@ Moebius: Wer nicht offiziell Ganztagsschule ist, bekommt dafür auch keine Mittel - insofern ist die Praxis rechtlich nicht problematisch. Aber in der Organisation eben doch - deshalb hier die Frage nach was "Neuem".
Beiträge von Djino
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Ich habe seit der "Installation" der neuen Forensoftware immer wieder Probleme, wenn ich versuche, etwas im Forum zu posten.
Klicke ich auf "Antworten", sehe ich oft nur ein leeres Feld (also keine "Buttonleiste" (von "BBCode" bis "Inline-Code")). In das Feld kann man etwas hineinschreiben, aber das Absenden funktioniert dann nicht.
Eben habe ich ein neues Thema erstellt, der Vorschaubutton führte direkt zum Absenden.Ich verwende im Allgemeinen Firefox (in der jeweils aktuellen Version, Plugins sind auch mehr als genug vorhanden). Manchmal klappt es in Firefox (eher selten); in Chrome scheint es die Probleme nicht zu geben (oder ich habe das noch nicht gesehen, weil ich das zu selten verwende).
Woran kann's liegen?
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Wie organisiert ihr bei euch die Anwahl der Arbeitsgemeinschaften (sowie Förderangebote, Hausaufgabenbetreuung etc.) - also alles das, was man vielleicht als "Ganztagsangebote" bezeichnen könnte.
Wir hatten das bisher über verschiedenste "Kanäle" laufen lassen (AGs als "Walk-in" durch die Schüler, nur mit mündlicher "Willensbekundung" der Schüler; Förder-/ Forderangebote durch schriftliche Mitteilung an die Eltern (und An- bzw. Abmeldung durch die so informierten Eltern); Hausaufgaben und Betreuung durch Anmeldung durch die Eltern oder freiwilliges "Auftauchen" der Schüler). Beteiligt eine ganze Reihe von Kollegen,spätestens zur Zeugniserstellung problematisch für Klassenlehrer, die keine verlässlichen Infos haben, einige Kollegen zu spät eintragen (= doppelte Zeugniserstellung durch Klassenlehrer); Schüler der Meinung sind, sie hätten an einer AG teilgenommen (aber die 3x Anwesenheit zählt dann doch nicht); Klassenlehrer bei Schülern nachfragen, was sie denn gemacht haben & das ungeprüft eintragen; ...
Das kann man sicher effektiver & weniger arbeits-/ kommunikationsintensiv machen - die Frage ist: Wie?
Beim Googlen habe ich zwei Systeme finden können:
Anwahl per Wahlzettel (jeder Schüler muss abgeben, Einsammeln durch Klassenlehrer & dann muss da wohl jemand alle Wahlzettel durchsehen und für alle Schüler, alle AGs, alle Kurse Listen erstellen, z.B. http://www.gesamtschule-schinkel.de/ganztag/arbeit…os-zur-ag-wahl/) oder digitale Anwahl (z.B. so: https://althaus.it/iserv/kurswahlen/ )?Habt ihr da Erfahrungen, Tipps, ...?
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Ich kenne eine Schule, die einen "Trainingsraum für Arme" eingerichtet hat. Denn nicht jede Schule ist so "reich", dass sie Sozialpädagogen in ausreichender Anzahl hat oder dass sie Lehrerstunden noch und nöcher in einen solchen Raum investieren kann (oder möchte).
In einem Stundenplan werden mögliche "Trainingsräume" vermerkt. Das sind normale Unterrichtsstunden bei anderen Kollegen, die noch einen Platz im Raum frei haben & diesen als "Auszeit" zur Verfügung stellen. Schüler, die in ihrer regulären Klasse nicht sinnvoll mitarbeiten können, werden aus dem Unterricht hinausgeschickt und bearbeiten ihre Aufgaben dann in einem anderen Unterrichtsraum. Das kann durchaus "peinlich" sein... insbesondere, wenn die Klasse, in die man als Schüler dann hinein muss, deutlich jünger oder älter ist...
Scheint an der Schule zu funktionieren, das Konzept wird von ausreichend vielen Kollegen mitgetragen, die ihre freien Plätze anbieten.
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Hier die offiziellen Infos zum Thema "Bereitstellung von Schulbüchern":
Alles anzeigenHandlungsempfehlungDas Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 12.03.2013 - 9 AZR 455/11 - entschieden, dass der Arbeitgeber gehalten ist, seinen Lehrkräften die zur sachgerechten Durchführung ihres Unterrichts erforderlichen Lehr- und Unterrichtsmittel zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören auch die von der Fachkonferenz verbindlich eingeführten Schulbücher.
Zur Umsetzung der Rechtsprechung gelten folgende Hinweise:
1. Soweit Lehrkräfte den Bedarf an für den Unterricht benötigten Lehrbüchern, deren Verwendung von der Fachkonferenz oder Bildungsgangs- und Fachgruppen beschlossen wurde, geltend machen, ist zunächst zu prüfen, ob dieser Bedarf aus den an der Schule bereits in der Schulbibliothek o. Ä. vorhandenen Lehrbüchern gedeckt werden kann. Die Lehrkraft erklärt schriftlich, dass ihr das benötigte Buch nicht anderweitig zur Verfügung gestellt wurde (etwa durch Frei- oder Prüfexemplare).
2. Falls das Buch nicht in der Schulbibliothek vorhanden ist und der Lehrkraft das Buch auch anderweitig nicht zur Verfügung steht, hat die Schulleitung den Schulträger auf die Notwendigkeit der Beschaffung des Lehrbuches für die Schulbibliothek hinzuweisen.
3. Eine Anschaffung von Lehrbüchern durch eine Lehrkraft kommt nur für die Schulbibliothek in Betracht; eine Eigentumsübertragung an die jeweilige Lehrkraft ist - der ergangenen Rechtsprechung entsprechend - ausdrücklich ausgeschlossen. Die Lehrkraft ist darauf hinzuweisen, dass das Lehrbuch im einwandfreien Zustand zu belassen und nach Gebrauch zurückzugeben ist.
4. Die Erstattung der Kosten für ein privat angeschafftes Lehrbuch kommt nicht in Betracht.
5. Nachträgliche Zahlungen von Aufwendungsersatz durch das Land Niedersachsen für den bereits getätigten Erwerb von Schulbüchern führen zu steuerpflichtigem Arbeitslohn und sind durch die Lehrkräfte gegebenenfalls privat zu versteuern.
6. Im Übrigen kann aus der ergangenen Rechtsprechung nicht der Schluss gezogen werden, dass Lehrkräfte für sämtliche von ihnen selbst für erforderlich gehaltene Arbeitsmaterialien einen Kostenerstattungsanspruch haben. Das Land kann selbst darüber entscheiden, wie und auf welche Weise es die Lehrkräfte mit Arbeitsmitteln versorgt.In Nr. 2 wird ja verwiesen auf den Schulträger. Spricht man den darauf an, dann erhält man eine von zwei Antworten: Entweder fühlt der sich nicht zuständig (und verweist wieder an die Landesschulbehörde) - oder man erhält die Auskunft, dass die Schulen ein bestimmtes Budget haben, aus dem sie natürlich auch solche Kosten decken können (eine Erhöhung des Budgets aufgrund erhöhter Kosten ist aber sicher nicht möglich...).
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Wenn man künstlerisch begabt ist, kann man hier vielleicht noch Kellerbilder hinzufügen: https://pixabay.com/de/haus-home-2…o%C3%9F-304341/
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Würde vielleicht das hier passen?
Oxford Primary Illustrated Maths Dictionary with Arabic Words (https://global.oup.com/education/prod…n=international ; ist auch in D verfügbar: http://www.bookbutler.de/compare?isbn=9780192737045 )
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Im Übrigen hatten sich unsere Antworten überschnitten - wenn ich Mikaels Antwort während meines Schreibens angezeigt bekommen hätte, hätte ich (da inhaltlich volle Zustimmung zu M.) meine Antwort sparen können.
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Wenn es eine Ganztagsschule ist, dann MUSS die Mittagsaufsicht zur Hälfte auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet werden,
Sag ich doch - wir haben nur die zwei verschiedenen Blickwinkel gewählt:
Mikael: Ist es eine GTS, dann wird es angerechnet.
Bear: Ist es keine GTS, dann wird es nicht angerechnet. -
Dass ist dann wohl ein typischer von von "Somebody Else's Problem" - es nimmt keiner war ...
Um mal den "Schwarzen Peter" zu verteilen:
Wurde dem Schüler mitgeteilt, dass er nicht am kath. Religionsunterricht teilnehmen kann?
Wurde ihm mitgeteilt, dass er stattdessen am ev. Religionsunterricht teilnehmen muss? (Oder an WN-Unterricht?)
(-> Schüler hat "Schuld" - könnte(!) sich in der Note niederschlagen... evtl. abhängig vom Alter / von der Reife des Schülers / Umständen)Wusste der Klassenlehrer von der Situation?
Wusste der kath.-Lehrer von der Situation? Hat der das problematisiert?
Wusste der ev-Lehrer (bzw. WN-Lehrer), dass da noch ein Schüler zusätzlich kommt?
Falls ja: Warum ist da keiner seiner Aufsichtspflicht nachgekommen? Wie konnte ein Schüler ein halbes Jahr dem Pflichtunterricht fernbleiben, ohne dass irgendjemandem ein wöchentlich zwei Stunden lang herumlungernder Schüler aufgefallen wäre?In NDS ist Religion bzw. WN Pflichtunterricht. Nehme ich nicht an dem einen Teil, muss ich das andere machen.
Es gibt ja auch den "konfessionell-kooperativen" Religionsunterricht - die Teilnahme hieran verlangt die Zustimmung der Eltern (bzw. die des religionsmündigen Schülers). Das betrifft aber nur die ev. SuS im kath. Religionsunterricht. Für kath. SuS im ev. Religionsunterricht ist eine solche Zustimmung (meines Wissens) nicht notwendig.Dann wiederum ist es wohl so, dass Schüler zunächst einmal verpflichtet sind, am Religionsunterricht ihrer Religionsgemeinschaft teilzunehmen. Durch Antrag können sie das ändern. Die Religionsfachgruppe kann hierzu teils eigene Regelungen treffen. (Deshalb die Frage an die Religionsfachgruppe: Passiert es häufiger, dass SuS nicht am "richtigen" Religionsunterricht teilnehmen können? Falls ja: Wie lautet da die fachgruppeninterne Regelung?)
Egal, wie sich das für das vergangene Halbjahr entwickelt: Für das nächste Halbjahr muss eine klare Regelung gefunden werden. Ganz wichtig: Falls es ein Schüler der 10. Klasse ist, hängt davon auch ab, ob er in der Sek II Religion als Prüfungsfach wählen darf!
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es gibt bei uns eine 45 minütige Mittagsaufsicht.
Diese wurde bis vor kurzem mit einer Schulstunde angerechnet.Seid ihr offiziell Ganztagsschule? Denn nur dann wäre irgendeine Anrechnung der Mittagsaufsicht rechtens (ich bin jetzt zu faul zum Nachschlagen, ich meine 50% sind in dem Fall zulässig). Ansonsten ist es in NDS nicht vorgesehen, dass Aufsichten angerechnet werden.
Grundsätzlich muss auf dem ganzen Schulgelände (und angrenzenden Gebieten bei Bedarf, z.B. Bushaltestellen) eine Aufsicht sichergestellt sein. Längere Aufsichten (wie die 45 Min. Mittagspause) könnte man ja auch aufteilen auf 2x 22,5 Minuten (mit einer "Übergabe" in der Mitte), so dass die Aufsicht führenden Kollegen auch noch selbst ein wenig Mittagspause machen können...
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Ich habe dazu zwei (sehr unterschiedliche) Perspektiven:
Als Lehrkraft:
Eine Klasse (Alter: ca. 14-15 Jahre), in der ich mal für zwei Jahre unterichtete, hatte (aufgrund verschiedenster Variablen) zu Beginn zwei Mädchen, ansonsten Jungen. Dann verliess ein Mädchen (aufgrund von Umzug) die Klasse. In der Folge dachte ich immer wieder, dass es wohl hilfreicher gewesen wäre, wenn die Klasse komplett nur aus Jungen bestanden hätte (ja, ja, die Hormone, ..., da muss man sich halt "produzieren").Als Schülerin:
Mein Informatikunterricht war (durch die Schule mit Absicht so eingerichtet) geschlechtshomogen - was ich als sehr unangenehm empfand. Im Unterricht der Jungen wurden Lehrbücher / Handbücher ausgegeben. Bei den Mädchen nicht. Im Unterricht wurden sehr gute Noten vergeben, weil Jungen in der Lage waren, ohne unterrichtliche Unterweisung aus den Handbüchern heraus Neues selbstständig umzusetzen (wie wäre das im Mädchenkurs möglich gewesen ohne Handbücher?). Der Zugang zum Aufbwahrungsort besagter zusätzlicher Materialien stand dem Jungenkurs offen - aber für die Mädchen bestand ja kein Grund, dort ein- und auszugehen... Im Mädchenkurs wurde ein Semester lang die Verwendung von Textbausteinen in Word geübt (angehende Sekretärinnen?), ...Sorry, jetzt werde ich unprofessionell:
Wichtig ist meiner Meinung nach, dass der Unterricht in den jeweils gleichgeschlechtlichen Gruppen identisch abläuft. Das mag ab und zu inhaltlich variieren, weil unterschiedliche Fragen gestellt werden, weil das Leistungsniveau unterschiedlich ist. Aber die "Lern-Angebote" sollten an alle SuS identisch sein... und genau dann sehe ich keine Probleme mit geschlechtshomogenen Gruppen... -
In Dienstbesprechungen wird doch durchaus Wichtiges, Organisatorisches für den täglichen Schul- und Unterrichtsbetrieb mitgeteilt und diskutiert.
Da Refendare an der Schule arbeiten, Unterricht erteilen, mit Schülern, Eltern, Kollegen zusammenarbeiten, sollte es doch eigentlich selbstverständlich sein, dass man dort anwesend ist (Ausnahme die erwähnten "Referendarspflichten").Und noch ein Erfahrungswert aus meiner Berliner Zeit: Da waren Referendare in den Dienstbesprechungen anwesend und in allen Bereichen stimmberechtigt.
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In NDS gibt es die Möglichkeit, eine Fremdsprache durch die Muttersprache zu ersetzen (ist ja schließlich in D auch eine Fremdsprache bzw. Deutsch ist für die SuS die Fremdsprache).
Damit das möglich ist, wird eine Sprachstandsfeststellung in der Muttersprache gemacht (hat der Schüler B1? - geprüftes Niveau abhängig von der Schulform, eben analog Fremdsprache).Die Regelung ist nur möglich bei Schülern, die später hinzukommen (also nicht bei denen, die z.B. bereits zu Beginn der Grundschule ins deutsche Schulsystem einsteigen). Je nachdem, wie früh oder spät der Einstieg an der dt. Schule geschieht, muss in der Abschlussprüfung (der Real- oder Hauptschule) dennoch ein Teil Englisch absolviert werden, bei sehr spätem Einstieg entfällt auch das.
Vielleicht gibt es ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern? (Die Regelung hier gibt es übrigens schon seit einer ganzen Weile und nicht erst seit kurzem...)
Zum Englischunterricht:
Wenn die Schüler in einem "Intensiv-Deutschkurs" sind, kann man dort Wortschatz (zumindest ab und zu) nicht nur in Deutsch, sondern gleichzeitig in Englisch einführen.
Wenn die Schüler am "normalen" Englischunterricht teilnehmen, könnte man es ihnen zur Aufgabe machen, neue Vokabeln (die im Lehrwerk für alle SuS Lernwortschatz sind), gleichzeitig Englisch-Deutsch-Muttersprache zu lernen.
Manchmal bietet sich auch in der Grammatik der Bezug zwischen Englisch und Deutsch an (z.B. Steigerung der Adjektive). Vielleicht ließen sich da ab und zu Bezüge herstellen? -
In NDS haben wir für Schüler, die neu nach D kommen (also nicht nur Flüchtlinge), zwei Jahre lang die Möglichkeit, diese nicht zu bewerten. Erst danach müssen Noten vergeben werden. Wenn keine Noten vergeben werden, gibt es stattdessen ein Berichtszeugnis. Mischformen sind auch möglich (z.B. Noten in Sport, Musik, Kunst, Mathe vs. zwei Jahre lang keine Noten in Geschichte und Deutsch).
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Hier kam ja schon der Hinweis auf die Kenntnis der rechlichen Rahmenbedingungen...
Wenn Kollegen nicht zusammenarbeiten wollen, kann man sie auf der Grundlage der geltenden Erlasse & des NSchG zwingen:
Zum einen müsst ihr für die Fächer jeweils ein schulinternes Curriculum haben.
Zum anderen jährlich einen Plan aufstellen, wie das "theoretische" Curriculum in dem spezifischen Schuljahr umgesetzt werden soll (ist ja ein Unterschied, ob ich (im letzten Schuljahr) viele viele Unterrichtswochen zur Verfügung habe oder (in diesem Schuljahr) das Schuljahr fast drei Monate kürzer ist.
Und an diesen Jahresplan hält man sich dann (erste Arbeit zu Thema 1 vor den Herbstferien. Zweite Arbeit zum nächsten Thema vor den Weihnachtsferien etc. -> eine "erlasslich erzwungene" Vernetzung.Zum Thema "Rechtfertigung der schlechten Klassenarbeiten" beim Schulleiter / Betteln um Genehmigung:
Lt. Erlass gibt es nunmal die 30%-Regel. Ist das überschritten, muss (lt. Erlass) nochmal geschrieben werden, da (lt. Erlass) die Arbeit nicht gewertet wird. In Ausnahmefällen (lt. Erlass) kann die Arbeit doch gewertet werden. Die Ausnahme regelt der Schulleiter - dazu muss er die Umstände kennen & einschätzen können. Die Klassenelternschaft muss (lt. Erlass) informiert werden, die Umstände erläutert werden. Wenn dich also dein Schulleiter ausführlich begründen lässt, dann setzt er den Erlass um. Tust du das auch? Informierst du die gewählten Elternvertreter? Falls ja, dann kannst du denen gegenüber die selbe Begründung verwenden, die du auch beim SL eingereicht hast - ist also keine doppelte Arbeit...Ja, die Kenntnis der Rahmenbedingungen hilft dir einerseits dabei, "sanften Druck" auf deine Kollegen auszuüben. Andererseits hilft dir die Kenntnis aber auch dabei, das Handeln des einen oder anderen zu verstehen (und nicht als Schikane anzusehen).
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Nun gut, dann schauen wir mal auf die "Wunschliste" - und behalten das hier "Aus den Einnahmen zur Lernmittelausleihe dürfen auch alle sonstigen mit dem Ausleihverfahren zusammenhängenden notwendigen Ausgaben bezahlt werden" im Hinterkopf:
- "Büromaterialien" - soweit sie mit der Ausleihe zusammenhängen (Papier für Elterninformation, Aufkleber für die Bücher, ab und zu ein neuer Kugelschreiber für dich)
- "Laptops" - gleich mehrere? Du bist doch allein zuständig, oder? (Oder werden bei euch die Bücher mit Barcode versehen und bei der Ausgabe mit einem Handlesegerät für jeden Schüler eingelesen? Dann könnten natürlich ein paar Laptops mehr notwendig sein (aber sicher nicht für jeden Klassenlehrer einen, die kann man ja auch "herumreichen")
- Drucker - einer für "dich". Und ab und zu Toner. (Wobei du die Elternbriefe wohl besser auf einem Kopierer druckst & aus den Einnahmen 1x Kopierertoner finanziert wird.)
- Transportkisten - klar.
- Regale - Wie werden denn die (nicht ausgegebenen) Bücher derzeit aufbewahrt? (Einmalige Neuanschaffung für den Raum, in dem die Bücher gelagert werden, wohl möglich)
- Bücher für die Schulbibliothek - halte ich für schwierig bis unmöglich. Hat ja nichts mit der Lernmittelausleihe zu tun. In der Schulbibliothek von jedem Schulbuch ein "Bestandsexemplar" zu haben ist sicher sinnvoll, aber das kann auch ein altes, ausrangiertes Buch sein.
Grundsätzlich sollte man die Trennung zwischen den Geldern / Aufgaben der Landesschulbehörde und dem Schulträger beachten:
Der Schulträger (z.B. die Stadt oder der Landkreis) ist zuständig für die sächliche Ausstattung der Schule.
Die Landesschulbehörde stellt das Personal (bildet es fort, zahlt Reisekosten).Man muss also darauf achten, dass man mit dem Geld, dass aus einer "Landesaufgabe" entsteht, nicht Schulträgeraufgaben finanziert werden...
In Hannover gibt es einen Ansprechpartner für Grundsatzangelegenheiten (Kontaktdetails nach Login hier: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulor…n-lernmitteln-1 ) - vielleicht kann der einige Fragen beantworten...
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Das Ausleihverfahren soll ja eigentlich so organisiert sein, dass die Bücher durch die Schule angeschafft werden (unter Ausnutzung des Buchhandelrabatts), jedes Buch drei Jahre/durch drei SuS genutzt wird und jeder Schüler 1/3 des Kaufpreises als Nutzungsgebühr zahlt.
"Massenweise" Guthaben kann bei einem solchen System nicht entstehen. Es kann aber durchaus sein, dass in einem Jahr für ein Fach keine Anschaffungen notwenig sind, im zweiten Jahr auch nicht - aber nach dem dritten Jahr wird von dem vorhandenen Geld wieder neu angeschafft. Und da müssen dann "spontan" auch die zig-tausend Euro vorhanden sein für einen "Jahrgangssatz" der entsprechenden Lehrwerke.
Spätestens, wenn jemand eine so lange & so teure "Wunschliste" hat wie deine (Laptops, Drucker, Regale, ...), dann befürchte ich, dass dort die langfristige Finanzplanung fehlt... -
Kennt er bereits die Zahlen?
Ansonsten wäre das Schreiben & Lesen von "europäischen" Zahlen vielleicht der erste Schritt (die Google Bilder-Suche hilft hier für einen ersten Eindruck).
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