Das erste Resultat bei der Google-Suche nach "Arbeitszimmer Durchgangszimmer" liefert http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp-arb.htm . Dort unter anderem der Hinweis, dass es kein Durchgangszimmer sein darf, außerdem eine Liste von Kosten, die zum Arbeitszimmer geltend gemacht werden können.
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Ein paar Google-Ergebnisse weiter (http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1988/XX881000.HTM ) wird ein längerer Rechtsstreit dargestellt, der zu einem BFH-Urteil führte: "Wird ein häusliches Arbeitszimmer von einer verheirateten Lehrerin beruflich genutzt, so stellt das Durchqueren des Raumes, um in das eheliche Schlafzimmer zu gelangen, in der Regel eine private Mitbenutzung von nur untergeordneter Bedeutung dar."
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