Beiträge von Bolzbold

    Doro hat (leider) völlig Recht.
    Vom Dienstantritt an der neuen Schule bis zum ersten regelmäßig gezahlten Gehalt können bis zu drei Monate vergehen.

    Tipp: Stell bei der LBV sofort einen Antrag auf Abschlagszahlung mit dem Hinweis, dass Du sonst aus finanziellen Gründen nicht mehr zur Schule kommst (Auto etc.).

    Ferner: Wenn Du Deinen Vertrag und Deine Urkunde bei Verbeamtung Deiner Bank vorlegst, sind die hinsichtlich eines kurzfristig erhöhten Dispos in der Regel sehr kulant.
    Die wissen ja, was Du verdienen wirst, sie verdienen ebenfalls daran ganz gut und wollen Dich ja auch dann als finanzkräftigeren Kunden behalten.

    Ein Wink mit dem Betonpfahl bezüglich eines Wechsels der Bank kann mitunter auch Wunder wirken.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo katta!

    Ich verwende dieses Raster jetzt seit einer Weile und sehe die grundsätzliche Problematik ähnlich wie Du.

    Das Raster mutet sehr schwammig und willkürlich an, weil die einzelnen Kriterien eben nicht wirklich klar definiert sind - vor allem der Bereich kommunikative Textgestaltung. Der Ausdruck ist ja im Wesentlichen gleich geblieben, wobei mir mal jemand knallhart die Trennlinie zwischen allgemeinem, thematischem und fachlichem Wortschatz erläutern soll.

    Aus meiner Erfahrung nivelliert dieses Raster sehr stark. Es kommen deutlich weniger fünfen vor, dafür auch weniger einsen.

    In der Fachschaft haben wir eine klare Absprache, dass wir folgendermaßen vorgehen:

    5 von 5 Punkten sind für uns eine außergewöhnlich (gute) Leistung, so dass wir diese Maximalpunktzahl auch nur vergeben, wenn die Klausur in diesem Bereich von uns auch als "sehr gut" angesehen wird.

    Der Richtwert, von dem wir ausgehen, sind drei Punkte. Die werden natürlich nicht pauschal vergeben sondern auf dieser Basis überlegen wir, ob die Leistung deutlich drüber oder drunter ist und geben dann die entsprechenden Punkte.
    Was uns stört, ist, dass aus unserer Sicht für Selbstverständlichkeiten (kohärenter Text u.ä.) Punkte gegeben werden und es danach riecht, als bekäme jeder, der halbwegs geradeaus schreiben kann, mindestens eine vier.

    Zurück zu Deiner Bewertung:

    Dass Du beim ersten Mal deutlich zu sanft bewertet hast, dürfte die Notenverteilung zeigen. Das dürfen die Schüler eben nicht als Standard nehmen - und das wissen sie für gewöhnlich. Die werden sich sicherlich auch ob des Schnitts gewundert haben.

    Wenn Du jetzt ein Raster verwendest, das Du in Absprache mit der Fachgruppe angepasst hast, und wenn die Noten dann eben schlechter ausfallen, dann ist das eben so.
    Du glaubst gar nicht, wie schnell sich Schüler auf veränderte Bedingungen einstellen können. Wenn die Schüler wissen, worauf es ankommt bzw. worauf sie achten müssen, dann werden sie entsprechend arbeiten und sich vorbereiten - nicht alle, aber ein großer Teil.

    Zur Fairness der Bewertung:

    Egal welches Raster Du nimmst, es gibt schlichtweg keine faire Bewertung.
    Immerhin haben wir jetzt ein vom Ministerium vorgegebenes Raster, das zumindest hinsichtlich der anzuwendenden bzw. zu berücksichtigenden Kriterien eine gewisse Objektivität verspricht.
    Wenn jeder Kollege so bewertet, wie er / sie es für richtig hält, ist das im Grunde nicht fairer als dieses Raster, weil dann die persönlichen Vorlieben des einzelnen Lehrers doch stärker dominieren als mit dem Raster.
    Dennoch bleibt eben eine gewisse "Restwillkür", an der wir eben nicht vorbeikommen.
    Es ist ferner schlicht unmöglich, eine Klausur sprachlich in ihrer Gänze so zu erfassen, dass ich alle sprachlichen Kriterien "zweifelsfrei" und zu 100% gerecht bewerten bzw. bepunkten kann.

    Zum Kopieraufwand:

    Ich bemühe mich immer, einen maximal zweiseitigen Bewertungsbogen zu machen - er entspricht exakt meinem Erwartungshorizont. So wissen die Schüler, was verlangt war und was sie erreicht haben. Man muss dann eben bestimmte Aspekte zusammenfassen bzw. allgemeiner formulieren und ggf. dann eben von Hand Zusätze bzw. Präzisierungen einfügen, um eben klar zu machen, wofür es Punkte gab.

    Der Kopieraufwand hält sich dadurch eigentlich in Grenzen. Ich drucke die Dinge bei mir zu Hause aus, weil das ohnehin praktischer ist, wenn ich auch zu Hause korrigiere. Das muss halt sein.

    Exkurs:
    Auch die Tatsache, dass man mit 50% der Gesamtpunktzahl ein "ausreichend plus" erhält, zeigt, wie das Niveau in NRW systematisch zugunsten von möglichst vielen Abiturienten gesenkt wird.
    Die Professoren werden sich später wieder über zu wenig studierfähige Leute beschweren - und wer ist es schuld? Nicht die Macher sondern die Ausführenden - also wir.

    Abschließend noch eins:

    Ja, Du machst Dir zu viele Gedanken.
    Nein, das ist nicht schlimm sondern völlig normal. Wir alle haben Bewertungen durch unsere eigenen Lehrer mal fair, mal unfair erlebt bzw. erfahren. Dass wir das eben besser machen wollen, versteht sich von selbst.
    Dass wir aber auch mal fair, mal unfair von den Schülern erlebt werden, lässt sich aber nicht vermeiden.
    Im Endeffekt musst DU hinter Deinem Bewertungsschema stehen können und in den Spiegel sehen können.

    Wenn das "verbesserte" Verfahren die eigentliche Leistung genauer wiederspiegelt als die erste Runde, dann hatten die Schüler in der ersten Runde eben einen kleinen Bonus. Das tut keinem weh und wird sich langfristig sowieso wieder ausgleichen.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von MrsX
    Wie lange soll/ muss man Arztrechnungen und Kopien von Rezepten aufheben? Bzw. wie lange fordert die Beihilfe die evtl. noch nach?
    Oder anders: Ist es sinnvoll, Arztrechnungen aufzuheben (nach dem Motto: die Krone haben Sie aber erst erneuert, ich kanns beweisen!!!).
    Also, gebt mir bitte mal einen Rat, wovon ich mich guten Gewissens trennen kann. Rezeptkopien, die erstattet sind, doch auf alle Fälle, oder?

    Das las sich für mich vor allem wie eine Frage, ob man das wegen der Beihilfe noch aufbewahren soll und nicht, ob es noch andere Gründe gibt.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Mrs.X!

    Irre ich mich, oder steht auf dem Beihilfebescheid nicht für gewöhnlich drauf, wie lange man die Belege aufheben muss?

    Bei uns in NRW müssen wir bei ambulanten Behandlungen und Beihilfezahlungen von über 500 Euro sowie bei stationären Behandlungen von mehr als 1000 Euro Beihilfe die Belege drei Jahre lang aufbewahren.

    Im Zweifelsfall schaust Du mal auf der Homepage Deiner Beihilfestelle nach.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Nicolalla!

    Wenn Du die Ämter auf Bundesebene und auf Landesebene suchst, gibt es auf den Homepages der Bundesregierung sowie den 16 Landesregierungen in der Regel Strukturdiagramme bzw. Organisationsbäume, wo die einzelnen Ministerien und ihre Unterabteilungen aufgeführt sind. Dort findet man auch die Amtsleiter (Minister, Staatssekretäre, Ministerialdirigenten, Ministerialdirektoren etc.).

    Auf Parteiebene gibt es diese Organigramme ebenfalls.

    Du musst Dir also die Mühe machen, auf die entsprechenden Homepages zu gehen und entsprechend gezielt zu suchen.

    Selbst auf kommunaler Ebene gibt es so etwas für jede Stadt, sofern ihre Homepage halbwegs transparent ist.

    Gruß
    Bolzbold

    kaddl

    Der Nachweis, dass das so wortwörtlich schon woanders von einem Dritten verfasst wurde, reicht.
    Wer also Lektürehilfen auswendig lernt und sie in der Klausur als eigenständige Analyse bzw. als eigenes geistiges Gut verkaufen will, erstellt ein Plagiat. Es reicht also, wenn man nach der Klausur die Originalquelle findet. Dann ist es irrelevant, ob während der Klausur abgeschrieben wurde.

    Gruß
    Bolzbold

    Es geht mir weder um Kleinkrämerei beim Auswendiglernen (hier eben Ausdrücke oder Inhaltsanteile, die der Lehrer selbst vorschlägt bzw. vorgibt) noch um blöd gestellte Klausuren, bei denen dieses Auswendiglernen auch noch erfolgreich ist.
    Ich dachte eigentlich, dass das klar wäre. Im Gegenzug zur Newsgroup beziehe ich mich eben nicht auf solche nun wirklich alltäglichen und unverzichtbaren Dinge. (Wenn ich eine Mindmap mit Begriffen an die Tafel schreibe, dann wohl damit die Schüler eben diese Begriffe irgendwann auch verwenden. Wenn ich eine Analysestruktur vorgebe, dann wohl damit die Schüler selbige auch im Unterricht anwenden).

    Ich beziehe mich da eigentlich auf die Ansicht, dass die Wiedergabe von bereits existierendem Sprachmaterial (hier eine Lektürehilfe) aus meiner Sicht keine eigenständige sprachliche oder gedankliche Leistung ist sondern ein Plagiat.

    Ferner zeigt der Schüler ja auch nicht die von ihm erwarteten Kompetenzen (hier die eigenständige Analyse eines Textes) sondern allenfalls ein intensives Auswendiglernen mit nachfolgender wortgetreuer Reproduktion.

    Ich weiß nicht, ob man das dann auch noch positiv sanktionieren muss.

    Gruß
    Bolzbold

    Weil es gerade in einer Newsgroup auftauchte, wollte ich das mal hier zur Diskussion stellen:

    Was macht Ihr in Deutsch oder den Fremdsprachen, wenn Schüler in einer Analyseaufgabe oder in einer Interpretation eine wortgetreue Reproduktion einer Lektürehilfe schreiben?

    Wertet Ihr das normal?

    Wertet Ihr das als Täuschungsversuch (Plagiat inklusive)?

    Wie würdet Ihr damit umgehen, falls Ihr selbst einmal einen solchen Fall hättet?


    Bei mir im Geschichts-LK hat das eine Schülerin mal gemacht, wobei sie aus einem "Abiwissen"-Buch ganze Passagen (angeblich) auswendig gelernt hatte.
    Problem war: Sie schrieb ansonsten keinen Satz geradeaus, die Zeichensetzung war quasi nicht vorhanden, die Groß- und Kleinschreibung ebenfalls problematisch.
    Somit fiel also der auswendig gelernte Teil noch deutlicher auf, denn der war sprachlich natürlich nicht zu beanstanden.
    Ich habe diesen Teil nicht gewertet und nur das gewertet, was eindeutig von der Schülerin selbst stammte.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo!

    Ich verschiebe den Beitrag mal nach "Studium Lehramt", dort ist er besser aufgehoben.

    Zum Thema:

    In der Unter- und Mittelstufe wird bei uns in NRW eigentlich eher das britische Englisch mit gelegentlichen Verweisen auf Unterschiede des amerikanischen Englisch unterrichtet. In der 8. Klasse (nach der neunjährigen Sekundarstufe) kommt normalerweise das Thema USA und damit auch automatisch der Unterschied zwischen den Varianten.

    Was die Aussprache angeht, so hängt das auch immer vom Lehrer ab. Normalerweise wäre ja "received pronunciation" die Standardvariante - also eben kein "Southern British Standard".
    Es gibt aber auch Lehrer, die amerikanisches Englisch sprechen und damit den Schülern auch indirekt vorgeben. Die Schüler sind ohnehin meist mehr vom amerikanischen Englisch beeinflusst als vom britischen.

    In den Klausuren war es einmal üblich, sich für eine Variante zu entscheiden und das ganz am Anfang auch drüberzuschreiben. Das wurde damals auch angestrichen, wenn man dann eben die beiden Varianten vermischte. Wie das heute ist, hängt erneut vom Lehrer ab.
    Da es sich m.E. allenfalls um stilistische Fehler handelt und nicht um Grammatik- oder Rechtschreibfehler im eigentlichen Sinne, streiche ich so etwas auch nicht an.
    In den Bewertungsbögen für die zentrale Prüfung in NRW und für das Zentralabitur wird das auch nicht als Kriterium vermerkt. Es obliegt hier der Lehrkraft zu entscheiden, ob man für einen "Mischmasch" Punkte abzieht.

    Gruß
    Bolzbold

    alias

    Bist Du sicher, dass wenn man endgültig zweimal durch eine zweite Staatsprüfung für Lehrämter gefallen ist, man schlichtweg das Ref. irgendwann nochmal in einem anderen Lehramt nach entsprechendem Studium machen kann?
    Im Bewerbungsbogen fürs Ref. muss man doch angeben, ob man schon einmal Vorbereitungsdienst gemacht hat oder bereits endgültig nicht bestanden hat. Das bezieht sich meines Wissens nach nicht auf ein bestimmtes Lehramt. Somit würde die Bewerberin womöglich dann auch abgelehnt werden, wenn sie das entsprechend angibt.

    Das würde mich in der Tat wundern, wenn das so problemlos möglich wäre, einfach das Lehramt zu wechseln und dieselbe Prozedur dann nochmal zu durchlaufen.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo dacla!

    Keine Panik.
    Ich denke, dass bei vielen Schulen die Einladungen immer noch ganz herkömmlich auf dem Postweg verschickt werden. Du solltest also dieser Tage Post kriegen.

    Sollte es andererseits an allen Schulen, an denen Du Dich beworben hast, 10 bis 15 Bewerber mit besserer Ordnungsgruppe oder sonstigen "harten Kriterien" geben, dann würdest Du wohl leer ausgehen.

    Wie Du ja selbst durchklingen lässt, entscheiden sich manche Schulen heute, manche morgen.

    Insofern ruhig Blut. Wenn Du in zwei Tagen nichts hast, kannst Du immer noch Dir Sorgen machen.

    Gruß
    Bolzbold

    Nicolalla

    Also wenn wir nach den Maßstäben argumentieren, dass wir selbst uns an die Dinge halten sollten, die wir den Schülern vermitteln sollen, könntest Du sicherlich 95% des Kollegiums sofort entlassen.

    Pünktlichkeit, Freundlichkeit, Sachlichkeit, Aufrichtigkeit, Anständigkeit, Ordnung etc. sind Dinge, die wir von unseren Schülern erwarten, die wir aber jeder in sicherlich einigen Fällen nicht selbst einhalten können.

    Gerade jetzt, wo wir in NRW Kopfnoten vergeben müssen, wird das Ganze grotesk.

    Gruß
    Bolzbold

    Lieber gainsbourg!

    Dein Engagement für Deine Schwester in allen Ehren, aber das hier ist ein Lehrerforum, in dem nur Lehrer und solche, die es werden wollen, schreiben dürfen.
    Bitte eröffne denselben Thread doch bei schulthemen.de - dort wird Dir sicherlich jemand helfen.

    Der Thread wird geschlossen.

    Gruß
    Bolzbold

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