Beiträge von Bolzbold

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    Original von batman08
    Hallo!

    Ersteinmal einen herzlichen dank für eure trostenden worte und tips.
    Meine Freundin hat schon von 2 schulen ein Angebot bekommen unter einem BAT-Vertrag zum neuen schuljahr anzufangen. sie muss sich nun noch entscheiden...
    In der zwischenzeit lassen wir den widerruf laufen, warten ab und glauben an die gerechtigkeit :)

    Lieber Batman,

    der letzte Satz klingt ein wenig nach "gerecht ist, was mir nützt und meinen Bedürfnissen entspricht bzw. nachkommt".

    Da diese Problematik des "nicht leiden könnens" ja auch das Lehrer-Schüler-Verhältnis betrifft bzw. Schüler ähnlich argumentieren, würde ich Deiner Freundin einmal empfehlen, sich in die Rolle einer Lehrerin hineinzuversetzen, die ähnlichen Vorwürfen ausgesetzt ist, wenn ein Schüler aufgrund einer entsprechenden Fachnote beispielsweise die Versetzung nicht schafft.

    Ein BAT-Vertrag ist sicherlich nicht schlecht - aber hier schließe ich mich Meike und einigen anderen an. Das kann auf Dauer keine Perspektive sein. Ich nehme nicht an, dass das unbefristete Verträge sind, oder?

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    auf die diskussionen, ob nun meine freundin für den beruf geeignet ist oder nicht, werde ich erst gar nicht eingehen, denn es bringt nichts über solch eine thematik zu debattieren, wenn man den unterricht der betroffenen person, den charakter und die einstellung dieser person nicht kennt.

    Da stimme ich zu. Letztlich muss man sich aber dem Votum der Prüfungskommission
    stellen, da dies juristisch wie fachlich ausschlaggebend ist.

    Zitat


    Noten geben nicht immer die wahre leistung einer person wieder, vor allem wenn prüfer voreingenommen in die prüfung gehen.

    Würdest Du bzw. würde Deine Freundin als Lehrerin später solche Argumente seitens ihrer Schüler als legitim akzeptieren?

    Wenn wir so argumentieren und diese Argumentation "statthaft" sein soll, dann muss sie in beide Richtungen gelten und sowohl für die Position Deiner Freundin als Referendarin, die selbst bewertet wird, als auch für die mögliche Position Deiner Freundin als Lehrerin, die selbst andere Schüler bewertet.

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    Alles gute für euch alle und ich werde im hinterkopf behalten, euch bei neuigkeiten zu informieren. :)
    Lg

    Darüber würde ich mich freuen.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Dr. Klöbner,

    Deine Fragen legen den Schluss nahe, dass es sich hier um ein Fake handeln könnte.

    Wer würde in einem öffentlichen Forum den Anschein erwecken, im weiteren Sinne ein Alkoholproblem zu haben und gleichzeitig mit einer sarkastischen Schlussbemerkung sich entsprechende Kommentare verbitten.

    Und wie soll jemand Dir da konkrete Infos geben können, wenn er gar nicht pauschal sagen kann, was von welchem AA wie gehandhabt wird. Alles, was Du hier kriegen könntest, wären individuelle und äußerst subjektive Erfahrungsberichte, die Einzelfallcharakter haben und nicht zu verallgemeinern sind.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo batman,

    ein Attest wegen Stress oder Druck nachträglich einzureichen wird nichts bringen, zumal stark nach "ich kann nicht akzeptieren, dass ich erneut durchgefallen bin" riecht.
    Selbst wenn sich ein Arzt dafür fände, wird das Prüfungsamt das nicht akzeptieren - so etwas muss in der Tat VORHER eingereicht werden.
    Psychischer Druck aufgrund von subjektiv empfundenen Stress bzw. Stress mit der Prüferin wird nicht als Grund anerkannt werden, weil sonst vermutlich bis zu 50% der durchgefallenen Referendare ihr Ergebnis anfechten wollen würden.

    In NRW gibt es einen "Gnadenerlass", der in besonderen Fällen einen dritten Versuch erlaubt - den gibt es aber äußerst selten.

    Nebenbei:
    Gibt es in Hessen nicht auch wie in NRW eine Kommission, d.h. also dass das Ergebnis nicht von dem Einfluss einer Person abhängt?

    Ein Widerspruch wegen subjektiv empfundener Ablehnung durch die Prüferin wird juristisch nicht durchgehen, weil es bei der Prüfung des Widerspruchs nur darum geht, ob das Prüfungsergebnis mit der Prüfungsordnung konform geht, d.h. ob das Ergebnis korrekt ermittelt wurde.

    Würde Deine Freundin als Begründung die Befangenheit der Prüferin angeben, würde das Prüfungsamt sich vermutlich totlachen, weil das die "Standardreaktion" vieler Prüflinge ist, die ihr Ergebnis nicht akzeptieren.

    Schüler gehen auch schnell davon aus, dass Lehrer sie nicht mögen, wenn sie nicht die erwartete Note erhalten. Das ist eine psychologische Selbsttäuschung, damit man nicht die Verantwortung für sein Ergebnis übernehmen muss.

    So leid es mir für Deine Freundin tut, aber die Gründe, die Du hier anführst, weswegen sie Widerspruch einlegen will, mögen allenfalls moralisch nachvollziehbar sein, juristisch wird sie damit nicht durchkommen.

    Und ja, eine endgültig nicht bestandene Zweite Staatsprüfung gilt bundesweit als endgültig nicht bestanden. Das muss man auch z.B. bei der Anmeldung fürs Ref. in NRW angeben.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von vincent
    Ja sind wir hier in einem Paralleluniversum???

    Wir nicht, aber Du.

    Die Art und Weise wie Du über Kinder redest und urteilst, sowie die Art und Weise wie Du über Kollegen urteilst, die Du nicht einmal im Entferntesten kennst, finde ich ziemlich daneben.
    Offenbar lebst Du in einer Welt, in der alles durch knallharte Maßnahmen sanktioniert werden muss, um unsere Zukunft zu retten.
    Solche Hardliner gibt es immer mal wieder - und einige stellen sich wie Du auf ein vermeintlich höheres moralisches Podest und fühlen sich toll in ihrer Einzigartigkeit.

    Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass Du Lehrer bist.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von Antigone
    Ich glaube hier übrigens keinem, dass er von der spickmich-diskussion unberührt ist, auch wenn manche es noch so sehr betonen.
    In uns allen steckt die Angst da verlieren zu können, weil es einfach eine Sch... Publicity ist und weil die meisten den Job in erster Linie aus dem Grund machen, weil sie aus irgendeiner Quelle in diesem Bereich immer wieder Anerkennung beziehen.

    Ich gestehe, dass ich am Anfang als Spickmich neu war und ich von Schülern, die mit ihrer Note unzufrieden waren, bewertet wurde (sie haben sich mit Namen UND Foto dort registriert...), dass ich da in der Tat schockiert war - weniger wegen der Note als vielmehr wegen der Bewertung meiner Persönlichkeit.
    Ich habe damals hier auch geschrieben, dass ich den Spieß umgedreht habe und einen ähnlichen (natürlich nicht ernst gemeinten) Bewertungsmaßstab den Schülern auf Folie gezeigt habe. Schnell dämmerte ihnen, dass da ja ihre Persönlichkeit bewertet würde. Sie haben schnell eingesehen, dass Spickmich dann wohl nicht der richtige Weg war.
    Danach war das Thema für mich erledigt.
    Die Evaluationen, die ich in meinen Klassen und Kursen mache, sind individuell, ehrlich und vor allem aussagekräftig. Daher kann mich Spickmich nicht mehr jucken.

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    Und damit verbunden die Einforderung nach Selbstreflexion des Systems, der Kollegen.... das ist doch blablabla.
    Dieses System ist doch so ruiniert, dass nichtmals mehr das Notwendigste flächendeckend finanziert werden kann, d.h. insbesondee nicht das Personal. Bzw. das System ist so marode, dass es seit Anfang der 90er schlicht verpennt hat, dass ab 2000 so und so viele Lehrerstellen fehlen werden und deshalb seither nur Plan(los)-Wirtschaft betrieben hat.

    Blablabla ist bzw. wird es dann, wenn man so weitermacht wie bisher. Zu viele Kollegen führen keine Selbstreflexion durch - das ist jenseits ihrer Vorstellungskraft.
    Die Selbstreflexion und die damit verbundene Evaluation haben jedoch nichts mit einem politisch wie wirtschaftlich ruinierten Schulsystem zu tun. Das sind zwei Paar Schuhe.

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    Und den Lehrern dann den durch den Staat/das Land verordneten Mist in die Schuhe schieben und noch auf spickmich öffentlich dokumentieren lassen - na, großartig.
    Mal ehrlich. Wer das noch beschönigt bzw. immer noch ´ne tolle Ausrede findet, warum all das seine Berechtigung hat, dem sei gesagt:
    Bleib´bloß Lehrer in D! Jemanden mit größerer Bereitwilligkeit sich selbstlos kritisieren und für fast alles schuldig sprechen zu lassen, sich ferner aufopfernd immer mehr Arbeit in die schuhe schieben zu lassen und diese Überlastung auch noch in Noten im Internet verzeichnet im internet wiederzufinden und duldsam stehen zu lassen - ´nen Blöderen findet man in der Tat so schnell nicht wieder ;)

    Du vermischst hier die Ebenen. Spickmich und Bildungspolitik (und die Arbeit, die man uns aufhalst) haben nichts miteinander zu tun. Lass Deinen Ärger nicht Deinen Blick für Tatsachen trüben. Der Schüler kriegt von der Bildungspolitik nicht viel mit und bewertet bei Spickmich den Lehrer nach Kriterien, die drei Studenten aufgestellt haben. Wir reden hier nicht darüber, dass bzw. ob Spickmich eine Berechtigung hat. Es existiert - Punkt.
    Du musst hier auch nicht polemisch übertreiben, dass wir uns hier in masochistischer Manier für immer mehr Arbeit selbstlos kritisieren lassen.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von Antigone
    Mir geht es aber ums Prinzip bzw. die Entwicklung, die eine Gesellschaft bereit zu nehmen in Begriff ist, indem sie Urteile wie diese als akzeptabel verlautbar macht. Und die uns als Lehrer direkt betrifft und im Zweifelsfall immens schädigen kann.
    Ich halte den Lobby-Verlust, die immense Angreifbarkeit einer Berufsgruppe, die über solche Foren - auch noch als "rechtmäßig" - heraufbeschworen wird, als lediglich dafür geeignet, den Statusverlust des Jobs noch zu verstärken. Statt dass man den Job mal für igendjemanden wieder attraktiv macht, wird er dadurch nur noch mehr in Verruf gebracht.

    Dieses Prinzip ist aber mittlerweile auf viele Berufe übertragbar. Es ist Ausdruck einer Gesellschaft, die die Meinungsfreiheit zunehmend pervertiert und meint, jeden Furz, den jemand Drittes tut, öffentlich machen zu müssen.
    Klar könnte man spickmich etc. verbieten, aber damit bekämpft man nur die Symptome, nicht die Ursachen.
    Hast Du nebenbei mal bei schülerVZ mitbekommen, was da teilweise vom Stapel gelassen wird? Dagegen ist spickmich wirklich harmlos. Interessanterweise interessiert sich niemand für Schüler-Schüler oder Schüler-Lehrer-Mobbing bzw. -Bashing dort - es ist halt noch nicht medienwirksam genug.

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    Sehr ihr das gar nicht? Seid ihr echt so naiv? Denkt ihr echt, dass das lediglich normale Begleiterscheinungen im Zuge der Einstellung von Schule auf´s neue Jahrtausend sind?!

    Das hat nichts mit Naivität zu tun sondern mit nüchterner Betrachtung der Situation. Von "normal" hat hier niemand gesprochen - ich bleibe aber bei meiner Meinung, dass ein solches Portal immer nur soviel Macht hat wie man ihm selbst zugesteht bzw. zukommen lässt.
    Und ja, es SIND Begleiterscheinungen. Lehrer galten über Jahrzehnte als faktisch unangreifbar - entsprechend haben sich da Persönlichkeiten in diesem Beruf wiedergefunden, die den Berufsstand systematisch und sukzessive in Verruf gebracht haben. 10% schwarze Schafe reichen da völlig aus.
    Und in einem hat spickmich leider Recht:
    Wäre Evaluation und Supervision Pflicht an jeder Schule - also auch Ausdruck eines als selbstverständlich empfundenen Qualitätssicherungsbewusstseins - dann hätten wir das Problem nicht.
    Wenn ich mir ansehe, wie viele selbstgerechte Kollegen es bei mir gibt, die beispielsweise Kopfnoten für Zuverlässigkeit und Sorgfalt geben, sich dabei über jedes Fehlverhalten eines Schülers aufregen, es aber nicht einmal hinbekommen, einen OHP nach Gebrauch dorthin zurückzubringen (oder bringen zu lassen), woher man ihn geholt hat?

    Wir können nicht leugnen, dass "die Lehrerschaft" sich dies zu einem gewissen Teil selbst zuzuschreiben hat - nur werden die Konsequenzen durch die "Trends" in unserer Gesellschaft eben dadurch noch potenziert.

    Unsere Gesellschaft lästert, kritisiert und "bewertet" gerne - so wähnt man sich auf der scheinbar stärkeren Seite, auf dem moralisch höheren Podest - einige von uns übrigens auch...

    Gruß
    Bolzbold

    Die einzige Möglichkeit, Druck auf die Politiker auszuüben, wäre, ohne vollständige Reisekostenerstattung keine Fahrten mehr zu machen.
    Da man uns nicht zwingen kann und die Eltern sicherlich auch einsehen werden, dass man von uns nicht verlangen kann, dass wir für Dienstreisen und Überstunden auch noch bezahlen, sollte man so auf sich aufmerksam machen können.

    Solange man die Kosten stillschweigend zahlt oder umwälzt, wird sich an der Rechtslage und an der kritisierten Praxis nichts ändern.

    Gruß
    Bolzbold

    Das Urteil an sich ist nicht asozial und es erteilt auch keinen Freibrief.
    Auf der Seite des BGH lässt sich der exakte Wortlaut nachlesen.

    Hier wird nur das Recht auf Meinungsfreiheit über das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung gesetzt.

    Ferner hat die Klägerin keinen konkreten Schaden nachweisen können außer ihrem verletzten Stolz.

    Ich bin davon überzeugt, dass die Lehrerin nicht geklagt hätte, wenn sie dort mit 1,0 bewertet worden wäre. Letztlich ist sie wohl wegen der Note und nicht wegen der Bewertung an sich nach Karlsruhe gegangen. Anders kann ich mir das Theater um Spickmich nicht erklären.

    Ich verstehe auch nicht, wieso dieses Urteil als "Freibrief" interpretiert wird. Hier ist kein Grundsatzurteil in Form einer offiziellen Erlaubnis gefällt worden. Natürlich werden jetzt wieder mehr Schüler bei Spickmich bewerten - aber nicht wegen des Urteils sondern wegen dessen Medienwirksamkeit.

    Ein Bewertungsportal ist übrigens immer nur so "machtvoll" wie man es zulässt. Wieso nehmen wir das Ernst, wenn wir wissen, dass es nicht Ernst zu nehmen ist?

    Gruß
    Bolzbold

    nofretete

    Klar, das ist total lächerlich, keine Frage.

    Ich gehe aber davon aus, dass bei Beträgen um die 20 Euro, die ein Ausflug für gewöhnlich kostet, die Lehrkraft eher gewillt ist, einen Ausflug zu machen als bei einer Klassenfahrt, die mal locker das 20fache kosten kann.
    Damit künftig auch die Durchführungen von Klassenfahrten gesichert sind und das Land möglichst wenig selbst bezahlen muss, wurde jetzt eben diese Regelung mit den Freiplätzen getroffen. Dass das natürlich auch eine Vergünstigung ist, sollte der gesunde Menschenverstand sagen.
    Wenn es um Geld geht, denken (Finanz)Juristen eben doch noch etwas anders.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von silke111
    es wir bei uns immer so gemacht... könnte ich zur absicherung auf elternabend nach meinung und hoffentlich zustimmung der eltern dazu fragen?
    und falls alle einverstanden sind, es dabei belassen?

    Es geht hier weniger um das Votum der Eltern als vielmehr um die rechtliche Frage.
    Ein "das haben wir immer so gemacht" wird nicht dadurch rechtens, dass man über einen längeren Zeitraum geltendes Recht entweder ignoriert oder nicht kennt.
    Und wir wissen, dass diese Mentalität nicht nur in diesem Bereich einiges an Problemen mit sich bringt.

    Schau Dir den ersten Link an - dort steht, was Du annehmen darfst und was nicht. Im Zweifelsfall holst Du Dir die Genehmigung von der Schulleitung.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich hoffe Ihr habt das Urteil gelesen.

    Das BGH Urteil gibt keine Blankoerlaubnis für solche Portale und hat selbst gesagt, dass es hier eine Einzelfallentscheidung ist.

    Dass die Klägerin uns Kollegen damit einen Bärendienst erwiesen hat, ist unbestritten.

    vgl. tagesschau.de

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    Lehrer müssen sich benoten lassen

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Benotung von Lehrern im Internetforum spickmich.de erlaubt. Das Recht der Schüler und anderer Nutzer auf Meinungsaustausch und freie Kommunikation überwiege das Recht der klagenden Lehrerin auf informationelle Selbstbestimmung, hieß es in dem in Karlsruhe verkündeten Urteil. Insbesondere, da sich die Bewertung auf die berufliche Tätigkeit der Klägerin beschränke.

    Nach Ansicht des ARD-Rechtsexperten Karl-Dieter Möller wiesen die Richter die Klage aber auch deshalb ab, weil die Lehrerin keine beruflichen Beeinträchtigungen geltend machte oder machen konnte. Die rein sachliche Bewertung sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

    Der BGH betonte allerdings auch, dass es sich bei dem Urteil um eine Einzelfallentscheidung handele. Diese sei nicht grundsätzlich auf andere Bewertungsportale im Internet übertragbar. Bei anderen Angeboten müsse jeweils wieder im Einzelfall geprüft werden.

    Wir sollten uns nicht lächerlich machen und uns damit "rächen", dass wir uns gegen das "wie Du mir, so ich Dir" wehren und unser Wehren dann genauso ausfällt.

    Etwas mehr Gelassenheit hätte der Kollegin auch gut getan. Dann wäre diese Seite längst tot.

    Gruß
    Bolzbold

    Also laut den Aussagen meiner Kollegen, die zwei Sprachen in der Sek II unterrichten - darunter Spanisch und Französisch bzw. Englisch, IST es Selbstmord.

    Jede Lerngruppe (Fördergruppen sind die Ausnahmen) bedeutet eine Korrekturgruppe.
    Da kommen dann schnell sechs oder sieben Gruppen zusammen.

    Wenn man dann entsprechend viele Oberstufenkurse hat (bei Spanisch ist das ja nicht SO unwahrscheinlich) und außerdem bei einer neu einsetzenden Fremdsprache (zumindest bei uns) positiv korrigieren muss (also die richtige Variante daneben schreiben muss), dann ist das eine fast schon unmenschliche Arbeit.

    Man sieht es den Kollegen an, wenn sie gerade wieder im Korrekturstress sind - der beginnt im September und zieht sich dann durch alle Ferien durch und hört meistens dann erst bei den Sommerferien auf.

    Selbst bei mir mit "nur" einem Korrekturfach komme ich auf wenigstens vier, in meinen ersten drei Jahren kam ich auf sechs Korrekturgruppen.

    Es ist eine redundante, stupide Arbeit, die kein wirklich befriedigendes Ergebnis liefert.

    Gruß
    Bolzbold

    Die Umlage der Kosten auf die Schüler ist nicht zulässig, wobei die Annahme von angebotenen Lehrerfreiplätzen zulässig ist. Dies muss aber im jeweiligen Angebot bzw. auf der Rechnung ausdrücklich auch so ausgewiesen sein.

    Es ist eine formaljuristische Kleinkrämerei, da die Freiplätze in der Kalkulation des Reiseanbieters natürlich über den Einzelbeitrag, den jeder Schüler zahlen muss, auf den Schüler umgelegt wird.

    Immerhin hat hier das MSW eine pragmatische - weil finanziell günstigere und nach Außen hin "sauber" klingende - Lösung gefunden.

    Hier übrigens der Link zum entsprechenden Informationsblatt.

    Infoblatt zur Annahme von Belohnungen und Geschenken

    Reffi

    Wenn Dir die Reisekosten erstattet werden, kannst Du dazu verpflichtet werden. Da das Land aber chronisch klamm ist, werden derartige Dienstreisen oft nur gegen eine unterschriebene Verzichtserklärung genehmigt. Dazu jedoch kann niemand gezwungen werden. Dennoch wird der Lehrer hier zum Buhmann - entweder vor sich selbst oder vor seiner Klasse.

    Teilnahme an Klassenfahrten

    Gruß
    Bolzbold

    Niggel

    Vielleicht habe ich es undeutlich formuliert.

    DASS man mit dem Prüfer darüber spricht, was man wann wo etc. belegt hat, um zu einem vernünftigen Prüfungsthema zu gelangen, kenne ich auch aus eigener Erfahrung.

    Lass mich mal zurück erinnern.

    Soweit ich mich entsinne, haben die besuchten Veranstaltungen zwar auch die Prüfungsthemen von den Teilgebieten her laut LPO mit bestimmt (bei uns durften aber nicht alle Teilgebiete denjenigen der besuchten Veranstaltungen entsprechen!), jedoch bestimmten die besuchten Veranstaltungen nicht notwendigerweise die konkreteren Prüfungsthemen beim jeweiligen Prüfer. Die Frage nach diesen Veranstaltungen diente mehr der Themenfindung. Ein Besuch von Veranstaltungen beim Prüfer war bei uns quasi "Pflicht", weil die Profs insbesondere Staatsexamenskandidaten auch gerne einmal ablehnten. (Insbesondere an der Uni, wo ich studiert habe, waren Lehramtsstudenten aus Sicht der Profs Studenten zweiter Klasse).

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von Feenstaubflocke

    Wir mussten unsere Veranstaltungen, die wir im Laufe des Studiums besucht haben, lückenlos den Prüfern auf den Anmeldebögen angeben...

    Das passiert bei der Anmeldung zum Examen. Es würde mich wundern, wenn das alles auch noch einmal in Kopien an alle Prüfer geht.

    Es wäre fatal zu glauben, dass die Prüfer bei jedem einzelnen Kandidaten anhand des Anmeldebogens überprüfen, was er/sie belegt hat. Bei meiner Prüfung bekamen die Prüfer übrigens nur den Wisch, dass sie Prüfer sind und darüber hinaus noch das Thema mitgeteilt.

    Zurück zur Problematik der TE:

    Ich glaube, dass das unter die Rubrik "verdammt dumm gelaufen" fällt und kein Formfehler, der einen Widerspruch vertretbar machen würde, war.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Rolf1981
    Andererseits sind für Prüfungen klare Grundsätze vorgeschrieben. Sie müssen GLEICH sein (d.h. wenn bei einem Prüfling darüber hinaus gefragt wird muss es bei allen so sein!) und sie müssen VALIDE sein. Valide bedeutet, dass das abgefragt werden muss, was gelehrt wurde. Dafür gibt es ein Prüfungsprotokoll. Man muss also nun vergleichen, ob die Inhalte der Prüfung mit den Inhalten deiner Veranstaltungen übereinstimmen.

    Das wäre aber an die Voraussetzung geknüpft, dass auch nur das, was gelehrt wurde, abgeprüft werden dürfte und dass jeder Student dieselben Veranstaltungen besucht hat.

    Ansonsten wäre das nicht praktikabel. Der Prüfer kann ja schlecht vorher nachsehen, welche Veranstaltungen der Kandidat vorher belegt hat.

    Außerdem soll man ja nicht nur Nischenwissen haben bzw. zeigen.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von Marnial
    Hallo!

    Ich habe dieses Jahr mein erstes Staatsexamen bestanden, obwohl ich in der mündlichen Prüfung in Deutsch ein 5 habe...schriftlich aber zum Glück ne 1, so dass es zum Ausgleich reicht. Da die mündliche Note ja zweifach gerechnet wird zieht das meinen Schnitt ziemlich nach unten. Tja, leider so weit, dass ich keinen Refplatz bekommen habe. Da die 5 nur dadurch zustande gekommen ist, weil die Prüfer sich einfach nicht an die Gliederung und Literaturliste gehalten haben und mir vorgewurfen wurde, dass ich nicht vorbereitet war aber die Prüfer nicht einmal die Gliederung und Literatur auf dem Tisch hatten (und auch nicht herausholen wollten) überlege ich gegen die Prüfung Widerspruch einzulegen. Selbst das AFL hat mich drauf hingewiesen, dass man dagegen vorgehen kann, gerade weil die Klausur so gut gelaufen ist und der selbe Prof. lässt mich mündlich durchfallen.
    Hat jemand damit Erfahrung oder kennt einen Anwalt, der sich mit so was auskennt?

    Bin für jede Hilfe dankbar!!!

    Ich kenne diese Problematik teils aus eigener Erfahrung.

    Nun ist aber die Frage, inwieweit solche detaillierten Absprachen zulässig sind laut Prüfungsordnung. Das solltest Du zuerst überprüfen.
    Ferner müsstest Du überprüfen, ob die Prüfer nur auf der Basis der Gliederung und der Literaturliste prüfen dürfen oder eben auch "frei" innerhalb des jeweiligen Gebietes prüfen dürfen.

    Dann stellt sich noch die Frage, wie das Prüfungsprotokoll aussieht. Das müsste den Verlauf der Prüfung ja dokumentieren und entsprechend dann ja auch ein Nachweis für (oder gegen) einen juristisch vertretbaren Widerspruch sein.

    Sollten diese Absprachen zwischen Prüfern und Examenskandidaten übrigens nicht zulässig sein (bei uns waren sie das offiziell, d.h. laut Prüfungsordnung nicht!), wirst Du schlechte Karten haben. Theoretisch wäre es dann sogar möglich, Dir das Examen abzuerkennen, weil sich nicht an die Prüfungsordnung gehalten wurde.

    Eine derartige Notendivergenz wie Du sie beschreibst muss übrigens nicht zwangsläufig einen Widerspruch begründen. Welchen Grund sollte der Prof denn haben, Dich angesichts einer so guten Klausur - die er ja auch, wenn er Dir Böses wollte, nicht mit "1" hätte bewerten müssen - durchfallen zu lassen?

    Gruß
    Bolzbold

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