Beiträge von Bolzbold

    Hamilkar

    Ich sehe das ganz nüchtern:
    Unabhängig davon, ob ich selbst bei Problemen mit der Bezahlung einer Klassenfahrt durch den Veranstalter zur Kasse gebeten werden kann, schließe ich dieses Risiko dadurch aus, indem der Schulleiter unterschreibt.

    Ich organisiere die Fahrt, chartere Busse, treibe das Geld von den Schülern ein und überweise es an den Veranstalter.

    Nun stellen wir uns einmal vor, mehrere Schüler würden zur Deadline nicht bezahlen und man hätte statt 4000 Euro nur 2000 Euro in der Kasse, es wären aber bereits 3000 Euro zu bezahlen. Es steht für mich außer Frage, dass ich damit in Vorkasse trete. Und wenn ich den Vertrag nicht unterschrieben habe, dann kann mir da keiner etwas.

    Man muss sich nicht unnötigen Unwägbarkeiten aussetzen, wenn die Schulleitung den Vertrag unterschreibt.

    Interessant ist aber, dass die meisten Unternehmen da nicht nachfragen sondern jede Unterschrift akzeptieren...

    Ich schau das beizeiten nochmal genauer im Schulrecht nach.

    Gruß
    Bolzbold

    Unabhängig von der Berichterstattung, die mich hier im Weiteren nicht sonderlich interessiert, sollte man vielleicht noch einmal genauer hinsehen:

    Wenn die Lehrkraft wohlwissentlich, dass es muslimische Schüler an der Schule und beim Essen gibt, Schweinefleisch und sonstige Fleischarten auf einen Teller packt und das Ganze hinterher nicht mehr zu unterscheiden ist bzw. die muslimischen Kinder Zweifel an der "Reinheit" ihres Essens haben, dann ist das aus Sicht der Lehrerin m.E. schon ein bisschen ungeschickt.

    Klar, man sollte ihr jetzt deswegen nicht den Kopf abreißen, aber es gehört für mich beispielsweise bei jeder Klassenfahrt dazu, dass ich a) in Erfahrung bringe, welche Kinder Essensgebote (oder -verbote) haben, dass ich b) Überzeugungen wie Veganer, Vegetarier etc. berücksichtige und entsprechend durch mein Verhalten nicht dazu beitrage, dass diese Schüler in Verlegenheit kommen.

    Es ist mehr als selbstverständlich, den Schülern, insbesondere den muslimischen Schülern, das Essen dieses Fleisches freizustellen - alles andere wäre m.E. einem Dienstvergehen nahe gekommen.

    Es geht hier nicht darum, ob die Lehrerin Kellnerin spielen soll oder aber die Essensgebote nichtchristlicher Schüler aktiv einhalten soll. Es geht aber sehr wohl darum, dass man ggf. die Konsequenzen für ungeschicktes Verhalten trägt.

    Der Schulleiter sollte sich eigentlich einerseits vor seine Kollegin stellen, andererseits aber klarmachen, dass sie selbst zumindest Auslöser für die Elternproteste war. Das lässt sich m.E. nicht bestreiten.

    Ob man dann plötzlich dauerhaft erkrankt sein muss, lasse ich einmal offen. Welch ein Zufall.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von b-tiger
    Mich wunderte es, dass bei Vokabeltest alle englischen Wörter richtig geschrieben waren, es aber dennoch Punktabzug für Rechtschreibfehler der deutschen Wörter gab. Ist das über all so?

    Nein, ich mache das nicht so und meine Englischkollegen auch nicht.
    Wir bewerten die Englischkompetenz und ob die Schüler die deutsche Bedeutung der englischen Wörter kennen. Rechtschreibfehler der deutschen Wörter streichen wir allesamt nicht an. Das wäre m.E. auch nicht im eigentlichen Sinne des Vokabeltests. (Abgesehen davon ist das wirklich demotivierend für die Schüler).

    Zitat


    Ebenfalls wunderte ich mich darüber, dass bei einem Aufsatz (Brief) Zeichensetzungsfehler (Kommafehler) und Rechtschreibfehler sofort voll zählen.
    Ich Kinder kommen gerade aus der Grundschule, in der die Kommaregeln in dieser Ausfürlichkeit nicht zum Lehrplan gehören, ebenso ist die Rechtschreibung nicht abgeschlossen.

    Ist es legitim so zu korrigieren?

    Ich fürchte, dass man das im Deutschunterricht durchaus so machen kann [sic!], wobei der pädagogische Aspekt natürlich nicht außer Acht gelassen werden sollte.

    Am Besten schaust Du einmal in den KLP Deutsch rein, den Du online finden kannst. Dort wird auch etwas zur Bewertung von Klassenarbeiten gesagt.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von Tootsie
    Ich finde die Diskussion auch total spannend. Bei uns wäre es allerdings nicht vorstellbar, ein Kind in die Konferenz mitzubringen. Rücksicht auf Mütter mit kleinen Kindern wird auch nicht genommen. Originalton meiner Schulleiterin: "Das muss man sich halt vorher überlegen, ob man Kind und Beruf geregelt bekommt." Ihr seht, bei uns weht ein scharfer Wind. Ich bin froh, dass meine Jungs inzwischen recht selbständig sind.

    Vielleicht sollte die Dame mal eine Fortbildung im Familienministerium machen - dort kann man so einiges über "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" - gerade im öffentlichen Dienst - erfahren.

    Dieser Spruch - und dann noch von einer Frau - ist dermaßen selbstgerecht und anmaßend, dass man ihr glatt vor die Füße k***** sollte.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von pommes
    Tach auch


    wieso sollte man sich nicht (als Angestellter) auch auf eine A16 Stelle bewerben können? Rein formal sollte das möglich sein.

    Gruss Pommes

    Das müsste ich auch noch einmal nachsehen.

    Bei "Stella" werden die A16er Stellen jedenfalls nicht alternativ mit dem TV-L Tarif angegeben, die A15er hingegen schon.

    Ein Schulleiter, der nicht OSTD war, ist mir bislang auch noch nicht untergekommen.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von rauscheengelsche
    Ich habe damit grundsätzlich auch kein Problem, aber bei der letzten mit-Kinder-Konferenz habe ich nur noch einen Platz in unmittelbarer Nähe zum Kindertisch bekommen und leider große Teile der Diskussion wegen des Gebrabbel der Kinder nicht verstehen können. Das ärgert mich dann schon ein wenig, vor allem, wenn man als kinderlose Kollegin nichts dazu bzw. dagegen sagen darf.

    Darf man schon - ist alles eine Frage des Tonfalls. Ansonsten müssten sich die Mütter ähnliche Intoleranz vorwerfen lassen wie die, die man Dir in diesem Fall indirekt unterstellen würde.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo kiray,

    ja, bis auf die A16er Stellen kannst Du Dich auf alles bewerben.

    Bei den alten BAT-Verträgen war A13 ja BAT2a - entsprechend wäre man dann auch hochgestuft worden.

    Bei TV-L13 - wie die 13 schon sagt - gibt es dann ein entsprechendes Äquivalent.

    Angestellte werden nicht "befördert" sondern "höhergestuft".

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von Aelska
    Andere berufstätige Mamas aus der "freien Wirtschaft" müssen auch bis 17 Uhr arbeiten. Und die bekommen das mit der Kinderbetreuung auch hin... da haben es die Lehrerinnen doch noch leicht.

    Sorry, aber Du hast in diesem Fall offenbar keine Ahnung.

    Eine beständig regelmäßige Arbeitszeit von 8-17 Uhr ist in Hinblick auf die Betreuung leichter zu organisieren, weil sowohl ich, als auch die Betreuungsperson als auch mein Kind für gewöhnlich darauf bauen können, dass es bei diesen Zeiten bleibt. Überraschungen und plötzliches Umdisponieren sind da deutlich seltener.

    In der Schule - gerade bei Teilzeitkräften - ist die Betreuung oft jedes Halbjahr neu zu regeln, weil sich die Stundenpläne ändern, der freie Tag wechselt oder das Betreuungsvolumen durch mehr oder weniger Springstunden innerhalb des Schultages.

    Sofern eine KiTa, ein Kindergarten oder eine Tagesmutter das Kind betreuen, können selbst einzelne Konferenzen zu einem Problem werden, weil diese Einrichtungen bzw. Personen darauf nicht immer flexibel reagieren können, zumal auch die unterschiedliche Wochenstundenzahl mit den Jugendämtern wg. des eigenen anteiligen Kostenbeitrags nur schwer "festzuzurren" ist.

    Auch die Betreuung durch Freunde, Bekannte etc. ist keinesfalls eine Selbstverständlichkeit und funktioniert auch nicht immer, selbst wenn man wie Du es implizierst selbstgerechterweise annimmt, dass man nur zu wollen habe, damit das klappt.

    Ich würde Dich bitten, mit solchen Sprüchen daher ein wenig vorsichtiger zu sein. Man muss sich als berufstätiger Vater oder Mutter nicht vorwerfen lassen, dass man in jedem Fall etwas falsch gemacht haben muss (im Vergleich zu den freien Wirtschaftlern), wenn die Betreuung nicht reibungslos zu organisieren ist.

    Ich habe mein Kind auch schon mit auf eine Konferenz genommen - da wir mehrere junge Kollegen mit kleinen Kindern sind, ist die Akzeptanz selbst durch die SL recht hoch.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Kleinohrhase,

    Buchempfehlungen sind einerseits herzlich willkommen, andererseits wäre es schön, wenn Du Dich noch etwas ausführlicher zu diesem Buch äußern könntest, damit es nicht mehr oder weniger als "Werbung" rüberkommt.

    Gruß
    Bolzbold

    Aus meiner Sicht muss man vor dem eigentlichen "Verfassen des Textes" ansetzen.

    Schüler haben oft viele Ideen, es gelingt ihnen jedoch nicht, diese zu sortieren und entsprechend strukturiert wiederzugeben - besonders bei freien Texten.

    Die "Vorarbeit" vor dem eigentlichen Schreiben ist m.E. viel wichtiger als die Strategien beim eigentlichen Verfassen des Textes.

    Ein Konzept, ein roter Faden, die Klarheit darüber, WAS ich schreiben will (und dann in zweiter Instanz die Klarheit darüber WIE ich es schreiben will) stehen am Anfang des Schreibprozesses.

    Bestes Beispiel für solche Probleme sind die Analysen in den Klausuren der Oberstufe. Bis auf die wirklich guten Leute, die das entweder gelernt haben oder von Natur aus können, sind viele Analysen im Grunde "Denkprozessprotokolle" und keine Analysen im eigentlichen Sinne.

    Der Schreibprozess sollte am Ende eines Konzipierungsprozesses stehen, der Inhalt, Struktur und Redemittel umfasst, dies stichpunktartig festhält und dann dem Schüler die Basis bildet, seine Gedanken in Reinschrift zu präsentieren.

    Das fordere ich in meinen Kursen konsequent ein und vermittle auch die entsprechenden Schritte. Dadurch lassen sich mittelbar auch Fehler etc. vermeiden.

    Schüler haben meiner Erfahrung nach weniger Angst vor Fehlern als man denkt. Im Gegenteil legen sie sogar eine in meinen Augen viel zu große Unbekümmertheit (oder mangelnde Reflexion und Konzentration) an den Tag, was sich in Germanismen, hoher Redundanz, überschaubarem Wortschatz und einfach gestrickter Syntax zeigt.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von sternchen48
    In der Literatur finde ich verschiedene Angaben.

    War der erste Stand im Mittelalter nun die Kirche oder der Adel?
    Wer stand in der Ständepyramide ganz oben?

    Habe Bucheinträge gefunden, in denen es der König war, aber war der nicht dem Klerus untergestellt?

    In welchen Büchern hast Du das denn gefunden?

    Der Monarch ist für gewöhnlich nicht Teil der Ständepyramide.

    Wie erwähnt ist der Erste Stand der Klerus, der Zweite Stand der Adel.

    Nachzulesen bei Wikipedia und dem einen oder anderen Geschichtsschulbuch.

    Wo steht denn bitteschön, dass der Adel der Erste Stand sei?

    Und wo steht, dass der König dem Klerus untergestellt (was soll das eigentlich heißen?) sei?

    Gruß
    Bolzbold

    Liebe xonja,

    auch wenn Du noch nie in einem Forum geschrieben hast, so hast Du bei der Anmeldung die Kenntnisnahme der Forumsregeln bestätigt. Dort steht, dass nur Lehrer, Lehramtsanwärter und Lehramtsstudenten und ähnliche Bedienstete hier schreiben dürfen.

    So traurig die Situation für Deine Mutter für Dich auch sicherlich sein mag, so muss ich Dich doch bitten, Deine Frage bei schulthemen.de zu stellen, welches extra auch für solche Anfragen eingerichtet wurde.

    Der Thread wird dann hiermit geschlossen.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von putzmunter
    Bei uns (NRW, Gymnasium) heißt das Ergebnis der Nachprüfung nach der mündlichen Prüfung "bestanden" oder "nicht bestanden", ohne dass das mündliche Prüfungsergebnis eine Ziffernnote bekommt.
    Ist das bei andern Gymnasien in NRW anders?
    Fragt
    putzi

    Das ist so schon richtig.
    Bei schriftlicher und mündlicher Prüfung sind solche Noten aber ein entsprechender Anhaltspunkt, um sich überhaupt auf ein "bestanden" oder "nicht bestanden" zu einigen.

    Wenn die Klausur "nicht bestanden" ist und die mündliche Prüfung demzufolge "bestanden", dann würde das ja so gesehen nicht wirklich weiterhelfen.

    Gruß
    Bolzbold

    Angesichts des Widerspruchs zwischen der Pflicht, Klassenfahrten durchzuführen einerseits und der Weigerung, die Dienstreise zu genehmigen, wenn diese Verzichtserklärung nicht erfolgt andererseits, hat das Land immerhin klargestellt, dass niemand ohne volle Erstattung zu einer Klassenfahrt gezwungen werden kann.
    Offenbar hat man die Rechtswidrigkeit der Kombination dieser "Vorschriften" erkannt...

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Matula
    Jetzt muss ich bei uns in der Schule immer unterschreiben, dass ich auf die Erstattung der entstandenen Kosten für die Klassenfahrt verzichte. Ist das überhaupt rechtsgültig?

    Jein.

    Wenn Du das unterschreibst, verzichtest Du rechtswirksam auf die Erstattung - und bekommst dafür die Dienstreise genehmigt.

    Wenn Du nicht unterschreibst, wird die Dienstreise schlichtweg nicht genehmigt.

    NRW macht das schon so seit Jahren.
    NRW setzt dabei auf den pädagogischen Idealismus und die Fähigkeit zur Selbstausbeutung bei uns Lehrkräften.

    Andererseits hast Du den Vorteil, dass Du nicht zu einer Dienstreise gezwungen werden kannst, wenn die Kosten vom Land nicht getragen werden.

    Interessant bei dieser Sache ist, dass offenbar weder in NRW noch in NDS jemand dagegen geklagt hat.

    Gruß
    Bolzbold

    Nun ja, wer googlet, der findet.

    Falls diese Richtlinie nicht bereits durch eine andere abgelöst wurde, wobei der dienstrechtliche Teil vermutlich gleich geblieben sein sollte, würde ich hier mal nachsehen.

    Dort steht unter Punkt 3 folgendes:

    Zitat


    3 Leitung
    3.1 Vorbereitung und Durchführung von Schulfahrten gehören zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrkräfte. Dabei kooperieren die Lehrkräfte – im Regelfall die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, die Kursleiterin oder der Kursleiter bzw. die Tutorin oder der Tutor – eng mit Schülerinnen und Schülern sowie Eltern, die je nach thematischen Schwerpunkt Planungsteile übernehmen.
    3.2 Ist eine Lehrkraft durch Krankheit oder durch andere zwingende Gründe gehindert, die Vorbereitung und Leitung einer Schulfahrt zu übernehmen, so verständigt sie unverzüglich die Schulleitung. Diese sorgt für eine angemessene Vertretung.

    Was nun konkret "zwingende Gründe" sind, ist sicherlich ggf. noch einmal gesondert erläutert. Ein schlichtes "ich habe keine Lust" zählt da sicherlich nicht dazu, denn dienstliche Aufgaben richten sich nicht nach der persönlichen Laune der Lehrkraft.
    "Private Gründe" wie Hochzeiten, Beerdigungen etc. sind sicherlich in den Bereich "zwingend" einzuordnen. Partys, Urlaub oder Autoreparaturen eher nicht.
    Ein Gespräch mit der Schulleitung ist da sicherlich hilfreich. Ein "sie müssen aber" ist wie gesagt so nicht statthaft.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Janneken
    ..Dem Schulleiter ist grundsätzlich Folge zu leisten..

    Das ist so nicht richtig und ich hoffe, dass sich die meisten Lehrkräfte in Deutschland dessen bewusst sind.
    Eine solch pauschale Behauptung gepaart (im Extremfall) mit unreflektierter Obrigkeitshörigkeit gibt der Schulleitung mehr Macht und (Schein)Befugnisse als sie mitunter laut Gesetz hat.
    Leider kennen die meisten Lehrer weder ihr eigenes Schulgesetz noch ihre tatsächlichen Rechte und Pflichten. Deshalb kann der SL ja auch in vielen Fällen machen, was er will.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Hasi007Unseren SL interessierte das nicht, da man ja nur das bewerten soll, was in der Schule Das hat mich sehr schockiert.

    Womit dieser Schulleiter auch beweist, dass er von Schulrecht keine Ahnung hat. In dem Moment, wo außerschulisches Handeln unmittelbar in die Schule hineinwirkt - und das dürfte ja hier zweifelsfrei der Fall sein - ist es sehr wohl auch im Zuständigkeitsbereich der Schulleitung.
    Ansonsten dürften Schüler ja Lehrer außerhalb der Schule bedrohen, angreifen, stalken etc. ohne dass die Schulleitung auch nur eine Finger krumm machen würde.

    Nun ja, es lebe das Peter-Prinzip.

    Gruß
    Bolzbold

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