@ Flipper79:
Das mit der Couch im Arbeitszimmer wird allerdings unterschiedlich bewertet. Man muss ja nicht die ganze Zeit auf einem unbequemen Holzstuhl sitzen beim Arbeiten. Wenn ich zur Vorbereitung der Abitur-Pflichtthemen die 400-seitige Lektüre lese, dann tue ich dies gern in einem Sessel oder auf einem Sofa sitzend...
(Und die durchschnittlich vier weiteren Romane / Bücher, die ich ebenfalls im Schuljahr mit Schülern im Unterricht lese, wollen auch gelesen sein. Schließlich kenne ich bei weitem nicht jedes Buch...)
Beiträge von Djino
-
-
Wahrscheinlich wird dein Finanzamt bei einer Zwei-Zimmer-Wohnung es ablehnen, ein Arbeitszimmer anzuerkennen. Schließlich muss eine Wohnung mindestens ein Wohnzimmer und ein Schlafzimmer haben. Alles andere ist nicht denkbar.
(Nachlesen könntest du das in meinem Steuerbescheid mit der entsprechenden Ablehnung
.) -
Zitat
Ein kostenloser Kurs im Internet wäre also super...
Guckst du hier: Linksammlung zu Tipptrainern etc.

Ich persönlich finde http://www.tipp10.de/ sehr interessant: "Ein intelligenter und kostenloser 10-Finger-Schreibtrainer: Schriftzeichen, die häufig falsch getippt werden, werden auch häufiger diktiert." (ist ein Programm zum Herunterladen).
-
Sowohl das Studienseminar Salzgitter als auch das in Braunschweig liegen so, dass du schnell auf der A2 bist und zum Wochenende nach Hause kommst (falls du nicht gerade korrigierst oder Unterrichtsentwürfe schreibst...)
ZitatIch habe mal gehört, dass man bei der Bewerbung auch eine Schule angeben kann. Stimmt das?
Nicht jede Schule ist Ausbildungsschule. Allerdings kann man Wünsche / Wunschregionen angeben. Wenn man Glück hat, werden diese erfüllt... -
Niedersachsen stellt halbjährlich (zum Beginn des jeweiligen Schulhalbjahres) ins Referendariat ein.
Ob man (sofort) einen Platz für das Ref bekommt, hängt von der Examensnote ab.An unserer Schule hättest du übrigens mit beiden Fächern (nach Abschluss des Referendariats) sehr gute Chancen!
(NDS verbeamtet.)
-
Zitat
darum die frage nach der gewichtung? habt ihr eine faustregel, gibt es so etwas, inwiefern man beispielsweise bei frei formulierten texten rechtschreib- oder grammatikfehler gewichtet?
ich denke, dass der inhalt weitaus wichtiger ist, ganz klar, aber gerade im sprachlichen bereich gibt es doch viele teilaspekte.
In den meisten Bundesländern gibt es zumindest für die Oberstufe klare Vorgaben, wie Inhalt und Sprache zu gewichten sind. Das ist teilweise auch von Fremdsprache zu Fremdsprache unterschiedlich.Zum Beispiel in Niedersachsen gilt in Englisch ab dem nächsten Schuljahr für alle, die dann neu in die Oberstufe kommen, dass der Inhalt 40%, die Sprache 60% zählt. (Bisher war es 1/3 Inhalt, 2/3 Sprache).
Da wir hier vom Fremdsprachenunterricht sprechen, ist der Inhalt weniger "wert" als die sprachliche Leistung!
Es gibt Beispielgutachten zur Bewertung der sprachlichen Leistungen, in Niedersachsen sehen die für Englisch so aus: http://www.deutschstunden.de/Unterricht/Eng…ch-Sprache.html .
-
Wenn man nach Kredit + Beamte auf Probe googlet, kommt man z.B. zu dieser Seite: http://www.kredit1a.de/beamte-auf-probe.php . Dort heißt es: "Unter bestimmten Voraussetzungen kann Beamten auf Probe auch hier ein Beamtendarlehen gewährt werden. "
Außerdem wird genauer erklärt, was ein Beamter auf Probe ist, was man tun muss, um es nicht mehr zu sein und was man tun kann, falls man die Probezeit nicht besteht. (Es steht nicht dabei, für welches Bundesland es gilt, aber so oder so ähnlich ist es wohl überall).
Also einfach bei den Banken nachfragen.Die drei Jahre schaffen wohl die allermeisten - aber eine hundertprozentige Garantie gibt es nicht. (Rein theoretisch sind ja die, die nicht die Probezeit "überleben" würden, bereits am Referendariat gescheitert...)
-
Drei Jahre (es sei denn, man hat zuvor bereits beim Arbeitgeber gearbeitet und kann sich diese Zeit mit anrechnen lassen - das Referendariat zählt natürlich nicht mit dazu).
-
Einstellen auf den Urlaub?
(http://www.youtube.com/watch?v=CUW6TMX-S3U , http://www.youtube.com/watch?v=fJQLLOdd_lQ ) -
Zitat
Und was ist mit dem Jhg. 10?
Ganz neu (vom 8.7.): Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe
Nr. 8.13 erhält folgende Fassung:
„8.13 Für die schriftlichen Arbeiten in der Einführungsphase des Gymnasiums, des Gymnasialzweigs der Kooperativen Gesamtschule und der Integrierten Gesamtschule gilt jeweils Nr. 6 des Erlasses „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums”, „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Kooperativen Gesamtschule” und „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule”.”(Quelle: http://schure.de/change/22410/10svbl,7,246.htm)
Heißt, dass dort ebenfalls die Fachkonferenz entscheiden kann...
-
Ergänzend noch der Hinweis auf die Neuregelungen im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule (http://www.schure.de/22410/25,80009.htm

"Für folgende Regelungen wird der Schule die Inanspruchnahme von Entscheidungsspielräumen eingeräumt. Die Regelungen der Schule treten bei Inanspruchnahme dieser Entscheidungsspielräume an die Stelle der Vorgabe.
[...]
4. Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums
[...]
4.8 Nrn. 6.4, 6.5 und 6.7 (Schriftliche Lernkontrollen) mit der Maßgabe, dass die Schule in eigener Verantwortung entscheiden kann, dass in einem drei- oder mehrstündigem Fach mindestens zwei schriftliche Lernkontrollen je Schulhalbjahr, in einem zweistündigen Fach mit Ausnahme des Fachs Sport mindestens eine schriftliche Lernkontrolle je Schulhalbjahr und in einem nur ein Schulhalbjahr unterrichteten Fach eine oder zwei schriftliche Lernkontrollen nach Entscheidung der Fachkonferenz geschrieben werden und außerdem darüber, ob in einem Fach weitere schriftliche oder weitere andere, z.B. fachpraktisch zu dokumentierende und mündlich zu präsentierende Formen von Lernkontrollen verlangt werden, "Gerade, wenn man in einem Fach noch sehr viele Tests schreibt oder andere "Formen von Lernkontrollen" sinnvoller sind, sollte man sich (als Fachkonferenz) ernsthaft überlegen (auch zur eigenen Arbeitserleichterung und der der Schüler), ob nicht auch das Minimum an Klassenarbeiten ausreicht...
-
Hinzufügen möchte ich noch:
1) Wer verbeamtet ist, zahlt bei der gesetzlichen Versicherung den Arbeitgeber- UND Arbeitnehmeranteil. Der Betrag ist also recht hoch.
Vorteil der Gesetzlichen: Kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen - kann sich also trotzdem rechnen, falls du im Moment bei deiner Frau mitversichert bist und ihr noch x Kinder habt, die auch in der Familienvesicherung sind...
(Und ich bin als Privatpatient bisher nicht merklich schneller oder freundlicher behandelt worden...)2+3) Volle Zustimmung zu floridapanthers.
-
Damit du und dein Kleiner nicht die Schule vergesst
, könnt ihr euch ja mit diesen Materialien vorbereiten: http://www.cornelsen.de/sbk/1.c.1297529.de -
Zitat
muss ich dann zwangsläufig ein Semester warten?
Ja, oder auch zwei, oder drei, ...
Deshalb sollte man sich "umfassend" genug bewerben. Wenn man mobil ist, sollte man es wirklich in mindestens 16 Bundesländern probieren
(Übrigens kann man beim "Arbeitsamt" bei drohender Arbeitslosigkeit Zuschüsse für Bewerbungskosten beantragen. Das ist zu Beginn des Referendariats vielleicht nicht ganz so wichtig, da man nicht zu Vorstellungsgesprächen anreisen muss. Aber nach dem Referendariat kann die eine oder andere Fahrt quer durch Deutschland ganz schön ins Geld gehen...)
-
Nachdem ich verschiedenste Examplare ausprobiert hatte (z.B. den A6 Kalender der GEW, den A4 Kalender von Klett) bin ich nun seit mehreren Jahren dem Kalender der http://www.flvg.de/ "treu". (Auf der Internetseite findet sich eine ausführliche Beschreibung, die ich durchaus unterstützen kann - und nein, ich gehöre nicht zum Verlag
)
... man kann den Kalender übrigens auch bei Amazon bestellen... (und damit das Forum unterstützen... (siehe Unterstützung Forum ) -
Frühstücken ist wohl der Klassiker schlechthin... (man könnte auch auf dem Schulgelände picknicken und spielen, z.B. Boule, Frisbee, Federball, Krocket, Boccia, Ringwurfspiele, "Riesenspiele" wie Jumbo Mikado, ...)
Wie wäre es sonst mit etwas zum sozialen Lernen (vielleicht auch spielerisch), z.B. könnte man allen Schülern einen Pappteller mit Klebeband auf dem Rücken befestigen und sich gegenseitig Feedback (Komplimente!) aufschreiben lassen.
Viele Ideen finden sich hier: http://www.sign-project.de/2_2830.php(PS: Um die Organisation des Frühstückens wesentlich zügiger zu gestalten, verwende ich immer eine vorbereitete Liste mit all den Dingen, die man (wahrscheinlich) benötigt. Die Schüler schreiben ihren Namen zu der Sache, die sie mitbringen wollen und reißen sich den danebenhängenden "Erinnerungsschnipsel" ab (es ist eine Tabelle, in der links und rechts das gleiche steht, ich schneide den rechten Teil also ein, so dass die Schnipsel schnell entfernt werden können). So weiß ich, wer was mitbringen will, der Zettel kann während einer anderen Aktivität "nebenbei" rumgehen (oder auch während des Elternabends), es wird (hoffentlich) auch nichts bei der Planung vergessen.
Eine Kopiervorlage findet sich hier: http://www.deutschstunden.de/Lehrer/ (neben der Organisation für's Frühstück gibt es dort auch die Organisation für's abendliche Grillen) ) -
Wirst du diese Klasse im nächsten Schuljahr wieder haben? Falls nicht, lohnt sich vielleicht der Stress nicht mehr...
Ansonsten muss man in solchen Klassen wohl recht "streng" auftreten. Man stellt klare Regeln auf, an die muss man sich dann auch immer halten. Ausnahmen gibt es keine. Schaffen es die Schüler, vernünftig über einen bestimmten Zeitraum vernünftig zu arbeiten, gibt es eine "Belohnung" (z.B. ein Spiel zum Wochenende in den letzten 15 Minuten der Stunde).Mit Regeln meine ich nicht nur Regeln für die Schüler, sondern vor allem auch Regeln für dich selbst (und falls möglich: auch für alle anderen, die in der Klasse unterrichten).
Der Unterricht beginnt erst dann, wenn alle für ihn bereit sind (Hefte, Stifte etc. sind draußen, alle stellen Gespräche ein). Die Ruhe vor Beginn der Stunde wird erst noch einen Moment lang gehalten, bevor du die Schüler begrüßt. (Hilfreich kann es sein, dass du die Schüler zu Beginn der Stunde aufstehen lässt. Wer steht, ist bereits fertig mit Auspacken und signalisiert so, dass zumindest er "loslegen" kann mit dem Unterricht.)
Während der Stunde werden Störungen, Störer sofort angesprochen, thematisiert. Erst wenn es wieder leise ist, geht es weiter.
Du musst dich selbst zurückhalten, über die Störer hinweg deinen Unterricht weitermachen zu wollen. (Schont unter anderem deine Stimme und deine Nerven.) Ist Unterricht nicht möglich, wird er abgebrochen und gewartet, bis er weitergehen kann.
Alles, was während der Unterrichtsstunde nicht geschafft wurde, ist dann eben Hausaufgabe... Die Schüler müssen sich halt entscheiden zwischen der Arbeit in der Schule und der Arbeit zu Hause.
Schafft ein Schüler es nicht, Hausaufgaben zu erledigen, so sollte ihm Gelegenheit gegeben werden, diese in der Schule zu erledigen. Es gibt sicher einen Kollegen, der nachmittags einen Oberstufenkurs hat und in dem noch ein Stuhl frei ist. Da kann dann der "Hausaufgabenvergesser" seine Aufgaben erledigen. (Manche Schüler können bei entsprechender "Vorgeschichte" vielleicht auch eine Verpflichtung zur täglichen "Zusatzstunde" zur Hausaufgabenerledigung bekommen...) -
Zitat
Es geht mich nichts an
... solange tatsächlich jemand auf Toilette muss.
Aber es kommt ja auch vor, dass jemand mit einem hinter dem Rücken verborgenen Gegenstand auf Toilette geht - kaum ist dieser jemand wieder in der Tür, meldet sich der nächste und muss ebenfalls auf die Toilette...
(Für blöd verkaufen kann ich mich alleine, dazu brauche ich keine Schüler.)Ganz klar: Wer muss, geht, aber nicht alles ist ein "dringendes Geschäft".
(Und wenn eine Schülerin direkt nach dem Pausenklingeln in den ersten zwei Minuten fragt, ob sie gehen darf - und als Begründung angibt, dass sie in der Pause lieber spielt, dann muss sie sich eine Bemerkung gefallen lassen.)
-
alias:
In dieser Diskussion geht es nicht darum, jemandem "einen erforderlichen Toilettenbesuch" zu verbieten - es geht lediglich um die Frage, ab welchem Alter Kinder in der Lage sein sollten, ihre Blase 45 Minuten im Voraus zu kontrollieren (oder sich noch z.B. 5 Minuten - bis zu nächsten Pause) zu beherrschen.Sagt mir ein Schüler, dass er dringend das WC aufsuchen muss, geht er natürlich (ganz ohne Diskussion). Passiert dies häufiger, so ist der Hinweis an die Eltern mehr als angebracht, schließlich ist eine verschleppte Blaseninfektion nicht zum Lachen. Verbreitet sich so etwas als "Epidemie" in der Klasse, sollte man wohl ebenfalls ärztlichen Rat hinzuziehen - und bei entsprechenden Befunden auch das Gesundheitsamt.
Merkwürdigerweise sind aber diese ach so dringenden Fälle - nachdem man mit dem Schüler (ob nun vor der ganzen Klasse oder privat im Stillen) ein "medizinisches" Gespräch geführt hat - längst nicht mehr so dringend.
Am Rande noch eine Anekdote von der Klassenfahrt (Fahrt im Bus):
An der Raststätte wird eine Schülerin auf den Toilettengang hingewiesen (sie ist bekannt dafür, regelmäßig (angeblich?) zu müssen). Sie will aber nicht. Keine 30 Minuten später fragt sie, ob der Bus mal halten könne (sie muss ganz, ganz, dringend). Wir stehen im Stau auf der Bundesstraße, keine Chance auf eine Raststätte (und außerdem können wir doch nicht im 20-Minuten-Takt halten...). Sie drängelt und drängelt. Der Busfahrer erlaubt ihr, ausnahmsweise die "Bordtoilette" zu verwenden. Das will sie aber nicht. Sie drängelt weiter. Und weiter. Und weiter. Nach weiteren 60 Minuten (immer noch im Stau) sucht sie dann doch die Bustoilette auf. So dringend kann es wohl doch nicht nicht gewesen sein, sonst hätte sie die Stunde nicht durchgehalten...
Kaum war sie auf der Bustoilette, findet sich ein Dutzend weiterer Schüler, die nacheinander allesamt ebenfalls ganz dringend müssen.
(Im zweiten Bus, der mit uns unterwegs ist, befindet sich keine Toilette - dort kommt man ganz prima ohne aus...)
Meine Erfahrung / Wahrnehmung: In einem bestimmten Alter ist das "Müssen" (bzw. der Gedanke daran) ansteckend. -
SEIS
DESI
Känguru
Zukunftstag
EPA
Werbung