Beiträge von Djino

    Da Fachkonferenzen auch die Beteiligung von Schülern und Eltern vorsehen, ist die Lage in den Ferien problematisch (angefangen bei der Einhaltung einer Ladungsfrist). Fachdienstbesprechungen wären da was anderes...

    Ansonsten hilft eine entsprechende Google-Suche:
    http://lehrersliebling.de/index.php/foru…te-praesenztage
    oder
    https://www.gew.de/aktuelles/deta…n/praesenztage/


    Wichtig ist mMn die langfristige Ankündigung: Wenn jetzt die Festlegung für 2018 käme, wäre das (zumeist) in Ordnung. Für 2017 ist das schon arg kurzfristig... aber man kann sich ja entschuldigen mit der tatsächlich belegten Abwesenheit. Könnte also schlimmer sein.

    In NDS finden sich durchaus auch offizielle Verbote der doppelten Rundung - z.B. in den Vorgaben zur Berechnung der Gesamtpunktzahl in Klausurergebnissen in der schriftlichen Abiturprüfung.
    Analog sollte es in anderen Bereichen in jüngeren Jahrgängen auch gelten.

    (Solange diese doppelte Rundung zum Vorteil des Schülers ist, wird der sich nicht beschweren... Ein Schüler, der eine mehrfach zum Nachteil gerundete 6 auf dem Zeugnis bekam (statt einer durchaus möglichen 4), ging dann auch mal den Weg über die Landesschulbehörde, Abhilfekonferenz etc...)

    In Niedersachsen sind die Sprachlernklassen in der Regel auch auf ein Jahr beschränkt. Soll's mehr sein, muss das schon gut begründet sein. (Nach der SLK gibt's aber noch für ein Jahr einen 8-stündigen Kurs, der vielleicht noch was auffängt).

    Zum Thema "niedriger in die Regelklasse geben": Finde ich mit Blick aus der weiterführenden Schule schwierig. Ich hatte schon Schüler, die (nachdem sie Klasse 3 zweimal besucht hatten, da sie noch Deutsch lernen mussten) in Klasse 5 & 6 ihren Klassenkameraden im Verhalten weit voraus waren (also so typisch pubertär-unangenehm auch den Mitschülern gegenüber), die finden dann über mehrere Jahre hinweg keine Freunde in dieser Klasse (und zu Beginn von 5 werden ja die Klassen neu zusammengestellt, da sind die Chancen auf neue Freundschaften eigentlich echt nicht schlecht).

    Sicherlich werden in den jüngeren Jahrgängen (Klasse 1-8?) Grundlagen gelegt, aber wenn man da als Schüler erst so nach und nach in die Sprache hineinwächst und noch nicht alles im Unterricht versteht, denke ich dennoch, dass davon der Schulerfolg nicht abhängen muss.

    Ich habe Anfang meiner beruflichen Laufbahn die Banken abgeklappert um ein Konto für die Schule zu eröffnen, weil ich das nicht über mein privates Konto verwenden wollte. Auskunft: Solche Konten gibt es nicht. Die Schule müsse mir ein solches Konto zur Verfügung stellen. An der Schule gefragt: Ein solches Schulkonto gäbe es nicht, ich solle zur Bank...

    Ich setz noch einen obendrauf: Die Schule hat so ein Konto, die entsprechenden "offiziellen" Stellen weigern sich, Unterstützung / Bundesmittel etc. für bedürftige Schüler dorthin zu überweisen (z.B. für Klassenfahrten) und fordern die Angabe der privaten Kontoverbindung des Klassenlehrerers...

    Was ich nicht verstehe: Wenn in der SCHULE eingebrochen wird,

    Das hängt davon ab, wie das in der Schule aufbewahrt wird.
    Das (auch abgeschlossene) Lehrerfach im abgeschlossenen Lehrerzimmer gilt versicherungstechnisch nicht als sicher (es sei denn, dieses Fach hätte tatsächlich "Tresorqualität", aber die meisten haben da ja nur ein Holztürchen mit "Alibischloss"). Wer da drin als Lehrkraft Wertgegenstände (Klassenkassen, Handys, ...) aufbewahrt, ist dafür verantwortlich.

    Was ganz viel mit im Semesterplan stehen könnte, wäre sowas wie "Arbeitestechniken und Methoden für Fortgeschrittene". Zu sowas gibt es auch Arbeitshefte der verschiedenen Verlage, oft auch gleich im Zusammenhang mit der Facharbeit, so dass die Hefte daraufhin vorbereiten.
    Z.B. könnten Arbeitstechniken wie die folgenden über die Semester verteilt sein:Abstracts, Abstrahieren und Konkretisieren, Arbeiten mit Begriffen, Definieren, Arbeitsabläufe planen, Assoziieren, Hypothesen bilden, Thesen formulieren, Aufgabenfindung und Entwicklung von Lösungsstrategien, Begründen, Beweisen, Nachweisen, Erörtern, Erklären, Erläutern, Interpretieren, Fortgeschrittener Umgang mit Textverarbeitung, Gesprächsführung/ Prüfungsgespräch, Gliederungen erstellen, Illustrieren, Informationsbeschaffung und -bewertung (Bibliotheken, Internet etc.), Konzentriertes Zuhören und zielgerichtetes Notieren üben, Lerntypen und Lernstrategien, Lesetechniken, Markieren, Exzerpieren, Zitieren, Methodische Vorbereitung und Anfertigung einer Facharbeit, Präsentation der Facharbeit, Präsentationstechniken, Probleme analysieren, Prüfungsvorbereitung, Referieren, Techniken der geistigen Auseinandersetzung, Techniken der Informationsverarbeitung, Themen formulieren und abgrenzen, Fragestellungen entwickeln, Vergleichen, Visualisieren, Zusammenfassen

    Man kann einem Semester einen thematischen Rahmen geben (z.B. Zeit, Fliegen, Medien, Seefahrer und Entdecker, Verfilmungen, Reisen, Fortschritt, Der Mensch in seinem Umfeld, Literatur und Gesellschaft). Da kann man hier und da vielleicht auch mal über seine Fachgrenzen hinaussehen - genauso wie bei den Themen für die Facharbeiten (z.B. vielleicht eine Verbindung des Films "Les Choristes" mit dem Fach Musik oder "Intouchables" mit "irgendeinem" sozialen Thema?)


    Ich persönlich finde so ein Seminarfach eigentlich immer ganz nett (wenn nicht in einem Semester dieser Stapel mit den Facharbeiten wäre...)

    Online-Selbstlern-Angebote:

    A1

    https://www.goethe.de/de/spr/ueb/led.html - Die Stadt der Wörter

    https://de.duolingo.com/ oder https://ar.duolingo.com/ oder https://en.duolingo.com/ (auch für A2!)

    http://www.dw.com/en/learn-german/harry/s-13232 Harry – gefangen in der Zeit (Krimi / Geschichte) - English und Deutsch (auch für A2 und B1!)

    http://www.dw.com/en/learn-german/deutsch-interaktiv/s-9572 - Deutsch interaktiv - English und Deutsch (auch für A2 und B1!)

    A1 / A2

    http://www.dw.com/en/learn-german/radio-d-teil-1/s-9672 - "Radio D"

    A2 / B1

    http://lernen.goethe.de/spiele/lernabe…melsscheibe/en/ - Lernabenteuer Deutsch - Das Geheimnis der Himmelsscheibe (Krimi / Geschichte)
    http://www.goethe.de/lrn/pro/str/index.html?mode=Day – Unsere Straße – Deutsch lernen im Alltag (funktioniert nicht in Firefox!)

    Online-Selbstlern-Übungen, die zum Buch "Geni@l klick"passen:
    Genial klick - A1: http://xportal.klett-sprachen.de/genialklicka1/
    Genial klick - A2: http://xportal.klett-sprachen.de/genialklicka2/
    Genial klick - B1: http://xportal.klett-sprachen.de/genialklickb1/

    zu "Begegnungen": http://www.aufgaben.schubert-verlag.de/
    zu "Schritte": https://www.hueber.de/shared/uebungen/schritte/

    Zum Deutschlernen gibt es auch einige Apps (teils parallel zum Onlineangebot), z.B. https://www.phase-6.de/hallo/kinder/ bzw. https://www.phase-6.de/hallo/erwachsene/

    Materialien zum Auswählen & Ausdrucken:
    Cornelsen (kostenlos!): http://www.cornelsen.de/erw/1.c.3230114.de
    https://de.islcollective.com/

    https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/leistungen/sch…rt_material.pdf

    Mathesprachführer (Cornelsen, kostenlos): http://www.cornelsen.de/lehrkraefte/re…l/9783060819553

    Mit Bildern lernen (Pons, kostenlos): http://de.pons.com/woerterbuch/gr…deutsch/deutsch


    Linkliste zu weiteren Angeboten: http://www.alf-hannover.de/materialien/fluechtlingskinder , http://www.bildungsserver.de/Deutschunterri…inge-11454.html

    Tests:
    http://www.telc.net/pruefungsteiln…gen/filter.html

    Wenn man Geld ausgeben möchte, gibt's auch einige Downloadangebote, z.B. https://www.persen.de/sekundarstufe-i/daf-daz.html?content=5 oder https://shop.hueber.de/de/sprache-unt…ustufen/a1.html
    (Dass man ganz viel in gedruckte Arbeitshefte oder Bücher der verschiedensten Verlage investieren kann, muss wohl nicht erst erwähnt werden...)

    Was wird denn bezahlt bei dieser "Kooperation"? Nur Miete oder auch Personal?
    Falls Personal: In klar definierten (und sehr begrenzten!) Fällen ist es im Rahmen von Ganztag möglich, Lehrerstunden zu kapitalisieren, um hiermit "Arbeitskraft" einzukaufen. (Ist die Wasserskianlage ein gemeinnütziger Verein? Dann könnte evtl. ein Kooperationsvertrag geschlossen werden...)
    (Hintergrund sind unter anderem die Vorkommnisse von vor einigen Jahren, als wild Verträge abgeschlossen wurden und die Vertragspartner aus dem eigentlich befristet angelegten Vertrag ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ableiten konnten. Oder Nachzahlungen für Sozialversicherungen in schwindelerrregender Höhe eingefordert wurden.)

    Die Miete für eine "Schwimmhalle" o.ä. ließe sich wohl auch finanzieren über den Schulträger (und dafür wird irgendetwas anderes an der Schule nicht angeschafft/gemacht/repariert/...).

    Weitere Informationen finden sich hier: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulorganisation/gts (Login nicht vergessen...)

    Mir erscheint ein "Ausschluss" von der Klassenfahrt rechtens, wenn die notwendige und für den Schulalltag genehmigte Einzelfallhelferin nicht zur Verfügung steht.
    Es wird ja nicht das Kind ausgeschlossen - es kann nicht teilnehmen aufgrund der Rahmenbedingungen, die an der Stelle andere zu schaffen/genehmigen haben. Das ist unschön für das Kind, das hier ja auch die Gelegenheit verpasst, sich mit in die Klassengemeinschaft einzugliedern.
    (Hier ist es ein Kind mit ES, das ständige Betreuung benötigt. Den Job einer zweiten Person soll man dann außerhalb des Schulgebäudes als Lehrkraft nebenbei mitmachen? Zum Vergleich: Was wäre bei einem Kind mit körperlichen Einschränkungen, das Unterstützung unterschiedlichster Art benötigt - z.B. 28 5.-Klässler bleiben in der Großstadt allein, während die Lehrkraft sich mit dem Kind auf die Suche nach der rollstuhlgerechten Toilette begibt?).

    PS:
    Die letzte Klassenfahrt, die ich mit Einzelfallhelfern organisiert habe, ist schon eine Weile her, deshalb keine Gewähr für das Folgende: Meines Wissens haben Einzelfallhelfer deutlich definierte Arbeitszeiten auf Klassenfahrten (anders als Lehrkräfte..). Nach 22 Uhr ist da Feierabend (oder man ist mit mehreren unterwegs, die sich flexibel ihre Arbeitszeit einteilen...).

    Die Noten dürften auch so geändert werden... aber falls die SL denn unbedingt möchte:
    Abhilfekonferenz einberufen (also wieder alle beteiligten Lehrkräfte, Eltern, Schüler; den Vorsitz hat der Klassenlehrer). Der Sachverhalt wird dargestellt. Bei Bedarf Möglichkeit der Aussprache. Die Konferenz beschließt erneut - und schafft Abhilfe oder legt die Gründe dar, warum keine Änderung des Zeugnisses erfolgt.

    Damit die Konferenz einberufen wird, scheint mir an dieser Stelle (mit der Haltung der SL...) ein Antrag der Eltern sinnvoll/notwendig...

    (Man stelle sich das bei anderen Behörden vor (z.B. dem Finanzamt): Ein Bescheid erweist sich als fehlerhaft. Eine Korrektur ist (laut Amtsleiter) nicht möglich. Freut einen ja, wenn das dann zum eigenen Gunsten ist. Aber wenn ich umgekehrt dem Finanzamt ungerechtfertigterweise noch ganz viel zahlen soll, ...)
    Ohne jetzt nachgesehen zu haben, vermute ich, dass sich die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen (egal ob für Zeugnis oder Steuerbescheid) nicht nur im bereits genannten Erlass, sondern auch im Verwaltungsverfahrensgesetz finden lassen (insbesondere in der Bund-Version, das niedersächsische VwVfG ist doch sehr übersichtlich...)

    Zudem - aber das würde ich hier nicht voraussetzen - bestehen im Internet verschiedene, relativ einfache Anonymisierungsmöglichkeiten.
    Das einfachste: Ein "normaler" Telefonanschluss der Telekom verändert die IP automatisch alle 24 Stunden. Wenn der Vater so auf Sicherheit bedacht ist, ist der Browser sicher so eingestellt, dass keine Cookies akzeptiert werden, keine Chronik angelegt wird. Ein YouTube oder Facebook-Konto existiert bei Datenschutzinteressierten auch nicht - oder man loggt sich am Ende der gezielten Nutzung immer aus.
    Das sind alles Maßnahmen, die bei entsprechendem Interesse routinemäßig durchgeführt werden sollten.
    Damit wäre ein Großteil der genannten Datenschutzbedenken ausgeschaltet.

    Zudem könnte man ja auch weitere Möglichkeiten nutzen (Tor Browser oder Zenmate Plugin oder ...).

    Dem Vater ist wahrscheinlich nicht bekannt, dass alle Musiktitel im Unterricht behandelt wurden. Die Tochter hat hierüber auch Unterrichtsaufzeichnungen. Sie hätte sich also sehr wohl auf den Test vorbereiten können.
    Nett von der Lehrkraft, auf Übungsmöglichkeiten im Internet hinzuweisen (macht man in anderen Fächern ja auch mal). Muss aber nicht sein. Eine Vorbereitung wäre anhand der Unterrichtsmitschriften problemlos möglich gewesen. Test wird gewertet.

    1) Nein.

    2) Ja! Immunstatus ist wichtig.
    Dass die Schulleitung von der Schwangerschaft weiß (und evtl. fehlender Immunität gegenüber der einen oder anderen "Kinderkrankheit"), ist lebenswichtig!
    (Sollte einem auch der eigene Arzt sagen...)

    Klausur = Oberstufe?
    Es werden durch Prüflinge pro Schuljahr insgesamt 3 Klausuren geschrieben (1 Semester mit einer Klausur, 1 zweites Semester mit zwei Klausuren (oder umgekehrt)).
    Nicht-Prüflinge schreiben pro Semester eine Klausur.
    -> alles kein Problem (und alle anderen Regelungen der Fachkonferenz nicht erlasskonform...)

    Oder doch Klassenarbeit?
    In der Regel wird pro Unterrichtsstunde pro Woche eine Klassenarbeit geschrieben (also 4 Stunden pro Woche = 4 Klassenarbeiten). Es darf um eins nach oben oder unten abgewichen werden, die Mitte ist der Regelfall.
    (Es kann regelmäßig nur die untere Anzahl geschrieben werden, wenn der Schulvorstand dieser Regelung zustimmt (Antrag der Fachkonferenz(en))... macht im Endergebnis (Note) für die allermeisten Schüler keinen Unterschied, für die korrigierenden Kollegen (und die lernenden Schüler) aber durchaus...)

    Zur Argumentation mit dem Schulleiter (falls der doch alle Klassenarbeiten geschrieben haben möchte): Wieviele Unterrichtsstunden verbleiben denn in diesem Schuljahr durchschnittlich pro Woche? Das wäre dann ja eigentlich die zu schreibende Anzahl an Klassenarbeiten.
    Die Schüler kann man dann ja umgehend informieren. Bis zum Versetzungszeugnis ist es noch eine Weile hin, so dass Schüler noch sechs Monate Zeit haben, ihre Note entsprechend "aufzubessern".

    Ich dachte Versetzung geht grunsätzlich vor Neueinstellung.

    Tut es auch. Aber wenn die Schulen JETZT neue Stellen zugewiesen bekommen, entschieden sie JETZT darüber, mit welchen Fächerkombinationen neue Kollegen an die Schule kommen. Wenn das Menschen mit genau deiner Fächerkombination (oder zumindest einem Fach davon) sind, dann wird die Schule deinen zukünftigen Versetzungsantrag ablehnen, weil sie mit dir/ deinen Fächern nichts mehr anfangen können (weil sie gerade in der vorherigen Einstellungsrunde genau den Mangel ausgeglichen haben...).

    (Wohlgemerkt: Ich habe auch die Perspektive Niedersachsen. Ich weiß nicht, inwieweit Schulen in BW einen Einfluss darauf haben, welchen Versetzungsantrag sie annehmen, welche Stellen für sie ausgeschrieben werden, welche Lehrkräfte eingestellt werden.)

    Da du als Bundesland Niedersachsen angibst, hier mal die entsprechenden Internetverweise.
    Alles notwendige (inkl. Bewerbungsmöglichkeit) findest du hier: https://www.eis-online.niedersachsen.de/

    Besonders interessant für dich ist wohl erst einmal dieses Dokument: https://www.eis-online.niedersachsen.de/Dokumente/Merkblatt-QE.pdf


    Einige Auszüge / Anmerkungen:

    Die Bewerbung um Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst erfordert in der Regel einen Hochschulabschluss mit einem Mastergrad (Master of Science, Master of Arts), akkreditierten Master an einer
    Fachhochschule oder einen gleichwertigen Abschluss. [Das dürfen auch ausländische, vergleichbare Abschlüsse sein.]
    Weiterhin muss die durch den Hochschulabschluss nachgewiesene fachwissenschaftliche Ausbildung mindestens einem Unterrichtsfach [... nur eins ...] als Lehrbefähigungsfach zuzuordnen sein. [Das könnte also bei dir Französisch oder Englisch sein (?)]
    Ein Studienabschluss kann einem Unterrichtsfach nur dann zugeordnet werden, wenn aufgrund der nachgewiesenen Studien- und Prüfungsleistungen davon ausgegangen werden kann, dass die jeweiligen erworbenen fachwissenschaftlichen Kenntnisse im Wesentlichen denen eines entsprechenden abgeschlossenen Lehramtsstudiums des jeweiligen Faches entsprechen. [Die prüfen tatsächlich die Studieninhalte, lassen sich bei Bedarf (wenn sie nachfragen und nicht nur ablehnen aufgrund unzureichender Unterlagen) Studienordnungen etc. vorlegen und vergleichen mit den Auflagen im Lehramtsstudium.]

    Für die Zuordnung eines zweiten Lehrbefähigungsfaches [hier sind die Anforderungen niedriger] müssen die fachbezogenen Inhalte mindestens durch eine Teilprüfung (z. B. auf dem Niveau einer Zwischenprüfung, eines
    Vordiploms oder eines Bachelorabschlusses) nachgewiesen sein [bei dir dann enstprechend wieder EN oder FR, vielleicht auch PoWi?, DaZ ist kein normales Schulfach (aber eine Zusatzqualifikation, die anerkannt/ angegeben werden kann), DE wird evtl. schwierig, je nach Studieninhalten (nicht nur Sprachwissenachaft, sondern auch Literaturwissenschaft etc. müssen wahrscheinlich nachgewiesen werden).

    Für eine unbefristete Ein-stellung am Gymnasium (denn du schreibst im Profil "Sek II" - also Gymnasium oder BBS als Ziel?) gibt es folgende Vorgaben:
    Masterabschluss oder vergleichbar, der mindestens einem Unterrichtsfach zugeordnet werden kann [also einfach mal prüfen (lassen), ob EN oder FR (oder DE) anerkannt werden können... das kann man ja auch jetzt schon mal machen und auf der Grundlage die Zukunft weiter planen...]

    Und in Niedersachsen werden gerade jetzt die neuen Stellenausschreibungen festgelegt. Nimm (je nach örtlicher Terminlage im Bundesland) so schnell wie möglich Kontakt auf mit deiner Wunschschule. Falls die auch einstellen dürfen, gestalten sie ihre Ausschreiben (bzgl.der Fächer) so, dass du trotzdem noch da unterkommen kannst (weil du was ganz anderes / dringend benötigtest) mitbringst.

    Es geht natürlich auch drei oder vier Monate früher. Absprache mit der Schulleitung ist wichtig...
    Einige Monate früher fällt auch in die Abiturzeit. Vielleicht ließe sich da was kombinieren?
    Schulleitung verschafft sich einen Überblick über den Leistungsstand der SuS und macht gleichzeitig einen Unterrichtsbesuch?

    Wichtig ist es auch, die Schulleitung früh über die Schwangerschaft zu informieren (und den Immunstatus). Und dann sucht man gemeinsam nach Terminen für die Unterrichtsbesuche...

    Und die SL vergibt keine Noten - es geht nur um bewährt oder nicht. Wenn letzteres absolut kein Thema ist, kann sich die SL wohl auch früher einen Eindruck verschaffen.

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