Meinst Du nicht, es ist allmählich mal gut mit dem "Threadnapping"?
Beiträge von Bolzbold
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In den meisten Bundesländern ist die gängige Beförderung auf A14 die vom Studienrat zum Oberstudienrat.
In NRW werden A14-Stellen gesondert ausgeschrieben - dann können sich diejenigen, die die Bedingungen für eine Beförderung erfüllt haben, darauf bewerben.
Bisher war es so, dass man frühestens ein Jahr nach der Lebenszeitverbeamtung sich auf eine Beförderungsstelle bewerben konnte. Da galt noch die Regelung, dass man bei einem "besonders bewährt" in der dienstlichen Beurteilung während der Probezeit, sowie einem mindestens "guten" Examen die Probezeit verkürzen konnte.
Mittlerweile gilt in NRW die dreijährige Probezeit, dafür kann man sich aber im unmittelbaren Anschluss auf diese Stellen bewerben.
Die Stellen sind in NRW mit einer Zusatzaufgabe verbunden - diese Aufgabe kann im Bereich Schulverwaltung, Medien, Mitarbeit bei bestimmten Schulschwerpunkten etc. liegen. Diese Aufgaben sind als A14er dann zusätzlich zum normalen Pensum zu erledigen, d.h. man bekommt dafür in der Regel keine Entlastungsstunden mehr. (O-Ton meiner Schulleitung).
Das Dienstalter KANN, muss aber bei einer Bewerbung nicht entscheidend sein.
Man bekommt eine dienstliche Beurteilung mit einer entsprechenden Note. Erst bei gleicher Note wird das Dienstalter bzw. das Geschlecht des Bewerbers berücksichtigt.
Automatische Beförderungen von A13 auf A14 gehören seit Langem der Vergangenheit an. Mittlerweile muss man auch als Beamter sich engagieren, wenn man "aufsteigen" will.
Finanziell lohnt sich das übrigens so gut wie gar nicht - gemessen an der Arbeit.
Erst mit der nächsten Beförderung auf A15 und den entsprechenden "Funktionsstellen" wird es dann wieder interessant.
Gruß
Bolzbold -
Wenn man die ersten beiden Bücher gelesen hat, lässt sich so einiges, was man an der Schule so erlebt, erklären.
Natürlich sollte man jetzt nicht hingehen und jeden Schüler krampfhaft analysieren und dann feststellen, er ist ein einer symbiontischen Beziehung zu seiner Mutter o.ä.
Ich habe auch gerade erst von diesem Buch erfahren und werde es mir wohl zulegen.
Was aktuell auf uns zukommt, sehen wir doch tagtäglich.
Beruhigend ist jedoch, dass es ungeachtet der "kranken" oder "gestörten" Schüler immer noch eine deutliche Mehrheit an Schülern gibt, die - wenn wir die Pubertät als Ausnahmezustand einmal berücksichtigen - völlig normal ist.
Gruß
Bolzbold -
Heute wurde in den Medien berichtet, dass NRW in Punkto Unabhängigkeit der Schulen an der Spitze in Deutschland steht.
Spontan stellte sich mir da die Frage, woher das wohl kommen könnte.
Ebenso spontan fiel mir dann ein, dass es tatsächlich die Unabhängigkeit sein muss, mit der die Schulen die Reformen und Vorgaben aus D'dorf umzusetzen haben...
...unabhängig von Hilfen oder gar von zusätzlichen finanziellen Mitteln und unabhängig von einer pädagogischen Hinterfragung der entsprechenden Reformpakete durch die (politischen) Macher...
Gruß
Bolzbold -
Hallo AK,
das hatte ich vor zwei Jahren im GK in Englisch.
Laut Bewertungsbogen hätten Schüler, die zu allen drei Aufgaben (comprehension - analysis - comment) jeweils eine Inhaltsangabe geschrieben haben, im Extremfall mehr Punkte bekommen als diejenigen, die sich bemüht haben, die Aufgaben methodisch sauber zu bearbeiten.
Ich habe das über die Sonderpunkte "sonstige aufgabenspezifische Kriterien" kompensiert.Gruß
Bolzbold -
Zitat
Original von Danja
Habe ich denn jemals gesagt, ich hätte die Studienordnung noch nie gesehen?? Meinetwegen bin ich zu blöd, sie zu verstehen - aber für mich ging eben der späteste Abgabezeitpunkt nicht klar daraus hervor.
Und wofür ist denn ein Forum da, wenn nicht um Unklarheiten zu erfragen bzw. diese zu "Klarheiten" zu machen? Von daher finde ich den reinen Verweis aufs Prüfungsamt (im Sinne von "da kann man anrufen und fragen") nicht besonders sinnig.Liebe Danja,
der Verweis aufs Prüfungsamt mit der Übersicht über den Prüfungsablauf war eine erste Hilfestellung zur Orientierung. Du hast dann Deine Frage präzisiert und eine erneut präzisere und unmissverständliche Antwort mit dem Auszug aus der für Dich gültigen Prüfungsordnung erhalten.
Dass Deine Frage hier auf ein gewisses "Unverständnis" oder Amüsement stößt, darfst Du gerne als charakterliches Defizit bei uns auffassen. Unsere Haltung kennst Du dazu ja.
ZitatUnd ich fand meinen Eingangspost auch nicht "peinlich".
Es WAR peinlich, weil Du anhand dessen, was Du geschrieben hast, sehr deutlich gezeigt hast, dass Du nicht weißt, was in der Prüfungsordnung steht - und die ist da SEHR eindeutig - und dass Du nicht weißt, woraus sich die Prüfung, die Du in Kürze ablegen willst, zusammensetzt.
Eine weniger peinlich Frage wäre eine konkrete Frage zu einzelnen Bestimmungen der Prüfungsordnung gewesen.Ich denke, wir können das Thema aber jetzt auch gut sein lassen.
Viel Glück und Erfolg für Deine Prüfungen.
Gruß
Bolzbold -
Zitat
Original von saguaro
Danke für eure Antworten. Also ich hätte gar nicht so wirklich ein Problem mit dem besseren Schnitt, aber ich würde total eins aufs Dach von meinen Kollegen bekommen - ist bei uns einfach nicht üblich Schnitte mit 2,0 zu haben! In der Klasse habe ich übrigens noch nie mit Punkten gearbeitet, es wäre also für die Schüler insofern vielleicht nicht sooo komisch, da wir bisher immer Aufsätze geschrieben haben, da gab's keine Punkte.Naja, irgendwie bin ich nun auch nicht schlauer. Ich werde morgen mal Kollegen befragen, was die meinen. Trotzdem danke.
Also überspitzt formuliert heißt das, dass bei einer zu leicht gestellten Arbeit künstlich der Schnitt nach unten frisiert wird, weil die Kollegen [sic!] sonst meckern.
Und um dem auszuweichen, (Achtung, polemische Überspitzung!), lässt Du es jetzt an den Schülern aus?Lässt sich das pädagogisch rechtfertigen?
Gruß
Bolzbold -
Das würde unter Umständen erklären, wieso Danja uns erzählt, dass angeblich jeder etwas anderes erzählt.
Wenn ich mir überlege, dass 2000 noch nicht alle Studienordnungen und Prüfungsordnungen im Netz standen und man das dennoch alles herausfinden konnte und heute ein einfacher Klick auf die Seiten des Landesprüfungsamts Köln - nebenbei die Behörde, unter deren Federführung die Prüfungen stattfinden - ausreicht...
Gruß
Bolzbold -
Danja, hast Du Dich wirklich einmal mit dem konkreten Prüfungsablauf auseinandergesetzt?
Die schriftliche Hausarbeit ist Teil Deiner Ersten Staatsprüfung, insofern MUSS sie vor dem Ref. geschrieben, abgegeben und bewertet werden. Ich bin ehrlich gesagt erstaunt, dass Du glaubst, aus der Prüfungsordnung etwas anderes als das herauslesen zu können.
Die LPO ist da relativ eindeutig:
ZitatAlles anzeigen
Auszug aus §17:(4) Die Prüferin oder der Prüfer teilt das vorgeschlagene Thema dem Prüfungsamt
schriftlich mit. Die Mitteilung soll spätestens im vorletzten Studiensemester der Regelstudienzeit erfolgen. Das Prüfungsamt genehmigt das Thema, wenn die Anforderungen des Absatzes 2 erfüllt sind. Es bestätigt
in der Regel das von dem Prüfling vorgeschlagene Mitglied des Prüfungsamts
und bestellt ein weiteres Mitglied des Prüfungsamts. Beim Abweichen
vom Vorschlag des Prüflings legt das Prüfungsamt dem Prüfling die Gründe dafür dar. Eines der beiden bestellten Mitglieder soll Professorin
oder Professor sein. Das Prüfungsamt teilt dem Prüfling das Thema schriftlich mit.
(5) Die schriftliche Hausarbeit ist binnen drei Monaten nach Mitteilung des Themas dem Prüfungsamt abzuliefern.Darf ich also davon ausgehen, dass Du bislang keinen Blick in die Prüfungsordnung geworfen hast?
Gruß
Bolzbold -
http://www.lpa.uni-koeln.de/index.php?id=287
siehe vor allem hier:
http://www.lpa.uni-koeln.de/fileadmin/LPA_…ungsverlauf.pdf
und hier:
http://www.lpa.uni-koeln.de/fileadmin/LPA_…ngenLPO2003.pdf
Eigentlich sollte Dir da niemand mehr irgendetwas anderes erzählen können, oder habe ich da etwas übersehen?
Gruß
Bolzbold -
Hallo,
wie Du selber sagst, hast Du ja den "Fehler" gemacht und nicht die Schüler.
Wenn Du bisher mit linearen Punktesystemen gearbeitet hast, kann Dein Fehler ja jetzt nicht auf dem Rücken der Schüler ausgetragen werden.Die Intervalle, in denen Du vorgehen willst, finde ich unverhältnismäßig.
Was Du machen kannst, wäre die Untergrenze für ein "mangelhaft" nach oben zu verschieben (also statt 50% eben 60%) und dann die restlichen Punkte linear zu verteilen.
Dein vorgeschlagenes Schema ist so gesehen ein Schlag ins Gesicht für die Schüler, die >90% der Punkte erreicht haben.
Wie sähe denn die Notenverteilung bzw. der Schnitt bei dem ursprünglichen linearen System aus?
Gruß
Bolzbold -
Zitat
Original von Peselino
Vielen Dank für die Reaktionen und Informationen!
Da das Umlegen der Kosten nicht legal ist und die Unterkunft auch keine Freiplätze für Begleiter anbietet (hat sie wohl nicht nötig), überlege ich, ob ich meiner Schulleitung gegenüber nicht zeitnah erkläre, dass ich nicht bereit bin, auf die komplette Erstattung der Dienstreisekosten zu verzichten. Mal sehen, wie die dann reagieren.
Das Verhältnis zwischen Schulleitung und Kollegium (allgemein und ich speziell) ist eh nicht so berauschend ... Was kann mir also passieren? Ich handele doch nur nach der Erlasslage.
LG,
PeselinoSolange Deine Schulleitung zwischen persönlichen und dienstlichen Belangen trennen kann, wird Dir da nichts passieren. Leider gibt es aber auch auf Schulleitungsebene Leute, die das vermischen - teils bewusst, um ihre Untergebenen in die Richtung zu bewegen, in die sie sie haben wollen.
Gruß
Bolzbold -
Zitat
Original von kleiner gruener frosch
Hallo Peselino,ich habe deinen Beitrag einmal mit einem existierenden zu der Thematik zusammengelegt.
Schau dir die Antworten dort einmal an.
Quintessenz war meines Wissens:
in NRW ist das Umlegen von Ausgaben, damit ein Lehrer günstiger / umsonst fährt, offiziell nicht erlaubt. Die Inanspruchnahme von Freifahrten ist allerdings gestattet.Grüße,
kl. gr. frosch
Im Grunde ist das nichts anderes als eine Grauzone, mit der die Landesregierung ihre eigenen Anti-Korruptionsrichtlinien umschifft. Schließlich will man sich nicht vom Wähler sagen lassen, dass man Schuld daran sei, dass keine Klassenfahrten mehr stattfinden könnten, weil die Lehrer selbst bezahlen müssen.
Die von den Unternehmen angebotenen Lehrerfreiplätze werden natürlich durch die Schülerbeiträge subventioniert, d.h. die Schüler zahlen die Zeche des Lehrers so oder so, nur dass es nach Außen künftig eben so aussieht, als wäre es keine Vorteilsnahme des Lehrers.Eine wichtige Sache sollte man aber noch erwähnen:
In NRW kann keine Lehrkraft zur Durchführung von Klassenfahrten gezwungen werden bzw. dienstlich angewiesen werden, wenn die Kosten für diese Dienstreise nicht vom Dienstherren voll (!) erstattet werden.
Daher hätten wir rechtlich also durchaus die Möglichkeit, in diesem Punkt zu "streiken".Gruß
Bolzbold -
Zitat
Original von Elaine
Blau, in der Grundschule steht das Thema "Gesundheitserziehung" im Lehrplan. Kann deshalb nicht drüber hinwegsehen, nur damit die Eltern meine Freunde sind.Sodele, nun aber zurück zum Thema.
Ist vielleicht im Rahmen des Threadthemas off topic, aber interessieren tut es mich trotzdem:
Wenn Gesundheitserziehung - zumindest so wie sie hier geschildert wird - stark polarisiert (gesund - ungesund, oder "gut" und "böse") und nach meiner Wahrnehmung "ungesundes Essen" dämonisiert und damit auch dafür sorgt, dass sich Kinder schlecht fühlen (sollen), nur weil sie ein "ungesundes Pausenbrot" dabeihaben, dann sehe ich den pädagogischen Sinn dahinter nicht.
Geht es hier wirklich um Gesundheitserziehung oder um eine Ideologie die im Schutze der augenscheinlichen moralischen Überlegenheit des "gesunden Essens" eingetrichtert werden soll?Gruß
Bolzbold -
Zitat
Original von gingergirl
Mehr als der Amtsarzt machen allerdings viele privaten Versicherungen Schwierigkeiten mit Psychotherapien/Vorerkrankungen allgemein. Da du ja auch relativ spät einsteigst und evtl. noch hohe Aufschläge wegen der Psychotherapien in Kauf nehmen musst, könnte die private Krankenversicherung in deinem Fall recht teuer werden...Mehr als 70% Risikozuschlag dürften es aber nicht werden - und abhängig davon, wie lange die Therapie her ist, muss man das auch bei der PKV nicht mehr angeben.
Im Kern hast Du dennoch Recht - da zicken die Privaten mitunter ziemlich rum.Gruß
Bolzbold -
Zitat
Original von DerAndere
Bei Abschluss des Referendariats bin ich - wie gesagt - 33. Eigentlich sollte ich mir keine Sorgen machen. Allerdings habe ich während meiner Studienzeit eine Psychotherapie absolviert, so dass ich davon ausgehe, dass ich mehrere Anläufe benötigen werde bis mir ein Amtsarzt einen positiven Eignungsbefund ausstellt und ich mich auch an der Front zunächst "bewähren" muss. Diesbezüglich hört man ja wenig erfreuliche Geschichten.
Also nochmal abschließend meine Frage: Bezieht sich die Altersgrenze von 40 Jahren auf die Verbeamtung auf Probe oder die Verbeamtung auf Lebenszeit. Vielen Dank für die Auskunft.
AndréHallo André,
zunächst einmal willkommen hier im Forum.
Was die Eignung für die Verbeamtung angeht, so solltest Du nichts darauf geben, was "man hört", sondern darauf wie die Rahmenbedingungen sind.
Eine abgeschlossene Psychotherapie während des Studiums ist nicht pauschal ein Hindernis für eine Verbeamtung.
Je nach Gesundheitsamt wird in NRW sogar im Anamnesebogen nur gefragt, ob man zum Zeitpunkt des Einstellungsverfahrens in psychotherapeutischer Behandlung ist. In anderen Worten: Die Therapie kann, muss aber gar nicht zur Sprache kommen, wenn nicht danach gefragt wird.
Darüber hinaus müsste eine bis dahin sicherlich länger zurück liegende Therapie ggf. gar nicht mehr angegeben werden (je nachdem wie lange zurück gefragt wird).Sofern der Amtsarzt Zweifel hat, wird er sich entsprechende Gutachten von Fachärzten einholen - bzw. Du müsstest dann zu den jeweiligen Ärzten gehen und eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" anbringen.
"Mehrere Anläufe" gibt es hier auch nur selten. Die meisten Kollegen haben entweder im ersten Anlauf das OK des AA bekommen, oder aber sie mussten sich nach einer festgelegten Zeit noch einmal vorstellen - danach gab es die endgültige Entscheidung (gegen die man natürlich angehen kann).
Gruß
Bolzbold -
Hallo Katta,
bei uns heißt das entweder "peer editing" oder aber "scrutiny".
Gruß
Bolzbold -
Zitat
Original von neleabels
Wie sicher ist denn eigentlich die Quellenlage für diese Randdetails aus Luthers Jugend? Das mit der monats- oder jahresgenauen Dokumentation von Ereignissen jenseits der ganz großen Politik ist nämlich in der Frühmoderne so eine Sache. Nur mal so erinnert - es ist nicht einmal bekannt, ob Luther der erste oder zweite Sohn seiner Eltern ist; der genaue Geburtstag Shakespeares ist nicht gesichert, um ein anderes Beispiel zu nennen.Nele
Das ließe sich nur durch eine wissenschaftliche Biographie klären.
Ein anderer Aspekt zur Frage, ob nun ein bestimmtes Ereignis im Jahre 1501 oder 1502 stattgefunden hat, wäre noch der je nach Region unterschiedliche Jahresanfang.
Der 1. Januar als Jahresanfang ist nämlich erst seit dem 17. Jh. festgelegt und einige Länder haben den gregorianischen Kalender beispielsweise erst im 20. Jh eingeführt.Es wäre also zu klären, ob die unterschiedlichen Jahresanfänge (Weihnachten, 1. Januar, Ostern...) ggf. für ein Abweichen um ein Jahr verantwortlich sind.
Gruß
Bolzbold -
Zitat
Original von unter uns

Was das wohl heißen soll?
Nun ja, sie haben ja Recht.
Wenn die Kernfachlehrer durch dieses Modell weniger Unterricht erteilen, bleibt ja dennoch der schulspezifische Bedarf gleich hoch - also müssten in der Konsequenz mehr Kernfach- bzw. Korrekturfachlehrer eingestellt werden.
Die Kontingente der Korrekturfachlehrer können ja nicht durch die NKFL ausgeglichen werden.Das wäre aber keine kostenneutrale Lösung sondern würde vermutlich wieder einmal Geld kosten - und das Land ist ja chronisch klamm.
Gruß
Bolzbold -
Zitat
Original von neleabels
Die Lehrerschaft hat durchaus gesetzlich klar definierte Mitsprachemöglichkeiten. Auf dem Dienstweg greift das Remonstrationsrecht, im ministeriellen Entscheidungsgang die festgeschriebene Beteiligungspflicht der Verbände, auf allgemeinpolitischer Ebene die Rechte des individuellen Lehrers als Bürger.Mit "Absolutismus" oder "Kadavergehorsam" hat das alles nichts zu tun.
Nele
Eine Remonstration greift nur dann, wenn ich als Beamter Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Weisung habe.
Nur dürfte die Rechtmäßigkeit der G8-Reform, der individuellen Förderung etc. weniger das Problem sein. Ergo bringt eine Remonstration bei den vorher angeklungenen Missständen nichts. Von einem Remonstrationsrecht bei Bedenken gegen die pädagogische Sinnhaftigkeit habe ich bislang noch nichts gehört.Die Beteiligungspflicht der Verbände ist schön und gut. Sie beteiligen sich ja auch lautstark - vor allem die GEW mit ihrer Verteufelung des Gymnasiums.
Gegen pädagogischen Unsinn, ideologisierte Bildungspolitik und beratungsresistente Amtsleiter hilft das jedoch nicht viel.
Gruß
Bolzbold
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