Beiträge von Djino

    Hallo,

    falls es an eurer Schule eine Steuergruppe (oder eine vergleichbare "Institution") gibt:
    Was macht diese so? Welche Aufgaben nimmt sie wahr?

    Außerdem (noch viel wichtiger):
    Hat eure Steuergruppe eine Satzung oder eine Geschäftsordnung? (Beispiele, ob als Internetlink oder als PN, fände ich richtig prima...)

    Viele Grüße
    Bear

    Zitat

    An welche qualifizierte Stelle kann ich mich konkret wenden? Den Personalrat an meiner momentanen Schule möchte ich damit noch nicht behelligen


    Wie bereits oben gesagt: Wende dich an deinen Bezirkspersonalrat - die wissen wahrscheinlich sowieso mehr als der PR an deiner Schule (oder können sich schneller schlau machen, da sie "an der Quelle" sitzen. Du findest deinen SBPR über diese Suche: http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/search?Subject%3Alist=Personalrat

    Zitat

    Wo bekomme ich eine fachlich richtige Information.


    Wie bereits oben geschrieben: Dein Antrag müsste über deine zuständige Personalverwaltung laufen - die müssten dir auch allgemeine Auskunft geben können. (Und in einem speziellen Fall wie dem Aussetzen während der Probezeit müsste wohl der zuständige Dezernent mit entscheiden.)

    Zitat

    Meine offenen Fragen sind:
    Ist eine Beurlaubung in der Probezeit möglich?


    Ja - es ist nicht einfach, aber grundsätzlich möglich.

    Zitat

    Kann die Beurlaubung nach 6 jahren auch verlängert werden?


    Soweit ich weiß, nicht.

    Zitat

    Falls nicht, kommt man an die alte Schuel, oder wird man irgendwohin versetzt?


    Selbst wenn man nur für ein Jahr aussteigt, hat man keine Garantie, dass man an seine alte Schule zurückkehrt. Weiß deine Schule aber, dass du in Schuljahr X wiederkommst (und hat sie ein Interesse daran, dich wiederzubekommen), wird dein Schulleiter seine Personalsituation (fachspezifischer Bedarf...) entsprechend planen...

    Zitat

    Achja: Ich arbeite in Niedersachsen!


    Das hattest du doch schon mit deinem Hinweis auf "NSCHG" angedeutet :)

    Sorry, wenn ich nicht zum Thema antworte, nur so eine Idee:
    Vielleicht möchte nicht jede/r in einem Forum, das "auf alle Ewigkeit" im Internet zugänglich ist (und in dem man über die Zeit / Postings hinweg durchaus Personen erkennen kann...) über seine psychologischen Probleme schreiben...
    Es gibt eine Reihe von kostenlosen Umfragetools, die man vielleicht nutzen könnte...

    Im Übrigen sucht aktuell auch jemand für eine ähnliche Umfrage im Rahmen einer Doktorarbeit an der Universität Koblenz-Landauim, Fachbereich Psychologie (Zusammenhang zwischenpersönliche Einstellungen und Gesundheit in verschiedenen Berufsgruppen) noch Freiwillige...

    Nach §64 NBG (http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsof…&xid=3556555,65 ) kannst du dich für maximal sechs Jahre beurlauben lassen.
    Allerdings ist eine solche Beurlaubung, um einer anderen Tätigkeit nachzugehen, auch gebunden an §61 (http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsof…&xid=3556555,62 ).

    Frage bei deinem Bezirkspersonalrat nach (die werden sich auch erst einmal schlau machen müssen...). Falls du in der GEW oder ähnlichem bist, kannst du vielleicht auch bei der Rechtsberatung nachfragen.

    Du wirst einen Antrag über deine Schulleitung an deine zuständige Personalverwaltung richten müssen. Der Antrag wird sinnvollerweise zum Schuljahresende oder Halbjahresende gestellt. Jetzt wäre also der richtige Zeitpunkt (gib dabei ein Datum an, damit man dich nicht zum Tag des Beginns der Sommerferien freistellt und du sechs Wochen ohne Bezüge dastehst... vielleicht hast du ja Glück und sie folgen diesem Datum... schließlich arbeitest du zwischen den Ferien eine höhere Wochenstundenzahl, um die Überstunden in der unterrichtsfreien Zeit abzubummeln.)

    "Hund" und "Köter" bezeichnen beide ein "zotteliges" Tier mit vier Beinen. Spreche ich von meines Nachbarn Hund als "Hund", so ist dies ein "neutraler" Begriff.
    Ich könnte aber genausogut vom "Köter" meines Nachbarn sprechen. Wenn ich nicht "Hund", sondern "Köter" sage, so ist deutlich, welche Meinung ich gegenüber dem Tier habe.
    Es hängt also davon ab, welches Wort ich verwende. Das "Mitdenken" eines anderen Wortes ist nicht gemeint, sondern nur meine eigene Wortwahl (und was diese ausdrückt).

    Um zur Ausgangsfrage zurückzukommen:
    Es macht genauso einen Unterschied, ob ich von "Endlösung" spreche ("Lösung" hört sich nach Beendigung eines Problems an - ist positiv. "Endlösung" sagt, dass dieses Problem nicht wieder auftreten wird. Also nehme ich das Wort (und damit verbunden die Sache) positiv wahr.
    Verwende ich stattdessen einen Begriff wie "Völkermord", ist die Konnotation bei "Mord" negativ.
    Es geht hier also um den Unterschied zwischen "Lösung" (= etwas "Gutes") und "Mord" (etwas Schlechtes).

    Zitat

    Aber generell, eine Konnotation ist also eher eine Interpretetion des Begriffes?


    Viele Konnotationen sind aber ganz klar festgelegt. Zum Beispiel:
    Das ist der Hund meines Nachbarn. - Das ist der Köter meines Nachbarn.
    Bedeutet beides, dass mein Nachbar einen vierbeinigen Mitbewohner hat. Die Denotation ist identisch. Die Konnotation ist es aber nicht - und das versteht (hoffentlich...) jeder.

    In Anbetracht dessen, dass von Schülern der Mittelstufe (ca. 10. Klasse) im Fach Deutsch auch nicht erwartet werden darf, dass Deutschland einen Präsidenten hat, kann man wohl ebenso wenig davon ausgehen, dass Schüler in Klasse 12 noch wissen, was sie in Klasse 9 oder 10 gelernt haben...

    (Und noch eine Anekdote aus der 9. Klasse, Fach Deutsch, Schule in Berlin, vor einigen Jahren: Nach einer Einheit zur Analyse von Reden - alle thematisch zum Thema "Teilung Deutschlands" - kam in der Klassenarbeit die (ernstgemeinte) Frage, ob Deutschland denn nun wiedervereinigt sei...)

    Dazu zwei "Lektüre" Tipps: Kopiervorlagen für Zusatzaufgaben

    Bußgeldkatalog: 68 originelle Zusatzaufgaben bei Regelverstößen. Kopiervorlagen - Sekundarstufe I , ISBN 3834437263

    Bußgeldkatalog 2: 68 originelle Aufsatzthemen zu Regelverstößen, ISBN 3834434728

    Da bekommen laute Störer dann z.B. ein Kreuzworträtsel zu Lärm, die Aufgabe, ein Plakat zu malen o.ä., wer andere beleidigt, schreibt einen Entschuldigungsbrief etc.

    Wenn man Zusatzaufgaben per Zettel verteilt, wirkt es nach den ersten "Erfahrungen" auf Schülerseite, wenn man nur die entsprechende, mittlerweile bekannte Mappe herausholt :)

    Zitat

    Wieso darf man dann nicht 2-schreiben?

    Wir in Niedersachsen dürfen das nicht - es sei denn, die Schule hat sich (im Rahmen der "eigenverantwortlichen Schule") ganz ausdrücklich dafür entschieden. Aber der Standardfall ist, dass es nicht ausgewiesen darf.

    Wir haben in unserer Deutsch-Fachkonferenz einmal festgelegt, dass (Rechtschreib und andere) Fehler in Deutsch-Aufsätzen in der 5. Klasse zunächst gar nicht und dann erst sehr behutsam in die Note miteinfließen. Schließlich können einige in der 5 so gerade erst schreiben (bzw. malen die Buchstaben noch). Einen Schüler habe ich, der schreibt regelmäßig seinen Nachnamen falsch...

    Wenn deine Grammatikarbeit eine Art "Vokabeltest" war, dann gehört die Rechtschreibung dieser Fachbegriffe natürlich mit zum Vokabellernen. (Da kann man dann mehr oder weniger streng sein: Ist das Wort noch zu erkennen, ist maximal ein Fehler im Wort, könnte man es evtl. noch so durchgehen lassen.) Ansonsten gibt es gar keinen Punkt auf die entsprechende Vokabel.

    Eine einfach zu handhabende Lösung (unter Einbeziehung der 2/3 Note-Vorgabe, die ich in NDS beachten müsste) wäre evtl. die Festlegung von Fehler- (egal ob R, Z oder GR) Grenzen. Du weißt am ehesten, wieviele Fehelr sie überhaupt machen konnten (oder du zählst tatsächliche Fehler in der Klasse und befragst dann Herrn Gauß...).
    Zum Beispiel:
    Bis zu 5 Fehler - kein Abzug von der Endnbote.
    Bis zu 10 Fehlern - Abzug einer 1/3 Note (aus einer 2 wird eine 2-)
    Ab 15 Fehlern - Abzug einer 2/3 Note (aus einer 2 wird eine 3+)

    Kommt es zu einem Abzug bei der Note aufgrund der Rechtschreibung, sollte dies (bei diesem System) dann gekennzeichnet werden.
    Je nach Bundesland (und oder Schule) dürfen auch kein + oder - an der Note angebracht werden - das denkt man sich dann dazu.

    Wenn hier schon ein (relativ) alter Thread wieder hochgeholt wird, wollen wir auch genau sein ;)

    Zitat

    Die Sprachnote [...] zählt dann doppelt, Inhalt hingegen nur einfach.

    Diese Regelung gilt NOCH in Niedersachsen. Mit dem Beginn des nächsten Schuljahres lautet die Regel, dass der Inhalt 40% und die Sprache 60% zählt.

    Wer es noch genauer wissen will: Hier findet man Beispielbegründungen für die Bewertung im Bereich Sprache (in NDS).

    In welchem Bundesland bist du denn?
    In Niedersachsen darf die Rechtschreibung (am Gymnasium, die anderen Schulformen weiß ich nicht) maximal 2/3 einer Note ausmachen. Wenn also ein Schüler eigentlich (von den Punkten her) die Note 3 erreicht, erhält er je nach Rechtschreibung vielleicht nur eine 3- oder eine 4+. Weniger darf es nicht werden.
    (Wenn also ein Schüler bei dir massiv viele Fehler gemacht hat, würdest du durch das "Punktesystem" evtl. - verbotenerweise - mehr als 2/3 abziehen...)

    (PS: Wenn ich mich nicht täusche, dann steht diese 2/3-Note-Regelung in allen einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Abitur der KMK, dann müsste es eine ähnliche Regelung in allen Bundesländern geben...)

    Hallo,

    ich rechne gerade die Abi-Arbeiten nach - und irgendwo schwirrt in meinem Kopf das Verbot der doppelten Rundung herum ... weiß aber gerade nicht mehr, was das ist, wie damit umzugehen ist.

    Zum Beispiel: Englischklausur
    Es gab vier Teilaufgaben, alle fließen zu 25% in die Inhaltsnote ein.
    Eine Schülerin kommt zu einem Ergebnis von 13,5 (Teilnoten sind z.B. 15, 12, 15, 12). Gerundet ergibt das 14 Punkte für den Inhalt.

    Sprachlich ist unser Beispiel brilliant und bekommt noch einmal 15 Punkte.

    Der Inhalt (die 13,5 oder 14 Punkte) zählen zu 1/3, die Sprache zu 2/3.
    Nehme ich die (gerundeten) 14 Punkte Inhalt, kommt man (nach Aufrundung) zu insgesamt 15 Punkten.
    Nehme ich die 13,5 Punkte Inhalt, kommt man zu 14,36, also 14 Punkten als Ergebnis für die Klausur.

    Welcher Rechenweg ist richtig?

    Hallo,

    ich bin zwar am Gymnasium - darf aber hoffentlich trotzdem antworten. Denn: Bei uns an der Schule unterrichten (-> I-Klasse) mehrere Förderschullehrer. Ohne würden wir sang- und klanglos untergehen. Wir haben schlicht und ergreifend nicht die Ausbildung (also auch nicht das Wissen), um mit den "besonderen Bedürfnissen" umzugehen, Materialien zu erstellen, ... An unserer Schulform ist es doch eher selten, dass jemand nicht lesen kann (und es nie lernen wird) oder jemand anderes im Bio-Unterricht erstaunt feststellt, dass es Jungen und Mädchen gibt...

    Also: Selbst wenn Förderschulen abgeschafft werden, muss es Förderschullehrer geben. Sonst sind nämlich viele Kinder nur noch zur störungsfreien "Aufbewahrung" verurteilt.

    (Und ganz persönlich denke ich, dass Integration eine feine Sache ist, aber manchmal ein geballtes Know-how, in Kombination mit der speziellen Materialausstattung an der Förderschule sinnvoller ist. Manche Kinder können durch die Förderschule mehr erreichen als durch die Integration.)

    Hallo,

    wie schon erwähnt: Die Jugendherbergen haben eine Kooperation mit dem Union Versicherungsdienst (sehr günstiges Angebot, aber man muss die Einschränkungen beachten).

    Ansonsten hilft googlen. Diese beiden Anbieter habe ich bisher genutzt: http://www.reiseversicherung.de/de/versicherun…t-schueler.html und https://www.bernhard-assekuranz.com/Internationale…icherungen.html .
    (Alle Versicherungen haben übrigens Fristen, bis wann man sie - vor Reisebeginn - abgeschlossen haben muss. Wenn ich dich richtig verstehe, dann ist es für dich evtl. schon zu spät...)

    Bei Versicherungen für Klassenfahrten ist dann auch (je nach AGB) dein Ausfall versichert (und das Sitzenbleiben oder der Schulwechsel und noch so manches andere Gruppenreise-spezifische).

    Weitere Zustimmung zu (relativ) legerer Kleidung.

    Nach unserem Vorstellungsmarathon letzte Woche (der diese Woche fortgesetzt werden wird) stellten wir übrigens fest, dass das, was man über Vorstellungsgespräche in der freien Wirtschaft sagt, in der Schule (zumindest an unserer) nicht zutrifft: Oft heißt es ja, dass der erste Eindruck, die ersten Sekunden entscheidend sind. Wir haben in der letzten Zeit festgestellt, dass dieser (häufig nicht überzeugende) erste Eindruck im Laufe des Gesprächs revidiert wird und andere Meinungen nach dem Gespräch vorherrschen.
    Der erste Eindruck wird natürlich auch durch die Kleidung bestimmt - aber sie ist wirklich nicht das Wichtigste. Man sieht alles von Jeans / Pullover bis zum kompletten Anzug. Alles ist angemessen und war schon da - nur sauber sollte es sein (war es bisher immer)...

    Hallo,

    im Referendariat bist du auf Widerruf verbeamtet. Diese Verbeamtung endet mit dem Referendariat. Du bist also kein Beamter mehr.
    Wenn du willst, geh an eine private Schule. Das hat (erst einmal) keinerlei Auswirkungen.
    Willst du irgendwann die Verbeamtung auf Lebenszeit, musst du dich auf eine entsprechende Stelle bewerben (und genommen werden). Und da hängt es dann vom jeweiligen Bundesland (und der "Mangelfachlage") ab, ob du verbeamtet wirst, da dies nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze möglich ist.
    Falls du schon jetzt ein "etwas älteres Semester" bist und die Verbeamtung für dich wichtig ist, müsstest du das zuerst in Angriff nehmen. Vor der Verbeamtung auf Lebenszeit und bevor du wieder von deiner ersten Schule loskommst, musst du drei Jahre "durchhalten". (Anzahl der Jahre kann je nach Bundesland etc. abweichen.)

Werbung