Beiträge von Bolzbold

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    Bablin schrieb am 24.01.2006 13:10:
    Ich vermute stark, der Junge kann in die 7. Klasse wechseln, wenn er das jetzt tut. am Schuljahrsende, ohne Versetzung, könnte er die 7. Klasse wiederholen müssen - oder gerät womöglich schon an den Rand der Schulpflichtzeit.

    Bablin

    Das vermute ich auch. Es ist also keine böse Absicht der Schule sondern eine für eine halbwegs kontinuierliche Schullaufbahn sinnvolle Entscheidung.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo AK!

    Bei 10 bis 12 Stunden bekommst Du definitiv weniger als das Ref-Gehalt und legst Dich ggf. auf zu viele Tage fest, um noch ein anderes, besseres Angebot anzunehmen.

    Das Ref.-Gehalt erreichst Du erst bei ca. 16 Stunden, insofern ist das ein zweischneidiges Schwert. Klar, es ist besser als nichts. Aber es könnte zu wenig sein und Dich ggf. für weitere bessere Angebote blockieren.

    Blöde Situation. Ich wüsste da ad hoc auch nicht, wie ich mich entscheiden würde.

    Gruß
    Bolzbold

    Nun, wenn Du sachlich gesehen keinen Fehler gemacht hast, solltest Du ihr das sagen.
    Problematisch ist es, wenn Du zwischen AE und BE ständig wechselst. Das könnte sie Dir im Zweifelsfall noch ankreiden.
    Ansonsten argumentierst Du eben mit Wörterbuch.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Amy schrieb am 21.01.2006 19:54:
    sonnet 130 unterrichte ich in meiner nächsten englischstunde in einem 13er GK. wir haben schon drei sonnets besprochen und mir fällt einfach nichts besonderes/neues (ins moderne englisch übertragen, lückengedichte ausfüllen, weiterschreiben, herrkömmliche analyse) mehr ein...
    sicherlich haben einige von euch das gedicht schon mal gemacht und können mir nen tip geben...
    danke für eure hilfe!
    amy

    Wie wäre es mit einem Rekonstruktionsverfahren?

    Die Schüler erhalten die Verse halbiert und müssen das Gedicht rekonstruieren. Dabei setzen sie sich ja auch ganz besonders intensiv mit dem Inhalt auseinander. Später kann man dann fragen, welche Frau denn dort dargestellt wird und wieso Shakespeare das tut. (Kritik am elisabethanischen Schönheitsideal).

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo carla!

    Ich habe seit kurzem auch wieder eine Beziehung und die Dame wohnt 100km weit weg. Natürlich ist es "nur" eine Stunde Fahrt, aber das ist unter der Woche nur selten drin, weil sie einen normalen 8 Stunden Tag hat und ich eben Lehrer bin. Auch am WE ist das nicht immer einfach, aber irgendwie kriegen wir das hin.

    Eine funktionierende Beziehung hält das problemlos aus.

    Kopf hoch!

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    marleneken schrieb am 19.01.2006 18:18:
    gratuliere zur einhelligen meinung, meine herren (?)!
    vielleicht sollte man vor dem geschrei beachten, dass es
    nach wie vor auch jede menge nicht verbeamteter lehrer gibt, die im angestelltenstatus ebenso vom land bezahlt werden,
    wie halt die erwähnten berufsgruppen auch!

    Ja, und? Auch dort ist das Land der Arbeitgeber, der das Recht hat, sich der Qualität seiner Mitarbeiter zu versichern. Soll der Status das ausschlaggebende Kriterium für die "Kontrolle" sein?

    Zitat


    desweiteren ist der anteil der verbeamteten vertreter in der jurisprudenz eben nicht verschwindend gering...

    Sofern Du Dich auf Staatsanwälte und Richter beziehst, magst Du Recht haben. Du hast aber Anwälte angeführt - und die sind meines Wissens nach überwiegend selbstständig oder angestellt.

    Zitat


    all deine weiteren "lustigen" sätze zu meiner meinung, die du offensichtlich trotz der zitierens nicht richtig gelesen hast , bolzbold, werde ich nicht kommentieren.

    Immerhin erlaube ich mir hinsichtlich Deiner Argumentationsfähigkeit KEIN Urteil...

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    marleneken schrieb am 19.01.2006 17:18:
    @ bolzbold

    du magst sicherlich recht haben, doch dann ist in diesem zusammenhang auch die frage erlaubt, wer denn all die anwälte, ärzte, dolmetscher... zu eben solchen zwecken besucht und "beobachtet"...
    O D E R ?

    marleneken

    Sorry, aber sind wir hier im Kindergarten frei nach dem Motto: "Wenn der das darf, darf ich das auch" bzw. "Wenn ich das tun soll, soll der das auch tun"?

    Die von Dir bezeichneten Berufsgruppen arbeiten meist in der freien Wirtschaft. Wenn sie nicht sauber arbeiten, verlieren sie Kunden, Patienten, Mandanten etc. oder werden - sofern sie Angestellte sind - gekündigt.
    Streng genommen evaluieren dort also die Kunden bzw. der Arbeitgeber die Qualität der Arbeit.

    So, und wieso soll das "unser" Arbeitgeber jetzt nicht tun dürfen?

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo!

    Den Schluss, den Du ziehst, kann man ziehen, muss man aber nicht.

    Die "Kontrolle" von Unterricht bzw. unangekündigte Besuche dienen der Qualitätssicherung bzw. zunächst einmal der Erhebung, ob die von der Landesregierung erwartete Qualität des Unterrichts vorhanden ist oder nicht.
    Niemand hat gesagt, dass deswegen alle bayrischen Lehrer schlecht sind (aber genauso gut kann niemand davon ausgehen, dass sie gut sind).

    Deine zugespitzte Frage spiegelt aber (nicht unbedingt bei Dir) eine Grundhaltung wieder - nämlich dass sich Lehrer ungerne beim Unterricht beobachten lassen. Man müsste sich fragen wieso. Falls der Unterricht gut ist, braucht man sich keine Sorgen zu machen, falls er das nicht ist, sollte man sich Sorgen machen und ggf. etwas daran ändern.

    Die Tatsache, dass man Lehrer (und Beamter) ist, macht einen nicht automatisch gut und schon gar nicht perfekt.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    drumm schrieb am 16.01.2006 18:21:
    Laut wissenschaftlichen Studien hätten die Schüler viel zu wenig Schlaf und die innere Uhr habe sich mittlerweile verschoben. Ein weiteres Argument: Die Kinder können so noch mit Ihren Eltern frühstücken.
    Drumm :)

    Das stimmt nur teilweise, was das gemeinsame Frühstücken angeht. In Deutschland beginnt der Arbeitstag eines Erwachsenen nicht notwendigerweise erst um 9 oder 10 Uhr, weil viele Menschen auch pendeln müssen.
    Bei mir (Eltern plus ein Bruder) war es früher so, dass wir alle gemeinsam das Haus verlassen haben, weil wir auch alle um diese Zeit los mussten, um zur Arbeit bzw. zur Schule zu kommen.
    Die Verschiebung hätte bei uns somit ein gemeinsames Frühstück verhindert bzw. ein Betreuungsproblem gebracht.

    Falls die Schule später begönne, würden Eltern, für die die jetzige Zeit OK wäre, mit selbigen obengenannten Argumenten den Vorschlag ablehnen.

    Einziger Vorteil wäre, dass die Schule auch später aufhören würde und somit bei entsprechendem Nachmittagsunterricht die Nachmittagsbetreuung auch ohne Ganztagsschule eventuell kein Problem mehr wäre. (Bzw. so hätte man dann automatisch je nachdem eine Ganztagsschule).

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Aktenklammer schrieb am 16.01.2006 16:59:
    Wieso???? Hast du deinen Unterricht etwas nicht so lang im Voraus minutiös geplant?? Du wirst ja wohl heute schon wissen, was du am 15. Februar tun wirst. Tzz, dann kann das ja mit den Schülern nichts werden.

    Mal im Ernst:

    Kann ein Elternteil eine Leistung seitens der Schule einklagen, die auf einem Missstand basiert, den die Schule von sich aus nicht zu vertreten hat?
    Wo wäre das Problem, wenn er das Hausaufgabenheft, dass die Tochter zu führen hat, täglich kontrolliert?

    Abgesehen davon würde er damit in der Tat einen Präzedenzfall sondergleichen schaffen, weil ich mir vorstellen könnte, dass man dann später versucht nicht gemachte Hausaufgaben damit zu "rechtfertigen", dass die Aufgaben ja nicht "ordnungsgemäß" per Fax oder Internet zugestellt wurden.

    Ja geht's noch???

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Aktenklammer schrieb am 16.01.2006 16:49:
    Das ganze spielt in NRW. Er bezieht sich wohl hierauf, also auf den Erlass, auf welche Stelle genau weiß ich nicht:

    http://www.bildungsportal.nrw.de etc. etc. (habe ich mir mal erlaubt zu kürzen (Bolzbold))

    Also diese Vorschrift ist meines Erachtens sogar ein zentrales Argument GEGEN die Forderung des Vaters.

    Zitat


    Da steht: Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und wirder zu ihm zurückführen. Hausaufgaben, die diese Bedingung nicht erfüllen, sind unzulässig.

    Somit kann der Vater das gar nicht fordern, weil so lange im voraus der Unterricht nicht auf die Stunde genau zu planen ist.

    Thema gegessen.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Enja schrieb am 15.01.2006 16:25:
    Eine einfache Frage. Darauf gab es eine einfache Antwort.

    Im Grunde ist doch alles klar. Da sind die Eltern natürlich verpflichtet, Anzeige zu erstatten. Freundlicherweise könnten sie vorher noch ein Gespräch mit der Schulleitung einfügen. Mehr aber bestimmt nicht. Heulen, Zähneklappern usw. machen keinen Sinn.

    Eine komplexere Antwort könnte man nur geben, wenn man mehr von dem Fall wüsste. Sie möchte nichts preisgeben. Also gut.

    Grüße Enja

    Danke Enja.
    Das war ein gutes Schlusswort. Falls also niemand mehr zur Sache an sich etwas zu sagen hat, würde ich empfehlen, diesen Thread zu schließen.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Biene72 schrieb am 11.01.2006 18:56:
    Hallo Bolzbold!
    Das ist eine komplexe Geschichte. Angefangen von nicht ausgeteilten Kopien an Kinder die krank waren, und wegen der fehlenden Kopien einen SU-Test (4.KLasse) verhauen haben, über mangelnde Aufsichtspflicht, weil ein Kind statt zum Sport nach Hause gegangen ist. (5. Std. SU und 6. STd. Sport, gleiche Lehrkraft, die das Fehlen im Sport nichteinmal bemerkt hat).
    Eine Werkstattarbeit, die nicht komplett war aus krankheitsgründen des Schülers. Kopien wurden aber nicht zur Verfügung gestellt, weil der 4.Klässler danach nicht gefragt hat....und und und. Insgesamt 3 Din A 4 Seiten....

    Gruß Biene72

    OK. Das ist eine Menge.

    Dennoch bleibe ich dabei: Wenn der Lehrkraft keine Versäumnisse in der Ausübung ihrer dienstlichen (!) Pflichten nachzuweisen sind, kann ihr nichts passieren.
    Sollte es in der Tat dienstliche Versäumnisse geben, so kann das Konsequenzen für das Gutachten des Schulleiters haben, anhand dessen ja unter anderem die Verbeamtung auf Lebenszeit ausgesprochen wird.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Biene72 schrieb am 11.01.2006 18:46:
    Hallo zusammen!
    Welche Konsequenzen hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde, wenn die Lehrekraft noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet ist, sondern mit befristetem Vertrag arbeitet?

    Gruß
    Biene72

    Ich würde mal sagen, dass das stark darauf ankommt, ob die Beschwerde begründet ist, durchkommt und ggf. zu disziplinarischen Konsequenzen führt.

    Sonst könnte ja jeder einen Beamten auf Probe mit der Androhung einer solchen Beschwerde unter Druck setzen oder erpressen.
    Worum geht es denn?

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    gremline schrieb am 10.01.2006 18:52:
    ok, bolzbold,

    meine kinder haben sich im deutschen englischunterricht regressiv entwickelt.

    "nein, mama, das darf ich noch nicht sagen, das haben wir noch nicht gelernt..."

    sie begannen sich für ihre aussprache zu schämen und sagten irgendwann tatsächlich "kloon" zu "clown", anstatt "klaun", weil sie das in d er schule so hörten.

    mich hat diese erfahrung erschüttert.

    OK, akzeptiert. Nur was hat das mit Defiziten der Lehrkraft zu tun?
    Ich entnehme Deinem Beispiel, dass Deine Kinder offenbar mehr Englisch konnten als im Unterricht vorausgesetzt wurde bzw. dass Du ihnen Dinge gezeigt hast, die sie im Unterricht noch nicht gelernt haben.

    Natürlich ist es einerseits schade, dass die Kinder hier etwas gedeckelt werden. Man sollte jedoch die gesamte Lerngruppe nicht außer Acht lassen. Es ist ja schön, wenn der Lehrer mit "fortgeschrittenem" Englisch etwas anfangen kann, wenn die Lerngruppe das jedoch nicht kann, dann ist das kontraproduktiv. (Was nicht heißt, dass man damit auch als Lehrkraft anders umgehen könnte).

    Was die Aussprache angeht, so hängt es je nach Alter der Lehrkraft davon ab, wie sie selbst Englisch gelernt hat bzw. Englisch unterrichten gelernt hat. Das ist nicht unbedingt eine Entschuldigung, jedoch gibt es "DIE" Aussprache nicht und es wird sich sicherlich ein (möglicherweise weniger bekannter Dialekt) finden lassen, wo das Wort "clown" so wie von Dir beschrieben ausgesprochen wird.

    Nur wie verbinden wir das jetzt mit den zuvor getroffenen Aussagen?

    Deine Kritik richtet sich an einen möglicherweise defizitären Englischunterricht und nicht an defizitäre Fremdsprachenkenntnisse der Lehrkraft.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    gremline schrieb am 08.01.2006 21:12:
    deine einschätzung, dass du zwar in der sprache defizite hast, fehler machst, aber dich trotzdem für kompetent hältst die "fremd"sprachenleistungen von schüler zu bewerten, irritiert mich offen gestanden, erschreckt mich vielleicht sogar.

    OK, probieren wir mal wieder etwas mehr Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen.

    Ein Fremdsprachenlehrer wird seltenst das (vor allem umgangssprachliche) Niveau eines Muttersprachlers erreichen können. Dafür gibt es genug wissenschaftliche Theorien und Studien über Spracherwerb, die das deutlich belegen.

    Selbst ein paar Fehler im Englischen zu machen spricht einem Lehrer fachlich längst nicht die Kompetenz ab, andere - in diesem Fall Schüler - hinsichtlich ihrer Kompetenz zu bewerten. Fehler sind schließlich Fehler und das bleiben sie auch unabhänig von sprachlichen Defiziten seitens der Lehrkraft.

    Deine Aussage, dass Dich das erschreckt, ist einerseits nachvollziehbar, andererseits müssten wir bei derart hart angelegten Kriterien nicht immer sofort sagen: "Wer frei von Sünde ist, der werfe den ersten Stein" oder "Wer im Glashaus sitzt...".
    Du siehst, wir kommen mit dieser ideologischen Diskussion nicht viel weiter.

    Ferner müsste man noch erläutern, ob Fehler automatisch Defizite sind. Das sind sie meines Erachtens nämlich nicht.
    Und die Kompetenz eines Englischlehrers - das lass Dir mal von einem solchen gesagt sein - richtet sich nur teilweise nach seinen Sprachkenntnissen. Ich habe kein Problem damit, auch mal ein Wort im Englischen nicht sofort zu wissen oder übersetzen zu können. Dafür gibt es Lexika.

    Gruß
    Bolzbold

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