Zitathallo,
auch in unserem seminar ist es diesmal zu kuriosesten noten bei den prüfungengekommen. von einem kollegen weiß ich, dass es nur sinn macht, bzw. die aussicht auf erfolg gegeben ist, gegen die prüfung einspruch einzulegen, wenn es formale fehler gegeben hat. gut ist auch, wenn die abstimmung für die noten nicht einstimmig ausgefallen ist. ansonsten hat man wohl eher schlechte karten. eine krähe hackt der anderen wohl kein auge aus...ich habe auch widerspruch gegen meine stexarveit eingelegt, jedoch geht der ganze papierkram erst los, wenn ich mein zeugnis ende januar bekommen habe...
schnuppe
Hi!
Ich würde auch zumindest den Umstand in Erwägung ziehen, dass die UPPs in der Tat nicht so toll waren. Da ich mit meiner Kommission super Erfahrungen gemacht habe, tu ich mich schwer darin, an eine Verschwörung o.ä. zu glauben.
Und wenn das Urteil nicht einstimmig ist, entscheidet nunmal der Vorsitzende. Ich hatte da insofern Glück, als dass sich meine Kommission einig war...
...ich tu mich ebenfalls schwer damit, pauschal davon auszugehen, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt - wenn das Ergebnis einstimmig war, gibt es daran nichts zu rütteln.
Nur so am Rande...
Gruß
Bolzbold




