Beiträge von Bolzbold

    Ich finde diese Maßnahme auch mehr als fragwürdig.
    Wenn es u.U. dann auch noch daran scheitern könnte, geeignete Literatur zu finden, dann wird der Sinn dieser Maßnahme neben der Frage, ob Lesen hier die richtige Wahl der Mittel ist, vollends aufgehoben.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Katja.

    40 Euro für ein Set an Patronen ist noch vergleichsweise billig - vorausgesetzt es sind die Originale.

    Abhängig davon, ob Du immer Originalpatronen kaufst, oder ob Du Dir Klone, die keinesfalls schlechter sein müssen kaufst, reicht ein günstiger Allrounddrucker.

    Bedenke, dass viele Hersteller die sehr günstigen Preise der Drucker durch die überteuerten Originalpatronen gegenfinanzieren bzw. mittelbar subventionieren.

    Am Besten schaust Du einmal die gängigen Hardware-Tests im Internet durch - bei Druckern gibt es da auch immer einen Preis-Leistungs-Test, sowie einen Druckkosten-Test.

    Bei Amazon gibt es zu zahlreichen Druckern auch Dutzende von Rezensionen - das ist oft noch hilfreicher als die Hardware-Tests.

    Wir haben hier einen vier Jahre alten DCP330c von Brother, für den es auch Klone bei den Patronen gibt. Das hält die Druckkosten in Grenzen.

    Für "Massendruck" in s/w nutzen wir einen günstigen Laserdrucker. In diesem Fall den HL2250DN ebenfalls von Brother.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Sunny,

    ich habe seinerzeit auf Anfrage an den Vermieter sofort einen Grundriss von ihm zugeschickt bekommen. Jeder Hausbesitzer hat für gewöhnlich auch Grundrisse seiner Immobilie.
    Eine Skizze ist in vielen Fällen auch OK.
    Eine Kopie des Grundrisses ist bei Mietbeginn bzw. Vertragsunterzeichnung nicht üblich - abgesehen davon sehr Ihr Euch die Wohnung ja gemeinsam an.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Avantasia
    Ein angemessenes Vorgehen wäre in dem Fall doch, die Jugendlichen ihren Rausch ausschlafen zu lassen, denn unter Alkohol kann man ja kaum ein vernünftiges Gespräch führen. Die werden dann am nächsten Morgen zur Rede gestellt, insbesondere können dann Maßnahmen wie Eltern informieren und Kind nach Hause schicken ergriffen werden.

    À+

    Richtig - das ist das richtige Verhalten vor Ort. Jugendliche einsammeln, sicherstellen, dass keine Alkoholvergiftung vorliegt, Rausch ausschlafen lassen und am nächsten Morgen in aller Ruhe die Konsequenz festlegen und durchsetzen.

    Das ändert aber nichts daran, dass ein solches Verhalten wie das Beispiel der Jugendlichen ein Ausschlussgrund bleibt.

    Nebenbei: Deine Antwort wird auch gerne genauso gehört, wenn man in Auswahlgesprächen genau diese Frage gestellt bekommt. (War bei mir seinerzeit so...)

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von putzmunter
    Bin in NRW - meine 12er haben heute sich den Nachmittagsunterrricht geschenkt. Kann das irgendwelche Konsequenzen haben, die über das Notieren von unentschuldigten Fehlstunden hinausgehen?
    Fragt euch

    putzi

    Im ersten Moment ärgere ich mich mitunter auch und denke an zusätzliche "Strafen". Ein paar Minuten später ist es dann aber auch wieder gut. Man sollte dieses Schwänzen nicht zu sehr "gegen sich" bzw. als Akt gegen die Lehrkraft sehen.

    Unentschuldigte Fehlstunden plus eine sechs als SoMi-Teilnote sind aber hier die einzigen Mittel - es sei denn, der Schüler fehlt innerhalb eines Monats 20 Stunden unentschuldigt und ist bereits 18. Dann kann er ohne weitere Vorwarnung sofort von der Schule durch den Beschluss des entsprechenden Gremiums entlassen werden.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von lolle
    mhm, also ich finde nächtliches Aussteigen aus der Herberge und Alkoholkonsum bei Achtklässlern schon einen verhältnismäßigen Grund für einen Ausschluss. Wenn ich das am Folgetag nur mit Putzdienst ahnde, bringen sie in der nächsten Nacht womöglich noch Stripperinnen mit... ^

    Allerdings!

    Es gibt wohl keinen nachhaltigeren Vertrauensbruch seitens der Schüler, als wenn sie nachts aussteigen und bzw. um Alkohol zu konsumieren.

    Würde man in solchen Situationen nicht ganz deutlich Grenzen setzen, müssten mir die Gegner solcher Entscheidungen einmal erklären, wann bei ihnen die Grenze erreicht wäre.

    In dem Moment, wo ich mich nicht mehr auf meine Schüler verlassen kann, stellen sie für die Gruppe und für mich ein Risiko dar. Und dann muss man eingreifen.

    Gruß
    Bolzbold

    Das sehe ich anders.

    Dieser Schulrechtsfall ist mit nichts begründet worden, weder mit aktuellem Schulrecht, noch mit Verordnungen oder Gerichtsentscheidungen. Es wird nur gesagt, dass man das so machen dürfe.

    Die Parallelen mit Privatreisen und den Kindern mit den Schildern um den Hals halte ich für ungeeignet.

    Zum einen handelt es sich da um eine private Reise, wo die Eltern von Anfang an die Verantwortung haben bzw. bewusst entschieden haben, das Kind so reisen zu lassen. Zum anderen wird das Kind in der Regel in die Obhut einer Stewardess gegeben, die sich kümmert. Darüber hinaus tragen die Kinder eine Tasche mit den entsprechenden Dokumenten um den Hals (so war es bei mir vor etlichen Jahren).

    Zum anderen liest man aus dem Fall heraus, dass die Lehrkraft sich explizit noch darum kümmern müsste, die Betreuung der Rückreise durch Mitarbeiter des Transportunternehmens sicherzustellen.
    Man stelle sich einmal den Aufwand vor, den eine Lehrkraft hat, wenn sie analog zu dem Fall Schüler alleine in den Zug setzt.
    Ferner stellt sich die Frage, was man in dem Fall macht, wo Eltern sich weigern ihre Kinder abzuholen trotz entsprechender schriftlicher Verpflichtung und wo ein Nachhauseschicken auf eigene Faust nicht in Frage kommt.

    Ich halte dieses Dokument daher für nicht sonderlich praxistauglich.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von brabe
    Darf man als Lehrer ein Kind bei einem Regelverstoß (Alkohol, Rauchen unter 18) von einer Klassenfahrt, während diese statt findet, entbinden?
    Müssen die Eltern das Kind abholen? Darf man es alleine in den Zug setzen?

    Unter 18jährige Schüler MÜSSEN abgeholt werden und DÜRFEN nicht alleine nach Hause geschickt werden.
    Bei uns unterschreiben die Eltern diese Klausel, bevor der Schüler mit auf die Fahrt darf.

    Zitat


    Ab 16 würde ich ja letzteres als Möglichkeit in Betracht ziehen. Aber müssen die Eltern das Kind abholen bei Kindern unter 16? Oder muss ich das Kind dann unter strengeren Regeln beaufsichtigen?

    Alkoholmissbrauch unter 18 kann aufgrund der Rahmenbedingungen zu einem Ausschluss von der Fahrt führen, weil auf solchen Fahrten normalerweise ein absolutes Alkoholverbot gilt. Da ist das Schulrecht die Messlatte.

    Zitat


    Und zuletzt:
    Darf man einem Schüler die Mitfahrt bei einer Klassenfahrt als pädagogische Maßnahme verwehren, oder nur, wenn man Gefahr in Verzug sieht?

    Ja, darf man, wenn es als Ordnungs- oder Disziplinarmaßnahme im Schulgesetz, oder in den dazugehörenden Rechtsverordnungen und Konkretisierungen enthalten ist. In NRW ist das möglich.

    Gruß
    Bolzbold

    In NRW dürfen auch im Nachhinein, also nach der Prüfung festgestellte Täuschungen sanktioniert werden.

    Hier würde ich den Anscheinsbeweis anführen - den hatte ich anderenorts schon einmal erklärt. Damit würde sich die Beweislast umkehren, d.h. die Schüler müssten nachweisen, dass sie nicht getäuscht haben.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Eugenia
    Ich bin im Moment auch ziemlich ratlos, wie ich damit umgehen soll, und v.a. bin ich einfach traurig, wenn die gemeinsame Zeit so endet - mit einem Klingeln zum Stundenende. Was würdet ihr tun? Es einfach hinnehmen und durchatmen? Die Sache thematisieren?

    Grüße Eugenia

    Hallo Eugenia,

    ich würde es nicht mehr thematisieren, weil die Schüler für sich möglicherweise mit dem Thema auch schon innerlich abgeschlossen haben.
    Es ist eine bittere Lektion, aber man darf als Lehrer keine Dankbarkeit und Anerkennung seitens der Schüler erwarten. Dafür ist die Beziehungskonstellation in Verbindung mit dem Machtgefälle oft zu ungünstig.
    Wenn Du dennoch von einzelnen Schülern Dankbarkeit oder Anerkennung erhältst, dann freu Dich darüber doppelt.

    Eine Kollegin von mir hat ähnliches durchgemacht. Da haben die Schüler ihr als Abschlussfeedback gesagt, dass sie doch so toll gegen die Lehrer zusammengehalten hätten.
    Das ist ihr sehr nahe gegangen und sie war darüber sehr traurig. Letztlich haben sich dann einige Schüler noch dazu durchgerungen, ihr einen Blumenstrauß als Abschiedsgeschenk zu überreichen.

    Gruß
    Bolzbold

    Im Prinzip stimme ich Nighthawk zu.

    Wir handhaben das so, dass jedes vergessene 3rd-person -s angestrichen wird, jedoch immer nur bei jedem Verb einmal. Schreibt ein Schüler also im freien Text dreimal he do statt he does, gibt das nur einen Fehler.

    Natürlich ist das in geschlossenen und halboffenen Aufgaben anders, weil da ja ein konkretes grammatisches Phänomen "abgefragt" wird. Da zählt jeder Fehler voll.
    Das wäre sonst auch im Vergleich zu denjenigen, die das alles richtig machen, unfair.

    Gruß
    Bolzbold

    Sonnenkönigin

    Wie gewichtest Du denn diese "6" pro nicht gemachter Hausaufgabe?

    Laut den Richtlinien dürfen nicht gemachte Hausaufgaben zwar wie eine nicht erbrachte Leistung gewertet werden, jedoch nicht im Sinne einer Einzelprüfung.

    (vgl. RL/LP NRW Geschichte, S. 98 )

    Gruß
    Bolzbold

    Hinzu kommt, zumindest in Englisch, dass wenn eine der beiden Teilleistungen (Sprache oder Inhalt) insgesamt ungenügend ist (d.h. 12 / 18 von 60 / 90 Punkten), die Klausur ohnehin nicht besser als 5+ gewertet werden darf.

    Gibt es nicht Ähnliches für Deutsch?

    Hallo AK,

    ein Beispiel aus Geschichte:

    Dort hat es jüngst eine Dienstbesprechung der Bezirksregierung gegeben, bei denen auf dieselben Probleme, die es ja in allen Fächen mit analog gegliederter Aufgabenstellung gibt, eingegangen wurde.

    Dort wurde deutlich gesagt, dass man im Darstellungsbereich drastisch Punkte abziehen darf, weil man die Klausur ja als Ganzes betrachten soll. Wenn zwei Aufgaben fehlen, kann es somit auch nur sehr wenig Punkte im darstellenden Bereich geben, weil eben zwei Drittel der Klausur fehlen.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Matono
    Durch einen Rechtsstreit zwischen mir und der Stadt, in der ich wohne (es geht um eine Bußgeldsache), habe ich jeglichen Glauben an Gerechtigkeit in diesem Land verloren. Ich bin durch den Ausgang des Verfahrens so enttäuscht worden, dass ich selbst nicht mehr an das "System" von Justiz und Exekutive glaube und im Moment davon auch nichts mehr wissen will. Ich habe im Moment das Gefühl, dass ich meinen Schülern nicht mehr von fairer "Gewaltenteilung" und "Gerechtigkeit" zwischen Judikative, Exekutive und Legislative erzählen möchte. Daher die Frage: Besteht (theoretisch) die Möglichkeit, dass ein Lehrer die Zuweisung von Politikunterricht ablehnen kann, sofern er nicht in diesem Fach ausgebildet wurde?

    Sorry, aber diese Argumentation ist in meinen Augen doch mehr als unprofessionell.

    Es geht nicht um Deine persönliche Erfahrung, es geht auch nicht um Fälle, in denen aus welchen Gründen anders entschieden wurde. Und Gerechtigkeit ist kein objektivierbarer Begriff, sondern unterliegt in meinen Augen letztlich zu oft der Devise "gerecht ist, was mir nutzt".

    Viele Lehrer müssen Dinge unterrichten in ihren angestammten Fächern, deren moralische Inhalte oder deren Prinzipien sie nicht teilen. Das ist aber in meinen Augen auch weder Voraussetzung noch im gegenteiligen Fall ein Grund, das Unterrichten des Faches abzulehnen.

    Ferner wundere ich mich, wieso ein simples Bußgeldverfahren jemanden in seinem Glauben an die Gewaltenteilung etc. so erschüttern kann?
    Gewalten können übrigens auch dann immer noch geteilt sein, wenn sie jeweils dieselbe für Dich ungünstige Entscheidung fällen.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    in NRW war das so wie Du beschreibst - mit einer Ausnahme:

    Solltest Du Dich später mit drei gleichwertigen Fächern auf eine Stelle bewerben, die für das Erweiterungsfach ausgeschrieben ist, dürfte die Note dann letztlich doch relevant werden.

    Für diese Konstellationen gibt es aber in den entsprechenden hessischen Prüfungsordnungen entsprechende Regelungen - Erweiterungsfächer sind ja nicht so exotisch. Schau Dir die Prüfungsordnungen für das 1. und das 2. Staatsexamen noch einmal an - da sollte es drinstehen.

    Gruß
    Bolzbold

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