Hallo Fritz!
Ich kann Deine Schuldgefühle einerseits verstehen, andererseits möchte ich Dich auch dahingehend beruhigen, als dass Du das - wenn überhaupt - nicht alleine verbockt hast.
Du sagst, dass Du 1992 Worte nach Abzug der Zitate etc. zugrunde gelegt hast.
Dann sagst Du, dass es handschriftliche Aufzeichnungen gibt, die 2789 Wörter ergeben.
Zugegeben, das ist eine erhebliche Diskrepanz und sicherlich ärgerlich, falls Du Dich vertan hast.
Wenn der ZK aber das übernimmt und dort zum selben Ergebnis kommt, dann hast Du das nicht alleine verbockt.
Wenn durch Deinen Fehler maximal 6 Punkte zu wenig gegeben wurden, macht das in der Endabrechnung maximal eine halbe Note aus - als an sich halb so wild.
Wenn es zwischen Dir und dem ZK aber einen Unterschied von 20 Punkten gibt, so liegt das ja offensichtlich nicht am FQ - denn Ihr habt ja beide dieselbe Wortzahl zugrunde gelegt.
Hättest Du aufgrund höherer Wortzahl mehr Punkte gegeben, wäre das beim ZK genauso gewesen.
Die 20 Punkte Differenz müssen also auch durch andere Abweichungen zustande gekommen sein.
Dafür kannst Du nichts - deswegen gibt es ja EK und ZK, damit man ein objektiveres Bild erhält - zumindest auf dem Papier.
Du kannst auch nichts dafür, dass ein Prüfling die mündliche Abweichungsprüfung versemmelt. Für letztere kann er sich nämlich vorbereiten oder eben nicht.
Es ist ärgerlich und sollte dafür sorgen, dass Du künftig genauer nachzählst und Dir am Besten alle 50 bis 100 Wörter Markierungen machst. Damit vermeidest Du solche Fehler.
Ich habe andererseits auch schon mehrere Schüler erlebt, die sich teilweise um 25% der Gesamtwortzahl "verzählt" haben - sei es zu ihrem Vor- oder zu ihrem Nachteil. Daher empfiehlt es sich, das immer genau zu prüfen.
Gruß
Bolzbold