Was sie noch benötigen, ist abhängig von dem, was sie vielleicht schon haben... Du bekommst nach Anerkennung des Seiteneinstiegs Post nach Hause mit einer Abfrage bzgl. Krankenversicherung etc. Die Schule bekommt per Post den Vertrag in dreifacher Ausfertigung. (Bevor der Vertrag ausgestellt werden darf, muss der Bezirkspersonalrat zustimmen - und der hat bis zu 4 Wochen Zeit für die Beratung... und tagt während der Schulzeit 1x pro Woche... und nimmt sich die Zeit durchaus auch
- das ist sicherlich gut für alle Mitbewerber, bedeutet für dich aber vielleicht auch 4 Wochen weniger Gehalt... )
Du musst bei deiner Meldebehörde ein erweitertes Führungszeugnis beantragen (geht nur mit der schriftlichen Aufforderung seitens deiner Schule).
Die Schule wird dich bei Vertragsunterschrift auch die Kenntnisnahme des Infektionsschutzgesetzes und die Verpflichtung zu Datenschutz etc. unterschreiben lassen.
Hört sich viel und aufwändig an, ist es aber nicht. Aber bevor der Vertrag nicht unterschrieben ist, bist du noch nicht versichert, fängst also nicht an, bist nicht bei Konferenzen o.ä. ...
Wirst du eine pädagogische Ausbildung machen, erfährst du, wann du die anfängst, mit welchem Stundenumfang das angerechnet wird etc.
Worst case: Die LSchB kommt zu dem Schluss, dass du nicht für den Seiteneinstieg geeignet bist. Du bekommst einen Brief, der dich darüber imformiert. Zur Entlastung hat man all deine Daten gelöscht... steht deine Schulleitung zu ihrer Entscheidung für dich (kann also die Bewertung deiner Abschlüsse nicht nachvollziehen), wird sie an der Stelle für dich und mit dir tätig.
Nicht so worst case, aber es führt zu Verzögerungen: Fehlen den Sachbearbeitern einfach nur Informationen zur Bearbeitung, werden sie sie bei dir einfordern (z.B. einzelne Scheine, Studienordnungen, ...).