Dass ist dann wohl ein typischer von von "Somebody Else's Problem" - es nimmt keiner war ...
Um mal den "Schwarzen Peter" zu verteilen:
Wurde dem Schüler mitgeteilt, dass er nicht am kath. Religionsunterricht teilnehmen kann?
Wurde ihm mitgeteilt, dass er stattdessen am ev. Religionsunterricht teilnehmen muss? (Oder an WN-Unterricht?)
(-> Schüler hat "Schuld" - könnte(!) sich in der Note niederschlagen... evtl. abhängig vom Alter / von der Reife des Schülers / Umständen)
Wusste der Klassenlehrer von der Situation?
Wusste der kath.-Lehrer von der Situation? Hat der das problematisiert?
Wusste der ev-Lehrer (bzw. WN-Lehrer), dass da noch ein Schüler zusätzlich kommt?
Falls ja: Warum ist da keiner seiner Aufsichtspflicht nachgekommen? Wie konnte ein Schüler ein halbes Jahr dem Pflichtunterricht fernbleiben, ohne dass irgendjemandem ein wöchentlich zwei Stunden lang herumlungernder Schüler aufgefallen wäre?
In NDS ist Religion bzw. WN Pflichtunterricht. Nehme ich nicht an dem einen Teil, muss ich das andere machen.
Es gibt ja auch den "konfessionell-kooperativen" Religionsunterricht - die Teilnahme hieran verlangt die Zustimmung der Eltern (bzw. die des religionsmündigen Schülers). Das betrifft aber nur die ev. SuS im kath. Religionsunterricht. Für kath. SuS im ev. Religionsunterricht ist eine solche Zustimmung (meines Wissens) nicht notwendig.
Dann wiederum ist es wohl so, dass Schüler zunächst einmal verpflichtet sind, am Religionsunterricht ihrer Religionsgemeinschaft teilzunehmen. Durch Antrag können sie das ändern. Die Religionsfachgruppe kann hierzu teils eigene Regelungen treffen. (Deshalb die Frage an die Religionsfachgruppe: Passiert es häufiger, dass SuS nicht am "richtigen" Religionsunterricht teilnehmen können? Falls ja: Wie lautet da die fachgruppeninterne Regelung?)
Egal, wie sich das für das vergangene Halbjahr entwickelt: Für das nächste Halbjahr muss eine klare Regelung gefunden werden. Ganz wichtig: Falls es ein Schüler der 10. Klasse ist, hängt davon auch ab, ob er in der Sek II Religion als Prüfungsfach wählen darf!