Beiträge von Djino

    Zitat

    Zudem sollten sich Lehrer vielleicht auch einmal an der eigenen Nase nehmen; was da alles kopiert wird - und zwar ohne Quellennachweise...


    Der Vergleich humpelt aber doch schon ziemlich: Kopiere ich aus Kopiervorlagen zur Unterrichtsvorbereitung (oder übernehme aus anderen Quellen wie dem Internet Materialien), um diese im täglichen Unterricht einzusetzen, so handelt es sich nicht um einen "Betrugsversuch" in einer Benotungs-/ Prüfungssituation. Dein Vergleich funktioniert nur, wenn du explizit auf Unterrichtsbesuche, Staatsexamen oder ähnliches abzielen solltest (das lese ich aber so nicht heraus).


    Im übrigen ist dieser Thread eigentlich von Anfang an "unsinnig", da ursprünglich nur zu Werbezwecken eröffnet (siehe Post 1: " [unsinniger Link wurde vom Moderator entfernt - jotto]"

    Ich halte das auch eher für schwierig, gar keine Klassenkonferenzen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen mehr zu machen. Mag sein, dass die in den allermeisten Fällen bei euch (fast) ohne Wirkung sind. Wenn ihr aber doch mal eine "schwerwiegende" Maßnahme aussprecht, ist es für euch wichtig, nachweisen zu können, dass ihr es zuvor mit anderen Erziehungsmitteln versucht habt und diese keinen Erfolg gezeigt haben. Legt nämlich jemand mal Widerspruch ein, wird genau so etwas (auch) geprüft... Es geht bei so "Mini-Maßnahmen" neben den von Referendarin genannten Gründen also auch um eure rechtliche Absicherung.

    Was ist ein Seminarfach: -> Wikipedia


    Auch interessant ist die Frage nach dem Bundesland. So eine Facharbeit in Thüringen bekommt ja wesentlich mehr Zeit in der Anfertigung als in Niedersachsen.
    Hier ein paar Methodische und formale Hinweise zur Erstellung der Facharbeit oder hier eine detaillierte / knappe (...) Darstellung möglicher Inhalte & Anlage des Seminarfachs (NDS)(= Erwartungshaltung...).
    Vielleicht könntest du das Buch von Bill Bryson: Shakespeare [Anzeige] als Grundlage (oder zumindest Anregung) verwenden?

    @ Raket-O-Katz
    Die Form der Prüfung habe ich "etwas" anders verstanden... Woher hast du deine "Prüfungsversion"?


    Ansonsten: Wir haben letztes Jahr den gesamten 11. Jahrgang mdl. getestet. Zweierprüfung in drei Teilen: "Smalltalk" mit dem Prüfer nach vorgefertigtem Raster zu "Allerweltsthemen" (Freizeit, Medien, ... beide SuS bekommen abwechselnd ein- und dieselbe Frage); Monologisches Sprechen zu Bildimpuls (oder Minitext) mit kurzer Aufgabenstellung (jeder SuS in der Zweierprüfung hat ein anderes Bild / Bildkombination); Dialogisches Sprechen mit dem Partner wieder zu Aufgabe zu Bild oder Minitext. Bezug zum Semesterthema soll (weitläufig) gegeben sein. Gesamtdauer der Prüfung: 15 Minuten. Mehrere Durchgänge mit dem selben Material (wie beim Abi warten die, die noch dran sind, unter Aufsicht, damit ihnen nichts verraten werden kann...); mehrere Kurse parallel nebeneinander (so dass nicht so viele Prüfungsvorschläge erarbeitet werden müssen). Vorgegebenes Bewertungsraster (überwiegend) brauchbar, an ein oder zwei Stellen wünscht man sich mehr Differenzierungsmöglichkeiten, Ergebnisse stimmen aber mit Eindruck überein.


    Insgesamt sehr positive Rückmeldung der Kollegen (zeitlicher Aufwand im Vergleich zur Korrektur geringer; kommunikativer/unterhaltsamer, da mit Fachkollegen; Austausch im Fach etc.). Wir werden's nicht nur in der Klassenstufe belassen, sonden auf jeden Fall auch in niedrigere Klassenstufen ausdehnen.

    Auf den Seiten von http://telc.net kann man komplette Beispieltests (inkl. Hörverstehen & Bewertungsschlüssel) einsehen / herunterladen. Hast du das bereits angesehen?
    Gute Schüler können (in Englisch) B2 (je nach Schulform) in Klasse 10 oder 11 schaffen - auch die mündliche Prüfung ist (durch die klare Grenze zwischen bestehen / nicht bestehen) gut machbar auf dem Niveau.


    Zur Akzeptanz: Auch damit macht telc "Werbung" - grundsätzlich wird es weltweit anerkannt. Nur nicht überall und nicht von jedem (aber das ist z.B. mit TOEFL genauso). Es hängt also durchaus vom Zweck ab - möchte ein Schüler einfach nur die Bewerbungsmappe aufwerten, klappt das absolut problemlos mit telc. Viele Universitäten akzeptieren es (je nach Studiengang) ebenfalls, manche Unis sind selbst telc-Testzentrum. Auf einigen Uni-Seiten habe ich sogar explizit gelesen, dass sie ein telc-Zertifikat einer Stufe mit Note 1 akzeptieren als Nachweis der nächsthöheren Stufe (nach dem Motto: Wer das leichtere Niveau so problemlos geschafft hat, hätte das nächste Niveau zumindest bestanden).


    Noch ein "Verkaufsargument": telc hat in manchen Sprachen bis B2 Schülerprüfungen (Themen sind angepasst an Jugendliche; Preise ebenfalls). Wenn ihr ausreichend Prüflinge zusammenbekommt, besprich mit der zuständigen VHS, dass die Prüfung bei euch im Hause stattfindet & die Prüfer zu euch kommen.

    Niedersachsen:
    Erlass: Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen:

    Zitat

    7. Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind die für Zeugnisse geltenden Vorschriften über Notenbezeichnungen(*) und über das Verbot von Zwischennoten (Nrn. 3.4.1 und 3.4.2 des Bezugserlasses zu a) entsprechend anzuwenden. Sind für einen Schuljahrgang nach dem Bezugserlass zu a) Berichtszeugnisse anstelle von Notenzeugnissen vorgeschrieben oder zugelassen, so kann auch die Bewertung der schriftlichen Arbeiten in freier Form erfolgen.

    (*) -> entspricht dem Hamburger Abkommen


    Zwischennoten für Klassenarbeiten sind somit (erst einmal...) ausgeschlossen - im Rahmen der Einführung der eigenverantwortlichen Schule gab's aber den "Deregulierungserlass": Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an Eigenverantwortliche Schulen, der es den Schulen ermöglicht zu beschließen, Zwischennoten (+ / -) in Klassenarbeiten (nicht Zeugnissen) zu verwenden:

    Zitat

    7.3 Nr. 7 (Bewertung schriftlicher Arbeiten) so weit dort das Verbot von Zwischennoten anzuwenden ist


    Zur Praxis:
    Es gibt immer wieder mal Kollegen, die kenntlich machen, dass eine Note z.B. nur "knapp" erreicht wurde - es wird aber auch immer wieder daran erinnert, dass das "unzulässig" ist.
    Zulässig ist es, im Verbalurteil die Notentendenz "durchscheinen" zu lassen - aber es sollte nicht zu deutlich formuliert sein...

    Ich kann deine Erfahrungen (ebenfalls in Berlin) so nicht bestätigen.


    (Eher bekannt kommt mir vor, dass manche Seminarleiter (in B mehr als anderswo) doch sehr "selbstherrlich" von sich überzeugt sind und "denkende" (und damit viel zu leicht kritisch hinterfragende) Referendare gar nicht gut finden...)

    In Anbetracht dessen, dass in 5./6./7. Klassen bei Jungen eine sehr häufig gebrauchte (die häufigste?) Beleidigung "schwul" (etwa in "Der ist doch schwul", "Bist du schwul oder was?", "Ey, ist das schwul" etc.) ist & die Selbstmordrate bei homosexuellen Jugendlichen deutlich höher liegt als bei heterosexuellen Jugendlichen, ist frühzeitige "Aufklärung" und Erziehung zu Toleranz / gegen (bewusstes oder unbewusstes) Herabsetzen/Mobbing ...auch oder gerade in jüngeren Klassen ...auch oder gerade im Religionsunterricht mehr als sinnvoll.

    Zitat

    Gerade bin ich es ja ein bisschen Leid, dass hier wohl immer nur die Überschriften gelesen werden.

    Wie kommst du darauf?

    Zitat

    Und dabei hab ich mich ja schon extra sehr kurz gehalten in meiner Anfrage.

    Offensichtlich zu kurz. Wenn ich das hier vergleiche

    Zitat

    Kinderbücher (Adressatenkreis 8-12 Jahre)
    Thema Homosexualität
    Nicht bzgl. des kindlichen Protagonisten selbst
    vielmehr in Form der Eltern, Freunde von Eltern etc.


    mit dem hier:

    Zitat

    Broschiert, 120 Seiten
    Ab 10 Jahren
    Paul lernt endlich seinen Vater Ben kennen! Den kannte er bisher nur von Fotos. Die
    Sommerferien in New York fangen richtig gut an. Doch Ben hat eine Überraschung parat, die
    Paul völlig umwirft, Ben ist schwul und lebt mit seinem Partner zusammen...


    dann hört sich das für mich passend an.
    Aber vielleicht scheitert jeder Vorschlag hieran:

    Zitat

    Es muss auch nicht unbedingt ausschließlich um das Thema gehen im Buch. Es kann auch eingebettet sein.

    Dann solltest du aber deutlicher formulieren, dass du das Thema nur gaaaaannnz unterschwellig drinhaben möchtest...


    Oder noch ein Problemfeld: Wie definierst du "Kinderbuch" (bei der Altersklasse)?

    Du meinst also sowas: Väter und Sohn [Anzeige], König & König [Anzeige], Alles Familie!: Vom Kind der neuen Freundin vom Bruder von Papas früherer Frau und anderen Verwandten [Anzeige], Heather Has Two Mommies [Anzeige] , Mommy, Mama, and Me [Anzeige] , Daddy, Papa, and Me [Anzeige] , Und was sagen die Kinder dazu?: Gespräche mit Töchtern und Söhnen lesbischer und schwuler Eltern [Anzeige] , Donovan's Big Day [Anzeige], ... (Nur so als Anregung - Amazon zeigt ja immer ähnliche Bücher an, klick dich einfach mal durch...)
    Ansonsten könntest du bei Konnys Lesbenseiten durch die Büchervorstellungen stöbern...
    Man kann nicht erkennen, wo du herkommst - es gibt einige schwul-lesbische Jugendorganisationen, die für Aufklärungsarbeit auch in die Schule eingeladen werden können (SchLau, Lambda könnten Ansprechpartner sein).

    Wenn du organisiert bist & dort eine kostenlose Rechtsberatung eingeschlossen ist, dann lass dich dort beraten (ruf an & lass dir einen Termin geben...). Eine Kostenübernahme wird meist dann gegeben, wenn Aussicht auf Erfolg besteht (sie finanzieren also nicht "Streitlustige", aber das ist bei dir ja nicht der Fall...).
    Wie im Schulrecht auch: Ein Anwalt wird zunächst prüfen, ob Entscheidungen "justizibel" getroffen wurden, ob z.B. die Wortwahl eines Gutachtens der abschließenden Note entspricht etc. Eine inhaltliche Überprüfung (z.B. ob eine Staatsexamensarbeit tatsächlich / richtigerweise mit Note 5 bewertet werden sollte) ist in den allermeisten Fällen nicht möglich.

    Ohne Vertrag (bzw. je nach Bundesland etwas anderem "Schriftlichem") sollte man allerdings nicht arbeiten. Dass der Vertrag irgendwann kommt, daran habe ich keinen Zweifel. Aber du bist "versicherungstechnisch" nicht abgesichert, wenn du als "Privatperson" mit Schülern / in der Schule arbeitest... (Deine Schulleiterin scheint ja auch noch nichts Schriftliches zu haben, die Beteiligung hat also auch noch nicht stattgefunden. Zu ihrer eigenen Absicherung sollte deine Schulleiterin ebenfalls auf eine schriftliche Nachricht bestehen...)
    (Ich hoffe, ich bin verständlich... ich meine hier jetzt nicht deine eigene Krankenversicherung...)

    Fragebögen werden hier im Forum immer kritisch "auseinandergenommen" ;) Diesmal will ich auch mal:
    Wie man die Fragen beantwortet, hängt sicher auch von den unterrichteten Fächern ab.
    Weniger interessant: Ob man eine Klassenleitung hatte. Denn: In einer 10. Klasse (das sind immerhin drei Unterrichtsstunden, die man als Klassenlehrer in der Klasse verbringt) oder als Tutor im Seminarfach (noch zwei Stunden pro Woche...), wird man weniger auf Gesprächsverhalten etc. eingehen als in einer 5. Klasse (ohne Klassenlehrerschaft je nach Fach bis zu fünf Stunden), in der grundlegende Techniken noch erarbeitet & geübt (& deshalb regelmäßig thematisiert) werden müssen.

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