Zitat
Original von Marnial
Hallo!
Ich habe dieses Jahr mein erstes Staatsexamen bestanden, obwohl ich in der mündlichen Prüfung in Deutsch ein 5 habe...schriftlich aber zum Glück ne 1, so dass es zum Ausgleich reicht. Da die mündliche Note ja zweifach gerechnet wird zieht das meinen Schnitt ziemlich nach unten. Tja, leider so weit, dass ich keinen Refplatz bekommen habe. Da die 5 nur dadurch zustande gekommen ist, weil die Prüfer sich einfach nicht an die Gliederung und Literaturliste gehalten haben und mir vorgewurfen wurde, dass ich nicht vorbereitet war aber die Prüfer nicht einmal die Gliederung und Literatur auf dem Tisch hatten (und auch nicht herausholen wollten) überlege ich gegen die Prüfung Widerspruch einzulegen. Selbst das AFL hat mich drauf hingewiesen, dass man dagegen vorgehen kann, gerade weil die Klausur so gut gelaufen ist und der selbe Prof. lässt mich mündlich durchfallen.
Hat jemand damit Erfahrung oder kennt einen Anwalt, der sich mit so was auskennt?
Bin für jede Hilfe dankbar!!!
Ich kenne diese Problematik teils aus eigener Erfahrung.
Nun ist aber die Frage, inwieweit solche detaillierten Absprachen zulässig sind laut Prüfungsordnung. Das solltest Du zuerst überprüfen.
Ferner müsstest Du überprüfen, ob die Prüfer nur auf der Basis der Gliederung und der Literaturliste prüfen dürfen oder eben auch "frei" innerhalb des jeweiligen Gebietes prüfen dürfen.
Dann stellt sich noch die Frage, wie das Prüfungsprotokoll aussieht. Das müsste den Verlauf der Prüfung ja dokumentieren und entsprechend dann ja auch ein Nachweis für (oder gegen) einen juristisch vertretbaren Widerspruch sein.
Sollten diese Absprachen zwischen Prüfern und Examenskandidaten übrigens nicht zulässig sein (bei uns waren sie das offiziell, d.h. laut Prüfungsordnung nicht!), wirst Du schlechte Karten haben. Theoretisch wäre es dann sogar möglich, Dir das Examen abzuerkennen, weil sich nicht an die Prüfungsordnung gehalten wurde.
Eine derartige Notendivergenz wie Du sie beschreibst muss übrigens nicht zwangsläufig einen Widerspruch begründen. Welchen Grund sollte der Prof denn haben, Dich angesichts einer so guten Klausur - die er ja auch, wenn er Dir Böses wollte, nicht mit "1" hätte bewerten müssen - durchfallen zu lassen?
Gruß
Bolzbold