Die Eltern müssen wir in NDS natürlich auch informieren, wenn die Leistungen so sind, dass ein Schüler z.B. "sitzenbleiben" könnte.
Die Erklärung für das Verbot ist, soweit ich mich recht entsinne, dass eine schlechte Klassenarbeit bei Eltern "unliebsame Reaktionen" hervorrufen könnte. Es ist also für das Wohl der Schüler, wenn sie nicht gezwungen sind, eine 5 oder 6 (oder ...) vorzuzeigen und unterschreiben zu lassen.
Wenn es nur ein "Ausrutscher" ist, ist das ja auch kein Problem, da wird die Zeugnisnote nicht stark drunter leiden, nur wenn ein dauerhaftes Problem besteht, müssen die Eltern natürlich informiert werden.
(Welche Situation für Schüler unangenehmer ist - entweder Arbeit unterschreiben lassen oder Brief durch die Schule / "Vorladung" zum Gespräch in der Schule etc. - ist wohl Interpretationssache.)
Da Klassenarbeiten meist durchnummeriert sind, sehen interessierte Eltern auch, wenn nach der (guten) ersten Arbeit die (gute) dritte Arbeit zu Hause vorgelegt wird. Was ist mit Nr. 2 passiert...?