Alles anzeigenAch, echt jetzt? Das wusste ich nach fast 20 Jahren als Lehrer gar nicht...
Mein Gott, ist es echt so schwer, statt ziemlich sinnfreier Hinweise einfach kurz mit wenig Worten zu schreiben:
BW Geschichte 60%
oder so ähnlich?
Ich fühle mich hier mitten im Teich der zwanghaft belehrenden, die offenbar meinen, mich in irgendeiner Form darauf aufmerksam machen zu müssen, dass ich es auch selber irgendwie herausbekommen könnte.
Und dann noch nicht einmal meinen Beitrag lesen, in dem steht, warum ich zunächst hier frage, bevor ich dann in die Tiefe der einzelnen Verordnungen mit ihren Details gehe.
Aber wahrscheinlich stimmen einfach die Vorurteile über Lehrer, dass die das so machen müssen und nicht ganz einfach mal eine einfache Frage beantworten können.
Aber vielleicht bekomme ich ja doch noch ein paar verwertbare Aussagen, um einen ersten Einstieg in das Thema zu bekommen?
Wäre doch eigentlich gar nicht so schwer, oder?
Ich danke allen denen, die mich vielleicht mit einer Zeile Info unterstützen!
In diesem Sinne
einen schönen Sonntag!
Der Hinweis ist weniger sinnfrei als Du denkst.
Ohne den UserInnen hier falsche Informationen unterstellen zu wollen, müssten alle Aussagen, die hier getroffen werden, mit den entsprechenden Verweisen aus den Verordnungen belegt werden, damit sie überhaupt ansatzweise valide sind.
Daher ist der Hinweis, das selbst zu recherchieren, weniger belehrend als viel mehr pragmatisch-effizient zu erachten, weil Du nur so an belastbare Informationen kommst.
Für NRW sind das § 48 Abs. 2 SchulG, §§ 6 Abs. 2 und 3 APO SI und § 13 Abs. 1 APO-GOSt.
Links hierzu unter:
13-21 Nr. 1.1 Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I) (schul-welt.de)
BASS 2023/2024 - 13-32 Nr. 3.1 Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) (schul-welt.de)
Hierzu auch noch exemplarisch ein Link zum Kernlehrplan Englisch:
3417_Englisch (nrw.de) (vgl. S. 40ff.)
Wenn Dir jetzt hier jemand scheibt, dass in NRW immer 50/50 gilt, dann stimmt das zumindest für die Sek I nicht. Hier ist die Vorgabe bewusst schwammig. Eine "angemessene Berücksichtigung" bei 30/70 oder ähnlichem erscheint mir hingegen eher weniger "angemessen". Hierfür gibt es wiederum Fachkonferenzbeschlüsse.
Wie Du siehst, ist es mit einer Zeile nicht getan...