Beiträge von Bolzbold

    Das Urteil an sich ist nicht asozial und es erteilt auch keinen Freibrief.
    Auf der Seite des BGH lässt sich der exakte Wortlaut nachlesen.

    Hier wird nur das Recht auf Meinungsfreiheit über das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung gesetzt.

    Ferner hat die Klägerin keinen konkreten Schaden nachweisen können außer ihrem verletzten Stolz.

    Ich bin davon überzeugt, dass die Lehrerin nicht geklagt hätte, wenn sie dort mit 1,0 bewertet worden wäre. Letztlich ist sie wohl wegen der Note und nicht wegen der Bewertung an sich nach Karlsruhe gegangen. Anders kann ich mir das Theater um Spickmich nicht erklären.

    Ich verstehe auch nicht, wieso dieses Urteil als "Freibrief" interpretiert wird. Hier ist kein Grundsatzurteil in Form einer offiziellen Erlaubnis gefällt worden. Natürlich werden jetzt wieder mehr Schüler bei Spickmich bewerten - aber nicht wegen des Urteils sondern wegen dessen Medienwirksamkeit.

    Ein Bewertungsportal ist übrigens immer nur so "machtvoll" wie man es zulässt. Wieso nehmen wir das Ernst, wenn wir wissen, dass es nicht Ernst zu nehmen ist?

    Gruß
    Bolzbold

    nofretete

    Klar, das ist total lächerlich, keine Frage.

    Ich gehe aber davon aus, dass bei Beträgen um die 20 Euro, die ein Ausflug für gewöhnlich kostet, die Lehrkraft eher gewillt ist, einen Ausflug zu machen als bei einer Klassenfahrt, die mal locker das 20fache kosten kann.
    Damit künftig auch die Durchführungen von Klassenfahrten gesichert sind und das Land möglichst wenig selbst bezahlen muss, wurde jetzt eben diese Regelung mit den Freiplätzen getroffen. Dass das natürlich auch eine Vergünstigung ist, sollte der gesunde Menschenverstand sagen.
    Wenn es um Geld geht, denken (Finanz)Juristen eben doch noch etwas anders.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von silke111
    es wir bei uns immer so gemacht... könnte ich zur absicherung auf elternabend nach meinung und hoffentlich zustimmung der eltern dazu fragen?
    und falls alle einverstanden sind, es dabei belassen?

    Es geht hier weniger um das Votum der Eltern als vielmehr um die rechtliche Frage.
    Ein "das haben wir immer so gemacht" wird nicht dadurch rechtens, dass man über einen längeren Zeitraum geltendes Recht entweder ignoriert oder nicht kennt.
    Und wir wissen, dass diese Mentalität nicht nur in diesem Bereich einiges an Problemen mit sich bringt.

    Schau Dir den ersten Link an - dort steht, was Du annehmen darfst und was nicht. Im Zweifelsfall holst Du Dir die Genehmigung von der Schulleitung.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich hoffe Ihr habt das Urteil gelesen.

    Das BGH Urteil gibt keine Blankoerlaubnis für solche Portale und hat selbst gesagt, dass es hier eine Einzelfallentscheidung ist.

    Dass die Klägerin uns Kollegen damit einen Bärendienst erwiesen hat, ist unbestritten.

    vgl. tagesschau.de

    Zitat


    Lehrer müssen sich benoten lassen

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Benotung von Lehrern im Internetforum spickmich.de erlaubt. Das Recht der Schüler und anderer Nutzer auf Meinungsaustausch und freie Kommunikation überwiege das Recht der klagenden Lehrerin auf informationelle Selbstbestimmung, hieß es in dem in Karlsruhe verkündeten Urteil. Insbesondere, da sich die Bewertung auf die berufliche Tätigkeit der Klägerin beschränke.

    Nach Ansicht des ARD-Rechtsexperten Karl-Dieter Möller wiesen die Richter die Klage aber auch deshalb ab, weil die Lehrerin keine beruflichen Beeinträchtigungen geltend machte oder machen konnte. Die rein sachliche Bewertung sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

    Der BGH betonte allerdings auch, dass es sich bei dem Urteil um eine Einzelfallentscheidung handele. Diese sei nicht grundsätzlich auf andere Bewertungsportale im Internet übertragbar. Bei anderen Angeboten müsse jeweils wieder im Einzelfall geprüft werden.

    Wir sollten uns nicht lächerlich machen und uns damit "rächen", dass wir uns gegen das "wie Du mir, so ich Dir" wehren und unser Wehren dann genauso ausfällt.

    Etwas mehr Gelassenheit hätte der Kollegin auch gut getan. Dann wäre diese Seite längst tot.

    Gruß
    Bolzbold

    Also laut den Aussagen meiner Kollegen, die zwei Sprachen in der Sek II unterrichten - darunter Spanisch und Französisch bzw. Englisch, IST es Selbstmord.

    Jede Lerngruppe (Fördergruppen sind die Ausnahmen) bedeutet eine Korrekturgruppe.
    Da kommen dann schnell sechs oder sieben Gruppen zusammen.

    Wenn man dann entsprechend viele Oberstufenkurse hat (bei Spanisch ist das ja nicht SO unwahrscheinlich) und außerdem bei einer neu einsetzenden Fremdsprache (zumindest bei uns) positiv korrigieren muss (also die richtige Variante daneben schreiben muss), dann ist das eine fast schon unmenschliche Arbeit.

    Man sieht es den Kollegen an, wenn sie gerade wieder im Korrekturstress sind - der beginnt im September und zieht sich dann durch alle Ferien durch und hört meistens dann erst bei den Sommerferien auf.

    Selbst bei mir mit "nur" einem Korrekturfach komme ich auf wenigstens vier, in meinen ersten drei Jahren kam ich auf sechs Korrekturgruppen.

    Es ist eine redundante, stupide Arbeit, die kein wirklich befriedigendes Ergebnis liefert.

    Gruß
    Bolzbold

    Die Umlage der Kosten auf die Schüler ist nicht zulässig, wobei die Annahme von angebotenen Lehrerfreiplätzen zulässig ist. Dies muss aber im jeweiligen Angebot bzw. auf der Rechnung ausdrücklich auch so ausgewiesen sein.

    Es ist eine formaljuristische Kleinkrämerei, da die Freiplätze in der Kalkulation des Reiseanbieters natürlich über den Einzelbeitrag, den jeder Schüler zahlen muss, auf den Schüler umgelegt wird.

    Immerhin hat hier das MSW eine pragmatische - weil finanziell günstigere und nach Außen hin "sauber" klingende - Lösung gefunden.

    Hier übrigens der Link zum entsprechenden Informationsblatt.

    Infoblatt zur Annahme von Belohnungen und Geschenken

    Reffi

    Wenn Dir die Reisekosten erstattet werden, kannst Du dazu verpflichtet werden. Da das Land aber chronisch klamm ist, werden derartige Dienstreisen oft nur gegen eine unterschriebene Verzichtserklärung genehmigt. Dazu jedoch kann niemand gezwungen werden. Dennoch wird der Lehrer hier zum Buhmann - entweder vor sich selbst oder vor seiner Klasse.

    Teilnahme an Klassenfahrten

    Gruß
    Bolzbold

    Niggel

    Vielleicht habe ich es undeutlich formuliert.

    DASS man mit dem Prüfer darüber spricht, was man wann wo etc. belegt hat, um zu einem vernünftigen Prüfungsthema zu gelangen, kenne ich auch aus eigener Erfahrung.

    Lass mich mal zurück erinnern.

    Soweit ich mich entsinne, haben die besuchten Veranstaltungen zwar auch die Prüfungsthemen von den Teilgebieten her laut LPO mit bestimmt (bei uns durften aber nicht alle Teilgebiete denjenigen der besuchten Veranstaltungen entsprechen!), jedoch bestimmten die besuchten Veranstaltungen nicht notwendigerweise die konkreteren Prüfungsthemen beim jeweiligen Prüfer. Die Frage nach diesen Veranstaltungen diente mehr der Themenfindung. Ein Besuch von Veranstaltungen beim Prüfer war bei uns quasi "Pflicht", weil die Profs insbesondere Staatsexamenskandidaten auch gerne einmal ablehnten. (Insbesondere an der Uni, wo ich studiert habe, waren Lehramtsstudenten aus Sicht der Profs Studenten zweiter Klasse).

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Feenstaubflocke

    Wir mussten unsere Veranstaltungen, die wir im Laufe des Studiums besucht haben, lückenlos den Prüfern auf den Anmeldebögen angeben...

    Das passiert bei der Anmeldung zum Examen. Es würde mich wundern, wenn das alles auch noch einmal in Kopien an alle Prüfer geht.

    Es wäre fatal zu glauben, dass die Prüfer bei jedem einzelnen Kandidaten anhand des Anmeldebogens überprüfen, was er/sie belegt hat. Bei meiner Prüfung bekamen die Prüfer übrigens nur den Wisch, dass sie Prüfer sind und darüber hinaus noch das Thema mitgeteilt.

    Zurück zur Problematik der TE:

    Ich glaube, dass das unter die Rubrik "verdammt dumm gelaufen" fällt und kein Formfehler, der einen Widerspruch vertretbar machen würde, war.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Rolf1981
    Andererseits sind für Prüfungen klare Grundsätze vorgeschrieben. Sie müssen GLEICH sein (d.h. wenn bei einem Prüfling darüber hinaus gefragt wird muss es bei allen so sein!) und sie müssen VALIDE sein. Valide bedeutet, dass das abgefragt werden muss, was gelehrt wurde. Dafür gibt es ein Prüfungsprotokoll. Man muss also nun vergleichen, ob die Inhalte der Prüfung mit den Inhalten deiner Veranstaltungen übereinstimmen.

    Das wäre aber an die Voraussetzung geknüpft, dass auch nur das, was gelehrt wurde, abgeprüft werden dürfte und dass jeder Student dieselben Veranstaltungen besucht hat.

    Ansonsten wäre das nicht praktikabel. Der Prüfer kann ja schlecht vorher nachsehen, welche Veranstaltungen der Kandidat vorher belegt hat.

    Außerdem soll man ja nicht nur Nischenwissen haben bzw. zeigen.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Marnial
    Hallo!

    Ich habe dieses Jahr mein erstes Staatsexamen bestanden, obwohl ich in der mündlichen Prüfung in Deutsch ein 5 habe...schriftlich aber zum Glück ne 1, so dass es zum Ausgleich reicht. Da die mündliche Note ja zweifach gerechnet wird zieht das meinen Schnitt ziemlich nach unten. Tja, leider so weit, dass ich keinen Refplatz bekommen habe. Da die 5 nur dadurch zustande gekommen ist, weil die Prüfer sich einfach nicht an die Gliederung und Literaturliste gehalten haben und mir vorgewurfen wurde, dass ich nicht vorbereitet war aber die Prüfer nicht einmal die Gliederung und Literatur auf dem Tisch hatten (und auch nicht herausholen wollten) überlege ich gegen die Prüfung Widerspruch einzulegen. Selbst das AFL hat mich drauf hingewiesen, dass man dagegen vorgehen kann, gerade weil die Klausur so gut gelaufen ist und der selbe Prof. lässt mich mündlich durchfallen.
    Hat jemand damit Erfahrung oder kennt einen Anwalt, der sich mit so was auskennt?

    Bin für jede Hilfe dankbar!!!

    Ich kenne diese Problematik teils aus eigener Erfahrung.

    Nun ist aber die Frage, inwieweit solche detaillierten Absprachen zulässig sind laut Prüfungsordnung. Das solltest Du zuerst überprüfen.
    Ferner müsstest Du überprüfen, ob die Prüfer nur auf der Basis der Gliederung und der Literaturliste prüfen dürfen oder eben auch "frei" innerhalb des jeweiligen Gebietes prüfen dürfen.

    Dann stellt sich noch die Frage, wie das Prüfungsprotokoll aussieht. Das müsste den Verlauf der Prüfung ja dokumentieren und entsprechend dann ja auch ein Nachweis für (oder gegen) einen juristisch vertretbaren Widerspruch sein.

    Sollten diese Absprachen zwischen Prüfern und Examenskandidaten übrigens nicht zulässig sein (bei uns waren sie das offiziell, d.h. laut Prüfungsordnung nicht!), wirst Du schlechte Karten haben. Theoretisch wäre es dann sogar möglich, Dir das Examen abzuerkennen, weil sich nicht an die Prüfungsordnung gehalten wurde.

    Eine derartige Notendivergenz wie Du sie beschreibst muss übrigens nicht zwangsläufig einen Widerspruch begründen. Welchen Grund sollte der Prof denn haben, Dich angesichts einer so guten Klausur - die er ja auch, wenn er Dir Böses wollte, nicht mit "1" hätte bewerten müssen - durchfallen zu lassen?

    Gruß
    Bolzbold

    meike

    Der Personalrat ist die schulübergreifende Personalvertretung - meist sind es Verbandsvertreter (GEW, PhV etc.), die diese Position innehaben.
    Der Personalrat ist bei uns auch bei Einstellungen und Versetzungen beteiligt. Wie es mit den Beförderungsstellen aussieht, weiß ich nicht. Da das für mich ja irgendwann relevant werden könnte, müsste ich mal meinen Personalrat fragen.

    Unser Lehrerrat vertritt das Kollegium vor der Schulleitung. Seit Kurzem werden die Mitglieder des Lehrerrates auf vier Jahre gewählt und nicht mehr jährlich.

    Die effektive Macht des Lehrerrats ist de facto bei uns nicht vorhanden. Bei Problemen zwischen einzelnen Kollegen und der Schulleitung vermittelt er manchmal. Er organisiert die Blumen/Geschenke bei Jubiläen und Verabschiedungen, er organisiert die Kollegiumsabende.

    Gruß
    Bolzbold

    Willkommen im Club.
    Aber übermorgen ist Zeugniskonferenz und seit Dienstagabend bin ich korrekturfrei.

    Ich bin heilfroh, dass ich nicht zwei Kernfächer habe, die auch in der Sek I korrekturaufwändig sind. Englisch reicht mir da völlig.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von el-grieco
    Bolzbold:
    mag sein das mein umgangston nicht gerade der netteste war(man mag es kaum glauben aber ich kann auch lieb sein ;o) aber wie schon gesagt....ich bin es nicht gewohnt mir sachen gefallen zu lassen.....und im übrigen....wennn schmeli l2 studiert kann so ein herablassender ton (in bezug auf ihre künftigen schüler)auch sehr heikel werden.

    Ich kann verstehen, wenn Menschen sich nicht alle Sachen gefallen lassen. Aber auch das kann man entsprechend "gepflegter" ausdrücken. Aber da Du das eingesehen hast und Dich entschuldigt hast, kann man das wohl ad acta legen.

    Eine Sache aber noch:
    Es ist keinem gedient, wenn Du auf der Basis des Verhaltens eines Users hier in diesem Forum auf sein Lehrerverhalten schließt.
    Im umgekehrten Fall kämst Du vermutlich nämlich auch nicht wirklich gut bei weg.

    Ich denke, wir wissen alle, dass das Auftreten in einem weitgehend anonymen Forum nur sehr bedingt - wenn überhaupt - generalisiert werden kann und daraus auf das tatsächliche Lehrerverhalten geschlossen werden kann.

    Gruß
    Bolzbold

    el-grieco

    Halten wir also fürs Protokoll fest, dass Du die Bewerbungsunterlagen nicht richtig gelesen hast und nicht entsprechend vorgegangen bist.
    Deine Gründe dafür sind für eine Behörde dabei herzlich irrelevant.

    Anstatt Schmeili hier - ich verwende mal den neudeutschen Terminus - zu dissen solltest Du Dir aufgrund von so viel Sorglosigkeit bei Deiner Bewerbung lieber selbst in den Hintern treten.

    Wie man bei einem Bewerbungsverfahren, bei dem es für einen selbst ja um die unmittelbare Zukunft geht aufgrund von Zeitstress so sorglos vorgehen kann und dann Verschwörungstheorien bastelt, um von seinen eigenen Versäumnissen abzulenken und die Schuld auf andere zu schieben, ist mir ein Rätsel.

    Sorry, aber den Bock hast Du ganz alleine geschossen und da darfst Du Dich jetzt auch nicht beschweren, wenn Du bei der Vergabe der Referendariatsplätze leer ausgehst.

    Du solltest Dir außerdem überlegen, ob Du angesichts Deines Tonfalls, den ich im Übrigen bei einem erwachsenen und studierten Menschen für alles andere als angemessen halte, Dich entweder woanders nach Hilfe umschaust oder aber Dir schleunigst grundlegende Umgangsformen zwischenmenschlicher Kommunikation zulegst.


    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Jogi1984
    ich kann jetzt auch nicht auf jeden einzelnen, schwachsinnigen beitrag
    von vielen leuten hier eingehen.so viel kann ich gar nicht zitieren.
    es werden hier einem die worte im mund umgedreht.
    schönes beispiel:"Wie kommst du eigentlich auf das schmale Brett, dass der Lehrerberuf keiner qualifizierten Ausbildung bedarf?"

    ich weis nicht in welchem satz ich das behauptet habe. aber da scheint es bei dem user in der schule auch versäumnisse gegeben zu haben.

    Die Reaktion eines Geisterfahrers auf die entsprechende Warnung im Radio:
    "Wie, EIN Geisterfahrer? Ich sehe HUNDERTE...!"

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Jogi1984
    man sieht ja an den meisten schulen was eure so wahnsinnig tolle pädagogik an den schulen bringt *lol*
    so wie es an den schulen zugeht habt ihr nichts aber auch gar nichts im griff^^

    Richtig, Du hast es erfasst.
    Und deswegen wartet die Welt auf Leute wie Dich, die uns dann mal endlich zeigen, wie es richtig geht.

    "an den meisten Schulen"
    "nichts aber auch gar nichts im Griff"

    Deine bissigen Bemerkungen in allen Ehren, aber bevor man solche Aussagen trifft, sollte man wissen, wovon man spricht.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Eugenia,

    das tut mir Leid für Dich. So etwas ist bei uns bei zwei A-14-Stellen auch schon passiert - mit dem entsprechenden Frust in Teilen des Kollegiums.
    Ich würde das offene Gespräch mit der Schulleitung suchen, denn Du hast ja nichts zu verlieren.
    Ich würde der Schulleitung signalisieren, dass Du angesichts derartiger Entscheidungen Dich auch außer Stande siehst, diese Tätigkeit weiterzuführen.

    Theoretisch könntest Du Dich auch auf die A-14 bewerben, wobei eine Bewerbung gegen den Schulleiterwillen für gewöhnlich nicht aussichtsreich ist.

    Ich habe derzeit auch eine "Sondertätigkeit" und bei mir könnte die Geschichte sich theoretisch noch genauso entwickeln wie bei Dir. Da ich weiß, dass meine Schulleitung bei zwei Kollegen schon so eine Sache "abgezogen" hat, habe ich mir ganz klar gesagt, dass wenn man das mit mir auch so macht, ich für keine Sondertätigkeit mehr zur Verfügung stehen werde.
    Und angesichts der Pensionierungswelle die in den nächsten fünf Jahren auf meine Schule zurollt, sind weitere Chancen auf Funktionsstellen (die A14er zählen bei uns schon dazu) nur eine Frage der Zeit.

    Gruß
    Bolzbold

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