Hallo batman,
ein Attest wegen Stress oder Druck nachträglich einzureichen wird nichts bringen, zumal stark nach "ich kann nicht akzeptieren, dass ich erneut durchgefallen bin" riecht.
Selbst wenn sich ein Arzt dafür fände, wird das Prüfungsamt das nicht akzeptieren - so etwas muss in der Tat VORHER eingereicht werden.
Psychischer Druck aufgrund von subjektiv empfundenen Stress bzw. Stress mit der Prüferin wird nicht als Grund anerkannt werden, weil sonst vermutlich bis zu 50% der durchgefallenen Referendare ihr Ergebnis anfechten wollen würden.
In NRW gibt es einen "Gnadenerlass", der in besonderen Fällen einen dritten Versuch erlaubt - den gibt es aber äußerst selten.
Nebenbei:
Gibt es in Hessen nicht auch wie in NRW eine Kommission, d.h. also dass das Ergebnis nicht von dem Einfluss einer Person abhängt?
Ein Widerspruch wegen subjektiv empfundener Ablehnung durch die Prüferin wird juristisch nicht durchgehen, weil es bei der Prüfung des Widerspruchs nur darum geht, ob das Prüfungsergebnis mit der Prüfungsordnung konform geht, d.h. ob das Ergebnis korrekt ermittelt wurde.
Würde Deine Freundin als Begründung die Befangenheit der Prüferin angeben, würde das Prüfungsamt sich vermutlich totlachen, weil das die "Standardreaktion" vieler Prüflinge ist, die ihr Ergebnis nicht akzeptieren.
Schüler gehen auch schnell davon aus, dass Lehrer sie nicht mögen, wenn sie nicht die erwartete Note erhalten. Das ist eine psychologische Selbsttäuschung, damit man nicht die Verantwortung für sein Ergebnis übernehmen muss.
So leid es mir für Deine Freundin tut, aber die Gründe, die Du hier anführst, weswegen sie Widerspruch einlegen will, mögen allenfalls moralisch nachvollziehbar sein, juristisch wird sie damit nicht durchkommen.
Und ja, eine endgültig nicht bestandene Zweite Staatsprüfung gilt bundesweit als endgültig nicht bestanden. Das muss man auch z.B. bei der Anmeldung fürs Ref. in NRW angeben.
Gruß
Bolzbold