ZitatOriginal von Nachteule
Ich weiss ja nun, was ein Führungszeugnis ist. Und ich weiss ja nun leider auch genau, dass ich wegen Vergehen im straßenverkehr vorbestraft bin.
Meine Frage ist: Ist es überhaupt möglich, eine unbefristete Anstellung als Lehrer in NRW zu bekommen, wenn man vorbestraft ist?
Gibt es solche Ausnahmen? Wenn ja, welche kennt ihr?
Hallo Nachteule!
Ich glaube, was wir wissen, zu wissen glauben oder von ähnlichen Fällen kennen, ist hier weniger von Belang.
Wenn Du Dich in NRW auf eine Stelle bewirbst, musst Du das Führungszeugnis einreichen. Wenn dann die Einträge wegen der Vorstrafe noch drin sind (vgl. alias Posting), dann wird Dir wohl die Bezirksregierung als einzige wirklich verlässliche Quelle sagen können, wie Deine Chancen stehen.
Gruß
Bolzbold
P.S. Was hast Du denn bitte so schlimmes angestellt - abgesehen von der Sache mit dem Versicherungsschutz?