ZitatDalyna schrieb am 05.09.2005 10:04:
Nach den verschiedenen Vorgegensweisen würde ich auch mal an der Uni nachfragen. Bei mir war es so, daß ich mich jetzt zwar "offiziell" zum Ende des Semesters exmatrikuliert habe, hätte mich aber auch einfach nicht rückmelden können, wenn ich es recht bedenke. Denn eigentlich müßte ich wohl schon am Tag der Vereidigung exmatrikuliert sein, oder? Meine tritt aber erst Ende September in Kraft und die Schule beginnt ja schon Mitte September...Liebe Grüße,
Dalyna
Ich habe nach dem Erststudium noch ein Erweiterungsstudium draufgepackt - war vorher in Bonn und bin dann nach Köln. Ich war nicht automatisch mit der letzten Prüfung exmatrikuliert. Die Exmatrikulation, sofern sie nicht von der Uni vorgenommen wird, wirkt ohnehin laut Begleitschreiben erst zum Semesterende.
Ich brauchte aber beispielsweise die Exmatrikulationsbescheinigung, um mich dann in Köln einzuschreiben.
Es ist zumindest in NRW nicht richtig, dass man am Tag der Vereidigung exmatrikuliert sein muss. Ich war noch eingeschrieben, weil ich parallel zum Ref noch 2 Semester studiert und dann parallel zum 2. Staatsexamen meine Erweiterungsprüfung gemacht habe. Geht also alles.
Natürlich habe ich mich nochmal beim Seminar erkundigt und die hatten auch keine Bedenken - sagten mir halt nur, dass sie auf meine "Nebentätigkeiten" keine Rücksicht nehmen würden.
Gruß
Bolzbold