Ich habe mir als "Spielzeug" einen Zei von Timular zugelegt. Liegt auf dem Schreibtisch und ermöglicht das unkomplizierte Erfassen von verschiedenen Aufgabenbereichen im "Handumdrehen". Die dazugehörige App funktioniert auch ohne den Würfel. Nutze ich jetzt seit fast einem Jahr.
Beiträge von Djino
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Innerhalb des Unterrichts ist das "lebensnaher" und praktischer und motivierender als normaler Unterricht. Innerhalb von Arbeitsgemeinschaften auch.
Für beides erhältst du mehr als einen feuchten Händedruck. -
Man kann der Schulleitung gegenüber ja durchaus signalisieren, dass man in einem Fach möglichst wenig eingesetzt werden möchte. Wenn es die Umstände zulassen, wird das vielleicht auch umgesetzt (wobei man darauf achten sollte, nicht so komplett den Kontakt zum Fach zu verlieren...). Die "Umstände" sind nicht nur diktiert durch die Anzahl der Physiklehrkräfte an einer Schule, sondern auch durch deren Zweit-/Drittfächer (die vielleicht noch intensiver Mangelfächer sind, so dass bei denen der Einsatz vornehmlich im anderen Fach erfolgen muss).
Die einzige mir bekannte Möglichkeit, ein Fach "loszuwerden", ist eine vorliegende Erkrankung. Das geht dann sicher über den Amtsarzt und ist oft genug verbunden mit einer Behinderung. (Z.B. der Sportlehrer, der nach Unfall nicht mehr Sport unterrichten kann, weil er keine Hilfestellungen mehr leisten kann. Oder der Chemielehrer mit einer Atemwegserkrankung.)
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Wer keinen aktuellen Vertrag hat, ist nicht versichert, wenn es in der Schule / auf dem Weg zur Arbeit zu einem Unfall kommt...
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Ich vertrete immer noch die Auffassung, dass jeder ordentliche Gymnasiallehrer mindestens als Oberstudienrat in Ruhestand gehen sollte.
In Niedersachsen gibt es schon seit *einigen* Jahren keine Regelbeförderung mehr. (Ich vermute, dass diese "automatische" Beförderung mit dem "Treppenmodell" gemeint ist.)
Es stehen für ca. 1/4 eines Kollegiums A14-Stellen zur Verfügung. Erst dann, wenn jemand dauerhaft das Kollegium verlässt (Versetzung oder Pensionierung oder "Aufstieg" in A15(Z)/A16), wird der Schule eine neue A14-Stelle zugewiesen. Die jeweiligen Dezernenten verwalten ihren "A14-Stellen-Vorrat" mit Blick auf das Gesamtsystem ihrer Region - verändern sich die Proportionen von Lehrerschaft und Schülerschaft an den einzelnen Schulen, verändern sich auch die Zahlen an A14 Stellen an den Schulen entsprechend (so dass eine wachsende Schule vielleicht durch die A14-Pensionierung an einer anderen Schule profitiert).
Ist der Zusammenhang der Überlegung eine
Versetzung mit Hindernissen
dann würde ich mit Blick auf die erschwerte Versetzung von A14-Kollegen davon abraten, das "Projekt" A14 in Angriff zu nehmen, wenn man plant, sich in sehr bald versetzen zu lassen. (Mein Hinweis auf das einträglichere Burger-Flippen im 400-Euro-Job (statt A14) mag ein wenig polemisch sein, aber manchmal ist Lebensqualität genau eine solche Gehaltseinbuße / nicht vorhandene bzw. evtl. spätere Beförderung wert.)
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Du bekommst zur Zeit ja auch nicht nur A13, sondern A13Z. Das Z fällt weg, stattdessen gibt's dann A14. Für das Geld, das du mehr bekämst, könntest du auch einen 400 Euro Job machen & Burger flippen gehen... (wäre vom Stundenumfang her wahrscheinlich deutlich weniger).
A14 ist ungünstig (aber nicht unmöglich), wenn man sich versetzen lassen möchte. Dann muss die aufnehmende Schule einen mit A14 unterbringen (und hatte eigentlich ganz andere Kandidaten auf der Warteliste). Habe das schon mehrfach bei Kollegen beobachtet, die dann in ihrer "Verzweiflung" sich auf A15-Stellen beworben haben, um die Schule wechseln zu können... Abordnung mit A14 ist durchaus/problemlos möglich...
Wenn man sich umrechnet, was eine Entlastungsstunde in "echten" Stunden im gesamten Schuljahr ergibt (das sind knapp 70 Zeitstunden, wenn ich mich nicht verrechnet habe), dann ist das schon eine Menge. Da Gymnasien in NDS aber herzlich wenig Entlastungsstunden zur Verfügung haben, haben Schulleitungen verständlicherweise das Bestreben, möglichst viele Aufgaben in A14 zu entlohnen und nicht in Entlastungsstunden. (Pro Vollzeit-Kollege stehen der Schule für alle Aufgaben ca. 0,5 Entlastungsstunden zur Verfügung. Wenn du derzeit drei bekommst, gibt es fünf andere ohne eine einzige Entlastungsstunde... [der Schlüssel für Entlastungsstunden ist natürlich ein anderer, aber mit einer solchen Näherung ist das vielleicht am schnellsten gedanklich "greifbar"])
Wenn du abwägst, wer im Kollegium noch mit "deiner" Stelle konkurriert / wie sie personenscharf für dich ausgeschrieben wird, solltest du auch beachten, dass es immer wieder mal externe Bewerbungen gibt (von anderen Gymnasien oder Gesamtschulen). Das könnte rein theoretisch auch dazu führen, dass dann jemand "deinen" derzeitigen Job übernimmt, weil da jemand die bessere Ausgangsposition hatte. [An der Stelle ist es dann wichtig, sehr präzise auszuschreiben, also nicht nur: "Übernahme einer Fachleitung im Aufgabenfeld A", sondern "Fachleitung Latein" etc.].
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Wie gesagt - Äpfel mit Autos.
Man muss ja gar nicht die verschiedenen Kulturen / Mentalitäten / Schulsysteme genauestens analysieren & vergleichen.
Wichtig ist an der Stelle wahrscheinlich die Einstellung des Elternhauses zu Bildung, Schulbesuch & Anstrengung für selbige. In D empfinden Eltern die Hausaufgaben nach dem Halbtagsunterricht (Mo-Fr) oftmals als Zumutung (überspitzt formuliert) und stehen so ihren Kindern bei, wenn diese die Vokabeln nicht mehr lernen können, weil die Tanzstunde am Nachmittag ja auch eine Stunde dauert. In anderen Ländern / Kulturen bemisst sich die Qualität von Schule und Unterricht daran, wie lange Schüler benötigen, um nach der (durchaus auch Ganztags-)Schule Inhalte aufzuarbeiten etc. Und dafür muss man nicht bis nach Asien blicken, ähnliches habe ich auch schon von verschiedensten Lehrkräften in Italien gehört (wo die meisten Schulen auch ganz regulär samstags Unterricht haben). -
... was folgerichtig die Notenvergabe infrage stellt. Ich war bisher strikt dagegen, auf Noten zu verzichten. Es kommt aber wohl auch auf die Bedingungen an.
Ja, die Bedingungen sind beim Notenverzicht wichtig. In einer 5-Schüler-Klasse kann sich keiner "verstecken".
Wir haben an unserer Schule ein Fach (nennen wir es "Hilfswissenschaften für alle anderen Fächer") eingeführt, das nicht benotet wird (aber eben Auswirkungen hat auf vieles andere). Gerade in den pubertären Jahrgängen sagt da zu Schuljahresbeginn (deutlich hörbar) ein Schüler zum anderen: "Ey, bist du blöd dich zu melden. Es gibt hier doch keine Noten." (Die verbale Beurteilung im Zeugnis am Ende des Schuljahres ist dann allerdings eine, die keiner in seinem Bewerbungszeugnis haben möchte. Nur sehen die "lieben" "Kleinen" das nicht so "weit" in der Zukunft.)
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Ich habe auch mal in so einem Nachhilfeinstitut gearbeitet. Da war's dann nicht ein Verhältnis von 1:1. Da aber jeder Schüler ein anderes Fach machte, aus einer anderen Klasse oder Schulform kam, war für die SuS abschreiben nicht möglich. (Warum sollte auch Mathe Klasse 8 Gymnasium bei Mathe Klasse 3 oder bei Englisch Klasse 6 Hauptschule abgucken.) War halt wie oben schon erwähnt ein beaufsichtigtes Hausaufgaben machen & die Möglichkeit, nebenbei mal Verständnisfragen klären zu können.
Arbeitstechniken haben die SuS auch lernen müssen (wenn man als "Lehrkraft" eingesetzt wird für eine Fremdsprache Sek II, die man selbst nie gelernt hat, vermittelt man ganz schnell die Bedeutung von Lösungsschlüsseln & wie man mit diesen seine Arbeit selbstständig gestalten kann). -
Der 13-LK bestand ja wohl auch schon im letzten Schuljahr als 12-LK. Im Allgemeinen werden solche Kurse doch so geplant, dass eine Lehrkraft diese durchgängig bis zum Abitur unterrichtet. Wenn nun kurz vor Schuljahresbeginn ein Wechsel der Lehrkraft stattfindet, dann bedeutet das meistens, dass irgendwas schief gegangen ist (Krankheit o.ä. der eigentlich vorgesehenen Lehrkraft).
Und dann sucht die Schule nach jemanden, der das (mit Blick auf das gesamte System!) halbwegs verträglich übernehmen kann. Andere Kollegen können vielleicht aufgrund ihrer Fächerkombination nicht so leicht verschoben werden, sind bereits mit anderen Fächern im Abitur o.ä.
Das ist für einen selbst natürlich eine Belastung - solange solche und ähnliche Belastungen über die Jahre hinweg auf mehrere Schultern verteilt werden, muss man eben auch mal in den sauren Apfel beißen. Du hast mitgeteilt, dass das für dich jetzt eine Belastung ist. Wenn es das nächste mal "Überraschungen" zu verteilen gibt, wirst du wahrscheinlich weiter unten auf der Liste der möglichen Kandidaten stehen.(Dass solche spontanen Belastungen entstehen und durch Kollegen übernommen werden, bekommt man als "normale" Lehrkraft manchmal gar nicht so mit. Es unterliegt ja vieles dem Datenschutz. Z.B. die noch nicht sichtbare schwangere Kollegin teilt mit, dass sie nach den Herbstferien aussteigen wird -> spontaner Fachlehrerwechsel im LK, damit da der Unterricht kontinuierlich stattfindet & die "Staffelübergabe" nicht im laufenden Schuljahr passiert. Kollege hatte Unfall o.ä. & hat jetzt einen entsprechenden GbB mit Verringerung der Stundenanzahl oder Vorgaben bzgl. Einsatz -> Verteilung der jetzt nicht mehr versorgten Klassen. ... Diese Umverteilungen in der Unterrichtsverteilung & die dazugehörigen Begründungen werden sicherlich nicht im Detail im größeren Rahmen vorgestellt und erläutert...)
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...ist wahrscheinlich dasselbe Problem, wie das, warum Lehrer nur "Schrottkarren" fahren und ewig Single bleibe
Willst du behaupten, dass alle Linken nur Schrottkarren fahren und Singles sind?

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Das Problem an der Stelle ist nicht unbedingt das Medium: Die drei Schüler S1, S2 und S3 könnten der behüteten S4 ähnliches in gedruckter Form zeigen. Insofern wäre die Forderung nach der Kontrolle von Handy-Inhalten hier zu kurz gegriffen... (Wie wär's mit 'nem intensiven Blick/in alle Schultaschen, bevor SuS in die Pause gehen?)
Aus diesem Grund / dieser Befürchtung heraus ist ein Verbot von Smartphones auf dem Schulhof unsinnig: Wer wirklich Verbotenes tun will, findet dafür andere Mittel und Wege. Andererseits kann man mit erlaubter Handynutzung schneller unterscheiden zwischen den "Normalnutzern", die jetzt völlig frei in Sichtweite der Lehrkraft Multi-Player-Spiele spielen - und denen, die sich immer noch mit dem Handy in irgendwelchen Ecken rumdrücken und bei Näherkommen der Lehrkraft das Handy schnell wegpacken, den Ton leiser stellen o.ä. Falls ich da dann tatsächlich einen begründeten Verdacht habe, bitte ich die Polizei um Amtshilfe... (und schon allein das Wissen um dieses Vorgehen schreckt so manchen "Kreativ-Nutzer" davon ab, die gefühlte Freiheit auf dem Schulhof zu missbrauchen).
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Stehen die Stunden regulär im Stundenplan der jeweils Beteiligten?
Das wäre hilfreich, damit alle, die zur der Teamsitzung kommen müssen/ sollten, zu dem Zeitpunkt keine regulären Unterricht haben & so ein "vernünftiger" Zeitpunkt jede Woche zur Verfügung steht.
Und dann können die Mitglieder des Teams entscheiden, diese Möglichkeit z.B. alle zwei Wochen zu nutzen (und es ist halt Pech, wenn der Vertretungsplaner an der Stelle die freundlicherweise geschaffene Möglichkeit beschneiden muss, weil er keine anderen Optionen mehr hat).
(Ähnlich geht es vielleicht Mitgliedern anderer Gremien, die ebenfalls gemeinsame Stunden im Stundenplan haben, um gemeinsame Aufgaben zu erfüllen.)Falls die Sonderpädagogen zur Beratung der Lehrkräfte an den Sitzungen teilnehmen, dann kann ich übrigens durchaus verstehen, dass das bei denen anders abgerechnet wird als bei den "regulären" (in Ermangelung eines besseren Begriffs...) Lehrkräften. Die Beratung ist (zumindest bei uns, wo das leider nur ca. 1x pro Halbjahr stattfindet) eine der wichtigsten Aufgaben.
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"mildernde Umstände"-Faktor
Ein Nachteilsausgleich wird nicht gewährt, wenn die Ursache der schlechteren Noten durch den Schüler selbst zu vertreten ist. Nicht gefrühstückt? Selbst schuld. LRS seit Jahren bekannt und nicht einmal zur Therapie gegangen? Na dann schreib doch deine schlechteren Noten. Brille zu Hause vergessen? Und das nicht zum ersten Mal? Schau doch mal, was das für notentechnische Konsequenzen hat.
Eine "Mitleids-Bessere-Note", nur weil jemand die Anforderungen nicht erfüllen kann, ist mit dem Nachteilsausgleich nicht gemeint. (Wenn der eigene Erfahrungshorizont diese Beobachtung bei Kollegen ist, dann kann ich gut verstehen, dass man gegen diese Art des Nachteilsausgleichs ist. Mir geht es um den "echten", der einem z.B. teilweise gelähmten Schüler sinnvolles Arbeiten ermöglicht.)
Und um mal zum Thema leichte Sprache zurückzukommen:
Wenn Texte dauerhaft für einen Schüler umgeschrieben werden müssen, damit der Unterrichtsinhalte verstehen und mit ihnen arbeiten kann, wäre dieser Nachteilsausgleich an meiner Schulform ein Abweichen von den Leistungsanforderungen, der Schüler würde dann (bei Vorliegen einer entsprechenden Behinderung, die wahrscheinlich schon vor Anmeldung an der Schule bekannt war) wohl zieldifferent inklusiv beschult.
Wenn es sich dahingegen um einen Schüler handelt, der noch die deutsche Sprache erlernt und zu Beginn der Teilnahme am regulären Unterricht auf der Grundlage von Texten in leichter Sprache arbeitet, um überhaupt Unterrichtsinhalte zu verstehen, dann ist das ein vorübergehender, durchaus legitimer Nachteilsausgleich (genauso wie etwa die Gewährung von mehr Zeit, um Texte zu verstehen / zu verfassen). -
(Zumindest in meinen Fächern.)
Ich denke, das hier ist wirklich wichtig zu beachten. Wir haben hier alle unterschiedliche Fächer & Schulformen (und Bundesländer: in meiner Schulform & meinem Bundesland ist Dyskalkulie als Grund für einen Nachteilsausgleich ausgeschlossen... und von einem x-beliebigen Arzt würden wir das auch nicht akzeptieren (wo hat der seine Qualifikation her, um Dyskalkulie oder LRS zu bescheinigen???)...)
Kurz gesagt bin ich der Meinung, dass dieser Schüler mit dem Dreier - und damit, wie alle anderen behandelt zu werden - gut leben kann.
Grundsätzlich würde ich ja zustimmen, aber... (das aber musste jetzt ja kommen
) :
Ein Schüler, der aufgrund einer Behinderung/Einschränkung unter gleichen Bedingungen eine bessere Leistung bringt als so manch andere faule Socke, der hat mMn deutlich mehr Leistung gezeigt als eben jene fS... Und wenn dieser Schüler mit 10 Minuten mehr Zeit oder einer etwas anderen (gleichwertigen!) Aufgabenstellung eine Zwei erlangt, dann halte ich das für sehr gerechtfertigt... -
Für mich bedeuten diese Maßnahmen eine Änderung des Anforderungsprofils. (Gerade bei modernen Bildungsplänen mit dem Fokus auf Kompetenzen statt Faktenwissen.)
Darf man das übersetzen als: "Der Schüler kann nicht (ausreichend) hören / sehen / sich uneingeschränkt bewegen = er erfüllt (egal an welcher Schulform) nicht die Anforderungen"?
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Meines Erachtens bleibt durch solche Maßnahmen das Anforderungsprofil nicht unberührt.
Doch - wenn du es als Lehrkraft entsprechend einrichtest, dann schon.
Um einige Beispiele zu benennen:
"veränderte Inhalte für Tests und Arbeiten" - wenn ein Schüler nicht hören kann, dann bekommt der in Englisch kein Listening Comprehension sondern ein Reading Comprehension (und nicht nur einfach den Hörtext, denn der ist geschrieben deutlich zu einfach -> das Anforderungsniveau muss gewahrt bleiben, du wählst als Lehrkraft aus!)"angepasster Zeitrahmen" - ein LRS-Schüler benötigt vielleicht einen Moment länger, um den Ausgangstext / die Aufgaben zu erfassen - ist dann aber in der Lage, den geforderten Anforderungen voll zu entsprechen. Deine Aufgabe als Lehrkraft ist es wieder, einzuschätzen, wieviel Text (das sind auch Zahlen...) in deiner Arbeit vorkommt / abgeliefert werden muss & wie viel zusätzliche Zeit für eine Wahrnehmungsschwäche angemessen ist. (Und ein Schüler, der die Antworten nicht kennt, würde auch mit vielen Stunden mehr nichts anfangen können. Mehr Zeit ist da kein Vorteil...)
"andere Gewichtung der schriftlichen, mündlichen u. praktischen Noten" - wieder: ein Schüler, der nicht sprechen kann (statt Hören nehme ich jetzt mal den Mutismus als Beispiel), kann wohl nicht so viel mündlich beitragen. Dann soll der eben Unterrichtsergebnisse auf Folie schreiben, das ist dann die Grundlage für die Ergebnissicherung am Polylux. Ein Schüler mit einer Hemiparese wird praktische Arbeiten langsamer, mit weniger Exaktheit, nur mit zusätzlichen Hilfsmitteln oder auch gar nicht ausführen können. Da ist eine andere Gewichtung zulässig. Als Lehrkraft kannst du wiederum in der Klassenarbeit das Zeichnen von Dreiecken nicht als Aufgabe stellen und stattdessen einen "theoretische" Annäherung an das Problem abfragen. Du legst die Aufgabe fest & stellst sicher, dass das Anforderungsprofil vergleichbar bleibt.
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Beachten sollte man, dass es sowohl die Leichte Sprache als auch die Einfache Sprache gibt. In manchen Situationen haben beide ihre Berechtigung.
Zum Beispiel sollte die Vorstellung des Förderangebots Deutsch als Fremdsprache wohl besser in leichter oder zumindest einfacher Sprache verfasst sein: Kinder, die zu wenig Deutsch sprechen, haben zumeist auch Eltern, die noch weniger Deutsch sprechen. Damit die Information ankommt (und die Fördermaßnahme regelmäßig besucht & unterstützt wird), sollten Eltern verstehen, was da angeboten wird / die Eltern sollten da nicht abhängig sein von der Übersetzung durch ihre Kinder (die dann vielleicht dazu raten, das Kind davon abzumelden / nicht anzumelden...)
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Es war einmal (bis vor ca. 5 Jahren):
Analoge Listen, in die Fachlehrer eintragen. Klassenlehrer übertragen alle Noten aller Fächer in das Zeugnisprogramm. Für die Konferenz / Besprechung der Noten übertragen die Klassenlehrer die "interessanten" Fälle (Überspringer, Abstimmungsfälle, Sitzenbleiber) per Hand auf eine Folie, die dann auf dem OHP präsentiert wird. Nach der Konferenz übertragen Klassenlehrer für die fortlaufende Dokumentation alle Noten per Hand in Listen für die einzelnen Schüler (letzteres zugegebenermaßen ist bereits ca. 8 Jahre her).Jetzt:
Jeder Fachkollege trägt selber am jeweiligen Jahrgangs-PC ein (es stehen also für 8 Jahrgänge 8 Rechner zur Verfügung). Bis zu einem bestimmten Termin, der von den üblichen Verdächtigen nicht eingehalten wird. "Neue" Aufgabe der Klassenlehrer ist also die Jagd nach der verlorenen Note. Präsentation in Zeugniskonferenzen via Smartboard. Anschließend evtl. noch Ergänzung / Korrektur durch Klassenlehrer (die das Protokoll aus der Zeigniskonferenz haben). Dann Ausdruck aller Zeugnisse durch einen Kollegen. Die einzelnen Fachnoten werden in einer Liste (Ausdruck) durch die Fachkollegen spaltenweise abgezeichnet / legitimiert.
Hat zur Folge, dass der Termin der Zeugniskonferenzen sechs Tage vor Ferienbeginn liegt, der letzte der Termin der Eintragung 2,5 Werktage davor. Vorher war das (benotete) Schuljahr (in dem man noch Schüler zur Arbeit motivieren konnte...) deutlicher verkürzt durch die nicht-digitalen Verwaltungsarbeiten.(Das "neue" Verfahren funktioniert (auch ohne längere Wartezeiten) natürlich erst, seitdem wir für 50+ "Angestellte" mehr als zwei Verwaltungs-PCs zur Verfügung haben, die während dieses Zeitraums nicht am Internet/Netzwerk hängen dürfen...)
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WA schreiben und anrufen sei ja nun nicht verboten...
Man beachte, dass dies alles nur möglich ist, weil dort unrechtmäßig (oder auch nur versehentlich) erlangte private Daten verwendet werden. Dem Vater als Polizisten hätte das von Anfang an klar sein sollen (und er hätte gar nicht erst nach den privaten Daten fragen dürfen). Spätestens, nachdem die Eltern darauf hingewiesen wurden (durch SL und dich), hätten sie es unterlassen müssen. Tun sie nicht.
(Analog gedacht: Wenn ich unrechtmäßig an Informationen gelange - z.B. in der Abi-Prüfung - und diese nutze, obwohl ich weiß, dass das nicht so durch den Besitzer der Daten gewollt ist, dann ist das nicht verboten???)
Du hast vorhin sicherlich von deinem freundlichen Polizisten seine private Handy- und Telefonnummer erhalten, damit du ihn gegen Mitternacht nochmal über deine aktuelle Befindlichkeiten informieren kannst. (Nein, hast du nicht? Dann hatte da wohl bei der Aufnahme deines Anliegens wieder jemand nicht den Unterschied erkannt zwischen dienstlich (= Schultelefonnummer) und privat (= privat)).
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