Also ich kenne Fälle, in denen bei psychotherapeutischen Behandlungen innerhalb der letzten 5 Jahre die entsprechenden Personen "nur" nicht verbeamtet wurden, aber ansonsten ganz normal im öffentlichen Dienst als Lehrer arbeiten konnten.
Eine Psychotherapie kostet nicht pauschal die Verbeamtung.
Was Du, Zurbaran, nun als allererstes tun solltest, ist Deine Gesundheit wiederherzustellen. Alles andere, auch die Verbeamtung, ist vor dem Hintergrund Deiner Erkrankung sekundär. Du musst gesund werden und wieder arbeits- bzw. ausbildungsfähig werden.
Wenn Dich der Seiteneinstieg bzw. das System Schule so krank gemacht haben sollte, dann müsstest Du ferner überlegen, ob Du diesen Beruf wirklich glücklich und gesund ausüben kannst. Jetzt alles daran zu setzen, möglichst bei der PKV unterzukommen und die Verbeamtung hinzubekommen, mag isoliert betrachtet verständlich und erstrebenswert sein, kann auch kurzfristig ein Vorteil sein, kann aber langfristig ziemlich nach hinten losgehen - nämlich wenn Du dann in einem System gefangen bist, aus dem Du nicht mehr (finanziell und perspektivisch) problemlos herauskommst.
Dann noch eine andere Sache:
Wie glauben diejenigen, die sich wegen Besuchen beim Therapeuten Sorgen machen, dass das "in die Akte kommt", wie das vor sich gehen soll?
Selbst eine bei der Beihilfe beantragte Therapie findet aufgrund der Schweigepflicht nicht ihren Weg in die Einstellungsbehörde (wenn es um eine Festanstellung nach dem Ref. geht). Eine vor oder während des Refs. durchgeführte Therapie kommt nur dann "offiziell" in die Akte, wenn aufgrund von längerer Erkrankung als Grund eben eine psychische Erkrankung angegeben wird. Kommt es zu keinen Fehlzeiten und geht man mit der Therapie nicht "hausieren", kommt das allenfalls dann heraus, wenn man im Anamnesebogen des Gesundheitsamts bei der amtsärztlichen Untersuchung entsprechende Fragen gestellt bekommt und die (und davon gehe ich jetzt einmal aus) wahrheitsgemäß beantwortet. Selbst dann bedeutet das nicht automatisch das Aus. Mit entsprechenden (glaubwürdigen) Gutachten lassen sich da auch Amtsärzte von der gesundheitlichen Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis überzeugen.
Es mag immer noch den Anschein haben, dass das Land lieber "heimlich psychisch erkrankte Bewerber" verbeamtet als "genesene, ehemals psychisch erkrankte Bewerber", die sich ihren Problemen gestellt haben. Diese "Weisheit" kennen aber auch die Amtsärzte.
Gruß
Bolzbold