lehrwerke zu einem gewissen "Homogenisierungsprozess", so dass eine gemeinsame Arbeitsgrundlage für alle Schüler geschaffen wird. Da würde ich die Beschwerden der Kollegen der "höheren Schulen" eher gelassen nehmen.

    Ein Native-Speaker als Schulleitung ist so gesehen eigentlich der "Overkill", das kann man schlichtweg nicht als Standard setzen. Und wenn die NRW-Landesregierung einen so niedrigen Anspruch an die Qualität ihrer Englischlehrer im Primabereich hat(te) - und teilweise werden einem die C1-Scheine ja wirklich hinterher geworfen, wie ich aus dem eigenen Umfeld weiß - dann kann und darf das nicht zum Problem der Lehrkräfte werden, die unter den offiziellen und somit regulären Bedingungen ihre Qualifikation erworben haben.

    Wer Englischlehrer haben möchte, die diese Vorbildfunktion erfüllen, der muss sie entsprechend ausbilden - und die C1-Schein-Variante ist dazu denkbar ungeeignet.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    in NRW gibt es die Regelung, dass wenn einer der beiden Teile (Sprache oder Inhalt) mit ungenügend bewertet wird, die gesamte Klausur nicht besser als 5+ gewertet werden kann.

    Das soll wohl genau solche Fälle umgehen, wobei der umgekehrte Fall wohl selten vorkommt, es sei denn, die Klausur würde komplett auf Deutsch geschrieben.

    Gruß
    Bolzbold

    Die Etats der meisten öffentlichen Schulen sind aufgrund chronisch klammer Stadthaushalte entsprechend bescheiden gestaltet.
    Das Dilemma zwischen materialbezogen qualitativ hochwertigem Unterricht und den dadurch entstehenden Kopierkosten lässt sich nicht auflösen. Richtig heftig wird es, wenn entweder Eltern über eine als "freiwillige Spende" deklarierte Überweisung die Kosten übernehmen oder gar die Lehrkräfte, die, wie wir hier ja schon erfahren haben, teils lächerlich geringe Kopierkontingente haben.

    Wieder einmal ein Fall, wo sich Geld und pädagogischer Idealismus gegenseitig ausspielen - in der Regel zum Nachteil der Schüler, der Eltern oder der Lehrer. Je nachdem, in welcher Rolle man gerade ist, darf man sich ggf. noch "aussuchen", wer letztlich den schwarzen Peter erhält.

    Gruß
    Bolzbold

    Thomas

    Die Argumentation, es fehlen Deiner Tochter nur X Punkte zur 4, ist insofern irrelevant, als dass das Gesamtbild ja nicht unbedingt für ein ausreichend spricht.
    Du hast hier mitbekommen, dass sich einige Kollegen gegen die Möglichkeit der Referate ausgesprochen haben - und das schließt in der Regel auch Fälle wie das Notenbild Deiner Tochter mit ein.

    Es obliegt ungeachtet dessen aber der Zeugniskonferenz, die Entscheidung über die (Nicht-)Versetzung zu fällen - da können dann ggf. auch pädagogische Gründe für eine Versetzung sprechen, auch wenn sie auf dem Papier nicht erfolgen würde. Ein offenes Gespräch mit dem Französischlehrer wäre hier hilfreich, ebenso ein Gespräch mit dem Klassenlehrer.

    Gruß
    Bolzbold

    Wenn ich Schülern gegen Ende des Schuljahres gestatte, durch ein wie auch immer geartetes Referat ihre Note noch zu pushen, dann sende ich mittelbar die Botschaft, dass sie das beim nächsten Mal genauso machen können und dass es reicht, am Ende des Schuljahres durch eine punktuelle Einzelleistung auf eine 4 zu kommen.

    Genau diese Botschaft möchte ich NICHT senden, weil sie über die tatsächliche Leistung und über die Kompetenzen hinwegtäuscht. Substanzielle Lücken lassen sich nicht durch Referate ausgleichen. Und da ist mir der langfristige Effekt auch im Sinne des Schülers wichtiger.

    Gruß
    Bolzbold

    Mit solchen pauschalen Verurteilungen wäre ich vorsichtig.

    Das Lernen lernen ist nicht nur eine Frage der Qualität der Vermittlung durch die Lehrkräfte. Wenn Dein Kind bislang den Eindruck hatte oder der Meinung war, es bräuchte nicht zu lernen, weil die Noten bislang OK waren, dann kann man da kaum die Lehrkraft für verantwortlich machen.

    Ich habe erst mit dem 1. Staatsexamen im eigentlichen Sinn gelernt zu lernen (klappte vorher auch prima weitgehend ohne). Ich bin nie auf die Idee gekommen, dafür meine Lehrer in die Verantwortung zu nehmen.

    Selbstdisziplin, Einsicht und die Überwindung des inneren Schweinehundes sind neben der Methodik zu lernen ebenso wichtig - und dies ist zumindest zu einem erheblichen Teil außerhalb der Macht und Qualität der Lehrkraft.

    Wenn Deine Tochter nächstes Jahr dasselbe Problem haben sollte, ist das wohl unabhängig von einem Referat oder einer Nachprüfung. Dann hat sie nicht hinreichend gearbeitet. Die Fähigkeit, einen Lehrer etwas zu fragen, ist m.E. eher Charakterfrage als ein Versagen der Lehrkräfte. Wenn das Problem nicht die Intelligenz ist, dann sollte Deine Tochter auch auf der logisch-rationalen Ebene begreifen, dass man bei Verständnisproblemen den Lehrer fragen MUSS - denn dafür ist er auch da.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    ist die "Note" bei der dienstlichen Beurteilung während der Probezeit von irgendeiner Relevanz - ich meine, solange es keine "5" ist?

    Bei uns hätte das vor der Dienstrechtsreform nur eine Verkürzung der Probezeit ermöglicht. Die ist bei uns in NRW jetzt einheitlich auf drei Jahre festgelegt.

    Wenn es bei Dir um die Lebenszeitverbeamtung geht, kann es Dir doch egal sein, ob 2,0 oder 2,5, oder sehe ich das falsch?

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo!

    Dies gilt für NRW:

    Zitat


    § 15 ADO (Teilzeitbeschäftigte Lehrer und Lehrerinnen)

    (1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrer und Lehrerinnen (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen (vgl. RdErl. v. 13.6.1990-BASS 21-05 Nr. 10).

    (2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrer und Lehrerinnen erstreckt sich auch auf die Klassenleitung und die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z. B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen und Schulfahrten kann sich die Reduzierung nur auf die Anzahl der Veranstaltungen beziehen.

    (3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastung durch Springstunden sollte vermieden werden.

    Und da eine Schulleitung immer so weit geht, wie man sie lässt, empfiehlt es sich als Teilzeitkraft hier in die Offensive zu gehen. Dass Teilzeit immer ein Minusgeschäft ist, weil sich die Teilzeit primär auf das Unterrichtsdeputat auswirkt (und ebenso auf die Besoldung), ist leider ein offenes Geheimnis.

    Hinnehmen musst Du das nicht. Aber aktiv werden musst Du selbst.

    Gruß
    Bolzbold

    Sicher kann eine Rückgabe, z.B. durch Krankheit, auch verzögert werden, so dass in der Praxis wohl nie alle Schüler zum gleichen Zeitpunkt ihre Klassenarbeit erhalten. Aber du meinst sicher, ob es jedem Schüler möglich ist, die Klassenarbeit zu erhalten.

    Es geht darum, ob Schüler A, B und C die Arbeit montags vom Lehrer zurückbekommen und Schüler D,E und F, obwohl montags anwesend, eben erst mittwochs oder noch später. Dass Schüler G und H, die montags krank waren, die Arbeit erst später zurückerhalten, liegt in der Natur der Sache.

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