Beiträge von Bolzbold

    A13 sind am Anfang um die 2500 netto. Somit würde Deine Miete etwa 1/4 Deines Gehalts betragen. Damit liegst Du in der Statistik noch recht günstig. Seit Jahren besagen selbige nämlich, dass der Durchschnittsbürger ca. 1/3 und mehr für Miete und NK ausgibt.

    Sofern Deine Ansprüche nicht mit dem höheren Gehalt steigen, sind lediglich die PKV-Beiträge und ggf. Deine weiteren Vorsorgeaufwendungen höher, weil Du nicht mehr den Azubi-Tarif hast. Das macht den Kohl aber auch nicht fett.

    Wenn Du nicht gerade in Saus und Braus lebst, dürftest Du nach Abzug aller Kosten an die 1000,- Euro im Monat übrig haben.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Bigbob!

    Ist es nicht ein wenig dreist (oder auch dumm), wenn der Versender dieser E-Mails sich sinnigerweise unter derselben E-Mail-Adresse hier registriert und so tut, als habe er auch diese E-Mail erhalten und gleichzeitig versucht, dieses Vorgehen zu rechtfertigen?

    Sorry, aber das geht mal gar nicht.

    Gruß
    Bolzbold

    E_T und Maria-Leticia

    Ich weiß nicht, wieso mein Statement als "stillschweigend hinnehmen" interpretiert werden kann bzw. eine "Haltung" heraus gelesen werden kann.

    Es klingt insbesondere bei E_T sehr ideologisch aufgeladen nach dem Motto "wer nicht für uns ist, ist gegen uns" bzw. hier in der Version mit umgekehrten Vorzeichen "wer nicht lautstark gegen etwas ist, akzeptiert es".

    Eine Auseinandersetzung mit den weiteren induktiven Schlüssen von E_T schenke ich mir an dieser Stelle. Von Schwarz-Weiß-Denken halte ich nicht viel.

    Gruß
    Bolzbold

    Also meine Ungerer Grammatik sagt in §320 folgendes:

    "Backshift of tenses if the reporting verb is in a tense of the past tense group."

    Damit ist natürlich dann auch das past perfect gemeint.

    Wie viele Fälle gibt es eigentlich, in denen das reporting verb im present tense steht, wo ja der Regel nach kein backshift stattfinden würde?

    (Die Frage kam bei meinen Schülern noch nie auf, aber ich hatte bislang auch noch keine entsprechende "kommunikative Situation", die das eingefordert hätte.)

    (Klugscheißmodus AN) Nur am Rande:

    Interessant wäre ja hier auch noch, dass das past perfect hier ja durch den vorangehenden Satz quasi "erzwungen" wird.

    Klönis Problem ließe sich durch eine Partizipialkonstruktion umgehen.

    Beispiel:
    Before going out, Ben told his wife that he would buy bananas.

    oder

    After telling his wife that he would buy bananas, Ben went out.

    (Klugscheißmodus AUS)

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von juna
    Hallo,

    demnächst halte ich einen Elternabend zum Thema "Rechtschreibung". Den würde ich gerne mit einer simulierten Prüfungssituation für die Eltern beginnen (hab sowas mal auf ner Fortbildung erlebt: "Na, dann wollen wir mal schauen, ob ihr alle die Rechtschreibung beherrscht. Nicht abschreiben!" etc.)
    Danke!

    Hallo Juna,

    auch ich kann nur sagen: Lass es bleiben.
    Du degradierst die Eltern damit zu Schülern, obwohl Ihr eigentlich auf derselben Ebene steht, da Ihr beide für den Bildungsweg der jeweiligen Kinder verantwortlich seid.

    Was erhoffst Du Dir eigentlich von diesem Elternabend?

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Mark,

    das ist aber noch SEHR unkonkret.
    "Irgendwas mit Internet" - was soll das sein?

    Internetrecherche (Methode)
    Webquest (Methode)
    selbst eine Homepage basteln?

    "Vergleich zwischen zwei Parallelklassen" - was soll das ein?

    Vergleich auf Leistungsebene? => was soll das bringen?
    Vergleich auf sozialer Ebene? => was soll das bringen?

    Was erhoffst Du Dir von einem Vergleich zweier Parallelklassen?

    Also mit dem Fach Englisch hat das bis jetzt nicht viel zu tun.

    Erwarte bitte nicht, dass Dir jemand ein konkretes Thema formuliert, wenn Du selbst noch keine konkreten Vorschläge hast.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von row-k
    Warum ist es so vielen Kollegen aber egal, ob sie öffentlich recherchierbar sind? Warum haben diese Lehrer überhaupt keine Angst vor der Öffentlichkeit?

    In dem Moment, wo ich Kollege an einer Schule bin und in der Kollegenliste stehe, bin ich quasi öffentlich recherchierbar.

    Solange die Recherchierbarkeit keine sauren Früchte trägt, kann es einem auch egal sein, weil man mögliche negative Konsequenzen nicht zu spüren bekommt.

    Darüber hinaus ist es einem spätestens dann nicht mehr egal, wenn durch die Recherche Schindluder unter dem Deckmantel der freien Meinungsäußerung betrieben wird.

    Vielleicht ist es aber auch einfach so, dass sich viele Kollegen nicht für so wichtig erachten, dass sie in Paranoia verfallen, wer alles über sie recherchieren könnte und was dieser jemand dann ggf. damit anstellen könnte.

    Gruß
    Bolzbold

    Also irgendwie wird da aber das Persönlichkeitsrecht sehr pervertiert.

    Wenn eine Liste mit Sprechstundenzeiten bzw. das Auftauchen des Namens eines Lehrers auf der Schulhomepage so ausgelegt wird, als gebe er damit sein Einverständnis, dass sein Namen und seine Daten auf allen öffentlichen Plattformen verwendet werden darf, dann ist das ein merkwürdiges Rechtsverständnis.

    In anderen Worten:
    Will man ein "guter" Pädagoge sein und den Eltern eben diesen Service bieten, dann hat man gefälligst in Kauf zu nehmen, dass man dann irgendwann bei den entsprechenden anderen einschlägigen Portalen erscheint.

    Mir scheint, der eine oder andere Richter hat ein eigenes Schultrauma.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Leute,

    mal eine Frage:

    Das Buch "Practical English Usage" von Swan wird von Cornelsen verlegt.
    Dennoch ist das Buch bei Cornelsen rund 10 Euro teurer als bei Amazon.de, obwohl es sich um die identische Ausgabe handelt.

    Kann mir das einer erklären?

    Gruß
    Bolzbold

    Nochmal zur Erinnerung:

    Unser höchstes Gericht hat die Arbeitszimmerfrage per definitionem geregelt.

    Mit den jeweiligen Realitäten vor Ort hat das nichts zu tun. Recht und Realität klaffen eben mitunter auseinander.

    Die Begründung für die Nichtabsetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers war, dass der Tätigkeitsschwerpunkt des Lehrers eben in der Schule liege und nicht zu Hause im Arbeitszimmer - ungeachtet dessen, wie das im Einzelfall auch immer aussehen mag.

    Damit war aus juristischer und somit auch steuerlicher Sicht das Thema für die Richter erledigt.

    Über die Realitätsferne dieser Entscheidung brauchen wir nicht zu diskutieren.

    Andererseits geht es uns wiederum auch nicht SO schlecht, als dass wir deswegen am Hungertuch nagen.

    Gruß
    Bolzbold

    Konfrontiere die beiden Schüler im neuen Jahr mit ihren Heften und bitte sie, sich doch dazu zu äußern.

    Wenn der Schwächere es zugibt, ist die Sache relativ schnell erledigt.

    Falls nicht, setzt Du die Arbeit für beide neu an. Vermutlich wird da dann derjenige, der abgeschrieben hat, es letztlich zugeben, weil er den anderen nicht reinreiten will.

    Gruß
    Bolzbold

    Bei der Sachanalyse geht es für gewöhnlich um die Analyse der Sache und nicht der Methodik.
    (Was ist am Thema ggf. besonders, welche Schwierigkeiten könnte ein Thema bieten, welche Relevanz hat das Thema).

    Über Dialogarbeit im Allgemeinen würdest Du im "didaktisch-methodischen" Kommentar schreiben - also in der didaktischen Analyse.

    Gruß
    Bolzbold

    Hinweis: Bei meinem Beitrag handelt es sich um die Antwort auf das Doppelposting der Erstellerin. Der Vollständigkeit halber habe ich es hierhin kopiert.

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    Dieser Thread wird aufgrund von Doppelposting geschlossen.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Meike.
    Jemandem eine "moralische Verpflichtung" und einen "Selbstverzicht" einzureden, wenn die Rechtslage eindeutig ist, halte ich für etwas anmaßend ...

    Ich glaube, das ist der Kernpunkt, den es hier zu beachten gilt.

    Diesen Selbstverzicht dankt einem nämlich niemand
    - die jetzt nicht mehr möglicherweise (!) betroffenen potenziellen Kollegen an der Schule nicht, weil sie es vermutlich nie wissen werden.

    - der Kandidat auf Platz zwei auch nicht, weil der froh sein wird, die Stelle zu kriegen.

    Abgesehen davon wäre es für die anderen Bewerber sowieso unerheblich, ob die ausgewählte Bewerberin nun schwanger ist und irgendwann ausfällt oder nicht, weil die Stelle - Schwangerschaft hin oder her - sowieso weg wäre.

    Und ob nun eine "Neue" an die Schule kommt und dann in Mutterschutz und Elternzeit geht oder eine Kollegin, die zwei oder drei Jahre an der Schule ist, das ist rein stundenplantechnisch und vertretungstechnisch völlig Wurscht. Schwangerschaften kommen mitunter vor - und dann muss eben der Rest des Kollegiums vertretungsweise aushelfen.

    Ich wundere mich auch darüber, dass damit offenbar der eine oder andere ein Problem zu haben scheint.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Janka,

    polemisch überspitzt liest sich Dein Posting so:

    Ich bin eigentlich ehrlich, will aber, weil ich keine Nachteile haben will bzw. einen Vorteil haben will, meine Ehrlichkeit an diesem Punkt über Bord werfen und hoffe auf "Beihilfe zum Betrug meines Dienstherren".

    Nebenbei:

    Wäre es denkbar, dass der Amtsarzt während der Untersuchung auch herausfinden könnte, was Sache ist?

    Die Beihilfe und die PKV geben keine Daten an die BezReg. weiter, weil sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Von diesen Stellen droht Dir also keine Gefahr.

    Ferner:
    Wenn Du in 10 oder 20 Jahren noch einmal Probleme damit bekommst und dann herauskommt, dass das nicht das erste Mal ist, wirst Du in Schwierigkeiten kommen.
    Du kannst es nicht ausschließen oder zu 100% verhindern, dass das eventuell doch irgendwann herauskommt. Wenn Du das Risiko eingehen möchtest und als ehrlicher Mensch [sic!] mit erschlichener Verbeamtung in den Spiegel schauen kannst, dann verschweige es und geh diesen Weg.

    Gruß
    Bolzbold

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