Beiträge von Bolzbold

    Herzchen

    Also ich würde auch die Karenzzeit nehmen.
    Und gerade die Mütter von Deinen Schülern sollten ja wohl Verständnis dafür aufbringen, wenn Dein Kind krank ist.
    Das sollten sie alle aus eigener Erfahrung kennen.

    Im Grunde ist es eine Frage, wem oder was Du Dich stärker verpflichtet fühlst und bei welcher der beiden Alternativen, eine Seite zu vernachlässigen, Du Dich schlechter/besser fühlen wirst.

    Ad hoc würde ich mich auch für mein Kind entscheiden.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von neleabels
    Nö. Ich möchte nicht nur einen Arbeitsplatz an der Schule, ich möchte auch eine Stechuhr. Denn nur Arbeit, die gezählt und bezahlt wird, wird auch respektiert!

    Nele

    Das stimmt.
    Wobei sich in Deutschland aber immer nur an der Arbeitszeit aufgehangen wird und nicht an der effektiven Qualität bzw. der Effizienz. Und DAS ist aus meiner Sicht ein viel größeres Problem.

    Es soll mir kein durchschnittlicher Büroangestellter ankommen und behaupten, er würde in den acht Stunden Arbeitszeit wirklich acht Stunden durchweg arbeiten und dabei noch qualitativ beständig hochwertige Arbeit bzw. entsprechende Ergebnisse abliefern.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo AK!

    Ich musste auch erst ein wenig suchen, hatte aber den Paragraphen noch halbwegs in Erinnerung.

    Schau mal hier nach:
    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/VVzAPO-SI.pdf

    Dort steht unter 6.6.2.:

    Zitat


    6.6.2 Häufige Verstöße gegen den richtigen Gebrauch der deutschen
    Sprache führen zur Absenkung der Note um bis zu einer Notenstufe.

    Das liegt also in Deinem Ermessen, jedoch ist es zulässig, aufgrund häufiger sprachlicher Verstöße die Note um eine Notenstufe abzusenken.

    Dasselbe wird in der aktuellen Version der KLP für die G8 auf Seite 58 erwähnt.
    Dort besteht aber auch die umgekehrte Möglichkeit - also dass bei exzellenter Sprache auch eine Anhebung der Note möglich ist.

    Gruß
    Bolzbold

    Ach ja:

    Die Streichung des Arbeitszimmers für Lehrer wurde zwar vom Finanzminister angeleiert, aber vom BGH bestätigt.
    Die Begründung des Urteils ist jedoch der Hammer.

    Das Hauptargument war, dass per definitionem der Arbeitsschwerpunkt des Lehrers in der Schule liege und somit die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers nicht mehr zutreffen.

    Mit Lebenswirklichkeit hat das nichts zu tun.

    Gruß
    Bolzbold

    Als ob es da um eine "echte" Auseinandersetzung mit der Problematik ginge...

    ...und selbst wenn der Artikel in dem Sinne sachlich richtig wäre, dann liegt die "Schuld" an diesem Problem doch weniger bei denen, die davon profitieren (also die inkompetenten Lehrer) sondern bei denen, die die Lehrerausbildung so gestalten, dass die "Nieten" trotz angeblicher oder erwiesener Inkompetenz diese erfolgreich durchlaufen. Es ist ja auch nicht so, dass diese Ausbildung komplett für die Tonne wäre.

    Meinetwegen können sie den Beamtenstatus abschaffen. Dann werden die Lehrer nur für den Staat nicht mehr bezahlbar. Oder es arbeiten eben noch mehr Affen als Lehrer, die man mit Erdnüssen bezahlen kann.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich habe in meiner UPP einen Videoclip zeigen lassen. Um aber formale "Verstöße" von Anfang an zu vermeiden, habe ich meinen Hauptseminarleiter, der auch Prüfer in meiner UPP war, gefragt, was die rechtliche Komponente angeht. Er sah darin kein Problem.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Lotte!

    Irre ich mich, oder würde ein Blick in Deine Personalakte reichen, um das herauszubekommen?

    Meines Wissens haben Schulleiter Zugriff auf die Hauptpersonalakte.
    Näheres findest Du unter:

    http://www.phv-nw.de/inhalt/images/…vv_-_auszug.pdf

    Eine gute Figur gibst Du dann selbstredend nicht mehr ab.
    Inwieweit das Betrug ist, überlasse ich den juristisch versierteren Kollegen hier im Forum.

    Inwieweit man seinen Lebenslauf "beschönigen" soll, um auf dem Arbeitsmarkt bessere Karten zu haben, das bleibt unter moralischen Gesichtspunkten jedem selbst überlassen.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo -J- !

    Wenn Du noch Referendar bist, wird Deine Steuererklärung wohl recht schnell gehen, weil Du mit Sicherheit nicht wesentlich mehr als 500 oder 600 Euro an Lohnsteuer bezahlt hast.
    Mehr kannst Du demzufolge auch gar nicht wiederbekommen.

    Fangen wir mit dem PC an.

    Wenn der teurer als 400 Euro war - soviel kannst Du bei Einzelposten maximal pro Jahr abschreiben - kannst Du den Restbetrag in 2007 auch absetzen.

    Der C1-Schein und der Übungsleiterschein fallen unter Aufwendungen für die Ausbildung.

    Fahrtkosten, sofern berufsbedingt, kannst Du auch absetzen, allerdings momentan noch erst ab dem 20. Kilometer.

    Es ist richtig, dass wenn Du unter dem Freibetrag dessen, was Du verdienen darfst, liegst, Deine Eltern rückwirkend für 2007 einen Kindergeldanspruch erwirken können.
    Das hängt aber auch von Deinem Geburtsjahr ab, weil die Altersgrenze von 27 in zwei Stufen auf 25 herabgesetzt wird.
    Der Freibetrag liegt bei 7860 Euro, wobei das Bruttogehalt abzüglich der Werbungskostenpauschale von 920 Euro bemessen wird.

    Gruß
    Bolzbold

    Mikael

    Das kommt darauf an, ob es eine "muss"-Regelung ist oder eine "soll"-Regelung. Aus Letzterer zieht man schnell einen Rechtsanspruch, aber es ist eine "muss wenn kann"-Regelung, in anderen Worten kann der Schulleiter argumentieren, dass es eben nicht anders ging.

    Schau doch mal nach, wie das konkret bei Euch geregelt ist.

    EDIT:
    Hier eine Quelle.
    Das "Original" ist damit identisch.

    Quelle: http://www.schure.de/

    oder

    Quelle: Kultusministerium Niedersachsen

    Das riecht stark nach "muss wenn kann" - in anderen Worten kann die Schulleitung das wohl so machen, wenn die Teilzeitkräfte es ausdrücklich so wünschen. Wenn sie es nicht wünschen, kann die Schulleitung wohl immer noch mit guten Begründungen so agieren wie Du es beschrieben hast.

    Gruß
    Bolzbold

    @SuperLion

    Das wäre bei den Minuspunkten genau die Konstellation, die ich so unsinnig finde.
    Wenn Du für eine richtige Antwort - welcher Art auch immer sie sein mag - einen Pluspunkt gibst und für eine falsche Antwort einen Minuspunkt, dann zählen die falschen Antworten indirekt doppelt, weil bei 50% richtigen und 50% falschen Antworten die Punktzahl ja "null" wäre, was ja an sich einer "sechs" entsprechen würde. Rein leistungsmäßig wäre das aber nicht zu legitimieren.

    Wenn das nicht Deine Absicht ist, solltest Du nur richtig beantwortete Fragen mit Punkten versehen und die falschen eben mit null Punkten werten.
    Fehler auf diese Weise zu sanktionieren und damit den Wert der bei den anderen richtig beantworteten Aufgaben erzielten Leistung quasi aufzuheben kann nicht im Sinne pädagogischen Vorgehens sein.

    Gruß
    Bolzbold

    Dass rein statistisch bei Multiple-Choice-Tests auch Schüler ohne zu denken je nach Antwortmöglichkeiten bestimmte Mindestpunktzahlen erreichen, ist wohl nicht zu vermeiden.
    Ich würde anstelle von Minuspunkten dann meine Punkteskala und die entsprechenden Notenabstände "strenger" gestalten. Eine richtige Antwort ist eine richtige Antwort - egal wie sie zustande gekommen ist.

    Wenn wir vermeiden wollen, dass Schüler ohne zu denken an die Lösung kommen, dann sollten wir vielleicht eher das Testverfahren ändern.

    Wie wäre es mit dem Hinschreiben der richtigen Lösung anstelle von Ankreuzen? Ist im Extremfall auch nur ein Wort, und dennoch erfordert es ein gewisses Maß an "Können" und Vorbereitung.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich finde Minuspunkte unter dem Aspekt bedenklich, als dass eine falsche Antwort ja eine richtige zunichte machen würde, wenn es pro richtiger Antwort einen Punkt und pro falscher einen Minuspunkt gäbe.

    Hätte also ein Schüler 50% der Fragen richtig und setzten wir den Erwartungshorizont mit noch ausreichend bei 50% der Maximalpunktzahl an, dann käme er auf 0 Punkte - ungenügend. Das kann ja dann wohl nicht Sinn der Sache sein.

    Ausgehend von 20 Maximalpunkten hätten wir dann eine Bandbreite von -20 bis +20. Wie will man das denn dann vernünftig bewerten?

    Reicht es nicht, dass ein Schüler keine Punkte bekommt, wenn er eine Frage falsch beantwortet?
    Muss man ihm dann noch Minuspunkte geben und damit seine Leistung bei anderen Fragen quasi zunichte machen?

    Ich sehe darin weder einen fachlich noch einen pädagogisch legitimierten Sinn.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von buckeye
    Ich finde spickmich.de toll und finde es schade, dass ich noch nicht gespickt bin!

    Ich glaube, dass Schüler durchaus differenziert bewerten können, wenn sie selber ebenso behandelt (und bewertet) werden - gegenseitiger Respekt ist das Stichwort!

    Hm, möglicherweise hast Du den Thread nicht ganz von Anfang an gelesen. Die Hauptkritik an spickmich sind die Bewertungskriterien, die eine sachlich angemessene Bewertung bislang nicht ermöglicht haben - da hilft auch alle scheinbare Bewertungskompetenz der Schüler nichts.

    Was bei Dir durchklingt, ist folgendes:
    Wenn die Bewertung des Lehrers wie auch immer geartet ist, verdient er sie auch - immerhin ist das ja eine Sache auf Gegenseitigkeit.

    Soviel bei Dir zum Thema Differenzierung.

    Gruß
    Bolzbold

    Nun ja, unter dem Aspekt, dass eine solche Seite durchaus negative Konsequenzen für das Verhältnis zwischen Schülern und Lehrern haben kann und die Seite ja de facto entgegen ihrer Behauptungen nicht dem Dialog sondern eher der Konfrontation dient, kann ich die Begründung der französischen Justiz durchaus nachvollziehen.

    Interessant war aber, dass selbst Elternverbände gegen diese Seite waren.

    Vermutlich haben Lehrer in Frankreich eine andere gesellschaftliche Stellung und erfreuen sich so auch einer gewissen Wertschätzung und in diesem Fall auch der Unterstützung durch Elternverbände.

    Selbstkritisch muss sich jede Schule aber auch insofern an die Nase fassen, wenn sie eben kein verbindliches, transparentes Evaluationssystem hat bzw. praktiziert.
    Das Prinzip der freiwilligen Evaluation führt in der Regel dazu, dass die "guten" Lehrer sich evaluieren lassen - mit den entsprechend positiven Ergebnissen. Die "schlechten" Lehrer wissen für gewöhnlich um die Qualität ihres Unterrichts und geben sich nicht die Blöße zu evaluieren bzw. ziehen daraus nicht die entsprechenden Konsequenzen.

    Betrachtet man spickmich als Phänomen, dann prangert es die nicht vorhandene verbindliche Evaluation an Schulen an - auch wenn Lehrerbashing mittlerweile ja salonfähig geworden ist.

    Gruß
    Bolzbold

    Also bei uns ist das so, dass die Teilzeitkräfte auch nicht nach der Hälfte der Konferenz plötzlich gehen.
    Bei allen Konferenzen waren bis auf wenige Ausnahmen bisher immer auch alle Teilzeitkräfte anwesend.
    Wenn man nun aus welchem Grund auch immer keine Kinderbetreuung hat, dann kann man eben an der Konferenz nicht teilnehmen. Punkt. Das lapidar auf die Lehrkraft abzuwälzen ist in Puncto Personalmanagement wohl eher ungeschickt.

    Ferner sollte man einmal berücksichtigen, dass die Teilzeitkräfte ohnehin die A****karte gezogen haben, weil sie trotz eines möglichen freien Tages dennoch Springstunden haben und entsprechend vertreten müssen, weil sie zu allen außerunterrichtlichen, dienstlichen Veranstaltungen für gewöhnlich kommen (müssen bzw. sollen).
    Damit haben sie anteilig eine deutlich höhere Arbeitszeit im Vergleich zu den Vollzeitkräften - nur dass die Teilzeitkräfte im Vergleich dafür deutlich weniger Geld bekommen.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Nachteule
    Den direkten Weg über die einstellende Behörde möchte ich nicht gehen, da ich mir so vielleicht mehr verbaue als nötig. Wenn entschieden, wird bestimmt nicht umentschieden. Eine Entscheidung möchte ich erst unter möglichst positiv "gehellten" Bedingungen (z.B. positiver Zeugnisse) herbeiführen.

    Also, erstmal herzlichen Dank!

    Nun ja, was hast Du zu verlieren?

    Szenario A:
    Du bewirbst Dich mit dem aktuellen Führungszeugnis und wirst aufgrund der Vorstrafe nicht zum Ref. zugelassen. Dann müsstest Du ohnehin warten.
    Bei erneuter Bewerbung und einem nach der Löschung sauberen Zeugnis sollte das dann ja kein Problem sein.

    Szenario B:
    Du bewirbst Dich mit dem aktuellen Zeugnis und wirst - wider persönlichen Erwartens - zugelassen. Dann geht es sozusagen ohne Verzögerung weiter.

    Szenario C:
    Du versuchst es gar nicht erst, lässt die fünf Jahre verstreichen, verlierst ggf. Zeit - was machst Du alternativ? - und bewirbst Dich dann vermutlich erfolgreich.

    Wäre ich Du, würde ich mich bewerben - auch auf die Gefahr abgelehnt zu werden. Was hast Du zu verlieren? Im Zweifelsfall wäre das Ergebnis von Szenario A dann genauso wie das von Szenario C - nur dass Du zwischendurch eben eine Absage hast.
    Direkt aufgeben und ggf. notgedrungen die Zeit überbrücken würde ich erst dann, wenn es unbedingt sein muss.
    Bis jetzt steht das doch noch nicht fest.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass nach Löschung der Einträge im Führungszeugnis bei vorheriger vergeblicher Bewerbung dann immer noch "nein" gesagt wird. Die müssen sich ja an die aktuellen Daten halten und können so eigentlich nicht "nachtragend" sein.

    Gruß
    Bolzbold

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