Beiträge von Bolzbold

    Zitat

    Original von MrsX
    Wie lange soll/ muss man Arztrechnungen und Kopien von Rezepten aufheben? Bzw. wie lange fordert die Beihilfe die evtl. noch nach?
    Oder anders: Ist es sinnvoll, Arztrechnungen aufzuheben (nach dem Motto: die Krone haben Sie aber erst erneuert, ich kanns beweisen!!!).
    Also, gebt mir bitte mal einen Rat, wovon ich mich guten Gewissens trennen kann. Rezeptkopien, die erstattet sind, doch auf alle Fälle, oder?

    Das las sich für mich vor allem wie eine Frage, ob man das wegen der Beihilfe noch aufbewahren soll und nicht, ob es noch andere Gründe gibt.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Mrs.X!

    Irre ich mich, oder steht auf dem Beihilfebescheid nicht für gewöhnlich drauf, wie lange man die Belege aufheben muss?

    Bei uns in NRW müssen wir bei ambulanten Behandlungen und Beihilfezahlungen von über 500 Euro sowie bei stationären Behandlungen von mehr als 1000 Euro Beihilfe die Belege drei Jahre lang aufbewahren.

    Im Zweifelsfall schaust Du mal auf der Homepage Deiner Beihilfestelle nach.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Nicolalla!

    Wenn Du die Ämter auf Bundesebene und auf Landesebene suchst, gibt es auf den Homepages der Bundesregierung sowie den 16 Landesregierungen in der Regel Strukturdiagramme bzw. Organisationsbäume, wo die einzelnen Ministerien und ihre Unterabteilungen aufgeführt sind. Dort findet man auch die Amtsleiter (Minister, Staatssekretäre, Ministerialdirigenten, Ministerialdirektoren etc.).

    Auf Parteiebene gibt es diese Organigramme ebenfalls.

    Du musst Dir also die Mühe machen, auf die entsprechenden Homepages zu gehen und entsprechend gezielt zu suchen.

    Selbst auf kommunaler Ebene gibt es so etwas für jede Stadt, sofern ihre Homepage halbwegs transparent ist.

    Gruß
    Bolzbold

    kaddl

    Der Nachweis, dass das so wortwörtlich schon woanders von einem Dritten verfasst wurde, reicht.
    Wer also Lektürehilfen auswendig lernt und sie in der Klausur als eigenständige Analyse bzw. als eigenes geistiges Gut verkaufen will, erstellt ein Plagiat. Es reicht also, wenn man nach der Klausur die Originalquelle findet. Dann ist es irrelevant, ob während der Klausur abgeschrieben wurde.

    Gruß
    Bolzbold

    Es geht mir weder um Kleinkrämerei beim Auswendiglernen (hier eben Ausdrücke oder Inhaltsanteile, die der Lehrer selbst vorschlägt bzw. vorgibt) noch um blöd gestellte Klausuren, bei denen dieses Auswendiglernen auch noch erfolgreich ist.
    Ich dachte eigentlich, dass das klar wäre. Im Gegenzug zur Newsgroup beziehe ich mich eben nicht auf solche nun wirklich alltäglichen und unverzichtbaren Dinge. (Wenn ich eine Mindmap mit Begriffen an die Tafel schreibe, dann wohl damit die Schüler eben diese Begriffe irgendwann auch verwenden. Wenn ich eine Analysestruktur vorgebe, dann wohl damit die Schüler selbige auch im Unterricht anwenden).

    Ich beziehe mich da eigentlich auf die Ansicht, dass die Wiedergabe von bereits existierendem Sprachmaterial (hier eine Lektürehilfe) aus meiner Sicht keine eigenständige sprachliche oder gedankliche Leistung ist sondern ein Plagiat.

    Ferner zeigt der Schüler ja auch nicht die von ihm erwarteten Kompetenzen (hier die eigenständige Analyse eines Textes) sondern allenfalls ein intensives Auswendiglernen mit nachfolgender wortgetreuer Reproduktion.

    Ich weiß nicht, ob man das dann auch noch positiv sanktionieren muss.

    Gruß
    Bolzbold

    Weil es gerade in einer Newsgroup auftauchte, wollte ich das mal hier zur Diskussion stellen:

    Was macht Ihr in Deutsch oder den Fremdsprachen, wenn Schüler in einer Analyseaufgabe oder in einer Interpretation eine wortgetreue Reproduktion einer Lektürehilfe schreiben?

    Wertet Ihr das normal?

    Wertet Ihr das als Täuschungsversuch (Plagiat inklusive)?

    Wie würdet Ihr damit umgehen, falls Ihr selbst einmal einen solchen Fall hättet?


    Bei mir im Geschichts-LK hat das eine Schülerin mal gemacht, wobei sie aus einem "Abiwissen"-Buch ganze Passagen (angeblich) auswendig gelernt hatte.
    Problem war: Sie schrieb ansonsten keinen Satz geradeaus, die Zeichensetzung war quasi nicht vorhanden, die Groß- und Kleinschreibung ebenfalls problematisch.
    Somit fiel also der auswendig gelernte Teil noch deutlicher auf, denn der war sprachlich natürlich nicht zu beanstanden.
    Ich habe diesen Teil nicht gewertet und nur das gewertet, was eindeutig von der Schülerin selbst stammte.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo!

    Ich verschiebe den Beitrag mal nach "Studium Lehramt", dort ist er besser aufgehoben.

    Zum Thema:

    In der Unter- und Mittelstufe wird bei uns in NRW eigentlich eher das britische Englisch mit gelegentlichen Verweisen auf Unterschiede des amerikanischen Englisch unterrichtet. In der 8. Klasse (nach der neunjährigen Sekundarstufe) kommt normalerweise das Thema USA und damit auch automatisch der Unterschied zwischen den Varianten.

    Was die Aussprache angeht, so hängt das auch immer vom Lehrer ab. Normalerweise wäre ja "received pronunciation" die Standardvariante - also eben kein "Southern British Standard".
    Es gibt aber auch Lehrer, die amerikanisches Englisch sprechen und damit den Schülern auch indirekt vorgeben. Die Schüler sind ohnehin meist mehr vom amerikanischen Englisch beeinflusst als vom britischen.

    In den Klausuren war es einmal üblich, sich für eine Variante zu entscheiden und das ganz am Anfang auch drüberzuschreiben. Das wurde damals auch angestrichen, wenn man dann eben die beiden Varianten vermischte. Wie das heute ist, hängt erneut vom Lehrer ab.
    Da es sich m.E. allenfalls um stilistische Fehler handelt und nicht um Grammatik- oder Rechtschreibfehler im eigentlichen Sinne, streiche ich so etwas auch nicht an.
    In den Bewertungsbögen für die zentrale Prüfung in NRW und für das Zentralabitur wird das auch nicht als Kriterium vermerkt. Es obliegt hier der Lehrkraft zu entscheiden, ob man für einen "Mischmasch" Punkte abzieht.

    Gruß
    Bolzbold

    alias

    Bist Du sicher, dass wenn man endgültig zweimal durch eine zweite Staatsprüfung für Lehrämter gefallen ist, man schlichtweg das Ref. irgendwann nochmal in einem anderen Lehramt nach entsprechendem Studium machen kann?
    Im Bewerbungsbogen fürs Ref. muss man doch angeben, ob man schon einmal Vorbereitungsdienst gemacht hat oder bereits endgültig nicht bestanden hat. Das bezieht sich meines Wissens nach nicht auf ein bestimmtes Lehramt. Somit würde die Bewerberin womöglich dann auch abgelehnt werden, wenn sie das entsprechend angibt.

    Das würde mich in der Tat wundern, wenn das so problemlos möglich wäre, einfach das Lehramt zu wechseln und dieselbe Prozedur dann nochmal zu durchlaufen.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo dacla!

    Keine Panik.
    Ich denke, dass bei vielen Schulen die Einladungen immer noch ganz herkömmlich auf dem Postweg verschickt werden. Du solltest also dieser Tage Post kriegen.

    Sollte es andererseits an allen Schulen, an denen Du Dich beworben hast, 10 bis 15 Bewerber mit besserer Ordnungsgruppe oder sonstigen "harten Kriterien" geben, dann würdest Du wohl leer ausgehen.

    Wie Du ja selbst durchklingen lässt, entscheiden sich manche Schulen heute, manche morgen.

    Insofern ruhig Blut. Wenn Du in zwei Tagen nichts hast, kannst Du immer noch Dir Sorgen machen.

    Gruß
    Bolzbold

    Nicolalla

    Also wenn wir nach den Maßstäben argumentieren, dass wir selbst uns an die Dinge halten sollten, die wir den Schülern vermitteln sollen, könntest Du sicherlich 95% des Kollegiums sofort entlassen.

    Pünktlichkeit, Freundlichkeit, Sachlichkeit, Aufrichtigkeit, Anständigkeit, Ordnung etc. sind Dinge, die wir von unseren Schülern erwarten, die wir aber jeder in sicherlich einigen Fällen nicht selbst einhalten können.

    Gerade jetzt, wo wir in NRW Kopfnoten vergeben müssen, wird das Ganze grotesk.

    Gruß
    Bolzbold

    Lieber gainsbourg!

    Dein Engagement für Deine Schwester in allen Ehren, aber das hier ist ein Lehrerforum, in dem nur Lehrer und solche, die es werden wollen, schreiben dürfen.
    Bitte eröffne denselben Thread doch bei schulthemen.de - dort wird Dir sicherlich jemand helfen.

    Der Thread wird geschlossen.

    Gruß
    Bolzbold

    Halten wir als Zwischenfazit einmal folgendes fest:

    1. Je nach Lehramt bzw. Laufbahn wird unterschiedlich bezahlt.
    2. Die Bezahlung richtet sich in der Regel nicht nach der tatsächlichen Arbeitsbelastung.
    3. Es gibt Unterschiede in den Belastungen sowohl von Fach zu Fach als auch von Schule zu Schule.

    Hier sollten wir in der Tat einmal in den Spiegel sehen und uns klarmachen, dass wir uns freiwillig (!) darauf eingelassen haben, weil wir Lehrer werden wollten.
    Die Bedingungen der Bezahlung ist öffentlich einsehbar und für jeden jederzeit abrufbar.

    Sich jetzt darüber zu beklagen bzw. eine Debatte über Arbeitsbelastung zu führen, ist m.E. nicht wirklich sinnvoll, weil es in der Tat in eine "Neiddebatte" abzudriften droht.

    Wer verdient am meisten / am wenigsten, bei wem ist die individuelle Situation am günstigsten / am ungerechtesten.

    Hilft uns das weiter?

    Nein. Es macht uns auf eine Weise für einen Nicht-Lehrer, der das liest, vollkommen lächerlich. Es mutet in der Tat an wie Jammern auf hohem Niveau. Es steht uns doch in der Tat frei, etwas anderes zu machen - niemand zwingt uns dazu Lehrer zu werden, wenn uns die Bedingungen nicht passen. Aber wer von uns bringt effektiv diese Konsequenz und den Mut dafür auf?
    Dann reicht die Sicherheit und das Gehalt auf einmal doch als Argument bzw. die Ungerechtigkeiten reichen nicht aus, als dass man sich umorientieren würde...

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von ellipirelli1980
    Ich setze mal eins drauf:
    Warum hängt die Höhe meines Gehaltes von meinem Wohnort in der BRD ab?
    Darüber könnte man nach 17 Jahren auch mal langsam nachdenken oder?!?

    Das hängt unter anderem auch (nicht ausschließlich aber auch!) von Angebot und Nachfrage ab. Die Lebenshaltungskosten im Osten sind darüber hinaus teilweise deutlich niedriger als im Westen.

    Zitat


    Warum verdienen Frauen im selben Beruf weniger als ihre männlichen Kollegen?
    Seit wann sind Frauen noch mal gleichgestellt!!!???!!!

    Für den öffentlichen Dienst ist das nicht von Bedeutung - da wird gleich bezahlt.

    Zitat


    Warum freut man sich anderswo über Weihnachtsgeld und manche gehen leer aus? Haben das sich die anderen nicht verdient????!!!!????
    Man sollte mal aus Spaß diese Fragen an die Sendung mit der Maus schicken. Vielleicht kapiert unsere Regierung dann, dass Gerechtigkeit in Sachen Geld einfach nicht mehr gegeben ist.
    Elli

    Ich gehe davon aus, dass das letzte Statement ein wenig ironisch gemeint war. Unsere Regierung hat mit Gerechtigkeit in Sachen Geld auf dem Arbeitsmarkt nämlich nichts zu tun. Wir haben etwas, das nennt sich Marktwirtschaft...

    Gruß
    Bolzbold

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