ZitatOriginal von Ruhe
Den §48 des Schulgesetzes habe ich gelesen.
Da steht aber nicht, ob ich verpflichtet bin, sondern nur wie ich zu bewerten habe. Im Grunde genommen sagt es das ja auch.
Für meine Bekannte, die gerade dabei ist sich mit der Grundschullehrerin ihres Sohnes anzulegen, reicht das nicht. Mir selbst ist das klar.
Nun ja, für individuelle Rechtsauffassungen können wir ja nichts. Es wäre in diesem Fall aber mehr als peinlich, wenn ein Verwaltungsgericht dies Deiner Bekannten "erklären" müsste. Ein Fachanwalt im Verwaltungsrecht könnte aber zumindest auch über hinreichende Kenntnisse verfügen und zumindest argumentativ überzeugen. Ob man das dann annimmt, ist natürlich eine andere Sache.
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Der 2.Link von dir weist auf eine GS Seite. Es handelt sich aber um eine Realschule (insbesondere im zweiten Fall). Die Seite habe ich geradenoch mal gelesen. Schade, ich hätte schon gern eine genaue Angabe (anzahl der anwesenden Stunden) gefunden.
Den Link habe ich, nachdem mir der Fehler aufgefallen war, noch vor Deiner Antwort, korrigiert. Der aktuelle Link verweist auf alle Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.
Für Fall zwei hättest Du Dir den dritten Link ansehen müssen.
Es gibt keine verbindliche Vorschrift oder Quoten. Daher werden bei uns solche Fälle auch entsprechend diskutiert und Lösungsalternativen erarbeitet.
Gruß
Bolzbold