Beiträge von Bolzbold

    Ne, dann hast du nicht das gefunden, was ich meine. Ehrlich, es widerstrebt mir, den Kram hier auch noch zu verlinken. Dass die fragliche Person überhaupt das Schulhaus gewechselt hat, ist dem Rektor zu verdanken, der mir wiederum persönlich bekannt ist. Wahrscheinlich hast du den BG-Lehrer aus dem Aargau gefunden, der eben noch nicht mal ein Berufsverbot kassiert hat, obwohl der Schüler minderjährig war. Ich bin mir doch sehr sicher, dass diese Fälle in Deutschland ganz anders behandelt worden wären. Korrigiere mich, wenn ich mich irre.

    Antimon
    Mir ging es nur um die Verlinkung eindeutiger Quellen zur Rechtslage. Die individuellen Fälle interessieren mich tatsächlich eher weniger. Daher brauchst Du mir den "Kram" auch nicht zu verlinken.

    In Deutschland wäre man mit der Entlassung aus dem Dienst in der Tat schneller - das schrieb ich ja weiter oben. Meiner Erinnerung nach - die kann mich gleichwohl auch trügen - sind in allen Fällen, wo die Schülerin minderjährig war, die Lehrer entlassen worden. Von Fällen mit volljährigen Schülern hatte ich wenig bis gar nichts gelesen.

    Am Rande:
    Man muss hier wohl auch noch unterscheiden zwischen der strafrechtlichen und der beamtenrechtlichen Konsequenz - die können diametral auseinandergehen. Strafrechtlich mag eine Lehrkraft relativ unbescholten aus der Sache herauskommen - disziplinarrechtlich steht eine Entlassung aus dem Dienst einem "Freispruch" vor Gericht nicht entgegen. Das haben Gerichte in der Vergangenheit so geurteilt.

    Edit: Ich wiederhole mich noch mal: Ich persönlich finde die Vorgehensweise moralisch fragwürdig, in der Diskussion um einen konkreten Fall habe ich aber gelernt, dass ich an der Stelle mit meiner Moral ganz krass in der Minderheit bin. Um es noch etwas deutlicher zu formulieren: Man ist bei weitem eher dafür gekündigt, wenn man schlechten Unterricht gibt als hätte man mit einer volljährigen Schülerin was am Laufen.

    Ich habe Deine Ausführungen mitnichten angezweifelt sondern wollte selbst wissen bzw. in Erfahrung bringen, wie es in der Schweiz aussieht. Natürlich habe ich zu Volljährigen und dem Umfeld Schule nichts gefunden, weil - wie Du auch schreibst - das schweizerische StGB dazu nichts hergibt.

    Die medial Aufmerksamkeit erzeugenden Fälle habe ich in den Zeitungen gefunden, aber da waren die Schülerinnen ja allesamt unter 18.

    Ich habe selbst einmal gegoogelt und die "Standesregeln" für Lehrkräfte gefunden.

    LCH_Berufsleitbild_Standesregeln_2008.pdf

    Ich zitiere:

    "Sexuelle Handlungen mit Schülerinnen und Schülern sind selbst dann strengstens verboten, wenn dazu von Seiten der Kinder oder Jugendlichen eine Bereitschaft oder gar der Wunsch vorhanden ist oder scheint. Dies gilt auch bei Lernenden über dem gesetzlichen Schutzalter, wenn die pädagogische Beziehung durch eine Abhängigkeit der Lernenden und den Reife- bzw. Urteilsvorsprung ihrer Lehrperson charakterisiert ist."

    Art. 188 des Schweizer Strafrechts ist da in meinen Augen auch recht eindeutig.

    Ich zitiere:

    1. Wer mit ei­ner min­der­jäh­ri­gen Per­son von mehr als 16 Jah­ren, die von ihm durch ein Er­zie­hungs-, Be­treu­ungs- oder Ar­beits­ver­hält­nis oder auf an­de­re Wei­se ab­hän­gig ist, ei­ne se­xu­el­le Hand­lung vor­nimmt, in­dem er die­se Ab­hän­gig­keit aus­nützt, wer ei­ne sol­che Per­son un­ter Aus­nüt­zung ih­rer Ab­hän­gig­keit zu ei­ner se­xu­el­len Hand­lung ver­lei­tet, wird mit Frei­heits­s­tra­fe bis zu drei Jah­ren oder Geld­stra­fe be­straft.

    2. Ist die ver­letz­te Per­son mit dem Tä­ter ei­ne Ehe oder ei­ne ein­ge­tra­ge­ne Part­ner­schaft ein­ge­gan­gen, so kann die zu­stän­di­ge Be­hör­de von der Straf­ver­fol­gung, der Über­wei­sung an das Ge­richt oder der Be­stra­fung ab­se­hen.

    Ob man nun den Beteiligten empfehlen sollte zu heiraten, um die Wahrscheinlichkeit der Strafverfolgung zu verringern, lasse ich einmal offen...

    Tja. Das wäre es bei uns eben nicht. Gesetze basieren auf Moral, es ist doch interessant, wie unterschiedlich die sein kann. Ich muss gestehen, ich habe mich auch arg gewundert als ich irgendwann mal rausgefunden habe, wie gross der Unterschied an der Stelle ist. Sozialisiert bin ich offenbar auf was anderes, das hat Kolleginnen und Kollegen dann wiederum gewundert.

    Rein interessehalber: Hast Du dafür einen Link zu einschlägigen Rechtsquellen im schweizerischen Recht?

    Ist doch interessant, dass sich, gemäss der genannten Anekdoten, immer männliche Lehrkräfte in ihre Schülerinnen verlieben (Brigitte Macron mal aussen vor). Kennt ihr irgendeine Kollegin, die jemals etwas mit einem ehemaligen Schüler angefangen hätte?

    PS: Ihr erinnert euch auch an dem Femizid dieses Jahr, ein Lehrer, der seine Schülerin erstochen hat?

    Mädchen / Frauen interessieren sich oft für Männer, die älter sind als sie, weil sie dann erst die persönliche Reife haben, die Erstgenannte suchen. Warum jüngere Frauen / Mädchen für Männer interessant sind, dürfte ja hinlänglich bekannt sein. Selbst die Feuilletons der Qualitätsmedien sind voll von Erklärungen dafür.

    Hierzu vlt. etwas kontrovers: Zumindest das VG Meiningen hatte 2020 geurteilt, dass im Falle eines Professors, der sich an volljährige Studentinnen angenähert hatte, diese keine Schutzbefohlenen mehr sind. Einvernehmliche Sexualkontakte seien daher auch keine Dienstpflichtverstöße mehr. In dem Fall erfolgte allerdings dennoch eine vorübergehende Kürzung der Dienstbezüge, da der Professor planmäßig gehandelt hatte.

    Inwiefern die Frage der Volljährigkeit auch an Schulen eine Rolle bei der Bemessung der Schwere des Dienstpflichtverstoßes spielt, vermag ich gerade nicht einzuschätzen, könnte mir aber vorstellen, dass das relevant ist. Zumindest bei Schülern, die man selbst im Unterricht hat, ergibt sich so oder so ein unauflösbarer Interessenkonflikt, auch bei Volljährigen.

    Zumindest bei Minderjährigen haben die Verwaltungsgerichte bundeslandübergreifend in den letzten Jahren sehr klar geurteilt und die Entlassung aus dem Dienst durch die zuständige Behörde bestätigt. In vielen Fällen hatten die betroffenen Lehrkräfte im Anschluss an das Disziplinarverfahren Klage erhoben und auf die "Strafe" unterhalb der Entlassung gehofft.

    Wünschenswert wäre, wenn man SchülerInnen nicht als potenzielle "love interests" oder potenzielle SexualpartnerInnen erachten würde - soviel Professionalität darf man erwarten. Und man verliebt sich nicht ohne eigenes Zutun in eine/n SchülerIn.

    Für mich spricht absolut nichts dagegen, während der Schulzeit die Contenance zu halten und nach der Schulzeit den Kontakt zu vertiefen, denn warum sollte man gegenseitige Liebe verbieten. Während der Schulzeit allerdings hat sowas einfach nichts zu suchen, da sollten beide Parteien vernünftig bleiben. Es muss vor allem der Lehrkraft klar sein, welche Aufgaben sie gegenüber Schutzbefohlenen hat, ganz egal, wie ihre eigenen Gefühle sind.

    Damit habe ich auch ein Problem, denn was irgendwann zu gegenseitiger Liebe wächst, muss sich ja zunächst in diese Richtung entwickeln - und das kann während der Schulzeit eigentlich nur so passieren, indem man eben nicht die Contenance wahrt - auch wenn man den Kontakt nicht körperlich vertieft.

    Während ich zur Schule ging, gab es vier Lehrer, die mit ehemaligen Schülerinnen, die sie als Referendare beim Unterricht in der Oberstufe kennengelernt hatten, verheiratet waren. Der Altersunterschied war also deutlich unter zehn Jahren.

    Warum ist es ein Problem, wenn die sich so kennengelernt haben, aber keins, wenn das Kennenlernen außerhalb der Schule stattgefunden hätte?

    Weil Du nicht ausschließen kannst, dass das persönliche Verhältnis bereits während des schulischen Verhältnisses bestand. Auch wenn man seine Ex-Schülerin später heiratet, wäre es ein Missbrauch, wenn man während der gemeinsamen Schulzeit zusammenkam.

    Nun ja, der TE hat auf alle Fälle das erreicht, was er erreichen wollte. Vermutlich taucht er hier nicht mehr auf oder wird und als letztes Posting (vor der Sperre) verhöhnen.

    Vielleicht sollten wir hier nicht über zu viele Stöckchen springen, die uns hingehalten werden...

    Wie würdet ihr vorgehen, wenn beantragte Tagesordnungspunkte, die lt. Konferenzordnung Aufgabe der GLK sind, von der Schulleitung nicht aufgenommen werden? Vorweg: Der Personalrat setzt sich nicht dafür ein.

    Zu Beginn einer jeden Sitzung steht der Punkt "Ergänzung zur Tagesordnung". Sollten fristgerecht seitens der Lehrkräfte Tagesordnungspunkte genannt worden sein, die nicht aufgenommen wurden, muss das zu Beginn thematisiert werden und ggf. erwirkt werden, dass diese Punkte entweder aufgenommen oder auf der nächsten GLK thematisiert werden.

    Wollsocken80

    Wir werden hier aus Erfahrung immer hellhörig oder misstrauisch, wenn ein neuer User (oder eine Userin) im Erstbeitrag gleich mit einem kontroversen Thema daherkommt - allzu oft war das in der Vergangenheit so, dass damit provoziert werden sollte.

    Um es kurz zu machen:
    Als Lehrkraft muss man über solchen Dingen wie vermeintlichen oder echten Flirtversuchen stehen. Es muss gegenüber den SchülerInnen immer klar sein, dass das weder wirkt noch dazu geeignet ist, die Lehrkraft zu einer wie auch immer gearteten Reaktion zu provozieren.


    Gespräche würde ich nur bei objektiv nachweisbarem Fehlverhalten der Schülerin (oder des Schülers) und im Beisein von Zeugen führen - hier z.B. einer unangemessenen Nachricht auf den schulinternen Kommunikationsplattformen. Und selbst dann kann das Ganze ganz übel nach hinten losgehen, weil (hier) die Schülerin immer behaupten kann, dass Du ihre "Signale" falsch interpretiert hast. Dann hast Du ein echtes Problem. Bei solchen Gesprächen kannst Du in den meisten Fällen nur verlieren.

    Fazit:
    Ignorieren. Du darfst Dich unter keinen Umständen angreifbar machen. Was andere MitschülerInnen denken könnten, ist nicht Dein Problem - und die Noten anderer MitschülerInnen gehen die SchülerInnen nichts an.

    Du hattest gesagt du hast 5 Punkte bekommen . Das würde in NDS ja ein A sein, aber das gibt es hier ja nicht. Ist die NRW Beurteilung da doch anders als die in NDS, denn 5 Punkte werden dort ja offensichtlich verteilt. Dann kann man ja nicht 4 Punkte und B gleichsetzen

    Ja, bei meiner Beförderung nach A15 habe ich im Vorfeld fünf Punkte bekommen - das gab aber, wie ich erfahren habe, Diskussionen, weil ich nicht der einzige "Fünfer" war und man "oben" der Ansicht war, dass diese Bewertung nur die Ausnahme sein dürfe.

    Gerne spricht man hier von der 5%/10%-Quotelung für fünf bzw. vier Punkte. (Den Sinn oder Unsinn dieser pauschalen Vorgabe müssen wir ja nicht diskutieren...)

    Die Begründung dafür, dass Du kein "A" bekommen hast, dürfte faktisch identisch sein. Bei meiner Revision zum stv. SL habe ich keine fünf Punkte mehr gemacht - im Rückmeldegespräch wurde hier gesagt, dass fünf Punkte eine "Eins Plus mit Sternchen" wären - SO gut war ich dann eben schlichtweg nicht. Es waren "nur" vier Punkte - das war meine Mindesterwartung an mich selbst - und die hatte ich erfüllt. Damit gab es für mich dementsprechend auch keine Selbstzweifel, ob ich für das Amt geeignet wäre.

    Nun ja, letztlich kann uns das Wurscht sein. Der TE hat die Wahl - er "muss" eine Entscheidung treffen und wird dann mit den Folgen eben dieser Entscheidung leben müssen. Die Einstellung vom Frosch hierzu finde ich sehr erfrischend und auch im Kern sicherlich zielführender als die Bewerbung zurückzuziehen. Aber gut - ich denke, hier sind wir argumentativ jetzt auch durch.

    Exakt. Die Dinger gibt es nämlich auch mit Whiteboard links und rechts dran. Zum Einklappen und somit beidseitig beschreibbar.

    Eine Landeshauptstadt hat alle ihre Schulen mit den Dingern ausgestattet. So luxuriös das auch sein mag, werden die Dinger wahlweise als Whiteboard oder als Präsentationsmonitor verwendet. Für den weiteren Mehrwert der Geräte muss so viel dran herumgefummelt werden, dass man sich das aus Zeitgründen dann schenkt.

    Naja es geht mir darum, dass ich das selbst vor mir nicht vertreten kann. Es wird offenbar vom Schulleiter erwartet in der Methodik Alternativen zu diskutieren. Das habe ich nicht gemacht (auch im Referendariat wurde das übrigens nie verlangt) und halte davon auch nicht viel. daraus folgt für mich, ich bin nicht der richtige, auch wenn unter der Beurteilung steht „übertrifft die Erwartungen in besonderem Maß“.

    OK. Dann zieh die Bewerbung zurück und gut ist. Wenn das wirklich Deine Überzeugung ist, brauchst Du das hier in diesem Forum nicht weiter zu diskutieren. Triff Deine Entscheidung und gut ist.

    Sei mir nicht böse, aber für mich klingt das ein bisschen wie ein Schrei nach Aufmerksamkeit.

    Ob Du geeignet bist oder nicht, können wir als Außenstehende nicht beurteilen. Wenn Du zu dem Ergebnis kommst, dass Du aufgrund eines "Defizits" in Deinem Beurteilungsverfahren nicht mehr als Fachgruppenleitung infrage kommst, dann solltest Du die Bewerbung zurückziehen.

    Gleichwohl sollte die Performanz am Beurteilungstag nicht das einzige Entscheidungskriterium dafür sein, ob man diese Zusatzaufgabe nun übernimmt oder nicht. Das Gesamturteil würde eine Beförderung ermöglichen.

    Vermutlich siehst Du Dich und Deine Kompetenzen ja auch nicht als statisch an, sprich: an dem erwähnten Kritikpunkt kann man arbeiten.

    Wenn wir das einmal auf andere Positionen im Schuldienst erweitern, dann wissen wir alle, dass die SeminarausbilderInnen auch nicht alle selbst perfekt unterrichten können, geschweige dies gut vermitteln können - und dennoch sind sie in diesen Positionen und sind, ungeachtet möglicher Selbstzweifel (oder Selbstüberschätzung), zu dem Ergebnis gekommen, dass sie in diesem Arbeitsfeld trotzdem gut aufgehoben sind. Das sollte natürlich nicht der Maßstab sein, aber den legst Du ja auch offenkundig nicht bei Dir an.

    Es gibt hier und da Wege, trotz endgültig nicht bestandenen Referendariats im Schuldienst zu landen.
    Eine entfernte Freundin von mir hatte seinerzeit den Vorbereitungsdienst in NRW für die berufsbildenden Schulen endgültig nicht bestanden und ist dann später nach RLP gegangen, da sie dort zunächst als Vertretungskraft arbeiten konnte. Dort war es möglich, über eine Prüfung die formale Lehrerlaubnis für die Schule, an der sie unterrichtete, zu erhalten.

    Es empfiehlt sich, hier die "Sonderregelungen", die je nach Bundesland variieren können, genau zu studieren.

    Klar ist natürlich, dass man in der Regel bei endgültig nicht bestandenem Vorbereitungsdienst nicht irgendwann an der ursprünglichen Schulform als reguläre Lehrkraft inkl. Verbeamtung arbeiten wird.

    Hallo,

    ich bekomme demnächst Nachwuchs und würde gern zwei Monate Elternzeit nehmen. Die Personalstelle hat mir mitgeteilt, dass ein Teil der Elternzeit in die Ferien fallen soll. Mich würde interessieren, ob das üblich ist oder reine Willkür? Wie denkt ihr darüber?

    Danke

    Das ist so nicht richtig. Die Ferien dürfen lediglich nicht exklusiv ausgespart werden - das wurde in der Vergangenheit als rechtsmissbräuchlich erachtet. Ungeachtet dessen würden bei längerer Elternzeit bestimmte Zeiten ganz natürlich in die Ferien fallen - das ist also an sich nichts ungewöhnliches.

Werbung