Beiträge von Bolzbold

    vanillene

    Ich denke, wir müssen hier zwischen der Sachebene und der Beziehungsebene differenzieren.

    Menschlich betrachtet war das Verhalten der Dame sicherlich alles andere als vorbildlich - keine Frage. Es stellt sich aber die Frage, ob es eine schriftlich fixierte und als Erlass oder Verordnung geregelte "Vorbereitungspflicht" der Prüfer gibt und ob diese bereits dadurch verletzt ist, wenn sie Dich nicht mit Namen kennt.

    Wenn man wirklich in der Stunde als Prüfer nicht rumlaufen darf, dann müsste das irgendwo schriftlich fixiert sein. Analog zur Prüfungsordnung müsste es dann ja auch eine Ordnung für die Prüfer geben. Bislang ist mir das auf den Seiten des KM noch nicht begegnet.

    Wenn wir mal von dem menschlichen Verhalten der Prüferin absehen, so kann ich bis jetzt kein sachlich zu beanstandendes Fehlverhalten erkennen, dass einen Formfehler begründen und somit ggf. sogar eine Neuansetzung der Prüfung rechtfertigen würde.

    Wenn Du selbst sagst, dass Dir zwei Minuten fehlten und Du in die Pause überzogen hast, so kann man Dir das auch als deutlich negativ auslegen. Auch bei uns haben Prüfer wegen solcher "Fehler" notenmäßig ziemlich abgewertet.
    Ferner ist es eine Sache, Stundenziele zu erreichen, eine andere ist es, ob diese Ziele in dem Sinne "sinnvoll" oder "zulässig" waren. Wenn sie Deine Ziele in Frage gestellt haben, dann ist es immerhin möglich, dass diese Ziele eben nicht optimal waren.

    Versteh mich nicht falsch, ich weiß, dass Du in einer besch******* Situation bist. Solange Du aber nicht ausschließen kannst, dass die Note doch irgendwie begründbar ist - und auch wenn es hart sein mag, so könnte sie es anhand dessen, was Du sagst, aber sein - wird das mit dem Einspruch wegen formaler Fehler schwierig.

    Auch ein Herumlaufen während des Unterrichts dürfte schwer als Formfehler nachzuweisen sein, sofern dadurch die Schüler nicht nachhaltig irritiert wurden oder in ihrer Arbeit gestört wurden, so dass Du mit der Stunde nicht ausgekommen bist.

    Wie waren denn die anderen Teilnoten? Normalerweise fällt man doch nicht wegen einer einzigen schlechten Note durch, oder?

    Gruß
    Bolzbold

    vanillene

    Rekapitulieren wir:
    Du bist durchgefallen und bist der Meinung, dass das so nicht in Ordnung war. Anstatt aber genau dagegen vorzugehen, versuchst Du, einen Formfehler nachzuweisen.

    Ich halte das für taktisch unklug, weil man Dir genau das vorwerfen kann.
    "Jetzt ist sie durchgefallen, sieht es nicht ein, und dann versucht sie uns Formfehler nachzuweisen."

    Natürlich kannst Du auch gegen die Benotung Einspruch einlegen.
    Bei uns in NRW ist das z.B. aber an die Voraussetzung geknüpft, dass die Notenfindung (und nicht die Note an sich!) nicht sachlich und fachlich korrekt erfolgt ist.

    Noch ein Beispiel aufgrund einer Unterhaltung mit meinem stellv. Schulleiter:
    Er saß mehrmals in Kommissionen, wo Referendare, die mit 1 oder 2 vorbenotet waren, plötzlich durchgefallen waren.
    Das Problem war hier der Anspruch von Gesamtschule und Gymnasium. Während laut Aussagen des stellv. Schulleiters einige Fachleiter an den Gesamtschulen vorwiegend auf "Methodenfeuerwerk" standen (und entsprechend benoteten), legten die Gymnasialprüfer Wert auf fachliche Qualität und ob die Lernziele erreicht wurden.
    Je nach Besetzung der Kommission führte das dann trotz "hausinterner" Vorbenotung der Referendare im Spitzenbereich zum Durchfallen in der Prüfung, weil die Methodenfeuerwerker oft in den Stunden nicht fertig wurden und somit die Lernziele bzw. Stundenziele nicht erreicht wurden.
    In einem solchen Fall würde der Prüfling sicherlich auch die Begründung der Note nur schwerlich hinnehmen, doch würde eine Anfechtung hier nicht viel bringen.

    Welche Anhaltspunkte für weitere Formfehler hast Du denn noch?

    Gruß
    Bolzbold

    vanillene

    Unabhängig davon, was der Hintergrund Deiner Frage ist, solltest Du Dir aber überlegen, ob die Note aufgrund einer schlechten Stunde berechtigt war oder nicht.
    Auf Formfehler zu setzen, weil eine Note schlecht war, klingt etwas merkwürdig.
    Ich will Dir hier natürlich nichts unterstellen, aber das war zumindest mein erster Eindruck von Deinem Posting. Korrigier mich bitte, wenn ich da falsch liege.
    An meiner Schule war plötzlich auch ein Prüfer bei einer Referendarin ausgefallen, dann ist spontan der Ausbildungskoordinator unserer Schule eingesprungen.
    Notenmäßig lief es zwar nicht optimal, aber sie kam auch nicht auf die Idee, Widerspruch einzulegen.

    Geht es Dir um das Prüfungsverfahren an sich, weil ein Prüfer krank war oder geht es Dir um die Note?

    Selbst wenn das Verfahren als "falsch" anerkannt würde und eine Neuansetzung einberaumt würde, hieße das ja noch lange nicht, dass es dann günstiger ausgeht.

    Gruß
    Bolzbold

    Die ketzerisch-fazitmäßige Brücke wäre folgende:

    Es gibt in unserem Beruf Menschen, die unserem Selbstverständnis des Berufs nicht entsprechen und nach unseren Maßstäben selbigen diskreditieren.

    Wer ist jetzt schuld? Diejenigen, die nach unseren Maßstäben diskreditieren, oder wir, die wir von uns behaupten, solche Maßstäbe zu besitzen? 8)

    Gruß
    Bolzbold

    Ich schließe mich der Skepsis der beiden Vorredner an.

    Erst die Sexualität des Lehrers, dann die indirekte Frage nach der Zufriedenheit mit dem Gehalt.

    Da in einigen Magazinen mitunter online Lehrerforen zitiert werden - natürlich ohne Kontext - wird man mit der Zeit ein wenig skeptischer.

    Vielleicht ist es aber auch eine latente Paranoia...

    Gruß
    Bolzbold

    Wieso reden wir eigentlich immer über die Arbeitszeit?

    Die reine Zeit, die ich für meine Arbeit benötige, sagt m.E. nicht unmittelbar etwas über die Qualität meiner Arbeit aus.

    Es ist ein Totschlagargument derer, die scheinbar länger arbeiten, dass sie damit auch gleichzeitig bessere Arbeit abliefern.

    Ich habe es anderenorts schon geschrieben, aber der Büroangestellte, der mir erzählt, er würde acht Stunden am Tag durchkloppen und am Ende eines jeden Tages ein nicht zu beanstandendes Arbeitsergebnis abliefern, der lügt.

    Es ist hier ja schon dargestellt worden. Ein nicht unerheblicher Teil unserer Arbeit ist "geistige" Arbeit, die man weder in dem Sinne sieht noch wirklich erfassen kann, weil man sich im Grunde jederzeit (!) Gedanken über seinen Unterricht machen kann - in allen möglichen und unmöglichen Situationen.

    Unter diesem Aspekt kommen wir sicherlich nahezu alle auf 45 bis 50 Stunden - was abzüglich der Ferien dann eine normale 40-Stunden-Woche wäre.

    Gruß
    Bolzbold

    P.S. Sehe ich das falsch, oder darf ich ketzerisch behaupten, dass wer eine nicht unerhebliche Lohnerhöhung fordert, dafür streikt und jede Form der Arbeitszeitverlängerung ablehnt, uns lieber keine Vorhaltungen über eventuelle Arbeitszeiten machen sollte?

    Hallo Michael!

    Wie wäre es, wenn Du Dich dort erkundigst, wo Du das Praktikum machen möchtest?

    Ferner reden wir von überschaubaren vier Wochen, in denen Du bei "ganztägiger" Anwesenheit sicherlich mehr Einblicke in das Schulwesen bekommst als andersherum.

    Welchen Stundenumfang Dein Praktikum haben muss, müsste wenn überhaupt auch eher durch die Studienordnung als durch die Schulen selbst geregelt sein.

    Die Schulen sind da in der Regel recht flexibel.

    Ach ja:
    Nehmen wir mal 8-13 und 9-16 Uhr - da reden wir von zwei Stunden pro Tag, die Du ggf. länger da bist als im Halbtagsbetrieb.
    Falls Du nicht den ganzen Tag dort sein willst, stellt sich die Frage, wieso Du dann an eine Gesamtschule mit Ganztagsbetrieb möchtest.

    Gruß
    Bolzbold

    Also wenn jemand für eine in meinen Augen kommerzielle Seite wirbt, auf der sich im Impressum jemand findet, dessen Name mit dem von Dir, Weinviertel, identisch ist, dann ist das wohl weniger uneigennützig als Werbung.

    Magst Du das erläutern?

    Edit: Sorry für die ursprünglich öffentliche Namensnennung meinerseits. Das gehörte sich nicht.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von silke111
    hallo,

    ich suche dringend die formulare, mit denen wir lehrer einspruch/ bzw. widerspruch gegen die kürzung des weihnachtsgeldes und die kostendämpungspauschale beim landesamt einlegen können.
    meine schulleitung findet sie nämlich nicht mehr.
    vielleicht hat es ja jemand von euch auf dem pc oder ist vbe-mitglied und würde es für mich dort downloaden und dann per email an mich schicken?

    wäre super nett!! :)

    Hast Du mal gegooglet?

    http://www.vlw-nrw.de/downloads/Weit…rspruch_KDP.pdf

    Gruß
    Bolzbold

    Herzchen

    Also ich würde auch die Karenzzeit nehmen.
    Und gerade die Mütter von Deinen Schülern sollten ja wohl Verständnis dafür aufbringen, wenn Dein Kind krank ist.
    Das sollten sie alle aus eigener Erfahrung kennen.

    Im Grunde ist es eine Frage, wem oder was Du Dich stärker verpflichtet fühlst und bei welcher der beiden Alternativen, eine Seite zu vernachlässigen, Du Dich schlechter/besser fühlen wirst.

    Ad hoc würde ich mich auch für mein Kind entscheiden.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von neleabels
    Nö. Ich möchte nicht nur einen Arbeitsplatz an der Schule, ich möchte auch eine Stechuhr. Denn nur Arbeit, die gezählt und bezahlt wird, wird auch respektiert!

    Nele

    Das stimmt.
    Wobei sich in Deutschland aber immer nur an der Arbeitszeit aufgehangen wird und nicht an der effektiven Qualität bzw. der Effizienz. Und DAS ist aus meiner Sicht ein viel größeres Problem.

    Es soll mir kein durchschnittlicher Büroangestellter ankommen und behaupten, er würde in den acht Stunden Arbeitszeit wirklich acht Stunden durchweg arbeiten und dabei noch qualitativ beständig hochwertige Arbeit bzw. entsprechende Ergebnisse abliefern.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo AK!

    Ich musste auch erst ein wenig suchen, hatte aber den Paragraphen noch halbwegs in Erinnerung.

    Schau mal hier nach:
    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/VVzAPO-SI.pdf

    Dort steht unter 6.6.2.:

    Zitat


    6.6.2 Häufige Verstöße gegen den richtigen Gebrauch der deutschen
    Sprache führen zur Absenkung der Note um bis zu einer Notenstufe.

    Das liegt also in Deinem Ermessen, jedoch ist es zulässig, aufgrund häufiger sprachlicher Verstöße die Note um eine Notenstufe abzusenken.

    Dasselbe wird in der aktuellen Version der KLP für die G8 auf Seite 58 erwähnt.
    Dort besteht aber auch die umgekehrte Möglichkeit - also dass bei exzellenter Sprache auch eine Anhebung der Note möglich ist.

    Gruß
    Bolzbold

    Ach ja:

    Die Streichung des Arbeitszimmers für Lehrer wurde zwar vom Finanzminister angeleiert, aber vom BGH bestätigt.
    Die Begründung des Urteils ist jedoch der Hammer.

    Das Hauptargument war, dass per definitionem der Arbeitsschwerpunkt des Lehrers in der Schule liege und somit die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers nicht mehr zutreffen.

    Mit Lebenswirklichkeit hat das nichts zu tun.

    Gruß
    Bolzbold

    Als ob es da um eine "echte" Auseinandersetzung mit der Problematik ginge...

    ...und selbst wenn der Artikel in dem Sinne sachlich richtig wäre, dann liegt die "Schuld" an diesem Problem doch weniger bei denen, die davon profitieren (also die inkompetenten Lehrer) sondern bei denen, die die Lehrerausbildung so gestalten, dass die "Nieten" trotz angeblicher oder erwiesener Inkompetenz diese erfolgreich durchlaufen. Es ist ja auch nicht so, dass diese Ausbildung komplett für die Tonne wäre.

    Meinetwegen können sie den Beamtenstatus abschaffen. Dann werden die Lehrer nur für den Staat nicht mehr bezahlbar. Oder es arbeiten eben noch mehr Affen als Lehrer, die man mit Erdnüssen bezahlen kann.

    Gruß
    Bolzbold

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