Aus einer Handreichung der Landesschulbehörde zur Feststellung der Bewährung einer Lehrkraft in der Probezeit im Beamtenverhältnis:
"Die erste Beurteilung ist spätestens 2 Monate vor Ablauf der Hälfte der abzuleistenden Probezeit zu erstellen."
"2 Monate vor dem Ende der Probezeit hat die Schulleiterin oder der Schulleiter eine Beurteilung zur Feststellung der Bewährung zu erstellen, die mit dem Ergebnis abzuschließen ist,
- dass sich die Lehrkraft in der regelmäßigen bzw. verkürzten Probezeit bewährt hat,
- dass sich die Lehrkraft in der regelmäßigen bzw. verkürzten Probezeit nicht bewährt hat."
Aber: "Bei Nichtbewährung hat die Niedersächsische Landesschulbehörde rechtzeitig vor Ende der regelmäßigen Probezeit das Verfahren zur Verlängerung durchzuführen. In diesen Fällen muss ein entsprechender Bericht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Probezeit bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde vorliegen"
Es ist also sehr sinnvoll (falls sich eine Nichtbewährung andeutet...), wenn Schulleitungen die entsprechenden Stunden mindestens 3 Monate früher besichtigen...