ZitatOriginal von Nighthawk
Die Frage Pädagoge oder Schuljurist finde ich nun doch etwas überspitzt.
Das war auch so beabsichtigt - aus rein rhetorischen Gründen.
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Schließen sich Pädagogik und Regeln aus?Hat die Nicht-Durchsetzung von Regeln nicht auch eine erzieherische Botschaft?
Wenn man es nur unter dem Aspekt des Setzens, Einhaltens und Durchsetzens von Regeln betrachtet, stimme ich Dir zu.
Augenmaß bei Einsicht auf der Gegenseite wäre aber auch eine erzieherische Botschaft.
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Den Präzedenzfall WIRD es geben. Vielleicht nicht an der ganzen Schule, aber in der Klasse. Im nächsten Fall werden die Eltern damit argumentieren, dass es hier einen Nachtermin gab. Es gibt einen Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung ... warum hier Gnade, beim nächsten Mal nicht? Die Diskussion ist nur bis zum nächsten Fall rausgeschoben, wenn es hier einen Nachtermin gibt.
Och nö. Jetzt nicht wieder diese Keule mit der Gleichbehandlung.
Gerade in dem Feld zwischen Pädagogik und Schulrecht lässt sich eine faktische und rechtlich nicht anfechtbare Gleichbehandlung nur schwer durchsetzen. Demzufolge dürfte es ja dann auch keinen pädagogischen Spielraum geben, weil das ja auch gegen die Gleichbehandlung verstößt.
Warum geben wir die Frage der Gleichbehandlung nicht mal an die User weiter, die sich im Schulrecht noch besser auskennen?
Also:
Wäre "Gnade vor Recht" in dieser Situation als Präzedenzfall verwertbar bei einer Wiederholung und wäre eine Gleichbehandlung hier einklagbar?
Gruß
Bolzbold