Wenn ich das richtig lese, dann steht da explizit nur ABC-Tauchen - also Schnorcheln...
Beiträge von Djino
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Aber AGs sind eben doch kein Schulsport, oder?
Im Erlass in Niedersachsen schon. Da heißt es gleich im ersten Satz: "Zum Schulsport gehören der Sportunterricht und der außerunterrichtliche Schulsport." Knapp darunter findet sich dann der Abschnit "3.2 Arbeitsgemeinschaften für Sport" (http://www.schure.de/22410/34,6,52100,1.htm) Selbst sportliche Betätigung im Rahmen von Klassenfahrten wird mehrfach mit erwähnt.
Und um zum Fliegen als AG zurückzukommen. Da sagt der Erlass: "Luftsport gehört nicht zu den Erfahrungs- und Lernfeldern des Schulsports. Es ist deshalb nur möglich, theoretischen Unterricht in Arbeitsgemeinschaften oder im Rahmen des Aktionsprogramms für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein als schulische Veranstaltung durchzuführen.
Die praktische Flugausbildung dagegen läuft außerhalb der schulischen Verantwortung und gehört in den Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Sie kann z.B. in einem Sportverein vorgenommen werden."
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Ist auch bundeslandabhängig... in NDS ist Fliegen nur in der Theorie, aber nicht in der Praxis erlaubt... da findet sich das Erlaubte in den Regelungen zum Schulsport.
(In Kooperation mit einem Verein ist dann aber doch so manches machbar...)
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Anders sieht es bei einem Zugeständnis von mehr Zeit, dem Ansetzen eines anderen Erwartungshorizontes oder eben Absenken der fachlichen Anforderungen aus....
Anderer Erwartungshorizont & Absenken der fachlichen Anforderungen sind nicht mehr reiner Nachteilsausgleich.
Wenn so etwas (vorübergehend!) angewendet wird, dann muss das (in Niedersachsen) auf dem Zeugnis vermerkt werden ("In Fach X wurde von den Grundsätzen der Leistungsbewertung abgewichen."). Oder man befindet sich sowieso schon im Bereich der Inklusion. Dann wird aber nach dem Lehrplan der Förderschule (zieldifferent mit Förderschwerpunkt Lernen oder Geistige Entwicklung) unterrichtet & das steht auch so im Zeugnis. (Anekdote am Rande: Ein Vater wollte mal eine Bescheinigung dafür, dass sein inklusiv beschultes Kind (mit dem Leistungsstand eines 2.-Klässlers) das Gymnasium besucht, um bei seinem Arbeitgeber einen Praktikumsplatz für seinen Sohn zu bekommen...)Mehr Zeit: Ja, wovon sprechen wir denn hier & was ist schulorganisatorisch überhaupt machbar. Meist sind das doch nur 10-15 Minuten. Wenn Zeit sowieso nicht der Faktor ist und die meisten SuS früher fertig sind, dann arbeitet der eine Schüler eben mit gutem Gewissen und ohne gefühltem sozialem Druck noch an seinen Aufgaben (und geht auch so schon entspannter in die Klassenarbeit). Wenn ein Schüler LRS oder Legasthenie hat, dann braucht der einfach einen Moment länger, um auch in Multiple Choice Arbeiten die Aufgaben zu erfassen.
Ein interessanter Punkt in dem Zusammenhang ist ja die Berücksichtigung von LRS: Anscheinend wird sie in Deutschklausuren manchmal berücksichtigt, manchmal nicht, und auch nur in manchen Jahrgangsstufen. Ob das wirklich Chancengleichheit ist (vor allem da orthographisch korrektes Schreiben ein zentraler Bereich des Deutschunterrichts ist), ist die Frage...
LRS ist etwas, was mit entsprechend professioneller Hilfe über die Jahre hinweg deutlich besser wird (weshalb das Verwaltungsgericht in Mainz auch festgestellt hat, dass ein aktueller Nachweis jedes Jahr wieder vorzulegen ist). In NDS wird in Deutschklausuren aufgrund der Rechtschreibung bei allen Schülern maximal 2/3 einer Note (also umgerechnet 2 Notenpunkte) abgezogen - bei allen, nicht nur LRS-SuS. Bis in Klasse 9 hinein gibt's ja auch noch DIktate/Rechtschreibüberprüfungen. Da zählt die Rechtschreibung natürlich voll.
Zu unterscheiden ist LRS übrigens von Legasthenie (wobei es da immer wieder verschiedenste Definitionsversuche gibt). Aber zumindest ist das klassifiziert nach der ICD-10 der WHO - ist also definiert als Behinderung. Ein Besserung ist möglich, aber die Probleme bestehen (anders als bei einer "behandelten" LRS) auch bis in die Oberstufe hinein.
EIn Nachteilsausgleich aufgrund von LRS ist also was für die (frühe) Mittelstufe - das ist noch nicht so relevant für den späteren Arbeitsmarkt. Wird aber dafür sorgen, dass der Schüler begabungsgerecht in den Jahrgängen aufsteigen kann & irgendwann auch die Rechtschreibung im Griff hat... -
Da hier immer wieder die Frage auftaucht, wie denn ein Nachteilsausgleich nach der Schule / im "echten Leben"TM umgesetzt würde:
Im Berufsleben kann ich mir meinen Arbeitsplatz entsprechend meiner Bedürfnisse individuell anpassen (z.B. durch die Vergrößerung der Darstellung am Bildschirm).Während der Klassenarbeit bekommen traditionell alle Schüler ein und das selbe A4-Blatt. Was spricht dagegen, dass der einseitig erblindete Schüler mit eingeschränkter Sehkraft im verbliebenen Auge seine Kopie auf 141% vergrößert bekommt? Würde er im Berufsleben am Bildschirm ja auch machen. Dadurch sind die fachlichen Anforderungen doch nicht verändert.
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Etw. pointiert ausgedrückt: "Für manche ist die Prüfung aus bestimmten Gründen zu schwer, daher machen wir es ihnen ein bisschen leichter!" Ist das die Maxime des Nachteilsausgleichs?
Ansage zu Beginn der schriftlichen Prüfung:
"Alle setzen jetzt bitte ihre Brillen ab. Diese Art des Nachteilsausgleiches ist ab sofort nicht mehr zulässig."Um deine Frage zu beantworten: Nein, es geht nicht darum, die Anforderungen abzusenken / es Schülern inhaltlich leichter zu machen. Es geht darum, Nachteile auszugleichen, damit alle Schüler ähnliche Bedingungen haben, ihr "inhaltliches" Potential zu demonstrieren.
Ein solcher Nachteil kann z.B. eine körperliche Behinderung sein (Nachteilsausgleich dann eben durch entsprechendes Gerät wie Brille, Hörgerät, Rollstuhl oder auch durch Anpassung der Anforderungen, denn auch im Rollstuhl kann ich sportlich sehr fit sein, nur der Trampolinsprung dürfte schwierig werden; auch als einarmiger Schüler kann ich geometrisch denken, aber das Basteln geometrischer Körper im Matheunterricht ist nicht so einfach... Da gibt es dann eben Aufgaben, die vom Anspruch her vergleichbar, aber mit den körperlichen Einschränkungen machbar sind).
Ein Nachteil kann z.B. auch eine Wahrnehmungsstörung, Legasthenie o.ä. sein. Kann jemand schlechter physikalische Zusammenhänge durchdringen, nur weil er für das Lesen der Aufgabenstellung mehr Zeit benötigt? Der Nachteilsausgleich kann hier mehr Zeit sein, kann aber auch eine andere Gestaltung ("übersichtlicher") des Arbeitsblattes sein. Ist wieder kein Absenken der Anforderungen, denn das physikalische Wissen steht ja unverändert im Vordergrund...
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Was sie noch benötigen, ist abhängig von dem, was sie vielleicht schon haben... Du bekommst nach Anerkennung des Seiteneinstiegs Post nach Hause mit einer Abfrage bzgl. Krankenversicherung etc. Die Schule bekommt per Post den Vertrag in dreifacher Ausfertigung. (Bevor der Vertrag ausgestellt werden darf, muss der Bezirkspersonalrat zustimmen - und der hat bis zu 4 Wochen Zeit für die Beratung... und tagt während der Schulzeit 1x pro Woche... und nimmt sich die Zeit durchaus auch
- das ist sicherlich gut für alle Mitbewerber, bedeutet für dich aber vielleicht auch 4 Wochen weniger Gehalt... )
Du musst bei deiner Meldebehörde ein erweitertes Führungszeugnis beantragen (geht nur mit der schriftlichen Aufforderung seitens deiner Schule).
Die Schule wird dich bei Vertragsunterschrift auch die Kenntnisnahme des Infektionsschutzgesetzes und die Verpflichtung zu Datenschutz etc. unterschreiben lassen.Hört sich viel und aufwändig an, ist es aber nicht. Aber bevor der Vertrag nicht unterschrieben ist, bist du noch nicht versichert, fängst also nicht an, bist nicht bei Konferenzen o.ä. ...
Wirst du eine pädagogische Ausbildung machen, erfährst du, wann du die anfängst, mit welchem Stundenumfang das angerechnet wird etc.
Worst case: Die LSchB kommt zu dem Schluss, dass du nicht für den Seiteneinstieg geeignet bist. Du bekommst einen Brief, der dich darüber imformiert. Zur Entlastung hat man all deine Daten gelöscht... steht deine Schulleitung zu ihrer Entscheidung für dich (kann also die Bewertung deiner Abschlüsse nicht nachvollziehen), wird sie an der Stelle für dich und mit dir tätig.
Nicht so worst case, aber es führt zu Verzögerungen: Fehlen den Sachbearbeitern einfach nur Informationen zur Bearbeitung, werden sie sie bei dir einfordern (z.B. einzelne Scheine, Studienordnungen, ...).
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Ich habe bisher alles zwischen 2 Wochen und 6 Monaten erlebt.
Der Durchschnitt lag im letzten Jahr wohl bei 3 Monaten. Ist aber auch ganz klar davon abhängig, wie leicht sich die eingereichten Unterlagen einem regulären Lehramtsstudium zuordnen lassen.Und du hast Recht: Nachfragen bringt nichts. Denn jede Nachfrage, die beantwortet wird, nimmt Zeit weg von der Hauptaufgabe (nämlich die Bearbeitung deiner Unterlagen). Und die sind da teilweise mit sehr wenigen Mitarbeitern am Ankämpfen gegen Aktenstapel.
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Anja82:
In Klasse 11 gibt es an der IGS aber "ganz normal" die einzelnen Fächer. Im 2. Halbjahr der 11. Klasse (je nach Schulorganisation vielleicht im Februar oder März) werden dann erst die für 12. & 13. Klasse / für das Abitur relevanten Fächer gewählt. Im Abitur werden die Themengebiete der 12. & 13. Klasse geprüft (wobei natürlich das Grundwissen aus den vorherigen Jahrgängen nicht völlig verschüttet sein sollte). Also "keine Panik"
Back on topic (mehr oder weniger): Wenn schon in Klasse 5-10 im Unterricht mal deutlich gemacht wird: Das, was wir hier tun (z.B. die chemischen Hintergründe der Photosynthese), gehört in Klasse 11-13 eindeutig in das Fach Biologie, dann sollte das mit dem Abitur / der dazugehörigen Fächerwahl etc. doch eigentlich klappen... und klar sein, dass Biologie ohne Chemie nicht funktionieren kann
--> Chemie ist besser. (War auch mein bestes Fach, bevor ich es abgewählt und durch Informatik ersetzt habe...) -
An den Gymnasien in NDS dürfen die Naturwissenschaften nur in Klasse 5 und 6 zusammengelegt werden - und trotzdem muss auf dem Zeugnis für jedes (lt. Stundentafel zu unterrichtende) Fach eine separate Note ausgewiesen werden. Ab Klasse 7 ist da die Zusammenlegung nicht mehr zulässig. Ich könnte mir vorstellen, dass das an den IGSen ähnlich gehandhabt wird. Insofern kein Problem für das Zentralabitur in Klasse 13.
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Gegen die Note einer einzelnen Klassenarbeit/Exe/Test etc. kann nicht geklagt werden... Ist somit eine leere Drohung.
Was Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung sein könnte, wäre ein Versetzungszeugnis / die Noten darin. Aber diese Ganzjahresnote wird, wie du schreibst, nicht verändert durch die 6 in der jetzigen Überprüfung. Wer will da wie klagen?
Habt ihr in der Schulbehörde eine Rechtsabteilung, in der du / deine Schulleitung mal kurz telefonisch nachfragen könnt? Würde ich empfehlen. Und dann entspannt zurücklehnen... -
Ich hatte mal vor einigen Jahren einige Projektmanagement-Programme ausprobiert. Am besten gefallen hatte mir bei den kostenlosen Gantt Project. Ob das für deinen Zweck passt, kann ich aber nicht einschätzen.
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Weiß der Stundenplaner von dem Problem? Wenn möglich, wird der doch darauf eingehen (und ansonsten nachvollziehbar erläutern, warum es nicht klappt - und ob es zum nächsten Stundenplanwechsel dann anders werden kann).
Ist die Oberschule eine teilgebundene Ganztagsschule? Ansonsten sollte doch kein Nachmittagsunterricht, und schon gar nicht mit MA & DE anfallen.
Förderunterricht oder Arbeitsgemeinschaften vielleicht schon - aber vielleicht kann man da die Absprache treffen, dass man den nicht macht, solange die Kids im Kindergarten sind.
Problematisch kann die Anzahl der Stunden sein, die man unterrichten möchte: Unterrichte ich ein Fach, dass immer 4-stündig ist, reduziere aber mein Deputat auf eine Stundenzahl, die nicht durch 4 zu teilen ist, bleiben z.B. zwei Unterrichtsstunden übrig - und die müssen irgendwie untergebracht werden -> Förderunterricht o.ä. -> Nachmittagsunterricht.
In so einem Fall hilft dann vielleicht die Erhöhung oder Reduzierung der Stunden um 2... -
Es kann ja auch sein, dass der einzige Bewerber (gerade bei einem Seiteneinstieg) ungeeignet ist. Der bekommt den Job dann nicht...
(Mir ist da mal einer begegnet, der den Umgang mit Schülern mit der Hundeerziehung verglich und die Arbeit in den niedrigeren Jahrgangsstufen als Hausfrauenjob bezeichnete...)
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Da Fachkonferenzen auch die Beteiligung von Schülern und Eltern vorsehen, ist die Lage in den Ferien problematisch (angefangen bei der Einhaltung einer Ladungsfrist). Fachdienstbesprechungen wären da was anderes...
Ansonsten hilft eine entsprechende Google-Suche:
http://lehrersliebling.de/index.php/foru…te-praesenztage
oder
https://www.gew.de/aktuelles/deta…n/praesenztage/Wichtig ist mMn die langfristige Ankündigung: Wenn jetzt die Festlegung für 2018 käme, wäre das (zumeist) in Ordnung. Für 2017 ist das schon arg kurzfristig... aber man kann sich ja entschuldigen mit der tatsächlich belegten Abwesenheit. Könnte also schlimmer sein.
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In NDS finden sich durchaus auch offizielle Verbote der doppelten Rundung - z.B. in den Vorgaben zur Berechnung der Gesamtpunktzahl in Klausurergebnissen in der schriftlichen Abiturprüfung.
Analog sollte es in anderen Bereichen in jüngeren Jahrgängen auch gelten.(Solange diese doppelte Rundung zum Vorteil des Schülers ist, wird der sich nicht beschweren... Ein Schüler, der eine mehrfach zum Nachteil gerundete 6 auf dem Zeugnis bekam (statt einer durchaus möglichen 4), ging dann auch mal den Weg über die Landesschulbehörde, Abhilfekonferenz etc...)
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In Niedersachsen sind die Sprachlernklassen in der Regel auch auf ein Jahr beschränkt. Soll's mehr sein, muss das schon gut begründet sein. (Nach der SLK gibt's aber noch für ein Jahr einen 8-stündigen Kurs, der vielleicht noch was auffängt).
Zum Thema "niedriger in die Regelklasse geben": Finde ich mit Blick aus der weiterführenden Schule schwierig. Ich hatte schon Schüler, die (nachdem sie Klasse 3 zweimal besucht hatten, da sie noch Deutsch lernen mussten) in Klasse 5 & 6 ihren Klassenkameraden im Verhalten weit voraus waren (also so typisch pubertär-unangenehm auch den Mitschülern gegenüber), die finden dann über mehrere Jahre hinweg keine Freunde in dieser Klasse (und zu Beginn von 5 werden ja die Klassen neu zusammengestellt, da sind die Chancen auf neue Freundschaften eigentlich echt nicht schlecht).
Sicherlich werden in den jüngeren Jahrgängen (Klasse 1-8?) Grundlagen gelegt, aber wenn man da als Schüler erst so nach und nach in die Sprache hineinwächst und noch nicht alles im Unterricht versteht, denke ich dennoch, dass davon der Schulerfolg nicht abhängen muss.
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Ich habe Anfang meiner beruflichen Laufbahn die Banken abgeklappert um ein Konto für die Schule zu eröffnen, weil ich das nicht über mein privates Konto verwenden wollte. Auskunft: Solche Konten gibt es nicht. Die Schule müsse mir ein solches Konto zur Verfügung stellen. An der Schule gefragt: Ein solches Schulkonto gäbe es nicht, ich solle zur Bank...
Ich setz noch einen obendrauf: Die Schule hat so ein Konto, die entsprechenden "offiziellen" Stellen weigern sich, Unterstützung / Bundesmittel etc. für bedürftige Schüler dorthin zu überweisen (z.B. für Klassenfahrten) und fordern die Angabe der privaten Kontoverbindung des Klassenlehrerers...
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Was ich nicht verstehe: Wenn in der SCHULE eingebrochen wird,
Das hängt davon ab, wie das in der Schule aufbewahrt wird.
Das (auch abgeschlossene) Lehrerfach im abgeschlossenen Lehrerzimmer gilt versicherungstechnisch nicht als sicher (es sei denn, dieses Fach hätte tatsächlich "Tresorqualität", aber die meisten haben da ja nur ein Holztürchen mit "Alibischloss"). Wer da drin als Lehrkraft Wertgegenstände (Klassenkassen, Handys, ...) aufbewahrt, ist dafür verantwortlich. -
Was ganz viel mit im Semesterplan stehen könnte, wäre sowas wie "Arbeitestechniken und Methoden für Fortgeschrittene". Zu sowas gibt es auch Arbeitshefte der verschiedenen Verlage, oft auch gleich im Zusammenhang mit der Facharbeit, so dass die Hefte daraufhin vorbereiten.
Z.B. könnten Arbeitstechniken wie die folgenden über die Semester verteilt sein:Abstracts, Abstrahieren und Konkretisieren, Arbeiten mit Begriffen, Definieren, Arbeitsabläufe planen, Assoziieren, Hypothesen bilden, Thesen formulieren, Aufgabenfindung und Entwicklung von Lösungsstrategien, Begründen, Beweisen, Nachweisen, Erörtern, Erklären, Erläutern, Interpretieren, Fortgeschrittener Umgang mit Textverarbeitung, Gesprächsführung/ Prüfungsgespräch, Gliederungen erstellen, Illustrieren, Informationsbeschaffung und -bewertung (Bibliotheken, Internet etc.), Konzentriertes Zuhören und zielgerichtetes Notieren üben, Lerntypen und Lernstrategien, Lesetechniken, Markieren, Exzerpieren, Zitieren, Methodische Vorbereitung und Anfertigung einer Facharbeit, Präsentation der Facharbeit, Präsentationstechniken, Probleme analysieren, Prüfungsvorbereitung, Referieren, Techniken der geistigen Auseinandersetzung, Techniken der Informationsverarbeitung, Themen formulieren und abgrenzen, Fragestellungen entwickeln, Vergleichen, Visualisieren, ZusammenfassenMan kann einem Semester einen thematischen Rahmen geben (z.B. Zeit, Fliegen, Medien, Seefahrer und Entdecker, Verfilmungen, Reisen, Fortschritt, Der Mensch in seinem Umfeld, Literatur und Gesellschaft). Da kann man hier und da vielleicht auch mal über seine Fachgrenzen hinaussehen - genauso wie bei den Themen für die Facharbeiten (z.B. vielleicht eine Verbindung des Films "Les Choristes" mit dem Fach Musik oder "Intouchables" mit "irgendeinem" sozialen Thema?)
Ich persönlich finde so ein Seminarfach eigentlich immer ganz nett (wenn nicht in einem Semester dieser Stapel mit den Facharbeiten wäre...)
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