Beiträge von Djino

    Dies sei möglich (laut Schulleitung) allerdings ist meine Frage, ob ich dann nochmal drei Jahre (oder wie lange auch immer) "auf Probe" bin.

    Soweit ich weiß, ist das so.

    Es gibt allerdings auch Fälle, bei denen Zeiten als (voll ausgebildete) angestellte Lehrkraft teilweise auf die Probezeit angerechnet werden. Diese Zeiten müssen im Anschluss/direkt vor der Probezeit liegen (dazwischen darf, wenn ich mich richtig erinnere, maximal 6 Monate Paus liegen). Wie genau das bei dir ist / wie sich dein Quereinstieg gestaltet, kann dir nur jemand in genauer Kenntnis deines Quereinstieg-"Modells" erläutern.
    Aus meinem persönlichen Umfeld fällt mir nur eine Person ein, die (nicht als Referendar) neben dem leicht reduzierten Stundendeputat (mit zwei Fächern) an der Schule "berufsgegleitend" im Studien-/Fachseminar wöchentlich erscheinen musste, Unterrichtsbesuche absolvierte, Prüfungen bestehen musste, um den Quereinstieg absolvieren zu können. Du schreibst ja, dass dir aufgrund deiner mehrjährigen pädagogischen und fachdidaktischen Ausbildung sogar das zweite Staatsexamen anerkannt wird.

    Du wirst bereits bei der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe vereidigt etc. Die Untersuchung beim Gesundheitsamt findet zu diesem Zeitpunkt statt. Der "Übergang" von "auf Probe" zu "auf Lebenszeit" ist dann fließend. Auch finanziell macht das keinen Unterschied.
    Es geht bei der Probezeit tatsächlich nur darum, intensiv zu prüfen, bevor man (aka der Arbeitgeber) sich ewig bindet. Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ist ja nicht ganz so einfach wie die Entlassung eines "normalen" Angestellten. Solange man seinen Job richtig / zuverlässig macht, ist das Bestehen der Probezeit auch kein Problem.

    Falls du dir doch nicht sicher bist, frag bei "deinem" Schulbezirkspersonalrat nach. Die können sonst später auch deinen "Fall" mit begleiten, dich unterstützen beim Antrag der Anerkennung der Zeiten als angestellte Lehrkraft etc. Hier findest du die Kontaktdaten: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/interes…tretung/pr/sbpr

    Wie schon mehrfach hier gesat wurde: Die "mündliche" Note ist mehr als das Melden und Sprechen im Unterricht. Heißt ja schließlich sonstige Mitarbeit.
    Für mich gehören dazu:
    - (na gut, fangen wir damit an): melden (Qualität und Quantität - vielleicht ist es bei einer guten Schülerin ein Argument, dass sie sich nicht so häufig, dafür aber brilliant beteiligt)
    - Mitarbeit in Partner-/Gruppenarbeit
    - Ergebnisse aus kurzen schriftlichen Tests (Vokabeltests (geht auch in Sachfächern wie Chemie oder Erdkunde), Überprüfungen der Inhalte der letzten Stunde, ...)
    - Referate
    - kurze vorbereitete Unterrichtsbeiträge (z.B.: "Kannst du zur nächsten Stunde mal kurz raussuchen & vorstellen (Folie für OHP vorbereiten), welche Arten von ... es gibt?")
    - Mappenführung (mache ich selber in meinen Fächern nicht (mehr); wenn man's macht, würde ich das eher verteilt über's Schuljahr machen (nach Zufallsprinzip mal die einen drei, mal die anderen drei - schon allein um eine Rückmeldung seitens Eltern wie "*wir* haben uns solche Mühe gegeben" zu vermeiden (nachdem man die Sammlung schlecht ausgedruckter Wikipedia-Artkel in der Mappe des 5. Klässlers nur mit 6 bewerten konnte, weil alles andere fehlte).
    - ...

    Für mich gehören nicht wirklich dazu:
    - Materialien dabei haben (ist eine Selbstverständlichkeit, es gibt allerdings "Punktabzug", wenn das regelmäßig fehlt, da eine Mitarbeit ohne Buch, Arbeitsheft, ... nicht/nur erschwert möglich ist)
    - Hausaufgaben regelmäßig gemacht (wieder: Selbstverständlichkeit. wieder: Punktabzug bei mehrfachem Fehlen (HAs sollen ja eigentlich nicht bewertet werden (sie könnten ja durch jemanden anderes gemacht worden sein); fehlen sie, hat der SuS aber keinerlei Chance, sich in der Phase des Unterrichts sich zu beteiligen, ist inhaltlich/gedanklich nicht vorbereitet. Und genau an der Stelle führen fehlende Hausaufgaben eben doch zu "Punktabzug")

    Die "2" in der Arbeit sollte eigentlich nicht ganz überraschend kommen (vgl. Mitarbeit in Stillarbeitsphasen, PA, GA). Da könnte man die SuS doch vielleicht schon mal wahrgenommen haben. Falls nicht, kann's natürlich auch an "ungleichen Bedingungen" in der KA liegen... (Wie war denn die Note des Nachbarn so?)

    Nach welcher Stundentafel (1 oder 2) arbeitet ihr? Handelt es sich um Epochalunterricht? Davon abhängig ist ja auch, ob im 2. Halbjahr noch die Möglichkeit besteht, für das Versetzungszeugnis Beobachtungen ggf. intensiv zu revidieren.

    Ein Vorschlag, den ich stillen SuS immer wieder mal mache: Zu Beginn einer Unterrichtsstunde 5 (oder für Mutige: 10) Stifte aus dem Etui auf den Tisch legen. Jeder Stift zählt für 1x melden (und nach jedem Melden (egal ob man drangekommen ist oder nicht) wandert ein Stift in das Etui). So kann man sich als SuS unauffällig eine Erinnerungshilfe geben & hat einen "Countdown", nachdem man "es" für diese Stunde wieder geschafft hat.

    Du hast mir nicht weitergeholfen

    Das tut mir leid.

    Was ich eigentlich mit meinem Beitrag hatte sagen wollen:

    Deine Frage war: "Muss die Kur komplett in den Ferien liegen". Meine Antwort darauf war: Nein, muss sie nicht, "habe ich schon mehrfach erlebt". Das sollte dich darin bestärken, weiterhin eine Lösung zu finden. Hast du falsch verstanden, aber dennoch weitergesucht. Ziel also auf Umwegen erreicht.


    Du hast später geschrieben: "Es geht wohl auch darum, dass im ärztlichen Bericht stehen kann, dass die Maßnahme sofort bzw. sehr zeitnah durchgeführt werden muss. Dann ist eine Kur auch wohl außerhalb der Ferien möglich." . In die Richtung sollte der Hinweis auf die "besonderen Rahmenbedingungen (z.B. Indikation, Verfügbarkeit des passenden Hauses etc.)" gehen.


    Ich möchte nochmal explizit auf das zweite "Beispiel" in den "Rahmenbedingungen" hinweisen (war ja doch sehr verkürzt geschrieben). Hast du bereits ein Ziel/ein passendes Haus für deine Vater-Kind-Kur gefunden? Längst nicht jedes Haus für Mutter-Kind-Kuren nimmt auch (oder immer) Väter auf. Da kann die Auswahl (an (zur Indikation passenden) Terminen, Häusern) begrenzt sein. Du musst hierauf an dieser Stelle nicht antworten. Es hätte dir aber ein weiteres Argument an die Hand geben können, warum du außerhalb der Ferienzeiten auf Kur fahren musst.

    Es geht nicht darum, wass die Kolleginnen finden.

    Habe ich auch nie behauptet. Aber im Ausgangsposting will jemand, so wie das formuliert ist, eine "Extrawurst" gebraten haben. Und dafür braucht man vielleicht mal eine Schulleitung (sind auch Kollegen...), die zustimmt. Oder Kollegen, die kurz vor den Osterferien, wenn man selbst schon weg ist, die Klassenarbeit schreiben lassen/ beaufsichtigen.

    Diese Bemerkung ist auch "spannend":

    Okay, diese Antwort zeugt von Unwissenheit.

    Ich schreibe "habe schon mehrfach Kuren außerhalb von Ferien erlebt" - und bekomme als Antwort, dass das falsch ist. Und dann folgt der Hinweis, dass Kuren außerhalb von Ferien liegen dürfen. Die Logik erschließt sich mir nicht.


    Aber die Bemerkung zeugt von genauso wenig Kollegialität wie

    Um eine Woche gemeinsamen Urlaub zu machen

    oder

    somit kann man die Kur auch komplett außerhalb der Ferien legen, vielleicht direkt im Anschluss an die Ferien?!


    (Und nein, ich halte Kuren bestimmt nicht generell für unkollegial, aber wenn jemand gezielt seine Kuren außerhalb der Ferien platziert, und das nur mit dem Hinweis auf den Urlaub, den man noch machen möchte, dann ist das doch sehr merkwürdig.)

    Schöne Weihnachten noch.

    Das kann auch abhängig sein von den besonderen Rahmenbedingungen (z.B. Indikation, Verfügbarkeit des passenden Hauses etc.). Die Begründung: "Danach wollen wir in den Urlaub fahren" halte ich für weniger überzeugend...
    Mit einer entsprechenden Argumentation findet sich in der Schule / im Kollegium vielleicht leichter eine Möglichkeit (habe ich schon mehrfach erlebt). Aber bei "Urlaub" sinkt die Bereitschaft der Kollegen, deinen Unterricht während deiner Abwesenheit zu übernehmen, sicherlich...

    ich schlage vor: Doodle

    Zumindest vor dem DGV-Dings hatte ich mal den behördlichen Hinweis gesehen, dass man das durchaus nutzen dürfe - aber nur in der kostenlosen Version, weil da die Umfragen nicht dauerhaft gespeichert werden können. Problematisch ist in der Nutzung eigentlich zumeist das Schüler-Verhalten: Man kann noch so deutlich darauf hinweisen, dass sie nicht ihren vollen Namen eintragen sollen - die tun's trotzdem...

    An einem Berufskolleg hat man doch auch nicht mehr sooo viele Eltern, die zum Sprechtag kommen, würde ich denken (so im Vergleich zu 5. Klassen o.ä.).

    Ich plädiere hier auch für Papier: Eltern definieren ihre Wunschtermine (in Absprache mit den Kids), die Kids sprechen die Termine mit den Lehrkräften ab (die können dann auch kürzere oder längere Zeiten für "besondere" Fälle blockieren, Pausen einplanen etc.). Die Kids geben die abgesprochenen Termine an die Eltern zurück.
    (Dieses Verfahren verhindert im Gegensatz zu ausgehängten Listen auch, dass sich jemand seinen Lieblingstermin per Tintenkiller wieder freiräumt...)

    Übernimm dich zu Anfang nicht & schau erst mal, dass du den Unterricht "so" hinbekommst. Ich vermute mal, dass es ein eingeführtes Lehrwerk gibt, vielleicht auch das dazugehöroge Arbeitsheft. Nutze diese Materialien - das gibt dir Struktur, den Schülern auch.

    Von einfach nur "irgendwelchen" Fehlertexten würde ich abraten. Entweder sind's die eigenen (oder die des Nachbarn) und man übt mal das Fehlersuchen (von hinten nach vorne lesen, 5 Wörter anstreichen, bei denen man sich unsicher ist & diese mal nachschlagen, eigene Fehlerschwerpunkte kennen (aus der letzten Klassenarbeit, der letzten Überprüfung der Rechtschreibkompetenz & gezielt nach diesen Fehlern suchen, ...)

    Rechtschreibunterricht kann auch "Einsetzübungen" heißen. So ist das die Konzentration nur auf ein Phänomen (also keine altmodischen Diktate). Wenn du dir dann doch mehr Arbeit machen möchtest, nimmst du eine Kurzgeschichte oder eine Inhaltsangabe (Ausschnitte daraus...) und arbeitest diese entsprechend auf.

    Wie lange sind die Flüchtlingsschüler schon im deutschen Schulsystem? Haben sie noch spezielle DaZ-Förderung? Da würde ich den Schwerpunkt bei den meisten noch gar nicht auf perfekte Rechtschreibung legen, da sie viele Aufsatzarten das erste Mal schreiben & sich auf den Inhalt konzentrieren...

    Bei LRS-Schülern liegt die Verantwortung auch nicht (nur) bei dir. Es gibt Zusatzausbildungen zum LRS-Coach o.ä.. Die kosten natürlich so einiges - deutlich mehr, als dass sich Schulen aus dem Fortbildungsetat das leisten könnten. Vom System her ist es also gewollt, dass wir in der Schule "herumstümpern" & die Schüler außerhalb der Schule zum Experten gehen (wenn das intensiv wahrgenommen wird, dann zeigen sich durchaus beachtliche Fortschritte). Ratatouille erwähnt oben Verordnungen und die "Schulordnung" - letzteres ist in Niedersachsen das Schulgesetz (schau also nicht in die Schul-/Hausordnung eurer Schule, da wirst du nichts finden). [Bei Elterngesprächen zu "Sie sind doch Deutschlehrerin & müssen mein LRS-Kind zum Erfolg führen" vergleiche ich das dann durchaus mal mit z.B. dem Arzt, zu dem ich mit Schnupfen gehe - und dem Arzt, den ich bei Herzproblemen aufsuche. Wir sind halt nur "Allgemeinmediziner".]

    Wenn ein entsprechender Nachteilsausgleich beschlossen wurde, dann ist das oftmals bei LRS und bei Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache die zusätzliche Zeit, die diese Schüler nutzen können. (Für letztere SuS steht das schon im Erlass und muss eigentlich nicht extra beschlossen werden.) Solche Beschlüsse fasst die Klassenkonferenz (oftmals während Zeugniskonferenzen), abgelegt sollte das dann in der Schülerakte sein.
    Die SuS können die zusätzliche Zeit dann nutzen, um gezielt das eine oder andere Wort nachzuschlagen. Zudem benötigen beide Schülergruppen ja bereits mehr Zeit für das Textverständnis. Falls du den Text der Klassenarbeit digital hast, kann es bei LRS-Schülern hilfreich sein, den Text größer / mit mehr Zeilenabstand / mit geringfügig mehr Abstand zwischen den einzelnen Buchstaben zu formatieren. Für DaZ-SuS ist das zweisprachige Wörterbuch meiner Meinung nach unerlässlich.

    Erlasse findest du übrigens (nicht offiziell gesammelt) bei schure.de, z.B. hier (LRS): http://www.schure.de/22410/26,81631,05.htm und hier (DaZ): http://www.schure.de/22410/25,81625.htm (insbesondere 6.5 ist interessant).

    Man sollte beim Blick in mögliche gesetzliche Regelungen den Taschenrechner im Hinterkopf eingeschaltet lassen.
    10 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten sind "nur" 7,5 Zeitstunden Arbeitszeit...

    Ja, ich weiß, dass dazwischen noch (echte und (mehr) unechte) Pausen liegen und sich der Tag so aufbläht. Trotzdem wäre an der einen oder anderen Stelle eine z.B. längere Mittagspause, die tatsächlich als Pausenzeit angerechnet würde. Auch wenn man dann viel zu häufig mit anderen Lehrkräften an einem Tisch hockt, etwas isst & nebenbei über die Klasse X berät...

    (Im "Fall" in diesem Thread hat ja ein kurzes Gespräch dazu geführt, das Problem wahrzunehmen und für Abhilfe zu schaffen. Es muss ja nicht immer der Klageweg sein (ist auch viel stressfreier...).)

    Stell den Antrag (nach vorheriger Absprache mit der Schule, damit die wissen, was kommt). Was ist denn das Schlimmste, was passieren kann? Der Antrag könnte höchstens abgelehnt werden - dann hast du es aber wenigstens versucht.

    (Ich kenne mehrere Kolleginnen und Kollegen, die die Elternzeit verlängert haben. Ob da nun besondere Umstände vorlagen, die die Genehmigung erleichtert haben kann ich (bis auf eine Ausnahme) nicht sagen.
    Aber wenn abzusehen ist, dass du, wenn du zurückkommst, sehr regelmäßig "Kind-krank" sein wirst, ist keinem geholfen...)

    Zumindest hier in NDS gibt es (wenige) begrenzende Regelungen bei der Stundenplangestaltung für Kollegen ab einem bestimmten GbB, in der Wiedereingliederung oder wenn sie familiär bedingt Teilzeit arbeiten.

    Führen denn die vielen Stunden an einem Tag dazu, dass du an einem anderen Tag deutlich weniger / gar nicht in der Schule bist? (Eine Kollegin hatte sich mal genau so einen Stundenplan gewünscht, um einen unterrichtsfreien Tag herauszuarbeiten...)

    Ja, auch hier kommt jeder Kollege zu jeder Tages- und Nachtzeit ins Gebäude (aber nicht durch jede Außentür, da gibt's nur eine, die genutzt werden kann - reicht vollkommen). Gilt für Lehrkräfte und Referendare (insgesamt ca. 50).

    Was mich immer wieder erschreckt, ist, dass man während der Ferien - egal, wann man (tagsüber) kommt, eigentlich immer auf Kollegen (ja, Plural) trifft. Am Wochenende ist ebenfalls immer ein reges Kommen und Gehen. (Haben die kein Zuhause? Keine Hobbies? Ach, was sag ich "die": Ich gehöre ja auch zu "denen"...)

    Bei uns wechseln alle zwei Jahre die Fachkollegen in den Klassen. Die Noten bleiben (in den meisten Fächern/bei den meisten Kollegen).

    Ja, in Latein hängt viel am Vokabellernen. Manche SuS schießen sch da schnell auf eine Dauer-5/6 ein & halten durch bis Ende 10. (Ein ähnliches Bild findet sich bei manchen Kollegen in den Naturwissenschaften, aber nicht Mathe.)

    In der Oberstufe wird dementsprechend eine Fremdsprache (allen voran Latein, dann Französisch, deutlich seltener Englisch) abgewählt (Latein hat regelmäßig nur einen Prüfling im Abitur...).

    Ein Streitpunkt im Kollegium sind eher die Kollegen, die Punkte "verschenken". Ein Semirnarfach mit ausschließlich 15 Punkten??? Das kann doch wohl kaum sein (aber nun gut).
    Äußerst problematisch ist es in der Sek I, wenn ein Kollege, der besonders freundlich Noten vergibt, abgelöst wird von einem Kollegen, der "normal" (nicht streng) bewertet. Die A-Karte hat der nachfolgende Kollege (nicht derjenige, der im Vorfeld lieber mit den SuS Eis gegessen hat statt Unterricht zu machen & somit die Grundlagen bei den SuS fehlen).
    Auch problematisch sind die Kollegen, die mit zwei Fächern in einer Klasse eingesetzt sind und SuS "absägen" (was man genau ein Mal beobachtet / verhindert - und danach sind sie soweit möglich nicht wieder mit zwei Fächern in einer Klasse...).
    Bei Dienstbesprechungen habe ich es auch schon erlebt, dass Klassenlehrer von einem SuS sagten, dass der ja so gar nichts auf die Reihe bekommt - und ein anderer Kollege glaubhaft sagte, dass genau dieser SuS unterrichtstragend sei / auf Note 1 stünde. Manch ein SuS ist eben eher naturwissenschaftlich als sprachlich motiviert/begabt (oder umgekehrt).

    Die Internetrecherche hat mir bis jetzt noch keine Antwort geben können

    Du hast die Kollegin doch sicherlich (ob in der Vergangenheit oder aktuell) befragt. Was hat sie dazu gesagt?

    Selbermachen wäre durchaus auch eine Alternative. Du weißt, wie es aussieht. In Word lassen sich ganz einfach entsprechende Formen zusammenfügen. Dafür braucht man kein überteuertes Produkt (bei dem der Preis nur aufgrund der Werbung in die Höhe getrieben wird).

    Das größte Problem an der Sache ist, sollte er nicht in die 10. Klasse versetzt werden, hat er keinen Abschluss.

    Aber die Schulpflicht wird für ihn noch nicht beendet sein. Dann wiederholt er also gezwungenermaßen. Oder wechselt auf die niedrigere Schulform. Oder wechselt ohne Schulabschluss in entsprechende berufsbildende Maßnahmen, macht nach einem Jahr den Hauptschulabschluss. Und arbeitet sich dann im Berufsschulsystem wieder hoch bzw. erfüllt seine Schulpflicht mit Ausbildung und Berufsschule.
    (Das sind alle Sachen, die er wahrscheinlich auch nicht will, aber da hat er kann keine Auswahl. Und die Zeit bis zum Ende der 12. Klasse (bis dahin wird er doch wahrscheinlich egal an welcher Schulform durchhalten müssen) kann echt hart sein, wenn man jedes Jahr wieder sich in einer neuen Maßnahme seine sozialen Kontakte aufbauen muss.)

    Und wenn er das alles als Option hat - entweder mitarbeiten in der aktuellen Klasse oder einen ganz anderen Weg gehen, sind die aktuellen Lernpläne evtl. doch attraktiver...

    Sowas Bedarf doch bestimmt einer Personalratsanhörung?

    Nö. Nennt sich flexibler Unterrichtseinsatz (weshalb benannter "Erbsenzählererlass" eigentlich "Flexi-Erlass" heißen sollte).
    Ist für die Schule (und den Kollegen) ja eigentlich auch von Vorteil (wenn's ausgewogen/mit Rücksprache genutzt wird). Manch einer reduziert ja seine Stundenanzahl auch so, dass es eigentlich nicht zu dern unterrichteten Fächern passt.
    Meine Fächer werden in fast allen Jahrgängen 4-stündig unterrichtet. Das passt irgendwie nicht zur ungeraden Unterrichtsverpflichtung. Wenn da noch die Unterrichtskontinuität / mein durch mich gewünschter Einsatz in einigen Jahrgängen hinzukommt, ist es durchaus für mich von Vorteil, wenn ich in diesem Schuljahr eine Stunde weniger, im nächsten Schuljahr eine Stunde mehr unterrichte.

    Wenn ich auf dieses Verhalten reagiere, indem ich sie ermahne und dann Konsequenzen ankündige ([...], Elternheft für Mitteilung bringen etc), verweigern sie dieses grundsätzlich.

    So manches "Puber-Tier" hat ja auch seinen Schulplaner / sein Elternheft gerade nicht greifbar / leider heute vergessen.
    Brauche ich ja auch nicht. WIe durch Zufall habe ich einen entsprechenden Elternbrief dabei (in den entsprechenden Klassen...), auf dem ich nur noch den Namen des Schülers eintrage und das entpsrechende Fehlverhalten ankreuze / erläutere. Die Kenntnisnahme durch die Eltern ist im Brief vorgesehen.
    Und dann stellt sich die Frage, was zu Hause mehr Ärger bereitet: Ein kurzer EIntrag im Elternheft - oder ein seperater / persönlich adressierter Brief... Spontan findet sich so mancher Schulplaner...

    Sprich mit dem Schulbezirkspersonalrat. Eine solche Abrechnung ist nicht rechtens.

    Ähnliche Situationen kommen bei PR-Fortbildungen immer wieder mit Blick auf das Abitur zur Sprache.
    Da ist eine an manchen Schulen gefundende Regelung das "Vorarbeiten", das dann später "abgebummelt" werden kann - was ebenfalls in dieser Art der Abrechnung nicht rechtens ist. Das sieht dann so aus, dass jemand für einen Kurs im letzten Semester vor dem Abitur mit nur der Hälfte der Stunden in der internen Abrechnung erscheint (es wird also nur eine statt zwei Stunden angerechnet). Die Logik dahinter: Ungefähr zu den Osterferien wird die letzte Unterrichtsstunde im Abdeckerkurs erteilt, danach entfällt der Unterricht, da es kein Prüfungskurs ist, fällt auch keine weitere Arbeit an. Verteilt über das Halbjahr ist das dann ja tatsächlich nur eine Stunde. Problematisch (und das ist die Analogie zu dir/ deiner Abrechnung) wird das in den Fällen, in denen die unterrichtende Lehrkraft bis Ostern unterrichtet und danach krankheitsbedingt ausfällt. Sie hat also zwei Stunden unterrichtet, bekommt aber nur eine angerechnet. Die "Entlastungsphase" mit dem Wegfall des Kurses kann sie nicht nutzen aufgrund der Erkrankung - und der nicht mehr vorhandene Kurs muss auch nicht vertreten werden, so dass das für die Statistik der Schule ein entsprechender Gewinn ist.
    Grundlage für die Anrechnung von Plus-/Minusstunden ist häufig genug noch der außer Kraft getretene "Erbsenzählererlass", den die Landesschulbehörde in der Vergangenheit immer noch mal angeführt hat, um gewisse Regelungen zu erläutern.

    Sprich aber auch noch mal mit deiner Schulleitung (oder lass den PR das erledigen), ob man vielleicht die veränderte Situation in der internen "Statistik" mit berücksichtigt hat. Die Stunde taucht vielleicht deshalb nicht mehr auf, weil keiner die I-Stunde durchführen kann. Würde dann heißen, dass deine Plus-Stunde nach Rückkehr an die Schule weiterhin vorhanden wäre. (So liest sich dein Post nicht, aber man kann der SL ja auch einen Lösungsvorschlag in den Mund legen ;) ).

    Falls du tatsächlich nicht an die Schule zurückkehren solltest, sondern den Dienst an einer anderen Schule wieder aufnimmst, verfallen übrigens alle deine Plus- (oder auch Minus-) Stunden. Die werden nicht übertragen oder ausbezahlt - soweit es sich nicht um ein vorab durch die Landesschulbehörde genehmigtes freiwilliges (oder verpflichtendes) Arbeitszeitkonto handelt.

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