Auch in Niedersachsen ist nicht nur die reine Unterrichtsverpflichtung reduziert. Aber Teilzeitbeschäftigte "haben ebenso wie vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte neben ihrer Unterrichtsverpflichtung auch außerunterrichtliche Aufgaben zu erfüllen. Diese Verpflichtung führt in Einzelfällen zu einer im Verhältnis zu Vollzeitlehrkräften stärkeren Belastung der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte, die von den Betroffenen als ungerecht empfunden wird."
Im entsprechenden Erlass finden sich jedoch Beipiele, was reduziert werden könnte: "So weit wie möglich sollten teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte für dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtsführung, Sprechstunden, Sprechtage, Projektwochen, Schulveranstaltungen) nur entsprechend dem Umfang ihrer reduzierten Unterrichtsverpflichtung eingesetzt werden."
Dort steht aber nichts von Gesamtkonferenzen oder Fachkonferenzen... (weniger Zeugniskonferenzen oder Klassenkonferenzen dahingegen ergeben sich ja eigentlich automatisch, da man mit reduzierter Stundenzahl in weniger Klassen eingesetzt werden kann).
Zum Nachlesen: http://schure.de/20411/14,03143,2,94.htm
Beiträge von Djino
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In manchen (vielen? allen?) Bundesländern ist es abhängig von der Dauer der Abordnung, ob diese der Mitbestimmung unterliegen. (Z.B. Niedersachsen: Abordnungen von bis zu 6 Monaten = keine Mitbestimmung von Personalrat & kein Widerspruch möglich, das wird einfach angeordnet - vorherige "Absprachen" mit den Betroffenen sind nicht notwendig (aber wohl hilfreich...); längere Abordnungen = Personalrat beteiligt, Widerspruch möglich).
Insofern (falls für Hessen relevant): Geht es um kürzere oder längere Abordnungen? -
Bundesland? Könnte bzgl. Vorgaben interessant sein... (in NDS zb gibt es zwei Jahre lang keine Pflicht zu Noten, SuS laufen einfach mit ihren Klassen mit).
Meine Erfahrung aus der weiterführenden Schule: Wir haben hier Schüler, die in der Grundschule tatsächlich ein Jahr "wiederholt" haben, nachdem sie ohne Sprache nach D kamen. Das führt leider oftmals zu Problemen in Klasse 5 / 6 / 7. Die entsprechenden SuS sind dann nunmal ein Jahr älter. Sie sind nicht mit ihrem eigentlichen Jahrgang "weitergewachsen". Sie haben neue soziale Kontakte in der neuen Grundschulklasse (also in der Wiederholung) aufbauen müssen (was nicht immer klappt). Kurz danach müssen sie wieder neue Freundschaften aufbauen an der weiterführenden Schule. Nur sind sie mittlerweile (fast) in der Pubertät - während der Rest der Klasse da noch nicht angekommen ist. Insofern zeigen diese SuS ein Verhalten, das bei den Mitschülern nicht wirklich gut ankommt...
Also: Ein klares Plädoyer gegen das Wiederholen nur aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse. -
Ich lasse die Schüler zumeist kurz aufschreiben, wie sie sich selbst einschätzen... führt dazu, dass sie erst einmal das Grübel anfangen, welche Leistungen sie in Klausuren, Tests etc. eigentlich abgeliefert hatten & darüber nachdenken, wie ihre sonstige Mitarbeit so zu bewerten sein könnte. Das sind meist sehr realistische Einschätzungen... (und mit den anderen verweigere ich das Gespräch
).Und dann könnte ich mit den eingesammelten Zetteln sogar eine Notenbesprechung in der Klasse machen, ohne jemals eine Note zu nennen (also "Stimme ich zu." / "Sehe dich einen Punkt besser / schlechter" ...)
Oder die SuS haben eine Stillarbeit und ich bespreche das vor der Tür.
Die Schüler haben so nicht den sofortigen & direkten Vergleich, so dass der "Notenbasar" an der Stelle nicht eröffnet werden kann (und mit der eigenen Einschätzung der SuS, die schriftlich vorliegt, kann man den SuS auch im Gespräch relativ schnell deutlich machen, was zur "Traumnote" noch fehlt) -
Projekte kann man ähnlich wie bei Erasmus machen - auch wenn man keine Erasmusförderung bekommt. Ist abhängig von der Absprache mit der Partnerschule.
Förderung gibt es viele. Fast immer abhängig vom Partnerland.
Hier eine Auswahl (wobei Alias sicher noch vorbeikommen wird, um weitere Links zu empfehlen

https://www.kmk-pad.org/programme.html
http://www.ukgermanconnection.org/professionals-parents
https://schoolsonline.britishcouncil.org/
http://ensa-programm.com/
http://www.dpjw.org/
https://www.dfjw.org/
http://www.partnerschulnetz.de/ -
Für Geld außerhalb des Haushalts ist der Schulträger (Stadt, Gemeinde, Landkreis, ...?) zuständig. Der wird aber wahrscheinlich erst einmal kein Geld bereitstellen... aber einen Versuch ist es wert (dafür ist aber die Schulleitung zuständig, die in der Schule vielleicht auch andere "Projekte" (Modernisierung Toiletten, Brandmeldeanlage, Elektrik, Akustik, Fenster, Heizung, ...) als wichtiger einstuft und deshalb erst mal diese mit mehr Vehemenz beim Schulträger einfordern wird).
Wenn man selbst Geld "organisieren" möchte, kommen Spenden und Sponsoren in Frage. Die Begriffe werden häufig synonym verwendet - sie sind es aber nicht. Deshalb mit Vorsicht gebrauchen und genau wissen, was man will (bevor man mit einem potenziellen Geldgeber verhandelt).
Für Schulen sind Spenden zumeist die bessere Alternative - für Geldgeber das Sponsoring...
Achtet auch darauf, welche Gegenleistung so ein Geldgeber haben möchte (je weniger, desto besser...). Denn Werbung ist in Schulen ja auch nicht bzw. nur in Grenzen gestattet (da gibt es je nach Bundesland leicht unterschiedliche Regelungen). -
Ich denke, man ist als Referendar gut beraten, umfangreich Erfahrungen zu sammeln - und das bescheinigt zu bekommen. Das kann die Einstellungschancen deutlich erhöhen & macht es auch leichter, genau die Stelle in genau dem Ort zu bekommen, die man haben will.
Als Kollegium (mit allen bei der Einstellung eines neuen Kollegen beteiligten Personen) sollte man schon darauf achten, dass der neue Kollege seinen "Anteil" an der Arbeit leistet. Schule besteht ja nun mal nicht mehr aus nur Unterricht. Wenn man da jemanden hat, der bei jeder Curriulumerstellung durch Abwesenheit glänzt, bei jedem Elternsprechtag spontan krank wird, dann belastet das alle anderen...
Zur eigentlichen Frage der Formulierung der Bewertung:
Ich vermute mal, dass die Basis der Bewertung das hier ist: http://www.tep-online.info/refs/kriteri.htmIn anderen Bundesländern findet man teils zumindest einige Textbausteine etc.
Z.B. http://nibis.ni.schule.de/~as-h2/downloa…chulleitung.pdfmögliche bewertenden Formulierungen
z.B. für die Note 4
leichte Mängel
ausreichend
entspricht noch den Anforderungen
wesentliche … fehlen
ist teilweise erkennbar
sollte noch stärker
sollte möglichst nicht nur
gelingt in geringem Maße
setzt noch nicht genug um
bemühte sich zunehmend mit Erfolg
zeigen sich Mängel, die noch verbessert werden könnenVielleicht passt davon was (oder aus den anderen Notenstufen)? Damit benennt man den jeweils bewerteten Bereich / das Problem, kann es aber ein wenig "verklausulieren"...
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Danke für die Rückmeldungen & Inspirationen . Digital wird's also werden.
(Ist mir auch wesentlich lieber, aber man will sich ja nicht vorwerfen lassen von den Kollegen, ständig mit dem PC alles zu verkomplizieren).Was ich mir (datenschutztechnisch) allerdings weniger vorstellen kann, ist die Arbeit mit Google-Diensten oder mit Plugins zu Wordpress oder Joomla. Ein System wie Moodle oder IServ erscheint mir da irgendwie sicherer, wenn dort die "Schülerverwaltung" stattfinden soll (oder irgendeine Offline-Variante, die nur im PC-Raum ausgefüllt wird). Aber bis zur nächsten AG-Wahl lässt sich das ja alles noch abwägen und organisieren.
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Einige Schüler würden gern Chemieversuche machen, aber... da fehlen die Grundlagen. (Nicht nur den Schülern...)
Es gibt doch so was wie "Chemie in der Küche" / mit Lebensmitteln, molekulare Küche etc.
Kann man als Chemie verkaufen, kochen (und essen...) können wir doch alle
, und für die SuS, die noch kein Deutsch können, ist das dann die Wortschatzerweiterung im Bereich Lebensmittel (und außerdem sind "Rezepte" doch manchmal recht reichhaltig bebildert). -
@ Moebius: Wer nicht offiziell Ganztagsschule ist, bekommt dafür auch keine Mittel - insofern ist die Praxis rechtlich nicht problematisch. Aber in der Organisation eben doch - deshalb hier die Frage nach was "Neuem".
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Ich habe seit der "Installation" der neuen Forensoftware immer wieder Probleme, wenn ich versuche, etwas im Forum zu posten.
Klicke ich auf "Antworten", sehe ich oft nur ein leeres Feld (also keine "Buttonleiste" (von "BBCode" bis "Inline-Code")). In das Feld kann man etwas hineinschreiben, aber das Absenden funktioniert dann nicht.
Eben habe ich ein neues Thema erstellt, der Vorschaubutton führte direkt zum Absenden.Ich verwende im Allgemeinen Firefox (in der jeweils aktuellen Version, Plugins sind auch mehr als genug vorhanden). Manchmal klappt es in Firefox (eher selten); in Chrome scheint es die Probleme nicht zu geben (oder ich habe das noch nicht gesehen, weil ich das zu selten verwende).
Woran kann's liegen?
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Wie organisiert ihr bei euch die Anwahl der Arbeitsgemeinschaften (sowie Förderangebote, Hausaufgabenbetreuung etc.) - also alles das, was man vielleicht als "Ganztagsangebote" bezeichnen könnte.
Wir hatten das bisher über verschiedenste "Kanäle" laufen lassen (AGs als "Walk-in" durch die Schüler, nur mit mündlicher "Willensbekundung" der Schüler; Förder-/ Forderangebote durch schriftliche Mitteilung an die Eltern (und An- bzw. Abmeldung durch die so informierten Eltern); Hausaufgaben und Betreuung durch Anmeldung durch die Eltern oder freiwilliges "Auftauchen" der Schüler). Beteiligt eine ganze Reihe von Kollegen,spätestens zur Zeugniserstellung problematisch für Klassenlehrer, die keine verlässlichen Infos haben, einige Kollegen zu spät eintragen (= doppelte Zeugniserstellung durch Klassenlehrer); Schüler der Meinung sind, sie hätten an einer AG teilgenommen (aber die 3x Anwesenheit zählt dann doch nicht); Klassenlehrer bei Schülern nachfragen, was sie denn gemacht haben & das ungeprüft eintragen; ...
Das kann man sicher effektiver & weniger arbeits-/ kommunikationsintensiv machen - die Frage ist: Wie?
Beim Googlen habe ich zwei Systeme finden können:
Anwahl per Wahlzettel (jeder Schüler muss abgeben, Einsammeln durch Klassenlehrer & dann muss da wohl jemand alle Wahlzettel durchsehen und für alle Schüler, alle AGs, alle Kurse Listen erstellen, z.B. http://www.gesamtschule-schinkel.de/ganztag/arbeit…os-zur-ag-wahl/) oder digitale Anwahl (z.B. so: https://althaus.it/iserv/kurswahlen/ )?Habt ihr da Erfahrungen, Tipps, ...?
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Ich kenne eine Schule, die einen "Trainingsraum für Arme" eingerichtet hat. Denn nicht jede Schule ist so "reich", dass sie Sozialpädagogen in ausreichender Anzahl hat oder dass sie Lehrerstunden noch und nöcher in einen solchen Raum investieren kann (oder möchte).
In einem Stundenplan werden mögliche "Trainingsräume" vermerkt. Das sind normale Unterrichtsstunden bei anderen Kollegen, die noch einen Platz im Raum frei haben & diesen als "Auszeit" zur Verfügung stellen. Schüler, die in ihrer regulären Klasse nicht sinnvoll mitarbeiten können, werden aus dem Unterricht hinausgeschickt und bearbeiten ihre Aufgaben dann in einem anderen Unterrichtsraum. Das kann durchaus "peinlich" sein... insbesondere, wenn die Klasse, in die man als Schüler dann hinein muss, deutlich jünger oder älter ist...
Scheint an der Schule zu funktionieren, das Konzept wird von ausreichend vielen Kollegen mitgetragen, die ihre freien Plätze anbieten.
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Hier die offiziellen Infos zum Thema "Bereitstellung von Schulbüchern":
Alles anzeigenHandlungsempfehlungDas Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 12.03.2013 - 9 AZR 455/11 - entschieden, dass der Arbeitgeber gehalten ist, seinen Lehrkräften die zur sachgerechten Durchführung ihres Unterrichts erforderlichen Lehr- und Unterrichtsmittel zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören auch die von der Fachkonferenz verbindlich eingeführten Schulbücher.
Zur Umsetzung der Rechtsprechung gelten folgende Hinweise:
1. Soweit Lehrkräfte den Bedarf an für den Unterricht benötigten Lehrbüchern, deren Verwendung von der Fachkonferenz oder Bildungsgangs- und Fachgruppen beschlossen wurde, geltend machen, ist zunächst zu prüfen, ob dieser Bedarf aus den an der Schule bereits in der Schulbibliothek o. Ä. vorhandenen Lehrbüchern gedeckt werden kann. Die Lehrkraft erklärt schriftlich, dass ihr das benötigte Buch nicht anderweitig zur Verfügung gestellt wurde (etwa durch Frei- oder Prüfexemplare).
2. Falls das Buch nicht in der Schulbibliothek vorhanden ist und der Lehrkraft das Buch auch anderweitig nicht zur Verfügung steht, hat die Schulleitung den Schulträger auf die Notwendigkeit der Beschaffung des Lehrbuches für die Schulbibliothek hinzuweisen.
3. Eine Anschaffung von Lehrbüchern durch eine Lehrkraft kommt nur für die Schulbibliothek in Betracht; eine Eigentumsübertragung an die jeweilige Lehrkraft ist - der ergangenen Rechtsprechung entsprechend - ausdrücklich ausgeschlossen. Die Lehrkraft ist darauf hinzuweisen, dass das Lehrbuch im einwandfreien Zustand zu belassen und nach Gebrauch zurückzugeben ist.
4. Die Erstattung der Kosten für ein privat angeschafftes Lehrbuch kommt nicht in Betracht.
5. Nachträgliche Zahlungen von Aufwendungsersatz durch das Land Niedersachsen für den bereits getätigten Erwerb von Schulbüchern führen zu steuerpflichtigem Arbeitslohn und sind durch die Lehrkräfte gegebenenfalls privat zu versteuern.
6. Im Übrigen kann aus der ergangenen Rechtsprechung nicht der Schluss gezogen werden, dass Lehrkräfte für sämtliche von ihnen selbst für erforderlich gehaltene Arbeitsmaterialien einen Kostenerstattungsanspruch haben. Das Land kann selbst darüber entscheiden, wie und auf welche Weise es die Lehrkräfte mit Arbeitsmitteln versorgt.In Nr. 2 wird ja verwiesen auf den Schulträger. Spricht man den darauf an, dann erhält man eine von zwei Antworten: Entweder fühlt der sich nicht zuständig (und verweist wieder an die Landesschulbehörde) - oder man erhält die Auskunft, dass die Schulen ein bestimmtes Budget haben, aus dem sie natürlich auch solche Kosten decken können (eine Erhöhung des Budgets aufgrund erhöhter Kosten ist aber sicher nicht möglich...).
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Wenn man künstlerisch begabt ist, kann man hier vielleicht noch Kellerbilder hinzufügen: https://pixabay.com/de/haus-home-2…o%C3%9F-304341/
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Würde vielleicht das hier passen?
Oxford Primary Illustrated Maths Dictionary with Arabic Words (https://global.oup.com/education/prod…n=international ; ist auch in D verfügbar: http://www.bookbutler.de/compare?isbn=9780192737045 )
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Im Übrigen hatten sich unsere Antworten überschnitten - wenn ich Mikaels Antwort während meines Schreibens angezeigt bekommen hätte, hätte ich (da inhaltlich volle Zustimmung zu M.) meine Antwort sparen können.
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Wenn es eine Ganztagsschule ist, dann MUSS die Mittagsaufsicht zur Hälfte auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet werden,
Sag ich doch - wir haben nur die zwei verschiedenen Blickwinkel gewählt:
Mikael: Ist es eine GTS, dann wird es angerechnet.
Bear: Ist es keine GTS, dann wird es nicht angerechnet. -
Dass ist dann wohl ein typischer von von "Somebody Else's Problem" - es nimmt keiner war ...
Um mal den "Schwarzen Peter" zu verteilen:
Wurde dem Schüler mitgeteilt, dass er nicht am kath. Religionsunterricht teilnehmen kann?
Wurde ihm mitgeteilt, dass er stattdessen am ev. Religionsunterricht teilnehmen muss? (Oder an WN-Unterricht?)
(-> Schüler hat "Schuld" - könnte(!) sich in der Note niederschlagen... evtl. abhängig vom Alter / von der Reife des Schülers / Umständen)Wusste der Klassenlehrer von der Situation?
Wusste der kath.-Lehrer von der Situation? Hat der das problematisiert?
Wusste der ev-Lehrer (bzw. WN-Lehrer), dass da noch ein Schüler zusätzlich kommt?
Falls ja: Warum ist da keiner seiner Aufsichtspflicht nachgekommen? Wie konnte ein Schüler ein halbes Jahr dem Pflichtunterricht fernbleiben, ohne dass irgendjemandem ein wöchentlich zwei Stunden lang herumlungernder Schüler aufgefallen wäre?In NDS ist Religion bzw. WN Pflichtunterricht. Nehme ich nicht an dem einen Teil, muss ich das andere machen.
Es gibt ja auch den "konfessionell-kooperativen" Religionsunterricht - die Teilnahme hieran verlangt die Zustimmung der Eltern (bzw. die des religionsmündigen Schülers). Das betrifft aber nur die ev. SuS im kath. Religionsunterricht. Für kath. SuS im ev. Religionsunterricht ist eine solche Zustimmung (meines Wissens) nicht notwendig.Dann wiederum ist es wohl so, dass Schüler zunächst einmal verpflichtet sind, am Religionsunterricht ihrer Religionsgemeinschaft teilzunehmen. Durch Antrag können sie das ändern. Die Religionsfachgruppe kann hierzu teils eigene Regelungen treffen. (Deshalb die Frage an die Religionsfachgruppe: Passiert es häufiger, dass SuS nicht am "richtigen" Religionsunterricht teilnehmen können? Falls ja: Wie lautet da die fachgruppeninterne Regelung?)
Egal, wie sich das für das vergangene Halbjahr entwickelt: Für das nächste Halbjahr muss eine klare Regelung gefunden werden. Ganz wichtig: Falls es ein Schüler der 10. Klasse ist, hängt davon auch ab, ob er in der Sek II Religion als Prüfungsfach wählen darf!
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es gibt bei uns eine 45 minütige Mittagsaufsicht.
Diese wurde bis vor kurzem mit einer Schulstunde angerechnet.Seid ihr offiziell Ganztagsschule? Denn nur dann wäre irgendeine Anrechnung der Mittagsaufsicht rechtens (ich bin jetzt zu faul zum Nachschlagen, ich meine 50% sind in dem Fall zulässig). Ansonsten ist es in NDS nicht vorgesehen, dass Aufsichten angerechnet werden.
Grundsätzlich muss auf dem ganzen Schulgelände (und angrenzenden Gebieten bei Bedarf, z.B. Bushaltestellen) eine Aufsicht sichergestellt sein. Längere Aufsichten (wie die 45 Min. Mittagspause) könnte man ja auch aufteilen auf 2x 22,5 Minuten (mit einer "Übergabe" in der Mitte), so dass die Aufsicht führenden Kollegen auch noch selbst ein wenig Mittagspause machen können...
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