Beiträge von Djino

    Wenn du von einem A15-Posten auf einen anderen A15-Posten wechseln willst, musst du dich entsprechend bewerben. Im Bewerbungsverfahren hast du Vorteile denen gegenüber, die nur A14 oder A13 sind (diese müssen in der Benotung (im Verfahren) eine bzw. zwei Noten besser sein als du). Gibt es außer dir keine weiteren Bewerber, kann ein verkürztes Verfahren durchgeführt werden. Genauere Informationen erhälst du von der Dezernentin / dem Dezernenten deines Vertrauens. Du kannst dann ja zu gegebener Zeit dort einmal Kontakt aufnehmen und dich beraten lassen.

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    ...ich aber bald auf Klassenfahrt fahre...

    Also, wir haben auf der letzten Klassenfahrt einen Fall von frisch entwickelten Masern dabeigehabt... (die dann auch prompt weitergereicht wurden).
    Bei einer Klassenfahrt bist du viel näher (und viel länger) dran an den Kindern - falls "gefährliche", ansteckende Krankheiten auftreten sollten, wird die Chance, dass du dich ansteckst, wesentlich größer sein als im normalen Unterricht...
    (Willst du das wirklich riskieren?)

    Die Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in jedem Bundesland (etwas) anders geregelt. Manche Bundesländer haben "strenger" anmutende Vorgaben in Bezug auf die Datensicherung, andere sind vielleicht etwas "lebensnäher". Insgesamt lässt sich wohl sagen, dass eine "Datensparsamkeit" in allen Bundesländern vorgeschrieben ist: Ich speichere nur das, was ich aktuell (als Fach- oder Klassenlehrer) benötige...
    Hier die Regelung für Niedersachsen: http://www.nds-voris.de/jporta…bsvorisprod.psml&max=true

    Die Fluggesellschaften nehmen bei Gruppenreservierungen meist einen (teils deutlich) höheren Preis... Bei so einem Gruppenticket soll man (je nach Airline) angeblich (?) Vorteile gegenüber der Einzelbuchung haben, z.B. die kostengünstigere Möglichkeit, Namen von Reisenden auszutauschen.
    Prüfe, ob die Bedingungen für Gruppenreisen tatsächlich sinnvoll sind... Wende dich sonst an das Reisebüro deines Vertrauens, und frage sie, ob sie nicht statt einer Gruppenbuchung die Einzelbuchungen für euch durchführen. (Manche Reisebüros tun dies nicht, da es mehr Arbeit bedeutet als eine Gruppe zu buchen... aber man kann ja sein Geld auch zur Konkurrenz tragen.)

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    (Achtung, Sek-Leute nicht umfallen!)

    Also, bevor hier das Lehrer-Bashing losgeht, will ich zur Ehrenrettung der "Sek-Leute" mal einwerfen, dass es im Sek I + II Bereich durchaus üblich ist, dass mehrere Aufgaben von einer Person wahrgenommen werden...
    Ein Vergleich ist mMn sowohl zwischen Schulen einer Schulform als auch schulformübergreifend pauschal nicht möglich. Da müsste man jetzt, bevor der Neid hier losgeht, vergleichen (Schulgröße, Größe der Fachgruppen - "meine" z.B. besteht je nach Fluktuation aus ~15 Kollegen und drei Referendaren (manch andere Schule ist wohl kleiner als die Fachgruppe allein) - und dannn gibt es da noch so viele andere Faktoren; muss ich hier wohl nicht erläutern).


    Ich erinnere mich an eine Fortbildung zum Thema "Reduzierung der Arbeitsbelastung", bei der wir mal auflisten sollten (mit ungefähren Zeiten), was wir so die Woche über in der Schule machen. Die Gruppe "Gymnasium/BBS" lieferte von allen Gruppen die höchste Gesamtstundenzahl ab (andere Gruppen waren GS, HS, RS) - nur hatten wir in unserer Kalkulation die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts vergessen :) (und trotzdem schon deutlich mehr als die vorgeschriebene Stundenanzahl erreicht :( )...

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    Steht mir, da dieser Aufgabenbereich nicht "teilbar" ist, eine Entlastung von Seiten der Schule zu (Stundenreduzierung o.ä.)?

    In Niedersachsen: Nein.
    Aber was offiziell nicht geht, klappt vielleicht doch inoffiziell: Was spricht dagegen, bei der Unterrichtsverteilung "einfachere", mit weniger Aufwand vorzubereitende Stunden zu bekommen (z.B. Hausaufgabenbetreuung, falls vorhanden). Die 13 noch vorhandenen Stunden müssen ja nicht nur in Leistungskurse investiert werden...


    (Und die Funktionsstelle hat nur den einen Aufgabenbereich?)

    Hallo,


    wie ist das eigentlich bei Comenius mit den Geldern, die das Projekt erhält:
    Auf welchem Konto können die "gelagert" werden (Schulkonto, Unterkonto des Schulkontos, eigens eingerichtetes Konto, ...)?
    Und ein "Worst-Case-Szenario": Wenn das Projekt "schiefgeht", zwischendrin abbricht, müssen ja die bereits gezahlten Zuschüsse zurückgezahlt werden. Sollte man deshalb teilnehmende Schüler (Eltern) schon bei der Anmeldung unterschreiben lassen, dass sie, falls das Projekt aufgrund des Verhaltens der Schülergruppe scheitert, sich verpflichten, bereits verausgabtes Geld zu zahlen?
    Noch eine letzte Frage: Was ist mit dem Geld, das nach Projektende evtl. noch vorhanden ist? Wie kann das sinnvoll "weiterverwendet" werden?

    Hast du bereits mit der Schulleitung darüber gesprochen, dass die Aufgaben einen zu hohen Umfang haben?
    Schulleitungen können die Aufgabenverteilungen "jederzeit" ändern - das hat dann (meist - es sei denn, du machst gar nichts mehr...) keine Auswirkungen. (Unter den Stellenausschreibungen steht deshalb ja auch oft: "Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.")
    Solche Aufgabenzuordnungen (und die gerechte Verteilung der zusätzlichen Arbeit) sollten mit dem Personalrat abgesprochen sein. Vielleicht wäre auch das ein Weg, den du gehen könntest...

    Bei der Reiserücktrittsversicherung gibt es meist recht günstige Gruppentarife - ich buche immer für die ganze Klasse (oder für niemanden).
    Wenn ihr in einer Jugendherberge absteigt: Die haben einen unschlagbar günstigen Partner für solche Versicherungen (wenn sie's nicht mit angeboten haben, einfach nochmal nachfragen).
    Beim letzten Mal habe ich hier versichert (und sie haben auch gezahlt, als es darauf ankam). Die Prämien (bei allen Versicherungen) scheinen aber zu schwanken, googlen führt vielleicht zu noch günstigeren Tarifen.


    Für die Anmeldung zur Klassenfahrt und Kostenübernahmeerklärung nutze ich immer dieses Formular .

    Die Sprechprüfung lässt sich nicht ganz so einfach einführen... Nicht nur der einzelne Kollege beantragt, die Fachkonferenz muss beschließen, dann stellt sie einen Antrag in der Gesamtkonferenz. Stimmt diese zu, beantragt die Schule in Hannover, wo dann per Erlass zugestimmt wird...

    Hallo Raket-O-Katz,


    die Formate an sich sind nicht das Problem, das haben wir auch alle mehr als genug durchgekaut.
    Was mir neu ist, ist, dass die Schüler erst eine Aufgabe bekommen, wir ihnen nach 60 Minuten die Aufgaben & Antworten "entreißen" und sie dann den nächsten Aufgabenteil erhalten. Bei den Fortbildungen wurden eigentlich immer Beispielaufgaben gezeigt / herausgegeben, die den alten "Aufbau" hatten (ein "Haupt"text mit Aufgaben dazu, meist auch weitere dazu passende Aufgabenelemente), aber eben die neuen Aufgabenformate (z.B. Leseverstehen mit multiple choice; mediation etc.) verwendeten.
    Und dass wir seit Jahren die Bewertungskriterien für die Speaking Prüfung anstelle einer Klausur haben (die jetzt doch nur wenige Schulen anwenden), jedoch die Bewertungskriterien für die Sprachmittlung erst im Laufe des Jahres noch erscheinen, finde ich schon ein wenig merkwürdig...

    Mensch, dezimeter, google doch einfach "Vokationsordnung", das wird viele deiner (jetzigen und früheren) Fragen beantworten. Die ersten Treffer liefern dir gleich passend die von MV.
    In der Vokationsordnung MV heißt es

    Zitat

    (1) Die Zulassung zur Vokation setzt voraus
    1. einen Nachweis über die Zugehörigkeit zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs oder
    zur Pommerschen Evangelischen Kirche,

    Wer einer Kirche offiziell angehört, zahlt (meines Wissens) auch immer Kirchensteuer. Wer austritt, zahlt nicht mehr.
    (Wer nie eingetreten ist / nie getauft wurde / nie konfirmiert wurde, gehört wohl nicht dazu.)
    Aber frage doch einfach mal - unter Pseudonym :-), wenn dir das lieber ist - beim Landesbischof nach...

    Zitat

    1) Was bitte bedeutet im Kalender oben rechts das A und B?

    Manche Schulen haben A/B Wochen - mit entsprechend unterschiedlichen Stundenplänen. Da kann man sich das wohl schnell ankreuzen o.ä.


    Zitat

    2) Da sind ja so schöne Klebeetiketten bei. Verstehe ich das richtig, dass man die rechts an den Rand klebt, so quasi als Register, um die jeweilige Seite schneller zu finden?
    Oder wozu nutzt ihr die?

    Ich markiere mir damit die Noten/Klassen (und zwar immer im farblichen Wechsel). Hilft beim schnellen Finden... (Die anderen Aufkleber verwende ich nicht, stattdessen ist ein Lesebändchen immer bei den Adressen (jedes Jahr auf A5-Etikett ausgedruckt, so muss ich die Adressen etc. nicht immer wieder schreiben), ein anderes je nach Bedarf "irgendwo".)
    Tipp: Erst die Klebeetiketten beschriften, dann fast komplett falten, und nur mit den letzten Millimetern tatsächlich am Kalender befestigen...

    Hallo,


    heute flattert mir per Mail dieser Hinweis ins Postfach. Kurzzusammenfassung: Die Schüler, die am Donnerstag in die Q1 eintreten (oder zur Wiederholung dort noch einmal anfangen...) haben andere Aufgaben / ein anderes Abitur als bisher üblich.
    Nun soll die Prüfung - wenn ich es auf die Schnelle richtig lese - aus zwei Teilen bestehen:
    Teil 1: Lese*verstehen* oder Sprachmittlung (60 Minuten Bearbeitungszeit, dann Abgabe; Leseverstehen ohne Wörterbuch / Sprachmittlung mit Wörterbuch; bewertet mit 30%)
    Teil 2: Textaufgabe (20 Minuten Auswahlzeit, dann 160 ("GK") / 240 ("LK") Minuten Bearbeitungszeit - mit Wörterbuch; bewertet mit 70%)


    Das ist das erste Mal, dass ich von dieser Neuerung höre - war ich "unaufmerksam" - oder ist es wieder ein "Schnellschuss" (ein Hinweis für Letzteres wäre das hier: "Die Bewertung der Sprachmittlung erfolgt gemäß Anlage." (S.2). "Die in 2.2 genannte Anlage geht den Schulen noch vor den Herbstferien 2011 gesondert zu." (S. 3)
    Vielleicht bin ich ja zu anspruchsvoll, aber wäre es nicht sinnvoll, diese Dinge langfristig vorzubereiten - damit wir unsererseits die Schüler ebenso langfristig auf die Abiturprüfung mit ihren Aufgabenformaten vorbereiten (es soll ja tatsächlich vorkommen, dass bereits vor den Herbstferien 2011 Klausuren geschrieben und bewertet werden. Da wär's doch nett, wenn man dies analog zu den Abiturvorgaben machen könnte, oder?)

    Ich habe das bereits 2x in der Schule gemacht (d.h., beim ersten Mal war es ein mutiger Vater, der einfach zur Tat Schritt...). Einmal war's normale (bunte) Wandfarbe (im Rahmen der Klassenraumrenovierung), beim zweiten Mal habe ich (weiße) Isolierfarbe verwendet, weil auf der zweiten Pinnwand mit Edding herumgeschmiert worden war (und die neuen 5. Klässler beim Bezug ihres neuen Klassenraumes nicht gleich neue Wörter lernen sollten ;) ).
    Bei beiden Malen hat's funktioniert: Dreckig oder eklig oder beschmiert waren die Pinnwände dann nicht mehr, aber "farbfleckig" - nur ein Anstrich (oder: nur mein Anstrich?) reicht nicht. Ein zweiter Anstrich (oder vorher eine Grundierung?) sollte aber ein halbwegs gleichmäßiges Ergebnis liefern.
    Isolierfarbe muss übrigens genug Zeit haben zum "Ausstinken" (mindestens eine Woche & gut lüften), normale Wandfarbe trocknet problemlos.
    Nach dem Anstrich waren die Pinnwände jahrelang wieder benutzbar.

    Urheberrecht Film in der Schule (Angebot des Landesbildungsservers BaWü).
    Ähnliche Aussagen wie Ratte sie benennt, habe ich hier in NDS auch kennengelernt. Zudem ist bei Fortbildungen darauf hingewiesen worden, dass man prüfen solle, woher die jeweiligen Rechtsauskünfte stammen: Die Filmindustrie (und ihre Anwälte) publizieren da eine andere Auffassung als sie aus den Kultusministerien offiziell verbreitet wird (siehe Link oben).
    Teilweise wird wohl unterschieden zwischen Filmeinsatz im Klassenverband und im Kurssystem. Dabei ist der Einsatz im Klassenverband unbedenklich, im Kurssystem, wenn es sich nicht um eine feste Lerngruppe handelt (die SuS also nach 45/90 Minuten wieder auseinandergehen und nur in einem Fach zusammen Unterricht haben), rechtlich evtl. eine "Grauzone".
    Eine weitere Argumentationsbasis: Im Unterricht wird ja nicht der gesamte Film gezeigt. Man zeigt Ausschnitte und analysiert diese. Das Verwenden von Ausschnitten (max. 5 Min) ist im "Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52 a UrhG" geregelt.

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