Beiträge von Bolzbold

    Wäre es also besser ein Abiturzeugnis auszustellen, auf dem im Extremfall bei allen Fächern „nicht bewertbar“ steht?

    Nämlich genau dies müßte dann ja eigentlich dabei rauskommen, wenn man sämtliche Prüfungsleistungen aufgrund des Notenschutzes herausnimmt.

    Es ist mitunter anstrengend, hier mit Dir zu diskutieren, weil Du die Fakten nicht zur Kenntnis nimmst. Im konkreten Fall einer Legasthenie fällt der Notenschutz fast nicht ins Gewicht, weil die Rechtschreibung nur einen verschwindend geringen Teil der Prüfungsleistung ausmacht. Die viel erheblicheren Prüfungsleistungen bleiben davon unberührt.

    Und auch bei ihnen steht im Führerschein vermerkt, daß sie nur mit Brille bzw. Kontaktlinsen fahren dürfen. Das wäre also durchaus mit entsprechenden Hinweisen auf Zeugnissen vergleichbar.

    Der Unterschied ist aber, dass sie sowohl den FS machen dürfen als auch Auto fahren dürfen. Würde man die bisherigen Einlassungen des einen Users oder der anderen Userin hier als Maßstab anlegen, dürfte eine entsprechend beeinträchtigte Person den Führerschein überhaupt nicht haben.

    Näheres findet man sicherlich im für Dein Bundesland zuständigen Landesbeamtengesetz. Wenn ich das übergeordnete Beamtenstatusgesetz, das ich gerade überflogen habe, richtig auslege, dann ist bei einem Wechsel der Dienststelle eine dem Amt angemessene Tätigkeit zuzuweisen. Daraus lässt sich ableiten, dass man bei einem Wechsel (und eine Rückkehr ist ja letztlich nichts anderes) sein bisheriges Amt behält.

    Aber zur Prüfungsleistung gehören doch eben nicht nur Inhalte. Sonst gäbe es den ganzen Bereich der Darstellungsleistung konsequenterweise nicht und es wäre auch grundsätzlich egal, wie lange jemand braucht, um die Prüfung abzuschließen.

    Wenn wir vom Prinzip her argumentieren, hast Du Recht. Hier lohnt aber ein genauerer Blick auf die Materie.
    Schauen wir uns doch einmal die Bepunktung der Darstellungsleistung genauer an. Der Darstellungsbereich beschränkt sich weder exklusiv noch primär auf die Rechtschreibung. Das ist dann doch deutlich differenzierter und die Rechtschreibung nimmt da sogar nur einen verschwindend geringen Teil ein.

    Das sind in Englisch beispielsweise ungefähr sieben Punkte von 150. (Rechnerisch gerundet/geschätzt aus kombiniertem Teil A und B)
    In Deutsch sind es drei Punkte von 100.
    In Geschichte sind es vier Punkte, wobei diese auch Grammatik und Zeichensetzung beinhalten.

    So, und wegen drei bis vier Prozent der Gesamtleistung will man jetzt wie von Dir suggeriert sich handfest Sorgen machen, dass der/die künftige MitarbeiterIn eine orthographisch korrekte Mail verschickt?
    Ich habe in den letzten 20 Jahren tausende Klausuren und Klassenarbeiten korrigiert - da gibt es beileibe auch genug Menschen ohne diagnostizierte LRS, die nicht geradeaus schreiben können oder wollen - und denen das wahlweise wenig bewusst oder schlichtweg scheißegal ist. Schau Dir mal so manche Eltern-Nachricht an. Auch das sind Menschen in Lohn und Brot.

    Und vielleicht noch eine Kleinigkeit:
    LRS bedeutet nicht, dass eine Person nicht gut lesen kann oder (überhaupt) nicht schreiben kann. Das sind Menschen mit normalem IQ, die selbst mit der Beeinträchtigung problemlos Abitur machen können - und das mitunter besser als ihre unbeeinträchtigten MitschülerInnen.

    Diese eins-zu-eins Kausalverkettung, dass man jemanden mit LRS später nicht einstellen könne, weil er damit ja keinen Beruf mit Schreibarbeit machen könne, zeigt leider sehr deutlich wie wenig Ahnung Lehrkräfte von der Thematik haben. Auch das ist ein Problem.

    Das muss Dir nicht peinlich sein.

    Nachteilsausgleich bei ADHS - Inklusion - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte


    Da habe ich es seinerzeit erklärt.

    Dazu gibt es auch ein OVG-Urteil, das dies sehr plastisch darlegt. Ich habe hier ein anderes Urteil verlinkt und empfehle die Lektüre der FN 14 und 16.

    OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.07.2021 - 6 B 986/21 - openJur

    Die Begründung des nachstehend verlinkten Urteils verdeutlicht das Ganze auch noch einmal.

    OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.11.2019 - 14 A 2071/16 - openJur

    Zumindest für NRW gilt folgende Richtschnur:
    Ein NTA soll gewährt werden, um eine beeinträchtigte Person dazu in die Lage zu versetzen, ihr vorhandenes Leistungspotenzial auszuschöpfen.

    Ein NTA kann nicht gewährt werden, wenn es sich um eine Beeinträchtigung des Leistungspotenzials an sich handelt.

    Deshalb beispielsweise die unterschiedliche Behandlung von LRS/Legasthenie und AD(H)S.


    So haben auch die (Ober)Verwaltungsgerichte jeweils geurteilt.

    Je nach Bundesland kann das variieren - das Beispiel Bayerns hat es ja gezeigt.

    Sowohl mehr Zeit als auch die Nichtbewertung von Teilleistungen müsste meines Erachtens vermerkt werden. Der Sinn eines Abschlusszeugnisses besteht nunmal u.a. darin, dass ein potentieller Arbeitgeber ein Instrument zur Vorselektion an der Hand hat. Jemand, der defizitär schreibt oder für Abeitsprozesse länger braucht als der Durchschnitt, dürfte für viele Positionen von vornherein ungeeignet sein. Das sollte man entsprechend sehen können.

    Dir ist klar, was Du mittelbar forderst. Da ist unsere Gesellschaft aber immerhin ein Stück weiter und hat aus gutem Grund entsprechende Gesetze erlassen, die die Benachteiligung behinderter Menschen verbietet. (Als wären diese Menschen nicht ohnehin schon hinreichend benachteiligt...)

    Ich bin schockiert, dass solche Gedanken heute noch geäußert werden.

    Bei Elternabenden ist das ähnlich: Alle anwesenden Elternteile mit Sorgerecht haben eine Stimme. Der Zwillingsvater, der nur alleine kommen kann, weil die Mutter in der Klassenpflegschaft des Geschwisterkindes sitzt, hat eine Stimme. Die Eltern des benachbarten Einzelkindes, die zu zweit anwesend sind, haben zwei Stimmen. Fair?

    Bist Du Dir da sicher?
    In NRW gibt es beispielsweise die explizite Vorgabe, dass man pro Kind in der Klasse eine Stimme hat - d.h. als Eltern hat man gemeinsam genau eine Stimme, nicht zwei.

    @Bolzbold

    Deine Überlegungen in allen Ehren, aber muss man sich deshalb Sendungen ansehen, von denen man eigentlich im Voraus weiß, worauf sie hinauslaufen? Das gilt auch für andere unterirdische "Publikumsmagneten" wie Dschungelcamp, Big Brother und ähnlich Unterirdisches. Ich finde: Muss man nicht. Selbstreflektion geht auch so.

    Wissen ist das eine. Spüren das andere. Man könnte jetzt einfach den niederen Trieb des Voyeurismus bemühen, von dem sich niemand ganz freimachen kann. Mir geht es aber um etwas anderes.

    Wie schnell sagen wir in der Nachbetrachtung "ICH hätte das NICHT getan. ICH hätte (natürlich!) anders gehandelt."

    Wie oft ist das Gerede. Und wie selten kommen wir in Situationen, in denen wir das dann auch einmal beweisen müssen?

    Ich möchte das an einem anderen Thema verdeutlichen.
    Das führt zwar sehr weit weg von diesem Thema, aber in der Zeit war ein interessantes Interview vom Sohn von Hans Frank (Hans Frank – Wikipedia).

    Sein Sohn Niklas beschreibt da etwas, das ich im Kern nachvollziehen kann. (Erinnerungskultur: Jäger der Verlogenheit | ZEIT ONLINE - Paywall, aber falls jemand Zeit+ hat...)

    Seine zentrale Kritik ist, dass die Menschen die Bilder des Holocaust in sich herumtrügen, aber den Schmerz und das Leid, das darin stecke, nicht an sich heranließen. Er selbst steht dazu wie folgt:

    Mir geht es nicht um Schuld, überhaupt nicht. Ich habe mich nie schuldig gefühlt. Weil ich der Sohn dieses Vaters bin? Was soll das? Nein, aber man muss den Schmerz an sich heranlassen, was wir Millionen Menschen angetan haben. Nur wenn wir das tun, werden wir dafür kämpfen, dass so etwas nie wieder geschieht."

    (Quelle: Zeit.de, Autor: Stephan Lebert)

    Das emotionale Grundprinzip, das dahintersteckt, ist identisch. Zu wissen und zu reflektieren alleine reicht in meinen Augen nicht aus. Das dürfte auch ein Grundmotiv sein, mit Schulklassen nach Auschwitz zu fahren. In Bezug auf die Serie hat es mich wirklich zwischendurch gegruselt - und ich möchte meinen Teil dazu beitragen, dass wir uns nicht immer weiter zu einer solchen Gesellschaft entwickeln.

    Man konnte es ja schon in den Medien lesen, dass ein "echtes" Spiel stattfinden und entsprechend vermarktet werden würde.

    Ich habe mir die ersten fünf Folgen angesehen und bin entsetzt, wie schnell man doch in menschliche Abgründe sehen kann - und mit welch' perfiden psychologischen "Spielen" hier Menschen bewusst gegeneinander aufgebracht werden - zur Unterhaltung Dritter. Mit der Chance auf einen Gewinn von 4,56 Mio US-Dollar werden moralische Grenzen aufgeweicht bis zu dem Punkt, an dem es kein richtig und kein falsch mehr zu geben scheint. Jedes Verhalten, jede Entscheidung hat Konsequenzen - für einen selbst wie für die gesamte Gruppe.

    Manchmal frage ich mich, wie weit wir noch von Panem oder den echten Squid Games entfernt sind.

    Die Tintentanks, die effektheischend anstelle der in der Serie stattfindenden Hinrichtungen per Kopfschuss in Brusthöhe zerplatzen - kombiniert mit dem offenbar geskripteten Umfallen der KandidatInnen, die "eliminiert" wurden, machen das Ganze zu einem zwischenzeitlich schwer auszuhaltenden Spektakel.

    Falls mich jetzt jemand fragt, warum ich mir das dann antue:

    Der Blick in menschliche Abgründe führt zur Selbstreflektion, was man in vergleichbaren Situationen tun würde. Wäre ich in der als die von mir am extremsten angenommenen Situation tatsächlich bereit, für meine Kinder mein Leben zu geben, auch wenn ich nicht 100% sicher sein könnte, dass sie dadurch überleben?
    Es ist leicht, moralische Ansprüche und Werte zu vertreten, wenn man nicht in die Situationen kommt, in denen man Charakterstärke oder so etwas wie Anstand und Moral zeigen muss. Bei Zivilcourage im Alltag fängt es ja oft an bzw. hört es auf.
    Es ist um ein Vielfaches schwerer, wenn man in Situationen kommt, in denen das sogar hinderlich oder schädlich ist. Du oder ich? Ich oder Ihr?

    Gleichsam fände ich es wohl für mich viel schlimmer, wenn ich das Ganze einfach nur der Unterhaltung halber passiv und nicht reflektierend konsumieren würde.

    Erinnert mich an eine Konferenz, bei der es um die Zeugnisbemerkung über selten gemachte Hausaufgaben ging und aufgrund der Stundenverteilung auf die Lehrer der Kommentar nicht auf das Zeugnis kam, weil die Fächer, in denen nicht gemachte Hausaufgaben schnell auffallen, nur von wenigen Lehrern unterrichtet wurden und die Fächer, in denen es selten (nie?) Hausaufgaben gibt, jeweils von einem anderen Lehrer unterrichtet wurden. Hätte man die Fächer bzw. Unterrichtsstunden als Maß genommen, statt des Lehrers, dann wäre der Kommentar mit deutlicher Mehrheit aufs Zeugnis gekommen.

    Man hätte auch so professionell sein können und es nicht von seinem persönlichen Gusto abhängig machen müssen, wenn die anderen KollegInnen die Notwendigkeit eines solchen Hinweises nachvollziehbar dargelegt haben...

    ...wenn diese Vorgabe wirklich in "ranghöheren" Vorgaben enthalten ist, teile ich diese Einschätzung. Die Frage ist doch, ob das wirklich so ist. In NDS macht das NSchG quasi nur Aussagen über das Stimmrecht bestimmter Personengruppen in entsprechenden Gremien, nicht aber über deren dafür nötige Anwesenheit. Eine entsprechende Einschränkung des Stimmrechts auf nur Anwesende habe ich bislang nur in der (wie gesagt veralteteten und außer Kraft gesetzten) Konferenzordnung gefunden, die quasi "ranggleich" ja ersetzt werden darf. Vielleicht übersehe ich aber auch irgendeine Verordnung gerade. Indirekt folgern könnte man das vermutlich aber sonst aus dem Begriff der Beschlussfähigkeit eines Gremiums.

    PS: Ich persönlich halte eine solche Einschränkung im Übrigen für sehr sinnvoll. Nur die direkt Anwesenden erleben ja auch die zur Meinungsbildung wesentliche Diskussion zu den Tagesordnungspunkten mit und können dann auch eine adäquate Entscheidung treffen.

    Das wurde weiter oben ja bereits mit Zitaten aus dem Schulgesetz dargelegt. Das ist die höchste Norm in NRW (abgesehen vielleicht von der Landesverfassung.)

Werbung