Ne, dann hast du nicht das gefunden, was ich meine. Ehrlich, es widerstrebt mir, den Kram hier auch noch zu verlinken. Dass die fragliche Person überhaupt das Schulhaus gewechselt hat, ist dem Rektor zu verdanken, der mir wiederum persönlich bekannt ist. Wahrscheinlich hast du den BG-Lehrer aus dem Aargau gefunden, der eben noch nicht mal ein Berufsverbot kassiert hat, obwohl der Schüler minderjährig war. Ich bin mir doch sehr sicher, dass diese Fälle in Deutschland ganz anders behandelt worden wären. Korrigiere mich, wenn ich mich irre.
Antimon
Mir ging es nur um die Verlinkung eindeutiger Quellen zur Rechtslage. Die individuellen Fälle interessieren mich tatsächlich eher weniger. Daher brauchst Du mir den "Kram" auch nicht zu verlinken.
In Deutschland wäre man mit der Entlassung aus dem Dienst in der Tat schneller - das schrieb ich ja weiter oben. Meiner Erinnerung nach - die kann mich gleichwohl auch trügen - sind in allen Fällen, wo die Schülerin minderjährig war, die Lehrer entlassen worden. Von Fällen mit volljährigen Schülern hatte ich wenig bis gar nichts gelesen.
Am Rande:
Man muss hier wohl auch noch unterscheiden zwischen der strafrechtlichen und der beamtenrechtlichen Konsequenz - die können diametral auseinandergehen. Strafrechtlich mag eine Lehrkraft relativ unbescholten aus der Sache herauskommen - disziplinarrechtlich steht eine Entlassung aus dem Dienst einem "Freispruch" vor Gericht nicht entgegen. Das haben Gerichte in der Vergangenheit so geurteilt.