Wie siehst Du anhand dieses Krankheitsbildes die Wahrscheinlichkeit, vorzeitig dienstunfähig zu werden?
Gruß
Bolzbold
Wie siehst Du anhand dieses Krankheitsbildes die Wahrscheinlichkeit, vorzeitig dienstunfähig zu werden?
Gruß
Bolzbold
Also wir haben seinerzeit in den 90ern im Chemie-LK im Trockenschrank Kuchen gebacken und mit Glukose den Kaffee gezuckert.
Kreidebleich ist der Lehrer damals nur da geworden, wo er ca. ein Pfund Kaliumzyanid unverschlossen und aufgeschraubt in einer PE-Dose hat herumstehen sehen...
Wie die Sicherheitsvorschriften heute sind, weiß ich nicht, aber bevor ich mir da einen riesigen Ärger einhandle, würde ich auch die "Location" verlegen.
Gruß
Bolzbold
ZitatOriginal von anneblu
Vielen Dank erst mal für die schnelle Antwort!Geht eine solche Vertretung auch, wenn die Schule trotz längerfristiger Erkrankung noch "überbesetzt" ist? Ist bei uns nämlich der Fall.
Gruß Anne
Wie würdest Du als Schulleiter denn der Bezirksregierung erklären, dass Du trotz Überhangs noch Vertretungskräfte benötigst? Da müsste es in Deinen Fächern schon konkreten Bedarf geben, der nicht durch entsprechende Verschiebungen oder angeordnete Mehrarbeit gedeckt werden kann.
Gruß
Bolzbold
Das hat bei mir damals ungefähr so funktioniert, dass ich einen Kollegen vertreten habe, der gar nicht meine Fächer hatte und über die interne Umschichtung dann eine Vertretung in meinen Fächern notwendig wurde.
Wenn Deine Schulleitung also entsprechenden Bedarf "produzieren" kann, sollte das eigentlich klappen.
Gruß
Bolzbold
Ich habe die Meldung gerade erst gelesen und bin doch etwas betroffen - erst vor ein paar Tagen hatte ich noch ein Buch ihres Mannes Helmut in den Händen, in denen er von seiner Ehe sprach.
Ich frage mich gerade, wie Helmut Schmidt wohl damit umgeht, wenn auf einmal der Partner, mit dem man ja buchstäblich ein Menschenalter zusammen war, stirbt.
Du wirfst hier einiges durcheinander.
Eine Psychotherapie wird von der PKV anders eingestuft als eine chronische Erkrankung wie Asthma, Allergien oder eben Migräne.
Psychotherapien sind für die DUV in den meisten Fällen Ausschlussgründe, für die PKV aber nicht notwendigerweise.
Was die Migräne selbst angeht, so würde ich hier nicht induktiv von Deinem Freund auf die TE schließen. Warum soll sie es nicht ausprobieren? Migräne kann Dich in jedem Beruf behindern - oder eben auch nicht.
Meine Amtsärztin hat mir seinerzeit erklärt, dass ein behandelnder Facharzt (bei mir war's ein Pneumologe) in keinem Fall in Regress genommen wird, wenn er eine Prognose (sic!) abgibt. Der Amtsarzt kann hingegen sehr wohl in Regress genommen werden, wenn er eine vorzeitige Dienstunfähigkeit ausschließt, diese aber dann eintritt und nachgewiesen wird, dass er zu "schlampig" in der abschließenden Beurteilung war.
Dein behandelnder Arzt braucht sich folglich keine Sorgen zu machen, weil er nur eine Prognose gegenüber dem Amtsarzt abgibt, wohingegen Letzterer sich im Extremfall vor der Bezirksregierung (oder welcher Behörde auch immer) rechtfertigen muss.
Wenn Dein Arzt sich nicht sicher ist, dann muss er das auch so schreiben. "Eine vorzeitige Dienstunfähigkeit ist nicht auszuschließen".
Gruß
Bolzbold
Für das Referendariat sind chronische Erkrankungen für gewöhnlich uninteressant, weil das Referendariat als Ausbildung zählt, die man Dir nicht verwehren kann.
Lediglich nach dem Referendariat kann eine chronische Erkrankung unter Umständen (nicht in jedem Fall und nicht automatisch - das hängt vom Bundesland und vom Amtsarzt ab) zu einer Nichtverbeamtung führen - jedoch kannst Du als Angestellte problemlos arbeiten.
Gruß
Bolzbold
AntiVir hat direkt Alarm geschlagen und die Malware in den Quarantänebereich verschoben.
Hatte noch einen Trojaner an Bord - TR/BHO.GEN
Ob der da mitgeliefert wurde, weiß ich nicht - aber der ist jetzt auch weg.
Gruß
Bolzbold
Für NRW kommt noch hinzu:
Wenn ich die Klassenfahrt schon aus eigener Tasche bezahlen muss, weil das Land mich sonst meine freiwilligen unbezahlten Überstunden nicht machen lässt, dann muss man sich nicht auch noch durch so einen Sch*** wie nicht überwiesene Beiträge das Leben schwer machen.
Gruß
Bolzbold
Ich sehe das ganz nüchtern:
Unabhängig davon, ob ich selbst bei Problemen mit der Bezahlung einer Klassenfahrt durch den Veranstalter zur Kasse gebeten werden kann, schließe ich dieses Risiko dadurch aus, indem der Schulleiter unterschreibt.
Ich organisiere die Fahrt, chartere Busse, treibe das Geld von den Schülern ein und überweise es an den Veranstalter.
Nun stellen wir uns einmal vor, mehrere Schüler würden zur Deadline nicht bezahlen und man hätte statt 4000 Euro nur 2000 Euro in der Kasse, es wären aber bereits 3000 Euro zu bezahlen. Es steht für mich außer Frage, dass ich damit in Vorkasse trete. Und wenn ich den Vertrag nicht unterschrieben habe, dann kann mir da keiner etwas.
Man muss sich nicht unnötigen Unwägbarkeiten aussetzen, wenn die Schulleitung den Vertrag unterschreibt.
Interessant ist aber, dass die meisten Unternehmen da nicht nachfragen sondern jede Unterschrift akzeptieren...
Ich schau das beizeiten nochmal genauer im Schulrecht nach.
Gruß
Bolzbold
Unabhängig von der Berichterstattung, die mich hier im Weiteren nicht sonderlich interessiert, sollte man vielleicht noch einmal genauer hinsehen:
Wenn die Lehrkraft wohlwissentlich, dass es muslimische Schüler an der Schule und beim Essen gibt, Schweinefleisch und sonstige Fleischarten auf einen Teller packt und das Ganze hinterher nicht mehr zu unterscheiden ist bzw. die muslimischen Kinder Zweifel an der "Reinheit" ihres Essens haben, dann ist das aus Sicht der Lehrerin m.E. schon ein bisschen ungeschickt.
Klar, man sollte ihr jetzt deswegen nicht den Kopf abreißen, aber es gehört für mich beispielsweise bei jeder Klassenfahrt dazu, dass ich a) in Erfahrung bringe, welche Kinder Essensgebote (oder -verbote) haben, dass ich b) Überzeugungen wie Veganer, Vegetarier etc. berücksichtige und entsprechend durch mein Verhalten nicht dazu beitrage, dass diese Schüler in Verlegenheit kommen.
Es ist mehr als selbstverständlich, den Schülern, insbesondere den muslimischen Schülern, das Essen dieses Fleisches freizustellen - alles andere wäre m.E. einem Dienstvergehen nahe gekommen.
Es geht hier nicht darum, ob die Lehrerin Kellnerin spielen soll oder aber die Essensgebote nichtchristlicher Schüler aktiv einhalten soll. Es geht aber sehr wohl darum, dass man ggf. die Konsequenzen für ungeschicktes Verhalten trägt.
Der Schulleiter sollte sich eigentlich einerseits vor seine Kollegin stellen, andererseits aber klarmachen, dass sie selbst zumindest Auslöser für die Elternproteste war. Das lässt sich m.E. nicht bestreiten.
Ob man dann plötzlich dauerhaft erkrankt sein muss, lasse ich einmal offen. Welch ein Zufall.
Gruß
Bolzbold
Die Schulleitung ist als nach Außen berechtigter Vertreter der Schule die Instanz, die den Vertrag mit dem Veranstalter unterschreiben sollte.
Alles andere ist unnötig unvorsichtig.
Bei Beträgen von 4000,- aufwärts, die schnell mal zusammen kommen, würde ich mich weigern, den Vertrag selbst zu unterschreiben.
Gruß
Bolzbold
ZitatOriginal von b-tiger
Mich wunderte es, dass bei Vokabeltest alle englischen Wörter richtig geschrieben waren, es aber dennoch Punktabzug für Rechtschreibfehler der deutschen Wörter gab. Ist das über all so?
Nein, ich mache das nicht so und meine Englischkollegen auch nicht.
Wir bewerten die Englischkompetenz und ob die Schüler die deutsche Bedeutung der englischen Wörter kennen. Rechtschreibfehler der deutschen Wörter streichen wir allesamt nicht an. Das wäre m.E. auch nicht im eigentlichen Sinne des Vokabeltests. (Abgesehen davon ist das wirklich demotivierend für die Schüler).
Zitat
Ebenfalls wunderte ich mich darüber, dass bei einem Aufsatz (Brief) Zeichensetzungsfehler (Kommafehler) und Rechtschreibfehler sofort voll zählen.
Ich Kinder kommen gerade aus der Grundschule, in der die Kommaregeln in dieser Ausfürlichkeit nicht zum Lehrplan gehören, ebenso ist die Rechtschreibung nicht abgeschlossen.Ist es legitim so zu korrigieren?
Ich fürchte, dass man das im Deutschunterricht durchaus so machen kann [sic!], wobei der pädagogische Aspekt natürlich nicht außer Acht gelassen werden sollte.
Am Besten schaust Du einmal in den KLP Deutsch rein, den Du online finden kannst. Dort wird auch etwas zur Bewertung von Klassenarbeiten gesagt.
Gruß
Bolzbold
Sehe ich auch so, vor allem, wenn die Kriterien vorher bekannt waren.
Eltern haben sich bei mir in solchen Fällen auch noch nie beschwert.
Gruß
Bolzbold
ZitatOriginal von Tootsie
Ich finde die Diskussion auch total spannend. Bei uns wäre es allerdings nicht vorstellbar, ein Kind in die Konferenz mitzubringen. Rücksicht auf Mütter mit kleinen Kindern wird auch nicht genommen. Originalton meiner Schulleiterin: "Das muss man sich halt vorher überlegen, ob man Kind und Beruf geregelt bekommt." Ihr seht, bei uns weht ein scharfer Wind. Ich bin froh, dass meine Jungs inzwischen recht selbständig sind.
Vielleicht sollte die Dame mal eine Fortbildung im Familienministerium machen - dort kann man so einiges über "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" - gerade im öffentlichen Dienst - erfahren.
Dieser Spruch - und dann noch von einer Frau - ist dermaßen selbstgerecht und anmaßend, dass man ihr glatt vor die Füße k***** sollte.
Gruß
Bolzbold
ZitatOriginal von pommes
Tach auch
wieso sollte man sich nicht (als Angestellter) auch auf eine A16 Stelle bewerben können? Rein formal sollte das möglich sein.
Gruss Pommes
Das müsste ich auch noch einmal nachsehen.
Bei "Stella" werden die A16er Stellen jedenfalls nicht alternativ mit dem TV-L Tarif angegeben, die A15er hingegen schon.
Ein Schulleiter, der nicht OSTD war, ist mir bislang auch noch nicht untergekommen.
Gruß
Bolzbold
ZitatOriginal von rauscheengelsche
Ich habe damit grundsätzlich auch kein Problem, aber bei der letzten mit-Kinder-Konferenz habe ich nur noch einen Platz in unmittelbarer Nähe zum Kindertisch bekommen und leider große Teile der Diskussion wegen des Gebrabbel der Kinder nicht verstehen können. Das ärgert mich dann schon ein wenig, vor allem, wenn man als kinderlose Kollegin nichts dazu bzw. dagegen sagen darf.
Darf man schon - ist alles eine Frage des Tonfalls. Ansonsten müssten sich die Mütter ähnliche Intoleranz vorwerfen lassen wie die, die man Dir in diesem Fall indirekt unterstellen würde.
Gruß
Bolzbold
Hallo kiray,
ja, bis auf die A16er Stellen kannst Du Dich auf alles bewerben.
Bei den alten BAT-Verträgen war A13 ja BAT2a - entsprechend wäre man dann auch hochgestuft worden.
Bei TV-L13 - wie die 13 schon sagt - gibt es dann ein entsprechendes Äquivalent.
Angestellte werden nicht "befördert" sondern "höhergestuft".
Gruß
Bolzbold
ZitatOriginal von Aelska
Andere berufstätige Mamas aus der "freien Wirtschaft" müssen auch bis 17 Uhr arbeiten. Und die bekommen das mit der Kinderbetreuung auch hin... da haben es die Lehrerinnen doch noch leicht.
Sorry, aber Du hast in diesem Fall offenbar keine Ahnung.
Eine beständig regelmäßige Arbeitszeit von 8-17 Uhr ist in Hinblick auf die Betreuung leichter zu organisieren, weil sowohl ich, als auch die Betreuungsperson als auch mein Kind für gewöhnlich darauf bauen können, dass es bei diesen Zeiten bleibt. Überraschungen und plötzliches Umdisponieren sind da deutlich seltener.
In der Schule - gerade bei Teilzeitkräften - ist die Betreuung oft jedes Halbjahr neu zu regeln, weil sich die Stundenpläne ändern, der freie Tag wechselt oder das Betreuungsvolumen durch mehr oder weniger Springstunden innerhalb des Schultages.
Sofern eine KiTa, ein Kindergarten oder eine Tagesmutter das Kind betreuen, können selbst einzelne Konferenzen zu einem Problem werden, weil diese Einrichtungen bzw. Personen darauf nicht immer flexibel reagieren können, zumal auch die unterschiedliche Wochenstundenzahl mit den Jugendämtern wg. des eigenen anteiligen Kostenbeitrags nur schwer "festzuzurren" ist.
Auch die Betreuung durch Freunde, Bekannte etc. ist keinesfalls eine Selbstverständlichkeit und funktioniert auch nicht immer, selbst wenn man wie Du es implizierst selbstgerechterweise annimmt, dass man nur zu wollen habe, damit das klappt.
Ich würde Dich bitten, mit solchen Sprüchen daher ein wenig vorsichtiger zu sein. Man muss sich als berufstätiger Vater oder Mutter nicht vorwerfen lassen, dass man in jedem Fall etwas falsch gemacht haben muss (im Vergleich zu den freien Wirtschaftlern), wenn die Betreuung nicht reibungslos zu organisieren ist.
Ich habe mein Kind auch schon mit auf eine Konferenz genommen - da wir mehrere junge Kollegen mit kleinen Kindern sind, ist die Akzeptanz selbst durch die SL recht hoch.
Gruß
Bolzbold
Hallo Kleinohrhase,
Buchempfehlungen sind einerseits herzlich willkommen, andererseits wäre es schön, wenn Du Dich noch etwas ausführlicher zu diesem Buch äußern könntest, damit es nicht mehr oder weniger als "Werbung" rüberkommt.
Gruß
Bolzbold
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