Off-topic: Noch was zum Thema Plurale ![]()
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Beiträge von Djino
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Ich dachte Versetzung geht grunsätzlich vor Neueinstellung.
Tut es auch. Aber wenn die Schulen JETZT neue Stellen zugewiesen bekommen, entschieden sie JETZT darüber, mit welchen Fächerkombinationen neue Kollegen an die Schule kommen. Wenn das Menschen mit genau deiner Fächerkombination (oder zumindest einem Fach davon) sind, dann wird die Schule deinen zukünftigen Versetzungsantrag ablehnen, weil sie mit dir/ deinen Fächern nichts mehr anfangen können (weil sie gerade in der vorherigen Einstellungsrunde genau den Mangel ausgeglichen haben...).
(Wohlgemerkt: Ich habe auch die Perspektive Niedersachsen. Ich weiß nicht, inwieweit Schulen in BW einen Einfluss darauf haben, welchen Versetzungsantrag sie annehmen, welche Stellen für sie ausgeschrieben werden, welche Lehrkräfte eingestellt werden.)
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Da du als Bundesland Niedersachsen angibst, hier mal die entsprechenden Internetverweise.
Alles notwendige (inkl. Bewerbungsmöglichkeit) findest du hier: https://www.eis-online.niedersachsen.de/Besonders interessant für dich ist wohl erst einmal dieses Dokument: https://www.eis-online.niedersachsen.de/Dokumente/Merkblatt-QE.pdf
Einige Auszüge / Anmerkungen:
Die Bewerbung um Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst erfordert in der Regel einen Hochschulabschluss mit einem Mastergrad (Master of Science, Master of Arts), akkreditierten Master an einer
Fachhochschule oder einen gleichwertigen Abschluss. [Das dürfen auch ausländische, vergleichbare Abschlüsse sein.]
Weiterhin muss die durch den Hochschulabschluss nachgewiesene fachwissenschaftliche Ausbildung mindestens einem Unterrichtsfach [... nur eins ...] als Lehrbefähigungsfach zuzuordnen sein. [Das könnte also bei dir Französisch oder Englisch sein (?)]
Ein Studienabschluss kann einem Unterrichtsfach nur dann zugeordnet werden, wenn aufgrund der nachgewiesenen Studien- und Prüfungsleistungen davon ausgegangen werden kann, dass die jeweiligen erworbenen fachwissenschaftlichen Kenntnisse im Wesentlichen denen eines entsprechenden abgeschlossenen Lehramtsstudiums des jeweiligen Faches entsprechen. [Die prüfen tatsächlich die Studieninhalte, lassen sich bei Bedarf (wenn sie nachfragen und nicht nur ablehnen aufgrund unzureichender Unterlagen) Studienordnungen etc. vorlegen und vergleichen mit den Auflagen im Lehramtsstudium.]Für die Zuordnung eines zweiten Lehrbefähigungsfaches [hier sind die Anforderungen niedriger] müssen die fachbezogenen Inhalte mindestens durch eine Teilprüfung (z. B. auf dem Niveau einer Zwischenprüfung, eines
Vordiploms oder eines Bachelorabschlusses) nachgewiesen sein [bei dir dann enstprechend wieder EN oder FR, vielleicht auch PoWi?, DaZ ist kein normales Schulfach (aber eine Zusatzqualifikation, die anerkannt/ angegeben werden kann), DE wird evtl. schwierig, je nach Studieninhalten (nicht nur Sprachwissenachaft, sondern auch Literaturwissenschaft etc. müssen wahrscheinlich nachgewiesen werden).Für eine unbefristete Ein-stellung am Gymnasium (denn du schreibst im Profil "Sek II" - also Gymnasium oder BBS als Ziel?) gibt es folgende Vorgaben:
Masterabschluss oder vergleichbar, der mindestens einem Unterrichtsfach zugeordnet werden kann [also einfach mal prüfen (lassen), ob EN oder FR (oder DE) anerkannt werden können... das kann man ja auch jetzt schon mal machen und auf der Grundlage die Zukunft weiter planen...] -
Und in Niedersachsen werden gerade jetzt die neuen Stellenausschreibungen festgelegt. Nimm (je nach örtlicher Terminlage im Bundesland) so schnell wie möglich Kontakt auf mit deiner Wunschschule. Falls die auch einstellen dürfen, gestalten sie ihre Ausschreiben (bzgl.der Fächer) so, dass du trotzdem noch da unterkommen kannst (weil du was ganz anderes / dringend benötigtest) mitbringst.
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Es geht natürlich auch drei oder vier Monate früher. Absprache mit der Schulleitung ist wichtig...
Einige Monate früher fällt auch in die Abiturzeit. Vielleicht ließe sich da was kombinieren?
Schulleitung verschafft sich einen Überblick über den Leistungsstand der SuS und macht gleichzeitig einen Unterrichtsbesuch?Wichtig ist es auch, die Schulleitung früh über die Schwangerschaft zu informieren (und den Immunstatus). Und dann sucht man gemeinsam nach Terminen für die Unterrichtsbesuche...
Und die SL vergibt keine Noten - es geht nur um bewährt oder nicht. Wenn letzteres absolut kein Thema ist, kann sich die SL wohl auch früher einen Eindruck verschaffen.
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Aus einer Handreichung der Landesschulbehörde zur Feststellung der Bewährung einer Lehrkraft in der Probezeit im Beamtenverhältnis:
"Die erste Beurteilung ist spätestens 2 Monate vor Ablauf der Hälfte der abzuleistenden Probezeit zu erstellen."
"2 Monate vor dem Ende der Probezeit hat die Schulleiterin oder der Schulleiter eine Beurteilung zur Feststellung der Bewährung zu erstellen, die mit dem Ergebnis abzuschließen ist,
- dass sich die Lehrkraft in der regelmäßigen bzw. verkürzten Probezeit bewährt hat,
- dass sich die Lehrkraft in der regelmäßigen bzw. verkürzten Probezeit nicht bewährt hat."Aber: "Bei Nichtbewährung hat die Niedersächsische Landesschulbehörde rechtzeitig vor Ende der regelmäßigen Probezeit das Verfahren zur Verlängerung durchzuführen. In diesen Fällen muss ein entsprechender Bericht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Probezeit bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde vorliegen"
Es ist also sehr sinnvoll (falls sich eine Nichtbewährung andeutet...), wenn Schulleitungen die entsprechenden Stunden mindestens 3 Monate früher besichtigen...
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Es gibt immer wieder vertrauenswürdige Belege dafür, dass man Tests sehr wohl benoten darf. Ein Beispiel:
In einer Aufsatz von Herrn Dr. Woltering (zu ihm unten mehr) werden z.B. Vokalbeltest in die fachspezifischen Leistungen einbezogen und als solche auch benotet. Aber nicht nur das: Der Verfasser zitiert auch ein Urteil des VG Braunschweig, in dem festgestellt wird, dass solche schriftlichen Lernkontrollen, z.B. Vokabeltests in Englisch, unzweifelhaft fachspezifische Lernkontrollen darstellen, die in die mdl. Note mit eingerechnet werden können. Begründung: „Die nur kurze Zeit in Anspruch nehmenden Tests ähneln der Art nach eher mündlichen Abfragen (...) als einer schriftlichen Arbeit.“
Diese Tests stehen also neben den schriftlichen Arbeiten und gehören damit nicht zu den schriftlichen Arbeiten im engeren Sinne, wie sie von dem o.g. Erlass erfasst werden. Sie unterliegen damit weder der 30%-Regel (Genehmigung) noch der Ankündigungspflicht oder der Vorschrift über die Häufung von Arbeiten.
Nun muss man wissen, um wen es sich bei Herrn Dr. jur. H. Woltering handelt: Er ist nicht irgendwer, sondern war bis vor Kurzem Ministerialrat in der Rechtsabteilung des Nds. Kultusminsteriums und Mitherausgeber des Kommentars zum Nds. SchulG.
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Das entsprechende Formular für Niedersachsen findet sich hier: http://www.extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/e…FORMUID=030_059
Im Dokument auf Seite 2 auch Auszüge aus den verschiedenen Gesetzen, Verordnungen etc. -
Was soll denn gefördert werden? Wortschatz? Grammatik? Leseverständnis? ...?
Wie wäre es mit https://verlage.westermanngruppe.de/schroedel/reih…-1-Ausgabe-2005 ? Könnte aber evtl. auch zu anspruchsvoll sein.
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Bist du verbeamtet oder angestellt? Je nach "konstellation" könnte bei Krankheit während der Urlaubszeit bei Angestellten evtl. ein später wieder auszugleichender Urlaubsanspruch entstehen - aber das geht nur dann, wenn vorher der Urlaub eingereicht wurde...
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Ungünstig für den Schüler kann so ein Zeugnis mit "vielen" Fehltagen auch werden, wenn er das bei Bewerbungen vorlegt (da entscheidet sich ein zukünftiger Chef vielleicht eher für den "zuverlässigeren" Bewerber...)
Gab es früher eine andere Handhabung an der Schule (ich meine das herauszulesen)? Ist die Regelung nun im Nachhinein und ohne vorherige Ankündigung geändert worden? Dann könnte das ein Ansatzpunkt sein. (Es gibt zwar keine "Gleichheit im Unrecht", aber wenn es hier keine klare gesetzliche Regelung gibt, sollte die Auslegung nicht hinterher geändert werden.)
Noch ein Gedanke: In Niedersachsen können Schüler mit dem Zeugnis auch eine zusätzliche Anerkennung für außerschulisches ehrenamtliches Engagement erhalten. Vielleicht gibt es etwas ähnliches in Hessen? Dann evtl. einfach den Spieß umdrehen & sich das mit dem Zeugnis würdigen lassen...
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Auch in Niedersachsen ist nicht nur die reine Unterrichtsverpflichtung reduziert. Aber Teilzeitbeschäftigte "haben ebenso wie vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte neben ihrer Unterrichtsverpflichtung auch außerunterrichtliche Aufgaben zu erfüllen. Diese Verpflichtung führt in Einzelfällen zu einer im Verhältnis zu Vollzeitlehrkräften stärkeren Belastung der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte, die von den Betroffenen als ungerecht empfunden wird."
Im entsprechenden Erlass finden sich jedoch Beipiele, was reduziert werden könnte: "So weit wie möglich sollten teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte für dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtsführung, Sprechstunden, Sprechtage, Projektwochen, Schulveranstaltungen) nur entsprechend dem Umfang ihrer reduzierten Unterrichtsverpflichtung eingesetzt werden."
Dort steht aber nichts von Gesamtkonferenzen oder Fachkonferenzen... (weniger Zeugniskonferenzen oder Klassenkonferenzen dahingegen ergeben sich ja eigentlich automatisch, da man mit reduzierter Stundenzahl in weniger Klassen eingesetzt werden kann).
Zum Nachlesen: http://schure.de/20411/14,03143,2,94.htm -
In manchen (vielen? allen?) Bundesländern ist es abhängig von der Dauer der Abordnung, ob diese der Mitbestimmung unterliegen. (Z.B. Niedersachsen: Abordnungen von bis zu 6 Monaten = keine Mitbestimmung von Personalrat & kein Widerspruch möglich, das wird einfach angeordnet - vorherige "Absprachen" mit den Betroffenen sind nicht notwendig (aber wohl hilfreich...); längere Abordnungen = Personalrat beteiligt, Widerspruch möglich).
Insofern (falls für Hessen relevant): Geht es um kürzere oder längere Abordnungen? -
Bundesland? Könnte bzgl. Vorgaben interessant sein... (in NDS zb gibt es zwei Jahre lang keine Pflicht zu Noten, SuS laufen einfach mit ihren Klassen mit).
Meine Erfahrung aus der weiterführenden Schule: Wir haben hier Schüler, die in der Grundschule tatsächlich ein Jahr "wiederholt" haben, nachdem sie ohne Sprache nach D kamen. Das führt leider oftmals zu Problemen in Klasse 5 / 6 / 7. Die entsprechenden SuS sind dann nunmal ein Jahr älter. Sie sind nicht mit ihrem eigentlichen Jahrgang "weitergewachsen". Sie haben neue soziale Kontakte in der neuen Grundschulklasse (also in der Wiederholung) aufbauen müssen (was nicht immer klappt). Kurz danach müssen sie wieder neue Freundschaften aufbauen an der weiterführenden Schule. Nur sind sie mittlerweile (fast) in der Pubertät - während der Rest der Klasse da noch nicht angekommen ist. Insofern zeigen diese SuS ein Verhalten, das bei den Mitschülern nicht wirklich gut ankommt...
Also: Ein klares Plädoyer gegen das Wiederholen nur aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse. -
Ich lasse die Schüler zumeist kurz aufschreiben, wie sie sich selbst einschätzen... führt dazu, dass sie erst einmal das Grübel anfangen, welche Leistungen sie in Klausuren, Tests etc. eigentlich abgeliefert hatten & darüber nachdenken, wie ihre sonstige Mitarbeit so zu bewerten sein könnte. Das sind meist sehr realistische Einschätzungen... (und mit den anderen verweigere ich das Gespräch
).Und dann könnte ich mit den eingesammelten Zetteln sogar eine Notenbesprechung in der Klasse machen, ohne jemals eine Note zu nennen (also "Stimme ich zu." / "Sehe dich einen Punkt besser / schlechter" ...)
Oder die SuS haben eine Stillarbeit und ich bespreche das vor der Tür.
Die Schüler haben so nicht den sofortigen & direkten Vergleich, so dass der "Notenbasar" an der Stelle nicht eröffnet werden kann (und mit der eigenen Einschätzung der SuS, die schriftlich vorliegt, kann man den SuS auch im Gespräch relativ schnell deutlich machen, was zur "Traumnote" noch fehlt) -
Projekte kann man ähnlich wie bei Erasmus machen - auch wenn man keine Erasmusförderung bekommt. Ist abhängig von der Absprache mit der Partnerschule.
Förderung gibt es viele. Fast immer abhängig vom Partnerland.
Hier eine Auswahl (wobei Alias sicher noch vorbeikommen wird, um weitere Links zu empfehlen

https://www.kmk-pad.org/programme.html
http://www.ukgermanconnection.org/professionals-parents
https://schoolsonline.britishcouncil.org/
http://ensa-programm.com/
http://www.dpjw.org/
https://www.dfjw.org/
http://www.partnerschulnetz.de/ -
Für Geld außerhalb des Haushalts ist der Schulträger (Stadt, Gemeinde, Landkreis, ...?) zuständig. Der wird aber wahrscheinlich erst einmal kein Geld bereitstellen... aber einen Versuch ist es wert (dafür ist aber die Schulleitung zuständig, die in der Schule vielleicht auch andere "Projekte" (Modernisierung Toiletten, Brandmeldeanlage, Elektrik, Akustik, Fenster, Heizung, ...) als wichtiger einstuft und deshalb erst mal diese mit mehr Vehemenz beim Schulträger einfordern wird).
Wenn man selbst Geld "organisieren" möchte, kommen Spenden und Sponsoren in Frage. Die Begriffe werden häufig synonym verwendet - sie sind es aber nicht. Deshalb mit Vorsicht gebrauchen und genau wissen, was man will (bevor man mit einem potenziellen Geldgeber verhandelt).
Für Schulen sind Spenden zumeist die bessere Alternative - für Geldgeber das Sponsoring...
Achtet auch darauf, welche Gegenleistung so ein Geldgeber haben möchte (je weniger, desto besser...). Denn Werbung ist in Schulen ja auch nicht bzw. nur in Grenzen gestattet (da gibt es je nach Bundesland leicht unterschiedliche Regelungen). -
Ich denke, man ist als Referendar gut beraten, umfangreich Erfahrungen zu sammeln - und das bescheinigt zu bekommen. Das kann die Einstellungschancen deutlich erhöhen & macht es auch leichter, genau die Stelle in genau dem Ort zu bekommen, die man haben will.
Als Kollegium (mit allen bei der Einstellung eines neuen Kollegen beteiligten Personen) sollte man schon darauf achten, dass der neue Kollege seinen "Anteil" an der Arbeit leistet. Schule besteht ja nun mal nicht mehr aus nur Unterricht. Wenn man da jemanden hat, der bei jeder Curriulumerstellung durch Abwesenheit glänzt, bei jedem Elternsprechtag spontan krank wird, dann belastet das alle anderen...
Zur eigentlichen Frage der Formulierung der Bewertung:
Ich vermute mal, dass die Basis der Bewertung das hier ist: http://www.tep-online.info/refs/kriteri.htmIn anderen Bundesländern findet man teils zumindest einige Textbausteine etc.
Z.B. http://nibis.ni.schule.de/~as-h2/downloa…chulleitung.pdfmögliche bewertenden Formulierungen
z.B. für die Note 4
leichte Mängel
ausreichend
entspricht noch den Anforderungen
wesentliche … fehlen
ist teilweise erkennbar
sollte noch stärker
sollte möglichst nicht nur
gelingt in geringem Maße
setzt noch nicht genug um
bemühte sich zunehmend mit Erfolg
zeigen sich Mängel, die noch verbessert werden könnenVielleicht passt davon was (oder aus den anderen Notenstufen)? Damit benennt man den jeweils bewerteten Bereich / das Problem, kann es aber ein wenig "verklausulieren"...
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Danke für die Rückmeldungen & Inspirationen . Digital wird's also werden.
(Ist mir auch wesentlich lieber, aber man will sich ja nicht vorwerfen lassen von den Kollegen, ständig mit dem PC alles zu verkomplizieren).Was ich mir (datenschutztechnisch) allerdings weniger vorstellen kann, ist die Arbeit mit Google-Diensten oder mit Plugins zu Wordpress oder Joomla. Ein System wie Moodle oder IServ erscheint mir da irgendwie sicherer, wenn dort die "Schülerverwaltung" stattfinden soll (oder irgendeine Offline-Variante, die nur im PC-Raum ausgefüllt wird). Aber bis zur nächsten AG-Wahl lässt sich das ja alles noch abwägen und organisieren.
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Einige Schüler würden gern Chemieversuche machen, aber... da fehlen die Grundlagen. (Nicht nur den Schülern...)
Es gibt doch so was wie "Chemie in der Küche" / mit Lebensmitteln, molekulare Küche etc.
Kann man als Chemie verkaufen, kochen (und essen...) können wir doch alle
, und für die SuS, die noch kein Deutsch können, ist das dann die Wortschatzerweiterung im Bereich Lebensmittel (und außerdem sind "Rezepte" doch manchmal recht reichhaltig bebildert).
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