Etw. pointiert ausgedrückt: "Für manche ist die Prüfung aus bestimmten Gründen zu schwer, daher machen wir es ihnen ein bisschen leichter!" Ist das die Maxime des Nachteilsausgleichs?
Ansage zu Beginn der schriftlichen Prüfung:
"Alle setzen jetzt bitte ihre Brillen ab. Diese Art des Nachteilsausgleiches ist ab sofort nicht mehr zulässig."
Um deine Frage zu beantworten: Nein, es geht nicht darum, die Anforderungen abzusenken / es Schülern inhaltlich leichter zu machen. Es geht darum, Nachteile auszugleichen, damit alle Schüler ähnliche Bedingungen haben, ihr "inhaltliches" Potential zu demonstrieren.
Ein solcher Nachteil kann z.B. eine körperliche Behinderung sein (Nachteilsausgleich dann eben durch entsprechendes Gerät wie Brille, Hörgerät, Rollstuhl oder auch durch Anpassung der Anforderungen, denn auch im Rollstuhl kann ich sportlich sehr fit sein, nur der Trampolinsprung dürfte schwierig werden; auch als einarmiger Schüler kann ich geometrisch denken, aber das Basteln geometrischer Körper im Matheunterricht ist nicht so einfach... Da gibt es dann eben Aufgaben, die vom Anspruch her vergleichbar, aber mit den körperlichen Einschränkungen machbar sind).
Ein Nachteil kann z.B. auch eine Wahrnehmungsstörung, Legasthenie o.ä. sein. Kann jemand schlechter physikalische Zusammenhänge durchdringen, nur weil er für das Lesen der Aufgabenstellung mehr Zeit benötigt? Der Nachteilsausgleich kann hier mehr Zeit sein, kann aber auch eine andere Gestaltung ("übersichtlicher") des Arbeitsblattes sein. Ist wieder kein Absenken der Anforderungen, denn das physikalische Wissen steht ja unverändert im Vordergrund...