ZitatOriginal von katta
Danke für die Antworten!Äh, Handreichungen zur Korrektur? Nö, hab ich nicht bekommen.
Hab die Klausuren in die Hand gedrückt bekommen und das war's (sind von einer anderen Schule). Alles andere an Informationen habe ich mir so zusammen erfragt (und da sagte z.B. auch der Stufenleiter der 12 nichts von Handreichungen o.ä.).
Was meinst Du mit "Handreichungen"?
Die Bewertungsbögen und den Originalerwartungshorizont wirst Du doch bekommen haben, oder? Ohne Letzteres könntest Du ja auch nicht korrigieren.
Gesonderte Handreichungen gibt es in dem Sinne nicht - allenfalls die Richtwerte für die Bepunktung der Sprachrichtigkeit, die aber den "Unterlagen für die Lehrkraft" angehängt sind.
Zitat
Aber deswegen hab ich ja hier auch nachgefragt, weil ich offensichtlich peinlicherweise nicht auf dem aktuellen Stand war, was die Comprehension-Aufgabe angeht. (Und einfach nach Gefühl drauf los korrigiert habe ich nicht; habe Zweifelsfälle für mich mal mit Bleistift markiert, bis ich diese Fragen klären kann.) Stimmt, im Erwartungshorizont stehen Zeilenangaben, also dürfen die Schüler das wohl auch machen.
Im Erwartungshorizont stehen die inhaltlichen Kriterien, die zu erfüllen sind. Damit wird mittelbar ja auch klar, dass es sich nicht immer um ein klassisches "summary" handelt.
Die Zeilenangaben im EH in Aufgabe 1 sind Beispiele für inhaltliche Kriterien. Das heißt nicht, dass hier auch direkt zitiert werden soll oder in jedem Fall eine Referenz anzufügen wäre. Diese Zeilenangaben dienen der Orientierung der Lehrkraft.
Bei der Analyse (A2) sind direkte Referenzen ja mitunter unabdingbar. (Und hier werden die konkret zu benennenden Aspekte ja "kursiv" hervorgehoben.)
Gruß
Bolzbold