Beiträge von Djino

    Nun gut, dann schauen wir mal auf die "Wunschliste" - und behalten das hier "Aus den Einnahmen zur Lernmittelausleihe dürfen auch alle sonstigen mit dem Ausleihverfahren zusammenhängenden notwendigen Ausgaben bezahlt werden" im Hinterkopf:

    • "Büromaterialien" - soweit sie mit der Ausleihe zusammenhängen (Papier für Elterninformation, Aufkleber für die Bücher, ab und zu ein neuer Kugelschreiber für dich)
    • "Laptops" - gleich mehrere? Du bist doch allein zuständig, oder? (Oder werden bei euch die Bücher mit Barcode versehen und bei der Ausgabe mit einem Handlesegerät für jeden Schüler eingelesen? Dann könnten natürlich ein paar Laptops mehr notwendig sein (aber sicher nicht für jeden Klassenlehrer einen, die kann man ja auch "herumreichen")
    • Drucker - einer für "dich". Und ab und zu Toner. (Wobei du die Elternbriefe wohl besser auf einem Kopierer druckst & aus den Einnahmen 1x Kopierertoner finanziert wird.)
    • Transportkisten - klar.
    • Regale - Wie werden denn die (nicht ausgegebenen) Bücher derzeit aufbewahrt? (Einmalige Neuanschaffung für den Raum, in dem die Bücher gelagert werden, wohl möglich)
    • Bücher für die Schulbibliothek - halte ich für schwierig bis unmöglich. Hat ja nichts mit der Lernmittelausleihe zu tun. In der Schulbibliothek von jedem Schulbuch ein "Bestandsexemplar" zu haben ist sicher sinnvoll, aber das kann auch ein altes, ausrangiertes Buch sein.


    Grundsätzlich sollte man die Trennung zwischen den Geldern / Aufgaben der Landesschulbehörde und dem Schulträger beachten:
    Der Schulträger (z.B. die Stadt oder der Landkreis) ist zuständig für die sächliche Ausstattung der Schule.
    Die Landesschulbehörde stellt das Personal (bildet es fort, zahlt Reisekosten).

    Man muss also darauf achten, dass man mit dem Geld, dass aus einer "Landesaufgabe" entsteht, nicht Schulträgeraufgaben finanziert werden...

    In Hannover gibt es einen Ansprechpartner für Grundsatzangelegenheiten (Kontaktdetails nach Login hier: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulor…n-lernmitteln-1 ) - vielleicht kann der einige Fragen beantworten...

    Das Ausleihverfahren soll ja eigentlich so organisiert sein, dass die Bücher durch die Schule angeschafft werden (unter Ausnutzung des Buchhandelrabatts), jedes Buch drei Jahre/durch drei SuS genutzt wird und jeder Schüler 1/3 des Kaufpreises als Nutzungsgebühr zahlt.
    "Massenweise" Guthaben kann bei einem solchen System nicht entstehen. Es kann aber durchaus sein, dass in einem Jahr für ein Fach keine Anschaffungen notwenig sind, im zweiten Jahr auch nicht - aber nach dem dritten Jahr wird von dem vorhandenen Geld wieder neu angeschafft. Und da müssen dann "spontan" auch die zig-tausend Euro vorhanden sein für einen "Jahrgangssatz" der entsprechenden Lehrwerke.
    Spätestens, wenn jemand eine so lange & so teure "Wunschliste" hat wie deine (Laptops, Drucker, Regale, ...), dann befürchte ich, dass dort die langfristige Finanzplanung fehlt...

    Hallo J.,

    wenn ich die Werbe-/Affiliatelinks in deinem Profil richtig interpretiere, dann bist du in NRW?
    Da hilft dann googlen: Dies sind deine Suchbegriffe "nrw lrs erlass"
    Dann finden sich die passenden Dokumente, hier ein Auszug:

    Für Schülerinnen und Schüler, die einer zusätzlichen Fördermaßnahme bedürfen, gilt für die Klassen 3 bis 6 und in besonders begründeten Einzelfällen auch für die Klassen 7 bis 10 zusätzlich:
    4.1 Schriftliche Arbeiten und Übungen Bei einer schriftlichen Arbeit oder Übung zur Bewertung der Rechtschreibleistung im Fach Deutsch und in den Fremdsprachen kann die Lehrerin oder der Lehrer im Einzelfall eine andere Aufgabe stellen, mehr Zeit einräumen oder von der Benotung absehen und die Klassenarbeit mit einer Bemerkung versehen, die den Lernstandaufzeigt und zur Weiterarbeit ermutigt. In den Fremdsprachen können Vokabelkenntnisse durch mündliche Leistungsnachweise erbracht werden. Die Erziehungsberechtigten sind über den Leistungsstand ihres Kindes zu informieren. Die Rechtschreibleistungen werden nicht in die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten und Übungen im Fach Deutsch oder in einemanderen Fach mit einbezogen.
    4.2 Zeugnisse
    Der Anteil des Rechtschreibens ist bei der Bildung der Note im Fach Deutsch zurückhaltend zu gewichten. In den Zeugnissen kann in der Rubrik „Bemerkungen“ aufgenommen werden, dass die Schülerin oder der Schüler an einer zusätzlichen LRS-Fördermaßnahme teilgenommen hat.
    4.3 Versetzung Bei Entscheidungen über die Versetzung oder die Vergabe von Abschlüssen dürfen die Leistungen im Lesen und Rechtschreibennicht den Ausschlag geben.
    4.4 Übergang zu Realschulen und Gymnasien Besondere Schwierigkeiten im Rechtschreiben allein sind kein Grund, eine Schülerin oder einen Schüler für den Übergang in die Realschule oder das Gymnasium bei sonst angemessener Gesamtleistung als nicht geeignet zu beurteilen.

    Hast du schon mit Kollegen gesprochen, die die Schülerin ebenfalls unterrichten? So etwas kommt ja (meiner Erfahrung nach) nicht nur in einem Fach vor...
    Und falls das tatsächlich noch niemandem aufgefallen sein sollte, wäre zumindest die Sensibilisierung nicht schlecht...

    Dann wäre das wohl ein Fall für den Schulleiter, auf Grundlage von NSchG § 43 ...

    (5) 1
    Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat innerhalb von drei Tagen Einspruch einzulegen, wenn nach ihrer oder seiner Überzeugung ein
    Beschluss einer Konferenz, des Schulvorstandes, eines Ausschusses, einer Bildungsgangsgruppe oder einer Fachgruppe
    1. gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verstößt,
    2. gegen eine behördliche Anordnung verstößt,
    3. gegen allgemein anerkannte pädagogische Grundsätze oder Bewertungsmaßstäbe verstößt oder
    4. von unrichtigen tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder auf sachfremden Erwägungen beruht.
    2Über die Angelegenheit hat die Konferenz, der Schulvorstand oder der Ausschuss in einer Sitzung, die frühestens am Tag nach der Einlegung des Einspruchs stattfinden darf, nochmals zu beschließen. 3Hält die Konferenz, der Schulvorstand oder der Ausschuss den Beschluss aufrecht, so holt die Schulleiterin oder der Schulleiter die Entscheidung der Schulbehörde ein. 4In dringenden Fällen kann die Entscheidung vor einer nochmaligen Beschlussfassung nach Satz 3 eingeholt werden. 5Der Einspruch und das Einholen einer schulbehördlichen Entscheidung haben aufschiebende Wirkung. 6Die Sätze 1 bis 5 gelten in Bezug auf Entscheidungen, die der oder dem Vorsitzenden einer Teilkonferenz übertragen worden sind, entsprechend.

    Auf den ersten Blick ist das wurscht, sollte ja das gleiche bei rauskommen.

    Ne, genau das tut es nicht - du deutest ein Problem bereits an (was passiert mit nicht "glatten" Noten).

    Um zum Halbjahr auf eine Note zu kommen, rundest du am Ende die Note ein Mal.
    Dann rundest du zum Ende des 2. Halbjahres die Note für die "Halbjahresnote Teil 2".
    Und dann zählst du die zusammen und halbierst - und rundest an der Stelle noch einmal.

    Das führt (je nach "Notenausgangsmaterial") zu völlig verzerrten Noten (krassestes Beispiel war mal der Kollege, der mit so einem System statt zu einer "gerechten" (schwachen) 4 zu einer 6 kam - gab natürlich den Widerspruch der Eltern, Abhilfekonferenz, Rücknahme der Nichtversetzung, etc. pp.

    (In der Abiturprüfung, z.B. in EN und FR, gibt es von der Landesschulbehörde das offizielle Verbot der doppelten Rundung (bei der Berechnung der einzelnen Aspekte der "Sprachnote" und dann der Hinzufügung der "Inhaltsnote" zur "Gesamtnote".))

    Außerdem ganz interessant im Bereich der Rundungen / Durchschnittberechnungen etc.:
    Wenn ein Kollege mit Schulnoten arbeitet, dann rundet der zum Schlechteren (Note 4,5 = Note 5)
    Wenn ein Kollege (um + / - gut erfassen zu können) mit Oberstufenpunkten rechnet, dann rundet der zum Besseren (3,5 Punkte = 4 Punkte = der Unterschied zwischen Note 5 oder Note 4)

    In NDS gibt es den betreuten Unterricht (d.h., der Ref kommt in den Unterricht der regulären Lehrkraft, hospitiert vielleicht erst und unterrichtet dann im Unterricht der eigentlichen Lehrkraft). Das wechselt aber mehrfach im Jahr (man soll ja unterschiedlichste Jahrgänge kennenlernen).
    Stunden gibt es für die betreuende Lehrkraft nicht (die Stunden, die die Schulen insgesamt für alle Zusatz-/ Verwaltungs. /etc.-Aufgaben vergeben können, sind nicht so viele - etwa 25% des Kollegiums könnten rein rechnerisch jeweils eine Stunde erhalten).

    Die Zukunftsperperktive finde ich sehr wichtig: Du willst den Job in wenigen Jahren machen. Wenn du ihn jetzt nicht machst, wird jemand anderes aus dem Kollegium ihn übernehmen müssen (und wie es sich anhört, wohl auch für große Teile dieses Schuljahres).
    Wenn jetzt jemand anderes den Job so lange macht, daran vielleicht auch Gefallen findet & den Job gut macht, wirst du bei der offiziellen Jobvergabe in wenigen Jahren sehr schlechte Karten haben (weil jemand anderes es kommissarisch gemacht hat und bereits Erfahrungen hat, weil man weiß, dass der das kann, weil du offensichtlich den Job vielleicht doch als zu stressig ansiehst in Belastungssituationen - die es auch in Zukunft wieder geben kann (nicht, dass ich dir regelmäßig Reha wünschen würde, aber es gibt ja immer wiederl mal "was")).
    Fazit wäre für mich: Machen.

    Evtl. ist es sinnvoll im Vorfeld bereits mit einer bestimmtenSchule in Kontakt zu treten.

    Das ist der eine, wichtigste Tipp, den man an dieser Stelle geben kann. Denn dann kann dich der neue Schulleiter gezielt anfordern. Ansonsten bist du nur ein Name, nur eine Fächerkombination in einer Liste, mit der niemand etwas anfangen kann...

    Machen wir in Niedersachsen (in ähnlicher, nicht identischer Form) auch schon seit ein paar Jahren. Nach der ersten Skepsis hat sich das im ersten Prüfungsdurchlauf bei allen Kollegen als akzeptierte Form der Leistungsüberprüfung etabliert (was dazu geführt hat, dass wir in allen Jahrgängen, in denen mdl. Überprüfungen statt Klassenarbeit möglich sind, das an unserer Schule auch so machen).

    Zu 1) Möglichst bei den 20 Minuten bleiben (denn: habe ich ein Dutzend oder mehr Prüfungen, dann sind jeweils 5 Minuten mehr schon ein deutlicher Unterschied in der Gesamtprüfungszeit (& meiner Konzentration)).

    Für Aufgabenvorschläge vielleicht auch mal bei enpaed (Yahoo-Gruppe) beitreten und nachfragen. Da gibt es eine ganze Menge (gerade für Übungsaufgaben für die Schüler muss man das Rad ja nicht neu erfinden).

    Werden die Schüler ausschließlich in Klassen unterrichtet (haben also alle einen identischen Stundenplan) - oder sind sie in verschiedenen Kursen (wie in einer "normalen" Sek.II)?


    Falls ersteres: Wir hatten für die Klassenarbeiten in der Sek I einen Terminkalender im Lehrerzimmer, in dem die Termine durch die Fachollegen für die jeweilgen Klassen eingetragen werden. Wer sich da einträgt, hat den Termin (man muss also nicht die Schüler am ersten Schultag "überfallen", um sich einen Termin zu sichern). (*hatten*, da wir das mittlerweile als Online-Lösung haben - lässt sich also auch papierlos umsetzen, kann man von zu Hause aus eintragen, ...).


    Falls letzteres (Schüler in verschiedenen Kursen): Wird bei uns durch die Schulleitung festgelegt. Vorteil: Manche Klausuren können parallel liegen, da es keine Überschneidungen bei den SuS zwischen den verschiedenen Kursen gibt. Noch ein Vorteil: In manchen Fächern (z.B. Deutsch) gibt es mehrere parallele Kurse - die können gleichzeitig schreiben, man kann sich für die Klausuren untereinander absprechen, muss nicht viele verschiedene Klausuren entwerfen. Ein weiterer Vorteil: Durch die zentrale Planung lassen sich in kleineren Kursen evtl. auch mal zwei Klausuren (in verschiedenen Fächern) in einem Raum zusammenlegen - es muss dann nicht für den gesamten Zeitraum jede jeweilige Lehrkraft anwesend sein, man kann sich die Aufsicht teilen, ...

    Bei uns ist die Stundenverteilung vor den Ferien fertig. (Und dann kommen die Absagen der eigentlich zugeteilten Refs, Last-Minute-Versetzungen etc. Klappt aber trotzdem mit nur wenigen Veränderungen in der Verteilung.)


    Für die Statistik: An einer nahegelegenenen Oberschule wird die Stundenverteilung so spät gemacht, dass man dort mal gezwungen war, nach den Sommerferien den alten Stundenplan für alle Klassen weiterlaufen zu lassen - der Plan war dann erst 1,5 Wochen nach Beginn des neuen Schuljahres fertig...

    "darf die Schulleitungeiner katholischen Grundschule die Schulaufnahme eines bekenntnisfremden Kindes von einer Einverständniserklärung seiner Eltern abhängig machen. Diese müssen ausdrücklich zustimmen, dass ihr nicht-katholisches Kind am katholischen Religionsunterricht und an Schulgottesdiensten teilnimmt"


    Wie ist das denn dann an weiterführenden katholischen Schulen (in NRW oder anderswo)? Wollsocken schrieb von den eigenen unerquicklichen Erfahrungen am katholischen Gymnasium...
    Da die Religionsmündigkeit in Deutschland (ähnlich wie in Österreich, etwas später in der Schweiz) mit 12 (eingeschränkt), mit 14 voll in Kraft tritt, verliert die Zustimmung der Eltern (die sie bei der Aufnahme an der Schule vielleicht abgegeben haben) doch ihre Gültigkeit. Wird der entsprechende Schüler dann mit dem 12. bzw. 14. Geburtstag der Schule verwiesen?


    (Wikipedia - Religionsmündigkeit: "Ab Vollendung des 12. Lebensjahres darf ein Kind nicht mehr gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird in Deutschland eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit erworben.")

    Um mal mit dem ersten Punkt anzufangen:

    Zitat von Fairlight1976

    - Unsere Arbeitszeit wurde "künstlich" möglichst weit in die Länge gezogen, um uns möglichst lange in der Schule zu halten - zur Sicherung des Ganztagsbetriebes. Wir haben jeweils 80-Minuten-Blöcke, zwischen denen jeweils 30 Minuten Pause liegen. Nach dem Unterricht erfolgt die Mittagsaufsicht (40 oder 80 Minuten), welche aber nur halb gerechnet bzw halb bezahlt wird. Einige Kollegen geben bis zu 240 Minuten Mittagsaufsicht, von denen aber nur 120 Minuten bezahlt werden. Im Anschluss daran folgen die Nachmittagsangebote, welche zum Großteil von den Lehrkräften durchgeführt werden.


    Da treffen zwei Dinge aufeinander.
    Anrechnung von Pausen: In der Ganztagsschule in Niedersachsen (soweit ich weiß, egal ob offen, teilgebunden oder gebunden), werden Mittagsaufsichten mit der Hälfte der Zeit angerechnet. Gut, dass eure Schulleitung das weiß und so umsetzt. In Schulen, die nicht den Ganztagsstatus haben (und trotzdem nachmittags Unterricht stattfindet), werden diese Aufsichten nämlich gar nicht angerechnet. Da bringt der Ganztagsstatus also eingie Vorteile. "Schlau" wäre es, wenn die Lehrkräfte, die dann am Nachmittag AGs oder Förder-/Forderunterricht anbieten, vielleicht überwiegend auch für die Pausenaufsicht eingesetzt werden (vorausgesetzt, sie haben selbst irgendwann die Chance auf eine Pause...)

    80/10-Modell (?): Dieses "Doppelstundenmodell" gibt es seit einigen Jahren an einigen Schulen bundesweit. Dabei sollten zunächst die zu unterrichtenden Stunden in Minuten umgewandelt werden (also Unterrichtsverpflichtung mal Minuten -> ca. 1000 Minuten). Danach wird das wieder durch 80 Minuten geteilt (das ergibt dann die Anzahl der 80 Minuten Blöcke, die man unterrichten muss, um die Unterrichtsverpflichtung abzudecken). Ergibt in der Summe keine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung (die Minuten bleiben identisch). Wenn man bisher zwischen 2x45 Minuten je 5 Minuten Pause hatte (und die in den 80 Min Blöcken wegfallen), kann man die an die bisherigen Pausen anhängen. Im Erlass zur Unterrichtsorganisation heißt es "2.3 Die Gesamtdauer der Pausen soll bei fünf hintereinander liegenden Unterrichtsstunden mindestens 40 Minuten, bei sechs oder mehr Stunden mindestens 50 Minuten betragen. An Ganztagsschulen soll zusätzlich eine Mittagspause von mindestens 45 Minuten vorgesehen werden." (Quelle: http://schure.de/22410/36,3,82000.htm ). Kontrolliere mal, ob eure Pausenzeiten im Vergleich zu "vorher" deutlich erweitert - oder nur verlagert - wurden. Mit (wahrscheinlich 2 mal) 30 Min Pausen (und sonst nichts) liegt ihr insgesamt (im Vormittagsbereich) 10 Minuten über dem Minimum. Ist also nicht sooo überzogen...

    Zu den Nachmittagsangeboten: Ich gehe davon aus, dass, wenn die Lehrkräfte die anbieten, diese auch voll auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet werden(?) (Alles andere wäre falsch...). Dann sind das doch Angebote, in denen man SuS auch in außerunterrichtlichen Kontexten kennenlernen kann (ob AG oder Förder/Forderunterricht). Und das sind Angebote, in denen ich als Lehrkraft meine Zeit "abhänge" / diese vorbereite, aber kaum Nachbereitungszeit habe, da dort keine Klassenarbeiten geschrieben werden und (zumindest bei AGs) kein Gesprächsbedarf mit Eltern bzgl. der Entwicklung im Fach entstehen sollte. Also insgesamt doch eher für die Lehrkraft entlastende (statt belastende) Unterrichtszeit...
    Die Durchführung zum Großteil durch die Lehrkräfte finde ich eigentlich positiv (oder übersehe ich etwas?). Da entsteht ein zusätzlicher Bedarf an Unterrichtsstunden an der Schule (vielleicht jeden Nachmittag drei AGs / Förderangebote?). Das sind vielleicht 15 Unterrichtsstunden? Das ist eine halbe Stelle zusätzlich an der Schule. Entweder wird da (in Zeiten sinkender Schülerzahlen) mindestens eine Lehrkraft weniger an andere Schulen abgeordnet - oder es entsteht Bedarf für eine weitere feste Stelle im Kollegium -> eine Person mehr, die sich die Aufsichten mit teilt, -> eine Person mehr, die als Klassenlehrer oder Stellvertreter zur Verfügung steht, -> eine Person mehr, die bei Curricula mitarbeitet, -> eine Person mehr... (oder im Umkehrschluss: bei Verträgen mit externen Anbietern entsteht (abgesehen von den "gefährlichen" Verträgen) immer wieder Koordinierungs- und Kommunikationsbedarf, derjenige springt nicht mal spontan am Vormittag als Vertretung ein, ...).

    Interessant wäre insgesamt eine "vorher - nachher - Gegenüberstellung":
    Wann fing der Pflicht(!)-Unterricht vorher an? Wann fängt er jetzt an?
    Wann endete er vorher/jetzt? Ist das an allen Tagen gleich (oder gibt es jetzt einen kürzeren Tag, den es vorher nicht gab?)
    Auf dem Papier gewinnt man mit dem 80/10 Modell je nach Anlage / Schulform / Organisation wenige "Unterrichtsstunden" für jede einzelne Klasse (die Klassen erhalten also ihren normalen Fachunterricht und es bleibt etwas übrig - ohne, dass irgendeine Lehrkraft mehr Unterrichtsminuten investiert). Wie wird dieser "Gewinn" bei euch genutzt? Freiarbeitsräume, die jede Lehrkraft mit Aufgaben füllt (-> kein zusätzlicher Korrekturaufwand, egal, wer Aufsicht führt während die SuS arbeiten)? Klassenlehrerstunden, die endlich genug Zeit haben, um alles das, was so anfällt zu erledigen (-> Entlastung der Klassenlehrer, da sie mehr Zeit in der Klasse verbringen, aber nicht noch ein Fach mehr unterrichten, in denen z.B. seitenlange Aufsätze korrigiert werden müssen / Entlastung des Fachunterrichts)? Irgendwie anders?

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