Beiträge von Bolzbold

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    marleneken schrieb am 19.01.2006 17:18:
    @ bolzbold

    du magst sicherlich recht haben, doch dann ist in diesem zusammenhang auch die frage erlaubt, wer denn all die anwälte, ärzte, dolmetscher... zu eben solchen zwecken besucht und "beobachtet"...
    O D E R ?

    marleneken

    Sorry, aber sind wir hier im Kindergarten frei nach dem Motto: "Wenn der das darf, darf ich das auch" bzw. "Wenn ich das tun soll, soll der das auch tun"?

    Die von Dir bezeichneten Berufsgruppen arbeiten meist in der freien Wirtschaft. Wenn sie nicht sauber arbeiten, verlieren sie Kunden, Patienten, Mandanten etc. oder werden - sofern sie Angestellte sind - gekündigt.
    Streng genommen evaluieren dort also die Kunden bzw. der Arbeitgeber die Qualität der Arbeit.

    So, und wieso soll das "unser" Arbeitgeber jetzt nicht tun dürfen?

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo!

    Den Schluss, den Du ziehst, kann man ziehen, muss man aber nicht.

    Die "Kontrolle" von Unterricht bzw. unangekündigte Besuche dienen der Qualitätssicherung bzw. zunächst einmal der Erhebung, ob die von der Landesregierung erwartete Qualität des Unterrichts vorhanden ist oder nicht.
    Niemand hat gesagt, dass deswegen alle bayrischen Lehrer schlecht sind (aber genauso gut kann niemand davon ausgehen, dass sie gut sind).

    Deine zugespitzte Frage spiegelt aber (nicht unbedingt bei Dir) eine Grundhaltung wieder - nämlich dass sich Lehrer ungerne beim Unterricht beobachten lassen. Man müsste sich fragen wieso. Falls der Unterricht gut ist, braucht man sich keine Sorgen zu machen, falls er das nicht ist, sollte man sich Sorgen machen und ggf. etwas daran ändern.

    Die Tatsache, dass man Lehrer (und Beamter) ist, macht einen nicht automatisch gut und schon gar nicht perfekt.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    drumm schrieb am 16.01.2006 18:21:
    Laut wissenschaftlichen Studien hätten die Schüler viel zu wenig Schlaf und die innere Uhr habe sich mittlerweile verschoben. Ein weiteres Argument: Die Kinder können so noch mit Ihren Eltern frühstücken.
    Drumm :)

    Das stimmt nur teilweise, was das gemeinsame Frühstücken angeht. In Deutschland beginnt der Arbeitstag eines Erwachsenen nicht notwendigerweise erst um 9 oder 10 Uhr, weil viele Menschen auch pendeln müssen.
    Bei mir (Eltern plus ein Bruder) war es früher so, dass wir alle gemeinsam das Haus verlassen haben, weil wir auch alle um diese Zeit los mussten, um zur Arbeit bzw. zur Schule zu kommen.
    Die Verschiebung hätte bei uns somit ein gemeinsames Frühstück verhindert bzw. ein Betreuungsproblem gebracht.

    Falls die Schule später begönne, würden Eltern, für die die jetzige Zeit OK wäre, mit selbigen obengenannten Argumenten den Vorschlag ablehnen.

    Einziger Vorteil wäre, dass die Schule auch später aufhören würde und somit bei entsprechendem Nachmittagsunterricht die Nachmittagsbetreuung auch ohne Ganztagsschule eventuell kein Problem mehr wäre. (Bzw. so hätte man dann automatisch je nachdem eine Ganztagsschule).

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Aktenklammer schrieb am 16.01.2006 16:59:
    Wieso???? Hast du deinen Unterricht etwas nicht so lang im Voraus minutiös geplant?? Du wirst ja wohl heute schon wissen, was du am 15. Februar tun wirst. Tzz, dann kann das ja mit den Schülern nichts werden.

    Mal im Ernst:

    Kann ein Elternteil eine Leistung seitens der Schule einklagen, die auf einem Missstand basiert, den die Schule von sich aus nicht zu vertreten hat?
    Wo wäre das Problem, wenn er das Hausaufgabenheft, dass die Tochter zu führen hat, täglich kontrolliert?

    Abgesehen davon würde er damit in der Tat einen Präzedenzfall sondergleichen schaffen, weil ich mir vorstellen könnte, dass man dann später versucht nicht gemachte Hausaufgaben damit zu "rechtfertigen", dass die Aufgaben ja nicht "ordnungsgemäß" per Fax oder Internet zugestellt wurden.

    Ja geht's noch???

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Aktenklammer schrieb am 16.01.2006 16:49:
    Das ganze spielt in NRW. Er bezieht sich wohl hierauf, also auf den Erlass, auf welche Stelle genau weiß ich nicht:

    http://www.bildungsportal.nrw.de etc. etc. (habe ich mir mal erlaubt zu kürzen (Bolzbold))

    Also diese Vorschrift ist meines Erachtens sogar ein zentrales Argument GEGEN die Forderung des Vaters.

    Zitat


    Da steht: Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und wirder zu ihm zurückführen. Hausaufgaben, die diese Bedingung nicht erfüllen, sind unzulässig.

    Somit kann der Vater das gar nicht fordern, weil so lange im voraus der Unterricht nicht auf die Stunde genau zu planen ist.

    Thema gegessen.

    Gruß
    Bolzbold

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    Enja schrieb am 15.01.2006 16:25:
    Eine einfache Frage. Darauf gab es eine einfache Antwort.

    Im Grunde ist doch alles klar. Da sind die Eltern natürlich verpflichtet, Anzeige zu erstatten. Freundlicherweise könnten sie vorher noch ein Gespräch mit der Schulleitung einfügen. Mehr aber bestimmt nicht. Heulen, Zähneklappern usw. machen keinen Sinn.

    Eine komplexere Antwort könnte man nur geben, wenn man mehr von dem Fall wüsste. Sie möchte nichts preisgeben. Also gut.

    Grüße Enja

    Danke Enja.
    Das war ein gutes Schlusswort. Falls also niemand mehr zur Sache an sich etwas zu sagen hat, würde ich empfehlen, diesen Thread zu schließen.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Biene72 schrieb am 11.01.2006 18:56:
    Hallo Bolzbold!
    Das ist eine komplexe Geschichte. Angefangen von nicht ausgeteilten Kopien an Kinder die krank waren, und wegen der fehlenden Kopien einen SU-Test (4.KLasse) verhauen haben, über mangelnde Aufsichtspflicht, weil ein Kind statt zum Sport nach Hause gegangen ist. (5. Std. SU und 6. STd. Sport, gleiche Lehrkraft, die das Fehlen im Sport nichteinmal bemerkt hat).
    Eine Werkstattarbeit, die nicht komplett war aus krankheitsgründen des Schülers. Kopien wurden aber nicht zur Verfügung gestellt, weil der 4.Klässler danach nicht gefragt hat....und und und. Insgesamt 3 Din A 4 Seiten....

    Gruß Biene72

    OK. Das ist eine Menge.

    Dennoch bleibe ich dabei: Wenn der Lehrkraft keine Versäumnisse in der Ausübung ihrer dienstlichen (!) Pflichten nachzuweisen sind, kann ihr nichts passieren.
    Sollte es in der Tat dienstliche Versäumnisse geben, so kann das Konsequenzen für das Gutachten des Schulleiters haben, anhand dessen ja unter anderem die Verbeamtung auf Lebenszeit ausgesprochen wird.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Biene72 schrieb am 11.01.2006 18:46:
    Hallo zusammen!
    Welche Konsequenzen hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde, wenn die Lehrekraft noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet ist, sondern mit befristetem Vertrag arbeitet?

    Gruß
    Biene72

    Ich würde mal sagen, dass das stark darauf ankommt, ob die Beschwerde begründet ist, durchkommt und ggf. zu disziplinarischen Konsequenzen führt.

    Sonst könnte ja jeder einen Beamten auf Probe mit der Androhung einer solchen Beschwerde unter Druck setzen oder erpressen.
    Worum geht es denn?

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    gremline schrieb am 10.01.2006 18:52:
    ok, bolzbold,

    meine kinder haben sich im deutschen englischunterricht regressiv entwickelt.

    "nein, mama, das darf ich noch nicht sagen, das haben wir noch nicht gelernt..."

    sie begannen sich für ihre aussprache zu schämen und sagten irgendwann tatsächlich "kloon" zu "clown", anstatt "klaun", weil sie das in d er schule so hörten.

    mich hat diese erfahrung erschüttert.

    OK, akzeptiert. Nur was hat das mit Defiziten der Lehrkraft zu tun?
    Ich entnehme Deinem Beispiel, dass Deine Kinder offenbar mehr Englisch konnten als im Unterricht vorausgesetzt wurde bzw. dass Du ihnen Dinge gezeigt hast, die sie im Unterricht noch nicht gelernt haben.

    Natürlich ist es einerseits schade, dass die Kinder hier etwas gedeckelt werden. Man sollte jedoch die gesamte Lerngruppe nicht außer Acht lassen. Es ist ja schön, wenn der Lehrer mit "fortgeschrittenem" Englisch etwas anfangen kann, wenn die Lerngruppe das jedoch nicht kann, dann ist das kontraproduktiv. (Was nicht heißt, dass man damit auch als Lehrkraft anders umgehen könnte).

    Was die Aussprache angeht, so hängt es je nach Alter der Lehrkraft davon ab, wie sie selbst Englisch gelernt hat bzw. Englisch unterrichten gelernt hat. Das ist nicht unbedingt eine Entschuldigung, jedoch gibt es "DIE" Aussprache nicht und es wird sich sicherlich ein (möglicherweise weniger bekannter Dialekt) finden lassen, wo das Wort "clown" so wie von Dir beschrieben ausgesprochen wird.

    Nur wie verbinden wir das jetzt mit den zuvor getroffenen Aussagen?

    Deine Kritik richtet sich an einen möglicherweise defizitären Englischunterricht und nicht an defizitäre Fremdsprachenkenntnisse der Lehrkraft.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    gremline schrieb am 08.01.2006 21:12:
    deine einschätzung, dass du zwar in der sprache defizite hast, fehler machst, aber dich trotzdem für kompetent hältst die "fremd"sprachenleistungen von schüler zu bewerten, irritiert mich offen gestanden, erschreckt mich vielleicht sogar.

    OK, probieren wir mal wieder etwas mehr Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen.

    Ein Fremdsprachenlehrer wird seltenst das (vor allem umgangssprachliche) Niveau eines Muttersprachlers erreichen können. Dafür gibt es genug wissenschaftliche Theorien und Studien über Spracherwerb, die das deutlich belegen.

    Selbst ein paar Fehler im Englischen zu machen spricht einem Lehrer fachlich längst nicht die Kompetenz ab, andere - in diesem Fall Schüler - hinsichtlich ihrer Kompetenz zu bewerten. Fehler sind schließlich Fehler und das bleiben sie auch unabhänig von sprachlichen Defiziten seitens der Lehrkraft.

    Deine Aussage, dass Dich das erschreckt, ist einerseits nachvollziehbar, andererseits müssten wir bei derart hart angelegten Kriterien nicht immer sofort sagen: "Wer frei von Sünde ist, der werfe den ersten Stein" oder "Wer im Glashaus sitzt...".
    Du siehst, wir kommen mit dieser ideologischen Diskussion nicht viel weiter.

    Ferner müsste man noch erläutern, ob Fehler automatisch Defizite sind. Das sind sie meines Erachtens nämlich nicht.
    Und die Kompetenz eines Englischlehrers - das lass Dir mal von einem solchen gesagt sein - richtet sich nur teilweise nach seinen Sprachkenntnissen. Ich habe kein Problem damit, auch mal ein Wort im Englischen nicht sofort zu wissen oder übersetzen zu können. Dafür gibt es Lexika.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich hätte da auch keine Rücksicht drauf genommen.
    Wenn das Mädel 10 Minuten vorher abgibt, dann ist das ein klarer Beleg dafür, dass die Verletzung nicht der Grund für die schlechte Leistung gewesen sein kann.

    Gruß
    Bolzbold

    P.S. Wenn Du sagst, dass die schlechte Note aufgrund des FQ zustande kam, dann ist ein verletzter Finger ohnehin keine Ausrede. Protest wäre allenfalls dann gerechtfertigt gewesen, wenn das Mädchen tatsächlich zu wenig Zeit gehabt hätte bzw. nicht fertig geworden wäre.
    Insofern kannst Du das sehr gelassen sehen.
    Da sollen ihre Eltern mal nicht ankommen und behaupten, ihr Kind habe nur aufgrund des verletzten Fingers so viele Fehler gemacht...

    Zitat

    Cherry schrieb am 05.01.2006 21:19:
    Noch mehr zum Nachdenken:
    Meine OMA wird 80

    ... und ich habe keine Ahnung, was ich bzw.
    was wir (meine Eltern und ich würden uns zusammen tun)
    Ihr schenken könnten.

    Hat von Euch einer vielleicht eine nette Idee???

    Über Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Besten Gruss,
    CHERRY

    Also ich habe meiner Großmutter zum 80. einen selbst geschriebenen Blues geschenkt, den ich dann vor versammelter Mannschaft gesungen habe. Natürlich habe ich dabei ihre Vita verarbeitet. Das war sehr lustig (alle Gäste haben später den Refrain mitgesungen) und sie hat sich wahnsinnig drüber gefreut.

    Solche persönlichen Sachen sind viel mehr wert als jedes andere (gekaufte) Geschenk.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Gaia schrieb am 06.01.2006 11:03:
    3) Alkohol und Drogen auf einer Klassenfahrt..... Ich habe schon mal im Schulgesetz nachgesehen, was das dazu sagt. Aber ist es das, was die Komission hören will?
    es wäre toll, wenn mir jemand weiter helfen könnte.
    Viele Grüße,
    Gaia

    Hier musst Du aufpassen, denn die Kommission will vermutlich nicht den Gesetzestext von Dir hören.
    Dass in der Sek I kein Alkohol und erst Recht keine Drogen erlaubt sind, versteht sich von selbst.
    Mir hat man die Frage gestellt, was ich tun würde, wenn sich am letzten Abend der Fahrt die Schüler einer Klasse 9 die Kante geben.
    Ich habe erst später die aus meiner Sicht beste Antwort gefunden.
    Natürlich muss man zuerst dafür Sorge tragen, dass alle Schüler auf ihre Zimmer und in ihre eigenen Betten kommen. Die Besoffennen müssen insofern im Auge behalten werden, weil sie eventuell eine Alkoholvergiftung haben könnten oder sich nicht mehr unter Kontrolle haben.
    Man sollte dann vernünftigere SchülerInnen zur Seite stellen, die ggf. Erbrochenes etc. aufwischen.
    Es macht in der Situation auch keinen Sinn Sanktionen zu verhängen - das würde ich nach der Rückkehr in Form eines Gesprächs mit Schulleitung, Klassenlehrer, Schüler und Eltern machen.

    (In anderen Worten: Die Gesetze helfen Dir in konkreten Situationen nicht weiter; er geht darum, wie Du Dich konkret verhältst).

    Gruß
    Bolzbold

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    leila schrieb am 04.01.2006 11:03:
    hallo reffi25,
    das problem ist wirklich nicht neu und mir geht es oft ähnlich wie dir. allerdings nehmen die dummen sprüche mit der zeit ab.
    mir hat zu hochphasen der sprücheklopperei ein satz, den mal jemand hier im forum gepostet hat, immer ganz gut geholfen: " intelligenz fängt bei der berufswahl an" :D

    lg leila

    Ja stimmt. Das habe ich von Meike falsch übernommen, soweit ich mich erinnere.
    Sie hat mich seinerzeit darauf hingewiesen, dass es "Intelligenz zeigt sich auch bei der Berufswahl" heißt. Sonst wären wir vor der Berufswahl demzufolge ja alles andere als intelligent gewesen.

    Nochmal zum Problem "hahaha":

    Falls da Sprüche kommen wie "viel Ferien", "viel Geld für wenig Arbeit", dann kannst Du das damit kontern, indem Du dann die Leute fragst, ob sie sich deshalb für das Märtyrertum entschieden haben.
    Frag sie, ob sie aufgrund ihres Berufsethos (und ihres vermeintlich höheren moralischen Niveaus) bewusst jeden anderen als den Lehrerberuf ergriffen haben und sich als Märtyrer für das System "wenig Geld für viel Arbeit" entschieden haben, weil sie eben nicht für viel Geld und Ferien wenig arbeiten wollen sondern für wenig Geld und nur 4 Wochen Urlaub viel mehr arbeiten wollen.

    Meistens verstummen die blöden Kommentare dann ganz schnell.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Aktenklammer schrieb am 04.01.2006 12:50:
    Ich hatte im Unterricht den Schülern angeschrieben, dass man zwischen reinen und unreinen Reimen unterscheiden kann. Bei den Endreimarten hatte ich ihnen Paarreim, Umarmender Reim etc. angeschrieben.

    In der Klassenarbeit lautete der Auftrag:

    "Nenne mit Hilfe von jeweils einem Beispiel aus dem Gedicht drei verschiedene Endreimarten"

    Nun haben einige Schüler neben dem Paar- und dem umarmenden Reim mir auch den unreinen Reim genannt. Was tun? Ich habe eigentlich vor, für diese Bezeichnung keinen Punkt zu geben. Wie seht ihr das?

    Gemäß Deiner Beschreibung gibt es aus meiner Sicht nichts daran auszusetzen, wenn Du dafür keinen Punkt gibst.

    Gruß
    Bolzbold

    Also mein Ref war mehr als nur erträglich. Es war eine intensive, arbeitsreiche Zeit mit Höhen und Tiefen, Erfolgen und Misserfolgen - alles in allem bin ich da seelisch völlig unbelastet raus.
    Das Einzige, mit dem ich immer noch etwas zu kämpfen habe (vgl. den Thread zum Thema, ob ich genug getan habe), ist, dass ich ständig meine zu wenig zu tun. (Ab wann es genug ist, lässt sich in unserem Beruf ja nur schwer taxieren, weil die Arbeit in dem Sinne nie endgültig getan ist).

    Gruß
    Bolzbold

    In diesem Zusammenhang sei noch einmal auf das Heft des Philologenverbandes verwiesen "Fit for Job" (so heißt es meiner Erinnerung nach), in dem alle gängigen Fragen aufgelistet sind.
    Das können sehr persönliche Fragen sein bis hin zu wirklich unsinnigen Fragen (Was sagt Ihnen der Namensgeber unserer Schule?).
    Dann gibt es Auswahlgespräche, in denen man auf die Persönlichkeit des Bewerbers eingeht, d.h. keine vorgefertigten Fragen, und es gibt solche, wo man von Anfang an weiß, dass man nur pro forma eingeladen wurde aufgrund der OG.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    tomislav schrieb am 02.01.2006 16:04:
    dann will ich auch mal all jenen die Daumen drücken, die tatsächlich eine Einladung bekommen haben. Bei uns an der Schule hat von den 4 Refis nur einer überhaupt eine Einladung erhalten. Wir anderen (mit teilweise 30 Bewerbungen) sind leer ausgegangen. Selbst der Kollege mit Mathe berichtet, dass teilweise bei Ordnungsgruppe 14 schon Schluss war! Bei Mathe! Vielleicht sollte man alle Jungreferendare doch schon frühzeitig darauf hinweisen, wie wichtig es ist, sich so früh wie möglich nach Vertretungen und anderen Auswegen umzusehen. Der Frust ist schon enorm hoch!

    Ja, und man sollte im Hinterkopf behalten, dass es bis zum Sommer zumindest in NRW ja noch zwei Ausschreibungstermine geben wird, so dass man jetzt nicht in Panik zu verfallen braucht.
    Der Vorteil dann ist, dass die meisten 1er Kandidaten ja schon vom Markt sind und dann auch die 2er und 3er Kandidaten zum Zuge kommen.

    Wie gesagt, ich hatte OG 28 - also nicht wirklich dolle - und geklappt hat es trotzdem.

    Gruß
    Bolzbold

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