Übernimm dich zu Anfang nicht & schau erst mal, dass du den Unterricht "so" hinbekommst. Ich vermute mal, dass es ein eingeführtes Lehrwerk gibt, vielleicht auch das dazugehöroge Arbeitsheft. Nutze diese Materialien - das gibt dir Struktur, den Schülern auch.
Von einfach nur "irgendwelchen" Fehlertexten würde ich abraten. Entweder sind's die eigenen (oder die des Nachbarn) und man übt mal das Fehlersuchen (von hinten nach vorne lesen, 5 Wörter anstreichen, bei denen man sich unsicher ist & diese mal nachschlagen, eigene Fehlerschwerpunkte kennen (aus der letzten Klassenarbeit, der letzten Überprüfung der Rechtschreibkompetenz & gezielt nach diesen Fehlern suchen, ...)
Rechtschreibunterricht kann auch "Einsetzübungen" heißen. So ist das die Konzentration nur auf ein Phänomen (also keine altmodischen Diktate). Wenn du dir dann doch mehr Arbeit machen möchtest, nimmst du eine Kurzgeschichte oder eine Inhaltsangabe (Ausschnitte daraus...) und arbeitest diese entsprechend auf.
Wie lange sind die Flüchtlingsschüler schon im deutschen Schulsystem? Haben sie noch spezielle DaZ-Förderung? Da würde ich den Schwerpunkt bei den meisten noch gar nicht auf perfekte Rechtschreibung legen, da sie viele Aufsatzarten das erste Mal schreiben & sich auf den Inhalt konzentrieren...
Bei LRS-Schülern liegt die Verantwortung auch nicht (nur) bei dir. Es gibt Zusatzausbildungen zum LRS-Coach o.ä.. Die kosten natürlich so einiges - deutlich mehr, als dass sich Schulen aus dem Fortbildungsetat das leisten könnten. Vom System her ist es also gewollt, dass wir in der Schule "herumstümpern" & die Schüler außerhalb der Schule zum Experten gehen (wenn das intensiv wahrgenommen wird, dann zeigen sich durchaus beachtliche Fortschritte). Ratatouille erwähnt oben Verordnungen und die "Schulordnung" - letzteres ist in Niedersachsen das Schulgesetz (schau also nicht in die Schul-/Hausordnung eurer Schule, da wirst du nichts finden). [Bei Elterngesprächen zu "Sie sind doch Deutschlehrerin & müssen mein LRS-Kind zum Erfolg führen" vergleiche ich das dann durchaus mal mit z.B. dem Arzt, zu dem ich mit Schnupfen gehe - und dem Arzt, den ich bei Herzproblemen aufsuche. Wir sind halt nur "Allgemeinmediziner".]
Wenn ein entsprechender Nachteilsausgleich beschlossen wurde, dann ist das oftmals bei LRS und bei Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache die zusätzliche Zeit, die diese Schüler nutzen können. (Für letztere SuS steht das schon im Erlass und muss eigentlich nicht extra beschlossen werden.) Solche Beschlüsse fasst die Klassenkonferenz (oftmals während Zeugniskonferenzen), abgelegt sollte das dann in der Schülerakte sein.
Die SuS können die zusätzliche Zeit dann nutzen, um gezielt das eine oder andere Wort nachzuschlagen. Zudem benötigen beide Schülergruppen ja bereits mehr Zeit für das Textverständnis. Falls du den Text der Klassenarbeit digital hast, kann es bei LRS-Schülern hilfreich sein, den Text größer / mit mehr Zeilenabstand / mit geringfügig mehr Abstand zwischen den einzelnen Buchstaben zu formatieren. Für DaZ-SuS ist das zweisprachige Wörterbuch meiner Meinung nach unerlässlich.
Erlasse findest du übrigens (nicht offiziell gesammelt) bei schure.de, z.B. hier (LRS): http://www.schure.de/22410/26,81631,05.htm und hier (DaZ): http://www.schure.de/22410/25,81625.htm (insbesondere 6.5 ist interessant).