Beiträge von Djino

    Was sie noch benötigen, ist abhängig von dem, was sie vielleicht schon haben... Du bekommst nach Anerkennung des Seiteneinstiegs Post nach Hause mit einer Abfrage bzgl. Krankenversicherung etc. Die Schule bekommt per Post den Vertrag in dreifacher Ausfertigung. (Bevor der Vertrag ausgestellt werden darf, muss der Bezirkspersonalrat zustimmen - und der hat bis zu 4 Wochen Zeit für die Beratung... und tagt während der Schulzeit 1x pro Woche... und nimmt sich die Zeit durchaus auch :( - das ist sicherlich gut für alle Mitbewerber, bedeutet für dich aber vielleicht auch 4 Wochen weniger Gehalt... )
    Du musst bei deiner Meldebehörde ein erweitertes Führungszeugnis beantragen (geht nur mit der schriftlichen Aufforderung seitens deiner Schule).
    Die Schule wird dich bei Vertragsunterschrift auch die Kenntnisnahme des Infektionsschutzgesetzes und die Verpflichtung zu Datenschutz etc. unterschreiben lassen.

    Hört sich viel und aufwändig an, ist es aber nicht. Aber bevor der Vertrag nicht unterschrieben ist, bist du noch nicht versichert, fängst also nicht an, bist nicht bei Konferenzen o.ä. ...

    Wirst du eine pädagogische Ausbildung machen, erfährst du, wann du die anfängst, mit welchem Stundenumfang das angerechnet wird etc.

    Worst case: Die LSchB kommt zu dem Schluss, dass du nicht für den Seiteneinstieg geeignet bist. Du bekommst einen Brief, der dich darüber imformiert. Zur Entlastung hat man all deine Daten gelöscht... steht deine Schulleitung zu ihrer Entscheidung für dich (kann also die Bewertung deiner Abschlüsse nicht nachvollziehen), wird sie an der Stelle für dich und mit dir tätig.

    Nicht so worst case, aber es führt zu Verzögerungen: Fehlen den Sachbearbeitern einfach nur Informationen zur Bearbeitung, werden sie sie bei dir einfordern (z.B. einzelne Scheine, Studienordnungen, ...).

    Ich habe bisher alles zwischen 2 Wochen und 6 Monaten erlebt.
    Der Durchschnitt lag im letzten Jahr wohl bei 3 Monaten. Ist aber auch ganz klar davon abhängig, wie leicht sich die eingereichten Unterlagen einem regulären Lehramtsstudium zuordnen lassen.

    Und du hast Recht: Nachfragen bringt nichts. Denn jede Nachfrage, die beantwortet wird, nimmt Zeit weg von der Hauptaufgabe (nämlich die Bearbeitung deiner Unterlagen). Und die sind da teilweise mit sehr wenigen Mitarbeitern am Ankämpfen gegen Aktenstapel.

    Anja82:
    In Klasse 11 gibt es an der IGS aber "ganz normal" die einzelnen Fächer. Im 2. Halbjahr der 11. Klasse (je nach Schulorganisation vielleicht im Februar oder März) werden dann erst die für 12. & 13. Klasse / für das Abitur relevanten Fächer gewählt. Im Abitur werden die Themengebiete der 12. & 13. Klasse geprüft (wobei natürlich das Grundwissen aus den vorherigen Jahrgängen nicht völlig verschüttet sein sollte). Also "keine Panik" :)

    Back on topic (mehr oder weniger): Wenn schon in Klasse 5-10 im Unterricht mal deutlich gemacht wird: Das, was wir hier tun (z.B. die chemischen Hintergründe der Photosynthese), gehört in Klasse 11-13 eindeutig in das Fach Biologie, dann sollte das mit dem Abitur / der dazugehörigen Fächerwahl etc. doch eigentlich klappen... und klar sein, dass Biologie ohne Chemie nicht funktionieren kann ;) --> Chemie ist besser. (War auch mein bestes Fach, bevor ich es abgewählt und durch Informatik ersetzt habe...)

    An den Gymnasien in NDS dürfen die Naturwissenschaften nur in Klasse 5 und 6 zusammengelegt werden - und trotzdem muss auf dem Zeugnis für jedes (lt. Stundentafel zu unterrichtende) Fach eine separate Note ausgewiesen werden. Ab Klasse 7 ist da die Zusammenlegung nicht mehr zulässig. Ich könnte mir vorstellen, dass das an den IGSen ähnlich gehandhabt wird. Insofern kein Problem für das Zentralabitur in Klasse 13.

    Gegen die Note einer einzelnen Klassenarbeit/Exe/Test etc. kann nicht geklagt werden... Ist somit eine leere Drohung.
    Was Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung sein könnte, wäre ein Versetzungszeugnis / die Noten darin. Aber diese Ganzjahresnote wird, wie du schreibst, nicht verändert durch die 6 in der jetzigen Überprüfung. Wer will da wie klagen?
    Habt ihr in der Schulbehörde eine Rechtsabteilung, in der du / deine Schulleitung mal kurz telefonisch nachfragen könnt? Würde ich empfehlen. Und dann entspannt zurücklehnen...

    Weiß der Stundenplaner von dem Problem? Wenn möglich, wird der doch darauf eingehen (und ansonsten nachvollziehbar erläutern, warum es nicht klappt - und ob es zum nächsten Stundenplanwechsel dann anders werden kann).

    Ist die Oberschule eine teilgebundene Ganztagsschule? Ansonsten sollte doch kein Nachmittagsunterricht, und schon gar nicht mit MA & DE anfallen.
    Förderunterricht oder Arbeitsgemeinschaften vielleicht schon - aber vielleicht kann man da die Absprache treffen, dass man den nicht macht, solange die Kids im Kindergarten sind.
    Problematisch kann die Anzahl der Stunden sein, die man unterrichten möchte: Unterrichte ich ein Fach, dass immer 4-stündig ist, reduziere aber mein Deputat auf eine Stundenzahl, die nicht durch 4 zu teilen ist, bleiben z.B. zwei Unterrichtsstunden übrig - und die müssen irgendwie untergebracht werden -> Förderunterricht o.ä. -> Nachmittagsunterricht.
    In so einem Fall hilft dann vielleicht die Erhöhung oder Reduzierung der Stunden um 2...

    Es kann ja auch sein, dass der einzige Bewerber (gerade bei einem Seiteneinstieg) ungeeignet ist. Der bekommt den Job dann nicht...

    (Mir ist da mal einer begegnet, der den Umgang mit Schülern mit der Hundeerziehung verglich und die Arbeit in den niedrigeren Jahrgangsstufen als Hausfrauenjob bezeichnete...)

    Da Fachkonferenzen auch die Beteiligung von Schülern und Eltern vorsehen, ist die Lage in den Ferien problematisch (angefangen bei der Einhaltung einer Ladungsfrist). Fachdienstbesprechungen wären da was anderes...

    Ansonsten hilft eine entsprechende Google-Suche:
    http://lehrersliebling.de/index.php/foru…te-praesenztage
    oder
    https://www.gew.de/aktuelles/deta…n/praesenztage/


    Wichtig ist mMn die langfristige Ankündigung: Wenn jetzt die Festlegung für 2018 käme, wäre das (zumeist) in Ordnung. Für 2017 ist das schon arg kurzfristig... aber man kann sich ja entschuldigen mit der tatsächlich belegten Abwesenheit. Könnte also schlimmer sein.

    In NDS finden sich durchaus auch offizielle Verbote der doppelten Rundung - z.B. in den Vorgaben zur Berechnung der Gesamtpunktzahl in Klausurergebnissen in der schriftlichen Abiturprüfung.
    Analog sollte es in anderen Bereichen in jüngeren Jahrgängen auch gelten.

    (Solange diese doppelte Rundung zum Vorteil des Schülers ist, wird der sich nicht beschweren... Ein Schüler, der eine mehrfach zum Nachteil gerundete 6 auf dem Zeugnis bekam (statt einer durchaus möglichen 4), ging dann auch mal den Weg über die Landesschulbehörde, Abhilfekonferenz etc...)

    In Niedersachsen sind die Sprachlernklassen in der Regel auch auf ein Jahr beschränkt. Soll's mehr sein, muss das schon gut begründet sein. (Nach der SLK gibt's aber noch für ein Jahr einen 8-stündigen Kurs, der vielleicht noch was auffängt).

    Zum Thema "niedriger in die Regelklasse geben": Finde ich mit Blick aus der weiterführenden Schule schwierig. Ich hatte schon Schüler, die (nachdem sie Klasse 3 zweimal besucht hatten, da sie noch Deutsch lernen mussten) in Klasse 5 & 6 ihren Klassenkameraden im Verhalten weit voraus waren (also so typisch pubertär-unangenehm auch den Mitschülern gegenüber), die finden dann über mehrere Jahre hinweg keine Freunde in dieser Klasse (und zu Beginn von 5 werden ja die Klassen neu zusammengestellt, da sind die Chancen auf neue Freundschaften eigentlich echt nicht schlecht).

    Sicherlich werden in den jüngeren Jahrgängen (Klasse 1-8?) Grundlagen gelegt, aber wenn man da als Schüler erst so nach und nach in die Sprache hineinwächst und noch nicht alles im Unterricht versteht, denke ich dennoch, dass davon der Schulerfolg nicht abhängen muss.

    Ich habe Anfang meiner beruflichen Laufbahn die Banken abgeklappert um ein Konto für die Schule zu eröffnen, weil ich das nicht über mein privates Konto verwenden wollte. Auskunft: Solche Konten gibt es nicht. Die Schule müsse mir ein solches Konto zur Verfügung stellen. An der Schule gefragt: Ein solches Schulkonto gäbe es nicht, ich solle zur Bank...

    Ich setz noch einen obendrauf: Die Schule hat so ein Konto, die entsprechenden "offiziellen" Stellen weigern sich, Unterstützung / Bundesmittel etc. für bedürftige Schüler dorthin zu überweisen (z.B. für Klassenfahrten) und fordern die Angabe der privaten Kontoverbindung des Klassenlehrerers...

    Was ich nicht verstehe: Wenn in der SCHULE eingebrochen wird,

    Das hängt davon ab, wie das in der Schule aufbewahrt wird.
    Das (auch abgeschlossene) Lehrerfach im abgeschlossenen Lehrerzimmer gilt versicherungstechnisch nicht als sicher (es sei denn, dieses Fach hätte tatsächlich "Tresorqualität", aber die meisten haben da ja nur ein Holztürchen mit "Alibischloss"). Wer da drin als Lehrkraft Wertgegenstände (Klassenkassen, Handys, ...) aufbewahrt, ist dafür verantwortlich.

    Was ganz viel mit im Semesterplan stehen könnte, wäre sowas wie "Arbeitestechniken und Methoden für Fortgeschrittene". Zu sowas gibt es auch Arbeitshefte der verschiedenen Verlage, oft auch gleich im Zusammenhang mit der Facharbeit, so dass die Hefte daraufhin vorbereiten.
    Z.B. könnten Arbeitstechniken wie die folgenden über die Semester verteilt sein:Abstracts, Abstrahieren und Konkretisieren, Arbeiten mit Begriffen, Definieren, Arbeitsabläufe planen, Assoziieren, Hypothesen bilden, Thesen formulieren, Aufgabenfindung und Entwicklung von Lösungsstrategien, Begründen, Beweisen, Nachweisen, Erörtern, Erklären, Erläutern, Interpretieren, Fortgeschrittener Umgang mit Textverarbeitung, Gesprächsführung/ Prüfungsgespräch, Gliederungen erstellen, Illustrieren, Informationsbeschaffung und -bewertung (Bibliotheken, Internet etc.), Konzentriertes Zuhören und zielgerichtetes Notieren üben, Lerntypen und Lernstrategien, Lesetechniken, Markieren, Exzerpieren, Zitieren, Methodische Vorbereitung und Anfertigung einer Facharbeit, Präsentation der Facharbeit, Präsentationstechniken, Probleme analysieren, Prüfungsvorbereitung, Referieren, Techniken der geistigen Auseinandersetzung, Techniken der Informationsverarbeitung, Themen formulieren und abgrenzen, Fragestellungen entwickeln, Vergleichen, Visualisieren, Zusammenfassen

    Man kann einem Semester einen thematischen Rahmen geben (z.B. Zeit, Fliegen, Medien, Seefahrer und Entdecker, Verfilmungen, Reisen, Fortschritt, Der Mensch in seinem Umfeld, Literatur und Gesellschaft). Da kann man hier und da vielleicht auch mal über seine Fachgrenzen hinaussehen - genauso wie bei den Themen für die Facharbeiten (z.B. vielleicht eine Verbindung des Films "Les Choristes" mit dem Fach Musik oder "Intouchables" mit "irgendeinem" sozialen Thema?)


    Ich persönlich finde so ein Seminarfach eigentlich immer ganz nett (wenn nicht in einem Semester dieser Stapel mit den Facharbeiten wäre...)

    Online-Selbstlern-Angebote:

    A1

    https://www.goethe.de/de/spr/ueb/led.html - Die Stadt der Wörter

    https://de.duolingo.com/ oder https://ar.duolingo.com/ oder https://en.duolingo.com/ (auch für A2!)

    http://www.dw.com/en/learn-german/harry/s-13232 Harry – gefangen in der Zeit (Krimi / Geschichte) - English und Deutsch (auch für A2 und B1!)

    http://www.dw.com/en/learn-german/deutsch-interaktiv/s-9572 - Deutsch interaktiv - English und Deutsch (auch für A2 und B1!)

    A1 / A2

    http://www.dw.com/en/learn-german/radio-d-teil-1/s-9672 - "Radio D"

    A2 / B1

    http://lernen.goethe.de/spiele/lernabe…melsscheibe/en/ - Lernabenteuer Deutsch - Das Geheimnis der Himmelsscheibe (Krimi / Geschichte)
    http://www.goethe.de/lrn/pro/str/index.html?mode=Day – Unsere Straße – Deutsch lernen im Alltag (funktioniert nicht in Firefox!)

    Online-Selbstlern-Übungen, die zum Buch "Geni@l klick"passen:
    Genial klick - A1: http://xportal.klett-sprachen.de/genialklicka1/
    Genial klick - A2: http://xportal.klett-sprachen.de/genialklicka2/
    Genial klick - B1: http://xportal.klett-sprachen.de/genialklickb1/

    zu "Begegnungen": http://www.aufgaben.schubert-verlag.de/
    zu "Schritte": https://www.hueber.de/shared/uebungen/schritte/

    Zum Deutschlernen gibt es auch einige Apps (teils parallel zum Onlineangebot), z.B. https://www.phase-6.de/hallo/kinder/ bzw. https://www.phase-6.de/hallo/erwachsene/

    Materialien zum Auswählen & Ausdrucken:
    Cornelsen (kostenlos!): http://www.cornelsen.de/erw/1.c.3230114.de
    https://de.islcollective.com/

    https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/leistungen/sch…rt_material.pdf

    Mathesprachführer (Cornelsen, kostenlos): http://www.cornelsen.de/lehrkraefte/re…l/9783060819553

    Mit Bildern lernen (Pons, kostenlos): http://de.pons.com/woerterbuch/gr…deutsch/deutsch


    Linkliste zu weiteren Angeboten: http://www.alf-hannover.de/materialien/fluechtlingskinder , http://www.bildungsserver.de/Deutschunterri…inge-11454.html

    Tests:
    http://www.telc.net/pruefungsteiln…gen/filter.html

    Wenn man Geld ausgeben möchte, gibt's auch einige Downloadangebote, z.B. https://www.persen.de/sekundarstufe-i/daf-daz.html?content=5 oder https://shop.hueber.de/de/sprache-unt…ustufen/a1.html
    (Dass man ganz viel in gedruckte Arbeitshefte oder Bücher der verschiedensten Verlage investieren kann, muss wohl nicht erst erwähnt werden...)

    Was wird denn bezahlt bei dieser "Kooperation"? Nur Miete oder auch Personal?
    Falls Personal: In klar definierten (und sehr begrenzten!) Fällen ist es im Rahmen von Ganztag möglich, Lehrerstunden zu kapitalisieren, um hiermit "Arbeitskraft" einzukaufen. (Ist die Wasserskianlage ein gemeinnütziger Verein? Dann könnte evtl. ein Kooperationsvertrag geschlossen werden...)
    (Hintergrund sind unter anderem die Vorkommnisse von vor einigen Jahren, als wild Verträge abgeschlossen wurden und die Vertragspartner aus dem eigentlich befristet angelegten Vertrag ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ableiten konnten. Oder Nachzahlungen für Sozialversicherungen in schwindelerrregender Höhe eingefordert wurden.)

    Die Miete für eine "Schwimmhalle" o.ä. ließe sich wohl auch finanzieren über den Schulträger (und dafür wird irgendetwas anderes an der Schule nicht angeschafft/gemacht/repariert/...).

    Weitere Informationen finden sich hier: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulorganisation/gts (Login nicht vergessen...)

    Mir erscheint ein "Ausschluss" von der Klassenfahrt rechtens, wenn die notwendige und für den Schulalltag genehmigte Einzelfallhelferin nicht zur Verfügung steht.
    Es wird ja nicht das Kind ausgeschlossen - es kann nicht teilnehmen aufgrund der Rahmenbedingungen, die an der Stelle andere zu schaffen/genehmigen haben. Das ist unschön für das Kind, das hier ja auch die Gelegenheit verpasst, sich mit in die Klassengemeinschaft einzugliedern.
    (Hier ist es ein Kind mit ES, das ständige Betreuung benötigt. Den Job einer zweiten Person soll man dann außerhalb des Schulgebäudes als Lehrkraft nebenbei mitmachen? Zum Vergleich: Was wäre bei einem Kind mit körperlichen Einschränkungen, das Unterstützung unterschiedlichster Art benötigt - z.B. 28 5.-Klässler bleiben in der Großstadt allein, während die Lehrkraft sich mit dem Kind auf die Suche nach der rollstuhlgerechten Toilette begibt?).

    PS:
    Die letzte Klassenfahrt, die ich mit Einzelfallhelfern organisiert habe, ist schon eine Weile her, deshalb keine Gewähr für das Folgende: Meines Wissens haben Einzelfallhelfer deutlich definierte Arbeitszeiten auf Klassenfahrten (anders als Lehrkräfte..). Nach 22 Uhr ist da Feierabend (oder man ist mit mehreren unterwegs, die sich flexibel ihre Arbeitszeit einteilen...).

    Die Noten dürften auch so geändert werden... aber falls die SL denn unbedingt möchte:
    Abhilfekonferenz einberufen (also wieder alle beteiligten Lehrkräfte, Eltern, Schüler; den Vorsitz hat der Klassenlehrer). Der Sachverhalt wird dargestellt. Bei Bedarf Möglichkeit der Aussprache. Die Konferenz beschließt erneut - und schafft Abhilfe oder legt die Gründe dar, warum keine Änderung des Zeugnisses erfolgt.

    Damit die Konferenz einberufen wird, scheint mir an dieser Stelle (mit der Haltung der SL...) ein Antrag der Eltern sinnvoll/notwendig...

    (Man stelle sich das bei anderen Behörden vor (z.B. dem Finanzamt): Ein Bescheid erweist sich als fehlerhaft. Eine Korrektur ist (laut Amtsleiter) nicht möglich. Freut einen ja, wenn das dann zum eigenen Gunsten ist. Aber wenn ich umgekehrt dem Finanzamt ungerechtfertigterweise noch ganz viel zahlen soll, ...)
    Ohne jetzt nachgesehen zu haben, vermute ich, dass sich die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen (egal ob für Zeugnis oder Steuerbescheid) nicht nur im bereits genannten Erlass, sondern auch im Verwaltungsverfahrensgesetz finden lassen (insbesondere in der Bund-Version, das niedersächsische VwVfG ist doch sehr übersichtlich...)

    Zudem - aber das würde ich hier nicht voraussetzen - bestehen im Internet verschiedene, relativ einfache Anonymisierungsmöglichkeiten.
    Das einfachste: Ein "normaler" Telefonanschluss der Telekom verändert die IP automatisch alle 24 Stunden. Wenn der Vater so auf Sicherheit bedacht ist, ist der Browser sicher so eingestellt, dass keine Cookies akzeptiert werden, keine Chronik angelegt wird. Ein YouTube oder Facebook-Konto existiert bei Datenschutzinteressierten auch nicht - oder man loggt sich am Ende der gezielten Nutzung immer aus.
    Das sind alles Maßnahmen, die bei entsprechendem Interesse routinemäßig durchgeführt werden sollten.
    Damit wäre ein Großteil der genannten Datenschutzbedenken ausgeschaltet.

    Zudem könnte man ja auch weitere Möglichkeiten nutzen (Tor Browser oder Zenmate Plugin oder ...).

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