Beiträge von Bolzbold

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    Original von DerAndere
    Bei Abschluss des Referendariats bin ich - wie gesagt - 33. Eigentlich sollte ich mir keine Sorgen machen. Allerdings habe ich während meiner Studienzeit eine Psychotherapie absolviert, so dass ich davon ausgehe, dass ich mehrere Anläufe benötigen werde bis mir ein Amtsarzt einen positiven Eignungsbefund ausstellt und ich mich auch an der Front zunächst "bewähren" muss. Diesbezüglich hört man ja wenig erfreuliche Geschichten.
    Also nochmal abschließend meine Frage: Bezieht sich die Altersgrenze von 40 Jahren auf die Verbeamtung auf Probe oder die Verbeamtung auf Lebenszeit. Vielen Dank für die Auskunft.
    André

    Hallo André,

    zunächst einmal willkommen hier im Forum.

    Was die Eignung für die Verbeamtung angeht, so solltest Du nichts darauf geben, was "man hört", sondern darauf wie die Rahmenbedingungen sind.

    Eine abgeschlossene Psychotherapie während des Studiums ist nicht pauschal ein Hindernis für eine Verbeamtung.
    Je nach Gesundheitsamt wird in NRW sogar im Anamnesebogen nur gefragt, ob man zum Zeitpunkt des Einstellungsverfahrens in psychotherapeutischer Behandlung ist. In anderen Worten: Die Therapie kann, muss aber gar nicht zur Sprache kommen, wenn nicht danach gefragt wird.
    Darüber hinaus müsste eine bis dahin sicherlich länger zurück liegende Therapie ggf. gar nicht mehr angegeben werden (je nachdem wie lange zurück gefragt wird).

    Sofern der Amtsarzt Zweifel hat, wird er sich entsprechende Gutachten von Fachärzten einholen - bzw. Du müsstest dann zu den jeweiligen Ärzten gehen und eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" anbringen.

    "Mehrere Anläufe" gibt es hier auch nur selten. Die meisten Kollegen haben entweder im ersten Anlauf das OK des AA bekommen, oder aber sie mussten sich nach einer festgelegten Zeit noch einmal vorstellen - danach gab es die endgültige Entscheidung (gegen die man natürlich angehen kann).

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von neleabels
    Wie sicher ist denn eigentlich die Quellenlage für diese Randdetails aus Luthers Jugend? Das mit der monats- oder jahresgenauen Dokumentation von Ereignissen jenseits der ganz großen Politik ist nämlich in der Frühmoderne so eine Sache. Nur mal so erinnert - es ist nicht einmal bekannt, ob Luther der erste oder zweite Sohn seiner Eltern ist; der genaue Geburtstag Shakespeares ist nicht gesichert, um ein anderes Beispiel zu nennen.

    Nele

    Das ließe sich nur durch eine wissenschaftliche Biographie klären.
    Ein anderer Aspekt zur Frage, ob nun ein bestimmtes Ereignis im Jahre 1501 oder 1502 stattgefunden hat, wäre noch der je nach Region unterschiedliche Jahresanfang.
    Der 1. Januar als Jahresanfang ist nämlich erst seit dem 17. Jh. festgelegt und einige Länder haben den gregorianischen Kalender beispielsweise erst im 20. Jh eingeführt.

    Es wäre also zu klären, ob die unterschiedlichen Jahresanfänge (Weihnachten, 1. Januar, Ostern...) ggf. für ein Abweichen um ein Jahr verantwortlich sind.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von unter uns
    ;)


    Was das wohl heißen soll?

    Nun ja, sie haben ja Recht.

    Wenn die Kernfachlehrer durch dieses Modell weniger Unterricht erteilen, bleibt ja dennoch der schulspezifische Bedarf gleich hoch - also müssten in der Konsequenz mehr Kernfach- bzw. Korrekturfachlehrer eingestellt werden.
    Die Kontingente der Korrekturfachlehrer können ja nicht durch die NKFL ausgeglichen werden.

    Das wäre aber keine kostenneutrale Lösung sondern würde vermutlich wieder einmal Geld kosten - und das Land ist ja chronisch klamm.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von neleabels
    Die Lehrerschaft hat durchaus gesetzlich klar definierte Mitsprachemöglichkeiten. Auf dem Dienstweg greift das Remonstrationsrecht, im ministeriellen Entscheidungsgang die festgeschriebene Beteiligungspflicht der Verbände, auf allgemeinpolitischer Ebene die Rechte des individuellen Lehrers als Bürger.

    Mit "Absolutismus" oder "Kadavergehorsam" hat das alles nichts zu tun.

    Nele


    Nele

    Eine Remonstration greift nur dann, wenn ich als Beamter Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Weisung habe.
    Nur dürfte die Rechtmäßigkeit der G8-Reform, der individuellen Förderung etc. weniger das Problem sein. Ergo bringt eine Remonstration bei den vorher angeklungenen Missständen nichts. Von einem Remonstrationsrecht bei Bedenken gegen die pädagogische Sinnhaftigkeit habe ich bislang noch nichts gehört.

    Die Beteiligungspflicht der Verbände ist schön und gut. Sie beteiligen sich ja auch lautstark - vor allem die GEW mit ihrer Verteufelung des Gymnasiums.

    Gegen pädagogischen Unsinn, ideologisierte Bildungspolitik und beratungsresistente Amtsleiter hilft das jedoch nicht viel.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von Vaila
    Das hat sich offensichtlich geändert! Die Frage ist nur: Woran liegt das? Frei nach einem bekannten Zitat: Wie muss sich das Dorf ändern, um ein Kind zu erziehen? Ich möchte die Veränderungen und Reformen, zu denen ich nicht befragt wurde und die über meinen Kopf hinweg beschlossen wurden, nicht allein schultern!

    Nun ja, das sind dann wohl die Auswüchse eines ursprünglich absolutistisch-hierarchischen Verwaltungssystems preußischer Tradition, welches mittlerweile immerhin in eine parlamentarischen Demokratie eingebettet ist.

    Das ist in der Tat der eigentliche Skandal. Die politische Spitze trifft Entscheidungen, ohne diejenigen, die die tatsächliche Situation kennen und die die Entscheidungen umzusetzen haben, zu befragen.

    Und wer doch den Mund aufmacht, der wird eben schnell mal persönlich nach Düsseldorf (hier natürlich zur BezReg.) zitiert...

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von Beccs212
    Hello,

    ich bin auf der Suche nach einem Text / Romanauszug, der sich für eine characterization in Klasse 9 eignet (sowohl zum Üben als auch für eine Klassenarbeit).

    Hat jemand Tipps?
    Danke! :)

    Moin,

    da kannst Du eigentlich zunächst einmal die Textauszüge aus den Büchern bzw. die Geschichten aus den Büchern nehmen. Die sind überschaubar kurz und liefern dennoch in der Regel hinreichend Material für eine Charakterisierung.
    Ansonsten bieten die einschlägigen Verlage ja entsprechende Romane an, aus denen Du dann auch auswählen kannst.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von Finchen

    Ja, und nicht erst an der Uni, sondern viele schon früher, weil sie schlicht und einfach nicht ausbildungsfähig sind. Sooooo viele Betriebe klagen...
    Wenn ich sehe, wie gut ich den Müll (sorry, anders kann man das oft nicht mehr nennen), den meine SuS schreiben noch bewerten soll, wird mir alles aber nicht besser.

    Tja, und dann beißt sich die Katze wieder in den Schwanz. Dann haben wir offenbar doch nicht so gut gefördert und jeden einzelnen Schüler "mitgenommen".

    Staatlich verordnetes Versagen würde ich das nennen.

    Gruß
    Bolzbold

    Nun ja, NRW betreibt Etikettenschwindel und der Landesregierung ist es noch nicht einmal peinlich.

    Blei (mir fiele da noch ein drastischeres Wort ein, aber gut...) wird per Dekret zu Gold umetikettiert und schon haben wir weniger Sitzenbleiber, bessere Abschlüsse etc.

    Es reicht mitunter schon, wenn per Dekret festgelegt wird, dass ein Schüler mit 45% der Maximalpunktzahl bereits ein ausreichend bekommt - das gilt in NRW laut KLP und ZA-Regelungen für Sek I und Sek II.

    Fazit: Wir senken das Niveau, verkaufen das als Reform - und wundern uns dann später, wenn die erhoffte höhere Zahl an Studenten an den Unis gnadenlos scheitert.

    Gruß
    Bolzbold

    Anton

    Deine Argumentation ist nachvollziehbar, es stellt sich aber die Frage, ob man diese politisch gewollte Absenkung des Niveaus, um möglichst viele (allenfalls durchschnittliche) Abiturienten zu produzieren, unbedingt unterstützen muss.

    Und wenn man dann am besten noch diese schwammigen Punktemaßstäbe der ZP oder des ZAs zugrunde legt, dann bekommt jeder Schüler mindestens eine vier oder besser, wenn er ab und an einmal eine Satz geradeaus schreiben kann - zumindest in Englisch ist das so. Fünfenschreiben wird so dann zur Kunst. Und dem Wunsch nach Reduzierung der Sitzenbleiber wird so auch entsprochen. So einfach kann man sich die Welt machen.

    Wir etikettieren Dung einfach zu Gold um und das Bildungsproblem ist gelöst. Bravo NRW.
    (Achtung polemische Überspitzung!)

    Zum Thema zurück:

    Ich halte mich an die 50% Grenze, die ist nebenbei auch von der FK abgesegnet.

    Gruß
    Bolzbold

    Vaila

    Wir könnten noch einen Schritt weiter gehen.

    Die unterrichtliche oder pädagogische Qualität des Bewerbers auf eine Beförderungsstelle ist nur bei den ein oder zwei Revisionsstunden von Belang - wenn überhaupt.

    Ich wage zu behaupten, dass die Qualität als Lehrer - und das ist ja unser Kerngeschäft - nicht mit der Gewährung einer Beförderung zusammenhängt.

    Da sind Talente wie Verwaltungs- und Organisationsgeschick dann doch stärker von Vorteil als Schüler zu motivieren, zu begeistern oder - zusammengefasst - erfolgreich zu unterrichten.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich habe bislang die Erfahrung gemacht, dass die A14-Stellen alle auf eine entsprechende Person zugeschnitten sind. Entsprechend bewirbt sich dann in der Regel auch intern nur diese Person, weil jeder im Kollegium weiß, wem die Stelle quasi "gehört".

    Andererseits gibt es unter uns jungen Kollegen auch kein Hauen und Stechen, weil wir wissen, dass bei uns in den nächsten fünf Jahren etliche A14er und A15er in Ruhestand gehen und es dann reichlich Stellen geben wird. Die Beförderungssituation dürfte aktuell so gut wie seit Jahren nicht mehr sein. Dasselbe sagte auch der Philologenverband.

    Die Dauer im Schuldienst war bei uns unerheblich - es gab einige, die erst nach 15 oder 20 Jahren A14 wurden, unser Shooting-Star hat es anderthalb Jahre nach der Lebenszeitverbeamtung geschafft (und er konnte durch 1er Examen und besonders bewährt auch noch verkürzen) - und der ist zwei Jahre jünger als ich...

    Das Beförderungssystem ist in der Tat mitunter frustrierend und ein ziemlicher Hemmschuh für eine Mitarbeitermotivation oder gar seriöse Karriereabsichten. Wobei, wenn ich mir das so überlege, hat man Letztere ja schon bei Eintritt in den Schuldienst quasi ad acta gelegt...

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von klarsemann
    darf ich fragen, wo ihr eure Fachliteratur (speziell auch an die Englischlehrer) her habt?

    Also was Englisch angeht, so sollte die für die SpraWi und die LiWi relevante Literatur ja in den entsprechenden Proseminaren vorgestellt worden sein. Amazon und der Buchhandel lassen grüßen.

    Viel wichtiger als Schinken über SpraWi oder LiWi oder eine komplette Shakespeare-Sammlung ist die didaktische Literatur.
    "Englisch lehren und Lernen" von Timm wäre hier ein Klassiker.

    Ansonsten wirst Du, wenn Du vorausschauend planst, die im Unterricht zu besprechende Literatur (vor allem für die Oberstufe) eben rechtzeitig vorbereiten - das heißt solide Textkenntnis, Kenntnis der gängigen Interpretationen aus Auslegungen, aber auch sprachliche und rhetorische Mittel, die die Absicht des Autors unterstreichen.

    Zu jedem Text, der abiturrelevant ist in den Ländern mit Zentralabitur, gibt es von den einschlägigen Verlagen Lehrerbände mit hilfreichen Anregungen.

    DAS ist aus meiner Sicht für den Englischunterricht zunächst die viel wichtigere Literatur - was nicht heißen soll, dass man die noch nicht gelesenen Klassiker, sowie moderne Literatur künftig meiden muss.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von Eugenia
    Das Hauptproblem ist aber, dass diese Schüler sich auch in Diskussionen Argumenten anderer total verschließen und an stark idealisierenden Ansichten festhalten. Ich habe auch den Eindruck, dass es dabei teilweise nicht mehr um Inhalte, sondern um Provokation mir und anderen Schülern gegenüber geht. Leider sind diese Schüler gewissermaßen Wortführer der gesamten Gruppe, sodass kaum einer wirklich widerspricht.
    Eugenia

    Das kann ich aus eigener Erfahrung unterstreichen.

    Interessant ist dabei, wie intolerant die Schüler doch gegenüber anderen politischen Meinungen sein können, obwohl sie doch gemäß ihrer hier kommunistischen Ideale und Weltgerechtigkeit (böse Zungen würden von Weltgleichmachereri sprechen) eigentlich anderes vermuten lassen würden.

    Ich habe auch den einen oder anderen Schüler in meinem Ge-LK, der deutlich links ist. Die Einsicht, dass die Praxisbeispiele des Kommunismus nicht gerade selbigen überzeugend promoten können und das Killerargument, dass es bislang keinen Staat gab, in dem ein Volk mehrheitlich für den Kommunismus gestimmt hat und der Kommunismus sich stets gewaltsam den Weg gebahnt hat, ziehen jedoch ganz gut.
    Wunschdenken gepaart mit der politischen Ideologie, die dieses Wunschdenken am ehesten verspricht ergibt dann eben mitunter die Verherrlichung des Kommunismus.

    Ich muss gestehen, dass mir das entscheidend liebe ist als eine Verherrlichung der anderen Richtung.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von Inga123
    Hallo zusammen. Ich muss dieses Semester eine hausarbeit in Germanistik zur Geheimbundliteratur um 1800 schreiben. Leider liegt mir das Thema gar nicht und habe viele weitere Klausuren und Modulabschlussprüfungen im Nacken. Habe jetzt bei hausarbeiten. de eine Hausarbeit entdeckt, die grob zu meinem Thema passt. Meint ihr könnt ich die wohl übernehmen bzw. abändern? Also kürzen und etwas umschreiben?
    Verzweifelte Grüße Inga

    Professoren sind heutzutage auch nicht so dumm, so etwas nicht herauszufinden. Mittlerweile gibt es Software, um Plagiate zu enttarnen.

    Nebenbei:

    Würdest Du später bei Deinen Schülern angesichts der individuell als erdrückend empfundenen Belastung bei einem klaren Täuschungsversuch Gnade vor Recht ergehen lassen?

    Gruß
    Bolzbold

    Ich kann mir nicht helfen, aber für mich hört sich das auch wie eine Oberstufenschülerin an, die nun in Erfahrung bringen möchte, ob der Lehrer einen Täuschungsversuch nachträglich sanktionieren darf oder nicht.

    Interessiert es Dich tatsächlich, ob Dein Kollege das darf - vorausgesetzt Du bist Lehrerin?

    Was haben denn Deine anderen Kollegen gesagt?

    Gruß
    Bolzbold

    Ich habe mit "nein" gestimmt, weil ich folgender Meinung bin:

    Das Problem der "Selektion" wird nur um zwei Jahre aufgeschoben, aber nicht in dem Sinne gelöst. Es wird auch nach der "Entscheidung" in bzw. nach Klasse 6 Stimmen geben, die behaupten, dass man selbst dann noch nicht endgültig über die Eignung eines Schülers für eine entsprechende Schulform entscheiden könne. Der Druck in den Grundschulen wird im Gegenzug dafür von vier auf sechs Jahre verlängert.

    Ich halte nicht viel von Reformen, die ein Problem nicht lösen, sondern eben nur aufschieben.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich tendiere mittlerweile dazu, den Beamtenapparat als ein Relikt absolutistischer Herrschaft anzusehen, der nach einigen politischen Irr- und Umwegen in eine parlamentarische Demokratie übernommen worden ist.
    Irgendwie beißt sich das.

    Klar, jemand muss das Sagen haben und man kann nicht immer überall über alles vorher lang und breit diskutieren (obwohl, das passiert doch bei jeder Reform hierzulande...), wenn man effektiv und effizient verwalten will.

    Problematisch wird es dann, wenn man Anweisungen "von oben" wider besseren Wissens und Gewissens aus der Schulrealität umsetzen muss und Lehrer wie Schüler mehr oder weniger Opfer einer primär fiskalisch und juristisch geprägten Bildungspolitik werden.

    Gruß
    Bolzbold

    wossen

    Nur interessehalber:

    Wie weit geht bei Dir die Loyalitätspflicht?

    Würdest Du im Extremfall fordern, dass ein Schulleiter selbst bei offensichtlichen Missständen, wo er bei Ministerium auf taube Ohren stößt, wenn er "regelkonform" vorgeht, artig den Mund hält und das Ganze aussitzt?

    Gibt ein Beamter seine Grundrechte auf Meinungsfreiheit mit Eintritt in den öffentlichen Dienst bei der Vereidigung ab?

    Gruß
    Bolzbold

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