Ist jetzt das falsche Bundesland, aber vielleicht findet sich in NRW etwas Ähnliches.
In Niedersachsen gab es (vor ca. einem Jahr) diesen offiziellen Hinweis: "Auch im Sekundarbereich II können solche Hilfen gewährt werden. Die Grundlage hierfür bildet der Erlass „Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen“ (RdErl. d. MK v. 22.03.2012). Über individuelle Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleichs etwa in Form einer Schreibzeitverlängerung entscheidet bei Klausuren auch im Sekundarbereich II die Lehrkraft in eigener pädagogischer Verantwortung, bei Abschlussprüfungen das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission. Die Gewährung von Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleichs im Sekundarbereich II ist möglich, wenn diese zuvor bereits langfristig gewährt wurden, und wenn langfristig schulische Förderung stattgefunden hat. Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung sind im Sekundarbereich II nicht möglich."
Vielleicht gibt es in NRW auch einen Erlass zu Klassenarbeiten, Klausuren etc., in dem Verschiedenstes festgelegt wird?
Beiträge von Djino
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Da du im Forum "Inklusion" postest, hier eine Nachfrage:
Handelt es sich um Lese-Rechtschreibschwäche (= erworbene Schwäche) oder um Legasthenie (= Teilleistungsstörung des Gehirns, also tatsächlich eine Behinderung)?
Das könnte ja vielleicht bei der späteren Diskussion von Nachteilsausgleichen durchaus eine Rolle spielen...Dann wäre noch die Frage zu stellen, wer die LRS diagnostiziert hat (in manchen Gegenden hat man wohl angebliche Experten, die das schnell mal bescheinigen...). Auf jeden Fall Bescheinigung für die Akten vorlegen lassen.
Im Interesse des Schülers sollte man vielleicht (insbesondere wenn es sich "nur" um LRS handelt), die Anwendung eines Nachteilsausgleichs an die Bedingung koppeln, dass entsprechend professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird - denn LRS lässt sich in wenigen Jahren "aufarbeiten"... und demnächst möchte besagter Schüler ja in Studium oder Berufsleben einsteigen...
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Zitat von MarlboroMan84
bei uns
Du hast aber schon mitbekommen, dass das Ausgangsposting sich auf Niedersachsen bezog?
Zumindest dort ist es im Schulgesetz deutlich festgelegt:Zitat von §38Konferenzen sind in der Regel so anzuberaumen, daß auch berufstätige Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten daran teilnehmen können.
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Faszinierend(er) fand ich es ja auch, zu beobachten, wie der Physikkollege (mit seinem Oberstufenkurs) mit verschiedensten Objektiven herumhantierte und (mehr oder weniger leise) vor sich hinfluchte (hat wohl nicht funktioniert...), während die Fünftklässler mit ihrer Klassenlehrerin (keine MINT-Kollegin) erfolgreich mit so etwas wie Sonnenfinsternis 2015 das Ganze beobachteten...

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Zitat
nach § 62 NBG
Möchte ich noch einmal hervorheben. Es kommt darauf an, mit welcher Begründung die TZ beantragt wurde. (§62 NBG = familäre Gründe, Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen). Alle anderen fallen unter die bereits erläuterte "sollte" Regelung. -
Zitat von Pausenbrot
Es gibt doch Abminderungsstunden für allerlei Tätigkeiten.
Ja - aber weißt du auch wie viele (oder besser gesagt: wie wenige)?
Sollte jeder Klassenlehrer bei uns für seine Klassenlehrertätigkeit eine Stunde erhalten, würde das nicht reichen.
Sollte jeder Leiter einer Fachgruppe eine Stunde erhalten, würde das nicht reichen.
Sollte jeder, der eine Sonderaufgabe übernommen hat (z.B. Sammlungsleitung), eine Stunde erhalten, würde das nicht reichen.
Also wer bekommt eine von diesen raren Abminderungsstunden? -
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Noch eine Möglichkeit (ohne Abschnitte möglich):
Die Zeilen, die nicht nummeriert werden sollen, markieren, dann das "Dialogfeld" zu "Absatz" öffnen (z.B. durch Rechtsklick oder den entsprechenden Menüpunkt), und auf der zweiten "Karte" (auswählen mit dem Reiter oben) zu "Zeilen- und Seitenumbruch wechseln". Da anklicken "Zeilennummern unterdrücken" - erledigt.(Und noch der Hinweis auf die Taste "F4" - damit wird der letzte Befehl wiederholt. Wenn ich z.B. die Zeilennummern in mehreren Bereichen unterdrücken will, kann ich das so ohne viel Geklicke am Ende meiner Bearbeitung machen.)
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Ordnungsmaßnahmen für Vorkommnisse in der Freizeit sind ungewöhnlich... in Ausnamhefällen evtl., wenn ein Zusammenhang zur Schule besteht (z.B. eindeutig dann, wenn der Chat auf einer schulischen Lernplattform stattfindet).
Eine Ordnungsmaßnahme trotz Mediationsgespräch ist möglich. Nur weil SuS in einem Gespräch ihrem Opfer sagen: "Sorry, dass ich [diese Straftat] begangen habe, kommt nicht wieder vor", ist damit das ganze nicht unbedingt "abgegolten". Hängt aber ebenfalls vom Einzelfall ab. Ist es nur eine (nicht zu massive) "verbale Entgleisung", könnten andere Maßnahmen (außerhalb von Ordnungsmaßnahmen) ausreichen.
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Zu vielen Grundschullehrwerken bieten die Verlage Inklusions-Differenzierungsmaterialien an. Vielleicht auch zu den durch euch eingeführten? (Die Materialien sind für unsere GB-Schüler im Allgemeinen zu anspruchsvoll, aber vielleicht können eure "Lernen-Kinder" was damit anfangen...)
Hier (http://www.persen.de/) stöbere ich immer wieder ganz gerne, um Material (auch digital) anzuschaffen. (Digital hat den Vorteil, dass man es teils leichter an die unterschiedlichen SuS anpassen kann.) Da gibt's auch einen Bereich nur für Inklusion GS: http://www.persen.de/grundschule/in…rundschule.html .
Vielleicht finanziert euer Schulträger auch andere Dinge (außer Materialien)? Fragt doch mal an, ob sichergestellt ist, dass in jeder Unterrichtsstunde mindestens ein I-Helfer vorhanden ist. Falls nicht nur differenziert werden muss, sondern auch Spezialisten für einzelne Bereiche mit den SuS arbeiten (z.B. Logopäden), wäre ein Differenzierungsraum (direkt angeschlossen an den regulären Klassenraum) hilfreich. Der kann evtl. auch mal für benötigte Auszeiten verwendet werden... An so einem Raum hängen vielleicht bauliche Maßnahmen (und Mobiliar) dran...
(Habt ihr Kontakt zu den Kindergärten? Fragt mal, was die so an Ausstattung empfehlen würden... Vielleicht auch die behindertengerechte Toilette mit Duschmöglichkeit?)
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Gerichte haben bei Klassenfahrten immer wieder entschieden, dass nicht mitfahrende SuS ihren Anteil tragen müssen (da Gemeinschaftsveranstaltung; da den anderen SuS die unvorhergesehene Erhöhung nicht zugemutet werden kann; ...).
Sehr hilfreich ist dabei natürlich, wenn die Eltern etwas Entsprechendes unterschrieben haben.
Aber mal so als "Denkmodell": Wenn du statt der Gruppenkarten im Vorfeld die (teureren) Einzelkarten gekauft hättest, dann wären die Kosten ja ebenfalls entstanden (denn das Zurückgeben von ungenutzten Fahrausweisen lohnt sich zumindest bei der Bahn erst ab 20 (?) Euro aufwärts. Darunter ist alles Bearbeitungsgebühr). Und mit SuS losziehen ohne im Vorfeld die Fahrkarten zu kaufen ist doch schon sehr leichtsinnig... -
Die externen Fortbildungen sind wohl immer so...
Erschreckend finde ich auch die Fortbildungen, die zur Zeit zum Thema Inklusion laufen: Ein Nachmittag (oder, wenn man die Luxus-Version erwischt hat, vielleicht sogar ein halbes Dutzend Nachmittage) - und schon ist die Lehrkraft der allgemeinbildenden Schule qualifiziert, Inklusion in allen Klassenstufen und mit allen Förderschwerpunkten fachlich fundiert zu betreiben. (Etwas, wofür vor einigen Jahren nicht nur ein Vollzeitstudium ausreichend gewesen wäre...). Und das wird dann in der Öffentlichkeit verkauft als die gut für die Inklusion aufgestellte Schule.
(Aber vielleicht sind die I-Fortbildungen gar nicht so schlecht - ich habe bisher auf keiner einen Platz bekommen, aber schließlich habe ich auch erst seit ~10 Jahren SuS in meinem Unterricht aus den verschiedensten Bereichen der GE, SE, mit den verschiedensten teils massiven körperlichen Einschränkungen...).Was wir bei uns an der Schule bereits mehrfach praktiziert haben, sind fach- oder schulinterne Fortbildungen - mit Referenten aus den eigenen Reihen, die entweder sowieso Experten sind in ihren Bereichen - oder sich entsprechend eingearbeitet haben. Kooperiert wird mit den umliegenden Schulen, so dass der fachliche Austausch regional stattfinden kann / sich der Aufwand lohnt / sich der Aufwand auf mehrere Schultern verteilt. (In NDS gibt es ja eine zentrale Stelle zur Veröffentlichung von Fortbildungsveranstaltungen. Dort kann man auch ein solches Angebot eintragen & man darf dann auch "offizielle" Teilnahmebescheinigungen ausstellen.) Themen waren in der Vergangenheit z.B. verschiedene Aspekte der neuen Medien, die nächsten Abiturthemen oder auch "Grundlagen" wie z.B. Wortschatzarbeit.
So eine "eigene" Fortbildung hat den Vorteil, dass man den Referenten (der evtl. in der Landesschulbehörde "wichtig" ist... und viellleicht über den nächsten Versetzungsantrag entscheiden wird...) nicht "doof" aussehen lässt... es gab ja schon die eine oder andere Fortbildung, bei der in der (verlängerten) Pause die Teilnehmer die Veranstaltung übernommen haben... in der Feedbackrunde hört sich dass dann so an, dass man sich die Inhalte der Pause eigentlich in der "richtigen" Fortbildung gewünscht hätte...
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Bei uns machen die Mitglieder der Schulleitung ebenfalls keine (regulären) Pausenaufsichten.
Stattdessen sind sie in den Pausen ansprechbar (für Kollegen oder Schüler oder Eltern oder ...).
Stattdessen wird immer wieder beobachtet, wie sie in den Mittagspausen ihr (zunächst warmes...) Mittagessen stehen lassen, um sich um ... zu kümmern.
(Zur Info zum letzten Punkt für alle, die nicht aus NDS kommen: Die Mitglieder der erweiterten SL (also A15) erhalten eine Reduzierung von 5 Unterrichtsstunden - also eine fast volle Stelle, so dass sich meist kein anderer Zeitpunkt für die Mittagspause findet...). -
Zitat
Ach ja: Die[, die] keine Ahnung von Mathe haben, halten sich bitte zurück, nochmals Dank.
Schade. Gerade wollte ich den "Mathematikern" meine Lieblings-Mathe-Seite (http://btmdx1.mat.uni-bayreuth.de/smart/wp/ ) empfehlen. Aber das lass ich dann wohl besser bleiben. -
Außerdem ist man als Lehrkraft ja auch verpflichtet, die rechtlichen Rahmenbedingungen des eigenen Jobs zu kennen und umzusetzen (Schulrecht ist doch auch Pflichtmodul im Referendariat). Kann also auch Lehrkräften ohne "Ambitionen" durchaus nicht schaden...
Wenn die Angst vor den Hintergedanken der Kollegen etc. zu groß ist, muss man dann wohl entsprechende Fortbildungen zu Zeiten / an Orten belegen, die dazu führen, dass es keiner mitbekommt. (Ist natürlich abhängig vom Bundesland. Das funktioniert in dem einen und ist wenig sinnvoll (bei Wunsch nach Leitungsaufgaben) im anderen.)
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Ich guck da gern auch bei den Erlebnispädagogen ab...
Die hatten mal einen Schwung Teppichfliesen mitgebracht, die Klasse in gleich große Gruppen aufgeteilt und an jeden Schüler einer jeden Gruppe eine Teppichfliese ausgegeben. Aufgabe: Eine vorher definierte Strecke (draußen auf der Wiese oder drinnen auf einem langen Flur oder im Speisesaal o.ä.) überqueren - und dabei nur auf Teppichfliesen treten (also ein Moor überqueren und nicht darin versinken oder so ähnlich...).
Die SuS stehen in einer Reihe, jeder auf seiner Teppichfliese, der letzte drängelt sich auf die Fliese seines Vordermanns und reicht seine Teppichfliese nach vorn. Der erste legt die Fliese (so weit wie möglich) vor sich, alle gehen einen Schritt weiter, die letzte Fliese wird wieder nach vorn gereicht... (Wenn ein Mitglied der Gruppe nicht mehr auf einer Fliese steht, muss die ganze Gruppe noch einmal von vorn beginnen.)Noch ein anderes "Fliesen-Spiel" (nicht mehr so ganz in Erinnerung...):
Die Teppichfliesen (oder hier auch: Muster im Fußboden, Markierungen mit Kreide) werden dicht nebeneinander ausgelegt (je nach Platz und gewünschter Spiellänge/-schwierigkeit mehr oder weniger) - um eine quadratische oder rechteckige Spielfläche zu schaffen (vielleicht 4x4 Fliesen?).
Eine Gruppe legt einen Weg über diese Fliesen fest - dieser Weg ist "sicher" / der Weg durch das Labyrinth. Der Weg kann auch (bei größeren Spielfeldern) mal einen Schritt zurück führen, im Zick-zack-Kurs den Weg bahnen, ... (also kompliziert sein...). Natürlich muss sich die Gruppe daran erinnern können. Währenddessen wartet die andere Gruppe draußen & kennt somit den "Weg" nicht. Aus der "Draußengruppe" kommt jeweils ein Schüler herein & versucht, den Weg zu finden. Jeder Schritt könnte der letzte sein... kommt er vom Weg ab, ist sein "Spielzug" vorbei... aber er darf im Raum bleiben & dem nächsten Schüler helfen, den Weg zu finden (jeder neue Spieler weiß also einen Schritt mehr, den man tun oder besser lassen sollte). Irgendwann sollte einer im Team mithilfe der vorher "Gescheiterten" in der Lage sein, das Spielfeld komplett zu überqueren. Die Rollen der Gruppen werden getauscht, die Gruppe mit der geringsten Anzahl an Versuchen gewinnt. -
Zitat
Als ob die Klassenelternschaft über die Arbeitszeit der Lehrkräfte verfügen könnte...
Das war (unter anderem) in meinem "no comment" mitgedacht. Da steckt so viel Haarsträubendes drin, dass man gar nicht anfangen möchte, das auseinanderzunehmen...
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Ich möchte ja fast drum wetten, dass sich irgendwo eine Einschränkung der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte findet (die gibt es auf jeden Fall, da steht was zum Thema erhöhte Arbeitszeit während der Zeit zwischen den Ferien, dafür gar keine Arbeitszeit während der Ferienzeit, die über den regulären Urlaubsanspruch hinausgeht...)
Aber zurück zu meinem eigentlichen Anliegen:
ZitatWobei ich auch (im Moment noch) der Meinung bin, dass ich zum "nein" sagen keinen Grund brauche ;-). Gerade bei Klassenfahrten: Wenn ich eben meine Kinder nicht untergebracht kriege oder meinen Hund (pflegebedürftige Großmutter, was auch immer) kann mich sowieso keiner zwingen über Nacht wegzufahren
Du kannst ganz leicht "nein" sagen - auf dieser Grundlage http://schure.de/aa/22410/35,82021.htm (Erlass ist noch gültig bis es einen neuen gibt):
Zitat6.2 1Die Teilnahme an Schulfahrten mit Übernachtung ist für Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler freiwillig.
Und da fällt mir in dem Erlass noch das hier auf...:
Zitat2.1.4 Die Inanspruchnahme von unterrichtsfreien Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen sowie von Ferientagen ist mit Zustimmung der Klassenelternschaft – soweit eine solche besteht – zulässig.
[no comment]
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Der Schulleiter bzw. sein ständiger Vertreter kann einen Ausschluss vom Unterricht auf der Grundlage von §43 NSchG anordnen (http://www.nds-voris.de/jportal/?quell…d.psml&max=true ).
Zitat(3) 1 Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet in allen Angelegenheiten, in denen nicht eine Konferenz, der Schulvorstand, eine Bildungsgangsgruppe oder eine Fachgruppe zuständig ist. 2 Sie oder er trifft die notwendigen Maßnahmen in Eilfällen, in denen die vorherige Entscheidung eines der in Satz 1 genannten Gremien nicht eingeholt werden kann, und unterrichtet hiervon das Gremium unverzüglich.
Das wird insbesondere in den Fällen interessant, in denen es anderen SuS nicht zugemutet werden kann, die Durchführung einer (fristgerecht geladenen) Klassenkonferenz zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen abzuwarten. Meist ist das dann wohl der sofortige Verweis von der Schule. (Bei so etwas sollte man auch, obwohl Sofortmaßnahme, penibel prüfen (und dokumentieren), ob diese Maßnahme & der sofortige Vollzug notwendig sind oder ob "niedrigere" Maßnahmen ebenfalls die gewünschte Wirkung zeigen könnten.)
Im Primarbereich könnte man evtl. argumentieren, dass hier die räumliche Trennung für das Opfer notwendig war, um [welche Wirkung auch immer - du kennst den Schüler besser] beim Opfer zu ermöglichen bzw. zu verhindern. -
Eine wichtige Regel hast du vergessen:
Don't feed the troll ice cream!
[Blockierte Grafik: http://up.picr.de/20844090rr.jpg]
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