Beiträge von ndsMarkus

    Hallo,
    zunächst mal würde ich mir weniger um die Didaktik, als um die Methodik des Matheunterrichtes Sorgen machen (Klafki in ehren :D).
    WAS du unterrichten musst ist, weitestgehend festgelegt.
    WIE du Unterricht gestalten kannst, ist hier viel spannender.
    Und um konkrete Hilfen für deinen Unterricht zu erhalten gibt es zahlreiche (auch mehrtägige) Veranstaltungen zur Umsetzung des "neuen Kerncurriculums".
    In Mathematik müssen z.Z. nicht nur fachfremde, sondern auch fast alle altgedienten Fachkollegen ihren Unterrich neu und anders lernen zu gestalten, um die neuen Vorgaben erfüllen zu können.
    Literatur und Materialien gibt es daher auch reichlich.
    z.B.
    1. Bildungsstandards Mathematik: konkret, Sekundarstufe I: Aufgabenbeispiele, Unterrichtsanregungen, Fortbildungen (mit CD-ROM)
    Cornelsen Scriptor
    Da kann man gleich mit tollen Aufgaben loslegen und die Schulbücher gut ergänzen.
    2. Zeitschrift: Mathematik 5 bis 10, Unterricht-Aufgaben-Materialien
    Kallmeyer bei Friedrich-Verlag
    Tolle Materialien und Unterrichtsanregungen


    viele Grüße

    Fachleiter sind keine Spezies, die man wissenschaftlich beschreiben könnte :gruebel:


    Mal im Ernst, wie soll man denn aus der Ferne, wenn noch nicht mal deine Referendarin diesen "Menschen" einschätzen kann, da eine Diagnose wagen können?


    Beim ersten Besuch sollten sich alle Seiten "entspann" kennen lernen. Lass deine Referendarin mal machen. Bei der Stundennachbesprechung werden sicher Signale gegeben, wenn du beratend eingreifen solltest.

    Hallo,


    ich ärgere mich grade über die Preisgestaltung bei Schroedel.
    Ich wollte mir die beiden CD-Rom für Maßstab - Mathematik für Hauptschulen bestellen.


    Einzelpreis 25€, ab 5 Bestellexemplaren je 10€.


    Da kommt einen doch zwangsläufig die Idee gleich 5 Exemplare zu kaufen und die Restlichen für 10€ + Porto weiter zu geben.


    Bevor ich mein Vorhaben umsetze - hat jemand Interesse?? - sonst stelle ich die CD-ROM´s bei eBay rein.


    Maßstab - Mathematik für Hauptschulen - Ausgabe 2005 für Niedersachsen und Schleswig-Holstein - Rund um... Maßstab 8 Lehrermaterial auf CD-ROM
    978-3-507-84551-0


    Maßstab - Mathematik für Hauptschulen - Ausgabe 2005 für Niedersachsen und Schleswig-Holstein - Rund um (2.0) ... Maßstab 9 Digitale Lehrermaterialien
    978-3-507-84552-7



    l.G. Markus

    Zitat

    Original von Feenstaubflocke
    1. Ich bin Klassenlehrerin und Referendarin und habe im Februar 2009 die alte Klassenlehrerin (ebenfalls Referendarin) abgelöst (damals waren die Schüler in der 3. Klasse).(


    Wenn ich das lese, könnten es für "die Verschlechterung" der Klassengemeinschaft auch systemische Gründe geben.


    Müssen in eurer Schule Refendare Klassen alleine leiten?? :skeptisch:

    Zitat

    Original von Eumel
    An meiner Schule haben wir deshalb überlegt wirklich ein Lehrerbüro einzurichten. (...) Ich finde die Idee auf jedenfall sehr gut und werde bei dem "Experiment" mitmachen!


    Diese Idee taucht auch bei uns immer mal wieder auf. Ich glaube mit einer "geregelten" Arbeitszeit, in der wir alle Konferenzen, Elterngespräche, Korrekturen usw. abarbeiten würden, könnte unsere Arbeit aus vielen hier bereits genannten Gründen erleichtert werden.
    Keine Rechtfertigung wegen unserem "Halbtagsjob", verbesserte Strukturen in Schule und Kollegium (Zeit für Gespräche, gemeinsam Planung, Gestaltung von Arbeitsmaterialien / Projekten / ...), bessere Erreichbarkeit (für Eltern und Schüler) und vieles, vieles mehr.



    Aber - gibt es denn solche "Lehrerbüros" in öffentlichen Schulen bereits irgendwo?


    Wenn nicht - aus welchen Grund wohl?? :gruebel:

    Schick ihn zu mir nach Niedersachsen - von der Sorte Schüler könnte ich ein Paar gebrauchen. :D


    Im Ernst - natürlich nervt einen das auch. Aber wie Meike schon geschrieben hat, mit einem netten Gespräch kannst du ihm sicher aufzeigen, wo du die Grenzen für seine Fürsorge ziehst.

    Zitat

    Original von kleiner gruener frosch
    Das steht da. Aber es steht nirgendwo, dass eine nicht nachgeschriebene Arbeit automatisch eine "6" ist.
    In der Notenliste wäre an der Stelle (laut dem obigen Passus) einfach eine Lücke.


    Oder?


    kl. gr. Frosch


    Nee - das steht da nicht explizit. ABER, lässt du bei unentschuldigt versäumten Unterrichtsstunden bei dir in der Notenliste auch eine Lücke, oder trägst du für die versäumte(n) Stunde(n) nicht auch eine "6" ein?!


    Versäumten Leistungen, die der Schüler nicht zu verantworten hat sind hier nicht gemeint. In diesem Fall werden die Arbeiten nachgeschrieben oder es werden Ersatzleitungen erbracht oder ich habe bereits genug Noten um dem Schüler eine "gerechte" Note geben zu können.


    Wenn Arbeiten oder Unterricht geschwänzt werden, gebe ich in jedem Fall auf alle nicht erbrachten Leistungen eine "6".

    Zitat

    Original von Matula
    Das nds. Schulgesetz sagt dazu
    [QUOTE]Hat eine Schülerin oder ein Schüler die Anfertigung einer bewerteten schriftlichen Arbeit versäumt, entscheidet die Fachlehrkraft über Notwendigkeit und Art einer Ersatzleistung. Liegen für das Versäumnis Gründe vor, die die Schülerin oder der Schüler nicht selbst zu vertreten hat, so gibt die Fachlehrkraft auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers Gelegenheit zu einer Ersatzleistung.


    Dieser Passus ist natürlich relevant! Du kannst natürlich jeden fehlenden Schüler nachschreiben lassen - musst dies aber nicht!
    Nur wenn der Schüler entschuldigt fehlt, dann musst du ihn auf Wunsch nachschreiben lassen.


    Ich würde mir da keine Sorgen machen. Zieh das durch - wenn die Eltern vor das Verwaltungsgericht gehen möchten - bitte.
    Dein SL kann dir da im Prinzip nicht reinreden. Entscheiden musst du als Fachlehrkraft!

    Ich verstehe den Laisser-faire "Erziehungsstiel" eher als eine (inzwischen sehr unbedeutenden) extreme Ausprägungsform der a.E.
    Hier wird das Ziel, nicht-autoritär zu sein, auf die Spitze getrieben.
    Im Extremfall bedeutet dies, wenn ein dreijähriges Kind auf eine 12-stufige Leiter klettern möchte, dann schreitet man nicht ein. Denn das Verbot, auf die Leiter zu steigen, ist "autoritär" und schädigt das Kind in seiner selbstbestimmten Entwicklung. Alle Konsequenzen des selbstbestimmten Handelns der Kinder werden bewusst in Kauf genommen.


    Fazit:
    Die a.E. hat zwar heute als Bewegung keine große Bedeutung mehr, hat aber in vielen Bereichen einen Einfluss auf die Kindorientierung vieler Eltern und auch Leher gehabt und unseren heutigen Erziehungsstiel geprägt.
    L.-f. war und ist gefährlicher Unsinn!!

    Laissez-faire:
    Kommt von "Lass nur machen!" und steht für einen pädagogischen Erziehungsstiel- / Unterrichtsstiel, in dem der Verantwortliche (Leher) zu wenig lenkt, ordnet, korrigiert und kontrolliert.
    Antiautoritäre Erziehung:
    Entwickelte sich aus den studententischen Protesten der sechziger Jahre und hatte die Bewußtmachung gesellschaftlicher und pädagogischer Machtausübung von Autoritäten zum Ziel.


    Ergänzend zu Laisse-faire, hat die a.E. eine pädagogische Zielvorstellung und ist auf die helfende und reflektierte Gestaltung durch Erwachsene angewiesen.

    Die "Nachschreiber" gehören bei gleicher Schwierigkeit und einer vergleichbaren Aufgabenstellung zum Grundwert (100%), wenn du diese Schüler rausrechnen musst (willst ;)), führt dies zu einer eigens zu berechnenden Größe (4 Schüler), in deinem Fall dürfte dann nur einer der vier Nachschreiben unter dem Strich abschneiden.

    Gut eingestellter Diabetis ist kein Problem. Am Besten aktuelle HbA1 Werte vom Hausarzt bescheinigen lassen.


    Impfpass solltest du schon vorlegen können. Kann aber auch vom Hausarzt nachträglich (nach seinen Unterlagen) ausgestellt werden, wenn er mal verloren gegangen ist. Hier geht es vor Allem um die Auffrischungen von Impfungen (Tetanus usw.). Überleg dir, ob du dich z.B. auch gleich genen Hepatitis impfen lassen willst. Du gehörst jetzt einer Risikogruppe an!

    Zitat

    Original von Tamina
    ... wenn die QA kommt, die Qualitätsprüfer nicht den eigenen Unterricht beobachten lassen muss. Man kann sich dagegen verwehren. Das kann man tun, wenn man schwerbehindert ist.


    Sehr fragwürdig ob das stimmt!! Was hat den "guter" Unterricht mit Schwerbehinderung zu tun?

    und wenn jeder Brot und Salz mitbringt, wird es auch langweilig :D


    Beim Richtfest wird ordentlich gegessen und getrunken! Einfach die "Spezialität des Hauses" (z.B. Salat, Spießchen, Pizzabrot, ...) machen und mitbringen. Zur Not kommt sicher auch ein Kasten Bier oder ne Flasche Wein gut an.


    Wenn du unsicher bist, fag doch einfach vorher, ob ein Beitrag zum Bufette gewünscht wird.

    Vile Glück dabei!
    Diese Erfahrungen habe ich ganz ähnlich auch gemacht. Das ist zwar reine Schikane, sollte einen aber nicht von einem Antrag, oder einem Wiederspruch bei zugeringer Einstufung abhalten.
    Mich hat das ganze Verfahren leider 1400€ gekostet (ich bin erst jetzt in einer Rechtschutzversicherung - unbedingt vorher abschließen!), weil ich zwar recht bekommen habe, aber es nicht zu einem Richterspruch gekommen ist.
    Das Verfahren wurde zu meinen Gunsten eingestellt - also blieb ich auf meinen Anwaltskosten sitzen :evil:.
    Hätte ich einen Sieg vor Gericht und damit auch keine Anwaltskosten gewollt, hätte ich noch auf unbestimmte Zeit warten müssen (min. 1,5 Jahre).

    Hallo,


    1. Das Bundesland ist egal, denn das Scherbehindertengesetz ist ein Bundesgesetz.


    2. Es lohnt sich erst ab 50%, dann gibt es Steuererleichterungen, Stundenermäßigung, Vertretungsstunden und zusätzliche Wochenbarbeitsbelastungen nur nach Absprache und Zustimmung von dir (Konferenzen u.Ä. müssen leider im vollen Umfang weitergehen :D), eventuell weniger Pausenaufsichten.


    3. Alle beschriebenen Erleichterungen gelten erst ab dem Tag, wo du deinen Schwerbehindertenausweis der Schulleitung vorlegst. Nicht ab Antragsstellung und auch nicht ab Ausstellungsdatum des Schwerbehindertenausweises! Das ist in dem Fall (wie bei mir leider eingetreten) besonders ärgerlich, wenn dein Antrag vom Versorgungsamt zunächst abgelehnt oder mit zu niedriger Einstufung (unter 50%) beschieden wird. Der Vorgang hat bei mir mit Einspruch / Gericht usw fast ein Jahr gedauert. Ermäßigungen habe ich aber erst bekommen, als ich den Ausweis vorlegen konnte.


    4. Wann du deine Schulleitung informierst, hängt von dir ab. Ich würde sie allerdings schon mal vorwarnen - kann dir jedenfalls nicht schaden.


    MFG

    Hmm, sehr schade wenn das bei euch so läuft. War bei mir ganz anders.


    Klar gab es auch "langweilige" Seminarveranstaltungen, aber wir haben uns halt viel gegenseitig im Unterricht besucht, zu verschiedenen Methoden UE`s entwickelt, ausprobiert, reflektiert, Referate gehalten usw.
    Ich dachte, das läuft so (oder ähnlich) immer. Da bin ich dann wohl von falschen Voraussetzungen ausgegangen. :neenee:

    Entschuldigt bitte, dass soll jetzt kein Angriff werden - aber eine Anregung.


    Für die Inhalt im Seminar und auch für den "sinvollen" Umgang mit diesen Inhalten sind alle (also auch die Referendare!) mitverantwortlich. Legt nicht die Hände in den Schoß. Ihr habt jetzt nicht mehr die Rolle eines Schülers - wenn ihr meint, das Seminar bringt euch nichts, dann nehmt es in die Hand. Ihr werdet in eurem Berufsleben selten wieder so gute Möglichkeiten haben, euch auszutauschen, Sachen zu besprechen und auszuprobieren.

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