Beiträge von Bolzbold

    Zitat

    Dalyna schrieb am 05.09.2005 10:04:
    Nach den verschiedenen Vorgegensweisen würde ich auch mal an der Uni nachfragen. Bei mir war es so, daß ich mich jetzt zwar "offiziell" zum Ende des Semesters exmatrikuliert habe, hätte mich aber auch einfach nicht rückmelden können, wenn ich es recht bedenke. Denn eigentlich müßte ich wohl schon am Tag der Vereidigung exmatrikuliert sein, oder? Meine tritt aber erst Ende September in Kraft und die Schule beginnt ja schon Mitte September...

    Liebe Grüße,

    Dalyna

    Ich habe nach dem Erststudium noch ein Erweiterungsstudium draufgepackt - war vorher in Bonn und bin dann nach Köln. Ich war nicht automatisch mit der letzten Prüfung exmatrikuliert. Die Exmatrikulation, sofern sie nicht von der Uni vorgenommen wird, wirkt ohnehin laut Begleitschreiben erst zum Semesterende.
    Ich brauchte aber beispielsweise die Exmatrikulationsbescheinigung, um mich dann in Köln einzuschreiben.
    Es ist zumindest in NRW nicht richtig, dass man am Tag der Vereidigung exmatrikuliert sein muss. Ich war noch eingeschrieben, weil ich parallel zum Ref noch 2 Semester studiert und dann parallel zum 2. Staatsexamen meine Erweiterungsprüfung gemacht habe. Geht also alles.
    Natürlich habe ich mich nochmal beim Seminar erkundigt und die hatten auch keine Bedenken - sagten mir halt nur, dass sie auf meine "Nebentätigkeiten" keine Rücksicht nehmen würden.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Titania schrieb am 07.09.2005 21:11:
    Kann mir jemand weiterhelfen? Ich komme entweder gar nicht in den Chatroom, oder fliege gleich beim ersten Text raus. Ich bin bei AOL (gibt immer Probleme, ich weiß). Es funktioniert weder angemeldet noch als Gast. Dabei möchte ich so gern mitreden.

    Ah, DAS erklärt einiges. Hmm, da müsste doch irgendwo eine Anleitung für den Chat sein...
    ...aber ich sag es mal den anderen Teilnehmern, damit sie wissen, was Sache ist.

    Zitat

    max287 schrieb am 06.09.2005 20:18:
    danke. dann hab ich ja mal eine orientierung. bringt einem der wehrdienst in nrw einen bonus? habe dazu nix gefunden...

    Die Ordnungsgruppen errechnen sich aus den Sek II Noten Deines 1. und 2. Staatsexamens, wobei beide 50:50 gerechnet werden - nur das zählt.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    max287 schrieb am 06.09.2005 19:32:
    duddel,
    hab i ooch schon gesehn. ich meinte ja ein paar beispiele für ordnungsgruppen von hier schreibenden nrw`lern zu lesen, fachkombi egal-

    So, hier ist ein NRWler. Und meine Ordnungsgruppe war 28 oder so - in anderen Worten habe ich mich also nicht gerade mit Ruhm bekleckert (und die 1,5 aus der Erweiterungsprüfung Musik zählte leider nicht mit).
    Dennoch habe ich im zweiten Bewerbungsverfahren (also nicht zum Februar aber zum 22. August) eine volle Stelle bekommen. Was will ich also mehr?

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo liebe Poster in dieser Rubrik!

    Ich möchte mich Euch kurz als einer der drei Moderatoren vorstellen. Ich bin selbst Lehrer an einem Gymnasium in NRW, habe die Fächer Englisch, Geschichte, Politik (beides auch bilingual) und Musik.
    Neben der Schule habe ich durch ehrenamtliche Tätigkeiten sowie die Arbeit in einem Internat Erfahrungen im Umgang mit Schülern aber auch Eltern gesammelt und ein Verständnis für beide Seiten entwickelt.
    Ich bin jemand, der gerne hinter die Kulissen schaut und sich auch die andere Seite der Medaille ansieht, bevor er sich ein Urteil bildet. Daher kann es vorkommen, dass ich unvermittelt kritische Fragen stelle oder manche Tatsachen hinterfrage.
    Dies soll aber der gepflegten Diskussion und Auseinandersetzung in diesem Forum dienen und ich hoffe, dass ich außer "Verwaltungstätigkeiten" nicht weiter einzugreifen brauche.

    Auf ein friedliches Posten und MITeinander von Eltern, Lehrern und Schülern.

    Gruß
    Bolzbold

    Aaaaaaalso:

    Die Zeitleiste kannst Du entweder auf einem Pappkarton anbringen oder aber Du nimmst DinA2 Papier, das sollte groß genug sein. Was den Maßstab angeht, so ist es m.E. nicht so wichtig, die Einheiten penibel genau durchzuhalten. Schau Dir mal in Geschichte und Geschehen oder anderen Werken die Zeitstrahlen an. Die verändern alle den Maßstab in Richtig Gegenwart hin. Die Änderungen könntest Du aber farblich kennzeichnen, in dem einzelne Abschnitte mit Anfangs- und Endzeit markiert und farblich abgehoben werden.

    Die Frage ist aber eine andere:
    Du sprichst von problemlösendem Unterricht. Also ich kenne nur den problemorientierten Unterricht, den Du vermutlich meinst. (Es geht im Geschichtsunterricht ja nicht darum, Probleme zu lösen sondern sich ihnen zu widmen und sie zu diskutieren. Schließlich lassen sich Probleme der Vergangenheit heute nicht mehr lösen).
    Was wäre für Dich das problemorientierte Thema? Was wäre eine problemorientierte Fragestellung?

    Angesichts der knapp bemessenen Stunden für den GU würde ich außerdem überlegen, ob ich für den Zeitstrahl bzw. den Zeitbegriff wirklich mehrere Stunden einplanen würde.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo!

    Die Frage wäre, welche Alternativen zur Klassenfahrt bestünden. Eine Klassenfahrt kann ja auch die Klasse noch einmal auf ganz andere Art zusammenschweißen. Wäre Deine Tochter dann nicht dabei, wäre sie außen vor - spätestens in Gesprächen über die Klassenfahrt.

    Als Elternteil mitzufahren wäre sicherlich eine grundsätzlich mögliche Alternative, hebt das eigene Kind aber möglicherweise positiv oder negativ heraus.

    Vielleicht kann man Deiner Tochter die Fahrt schmackhaft machen, indem man ihr sagt, dass das sicherlich ganz toll werden wird, wenn sie mit ihren Freundinnen zusammen in einem Zimmer schlafen kann und man sich dann abends noch lange Geschichten erzählen kann.

    Es hört sich einfach an, aber versuche die positiven Aspekte der Fahrt für Dein Kind hervorzuheben, so dass sich Deine Tochter möglicherweise dann doch darauf freut.

    Möglicherweise gibt es ja auch noch andere Eltern bzw. MitschülerInnen mit demselben "Problem" - hier könnte man einmal vorsichtig nachfragen und sich austauschen.

    Gruß
    Bolzbold

    Moin!

    Leppy hat mich gestern im Chat gefragt, ob ich die Aufgabe eines Mods für den Eltern-Lehrer-Bereich übernehmen wolle.
    Grundsätzlich kann ich mir das vorstellen. Vorausgesetzt, man(n) will mich dafür auch haben.

    Gruß
    Bolzbold

    Das kann ich nur unterstreichen.

    Zum einen muss man sich bei Leo quasi registrieren und die erfoderlichen Unterlagen an die Bezirksregierung schicken, in deren Bereich man sich vorzugsweise bewirbt - wenn es hart auf hart kommt, ist es halt die nächstgelegene.
    Bei der Bewerbung auf schulscharfe Stellen muss man sich zum einen bei der Schule bewerben und zum anderen bei Leo noch angeben, dass man sich an den entsprechenden Schulen beworben hat.
    Das Examenszeugnis gibt es erst am letzten Tag des Refs. Man kann sich aber einen Notennachweis beim Seminar geben lassen, den gibt es in der Regel deutlich früher und den sollte man dann noch an die Schulen nachschicken, an denen man sich beworben hat, damit die gegebenenfalls von Hand die Ordnungsgruppen festlegen können. Die werden entgegen den Aussagen des Seminars oder der BezReg nämlich nicht immer an die Schulen übermittelt (habe ich bei einer Bewerbung von der Schulleiterin gesagt bekommen).

    Gruß
    Bolzbold

    Also wegen 400 Euro wirst Du sicherlich nicht geköpft werden. Vielleicht kannst Du die Sachen weiterverkaufen. Und wenn Du das von Deinem eigenen Geld gekauft hast, kann er wohl kaum sauer sein.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Birgit.

    Also ich bin natürlich noch nicht so lange dabei wie Du, aber ich glaube, ich kann Dir zumindest eine von mehreren Antworten auf Deine Frage geben.
    Lass diese Gefühle zu, denn sie sind menschlich und zeigen, dass Du kein Eisklotz bist. Natürlich wäre es erstrebenswert von morgens bis abends absolut selbstkontrolliert zu sein, aber wir sind keine Maschinen und schon gar nicht perfekt.
    Manchmal hilft es auch, sich innerlich etwas zu distanzieren und die ganze Geschichte mit Schule und Co. nicht ganz so ernst zu nehmen, wie sie sich manchmal darstellt.

    Kopf hoch, diese Phase wird auch vorbei gehen.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Nell schrieb am 29.08.2005 18:39:
    Hallo!

    Ich suche dringend die genaue Aussage des Jugendschutzgesetzes zu Hand, die besagt, wann ein Kind welcher Altersgruppe zuhause sein muß, bzw. wie lange es ohne Eltern unterwegs sein darf (vor allem außerhalb von Gaststätten). Irgendwie kann ich dazu nichts finden.

    Hi!

    Das mag jetzt vielleicht etwas arrogant klingen, aber wenn Du bei google das Wort "Jugendschutzgesetz" eingibst, kriegst Du unter anderem das hier:

    [URL=http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSF…roperty=pdf.pdf]http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSF…roperty=pdf.pdf[/URL]

    So, und wieso findest Du das jetzt nicht?

    Gruß
    Bolzbold

Werbung