Beiträge von Bolzbold

    Ich habe mich auch gewundert und mich gefragt, was SunnyGS in den Gehaltsrechner eingegeben hat. Der Unterschied müsste an sich größer sein, weil bei einem vergleichbaren Brutto-Gehalt beim Angestellten eben noch die AV und die RV abgezogen werden. Der Unterschied wäre nur dann kleiner, wenn das Brutto-Grundgehalt der A-Besoldung niedriger wäre als das von E13.

    Was ist A13 Stufe 4 eigentlich in E13 umgerechnet? Die Stufen können ja kaum identisch sein.

    Nebenbei:

    Wenn ich gesetzlich versichert bin, muss ich für alle Medikamente zuzahlen und bekomme mitunter nur das Günstigste verschrieben. Ferner stehen mir bestimmte Behandlungsmöglichkeiten beim Arzt nur durch Selbstzahlung oder Abschluss einer Zusatzversicherung offen.

    Bei der PKV gibt es neben diesen umfangreicheren Leistungen auch eine Beitragsrückerstattung, wenn man gesund ist und/oder keine Rechnungen einreicht. Das kann sich mitunter auch lohnen.

    Das Kind wäre in NRW mit 20% PKV-Anteil und 80% Beihilfe versichert - macht einen monatlichen PKV-Beitrag von ca. 20 Euro. Für die zusätzlichen Leistungen, die man dadurch in Anspruch nehmen kann, würde ich auf die kostenlose Mitversicherung in der GKV pfeifen.

    Also, ich habe noch nie den Fachvorsitz / die Fachobschaft gehabt, aber damit verbunden ist natürlich der organisatorische Aufwand der Fachgruppensitzungen einmal pro Halbjahr, die Lektüre einer breiten Palette von Fachzeitschriften, damit man auch Ideen an Rat suchende Kollegen weitergeben kann; außerdem die Organisation von Fortbildungen, Auslandsaustausche (bei Fremdsprachen) und weiteres dies und das. Ich finde das jedenfalls schon höherwertig.

    Der Aufwand der Vorbereitung und durchführung einer Fachgruppensitzung kostet mich normalerweise eine Stunde. Fachzeitschriften lese ich gelegentlich, das gehört m.E. aber zu den Aufgaben jeder Lehrkraft. Rat geben wir uns innerhalb der Fachschaft immer weiter auf der Basis dessen, was wir an Neuem erfahren haben. Das nenne ich kollegialen Austausch.
    Die Organisation von Fortbildungen obliegt in NRW der Lehrkraft selbst bzw. dem Kollegium, wenn es um eine kollegiumsinterne Fortbildung geht. Zeitaufwand gleich null. Die Kooperation mit ausländischen Schulen und die Planung und Durchführung von Austauschfahren bzw. die Begleitung der Durchführung derselben ist bei uns eine extra A14-Stelle wert.
    Zu "dies und das" kann ich leider nicht viel sagen.

    Aus meiner Warte und aus der meiner Kollegen würde ich sagen, dass der Fachvorsitz keinesfalls mit so viel Zusatzarbeit verbunden ist, als dass sich dadurch eher eine A14-Stelle rechtfertigen oder einfordern ließe im Vergleich zu den von Dir genannten anderen Aufgaben.

    Zitat


    Dass Öffentlichkeitsarbeit und auch Gesundheitsvorsorge arbeitsintensive Bereiche sind, möchte ich gar nicht verneinen. Das steht außer Frage. Es ist aber trotzdem so, dass das Bereiche sind, die in den Verantwortungsbereich der Schulleitung gehören, sodass die A14-Stellen an normale, "unten gebliebene" Kollegen vergeben werden sollten.

    Das setzt aber voraus, dass diese Kollegen diese Stellen auch haben wollen. Ich hätte für meine A14 nicht jede Zusatzaufgabe angenommen. Das Schulrecht NRW sieht vor, dass bestimmte Aufgaben durchaus an andere Mitglieder des Kollegiums delegiert werden dürfen. Die rechtliche und offizielle Vertretung der Schule nach Außen liegt ja nach wie vor im Kompetenzbereich der Schulleitung.

    Zitat


    Natürlich kann man sagen, dass das nun mal der Gang der Zeit ist. Sicher, keine Frage. Ich sehe es nicht so gelassen, weil es -wie gezeigt- darin endet, dass letztlich die Lehrer mehr machen müssen, und da ich im Laufe der Jahre keine Entlastungen sehe, sondern immer nur Sachen, die neu dazukommen, bin ich da skeptisch. Und was heißt, man müsse ja nicht Zusatzaufgaben übernehmen? Wenn in einer kleinen Fachschaft ein neuer Fachobmann / Fachobfrau gebraucht wird, dann muss sich ja jemand von den übrig gebliebenendazu bereit erklären, was letztlich ein oder max. zwei Leute sind... oder hast Du schon mal eine Fachgruppe ohne Fachvorsitzenden gesehen?

    *Lach*
    Wir sind in Musik nur drei Leute. Und gerade da ist dann der Arbeitsaufwand für Fachsitzungen eher gering, weil wir uns beständig zwischendurch abstimmen und die Sitzungen recht effizient und wenig arbeitsintensiv gestalten können.
    Dass wir seit Jahren immer mehr Verwaltungsarbeit machen müssen, ist leider ein Ärgernis - es soll aber sogar Schulen geben, die von ihrem Entlastungstopf für die Lehrerschaft keine 2 Stunden abgeben wollten für die Einstellung einer Schulverwaltungsassistentin, die wie in unserem Fall uns wirklich eine Menge Verwaltungskram abnimmt und eine echte Bereicherung für unsere Schule ist.

    Ich würde das mit den A14-Stellen nicht so verbissen sehen. Ich habe mich gefreut, dass ich eine bekommen habe, denke aber nicht, dass ich diese damit verbundene Tätigkeit die nächsten zehn Jahre machen werde. Und nein, ich schäme mich jetzt nicht dafür, dass ich den Schulbericht mache. :X:

    Gruß
    Bolzbold

    Zur Ergänzung und damit Hamilkar sich (zu Recht) weiter aufregen kann: Mein Aufgabenbereich ist nach Ausschreibung Fachgruppenleitung, Lehrmittel und Vertretung beim Vertretungsplan.

    Ich kann Dich vollauf verstehen. Diese Tätigkeiten würde ich auch nicht unter einer A14 übernehmen wollen.

    Nur am Rande:

    Für Fachgruppenleitung (sofern das der von mir angenommene Fachvorsitz ist) gibt es in NRW auch keine A14.

    Gruß
    Bolzbold

    ... Also, es ist keine Antwort an Matula, sondern es ist schon fast off-topic. Aber ich wollte es doch wenigstens einmal gesagt haben:

    Wie das mit der Verteilung der A 14-Stellen läuft, gefällt mir überhaupt nicht; dass es schon seit längerer Zeit keine Regelbeförderung mehr gibt, mag ja ok sein, aber dass nicht einmal die Fachobleute automatisch A 14 bekommen (jedenfalls nicht allein für die Fachobschaft), finde ich schon ganz schön übel, denn damit ist ja doch eine ziemliche Verantwortung verbunden. Wer bekommt stattdessen eine A 14-Stelle? Bei uns z.B. eine Lehrkraft, die die Öffentlichkeitsarbeit und das Jahrbuch übernimmt, oder eine, die die Gesundheits- und Sicherheitsprävention übernimmt. Sowas soll also höherwertiger sein als die kompetente Führung einer Fachgruppe?

    Sehe ich das richtig, dass die "Fachobschaft" das Äquivalent zum Fachvorsitz bei uns in NRW ist? Dann würde ich den Arbeitsaufwand, wenn ich vom durchschnittlichen Aufwand bei uns an der Schule ausgehe, doch als sehr überschaubar bezeichnen. Welche "Verantwortung" ist denn mit der Fachobschaft verbunden?

    Öffentlichkeitsarbeit und Jahrbuch sind übrigens keine "Billigtätigkeiten", was den Umfang der Tätigkeit angeht. Und die Wertigkeit von Verantwortung innerhalb der Schule lässt sich je nach Standpunkt durchaus unterschiedlich auslegen.

    Zitat


    Das Ende vom Lied ist dann, dass letztlich die Lehrer mehr machen müssen, und dass es zu solch unerfreulichen Situationen kommt wie die, von der Matula berichtet.

    Hamilkar

    Nun ja, man MUSS diese Zusatzaufgaben ja nicht übernehmen - auch nicht kommissarisch bis irgendwann ggf. eine A14 dafür ausgeschrieben wird. Es bleibt jedem überlassen, sich entsprechend seiner Haltung zu dieser von Dir geschilderten Problematik zu engagieren oder eben nicht. Einige Zusatzaufgaben lassen sich offenbar nur mit A14-Stellen an den Mann respektive die Frau bringen - das hat auch etwas von "Marktverhalten" in der Schule.

    Gruß
    Bolzbold

    P.S. An den Realschulen gibt es für diese Aufgaben in den allerseltensten Fällen mal eine A13-Stelle...

    Was spräche dagegen, ein Sabbatjahr im dritten Jahr nach der Anstellung einzulegen?

    Nachteil: Die Weltreise wird um ein oder zwei Jahre verschoben.

    Vorteil: Du bekommst während der Freistellung noch 2/3 Deiner Bezüge. (Ob das dann gleichzeitig einen Beihilfeanspruch bedeutet, habe ich auf die Schnelle nicht ergooglen können.)

    Darüber hinaus sollte auf diesem Weg eine Freistellung leichter zu erwirken sein.

    Gruß
    Bolzbold

    Aber angenommen ich habe alle Einverständniserklärungen, buche, und muss dann irgendwann eine Stornierungsfrist einhalten (weiß nicht genau, wie lange im Voraus die sein können). Und dann zahlen manche nicht. Hab ich denn gegen die was in der Hand? D.h. also, ich muss auf jeden Fall das gesamte Geld haben, bevor ich den Rest überweise, also nichts privat vorstrecken? Gegebenenfalls muss der Gesamtbetrag dann recht lange vor der eigentlichen Fahrt von den Eltern überwiesen werden? Hab halt so gar keine Erfahrung...

    Wenn Du Dir den Erlass genau ansiehst, bist Du nicht haftbar zu machen, es sei denn, dass Du schuldhaft gehandelt hast. In allen anderen Fällen springt Dein Dienstherr bzw. das Land Hessen für Dich ein. Du solltest in jedem Fall das gesamte Geld VOR der Überweisung haben, damit Du eben nicht die fehlenden Beträge aus eigener Tasche bezahlen musst. Da man solche Klassenfahrten ja in der Regel Monate im Voraus plant (bei uns ist das auch so vorgeschrieben, damit weniger reiche Eltern die Reisekosten ansparen können), ist das aber in der Regel kein Problem.
    Stornieren musst Du für gewöhnlich selten etwas, weil Du ja in der Regel eine Gruppenreise buchst. Falls Schüler nicht mitfahren, liegt es in deren Verantwortung bzw. in der Verantwortung ihrer Eltern, sich rechtzeitig darum zu kümmern und sich ggf. VORHER mit RRKV abzusichern.

    Fassen wir zusammen:
    Sobald Du die Verpflichtung zur Kostenübernahme von den Eltern hast, hast Du auch etwas in der Hand.
    Wenn Du die Beträge rechtzeitig vorher einsammelst, kannst Du säumige Eltern noch vor Fälligkeit des Reisepreises "höflich erinnern".
    Lies noch einmal den Erlass. Du musst zwar auf Deinen Namen buchen, aber bist faktisch bis auf grobe Fehler Deinerseits aus der Haftung raus.

    Gruß
    Bolzbold

    Du bist kein Ar***, du bist ein Schatz, danke.

    Würdest du sagen, das bedeutet keine Fahrt buchen bzw. bezahlen, bevor nicht von allen das Geld eingegangen ist, oder anders gesagt, wenn z.B. mehrere nicht rechtzeitig bis zur Deadline zahlen, dann wird für die einfach nicht mitgebucht?

    Nun, meine Signatur ist eher ironisch zu verstehen. :D

    Laut dem Erlass solltest Du erst dann verbindlich buchen, wenn Du die verbindliche Anmeldung der Eltern inklusive Zahlungsverpflichtung vorliegen hast. Das schützt im Falle der ausbleibenden Erklärungen der Eltern auch vor unnötigem Ärger.
    Insofern buchst Du natürlich für alle - in der Regel wird ja für eine Gruppe von X Personen mit Y Begleitungen gebucht.

    ohlin

    Was die Anträge an die ARGE angeht, so gebe ich die nicht vor den Augen aller Schüler aus - diese Peinlichkeit sollte man den betroffenen Schülern ersparen. Das schreibe ich immer auf den Elternbrief über die Klassenfahrt mit drauf und weise darauf hin, dass es die Anträge bei der ARGE selbst oder im Sekretariat gibt. Ich denke, das bisschen Diskretion sollte schon sein.

    Google, mein Freund und Helfer, liefert folgendes:

    http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/servlet/pr…2222222222,true

    Schaut man sich Absatz III an, scheint die Praxis Deiner Kollegen nicht nur rechtens sondern sogar offiziell angewiesen zu sein.

    Zwei Regeln habe ich noch vergessen:

    4) Plane zwischen der Deadline für die Elternbeiträge und der Zahlung der Reisekosten mindestens zwei Wochen ein. Schlafmützen gibt es auch unter Eltern immer wieder.

    5) Weise explizit auf den Rechtsanspruch der Kostenübernahme durch die Stadt bei Hartz-IV-Empfängern hin. Die Mühlen der Bürokratie mahlen sonst nämlich langsam und die Eltern müssen die Kostenerstattung erst noch beantragen.

    Ich finde es immer wieder erstaunlich (auch für mich in NRW), wie wichtig es ist, sich als Lehrer über solche Dinge aktiv zu informieren, damit man nicht hinterher der Dumme (so oder so) ist.

    Hallo Momo,

    hier ein paar "Regeln", die man als Lehrer einhalten sollte, um hinterher nicht das Nachsehen zu haben.

    1) Du unterschreibst NIEMALS als Lehrer einen Vertrag mit einem Reiseveranstalter. Das soll die Schulleitung tun. Damit bist Du selbst aus der finanziellen Haftung raus. Ferner kann Dich niemand verpflichten, eine Klassenfahrt auf eigene Rechnung zu buchen. Das ist Aufgabe der Schulleitung, weil sie nicht als Person sondern als rechtliche Vertretung nach Außen auftritt.

    2) Die Eltern sollten immer a) eine verbindliche Anmeldung für die Fahrt und b) eine Verpflichtung zur Übernahme der Kosten unterschreiben - und zwar immer gemeinsam. Damit ist die Rechtslage im Falle eines "Abspringens" mit Ausnahme von Krankheit klar.

    3) Es ist nicht Deine Aufgabe, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Wer eine Reise "bucht" bzw. sich dafür anmeldet, ist für diese RRV selbst verantwortlich. Es empfiehlt sich aber, dies den Eltern nahezulegen.

    Gruß
    Bolzbold

    Um einmal konstruktiv(er) zu sein:

    Mein System ist ähnlich wie bei Vaila, wobei wir mehrere Beihilfeberechtigte sind.

    Was an Vailas System ein wenig mehr Denkarbeit erfordert, ist das Kontrollieren der Zahlungseingänge von PKV und Beihilfe und die Koordinierung mit dem Bezahlen der übrigen noch verbliebenen Rechnungen.
    Der Vorteil an dem System ist jedoch, dass man kein großes Puffer benötigt, wenn man in Vorleistung tritt.

    Bei uns halten sich die Arztbesuche Gott sei Dank in Grenzen, so dass die Rechnungen fristgerecht bezahlt werden und, nachdem ein paar zusammen gekommen sind, entsprechend eingereicht werden. Bei uns gibt es nur ein Schubfach mit offenen Arztrechnungen, sowie eins mit bezahlten Rechnungen für die PKV und eins mit bezahlten für die Beihilfe. Das funktioniert tadellos.
    Den jeweiligen vorangegangenen Antrag als Muster für den aktuellen zu nehmen, spart in der Tat Zeit - man muss bei der PKV nur darauf achten, dass man die alten eingetragenen Werte vollständig löscht, bevor man die neuen einträgt.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Feuerfalter,

    ich verstehe nicht so recht, was daran so nervig sein soll. Das einzige, was ich "doof" finde, ist, dass ich den Betrag für die Rechnungen in der Regel vorstrecken muss und dann erst ein paar Wochen später wieder erstattet bekomme.

    Was meinst Du denn mit dem "Schriftkram"?

    Du packst die Belege und den Leistungsantrag in einen Umschlag und schickst es an die PKV oder die Beihilfe. Wenn Dir das allen Ernstes zu viel ist, muss ich mich doch ein wenig wundern.

    Ich würde übrigens nie Arztrechnungen in andere Hände - mit Ausnahme derer meiner Frau - geben - immerhin geht es hier auch um "sensible Daten".

    Ein Büroservice kostet übrigens Geld - und für das bisschen Büroarbeit wäre es mir persönlich fast schon peinlich, wenn ich dafür jemand anderes engagieren wollen würde.

    Gruß
    Bolzbold

    Beim Arbeitszimmer eines selbst genutzten Hauses ermitteln sich die Werte für das abzusetzende Arbeitszimmer aus den so genannten "Herstellungskosten" des Hauses, die zu 2% p.a. steuerlich geltend gemacht werden können - zuzüglich Nebenkosten natürlich.

    Wie es bei einer Sanierung eines Hauses mit KfW-Mitteln aussieht, solltest Du wohl eher einen Steuerberater fragen. Das ist wirklich ein "Spezialfall", den nicht allzu viele User hier kennen dürften.

    Gruß
    Bolzbold

    Wie "Nebenerwerb der Frau"?? Ich glaub, manche (ansonsten sehr geschätzen Gymkollegen ;) ) haben da ein bisschen die Realitäten aus den Augen verloren!


    Frosch ist ja selbst an der GS. Somit dürfte er die Realitäten durchaus sehen und erkennen. Ich glaube, das war auch gar nicht abwertend gemeint, sondern spiegelte die vorherrschende Meinung zu GS-Lehrerinnen in unserer Gesellschaft wider. Und für diese ist der GrundschullehrerInnenberuf einfach DER typische "Frauenjob".

    Bemerkung am Rande:
    Es scheint übrigens gar nicht so selten zu sein, dass selbst die Frauen an Gymnasien die "Nebenverdiener" sind. Wenn ich mir da die Ehemänner oder Freude und ihre Berufe so ansehe... (Geschäftsführer in der Einkaufsabteilung bei Kaufhof, IKEA-Manager, diverse Ärzte, Juristen...)

    Gruß
    Bolzbold

    Die Rahmenbedingungen aus der Sicht eines Mannes:

    - A12 Gehalt
    - kaum Aufstiegschancen
    - Konrektoren- und Rektorenstelle werden im Vergleich richtig mies bezahlt
    - wenig gesellschaftliche Anerkennung (=> "Bastelschlampe", "Grundschultussi", "Primimaus" => man verzeihe mir die Begriffe, die nicht meine Bewertung darstellen, wohl aber die von einigen "Unwissenden")
    - "Exoten"-Status als Mann an der GS

    Auf dem Papier betrachtet ist das somit also eher wenig einladend.

    ABER

    Wenn Dir die Arbeit mit den Wuselzwergen Spaß macht und Du damit glücklich wirst,
    wenn Du mit einem A12 Gehalt zufrieden bist und davon leben kannst und willst,
    wenn Dir die Haltung Deines Umfeldes zu Deinem möglichen Beruf egal ist oder Dich nicht sonderlich stört,
    wenn Dir klar ist, dass Du als männlicher Grundschullehrer eine ganz, ganz wichtige Rolle im Sozialisationsprozess der jüngsten Schüler einnimmst,

    DANN TU ES!

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo giraffe.

    Bitte nutze doch die Suchfunktion in diesem Forum. Mit den Begriffen "Verbeamtung" und "Therapie" kommst Du schon recht weit.

    Ansonsten hat hier leider keiner eine Kristallkugel zur Hand. :D

    Gruß
    Bolzbold

    Wenn Du offiziell direkt von Anfang an mehr als ein Jahr Elternzeit beantragst, dann kommst Du in NRW automatisch in den Versetzungspool, d.h. Du musst damit rechnen, nach der entsprechenden Zeit nicht mehr an Deine Schule zurück zu können.

    Sinnvoller ist es, zunächst ein Jahr Elternzeit zu beantragen, dann rechtzeitig zu verlängern und sich selbst unterhälftig oder ggf. mit mehr Stunden zu vertreten. Dieses "Spiel" kann man dann für das dritte Jahr auch weiterführen.

    Gruß
    Bolzbold


    Tut mir leid, aber wer das nicht versteht ist ist selbst in seiner Sichtweise der Dinge äußerst eingeschränkt. Und ihr wollt Lehrer sein, die auch mal Eltern und deren Kinder unterstützend und beratend zur Seite stehen müssen? Oh je!

    Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Zumindest nach meinem Verständnis umfasst eine Beratungsfunktion eben gerade nicht, dem Gegenüber nach dem Mund zu reden, sondern den Blick über den Tellerrand, sowie nach links und nach rechts zu richten. Das kann auch gegenteilige Meinungen oder unbequeme Wahrheiten umfassen.
    Du wirst hier extrem unsachlich und maßt Dir an, anhand der Diskussion, die hier geführt wurde, über User weiterreichend zu urteilen. In Kombination mit dem Anteil, den Du an dieser Diskussion hattest, finde ich das mehr als unangemessen.

    Zitat


    und @ corrie:

    Was heißt hier ob wir mit irgendwelchen "Diskussionspunkten durch sind?" Ich hatte Fragen zu Anfang (Bitte lesen) . Auf diese habe ich von einigen irgendwelches Zeugs bekommen, was sich liest wie ein schlechter Aufsatz ("Thema verfehlt") und nur wenige haben versucht, darauf völlig objektiv einzugehen.
    Noch mal: Lehrer??????

    Fakt ist, dass Du selbst in der Situation alles andere als objektiv bist und aus der Warte einer Betroffenen schreibst. Wie will man das Thema "objektiv" behandeln?
    Ebenso unangemessen finde ich es, wenn man als Lehrer(in) nun andere Lehrer hier in diesem Forum lehrerhaft maßregelt. ("Thema verfehlt"). Das hast Du doch nun wirklich nicht nötig, oder?

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo!

    Wir erwarten in den Sommerferien unser Baby. Ich würde dann gerne ein Jahr/Schuljahr Elternzeit nehmen. Prinzipiell können die 14 Monate Elterngeld zwischen Mutter und Vater ja beliebig aufgeteilt werden. Was wäre nun, wenn mein Mann 3 Monate beantragen würde und ich 9, so dass meine Elternzeit Mitte Juli 2012 kurz vor Schuljahresende enden würde. Würde das genehmigt werden? Oder greift dann die Einschränkung bezüglich des Endes der Elternzeit in den Ferien? Finanziell macht das schon einen deutlichen Unterschied... und bei Angestellten ist es problemlos möglich...

    Das wäre in NRW nicht möglich. Ich kenne einen Fall, in dem die Elternzeit kein ganzes Jahr betragen durfte, sondern eben um die Zeit gekürzt wurde, dass die Elternzeit sechs Wochen vor den Sommerferien endet. Die Bezirksregierungen in NRW sind da mitunter ziemlich rigoros.
    Andererseits kann man Ausnahmen machen, wenn die Kinder im Juni geboren werden und im Juli Ferien sind. Da verstehen anscheinend auch die Bezirksregierungen, dass die Kinder kommen wie sie bzw. die Natur will und nicht wie der Dienstherr es aus fiskalischen Gründen gerne hätte.

    Das Grundproblem - und das haben auch schon die Gerichte mittelbar festgestellt - ist, dass es keinen Rechtsanspruch auf Kombinierbarkeit von Elternzeit und Elterngeld gibt. Deswegen würde die Bezirksregierung eben darauf bestehen, dass die Elternzeit in die Ferien verlängert wird bzw. bis zum Ende der Ferien geht.

    Das finanzielle Problem, das sich daraus ergeben kann, ist für die Bezirksregierung insofern nicht von Belang, als dass es rechtlich nicht relevant ist. Da zählt auch nicht die Alimentations- oder Fürsorgepflicht des Dienstherren. (Die Rechtsabteilung des Philologenverbands sieht da auch keine Chance auf Erfolg im Falle einer Klage).

    Gruß
    Bolzbold

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