Beiträge von Bolzbold

    Der Hinweis ist weniger sinnfrei als Du denkst.

    Ohne den UserInnen hier falsche Informationen unterstellen zu wollen, müssten alle Aussagen, die hier getroffen werden, mit den entsprechenden Verweisen aus den Verordnungen belegt werden, damit sie überhaupt ansatzweise valide sind.
    Daher ist der Hinweis, das selbst zu recherchieren, weniger belehrend als viel mehr pragmatisch-effizient zu erachten, weil Du nur so an belastbare Informationen kommst.

    Für NRW sind das § 48 Abs. 2 SchulG, §§ 6 Abs. 2 und 3 APO SI und § 13 Abs. 1 APO-GOSt.

    Links hierzu unter:

    BASS 2023/2024 - 1-1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) (schul-welt.de)

    13-21 Nr. 1.1 Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I) (schul-welt.de)
    BASS 2023/2024 - 13-32 Nr. 3.1 Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) (schul-welt.de)

    Hierzu auch noch exemplarisch ein Link zum Kernlehrplan Englisch:
    3417_Englisch (nrw.de) (vgl. S. 40ff.)

    Wenn Dir jetzt hier jemand scheibt, dass in NRW immer 50/50 gilt, dann stimmt das zumindest für die Sek I nicht. Hier ist die Vorgabe bewusst schwammig. Eine "angemessene Berücksichtigung" bei 30/70 oder ähnlichem erscheint mir hingegen eher weniger "angemessen". Hierfür gibt es wiederum Fachkonferenzbeschlüsse.

    Wie Du siehst, ist es mit einer Zeile nicht getan...

    Für diese Deine Arbeit empfiehlt es sich in der Tat, sich die Verordnungen selbst anzusehen. Das braucht Zeit und Fleiß - in meiner Zeit in der Behörde habe ich das mehrmals machen dürfen, weil meine Vorgesetzten die direkten Vergleiche benötigten. Man kann sich dann die Verordnungen auch auf dem Rechner nach Bundesland speichern, so dass man sie später immer wiederfindet.

    In meiner Willkommensklasse habe ich 4 Schüler während der Pause drinnen gelassen, während die anderen draußen waren. Nach dem Unterricht stellte ich fest, dass mir und anderen Schülern Geld fehlte. Es kam zu tumultartigen Szenen, da alle 4 Schüler beschuldigt wurden, sich jedoch vehement dagegen wehrten und einer Durchsuchung nicht zustimmten.

    Du darfst nicht durchsuchen. Und warum sollten die Schüler einer solchen Durchsuchung zustimmen?

    Lektion aus der Sache:
    Lasse niemals Wertsachen im Raum - das bringen wir doch auch unseren SchülerInnen bei.
    Da nur ein Anfangsverdacht besteht und nicht klar ist, ob während der Pause noch andere Menschen den Raum betreten haben, dürfte das im Nachhinein nicht mehr aufzuklären sein.

    Hier das Merkblatt für NRW.
    information_zur_annahme_von_belohnungen_und_geschenken_im_schulbereich.pdf (schulministerium.nrw)

    Ein Schokoriegel geht somit in Ordnung.

    Wieso muss da etwas Sonderbares vorgehen? Das ist relativ normal.

    Das kann man auch objektivieren, weil nun einmal der überwiegende Anteil der Sexualstraftaten von Männern (z.T. auch gegenüber anderen Männern) begangen werden.

    Umgekehrt begibt man sich damit als Mann schnell in Gefahr, wenn man nicht ausreichend Distanz (räumlich wie vom Verhalten her) wahrt.

    Da gebe ich dir recht. Ich habe die Formulierung gewählt, weil im Beitrag von von Bolzbold von " [...]gezielt in den Ausschnitt zu starren" die Rede war.

    Also ich würde das als aufdringlich empfinden. Ob das jetzt besser ist oder nicht, würde da - für mich - erstmal keine Rolle spielen. Man kann während eines Gesprächs auch einfach mal anderswohin schauen (und damit meine ich nicht auf den Körper/in den Ausschnitt). In der Regel macht man das doch auch oder schaust du Gesprächspartnern die ganze Zeit "überdeutlich" in die Augen?

    Vielen Dank dafür, dass Du das Problem des persönlichen Empfindens noch einmal auf ganz natürliche Art und Weise demonstriert hast. (Wahlweise war es auch die berüchtigte Goldwaage.) Überdeutlich in die Augen schauen heißt weder starren, noch dass ich meinen Blick verharren lasse - bedarf das wirklich einer Erläuterung??? Die Entwicklung dieser Diskussion zeigt, dass so oder so das passiert, was hier auch passiert ist. Sei es, dass man bestimmte Verben recht eng auffasst, sei es, dass man sich an dem orientiert, was nicht ausdrücklich gesagt wurde.

    Ich fahre mit meinem Verhalten diesbezüglich gut. Das reicht mir.

    Naja, alle Anweisungen zu ignorieren ist vielleicht eine schlechte Idee.

    Aber du hast recht: Schulleiter sind nicht Gott (also: nicht immer ;) ) und können auch abgeschossen werden.

    Aber bei Konflikten mit einem oder mehreren Kollegen heißt es in der Regel: der Schulleiter bleibt.

    Da gibt es ein "Positivbeispiel", das sich an einer Schule im Dreieck MG/AC/D zugetragen hat. Wo genau, sage ich nicht. Aber dort wurde die Schulleitung ausgewechselt.

    Im Zuge der #metoo Debatte und der sexuellen Übergriffe internationaler wie deutscher prominenter Persönlichkeiten ist hier die Sensibilität deutlich gestiegen. Ich würde soweit gehen und sagen "Gott sei Dank."

    Was Fossi beschreibt, war damals auch schon mindestens disziplinarrechtlich justiziabel, wenn nicht sogar im Rahmen des Strafrecht - nur dass viele Mädchen und Frauen damals geschwiegen haben oder die damals noch von Männern dominierte Rechtsprechung das Ganze als Kavaliersdelikt erachtet hatte und es so gar nicht zu Ermittlungen oder gar einer Verurteilung kam.

    Problematisch ist die Frage, wessen Einschätzung denn maßgeblich ist. Reicht die subjektive Einschätzung des "Opfers" - beispielsweise dann, wenn ein Mann gar nicht die Absicht hatte, den Abstand zu klein zu halten oder gezielt in den Ausschnitt zu starren und es lediglich so von dem Mädchen/der Frau empfunden wurde?

    Falls dies der Maßstab sein sollte, haben wir künftig ein weiteres dickes Problem neben dem bereits existierenden Problem, dass Männer sich mitunter distanzlos verhalten.

    Ich habe mir angewöhnt, Schülerinnen überdeutlich in die Augen zu gucken, wenn ich mit ihnen spreche, um klarzumachen, dass mich alles ab Unterkante Kinn abwärts nicht interessiert. Gleichzeitig versuche ich, wo immer möglich, einen entsprechenden Abstand zu halten - gleichwohl zu allen SchülerInnen, weil ich es selbst nicht mag, wenn man sich zu sehr auf die Pelle rückt.

    Man kann nur jeder männlichen Lehrkraft hier raten, sich überkorrekt zu verhalten, um hier entsprechenden Vorwürfen vorzubeugen. Wenn dann andere SchülerInnen bezeugen können, dass die Lehrkraft sich entsprechend verhalten hat, dürfte das Ganze schnell aufzuklären sein.

    Falls das nur eine Frage nach dem Prozedere gewesen sein sollte, hast Du ja jetzt Antworten erhalten.
    Falls Du Dir darüber Gedanken machen solltest, möglichst bald SchulleiterIn zu werden, empfehle ich Dir eine Reflexion Deiner Motive.

    Bei uns in NRW erfolgte das "gezwungenermaßen" über die Fortbildung der Schulleitungsqualifikation (SLQ). Diese hat mir sehr geholfen und mich darin bestärkt, diesen Weg in die Schulleitung erst einmal nicht zu gehen.

    Ich könnte mir vorstellen, dass Meike hier am besten informiert sein dürfte.

    Gleichwohl genügt ein Blick in die Ausschreibungen und die zwingenden Voraussetzungen, um Deine Frage in Grundzügen zu beantworten.
    Nehmen wir einmal diese hier:
    Stellensuche Land Hessen - Stellendetail

    Dort wird auch auf diesen Erlass verwiesen.

    01_2018.pdf (hessisches-amtsblatt.de)


    Du sollst ja eine entsprechende Vorerfahrung mitbringen, die Du als A14er im gymnasialen Schuldienst oft nicht haben kannst. (Natürlich gibt es Ausnahmen.)
    Ein A15er (oder eine A15erIn) hat in der Regel diese Vorerfahrung und auch schon etwas Führungserfahrung gesammelt. Die Frage wäre, was eine/n A14erIn besser für eine Schulleitungsstelle qualifiziert, so dass diese Person dann den Vorzug erhalten kann.

    In der Regel sind ja die Ämter nacheinander zu durchlaufen, so dass man von A14 nicht mal eben nach A16 springen kann. Allerdings gibt es ja auch in Hessen Probleme bei der Besetzung von Schulleitungsstellen, so dass es denkbar ist, dass man hier seitens der zuständigen Behörde flexibler ist.

    Die 16 Kultusministerien gehören abgeschafft und ein einheitliches Schulsystem mit verbindlichen zu überprüfenden Lernständen muss her.

    SuS, die noch in der siebten Klasse Schwierigkeiten mit dem kleinen Einmaleins haben oder immernoch in der neunten Klasse lesen wie Drittklässler, sollten nicht von Klasse zu Klasse durchgeschleift werden.

    Genau das passiert, es wird immer ein Auge zugedrückt und alle Jubeljahre werden die Anforderungen gesenkt.

    Dazu bräuchte es eine Grundgesetzänderung - und diese müsste mit Zweidrittelmehrheit durch den Bundestag und durch den Bundesrat. Das halte ich für faktisch ausgeschlossen.

    Warum sollte das so sein? Schon allein aus Fürsorgegründen würde ich als SL der übergeordneten Behörde mitteilen, dass hier anscheinend aus gesundheitlichen Gründen keine Vollzeitstelle erfüllt werden kann. Hier kann eine Teildienstunfähigkeit für beide Seiten absolut perfekt sein.

    Das müsste die SL a) wissen und b) im Anschluss daran konsequent handeln.

    Das müsste dann schon so laufen, dass zufällig eine signifikante Zahl an Tarifbeschäftigten die Abschlussklassen unterrichtet.
    Und es müsste für die Beamten aus Solidarität selbstverständlich sein, nur die Aufsicht zu führen.

    Gleichwohl kommt man dann schon in Gewissenskonflikte, weil die SchülerInnen im Extremfall dann eben doch die Leidtragenden sind. Und hier geht es zur Abwechslung einmal nicht um die strahlenden Kinderaugen sondern um die Verantwortung dafür, dass die SchülerInnen ordentlich auf ihre Abschlüsse vorbereitet werden.

    Taktisch gesehen sind die Tarifbeschäftigten im Nachteil, weil sie faktisch AußenseiterInnen sind und sich der Ärger im Falle eines Streiks während der Prüfungsphasen letztlich bei ihnen entlädt. Das dürften auch die Gewerkschaften wissen...

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