Beiträge von Djino

    Und genau da, so eine Bekannten in den Gymnasien, wird es problematisch, zukünftig auch für uns! Denn die Stellen werden zwar in ihrem Umfang ausgeschrieben, aber es wird nicht klar, was eigentlich A14 er Job ist und was darüber hinaus ?

    Ähm, also die A14 Stellen an den Gymnasien werden immer mit den entsprechenden Aufgaben ausgeschrieben (z.B. Mitwirkung in der Buchausleihe und Leitung einer Fachkonferenz. Zukünftige Veränderungen bleiben vorbehalten).
    Wenn dann der entsprechende Kollege noch die Betreuung des pädagogischen Netzwerkes übernimmt, bekommt der (wenn es sie denn gibt) für diese Mammutaufgabe noch 'ne Entlastungsstunde.

    Wer vorhat, sich auf eine ausgeschriebene Beförderungsstelle zu bewerben, ist übrigens gut beraten, vor der Bewerbung mit der entsprechenden Schulleitung zu sprechen, um zu erfahren, wie die Aufgaben genau definiert sind (wie oben schon geschrieben: Buchausleihe kann je nach Schule sehr unterschiedlich sein in der Ausgestaltung).
    Bei der Ausschreibung von A14-Stellen ist übrigens immer der Personalrat mit involviert. Falls du Fragen hast, hättest du da 'nen Ansprechpartner...

    und es anderswo scheinbar an Aufstiegsstellen gebundene Entlastungsstunden gibt?

    Zumindest in NDS ist das nicht so. Entlastungsstunden gibt es für "Mehrarbeit" / zeitintensive Aufgaben.
    Wenn ein A14er nicht nur seinen A14 Job macht, sondern auch noch einiges darüber hinaus, dann bekommt der (so wie jeder andere Kollege auch) dafür Entlastungsstunden. Wenn ein anderer Kollege diese weiteren Aufgaben übernimmt, wandern die Stunden an den anderen Kollegen weiter.

    Das scheint bei uns anders zu sein. Bei uns entscheidet allein der SL über die Vergabe von Entlastungsstunden. Kein anderer kann da mitreden!

    Einiges steht in der Niedersächsischen Arbeitszeitverordnung. Nicht für alle Schulformen, aber doch für die, die dich anscheinend interessieren. (War bereits oben verlinkt.)

    Der Personalrat hat teilweise "nur" ein Informationsrecht, teilweise ein Mitbestimmungsrecht. (Hängt von den jeweiligen Maßnahmen etc. ab). Wurde auch schon erwähnt.

    @yestoerty: Es gibt in NDS deutlich weniger Entlastungsstunden. Und die sind generell nicht vorgesehen für Klausuren oder die Leitung von Oberstufenkursen oder für Klassenlehrer. In manchen Bundesländern gibt es deutlich mehr Entlastungsstunden für deutlich mehr Aufgaben und deutlich mehr Kollegen. In NDS kommen die wengisten Kollegen in den Genuss einer (halben, drittel) Entlastungsstunde.

    Dafür hat man in NDS eine geringere Unterrichtsverpflichtung. Die wird immer als Argument angeführt, wenn behauptet wird, Lehrkräfte in NDS würden sowieso schon viel weniger arbeiten als andere ("was jammern die denn eigentlich"). Nur eben, dass das System im Hintergrund (z.B. Entlastungsstunden oder nicht & in welchem Umfang (oder nicht)) nicht gesehen wird / wunderbar ignoriert werden kann.

    Die Menge der Entlastungsstunden ist endlich. Je nach Schulform, je nach Bundesland ein wenig mehr oder weniger. Wollte man an einem niedersächsischen Gymnasium jedem Kollegen etwas vom "Kuchen" abgeben, dann wäre das pro Kollege "gefühlt" 1/3 einer Stunde (eher weniger).
    Da ist also echt nicht viel zu holen.

    Die Kriterien, nach denen Entlastungsstunden gegeben werden (oder etwas zu A14 wird oder zu A14 zzgl. Entlastung), sind vielfältig. Das ist immer auch abhängig von der jeweiligen schulischen Situation. Wie ist eine Aufgabe organisiert? Wieviel Arbeit fällt in diesem Bereich an dieser Schule an? Wie viele Unterstützer gibt es? Auch: Gibt es andere oder neue Aufgaben, die derzeit mehr Zeit fressen? Dann müssen die Entlastungsstunden neu / anders verteilt werden.

    Beispiel Schulbuchausleihe: Mir fallen spontan folgende Tätigkeiten ein: Bücher bestellen, inventarisieren, Ausleihzettel für alle Schüler erstellen, einsammeln, sichten, Listen erstellen (in Rücksprache mit jeder einzelnen Fachkonferenz). Eingänge auf Konto verwalten. Fehlbeträge einfordern, zu viel Gezahltes zurücküberweisen. Bücher für die Ausleihe vorbereiten (Pakete packen für individuelle SuS oder Klassen). Bücher ausgeben. Zum Ende des Jahres wieder einsammeln. Defekte anmahnen, Zahlungen anfordern. Für im Laufe des Schuljahres neu hinzukommende oder die Schule verlassende SuS das alles noch mal individuell (und gerade bei neuen SuS in engem Kontakt mit den neuen Eltern).

    An manchen Schulen nehmen fast alle (1000) SuS an der Ausleihe teil. An anderen Schulen ist man etwas betuchter, da kaufen von den 300 SuS 95 % ihre Bücher selbst.
    Man kann für die Buchausleihe (von den Gewinnen, die man eigentlich nicht erwirtschaften soll) Aushilfskräfte einstellen, die z.B. beim Inventarisieren und Ausgeben unterstützen.
    Hat man ein stundentechnisch gut ausgestattetes Sekretariat, dann wird dort alles, was mit Geld zu tun hat, übernommen.
    Bliebe im "best case" eigentlich nur noch das Zusammenstellen von Listen 1x pro Jahr. Da wäre eine zusätzliche Entlastungsstunde schon merkwürdig... Im "worst case" wäre nur eine Entlastungsstunde Ausbeutung.

    Falls du zu dem Thema Fragen hast, wende dich doch an deinen Personalrat. Der kann im Gespräch mit der Schulleitung mal erfragen, wie viele "frei verfügbare" Entlastungsstunden (also nicht an Funktionen gebundene Stunden wie z.B. für Schulleitungsaufgaben) eurer Schule zur Verfügung stehen. Und erfragen, nach welchen Grundsätzen die vergeben werden.

    Wenn ein Kollege alle von dir genannten Aufgaben gleichzeitig (und ohne weitere Unterstützung) erledigt, dann wäre da Entlastung durchaus angemessen.

    Es liegt in der Verantwortung der Schulleitung, für A14 "Aufgabenpakete" zu schnüren, die angemessen sind (da gab's mal vor ca. 10 Jahren im Schulverwaltungsblatt eine Liste von möglichen Aufgaben für Ausschreibungen). Bei weiteren Aufgaben dürfen die (wenigen) zur Verfügung stehenden Entlastungsstunden auch (ggf. anteilig) an A14er gehen. Langfristig sollte eine Schulleitung aber versuchen, dass all die zu erledigenden Aufgaben gleichmäßig im Kollegium verteilt sind.

    Was anders ist: In anderen Schulformen sind bereits per Erlass einige Aufgaben mit Entlastungsstunden "versehen" (z.B. Fachleitungen oder Fachbereichsleitungen). Dafür gibt es da kein A14...

    Sollte der SL *mal* eine gute Idee haben, de mich überzeugt, müssen wir uns den Tag nicht mit Juristen*furzerei* verderben. Ist es eine dumme Idee, dient die Frage nach der Rechtsgrundlage dazu, dass er merkt, dass er keine hat *oder kennt*.

    Was mich traurig stimmt, ist, dass an deiner Schule anscheinend immer wieder (gefühlte?) Inkompetenz der anderen (Stichwort: Dunning-Kruger-Effekt) auf latent aggressive Wortwahl/ Abwehrhaltungen treffen.

    Ist hier jetzt nicht zielführend. Wenn ich mehr Zeit hätte, würde ich dir die Rechtsgrundlagen für das, was ich oben schrieb (und du versuchtest, auseinanderzunehmen) liefern. Dazu müsste ich die Unterlagen aus einer Personalratsfortbildung wieder hervorholen und durchblättern. Bin aber gerade noch bei der Unterrichtsvorbereitung, habe also besseres zu tun als einen "Besserwisser-Dialog" fortzusetzen.

    Deshalb wäre meine erste Frage immer, was er damit beabsichtigt, wofür das gut sein soll. Und die zweite die nach der Rechtsgrundlage.

    Falsche Reihenfolge.
    Erst die Frage nach der Rechtsgrundlage. Dann stellt sich nämlich heraus, dass der SL vielleicht beabsichtigt, die "merkwürdige" Rechtsgrundlage im Interesse aller umzusetzen. (Sonst gibt's evtl. Minusstunden oder noch Unangenehmeres.)

    (Du hast doch Recht, dass die Arbeit der Lehrkräfte nicht nur in der Schule stattfindet. Aber es gibt eben manchmal ganz merkwürdige Rechtsgrundlagen - schön wenn man 'ne kreative Schulleitung hat.
    Um beim jahreszeitlich unpassenden Beispiel zu bleiben: Bei Unterrichtsausfall aufgrund von Schnee oder Eisglätte müssen alle LuL in die Schule. Ausnahme: Kollegen mit GdB - die dürfen zu Hause bleiben.)

    Bei Unterrichtsausfall aufgrund widriger Witterungsverhältnisse (z.B. Schneechaos, Eisglätte, Wärme) haben Schüler einen entsprechenden Ausfall (bei Hitzefrei nicht mal alle Jahrgangsstufen).
    Für "Arbeitnehmer" (z.B. Lehrkräfte) gibt es solche "Arbeitsausfälle" nicht. Die sind verpflichtet, in der Schule anwesend zu sein und ihre Arbeitskraft anderweitig zur Verfügung zu stellen (z.B. Aufräumen der Sammlung, Fachdienstbesprechung etc.).

    In etwa analog zu sehen ist es, wenn Schüler aus anderem Grund nicht anwesend sind (z.B. Klassenfahrt). Da entfällt der Unterricht, Kollege X hat 6 Stunden weniger Unterricht - die Arbeitskraft wird für Vertretungsunterricht eingesetzt oder bei entsprechender Ansammlung an "Minusstunden" wird nächstes Schuljahr eine Lerngruppe zusätzlich daraus.

    Jetzt stelle man sich das für alle Lehrkräfte einer Schule vor: Die nicht sonderlich motivierten 500 SuS verlassen das Schulgelände (ein wenig unverständlich, dass angeblich die Schulleitung die alle nach Hause geschickt haben soll, aber nun gut - mit den SuS ist nach so einem Streich vielleicht sowieso nichts mehr anzufangen). Bei 50 Kollegen entfällt der Unterricht für die letzten zwei Unterrichtsstunden. Macht für die Schule als System 100 Minusstunden, die die Lehrkräfte der Schule "schulden". Das sind 100 Vertretungsstunden, die erst mal wieder eingearbeitet werden müssen etc. Das freut das Land.
    Wie gut, dass der Unterricht nicht nur einfach so entfallen ist, sondern dienstlich bedingt (weil ihr noch pädagogische Dienstbesprechungen durchführen musstet). Ich würde sagen: Dankt eurer Schulleitung, dass die für sowas einen Blick hat.

    Der Schüler, der im Anschluss an den Unterricht noch eine Frage hat, kann auch mit zur Aufsicht kommen & erhält seine Antwort beim Schlendern über den Schulhof.

    Falls dir trotz der vielen richtigen Hinweise in diesem Thread weiterhin unwohl ist bei dem Gedanken, aus dem Unterricht heraus direkt in die Aufsicht zu gehen (mit den drei Minuten Verzögerung, die dabei für SuS und LuL entstehen können), dann kannst du doch deinen Stundenplaner bitten, deine Pausenaufsichten so zu legen, dass du vor der Aufsicht immer eine Freistunde hast. DEr Hinweis wäre insbesondere wichtig, wenn du regelmäßig in der Situation bist, ein dringendes Bedürfnis erfüllen zu müssen.

    Im Übrigen denke ich, dass Schüler der Sekundarstufe II (wie es bei dir der Fall ist) deutlich weniger Aufsicht benötigen als Schüler der Grundschule. Bei dir sind das (fast) erwachsene Menschen, die viele Dinge im Leben bereits ohne Aufsicht oder elterliche Begleitung tun dürfen.

    Man sollte nicht vergessen, dass es sich um Französisch in der 6. Klasse handelt. Das ist jetzt also "am Ende" des ersten Lernjahres. Viel an Inhalt wird es da noch nicht geben. Es geht bei solchen Aufgaben darum, dass man vorgegebene Sprachmuster situationsgerecht abwandeln und verwenden kann. Viel Kreativität ist noch nicht möglich. Ein Vergleich mit dem muttersprachlichen Unterricht aus der Grundschule oder Englisch in höheren Klassen hinkt ganz gewaltig. Deshalb wird (wie oben schon chilipaprika erläutert) sicherlich sehr vieles an erreichbaren Punkten (oder Punktabzügen) über die Sprachrichtigkeit (Wortschatz, Rechtschreibung, Grammatik) laufen.

    Zum Thema Erwartungshorizont: Fände ich bei dieser Aufgabe ebenfalls schwierig, diesen den Kindern / Eltern zur Verfügung zu stellen. Sobald die Kinder den EWH in Händen halten, schreiben sie den Text ohne weiteres Nachdenken ab. Die möglichen Floskeln stehen tatsächlich im Buch, z.B. in der Vokabelliste. Also noch einmal in die Lektion schauen, da finden sich Beispieltexte. Die "abschreiben", allerdings die Reihenfolge der Anweisungen dem gegebenen Stadtplan anpassen. (Der EWH kann auf diesem Sprachniveau auch nicht viel weniger als ein Text sein, da es ja nur um Anweisungen geht, wie man laufen soll. Würde man den Ablauf in "Stichpunkten" / als Liste zur Verfügung stellen wollen, lässt sich kaum was kürzen.)

    Das liest sich doch so, als sei "früher" alles besser gewesen (Schule und Schüler und Unterricht und Erziehung und ...). Dazu mal zwei "Anekdötchen":
    Zum einen beschweren sich Schüler ab der 9. Klasse aufwärts immer wieder mal über die "frechen" 5.-Klässler. Und die Älteren sind sich sicher "SO waren wir früher nicht!" (Doch, ihr wart genau so & es gibt noch genug Lehrkräfte, die sich an eure Eskapaden erinnern.)
    Zum anderen klagte unser Hausmeister mal darüber, dass die Abiturienten eigentlich zu früh die Schule verlassen. Kaum hat man sie erzogen und es "läuft" mit dem Benehmen etc., gehen die schon wieder und man muss mit den "Kleinen" wieder von vorn anfangen.

    Ich bin mir sicher, dass hier keine fruchtbaren Diskussionen zu Themen rund um das Thema Schule geschlossen werden.
    Bei Diskussionen, die dieses Themenspektrum weitläufig vermeiden und nur noch um ihrer selbst willen geführt werden, kann ich verstehen, dass Moderatoren ihre Zeit sinnvoller verwenden möchten.

    Und was ist das für ein Argument zu sagen, man hätte als Moderator keine Zeit, das alles zu verfolgen? Man liest doch alle anderen Kommentare weiterhin auch. Man ist doch genau dafür Moderator!

    Insofern hierzu Zustimmung zu deiner Aussage, wenn die fraglichen Kommentare für den beruflichen Austausch interessant wären.
    Und Zustimmung zur Schließung von Diskussionen, wenn diese (gefühlt nur mit Ausnahme des Eingangspostings) am Thema der Lehrerforen vorbeiführen.

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