Beiträge von Bolzbold

    Ein bisschen OT, aber dennoch:

    Also ich finde diese Staffelung in Form einer Pyramide bei der Notenvergabe ehrlich gesagt schwer zu legitimieren.

    Wenn 95% der Gesamtpunktzahl für eine "eins" zu erreichen ist, wird es diese Note in den seltensten Fällen geben. Es lässt sich meines Erachtens nicht hinreichend erklären, wieso diese Prozentabstände gewählt wurden. Das sieht nach einer Inflation der mittelmäßigen Noten aus.

    Vergleich Zentralabitur NRW im 100-Punkte-System:

    bis 85 Punkte 1
    bis 70 Punkte 2
    bis 55 Punkte 3
    bis 45 Punkte glatt 4 (also nicht defizitär)
    bis 39 Punkte 4- (Defizit)

    Unter 20% der Maximalpunktzahl: unegnügend

    (OK, dieses System ist extremst Schülerfreundlich - da ist es fast eine Kunst durchzufallen).

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Mikael

    Klar, dann erzähle mir bitte, wie es wirklich ist. Ich lerne gerne dazu.

    Gruß !

    Ich verstehe Deine Rückfrage nicht.
    Sie hat doch gerade sehr deutlich gesagt, dass wir ebenso wenig Ahnung von den Arbeitszeiten und der -belastung von Piloten haben wie andere Berufsgruppen von uns.
    Und die Aussagekraft solcher Ferndiagnosen ist daher - egal von wem sie kommen - eher gering.

    Gruß
    Bolzbold

    Zu a)

    Ja, es ist möglich. Allerdings wirst Du beides jeweils nicht zu 100% machen können - das zeigen ja auch die Berichte von Referendaren, die mit dem Ref. an sich schon ausgelastet genug sind. Geh mal davon aus, dass Du beides mit ca. 80% machen kannst - und dann bist Du voll ausgelastet. Geh ebenfalls davon aus, dass man weder im Ref. noch an der Uni auf Deine Doppelbelastung großartig Rücksicht nehmen wird, wenn Du mal Terminüberschneidungen hast.

    zu b) Wenn es kein zusätzliches Korrekturfach ist und es Deine Einstellungschancen verbessert und Du ohnehin dieses Fach immer schon gerne machen wolltest, dann ist es sinnvoll.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von sefrede
    Hallo zusammen,

    ich bin Referendar in einer Grundschule und bin bereits durch die erste Prüfung gerasselt. Der Grund: extreme Prüfungsangst und Nervosität. Ich würde gerne kurzfristig eine Therapie machen, damit ich diese Panik in den Griff bekomme und meine zweite und letzte Chance nutzen kann.

    Ich bin bei der Debeka versichert und würde dort demnächst eine Anfrage stellen, ob diese die Kosten übernehmen. Nun hätte ich von euch gerne ein paar Tipps, worauf ich achten sollte, damit die Kosten von der Debeka übernommen werden?! Hat vielleicht jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Eine Therapie aus eigenen finanziellen Mitteln kann ich mir nicht leisten.

    Bin für jegliche Tipps dankbar!

    Laut Versicherungsvertrag für Referendare (bzw. Auszubildende) übernimmt die Debeka eine feste Stundenzahl zu 50% und ab da dann zu 25%.

    Wer so gesehen "kritischer" ist, das ist die Beihilfestelle, bei der Du den Therapiebedarf "anmelden" musst, bevor sie eine entsprechende Stundenzahl genehmigen und dann auch zu 50% bezahlen.

    Die Beihilfe darf die Daten nicht an die Personalabteilung bei der BezReg. weiterleiten, so dass Du dort durch eine Therapie nicht "gebrandmarkt" bist.

    In NRW hängt es von den Fragebögen beim Gesundheitsamt ab, ob Du angeben musst, dass Du eine Therapie gemacht hast. Ein pauschaler Verbeamtungshinderungsgrund ist das jedoch nicht.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von tschajka
    Solange es sich immer wieder Lehrer finden, die die Bildung aus eigener Tasche finanzieren (wie hier Klassenfahrten) wird man mit uns Lehrern alles Mögliche versuchen. Fragt mal einen in der Wirtschaft, ob er bereit ist eine Dienstreise auf eigene Kosten vorzunehmen. Ich habe mehrmals einen Vogel als Antwort gezeigt bekommen. Ich verweigere Klassenfahrten.

    Das ist einerseits konsequent - keine Frage. Andererseits wird man sich damit im Kollegium wie auch bei der Schüler- und Elternschaft früher oder später isolieren, solange es genug Kollegen gibt, die ihrem pädagogischen Idealismus folgen und die Fahrten aus eigener Tasche zahlen.
    Ein Konferenzbeschluss wäre mir da lieber - doch dann wird wieder an die pädagogische Verantwortung appelliert und die Verweigerer werden schief angeguckt und die Abstimmung fällt zugunsten der Fahrten aus.

    Auch wenn die gerade genannte Reaktion einiger Kollegen, Eltern und Schüler diesbezüglich natürlich unsachlich und unbegründet ist, so wäre mir das die 250 Euro definitiv nicht wert, die ich durch eine Weigerung spare.

    Hier wäre eine klare Positionierung seitens der Lehrerschaft und der Schulleitung notwendig.

    Gruß
    Bolzbold

    Mir ist gerade noch eine Sache eingefallen:

    Frau Sommer hat ja in einer Presseerklärung angekündigt, dass der Etat zur Erstattung der Reisekosten deutlich erhöht wurde.

    Mein stellvertretender Schulleiter sagte mir, dass dadurch das Fahrtenbudget der einzelnen Schule nur unwesentlich erhöht wird und so (ich zitiere dem Wortlaut nach) "jeder Lehrer künftig statt 20 Euro Erstattung eben dann 30 oder 40 Euro bekommt".

    Angesichts einer solchen Presserklärung, die ja suggeriert, dass ach so viel getan wird und der Realität, die bedeutet, dass wir auf einem Großteil der Kosten nach wie vor sitzen bleiben werden, sollte man einmal überlegen, eine offene Anfrage an Frau Ministerin zu stellen bzw. sie mit der Realität zu konfrontieren.

    Mit Anerkennung von Leistungen und Engagement der Lehrkräfte hat das nämlich nichts zu tun - eher mit populistischer Selbstdarstellung.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von paukernils
    Da es an unserer Schule keinen finanziellen "Topf" für die finanzielle Unterstützung der Lehrkräfte gibt, die "Freiplätze" auf die Schüler umgelegt werden müssen und vom Land NRW so gut wie gar kein Geld fließt für Lehrer bei Kursfahrten, muss ich die Fahrten komplett von meinem Geld bezahlen.

    Das stimmt so nicht ganz. Das Land hat für den Fall von Lehrerfreiplätzen (die müssen so deklariert sein) eine Sondererlaubnis erteilt. Die dürfen wir Lehrer annehmen. Wie ich bereits mehrmals schrieb, ist das perfide daran, dass diese Freiplätze natürlich über die Plätze für die Schüler subventioniert werden. Somit also reiner Etikettenschwindel.

    Zitat


    Hat jemand noch Infos zu dieser Situation oder kann mir sagen, wie die rechtliche Situation momentan aussieht???? Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir dienstlich verpflichtet werden können, solange der Staat nichts dazu bezahlt??

    In NRW kannst Du nicht zu einer Dienstreise (=Klassenfahrt) verpflichtet werden, wenn Voraussetzung dafür ist, dass Du auf Reisekostenerstattung verzichten musst.
    Erst wenn die Kostenerstattung in vollem Umfang erfolgt, kann man Dich zur Dienstreise verpflichten.

    In anderen Worten: Du könntest theoretisch jede Fahrt verweigern.
    Hier setzt das Land aber auf den Gruppenzwang (viele Lehrer machen es ja trotzdem) und auf den pädagogischen Idealismus, der hier vom Land gezielt ausgebeutet wird.

    Hier nochmal der Link zur rechtlichen Lage.

    Und hie der Link zum Thema "Zwang".

    Hitler hat am 11.12.1941 in einer Reichstagsrede den USA den Krieg erklärt.

    Meine Suche nach der Quelle ist im Internet bislang erfolglos gewesen - es findet sich nur die englische Übersetzung, die mir in diesem Fall nicht weiterhilft.

    Falls jemand das Dokument hat oder einen Link kennt, bitte PN an mich.

    Danke im Voraus!

    Gruß
    Bolzbold

    Wenn die Richtlinien keine inhaltlichen Vorgaben machen - zumindest in meinen Fächern sind wir da sehr frei bzw. wird es auch an anderen Schulen recht frei gehandhabt - dann sollte das an sich kein Problem sein.

    Wir haben in der 11 in Englisch auch das Drama und den Film ausgetauscht, weil das über die Jahre dann doch etwas "dröge" wurde.

    In Geschichte denken wir auch gerade darüber nach, ggf. in der 11 bzw. künftigen 10 umzudisponieren.

    Die aktuelle Speerspitze G8 hat ja ohnehin die A-Karte gezogen - da müssen wir in der 10 einiges umstellen, um die auf den Stand zu bringen, die Qualifikationsphase entsprechend erfolgreich zu bestehen. Klett hinkt ja mit seinem Lehrwerk immer noch ein ganzes Jahr hinterher.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo AK,

    wenn Du den Stoff der 11 nach G9 bzw. der 10 nach G8 meinst, ist das doch noch gar nicht die Qualifikationsphase - da ist man noch relativ frei, soll aber eben tunlichst nichts drannehmen, was in der Obligatorik in der 12/13 respektive 11/12 enthalten ist.

    In der künftigen 10 nach G8 solltest Du also im Grunde nur die Themen der Qualifikationsphase meiden.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von MatthiasR
    Dort geht das sicherlich nicht, das ist richtig. Andrerseits wundert es mich auch immer, wenn Kollegen 47,53 einsammeln, statt aufzurunden und ggf. Geld zurückzahlen. Genauso schmunzle ich ehrlich gesagt, wenn ich hier lese, dass manche ihren Anteil an einer Klassenfahrt komplett aus eigener Tasche zahlen ...

    Machen wir es kurz:

    In NRW ist das Umlegen der Kosten auf die Schüler gesetzlich verboten.
    Die Inanspruchnahme von so genannten Lehrerfreiplätzen ist hingegen erlaubt.

    Welch Doppelmoral angesichts der eindeutigen Antwort, wie diese Freiplätze wohl durch den Veranstalter subventioniert werden...

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von MatthiasR
    Wie in der restlichen Geschäftswelt auch: Rundbrief: "Wegen mangelnder Zahlungsmoral muss die Klassenfahrt leider ausfallen."

    Selbstverständlich, allein schon aus erzieherischen Gründen. Wo und wer sind wir eigentlich?
    Alternativ: wer nicht gezahlt hat bleibt eben daheim und nimmt am Unterricht der Parallelklasse teil.

    Das funktioniert aber nur bei Reisen, wo der Preis pro Schüler nicht von der Gesamtzahl der Fahrenden abhängt.

    Bei den Ijseelmeerfahrten beispielsweise gibt es eine Schiffsmiete - die wird durch Anzahl der Schüler und Lehrer geteilt, um den Anteil pro Nase zu ermitteln. Ebenso wird bei den Buskosten verfahren (lassen wir das Thema Lehrerfreiplätze einmal außen vor).

    In anderen Worten: Würde hier ein Schüler mangels Zahlung zu Hause gelassen, müsste dieser fehlende Beitrag von den restlichen Fahrenden mit übernommen werden. Man kann sich vorstellen, wie die anderen Schülereltern reagieren, wenn dann plötzlich noch einmal 10 bis 20 Euro nachgefordert werden.

    Gruß
    Bolzbold

    P.S. Bei uns unterschreibt der Schulleiter die Fahrtenverträge, so dass wir als Klassenlehrer immerhin nicht selbst für eventuelle Kosten bei Fahrtausfall etc. haften müssen.

    Vaila

    Zitat


    2. Dass andere KorrekturfachlehrerInnen offiziell meiner Argumentation nicht folgen wollen, hat damit zu tun, dass sie in der Minderheit sind. Minderheiten werden gerne unterdrückt, wenn sich die Mehrheit einen Vorteil davon verspricht. Gruppenzwang und Angst vor Liebesentzug führen schnell in die Defensive.

    Ich weiß nicht, ob Deine zweite These der Sache so wirklich dienlich ist.
    Das klingt nach Pauschalverurteilung und dürfte einigen Leuten sauer aufstoßen.

    Überspitzt formuliert sicherst Du Deine keinesfalls gegen Kritik gefeite Argumentation psychologisch dadurch ab, indem Du den Kritikern entweder im weiteren Sinne Selbsttäuschung vorwirfst oder aber Charakterschwäche (Stichwort Liebesentzug).

    Würde nun jeder, der seine Meinung nach außen so vehement vertritt, so argumentieren, kämen wir keinen Schritt weiter oder wären eine Gesellschaft von Selbstgetäuschten.

    Da eben nicht alle DKFL so denken wie Du, frage ich Dich, wie Du denn mehr Unterstützer für Deine Sache gewinnen willst, wenn Du mittelbar eine Freund/Feind-Kultur entstehen lässt.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von MatthiasR
    Maiersepp hat doch recht ... Antigones Posting ist kompletter unsinn, ein völlig unnötiger persönlicher Angriff und zudem sachlich total falsch.

    Unter dem Aspekt, dass das vermeintliche, vorangegangene Unrecht des anderen das eigene Unrecht legitimiert, hast Du natürlich Recht. (Man "reagiert" ja nur...)

    Wie oft bekommen wir in der Schule zu hören:
    "Der hat aber angefangen!" oder "Wenn die das darf, darf ich das auch!"

    Mal im Ernst:
    Ich dachte eigentlich, dass wir unseren Schülern vermitteln, sich genau so NICHT zu verhalten.
    Ferner:
    Eine schriftliche Auseinandersetzung in einem anonymen Forum kann man objektiv nicht gewinnen, solange man selbst (und der Kontrahent) genug Zeit hat, seine Beiträge entsprechend zu formulieren. Warum sollte man also seine Zeit darauf verschwenden?

    Gruß
    Bolzbold

    Es soll vorkommen, dass Geschwister von Schülern, die nachweislich Schweinegrippe haben, dennoch zur Schule kommen und das von der Schulleitung toleriert wird mit der Begründung, die Karenzzeit für die Ansteckung betrage nur 24 Stunden und danach wäre es quasi egal, ob das Geschwisterkind nun krank ist oder nicht.

    Das fand ich persönlich dann doch etwas heikel.

    Gruß
    Bolzbold

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