Beiträge von Bolzbold

    Nun ja, als weiterführende Schule macht man es sich dann aber zu leicht.

    Wenn ich eine 5. Klasse mit 26 bis 30 Schülern habe, die im Extremfall von 8 verschiedenen Grundschulen mit entsprechend qualitativ wie inhaltlich unterschiedlichem Englischunterricht habe, dann muss ich zu Beginn ohnehin die Schüler erst einmal da abholen, wo sie stehen. Es kommt dann unterstützt durch die Lehrwerke zu einem gewissen "Homogenisierungsprozess", so dass eine gemeinsame Arbeitsgrundlage für alle Schüler geschaffen wird. Da würde ich die Beschwerden der Kollegen der "höheren Schulen" eher gelassen nehmen.

    Ein Native-Speaker als Schulleitung ist so gesehen eigentlich der "Overkill", das kann man schlichtweg nicht als Standard setzen. Und wenn die NRW-Landesregierung einen so niedrigen Anspruch an die Qualität ihrer Englischlehrer im Primabereich hat(te) - und teilweise werden einem die C1-Scheine ja wirklich hinterher geworfen, wie ich aus dem eigenen Umfeld weiß - dann kann und darf das nicht zum Problem der Lehrkräfte werden, die unter den offiziellen und somit regulären Bedingungen ihre Qualifikation erworben haben.

    Wer Englischlehrer haben möchte, die diese Vorbildfunktion erfüllen, der muss sie entsprechend ausbilden - und die C1-Schein-Variante ist dazu denkbar ungeeignet.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    in NRW gibt es die Regelung, dass wenn einer der beiden Teile (Sprache oder Inhalt) mit ungenügend bewertet wird, die gesamte Klausur nicht besser als 5+ gewertet werden kann.

    Das soll wohl genau solche Fälle umgehen, wobei der umgekehrte Fall wohl selten vorkommt, es sei denn, die Klausur würde komplett auf Deutsch geschrieben.

    Gruß
    Bolzbold

    Die Etats der meisten öffentlichen Schulen sind aufgrund chronisch klammer Stadthaushalte entsprechend bescheiden gestaltet.
    Das Dilemma zwischen materialbezogen qualitativ hochwertigem Unterricht und den dadurch entstehenden Kopierkosten lässt sich nicht auflösen. Richtig heftig wird es, wenn entweder Eltern über eine als "freiwillige Spende" deklarierte Überweisung die Kosten übernehmen oder gar die Lehrkräfte, die, wie wir hier ja schon erfahren haben, teils lächerlich geringe Kopierkontingente haben.

    Wieder einmal ein Fall, wo sich Geld und pädagogischer Idealismus gegenseitig ausspielen - in der Regel zum Nachteil der Schüler, der Eltern oder der Lehrer. Je nachdem, in welcher Rolle man gerade ist, darf man sich ggf. noch "aussuchen", wer letztlich den schwarzen Peter erhält.

    Gruß
    Bolzbold

    Thomas

    Die Argumentation, es fehlen Deiner Tochter nur X Punkte zur 4, ist insofern irrelevant, als dass das Gesamtbild ja nicht unbedingt für ein ausreichend spricht.
    Du hast hier mitbekommen, dass sich einige Kollegen gegen die Möglichkeit der Referate ausgesprochen haben - und das schließt in der Regel auch Fälle wie das Notenbild Deiner Tochter mit ein.

    Es obliegt ungeachtet dessen aber der Zeugniskonferenz, die Entscheidung über die (Nicht-)Versetzung zu fällen - da können dann ggf. auch pädagogische Gründe für eine Versetzung sprechen, auch wenn sie auf dem Papier nicht erfolgen würde. Ein offenes Gespräch mit dem Französischlehrer wäre hier hilfreich, ebenso ein Gespräch mit dem Klassenlehrer.

    Gruß
    Bolzbold

    Wenn ich Schülern gegen Ende des Schuljahres gestatte, durch ein wie auch immer geartetes Referat ihre Note noch zu pushen, dann sende ich mittelbar die Botschaft, dass sie das beim nächsten Mal genauso machen können und dass es reicht, am Ende des Schuljahres durch eine punktuelle Einzelleistung auf eine 4 zu kommen.

    Genau diese Botschaft möchte ich NICHT senden, weil sie über die tatsächliche Leistung und über die Kompetenzen hinwegtäuscht. Substanzielle Lücken lassen sich nicht durch Referate ausgleichen. Und da ist mir der langfristige Effekt auch im Sinne des Schülers wichtiger.

    Gruß
    Bolzbold

    Mit solchen pauschalen Verurteilungen wäre ich vorsichtig.

    Das Lernen lernen ist nicht nur eine Frage der Qualität der Vermittlung durch die Lehrkräfte. Wenn Dein Kind bislang den Eindruck hatte oder der Meinung war, es bräuchte nicht zu lernen, weil die Noten bislang OK waren, dann kann man da kaum die Lehrkraft für verantwortlich machen.

    Ich habe erst mit dem 1. Staatsexamen im eigentlichen Sinn gelernt zu lernen (klappte vorher auch prima weitgehend ohne). Ich bin nie auf die Idee gekommen, dafür meine Lehrer in die Verantwortung zu nehmen.

    Selbstdisziplin, Einsicht und die Überwindung des inneren Schweinehundes sind neben der Methodik zu lernen ebenso wichtig - und dies ist zumindest zu einem erheblichen Teil außerhalb der Macht und Qualität der Lehrkraft.

    Wenn Deine Tochter nächstes Jahr dasselbe Problem haben sollte, ist das wohl unabhängig von einem Referat oder einer Nachprüfung. Dann hat sie nicht hinreichend gearbeitet. Die Fähigkeit, einen Lehrer etwas zu fragen, ist m.E. eher Charakterfrage als ein Versagen der Lehrkräfte. Wenn das Problem nicht die Intelligenz ist, dann sollte Deine Tochter auch auf der logisch-rationalen Ebene begreifen, dass man bei Verständnisproblemen den Lehrer fragen MUSS - denn dafür ist er auch da.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    ist die "Note" bei der dienstlichen Beurteilung während der Probezeit von irgendeiner Relevanz - ich meine, solange es keine "5" ist?

    Bei uns hätte das vor der Dienstrechtsreform nur eine Verkürzung der Probezeit ermöglicht. Die ist bei uns in NRW jetzt einheitlich auf drei Jahre festgelegt.

    Wenn es bei Dir um die Lebenszeitverbeamtung geht, kann es Dir doch egal sein, ob 2,0 oder 2,5, oder sehe ich das falsch?

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo!

    Dies gilt für NRW:

    Zitat


    § 15 ADO (Teilzeitbeschäftigte Lehrer und Lehrerinnen)

    (1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrer und Lehrerinnen (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen (vgl. RdErl. v. 13.6.1990-BASS 21-05 Nr. 10).

    (2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrer und Lehrerinnen erstreckt sich auch auf die Klassenleitung und die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z. B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen und Schulfahrten kann sich die Reduzierung nur auf die Anzahl der Veranstaltungen beziehen.

    (3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastung durch Springstunden sollte vermieden werden.

    Und da eine Schulleitung immer so weit geht, wie man sie lässt, empfiehlt es sich als Teilzeitkraft hier in die Offensive zu gehen. Dass Teilzeit immer ein Minusgeschäft ist, weil sich die Teilzeit primär auf das Unterrichtsdeputat auswirkt (und ebenso auf die Besoldung), ist leider ein offenes Geheimnis.

    Hinnehmen musst Du das nicht. Aber aktiv werden musst Du selbst.

    Gruß
    Bolzbold

    Sicher kann eine Rückgabe, z.B. durch Krankheit, auch verzögert werden, so dass in der Praxis wohl nie alle Schüler zum gleichen Zeitpunkt ihre Klassenarbeit erhalten. Aber du meinst sicher, ob es jedem Schüler möglich ist, die Klassenarbeit zu erhalten.

    Es geht darum, ob Schüler A, B und C die Arbeit montags vom Lehrer zurückbekommen und Schüler D,E und F, obwohl montags anwesend, eben erst mittwochs oder noch später. Dass Schüler G und H, die montags krank waren, die Arbeit erst später zurückerhalten, liegt in der Natur der Sache.

    Würde es ferner nicht den Sinn eines Feedbacks ad absurdum führen, wenn man negative Aspekte, die durch das Feedback ja auch explizit erfragt werden, nicht mit der Klasse bespricht?

    Ich würde mich als Schüler im Falle eines Schweigens der Lehrkraft fragen, wieso ich das künftig noch ausfüllen soll, wenn es scheinbar sowieso nichts bewirkt.

    Gruß
    Bolzbold

    Mit fiele dazu ad hoc auch kein Paragraph ein.

    Man könnte hier mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz argumentieren, der für eine vollständige Rückgabe sprechen würde. Die Schüler, die ihre Arbeit früher zurückbekommen, haben ggf. mehr Zeit, an Fehlern und Defiziten zu arbeiten als diejenigen, die länger warten müssen.
    Dieses Prinzip der Gleichbehandlung ginge auch dann irgendwie verloren, wenn zwischen dem Besprechen der Arbeit und der Rückgabe der letzten Arbeiten (eine stückweise Rückgabe vorausgesetzt) zu viel Zeit liegt.

    Das wäre aber auch eine schöne Frage an die Schulleitung. Das Schulgesetz könnte das auch nicht unbedingt direkt regeln, vielmehr die Durchführungsbestimmungen und Erläuterungen, die leider nicht online abrufbar zu sein scheinen. Auch die BASS könnte ggf. darüber Aufschluss geben, aber die dürften auch die wenigsten hier mal eben im Regal stehen haben.

    Gruß
    Bolzbold

    Zumindest in seinem Buch "Schulrecht! Aus der Praxis für die Praxis" räumt Hoegg ein, dass eine globale, für alle Bundesländer gleichermaßen zutreffende Darstellung des Schulrechts nicht möglich ist.

    Zitat


    Sie bekommen von mir keine systematische Darstellung des Schulrechts. [...] Stattdessen erhalten Sie eine konkrete juristisch-pädagogische Behandlung der häufigsten Probleme, denen Sie im täglichen Schuldienst gegenüberstehen, vor allem aber praxisgerechte Vorschläge zu ihrer Lösung.

    Zitat


    ... dass Schulrecht gemäß [...] unserer Verfassung eigentlich Ländersache ist, so dass es für jedes Bundesland ein eigenes Schulgesetz gibt. Ist damit eine übergreifende Behandlung von Schulprobelmen überhaupt möglich? Ja, wenn man nicht bis in die kleinsten Verästelungen der Verordnungen und Erlasse hineingeht. Zudem unterscheiden sich die Schulgesetze der Länder nicht so stark, wie man annimmt.

    (Quelle: Hoegg, Günther, Schulrecht! Aus der Praxis für die Praxis, Weinheim (Beltz) 2006, 4. Auflage S. 10f.)

    Man kann dem guten Mann auf keinen Fall Inflexibilität oder einseitige Fokussierung auf länderspezifisches Schulrecht vorwerfen. Ferner stellt er auch fest, dass die Kultusbürokratien teilweise heftigst voneinander abgeschrieben haben.

    Gruß
    Bolzbold

    Würde man das als Wiederholungsfehler werten, wie groß wäre dann noch der punktemäßige Abstand zu den Schülern, die diese Fehler nicht (mehr) machen?
    Gerade in Grammatikarbeiten, wo es möglicherweise um genau dieses Kriterium geht, sind Wiederholungsfehler völlig unsinnig.

    Das ist der Knackpunkt.

    Ein ähnlicher Fall wäre ein zufällig gefundener Prüfungstext oder die zufällige, unbewusste Vorbereitung auf den nicht bekannten Prüfungstext. Würde man da auch eine sechs geben, nur weil der Schüler sich vorbereitet hat?

    Hoegg verneint dies ausdrücklich in seinem Schulrechtsbuch.

    Wenn sicher ausgeschlossen werden kann - und eben nicht nur aus Prinzip unterstellt wird - dass der Schüler getäuscht hat, dann hat er mit seiner Vorbereitung eben Glück gehabt - und das sei ihm dann zu gönnen.

    Ich erlebe in der Oberstufe bei sehr guten Schülern oft, dass sie faktisch meinen Erwartungshorizont voll erfüllen. Soll ich diesen intelligenten und fleißigen Schülern nur deswegen eine sechs geben, weil sie genauso denken wie ich?

    Gruß
    Bolzbold

    Böse Falle, Susannea

    In Hessen gibt es keine Ausgleichsregelung im Gegensatz zu NRW. Somit war hier die Möglichkeit gegeben, die Klassenfahrt als Mehrarbeit zu verrechnen. Ein genereller Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung in diesem Fall gibt es daher für andere Bundesländer nicht. Und gäbe es ihn, wäre die Frage zu stellen, ob diese Vergütung nicht auch den Vollzeitkräften zustünde. Mehrarbeitsvergütung gibt es bei ihnen ja schließlich auch. Spätestens dann wäre jede Klassenfahrt für jedes Bundesland geradezu ruinös. Da wären die chronisch unterfinanzierten Reisekostentöpfe Peanuts gegen.

    Interessant dazu ist dieser Link hier.

    http://www.gew-da-land.de/BeamtR_Arbz_Me…hrt_2009-03.pdf


    In NRW ist formal die Möglichkeit gegeben, einen Ausgleich für diese Mehrarbeit zu erhalten - das wäre formaljuristisch das Todesurteil für den Anspruch auf Vergütung aufgrund von Mehrarbeit.
    Realiter ist das mit dem Ausgleich natürlich in der Regel völlig praxisuntauglich und nicht umsetzbar. An der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkraft wird sich nichts ändern, Entlastungsmöglichkeiten im außerunterrichtlichen Bereich dürften schwierig umzusetzen sein, weil da nur noch Projekttage etc. oder Konferenzen blieben, wobei bei letztgenannten ja bei bestimmten Konferenzen zwingend Anwesenheitspflicht besteht.

    Für das Problem der TE ist das aber letztlich unerheblich, weil sie ja nicht fahren WILL und eine wie auch immer geartete finanzielle Kompensation für sie gar kein Thema ist.

    Für NRW dürfte dieses Urteil hier relevant sein:

    http://www.jusmeum.de/urteile/ovg_nr…f37fd0dfffd440a

    Damit ist es "aktenkundig", dass die Teilnahme an Klassenfahrten keine Mehrarbeit im Sinne der entsprechenden Verordnung ist und ohnehin der Freizeitausgleich Vorrang vor der Vergütung hat.

    Gruß
    Bolzbold

    NRWLehrer

    Dieser Logik hat sich im Falle der niedersächsischen Kollegin aber das Gericht nicht angeschlossen.
    Deine persönliche Rechtsauffassung in allen Ehren, aber die ist hier nichts wert - gar nichts.

    Es gibt Gesetze (sic!), die das eindeutig regeln. Und solange Gerichte entsprechend entscheiden, kann auch die in Deinen Ausführungen zweifelsfrei vorhandene Logik nichts ausrichten.

    Wäre das nämlich mit der Mehrarbeit so einfach, bekämen die Kollegen für 70-80 Stunden Mehrarbeit an die 1400 bis 2400 Euro brutto nachgezahlt. Dass angesichts solcher Beträge nur sehr wenige Kollegen erfolglos versucht haben das einzuklagen, dürfte für eine eindeutige Gesetzeslage sprechen. Auch die Lehrerverbände würden einer solchen Klage keine Erfolgschancen beimessen und somit auch keinen Rechtsschutz gewähren.

    Gruß
    Bolzbold

    NRWLehrer

    Das würde ich für einen Irrtum halten. Da die Klassenfahrten zu unseren dienstlichen Pflichten gehören, dann ist der Arbeitsaufwand auch (leider) durch die Bezüge abgedeckt.
    Die einzige Ausnahme bilden hier ja die Mehrarbeitsstunden.
    Ich meine mich an einen diesbezüglichen Passus zu erinnern, werde das aber auch noch einmal googlen.

    EDIT:

    Ich habe den Passus gefunden.

    Quelle: http://www.bezirksregierung-muenster.de/startseite/abt…_PR-Version.pdf

    Interessant dazu auch:

    http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.a…0060002645%20LC

    Somit wird es also bei voller Reisekostenerstattung schwierig, der Verpflichtung zu einer Klassenfahrt zu entgehen.

    Gruß
    Bolzbold

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