Beiträge von Djino

    Gerichte haben bei Klassenfahrten immer wieder entschieden, dass nicht mitfahrende SuS ihren Anteil tragen müssen (da Gemeinschaftsveranstaltung; da den anderen SuS die unvorhergesehene Erhöhung nicht zugemutet werden kann; ...).
    Sehr hilfreich ist dabei natürlich, wenn die Eltern etwas Entsprechendes unterschrieben haben.
    Aber mal so als "Denkmodell": Wenn du statt der Gruppenkarten im Vorfeld die (teureren) Einzelkarten gekauft hättest, dann wären die Kosten ja ebenfalls entstanden (denn das Zurückgeben von ungenutzten Fahrausweisen lohnt sich zumindest bei der Bahn erst ab 20 (?) Euro aufwärts. Darunter ist alles Bearbeitungsgebühr). Und mit SuS losziehen ohne im Vorfeld die Fahrkarten zu kaufen ist doch schon sehr leichtsinnig...

    Die externen Fortbildungen sind wohl immer so...

    Erschreckend finde ich auch die Fortbildungen, die zur Zeit zum Thema Inklusion laufen: Ein Nachmittag (oder, wenn man die Luxus-Version erwischt hat, vielleicht sogar ein halbes Dutzend Nachmittage) - und schon ist die Lehrkraft der allgemeinbildenden Schule qualifiziert, Inklusion in allen Klassenstufen und mit allen Förderschwerpunkten fachlich fundiert zu betreiben. (Etwas, wofür vor einigen Jahren nicht nur ein Vollzeitstudium ausreichend gewesen wäre...). Und das wird dann in der Öffentlichkeit verkauft als die gut für die Inklusion aufgestellte Schule.
    (Aber vielleicht sind die I-Fortbildungen gar nicht so schlecht - ich habe bisher auf keiner einen Platz bekommen, aber schließlich habe ich auch erst seit ~10 Jahren SuS in meinem Unterricht aus den verschiedensten Bereichen der GE, SE, mit den verschiedensten teils massiven körperlichen Einschränkungen...).

    Was wir bei uns an der Schule bereits mehrfach praktiziert haben, sind fach- oder schulinterne Fortbildungen - mit Referenten aus den eigenen Reihen, die entweder sowieso Experten sind in ihren Bereichen - oder sich entsprechend eingearbeitet haben. Kooperiert wird mit den umliegenden Schulen, so dass der fachliche Austausch regional stattfinden kann / sich der Aufwand lohnt / sich der Aufwand auf mehrere Schultern verteilt. (In NDS gibt es ja eine zentrale Stelle zur Veröffentlichung von Fortbildungsveranstaltungen. Dort kann man auch ein solches Angebot eintragen & man darf dann auch "offizielle" Teilnahmebescheinigungen ausstellen.) Themen waren in der Vergangenheit z.B. verschiedene Aspekte der neuen Medien, die nächsten Abiturthemen oder auch "Grundlagen" wie z.B. Wortschatzarbeit.

    So eine "eigene" Fortbildung hat den Vorteil, dass man den Referenten (der evtl. in der Landesschulbehörde "wichtig" ist... und viellleicht über den nächsten Versetzungsantrag entscheiden wird...) nicht "doof" aussehen lässt... es gab ja schon die eine oder andere Fortbildung, bei der in der (verlängerten) Pause die Teilnehmer die Veranstaltung übernommen haben... in der Feedbackrunde hört sich dass dann so an, dass man sich die Inhalte der Pause eigentlich in der "richtigen" Fortbildung gewünscht hätte...

    Bei uns machen die Mitglieder der Schulleitung ebenfalls keine (regulären) Pausenaufsichten.
    Stattdessen sind sie in den Pausen ansprechbar (für Kollegen oder Schüler oder Eltern oder ...).
    Stattdessen wird immer wieder beobachtet, wie sie in den Mittagspausen ihr (zunächst warmes...) Mittagessen stehen lassen, um sich um ... zu kümmern.
    (Zur Info zum letzten Punkt für alle, die nicht aus NDS kommen: Die Mitglieder der erweiterten SL (also A15) erhalten eine Reduzierung von 5 Unterrichtsstunden - also eine fast volle Stelle, so dass sich meist kein anderer Zeitpunkt für die Mittagspause findet...).

    Außerdem ist man als Lehrkraft ja auch verpflichtet, die rechtlichen Rahmenbedingungen des eigenen Jobs zu kennen und umzusetzen (Schulrecht ist doch auch Pflichtmodul im Referendariat). Kann also auch Lehrkräften ohne "Ambitionen" durchaus nicht schaden...

    Wenn die Angst vor den Hintergedanken der Kollegen etc. zu groß ist, muss man dann wohl entsprechende Fortbildungen zu Zeiten / an Orten belegen, die dazu führen, dass es keiner mitbekommt. (Ist natürlich abhängig vom Bundesland. Das funktioniert in dem einen und ist wenig sinnvoll (bei Wunsch nach Leitungsaufgaben) im anderen.)

    Ich guck da gern auch bei den Erlebnispädagogen ab...

    Die hatten mal einen Schwung Teppichfliesen mitgebracht, die Klasse in gleich große Gruppen aufgeteilt und an jeden Schüler einer jeden Gruppe eine Teppichfliese ausgegeben. Aufgabe: Eine vorher definierte Strecke (draußen auf der Wiese oder drinnen auf einem langen Flur oder im Speisesaal o.ä.) überqueren - und dabei nur auf Teppichfliesen treten (also ein Moor überqueren und nicht darin versinken oder so ähnlich...).
    Die SuS stehen in einer Reihe, jeder auf seiner Teppichfliese, der letzte drängelt sich auf die Fliese seines Vordermanns und reicht seine Teppichfliese nach vorn. Der erste legt die Fliese (so weit wie möglich) vor sich, alle gehen einen Schritt weiter, die letzte Fliese wird wieder nach vorn gereicht... (Wenn ein Mitglied der Gruppe nicht mehr auf einer Fliese steht, muss die ganze Gruppe noch einmal von vorn beginnen.)

    Noch ein anderes "Fliesen-Spiel" (nicht mehr so ganz in Erinnerung...):
    Die Teppichfliesen (oder hier auch: Muster im Fußboden, Markierungen mit Kreide) werden dicht nebeneinander ausgelegt (je nach Platz und gewünschter Spiellänge/-schwierigkeit mehr oder weniger) - um eine quadratische oder rechteckige Spielfläche zu schaffen (vielleicht 4x4 Fliesen?).
    Eine Gruppe legt einen Weg über diese Fliesen fest - dieser Weg ist "sicher" / der Weg durch das Labyrinth. Der Weg kann auch (bei größeren Spielfeldern) mal einen Schritt zurück führen, im Zick-zack-Kurs den Weg bahnen, ... (also kompliziert sein...). Natürlich muss sich die Gruppe daran erinnern können. Währenddessen wartet die andere Gruppe draußen & kennt somit den "Weg" nicht. Aus der "Draußengruppe" kommt jeweils ein Schüler herein & versucht, den Weg zu finden. Jeder Schritt könnte der letzte sein... kommt er vom Weg ab, ist sein "Spielzug" vorbei... aber er darf im Raum bleiben & dem nächsten Schüler helfen, den Weg zu finden (jeder neue Spieler weiß also einen Schritt mehr, den man tun oder besser lassen sollte). Irgendwann sollte einer im Team mithilfe der vorher "Gescheiterten" in der Lage sein, das Spielfeld komplett zu überqueren. Die Rollen der Gruppen werden getauscht, die Gruppe mit der geringsten Anzahl an Versuchen gewinnt.

    Zitat

    Als ob die Klassenelternschaft über die Arbeitszeit der Lehrkräfte verfügen könnte...

    Das war (unter anderem) in meinem "no comment" mitgedacht. Da steckt so viel Haarsträubendes drin, dass man gar nicht anfangen möchte, das auseinanderzunehmen...

    Ich möchte ja fast drum wetten, dass sich irgendwo eine Einschränkung der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte findet (die gibt es auf jeden Fall, da steht was zum Thema erhöhte Arbeitszeit während der Zeit zwischen den Ferien, dafür gar keine Arbeitszeit während der Ferienzeit, die über den regulären Urlaubsanspruch hinausgeht...)

    Aber zurück zu meinem eigentlichen Anliegen:

    Zitat

    Wobei ich auch (im Moment noch) der Meinung bin, dass ich zum "nein" sagen keinen Grund brauche ;-). Gerade bei Klassenfahrten: Wenn ich eben meine Kinder nicht untergebracht kriege oder meinen Hund (pflegebedürftige Großmutter, was auch immer) kann mich sowieso keiner zwingen über Nacht wegzufahren

    Du kannst ganz leicht "nein" sagen - auf dieser Grundlage http://schure.de/aa/22410/35,82021.htm (Erlass ist noch gültig bis es einen neuen gibt):

    Zitat

    6.2 1Die Teilnahme an Schulfahrten mit Übernachtung ist für Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler freiwillig.

    Und da fällt mir in dem Erlass noch das hier auf...:

    Zitat

    2.1.4 Die Inanspruchnahme von unterrichtsfreien Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen sowie von Ferientagen ist mit Zustimmung der Klassenelternschaft – soweit eine solche besteht – zulässig.

    [no comment]

    Der Schulleiter bzw. sein ständiger Vertreter kann einen Ausschluss vom Unterricht auf der Grundlage von §43 NSchG anordnen (http://www.nds-voris.de/jportal/?quell…d.psml&max=true ).

    Zitat

    (3) 1 Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet in allen Angelegenheiten, in denen nicht eine Konferenz, der Schulvorstand, eine Bildungsgangsgruppe oder eine Fachgruppe zuständig ist. 2 Sie oder er trifft die notwendigen Maßnahmen in Eilfällen, in denen die vorherige Entscheidung eines der in Satz 1 genannten Gremien nicht eingeholt werden kann, und unterrichtet hiervon das Gremium unverzüglich.


    Das wird insbesondere in den Fällen interessant, in denen es anderen SuS nicht zugemutet werden kann, die Durchführung einer (fristgerecht geladenen) Klassenkonferenz zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen abzuwarten. Meist ist das dann wohl der sofortige Verweis von der Schule. (Bei so etwas sollte man auch, obwohl Sofortmaßnahme, penibel prüfen (und dokumentieren), ob diese Maßnahme & der sofortige Vollzug notwendig sind oder ob "niedrigere" Maßnahmen ebenfalls die gewünschte Wirkung zeigen könnten.)
    Im Primarbereich könnte man evtl. argumentieren, dass hier die räumliche Trennung für das Opfer notwendig war, um [welche Wirkung auch immer - du kennst den Schüler besser] beim Opfer zu ermöglichen bzw. zu verhindern.

    PS: Ein Nachteilsausgleich muss nicht gleich das Aussetzen der Benotung in einem Fach bedeuten. Vielleicht gibt es ja im Sport Übungen, die deine Tochter problemlos ausführen könnte. Diese können dann ja zur Benotung herangezogen werden. Die anderen Übungen werden zwar so weit als möglich mitgemacht aber nicht benotet. (Bei einem blinden Schüler kann also im Sport durchaus (mit Einschränkungen) die Laufleistung bewertet werden, das Badmintonspiel bleibt aber vielleicht besser unbenotet...)

    In Niedersachsen gibt es ebenfalls die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs. Dazu muss auch kein Behindertenausweis vorhanden sein.
    Der Nachteilsausgleich kann (muss aber nicht) von den Erziehungsberechtigten beantragt werden. Es wird sinnvollerweise mit den betroffenen Fächern besprochen, wie die Beeinträchtigung ausgeglichen werden kann. Der Nachteilsausgleich wird durch die Klassenkonferenz dann beschlossen.
    Einige Nachteilsausgleiche müssen jährlich neu beraten und beschlossen werden, andere müssen nicht jährlich überprüft werden (z.B. der querschnittsgelähmte Schüler wird auch im nächsten Jahr nicht über den Schwebebalken balancieren können...).
    Wenn durch den Nachteilsausgleich von den Grundsätzen der Leistungsbewertung abgewichen wurde, muss dies im Zeugnis erscheinen. (Was dieses Abweichen genau ist, kann dir in Niedersachsen in den Grenzfällen zur Zeit noch keiner, nicht mal die Experten in der Landesschulbehörde, so genau sagen...)

    Ein Nachteilsausgleich, den deine Tochter (wenn vielleicht noch nicht jetzt, dann evtl. später) wahrscheinlich benötigen wird, ist die längere Bearbeitungszeit bei Klassenarbeiten und Tests (sie wird wahrscheinlich langsamer schreiben?). Sie würde also vielleicht irgendwann nicht mehr mit der Zeit hinkommen, nicht mehr alle Aufgaben bearbeiten können, obwohl sie die Antworten wüsste. Der Nachteil (langsameres Schreiben) würde also ausgeglichen werden, so dass sie ihre intellektuellen Fähigkeiten zeigen kann. (Ein anderer denkbarer (zukünftiger) Nachteilsausgleich wäre vielleicht das Schreiben am Computer (ohne Rechtschreibkorrektur/Internetanschluss) oder das Diktieren in den Computer hinein oder das Diktat an einen Integrationshelfer (dann natürlich ohne Bewertung der Rechtscchreibleistung...).

    Zitat

    einfach schlecht und rechts


    Die taz und andere überregionale Zeitungen tun dies seit einiger Zeit sehr öffentlich und ungestraft. Scheint sich wohl schlecht widerlegen zu lassen....

    Was man bei ungewollter Werbung tun könnte, wäre einen Adblocker (z.B. Adblock plus) zu installieren und bei Bedarf auf den Lieblingsseiten zu deaktivieren.

    BTW: Falls man das Forum unterstützen wollte: Ist dieser Thread noch aktuell? Unterstützung Forum

    Schau mal hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Klassenspiegel
    Ist zwar nicht ganz das, was du meinst, aber sicher vergleichbar.
    Im Moment finden sich nur Angaben zu Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz - aber vielleicht ist jemand mutig genug, weitere Bundesländer zu ergänzen.

    Am einfachsten zu realisieren ist die Bekanntgabe eine Klassendurchschnitts oder Notenspiegels vielleicht so:
    Auf dem Aufgabenblatt einer Arbeit oder eines Tests drucke ich dies immer bereits mit auf - da natürlich noch ohne Inhalt (das ist 1x copy & paste). Bei der Rückgabe der Arbeit / des Tests schreibe ich diese Informationen an die Tafel & fordere die Klasse auf, dies mit zu übernehmen (was auch in fast allen Fällen klappt). Falls da doch mal was leer bleibt, werden sich (interessierte...) Eltern sicher fragen, warum das so leer ist (die Lehrkraft wird das doch nicht ohne Grund mit auf das Aufgabenblatt aufgenommen haben)... und fragen entsprechend beim eigenen Kind, bei Freunden oder ggf. (bisher noch nie) bei mir nach...

    Gar kein Problem. Schon an mehreren Schulen beobachtet. Immer dann, wenn der Sohn/die Tochter des "Chefs" Abi macht, wird halt der Vorsitz durch einen Schulleiter einer anderen Schule übernommen. Wird bei euch nicht vorkommen. Und bereits nach vier Jahren sind die Neffen & Nichten aus dem "System" bei euch raus. Ist also wirklich eine absehbare Zeit.

    (Interessanter ist die Frage, wie "der Rest" deiner Familie damit umgehen würde. Bist du dann 24/7 Ansprechpartner, wenn's irgendwo noch so kleine Problemchen gibt? Dann wird's stressig für dich. (Ich kenne meine Familie und würde deshalb nie in dem Schulbezirk, in dem die wohnen/arbeiten/sich ausbilden lassen/Freundschaften pflegen, an irgendeiner Schule tätig werden...))

    Claudius scheint durch das Leben mehrfach ungerecht behandelt worden zu sein. Durch die Lehrer (ob er nun dazu selbst auch gehört oder nicht), durch die Gesellschaft, durch …
    Aber das Internet gibt ihm die Chance, seinen Frust über die unterschiedlichsten Themen direkt bei den Verursachern abzuladen. So kann er Rache nehmen an allem und jedem.
    Zur Erinnerung (Rache ist...):
    [Blockierte Grafik: http://cdn.themetapicture.com/pic/images/2015/01/23/funny-revenge-sweet-ice-cream.jpg]

    Eine Anekdote (Offtopic im Offtopic):
    Vor kurzem in der Eisdiele. Eine erhitzte Diskussion zwischen Gut und Böse, zwischen Schwarz und Weiß, zwischen Vanille und Schoko.
    Zum Schluss verließ da doch jemand tatsächlich den Laden mit 666 Kugeln(*)!?!11!!1!!!
    (Hat sich Schoko etwa doch durchgesetzt? Ich bekomme Angst...)


    (*) Welcher Geschmacksrichtungen diese Kugeln waren, ist der Redaktion nicht bekannt. Jedoch scheint die "Zwei-Geschmacksrichtungen-Politik" durchbrochen worden zu sein.

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