Beiträge von Bolzbold

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    Original von Nuffi

    Das könnte ja glatt der Schüler selber geschrieben haben... ;)

    Und dann wäre noch die Frage, was man konkret anfechten soll. Die Bewertung des EKs oder des ZKs, des DKs oder was? Die Tatsache, dass ein ZK sich dem EK nicht anschließt und deutlich weniger Punkte gibt, zwingt Letzteren nicht zu einer größeren Rechtfertigung als Ersteren - es sei denn man geht davon aus, dass gute Noten per se gerechtfertigt sind.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von SteffdA


    Was ist das denn für ein arschlochhaftes Verhalten?!?!
    Ich kann doch meine Differenzen mit Kollegen nicht auf dem Rücken der Schüler austragen, und schon gar nicht wenn es um 'nen Abschluß geht!

    Immer mit der Ruhe.

    Das ist nicht zwingend ein "vorsätzliches Verhalten", wo der "ältere" Zweitkorrektor sich bewusst und absichtlich so verhält. Das können durchaus unbewusste Prozesse sein, die nichts mit "arschlochhaftem" Verhalten zu tun haben müssen.

    Das Phänomen, dass ein Zweitkorrektor dem Erstkorrektor zeigen möchte, dass Ersterer es "besser" kann, ist m.E. kein "Generationenproblem" sondern auch ein weitgehend natürlicher Prozess im Sinne einer natürlichen menschlichen Schwäche.

    Der Zweitkorrektor hat es so gesehen ja auch immer leichter als der Erstkorrektor, weil er ja auf die Markierungen des EK zurückgreifen kann und insofern nie herauskommen würde, wie viele Fehler (sprachlich wie inhaltlich) er übersehen hätte oder anders angestrichen hätte, wenn er selbst EK gewesen wäre.

    Er ist unter psychologischen Aspekten also im Vorteil, weil er es sowohl die Klausur als auch den EK korrigiert.

    Was beim Ausgangsthread möglicherweise ein "Mildefehler" war, könnte beim ZK ein "Strengefehler" sein. Beides kommt vor und lässt sich nicht vermeiden.

    Als ZK sollte man einerseits ordentlich korrigieren, andererseits sollte man aber durchaus die Korrektur des EK solange mittragen wie man sie nachvollziehen kann.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich würde auch eine "6" geben.

    Der Tatbestand eines Täuschungsversuchs wird ja nicht nur durch ein "Vollplagiat" erfüllt sondern eben auch durch bloßes Umstellen oder Verändern eines Wortes.

    Alternativ böten sich natürlich noch schriftliche Hausaufgabenüberprüfungen an um sicherzustellen, dass die Schüler den Text auch gelesen haben.

    Gruß
    Bolzbold

    Ach DAS Ding meinst Du.

    Da es damals noch den berüchtigten Fehlerquotienten gab, waren übersehene oder zu viel angestrichene Fehler tatsächlich punkterelevant.

    Da Fehler jetzt ja nach Gutdünken geschätzt werden sollen, ist das dann nicht mehr so wild.

    Allerdings juckt es mich ja schon in den Fingern, unsere Fachaufsicht einmal zu fragen, was man sich dabei gedacht hat.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Leute,

    mich würde interessieren, wie Ihr es mit der Bewertung der Sprachrichtigkeit in den Abiklausuren des ZA in NRW handhabt.

    Der klassische Fehlerquotient hat ja ausgedient und kann auch nicht über Umwege ermittelt und dann auf das neue Raster übertragen werden.

    Da die Schüler i.d.R. kaum Rechtschreibfehler machen und sich auch die lexikalischen Fehler meist in Grenzen halten (Satzbau-, Stellung-, Tempus und Präpositionsfehler sind ja an sich alles Grammatikfehler), bekommen die Schüler ja so gesehen bis zu 6 Punkte bei der Orthographie und bis zu 12 Punkte (realistisch sind wohl um die 6-8 Punkte) "geschenkt".

    Das macht bei den angenommenen maximalen 15 Punkten je nach erreichter Punktzahl bis zu drei Notenpunkten aus.

    Hinzu kommt, dass eine Differenzierung der Anforderungen zwischen GK und LK nicht mehr gegeben ist - früher waren die Fehlerquotienten entsprechend milder oder strenger.

    Nun sind wir Lehrer darüber hinaus ja auch sehr bewandert darin, auch haarsträubendste Texte zu verstehen. Das Kriterium des Erschwerens des Lesens und Verstehens ist also bei uns eigentlich nicht anwendbar, weil unsere "Kompensationskompetenz" (also die Fähigkeit, aus dem Geschreibsel dennoch einen Sinn zu entnehmen) zu groß ist.

    Wie geht Ihr damit um bzw. welche Lösungen haben bei Euch die Fachkonferenzen gefunden?

    Wir hatten ursprünglich die Idee, den Fehlerquotienten doch zu erstellen und das auf die drei Kategorien umzulegen, was sich aus erwähnten Gründen als nicht praktikabel erwiesen hat.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von annasun
    Bolzbold: Dass sie die Arbeit mit 6 bewertet, stellt sich Klöni nicht zur Debatte, wenn ich es richtig verstanden habe. Sie will nur wissen, ob sie das Gnaze noch korrigieren soll...

    Hm, ja. Sieht so aus.

    Also ich würde das dann nicht mehr korrigieren. Wieso auch - die tatsächliche Leistung ist ja so nicht mehr feststellbar.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von klöni
    Hallo,
    ich habe zum ersten Mal einen Täuschungsversuch geahndet. Zwei Schüler tauschten die A und B-Blätter, so dass sie neben Schülern mit gleicher Arbeit saßen. Sie haben alles zugegeben. SL ist informiert.

    1) Korrigiert ihr die Arbeiten trotzdem oder schreibt ihr einfach eine 6 drunter?

    2) Soll ich die Eltern vorher noch über den Zwischenfall informieren (bin KL) oder einfach warten, dass die Arbeiten mit der Unterschrift zurück kommen?

    Gruß
    klöni

    In NRW ist §6 Absatz 7 der APO SI da ziemlich eindeutig.

    Bei einem schweren Täuschungsversuch kann eine Leistungsüberprüfung mit ungenügend bewertet werden.
    Angesichts des "Tatbestands" würde ich hier tatsächlich davon Gebrauch machen.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Biene17
    Die Nebentätigkeit wurde während des Referendariats ordnungsgemäß genehmigt.

    Bei diesem Sachverhalt handelt es sich rein rechtlich um eine Straftat und wird somit dem Dienstherren gemedelt. Mit welcher disziplinarrechtlichen Konsequenz muss die Beamtin auf Probe zusätzlich rechnen?

    Ist dies ein Entlassungsgrund für eine Beamtin auf Probe. Oder wird ein solcher Vorfall mit einerm Verweis oder einer Geldbuße geahndet?

    Wer entscheidet über die Härte der Strafe?

    Vielen Dank für die Informationen

    Vorab: Ich bin kein Jurist und alle hier getätigten Aussagen basieren auf meinen Auslegungen der entsprechenden von mir gefundenen Gesetze - und das nur für NRW, weil das Bundesland von Dir nicht angegeben wurde und ich in NRW arbeite.

    Im Landesbeamtengesetz NRW ist unter §53 folgendes zu finden:

    Zitat


    Meldung von Nebeneinnahmen
    Der Beamte legt am Ende eines jeden Jahres seiner dienstvorgesetzten Stelle eine jeden Einzelfall erfassende Aufstellung über Art und Umfang der Nebentätigkeit sowie über die Vergütungen vor, die er für eine genehmigungspflichtige oder eine nach § 51 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 b nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erhalten hat, wenn diese insgesamt die in der Rechtsverordnung nach § 57 zu bestimmende Höchstgrenze übersteigen.

    Ist dies nicht erfolgt - davon gehe ich jetzt mal aus, denn wieso würde man das Einkommen nicht versteuern aber dennoch der Behörde melden - so handelt es sich nicht nur um eine Straftat sondern auch um ein dienstliches Vergehen, das unabhängig von der Straftat vom Dienstherren geahndet werden kann.

    Wie der Dienstherr damit umgeht, weiß ich nicht. Es wäre z.B. zu klären, ob die zurückliegende Tat bei rechtzeitigem Bekanntwerden eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe überhaupt zugelassen hätte.

    Spätestens hier mache ich als Laie jetzt einen Cut, weil alles andere rein spekulativ wäre. Ich würde der betroffenen Person empfehlen, sich vorsorglich einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht zuzulegen und sich auf mögliche Konsequenzen einzustellen.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von katta
    Das habe ich so verstanden, als gäbe es da noch mehr als "nur" die Unterlagen für die Lehrkraft.

    Ich hoffe, ich stelle mich nicht zu doof an, aber ich korrigiere das allererste Mal irgendwas "Zentrales" mit vorgegebenen Bewertungshorizont. Ich arbeite mich da gerade erst ein und versuche, das alles zu verstehen, was die mir da vorgeben und erlauben oder nicht...

    Nein, Du stellst Dich nicht zu doof an. Es ist mehr als verständlich, dass Du Deine Arbeit gut machen möchtest. Andere in Deiner Situation stellen sicherlich dieselben Fragen - nur dass sie sie eben dann woanders stellen.

    Was die falsch angestrichenen Fehler angeht, so dürfte das ja eigentlich eher die Ausnahme sein. Zu viele übersehene Fehler bzw. Fehler, die Du noch selbst findest, wirken sich u.U. deutlicher auf die Endnote aus.

    Gruß
    Bolzbold

    @AK

    Also wenn 12er Schüler einem allen Ernstes erzählen wollen, "da stünde nichts Vernünftiges", dann ist das schon ein Armutszeugnis.
    Das ist eine reine Schutzbehauptung, die Dich als Lehrerin ja in die Verlegenheit bringen soll, den Schülern das Gegenteil zu beweisen.

    Insofern ist die Internetrecherche eine gute Idee, die Schüler selbst herausfinden zu lassen, dass sie selbst zu faul oder zu blöd waren, "vernünftige" Informationen zu finden. Gerade zu den beiden von Dir erwähnten Begriffen sollte sich ja einiges finden lassen.

    Oft sind es aber die Länge des Textes, die Aufmachung der Website und andere Kriterien, die nichts mit der Qualität der Suchergebnisse zu tun haben, die die Schüler zu solchen Aussagen verführen.

    Und natürlich muss man sich die Mühe machen, zwischen relevanten und irrelevanten Informationen zu unterscheiden oder gar einen Text ganz [sic!] zu lesen...

    Hoffen wir also, dass Deine Zöglinge entsprechenden Erkenntnisgewinn haben werden.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von katta
    Danke für die Antworten!

    Äh, Handreichungen zur Korrektur? Nö, hab ich nicht bekommen.
    Hab die Klausuren in die Hand gedrückt bekommen und das war's (sind von einer anderen Schule). Alles andere an Informationen habe ich mir so zusammen erfragt (und da sagte z.B. auch der Stufenleiter der 12 nichts von Handreichungen o.ä.).

    Was meinst Du mit "Handreichungen"?
    Die Bewertungsbögen und den Originalerwartungshorizont wirst Du doch bekommen haben, oder? Ohne Letzteres könntest Du ja auch nicht korrigieren.
    Gesonderte Handreichungen gibt es in dem Sinne nicht - allenfalls die Richtwerte für die Bepunktung der Sprachrichtigkeit, die aber den "Unterlagen für die Lehrkraft" angehängt sind.

    Zitat


    Aber deswegen hab ich ja hier auch nachgefragt, weil ich offensichtlich peinlicherweise nicht auf dem aktuellen Stand war, was die Comprehension-Aufgabe angeht. (Und einfach nach Gefühl drauf los korrigiert habe ich nicht; habe Zweifelsfälle für mich mal mit Bleistift markiert, bis ich diese Fragen klären kann.) Stimmt, im Erwartungshorizont stehen Zeilenangaben, also dürfen die Schüler das wohl auch machen.

    Im Erwartungshorizont stehen die inhaltlichen Kriterien, die zu erfüllen sind. Damit wird mittelbar ja auch klar, dass es sich nicht immer um ein klassisches "summary" handelt.
    Die Zeilenangaben im EH in Aufgabe 1 sind Beispiele für inhaltliche Kriterien. Das heißt nicht, dass hier auch direkt zitiert werden soll oder in jedem Fall eine Referenz anzufügen wäre. Diese Zeilenangaben dienen der Orientierung der Lehrkraft.

    Bei der Analyse (A2) sind direkte Referenzen ja mitunter unabdingbar. (Und hier werden die konkret zu benennenden Aspekte ja "kursiv" hervorgehoben.)

    Gruß
    Bolzbold

    Ich komme mir hier vor wie in einem SpraWi-Seminar und frage mich, ob die ausführlichen Darstellungen über Konnotationen und weitere Fachtermini etc. nun wirklich etwas mit der Ausgangsfrage zu tun haben.

    Ging es nicht darum, dass die Schüler Begriffe wie Endlösung nicht kannten und den Begriff "Oder-Neiße"-(Linie) in seiner (historischen) Bedeutung - und damit auch mit seinen entsprechenden Konnotationen - nicht verstanden?

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Aktenklammer
    Eine Frage vor allem wohl an Geschichtslehrer: In meinem LK Stufe 12 ist es nun mehrfach vorgekommen, dass die Schüler keinerlei Ahnung hatten, was mit "Endlösung" oder anderen Begriffen des Nationalsozialismus gemeint ist. Diese Begriffe kamen in einem Text über "lügnerische" Worte vor. Ebenso war es ihnen nicht möglich herauszufinden bzw. anhand von Literatur nachzuvollziehen, weshalb ein Begriff wie "Oder-Neiße" (kam ebenfalls in einem Text zu Sprache vor) nicht bloß denotativ gesehen werden kann - Ist das 'normal'? Ich dachte, dass die Schüler bis zur 12 das Thema "Nationalsozialismus" hin und her behandelt haben. Ist das nicht so?

    Laut Lehrplan kommt das Thema NS-Zeit im Geschichtsunterricht erstmals in der 10 (G9) bzw. in der 9 (G8) vor. Im Deutschunterricht und im Religionsunterricht kommt das Thema je nach Lehrplan und Lektüre und Themen früher dran.
    "Endlösung" und "Oder-Neiße-Linie" sollten eigentlich bekannte Begriffe sein, zumindest ersterer sollte nach Behandeln der entsprechenden Quelle (Protokoll über die Wannseekonferenz) bekannt sein.
    Es kommt öfters vor, dass man aus welchen Gründen auch immer im GU in der 10 nur bis zum 2. WK kommt und die Nachkriegszeit über Bord geht. Das wäre bei "Oder-Neiße" dann der Fall.

    In der Oberstufe kommt die NS Zeit in 12.2 dran (ich mache das gerade im LK) und die Nachkriegszeit in 13.1. Abhängig davon, ob die Schüler überhaupt Geschichte in der Oberstufe belegt haben und ob sie ggf. unter nachhaltiger Amnesie aus der Mittelstufe leiden, kann es also durchaus sein, dass diese Begriffe nicht bekannt sind.

    Es ist zweifelsohne peinlich, aber erklärlich.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von katta
    Zum einen: Was mache ich, wenn der Erstkorrektor einen sprachlichen Ausdrucksfehler angestrichen hat, der keiner ist? ("of his own free will" in diesem Beispiel)

    Das habe ich auch bei meiner Zweitkorrektur. Ich mache da eine Klammer bzw. klammere den Fehler des EK ein, um so kenntlich zu machen, dass es aus meiner Sicht kein Fehler ist.

    Zitat


    Zum anderen:
    Die erste Aufgabe in Englischklausuren ist doch eine summary-Aufgabe.
    D.h. da sollen doch keine Zitate (oder Textverweise, see l. 24) gebracht werden. Oder hat sich das mit der Umformulierung dieser Aufgabenstellungen von "sum up the text" zu aspektgeleiteten Fragen geändert und ich hab das nicht mitgekriegt??

    Nein, es ist keine klassische "summary"-Aufgabe sondern eine "comprehension"-Aufgabe. Es geht hier eben nicht immer nur darum, den Text sklavisch zusammenzufassen sondern eben um eine aspektgeleitete Wiedergabe. Das kann mal identisch mit einem summary sein, muss es aber nicht.
    Beispiel LK: "Summarize the author's view... and the conclusion he draws" ist eben nicht das klassische summary sondern eben aspektgeleitet. Der Erwartungshorizont ist diesmal im Gegensatz zu vor zwei Jahren entsprechend gestaltet.

    Direkte Zitate finde ich auch nicht schön, doch die kann ich mangels expliziten Hinweises in den Bewertungskriterien inhaltlich nicht negativ sanktionieren, es sei denn, es gäbe da einen FK-Beschluss. (Wobei ich mir da nicht sicher bin, ob das rechtlich OK wäre.)

    Sprachlich kann ich jedoch bei den Direktzitaten unter Punkt 2 und 12 und ggf. unter 8-10 jeweils Punkte abziehen.

    Gruß
    Bolzbold

    Also zumindest auf den Wahlplakaten, die ich gesehen habe, wann immer ich mit dem Auto durch die Stadt gefahren bin, hat die Linke mit eher globaleren Themen "Raus auf Afghanistan", "EON und RWE entmachten", "Hartz IV abwählen" etc. geworben. Dem durchschnittlichen Wähler, der nicht das (Landes)parteiprogramm liest, dürfte das so erscheinen, als habe die Linke außer populistischen Parolen auf NRW-Landesebene nicht sonderlich viel zu bieten, so dass sie von der Diktion her schon mit den rechten Rattenfängern mithalten kann.

    Gruß
    Bolzbold

    Panic

    Was "will" der Wähler denn Deiner Meinung nach - und welche politische Konstellation entspricht denn dem Wählerwillen?

    Wenn tatsächlich bundespolitische Themen die Wahl überschattet haben, kann es an der hiesigen Schulpolitik ja nicht liegen.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von kleiner gruener frosch
    Was wohl ne Tatsache ist, dass diese Bevölkerungsgruppen die Leidtragenden der Selektion sind, aber nicht wegen ihrer Zugehörigkeit, sondern weil sie nach Leistung und Können selektiert werden und sie aufgrund mangelnder Unterstützung nicht das leisten können, was besser unterstützte Schüler leisten können.

    Wenn man behauptet, dass nach sozialem Stand selektiert wird, überspringt man aber die Folge des sozialen Stands als "Zwischenergebnis" für die Selektionsentscheidung.

    ich hoffe, du verstehst, was ich sagen wollte. habe mich wohl ziemlich kompliziert ausgedrückt. ;)

    kl. gr. Frosch

    Ich kann Frosch da nur zustimmen.

    Es wird schnell geurteilt, dass die Schule Menschen mit schwachem sozialem Hintergrund benachteiligt. Das KANN man so sehen.
    Sinnvollerweise sollte man dann aber auch fragen, inwieweit eine Einheitsschule diese Problematik besser in den Griff bekommt.
    Der Mangel an Werteerziehung, an Leistungsbereitschaft etc. der vom Elternhaus vermittelt wird, bleibt ja.
    Und wieso sollte die Einheitsschule das jetzt besser kompensieren?

    Gruß
    Bolzbold

    Danke für die bisherigen Beiträge.

    Ich bin mir da auch noch nicht so sicher, was da kommen wird.

    Rot-rot-grün wäre politisch-ideologisch natürlich leichter umzusetzen, zumal die Grünen dem gegenüber ja relativ offen sind. Es hätte aber schon etwas von hessischen Verhältnissen, wenn Frau Kraft sich mit den Stimmen der Linken wählen ließe. Damit würde die Linke letztlich mehr politisches Gewicht bekommen als ihr rein stimmenmäßig zustünde. Schulpolitisch sind sich die drei ja relativ einig.

    Bei dieser Konstellation macht man sich als große Volkspartei auch so gesehen am wenigsten unglaubwürdig.

    Wie sollte denn als Alternative bei einer großen Koalition der "Kompromiss" im Bereich Schule und Bildung aussehen? Wenn man vorher mit entsprechenden Programmen in den Wahlkampf zieht, kann eine große Koalition nur beiden Parteien schaden.

    Eine andere Dreierkonstellation wie Jamaika oder Ampel halte ich für unwahrscheinlich - da wären die Gegensätze dann wohl doch zu groß.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo an die NRWler,

    mich würde nach dem doch zumindest für mich überraschenden Ergebnis der Landtagswahlen interessieren, wie Ihr die Zukunft der NRW Schullandschaft einschätzt. Was wird sich definitiv ändern, was wird sich nicht ändern (lassen) und welche Vor- und Nachteile kann/wird das haben.

    Ich freue mich auf interessante und kontroverse Spekulationen, Analysen und mehr.

    Gruß
    Bolzbold

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