Beiträge von Bolzbold

    Mikael

    Das kommt darauf an, ob es eine "muss"-Regelung ist oder eine "soll"-Regelung. Aus Letzterer zieht man schnell einen Rechtsanspruch, aber es ist eine "muss wenn kann"-Regelung, in anderen Worten kann der Schulleiter argumentieren, dass es eben nicht anders ging.

    Schau doch mal nach, wie das konkret bei Euch geregelt ist.

    EDIT:
    Hier eine Quelle.
    Das "Original" ist damit identisch.

    Quelle: http://www.schure.de/

    oder

    Quelle: Kultusministerium Niedersachsen

    Das riecht stark nach "muss wenn kann" - in anderen Worten kann die Schulleitung das wohl so machen, wenn die Teilzeitkräfte es ausdrücklich so wünschen. Wenn sie es nicht wünschen, kann die Schulleitung wohl immer noch mit guten Begründungen so agieren wie Du es beschrieben hast.

    Gruß
    Bolzbold

    @SuperLion

    Das wäre bei den Minuspunkten genau die Konstellation, die ich so unsinnig finde.
    Wenn Du für eine richtige Antwort - welcher Art auch immer sie sein mag - einen Pluspunkt gibst und für eine falsche Antwort einen Minuspunkt, dann zählen die falschen Antworten indirekt doppelt, weil bei 50% richtigen und 50% falschen Antworten die Punktzahl ja "null" wäre, was ja an sich einer "sechs" entsprechen würde. Rein leistungsmäßig wäre das aber nicht zu legitimieren.

    Wenn das nicht Deine Absicht ist, solltest Du nur richtig beantwortete Fragen mit Punkten versehen und die falschen eben mit null Punkten werten.
    Fehler auf diese Weise zu sanktionieren und damit den Wert der bei den anderen richtig beantworteten Aufgaben erzielten Leistung quasi aufzuheben kann nicht im Sinne pädagogischen Vorgehens sein.

    Gruß
    Bolzbold

    Dass rein statistisch bei Multiple-Choice-Tests auch Schüler ohne zu denken je nach Antwortmöglichkeiten bestimmte Mindestpunktzahlen erreichen, ist wohl nicht zu vermeiden.
    Ich würde anstelle von Minuspunkten dann meine Punkteskala und die entsprechenden Notenabstände "strenger" gestalten. Eine richtige Antwort ist eine richtige Antwort - egal wie sie zustande gekommen ist.

    Wenn wir vermeiden wollen, dass Schüler ohne zu denken an die Lösung kommen, dann sollten wir vielleicht eher das Testverfahren ändern.

    Wie wäre es mit dem Hinschreiben der richtigen Lösung anstelle von Ankreuzen? Ist im Extremfall auch nur ein Wort, und dennoch erfordert es ein gewisses Maß an "Können" und Vorbereitung.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich finde Minuspunkte unter dem Aspekt bedenklich, als dass eine falsche Antwort ja eine richtige zunichte machen würde, wenn es pro richtiger Antwort einen Punkt und pro falscher einen Minuspunkt gäbe.

    Hätte also ein Schüler 50% der Fragen richtig und setzten wir den Erwartungshorizont mit noch ausreichend bei 50% der Maximalpunktzahl an, dann käme er auf 0 Punkte - ungenügend. Das kann ja dann wohl nicht Sinn der Sache sein.

    Ausgehend von 20 Maximalpunkten hätten wir dann eine Bandbreite von -20 bis +20. Wie will man das denn dann vernünftig bewerten?

    Reicht es nicht, dass ein Schüler keine Punkte bekommt, wenn er eine Frage falsch beantwortet?
    Muss man ihm dann noch Minuspunkte geben und damit seine Leistung bei anderen Fragen quasi zunichte machen?

    Ich sehe darin weder einen fachlich noch einen pädagogisch legitimierten Sinn.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von buckeye
    Ich finde spickmich.de toll und finde es schade, dass ich noch nicht gespickt bin!

    Ich glaube, dass Schüler durchaus differenziert bewerten können, wenn sie selber ebenso behandelt (und bewertet) werden - gegenseitiger Respekt ist das Stichwort!

    Hm, möglicherweise hast Du den Thread nicht ganz von Anfang an gelesen. Die Hauptkritik an spickmich sind die Bewertungskriterien, die eine sachlich angemessene Bewertung bislang nicht ermöglicht haben - da hilft auch alle scheinbare Bewertungskompetenz der Schüler nichts.

    Was bei Dir durchklingt, ist folgendes:
    Wenn die Bewertung des Lehrers wie auch immer geartet ist, verdient er sie auch - immerhin ist das ja eine Sache auf Gegenseitigkeit.

    Soviel bei Dir zum Thema Differenzierung.

    Gruß
    Bolzbold

    Nun ja, unter dem Aspekt, dass eine solche Seite durchaus negative Konsequenzen für das Verhältnis zwischen Schülern und Lehrern haben kann und die Seite ja de facto entgegen ihrer Behauptungen nicht dem Dialog sondern eher der Konfrontation dient, kann ich die Begründung der französischen Justiz durchaus nachvollziehen.

    Interessant war aber, dass selbst Elternverbände gegen diese Seite waren.

    Vermutlich haben Lehrer in Frankreich eine andere gesellschaftliche Stellung und erfreuen sich so auch einer gewissen Wertschätzung und in diesem Fall auch der Unterstützung durch Elternverbände.

    Selbstkritisch muss sich jede Schule aber auch insofern an die Nase fassen, wenn sie eben kein verbindliches, transparentes Evaluationssystem hat bzw. praktiziert.
    Das Prinzip der freiwilligen Evaluation führt in der Regel dazu, dass die "guten" Lehrer sich evaluieren lassen - mit den entsprechend positiven Ergebnissen. Die "schlechten" Lehrer wissen für gewöhnlich um die Qualität ihres Unterrichts und geben sich nicht die Blöße zu evaluieren bzw. ziehen daraus nicht die entsprechenden Konsequenzen.

    Betrachtet man spickmich als Phänomen, dann prangert es die nicht vorhandene verbindliche Evaluation an Schulen an - auch wenn Lehrerbashing mittlerweile ja salonfähig geworden ist.

    Gruß
    Bolzbold

    Also bei uns ist das so, dass die Teilzeitkräfte auch nicht nach der Hälfte der Konferenz plötzlich gehen.
    Bei allen Konferenzen waren bis auf wenige Ausnahmen bisher immer auch alle Teilzeitkräfte anwesend.
    Wenn man nun aus welchem Grund auch immer keine Kinderbetreuung hat, dann kann man eben an der Konferenz nicht teilnehmen. Punkt. Das lapidar auf die Lehrkraft abzuwälzen ist in Puncto Personalmanagement wohl eher ungeschickt.

    Ferner sollte man einmal berücksichtigen, dass die Teilzeitkräfte ohnehin die A****karte gezogen haben, weil sie trotz eines möglichen freien Tages dennoch Springstunden haben und entsprechend vertreten müssen, weil sie zu allen außerunterrichtlichen, dienstlichen Veranstaltungen für gewöhnlich kommen (müssen bzw. sollen).
    Damit haben sie anteilig eine deutlich höhere Arbeitszeit im Vergleich zu den Vollzeitkräften - nur dass die Teilzeitkräfte im Vergleich dafür deutlich weniger Geld bekommen.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Nachteule
    Den direkten Weg über die einstellende Behörde möchte ich nicht gehen, da ich mir so vielleicht mehr verbaue als nötig. Wenn entschieden, wird bestimmt nicht umentschieden. Eine Entscheidung möchte ich erst unter möglichst positiv "gehellten" Bedingungen (z.B. positiver Zeugnisse) herbeiführen.

    Also, erstmal herzlichen Dank!

    Nun ja, was hast Du zu verlieren?

    Szenario A:
    Du bewirbst Dich mit dem aktuellen Führungszeugnis und wirst aufgrund der Vorstrafe nicht zum Ref. zugelassen. Dann müsstest Du ohnehin warten.
    Bei erneuter Bewerbung und einem nach der Löschung sauberen Zeugnis sollte das dann ja kein Problem sein.

    Szenario B:
    Du bewirbst Dich mit dem aktuellen Zeugnis und wirst - wider persönlichen Erwartens - zugelassen. Dann geht es sozusagen ohne Verzögerung weiter.

    Szenario C:
    Du versuchst es gar nicht erst, lässt die fünf Jahre verstreichen, verlierst ggf. Zeit - was machst Du alternativ? - und bewirbst Dich dann vermutlich erfolgreich.

    Wäre ich Du, würde ich mich bewerben - auch auf die Gefahr abgelehnt zu werden. Was hast Du zu verlieren? Im Zweifelsfall wäre das Ergebnis von Szenario A dann genauso wie das von Szenario C - nur dass Du zwischendurch eben eine Absage hast.
    Direkt aufgeben und ggf. notgedrungen die Zeit überbrücken würde ich erst dann, wenn es unbedingt sein muss.
    Bis jetzt steht das doch noch nicht fest.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass nach Löschung der Einträge im Führungszeugnis bei vorheriger vergeblicher Bewerbung dann immer noch "nein" gesagt wird. Die müssen sich ja an die aktuellen Daten halten und können so eigentlich nicht "nachtragend" sein.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Nachteule
    Ich weiss ja nun, was ein Führungszeugnis ist. Und ich weiss ja nun leider auch genau, dass ich wegen Vergehen im straßenverkehr vorbestraft bin.
    Meine Frage ist: Ist es überhaupt möglich, eine unbefristete Anstellung als Lehrer in NRW zu bekommen, wenn man vorbestraft ist?
    Gibt es solche Ausnahmen? Wenn ja, welche kennt ihr?

    Hallo Nachteule!

    Ich glaube, was wir wissen, zu wissen glauben oder von ähnlichen Fällen kennen, ist hier weniger von Belang.
    Wenn Du Dich in NRW auf eine Stelle bewirbst, musst Du das Führungszeugnis einreichen. Wenn dann die Einträge wegen der Vorstrafe noch drin sind (vgl. alias Posting), dann wird Dir wohl die Bezirksregierung als einzige wirklich verlässliche Quelle sagen können, wie Deine Chancen stehen.

    Gruß
    Bolzbold

    P.S. Was hast Du denn bitte so schlimmes angestellt - abgesehen von der Sache mit dem Versicherungsschutz?

    Zitat

    Original von unter uns
    Ja, da stimme ich vollkommen zu! Man müsste aber wohl, um bestimmte Gefühle zu erzeugen, für eine klare "Rahmung" sorgen. Also gleich sagen: Wir machen nun ein Experiment, wir wollen einmal sehen, wie sich das anfühlt - wenn man marschiert, dazu singt etc.

    Da wir ja nicht mehr im Jahr 1933 leben, ist eine solche Rahmung ohnehin nötig, da man von sich selbst ja abstrahieren muss, um sich eine historische Situation vorstellen zu können (aus der man DANN wieder Rückschlüsse für die Gegenwart ziehen kann.)

    Völlig richtig - nur so kann es gehen.
    Nebenbei: Da Schulleiter bei solchen "Experimenten" doch recht "sensibel" reagieren, empfiehlt es sich, auf die politisch hierzulande unverdächtigere "Internationale" auszuweichen. Die ist vom Ductus her mit von Schirachs Lied vergleichbar und sollte für weniger Missverständnisse sorgen.

    Zitat


    Allerdings dürfte man auch mit entsprechender Ansage u. U. Probleme bekommen, wenn man Schüler singen und den Hitlergruss zeigen lässt.

    Nun ja, wenn verfassungsfeindliche Symbole und Gesten verboten sind, sollte man auch nicht zugunsten eines Experiments diese vollziehen lassen.
    Im Politikunterricht stifte ich die Schüler ja auch nicht zum Ladendiebstahl an, wenn ich Jugendkriminalität durchnehme.

    Gruß
    Bolzbold

    @unter_uns

    Vermutlich sollten wir hier den Akzent auf "kommentarlos singen zu lassen" legen, denn das geht m.E. nun wirklich gar nicht.

    Dennoch gibt es einen qualitativen Unterschied zwischen der wie erwähnt analytischen Auseinandersetzung mit Musik und der sozusagen "erlebnisorientierten" Auseinandersetzung.

    Ich könnte mir vorstellen, dass das Gefühl, dass man aufgrund eigener Erfahrung manipulierbar ist bzw. sein könnte, eine nachhaltigere Wirkung erzielt als das nüchterne Feststellen aufgrund von Spekulationen, die auf Analyseergebnissen bzw. geschichtlichen Fakten basieren.

    Gruß
    Bolzbold

    @Dudel

    Man könnte das Singen von Nazi-Liedern so begründen, dass es um das Nachempfinden der Wirkung solcher Lieder geht und in einem zweiten Schritt um die Sensibilisierung für die Manipulierbarkeit eines jeden Individuums durch Musik.

    Ideologiefrei betrachtet sind die Melodien ja durchaus schmissig und einprägsam, was unsere Großelterngeneration mitunter problemlos beweisen könnte.

    In anderen Worten begebe ich mich von der rein kognitiv-analytischen auf die affektiv-emotionale Ebene. Die Gefahr dabei ist jedoch, dass ohne eine unmittelbar angeschlossene Reflexion dieses Singens in der Tat ein "merkwürdiger" Eindruck entsteht bzw. das Lernziel, die Schüler für solche Lieder und die Gefahren, die davon ausgehen, zu sensibilisieren, verloren geht.

    Wie viele Songtexte aus den Charts können unsere Schüler auswendig mitsingen, ohne dass sie sich über den Inhalt der Songtexte im Klaren sind bzw. diese wirklich verstanden haben? Die Frage ist natürlich rein rhetorischer Natur. Nazi-Lieder sind unter dem Aspekt und unter dem Aspekt ihrer Verwendung in der damaligen Zeit nichts anderes.

    Gruß
    Bolzbold

    http://www.spiegel.de/schulspiegel/w…,536346,00.html

    Eine interessante Geschichte.

    Es stellt sich die Frage, wie weit man gehen darf, um den Schülern die Nazizeit näher zu bringen.
    Der Lehrer wird als "unbedarft" bezeichnet, was die Verwendung des Liedes "Unsere Fahne flattert uns voran" angeht.

    In Vilshofen in Bayern hat ein Lehrer namens Fridolin Wimmer sogar über eine ganze Unterrichtsreihe, in der mehrere Nazi-Lieder gesungen wurden, promoviert. Dort schien man - nach entsprechender Vorbereitung und Information von Schülern und Eltern - wohl keine Probleme damit zu haben.

    Ist das Singen von Nazi-Liedern zu Unterrichtszwecken per se nun in dem Sinne falsch?
    Oder war hier der Umgang des Delmenhorster Lehrers mit der Problematik schlichtweg pädagogisch und fachlich ungeschickt?

    Rechtfertigt dies ein Nicht-Bestehen der Probezeit bzw. eine (Straf)Versetzung?

    Da ich mit Musik und Geschichte ja beide Fächer habe und ich diesbezüglich auch schon unter rein fachlichen und pädagogischen Gesichtspunkten diverse Überlegungen angestellt habe, würde mich Eure Meinung interessieren.

    Gruß
    Bolzbold

    Lieber A.

    Auch wenn Du in einer blöden Situation bist, gelten für Dich genauso die Forumsregeln wie für jeden anderen, der hier Rat und Hilfe sucht.

    Nutze bitte schulthemen.de, um Deine Frage erneut zu stellen und entsprechende Hilfe von kompetenter Seite zu erhalten.

    Der Thread wird hiermit geschlossen.

    Gruß
    Bolzbold

    Nun ja, wenn man versucht, ungelernte Kräfte für Vertretungsstunden zu rekrutieren und das dann als "Unterrichtsgarantie" etc. verkaufen will, muss man entweder ziemlich dumm sein oder aber ziemlich dreist, wenn man glaubt, dass das Wahlvolk so dumm sei, dies auch noch zu glauben.

    Vermutlich war es beides. Jeder halbwegs sich im Schulsystem auskennende, normal denkende Mensch hätte das doch von Anfang an als Unsinn abgetan - hoffe ich doch...

    Gruß
    Bolzbold

    Richtig, es ist der gleiche Fall - wer oder was gelingt ihm.
    Im ersten Beispiel ist eine Sache genannt, in der Einzahl - somit also "gelingt".

    Im zweiten Beispiel sind zwei separate Dinge genannt - somit könnte man hier ggf. auch die Mehrzahl verwenden. "Das Bereitstellen und das Wegräumen gelingen ihm..."

    Wenn ich von zwei Personen rede, dann schreibe ich ja auch nicht "Der Hans und der Peter macht seine Hausaufgaben" sondern "Der Hans und der Peter machen ihre Hausaufgaben."

    Oder, um es noch ähnlicher zu gestalten:

    "Der Hans und der Peter machen ihm sehr zu schaffen" und nicht "Der Hans und der Peter macht ihm sehr zu schaffen."

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Katta!

    Bislang kosteten die Lektüren bei mir zwischen 6 und 10 Euro, ich glaube in einem Fall habe ich für eine didaktisierte Ausgabe von Romeo & Juliet mehr investieren lassen.

    Ein Elternbrief, in dem Du Dein Anliegen erklärst und um Mithilfe bittest, sollte aber die Eltern "gnädig" stimmen. Immerhin ist es das Geld der Eltern, das Du ausgeben möchtest.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von darchr
    Nun - nach meinem Refrenderiat habe ich sehr häufig Gruppenarbeit in Form von Expertengruppen oder auch Gruppendiskussionen gemacht. Die Ergebnisse waren doch eher ernüchternd und die Reaktion der Schüler mit Sätzen wie "Ich mag Gruppenarbeit, da muss man nichts machen" eher kontraproduktiv; der Zwang sonst weniger tätige Schüler durch die Gruppenarbit zu animieren und sie dann aufzufordern, auch am Unterricht teilzunehmen, indem sie Ergebnisse vortragen, war nie sonderlich hilfreich. Wenn die Schüler Gruppenarbeit nicht anerkennen, kann es natürlich ohnehin nichts werden. Und bisher hatte ich leider keine Klasse, in der Gruppenarbeit zu guten Ergebnissen führte. In der Regel kommen bessere Schüler nach der Gruppenarbeit und bitten förmlich darum, wieder "frontaler" zu unterrichten. Dass der Drang zu Frontalunterricht auch noch durch zusätzliche Lustlosigkeit schwächerer Schüler und deren Freude an der Gruppenarbeit (da sie sich hierbei völlig ausklinken können), führt dann letztendlich dazu, dass ich dem konventionellen, fragend-entwickelndem Unterricht mehr Stellenwert in meinem Unterricht zurechne. Mit gutem Ergebnis!

    Du weißt aber schon, dass es im Zeitalter des "kooperativen Lernens" auch im Rahmen von Gruppenarbeiten Mittel und Wege gibt, jeden (!) Schüler in die Verantwortung zu nehmen, was das Gesamtergebnis der Gruppenarbeit angeht?
    Das Ehepaar Green hat dazu ja so einiges entwickelt und vorgestellt.

    Wenn sich schwächere Schüler aus der Gruppenarbeit ausklinken - was Du natürlich nie völlig verhindern kannst - dann muss die Gruppenarbeit entsprechend modifiziert werden. (Besondere Aufgaben an jedes Mitglied der Gruppe etc. etc.).
    Auf diese Weise wird auch der schwächere Schüler irgendwann ans Arbeiten kommen.

    Wenn natürlich die Grundmotivation der Schüler im Keller ist, dann wird Gruppenarbeit nicht greifen.
    Die schwächeren Schüler können sich übrigens im Frontalunterricht genauso ausklinken. Wer nicht will, der will eben nicht. Wenn er dafür bereit ist, die entsprechende Note zu kassieren - so what?

    Gruß
    Bolzbold

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