Beiträge von Bolzbold

    Zitat

    Original von Rosalie
    Ich habe die Anzeige gemacht und bin sehr froh darüber. Der Schüler ist 20 Jahre alt und ich werde meine Energie jetzt wieder denjenigen zuwenden, die sie brauchen, sprachlich und auch pädagogisch. Der Schulleiter hat heute das Gespräch mit ihm und mir gesucht, und das Einzige, das er zu sagen hatte, war, dass er immer wieder so etwas und noch mehr sagen würde, es tue ihm nicht leid und natürlich sei er im Recht, wenn jemand einen Fehler mache, dann sei es bei ihm immer so, dass er Leck mich am Arsch sage. Und dabei bleibe er. Ich habe dann gesagt, dass ich nun die Möglichkeit hätte, wegen ihm eine Konferenz einzuberufen und damit sechs Kollegen eine Stunde zu beschäftigen, oder die Anzeige machen. Er sagte: Machen Sie mal. Und später, als der Schulleiter weg war: Die Scheiß-Bullen können ihn mal - na, was woh? - am Arsch lecken.
    Ergo: Ich habe die Anzeige gemacht.
    Von den Zuschriften im Forum hier fühlte ich mich total im Stich gelassen. Es freut mich für euch, dass Ihr alle so gute Pädagogen und gute Menschen seid, die ihr bisher gepostet hat. Und für mich freu ich mich, dass ich ein Mensch mit gesundem Verstand geblieben bin.
    Gute Nacht!

    Hallo Rosalie!

    Es ist schade, dass Du Dich im Stich gelassen fühlst. Wie hätten denn die Zuschriften aussehen können, damit diese Gefühl nicht entstanden wäre?
    Zugegeben, ich habe auch mal einen ehemaligen Schüler unserer Schule angezeigt, weil er mir sagte, ich solle als "sch*** Immigrant" doch meine Koffer packen und nach Hause fliegen (also gar nicht erst den Koffer packen, aber das wusste er ja nicht). Das sagte er im Zusammenhang mit einer Prügelei, wo er zu dritt auf einen 12.Klässler losgegangen ist.
    Natürlich habe ich ihn angezeigt, weil ich mich als Lehrer im Dienst und in Ausübung meiner Pflichten (dem Schutz eines meiner Schüler) nicht mit derart braunen Parolen beschimpfen lasse.
    Er hat sich später schriftlich entschuldigt, damit war die Sache für mich erledigt.

    Wäre das IN der Schule passiert und von einem Schüler gekommen, so hätte ich ihn vermutlich nicht angezeigt sondern mir lediglich diesen Schritt vorbehalten, wenn nach einem Gespräch zwischen ihm, Schulleitung und mir der Schüler immer noch uneinsichtig gewesen wäre. Ungeachtet der Fehler, die man machen mag, gehört sich ein solcher Umgangston nicht. Erst Recht nicht bei einem 20jährigen.

    Insofern kann ich Deine Reaktion im Nachhinein völlig verstehen. Wer sich so dermaßen daneben benimmt und zeigen muss, dass er alles darf und man ihm nichts kann, der muss es eben erst noch lernen.

    Es ist schade, dass Du nicht von Anfang an die Situation so ausführlich beschrieben hast wie jetzt in dem letzten Posting. Ich denke, dann wären die Zuschriften mit Sicherheit etwas anders gewesen.

    Die Differenzierung zwischen pädagogischem Geschick und gesundem Verstand verstehe ich nicht. Gehört das nicht zusammen?

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von MagicMoment
    Eine kleine Regel:

    Gestehe als Lehrer nie offensichtlich Fehler ein, vorallem nicht pädagogische und schon garnicht vor Schülern, suche immer nach Möglichkeiten, mit Fehlern am bestmöglichsten Weg für alle umzugehen, dass wir sie machen ist klar, dass wir zu ihnen stehen müssen ist auch klar, aber meist wird durch das eingestehen mehr *kaputt* gemacht als notwendig.
    Bitte versteht mich nicht falsch, ich möchte natürlich nicht dass wir Kinder anlügen, aber ich bin der Meinung, dass man wenn soetwas passiert einfach einen anderen Weg finden sollte und nicht einfach sagen kann es war ein Fehler ich mache es jetzt anders.
    Sachliche und Inhaltliche Fehler muss man natürlich sofort berichtigen auch vor Schülern.

    Hallo MM!

    Also zwischen dem Nichteingestehen von Fehlern und Anlügen besteht für mich ein gradueller Unterschied.
    Ferner: Wenn ich einen für die Schüler offensichtlichen Fehler gemacht habe - inhaltlich oder pädagogisch - dann verliere ich m.E. jegliche Form von Glaubwürdigkeit, wenn ich dann nicht dazu stehe.
    Natürlich darf ein pädagogischer Fehler (und dessen Korrektur) nicht im Nachhinein zum Nachteil der Schüler gereichen.
    Und ich denke, DARAUF wäre es in der eingangs geschilderten Situation angekommen.
    Würden wir so reagieren wie Du beschrieben hast, dann würden wir den Vorurteilen Vorschub leisten, die es ja bereits über uns gibt - nämlich dass wir ja immer Recht haben (wollen) und wir vorbildliches Verhalten verlangen, dieses aber nicht selbst an den Tag legen (die Kopfnoten in NRW sind da leider ein Beweis zugunsten der Schüler).
    Im Rahmen unserer Rolle sind wir natürlich nicht mit den Schülern gleichzusetzen. Im Rahmen des von uns aus von den Schülern erwarteten Verhaltens (und dem Hinweis auf mögliches falsches Verhalten) dürfen wir andererseits aber gerade aufgrund unserer Rolle nicht mit zweierlei Maß messen.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von MagicMoment
    Das zweite Problem ist auch für mcih etwas schwierig, da ich in einer Schule und Klasse arbeite, ( aber nicht als Klassenlehrerin) in der es genauso zugeht, wir haben Kinder verschiedener Nationalitäten aber mit gleicher Religion, heute kam ein neuer Schüler dazu , ich setzte in zu einem Kind, und der hat gleich mal gezeigt, dass er das nicht möchte, weil der neue Schüler eine andere Hautfarbe hat, bei uns gehen sie aufeinanderlos, wenn ein Kind von der einen Nationalität ein Tor schießt und die andere dann verliert, ich könnte dir da Geschichten erzählen, aber belasse es lieber, denn es hilft dein Problem auch nicht zu lösen.
    LG MM

    Dazu hätte ich mal eine Frage:

    Ich bin bislang davon ausgegangen, dass insbesondere Kinder eigentlich weniger ein Problem mit unterschiedlichen Hautfarben haben, weil sie ihren Gegenüber einfach als anderen Menschen (anders als sie selbst) wahrnehmen und mehr nicht.
    Das wiederum würde ja zumindest den Verdacht nahelegen, dass ein solches ablehnendes Verhalten anerzogen bzw. "erlernt" wurde.
    Wie siehst Du das bzw. wie sehen die anderen Kollegen hier dieses Phänomen?

    Bislang habe ich ein solches Verhalten erst ein einziges Mal in einer 5. Klasse (ich arbeite am Gymnasium) erlebt, und das hat mich ziemlich geschockt, weil ich ja auch halb und halb bin. Ansonsten ist so etwas in meinen Lerngruppen bisher noch nicht vorgekommen, was vielleicht auch daran liegen mag, dass man sich das in meiner Gegenwart nicht traut.

    Gruß
    Bolzbold

    FrauLehrerin

    Wenn Du das in inhaltlich und sprachlich nochmal aufdröselst und die Noten separat betrachtest, verzerrt das das Bild.
    Du musst ja für die Gesamtleistung eine Note geben - eben entsprechend der erreichten Punktzahl.
    Es liegt dann in Deinem Ermessen, ob Du bei gehäuften sprachlichen Verstößen noch zwei Stufen runter gehst.

    Wie viele Punkte gibt es denn für die sprachliche Richtigkeit in Deutsch?
    Wenn das beispielsweise nur fünf Punkte wären und die Arbeit durch gehäufte sprachliche Verstöße nahezu unleserlich ist, würde das m.E. eine Absenkung rechtfertigen. Das liegt im Endeffekt bei Dir.
    Ferner wäre ja dann auch noch relevant, ob der Korreferent zustimmt oder nicht.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von FrauLehrerin
    Einen schönen guten Abend,

    ich sitze hier über meinen Abiklausuren und habe gerade eine Klausur, die sprachlich äußerst herausfordernd ist...

    Nun habe ich dem Schüler schon recht wenige Punkte im Darstellungsbereich geben müssen, so dass die Note schon 2 Punkte schlechter ist als eine inhaltlich gleiche, aber sprachlich bessere Arbeit. Muss ich dem armen Menschenkind "gemäß § 13 Abs.2 APO-GOSt" ( = Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße führen zur Absenkung der Leistungsbewertung um ein bis zwei Notenstufen) - wie es im Bewertungsbogen heißt - nun noch mal 2 Notenpunkte abziehen, weil es sprachlich so grottenschlecht ist?

    Das erscheint mir arg viel, da wird aus der inhaltlichen 4 ja eine 5-. Bei mir an der Schule wird diese Zusatzzeile § 13 wohl eher ignoriert, wie handhabt ihr das?

    Schöne Grüße
    FrauLehrerin

    Hallo FrauLehrerin,

    mit Notenstufen sind hier Notenpunkte gemeint. Wenn der Schüler also eine glatte vier hat, entspricht das 5 Punkten. Wenn Du davon jetzt einen oder zwei abziehst, bist Du in Noten bei einer 4- oder 5+.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich stimme Tiggy da zu.

    Es gibt in diesem Thread User, die hier in ihren "Erstlingspostings" offen Empfehlungen aussprechen. Das riecht stark nach Absicht.

    Bislang zögere ich noch zu glauben, dass die Diskussion um dieses Material ausschlaggebend genug ist, um sich extra deswegen hier anzumelden und freischalten zu lassen, wenn es nicht ausschließlich darum geht Werbung zu machen.

    Gruß
    Bolzbold

    Also wir hatten auch so einen Kollegen bei uns an der Schule.
    Er fehlte oft und gerne. Und während er krank geschrieben war, sahen ihn dann Schüler putzmunter durch die Stadt gehen und abends auch auf Partys.

    Wann immer er dann zur Abwechslung einmal wieder da war, beschwerte er sich zuerst lautstark darüber, dass er ja schon wieder eine Vertretungsstunde aufgebrummt bekommen habe. (Die Hunderte von Vertretungsstunden, die WIR Kollegen wegen ihm schieben mussten, blendet er aus. Das ist ja selbstverständlich).

    Letztlich habe ich dann von ihm einen Grundkurs in der 12 übernommen. Ich wusste gar nicht, dass sich Schüler so dermaßen freuen können, endlich mal wieder regelmäßig Englischunterricht zu haben...

    Gruß
    Bolzbold

    So ganz nebenbei:

    Das Verhalten solcher Kollegen scheint bei Eltern wie Schülern einen solch nachhaltigen Eindruck zu hinterlassen, dass man dann (ich überspitze einmal völlig unsachlich) als Elternteil selbstgerecht hingehen kann und sagen kann: "Internetseiten wie spickmich und schulradar gibt es ja nicht umsonst. Wären die Lehrer anders, bräuchten wir diese Seiten nicht"...

    Gruß
    Bolzbold

    flyfor

    Sag mal, Du bist jetzt aber nicht wirklich im Ref. und meinst das wirklich ernst, oder?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein halbwegs erwachsener Mensch den Lernzuwachs in der Sek I beim Abschreiben [sic!] und dem Malen eines Bildes nicht selbst bestimmen kann und noch weniger nach einem Hochschulstudium dazu in der Lage ist, ein Gedicht selbstständig zu interpretieren, noch dazu, wenn es für die Sek I sein soll.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von vanillene
    Ich sehe schon, dass ich hier in dem Thread keine weitere Hilfe erhalte, und auf irgendwelche Kommentare von Leuten, die so gut wie nichts über den Fall wissen, kann ich erhlich gesagt verzichten.

    Somit ist der Thread meinerseits geschlossen (jetzt werden manche aber aufatmen!).

    Du hast Hilfe bekommen in der Form, dass Dir viele Leute hier gesagt haben, dass eine Anfechtung aufgrund von Formfehlern nicht erfolgreich sein wird.
    Vermutlich ist das aber nicht die Antwort, die Du haben willst.

    Welche Hilfe willst Du denn genau haben? Wenn die Prüfer nicht gegen geltende Erlasse verstoßen haben, dann kann man ihnen keine Formfehler nachweisen.

    Du solltest uns ferner nicht vorwerfen, dass wir nichts (bzw. weniger als Du) über den Fall wissen, wenn Du mit den Informationen nur häppchenweise herausrückst und auf jedes Argument unsererseits mit irgendeiner neuen Verschwörungstheorie oder einem Beleg für Ungerechtigkeit ankommst.

    Was man an Deiner Reaktion jedoch erkennen kann, ist, dass Du außer Deiner Meinung nichts anderes gelten lässt.

    Und bitte beschwer Dich nicht darüber, dass wir Dich (angeblich) nicht verstehen, wenn Du uns die Gründe für das Nicht-Bestehen vorenthältst, uns aber von Deiner "Verschwörungstheorie" überzeugen willst.
    Es ist beruhigend, dass es hier viele normal denkende Kollegen gibt, die diesem Denkschema nicht folgen.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von vanillene
    Also wenn er schon nicht ordnungsgemäß handelt, dann soll er es bitte zum Vorteil aller Referendare machen - die anderen sind im übrigen auch sehr erbost wegen der Sache, und es ist auch schon diesbezüglich etwas unternommen worden. So geht es einfach nicht - gleiches Recht für alle!

    Und ich glaube, vanillene, bei allem Verständnis für Deine Frustration, hier sollten wir einen Cut machen.

    Du vermischst hier die Ebenen der Moral und die des Rechts. Juristisch ist Dir insofern kein Nachteil entstanden, weil Deine Prüfung auf der Basis dessen, was Du erwähnt hast, formal korrekt gelaufen ist.

    Nur weil sie bei der anderen Referendarin möglicherweise nicht so gelaufen ist, kannst Du Dich bei Deiner Prüfung nicht auf den Formfehler berufen.
    "Weil sie bei der da einen Fehler gemacht haben, und bei mir alles korrekt gelaufen ist, möchte ich, dass sie jetzt bei mir den Formfehler einsehen, weil ich das ungerecht finde" - das ist die Paraphrasierung dessen, was Du forderst.

    Wie ein Vorredner schon sagte: Du verrennst Dich da in etwas.

    Bislang sehe ich da nur Anhaltspunkte für schlechten Stil und allenfalls menschliches Fehlverhalten. Formal ist auf der Basis Deiner Angaben nichts, aber auch gar nichts zu machen.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von vanillene

    Dummerweise bin ich bei diesem Prüfer, den ich auch in der Päd.-Prüfung hatte, durchgefallen (unser Verhältnis ist sowieso negativ belastet), und ausgerechnet den bekomme ich unter den vielen möglichen Prüfern als Ersatz.
    Ich fühle mich ungerecht behandelt, weil das einfach keine schlechte Stunde war!! Und es lief zum Glück alles glatt. Wenn irgendwas gewesen wäre, hätte ich ja Verständnis dafür, aber SO nicht!!! Und an der Stunde an sich wurde ja auch nichts kritisiert. Meiner Meinung nach ging das nicht ganz sauber über die Bühne. Und als ich das Schulhaus verlassen wollte, sah ich noch die Prüfungsvorsitzende am Ende des Ganges, wie sie gerade von der Toilette um die Ecke kam. Als sie mich dann sah, ist sie schnell wieder zurück gegangen. Und sowas macht man ja wohl nur, wenn man ein schlechtes Gewissen hat, oder???

    Es wurde hier ja schon einmal gesagt: Es war ohne Frage ein sehr schlechter Stil dieser Prüfungsvorsitzenden.
    Aber mal im Ernst: Wieso sollte Dich eine Kommission absichtlich durchfallen lassen, wenn wirklich nichts zu beanstanden war? Es mag mitunter naiv anmuten, aber ich glaube immer noch an das Gute im Menschen und kann mir nicht vorstellen, dass Prüfer eine persönliche Genugtuung darin erfahren, Prüflinge durchfallen zu lassen.

    Ferner: Für den konkreten Verdacht eines dienstlichen Vergehens sollte man schon handfestere Beweise haben als das menschlich sicherlich alles andere als stilvolle Verhalten einzelner Mitglieder der Kommission.
    Das hört sich zu sehr nach Verschwörungstheorie an.
    Du sagst, dass Du die Begründung der Noten nicht nachvollziehen kannst. Was hat man denn konkret gesagt?

    Nebenbei: Was würdest Du tun, wenn eine Mutter eines Schülers von Dir eine Note anfechten würde mit der Begründung "die kann meinen Sohn sowieso nicht ab" und, wenn das nicht klappt, versuchen würde, Dir Formfehler nachzuweisen?

    Fühl Dich bitte nicht persönlich angegriffen, aber die Informationen, die Du bislang präsentiert hast, reichen für mich nicht aus, um daraus Formfehler abzuleiten. Es klingt vielmehr ein Gefühl der ungerechten Behandlung heraus, die aber mehr im menschlichen Verhalten der Prüfer als in konkreten dienstlichen Vergehen begründet liegt.

    Gruß
    Bolzbold

    vanillene

    Ich denke, wir müssen hier zwischen der Sachebene und der Beziehungsebene differenzieren.

    Menschlich betrachtet war das Verhalten der Dame sicherlich alles andere als vorbildlich - keine Frage. Es stellt sich aber die Frage, ob es eine schriftlich fixierte und als Erlass oder Verordnung geregelte "Vorbereitungspflicht" der Prüfer gibt und ob diese bereits dadurch verletzt ist, wenn sie Dich nicht mit Namen kennt.

    Wenn man wirklich in der Stunde als Prüfer nicht rumlaufen darf, dann müsste das irgendwo schriftlich fixiert sein. Analog zur Prüfungsordnung müsste es dann ja auch eine Ordnung für die Prüfer geben. Bislang ist mir das auf den Seiten des KM noch nicht begegnet.

    Wenn wir mal von dem menschlichen Verhalten der Prüferin absehen, so kann ich bis jetzt kein sachlich zu beanstandendes Fehlverhalten erkennen, dass einen Formfehler begründen und somit ggf. sogar eine Neuansetzung der Prüfung rechtfertigen würde.

    Wenn Du selbst sagst, dass Dir zwei Minuten fehlten und Du in die Pause überzogen hast, so kann man Dir das auch als deutlich negativ auslegen. Auch bei uns haben Prüfer wegen solcher "Fehler" notenmäßig ziemlich abgewertet.
    Ferner ist es eine Sache, Stundenziele zu erreichen, eine andere ist es, ob diese Ziele in dem Sinne "sinnvoll" oder "zulässig" waren. Wenn sie Deine Ziele in Frage gestellt haben, dann ist es immerhin möglich, dass diese Ziele eben nicht optimal waren.

    Versteh mich nicht falsch, ich weiß, dass Du in einer besch******* Situation bist. Solange Du aber nicht ausschließen kannst, dass die Note doch irgendwie begründbar ist - und auch wenn es hart sein mag, so könnte sie es anhand dessen, was Du sagst, aber sein - wird das mit dem Einspruch wegen formaler Fehler schwierig.

    Auch ein Herumlaufen während des Unterrichts dürfte schwer als Formfehler nachzuweisen sein, sofern dadurch die Schüler nicht nachhaltig irritiert wurden oder in ihrer Arbeit gestört wurden, so dass Du mit der Stunde nicht ausgekommen bist.

    Wie waren denn die anderen Teilnoten? Normalerweise fällt man doch nicht wegen einer einzigen schlechten Note durch, oder?

    Gruß
    Bolzbold

    vanillene

    Rekapitulieren wir:
    Du bist durchgefallen und bist der Meinung, dass das so nicht in Ordnung war. Anstatt aber genau dagegen vorzugehen, versuchst Du, einen Formfehler nachzuweisen.

    Ich halte das für taktisch unklug, weil man Dir genau das vorwerfen kann.
    "Jetzt ist sie durchgefallen, sieht es nicht ein, und dann versucht sie uns Formfehler nachzuweisen."

    Natürlich kannst Du auch gegen die Benotung Einspruch einlegen.
    Bei uns in NRW ist das z.B. aber an die Voraussetzung geknüpft, dass die Notenfindung (und nicht die Note an sich!) nicht sachlich und fachlich korrekt erfolgt ist.

    Noch ein Beispiel aufgrund einer Unterhaltung mit meinem stellv. Schulleiter:
    Er saß mehrmals in Kommissionen, wo Referendare, die mit 1 oder 2 vorbenotet waren, plötzlich durchgefallen waren.
    Das Problem war hier der Anspruch von Gesamtschule und Gymnasium. Während laut Aussagen des stellv. Schulleiters einige Fachleiter an den Gesamtschulen vorwiegend auf "Methodenfeuerwerk" standen (und entsprechend benoteten), legten die Gymnasialprüfer Wert auf fachliche Qualität und ob die Lernziele erreicht wurden.
    Je nach Besetzung der Kommission führte das dann trotz "hausinterner" Vorbenotung der Referendare im Spitzenbereich zum Durchfallen in der Prüfung, weil die Methodenfeuerwerker oft in den Stunden nicht fertig wurden und somit die Lernziele bzw. Stundenziele nicht erreicht wurden.
    In einem solchen Fall würde der Prüfling sicherlich auch die Begründung der Note nur schwerlich hinnehmen, doch würde eine Anfechtung hier nicht viel bringen.

    Welche Anhaltspunkte für weitere Formfehler hast Du denn noch?

    Gruß
    Bolzbold

    vanillene

    Unabhängig davon, was der Hintergrund Deiner Frage ist, solltest Du Dir aber überlegen, ob die Note aufgrund einer schlechten Stunde berechtigt war oder nicht.
    Auf Formfehler zu setzen, weil eine Note schlecht war, klingt etwas merkwürdig.
    Ich will Dir hier natürlich nichts unterstellen, aber das war zumindest mein erster Eindruck von Deinem Posting. Korrigier mich bitte, wenn ich da falsch liege.
    An meiner Schule war plötzlich auch ein Prüfer bei einer Referendarin ausgefallen, dann ist spontan der Ausbildungskoordinator unserer Schule eingesprungen.
    Notenmäßig lief es zwar nicht optimal, aber sie kam auch nicht auf die Idee, Widerspruch einzulegen.

    Geht es Dir um das Prüfungsverfahren an sich, weil ein Prüfer krank war oder geht es Dir um die Note?

    Selbst wenn das Verfahren als "falsch" anerkannt würde und eine Neuansetzung einberaumt würde, hieße das ja noch lange nicht, dass es dann günstiger ausgeht.

    Gruß
    Bolzbold

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