Beiträge von Djino

    Das erste Resultat bei der Google-Suche nach "Arbeitszimmer Durchgangszimmer" liefert http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp-arb.htm . Dort unter anderem der Hinweis, dass es kein Durchgangszimmer sein darf, außerdem eine Liste von Kosten, die zum Arbeitszimmer geltend gemacht werden können.


    <edit>
    Ein paar Google-Ergebnisse weiter (http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1988/XX881000.HTM ) wird ein längerer Rechtsstreit dargestellt, der zu einem BFH-Urteil führte: "Wird ein häusliches Arbeitszimmer von einer verheirateten Lehrerin beruflich genutzt, so stellt das Durchqueren des Raumes, um in das eheliche Schlafzimmer zu gelangen, in der Regel eine private Mitbenutzung von nur untergeordneter Bedeutung dar."
    </edit>

    Ein Arbeitszimmer soll nur zum Arbeiten verwendet werden. Wenn also die Einrichtung vermuten lässt, dass es z.B. gleichzeitig als Spielzimmer für die "Kleinen" verwendet wird, wird es nicht anerkannt.
    Außerdem muss das Arbeitszimmer vom Rest der Wohnung "abgetrennt" sein. Ein Durchgangszimmer (um etwa auf den Balkon zu gelangen) wird wohl eher nicht anerkannt.
    Unterschiedlich bewertet wird es, wenn ein Sofa oder Sessel im Zimmer steht, aber wie bereits oben geschrieben, das hat mal jemand vor Gericht durchgesetzt, dass man eben nicht nur auf dem Schreibtischstuhl sitzend arbeitet. (Die Begründung/ Argumentation in dem Fall war (wenn ich mich recht entsinne) sogar so, dass man sich bei ermüdender / längerer Arbeit mal kurz hinlegen kann.)

    Zitat

    und den LK- bzw. Abiturvorbereitungen. Das kann man auch nicht einfach unter den Tisch kehren.


    Das möchte ich insbesondere unterstützen. Zur Zeit läuft ja auch ein Thread zum Thema, wann es an den Schulen die Stundenpläne gibt. An den Grundschulen scheint es doch häufiger kurz vor Schluss der Sommerferien erst wieder richtig loszugehen.
    Wenn ich von meinen Leistungskurs erst zwei Tage vorher erfahren würde, wäre das doch äußerst ungünstig (stattdessen habe ich eben in den Sommerferien die Lektüren gelesen, Sekundärliteratur und Lehrerhandreichungen gewälzt, um den Plan zu Semesterbeginn fertig zu haben... - Und nebenbei habe ich auch für die 5. Klasse Spiele entworfen und laminiert. Das Argument, dass Grundschule viel "bastelaufwändiger" sei, hat sich mittlerweile auch relativiert...)


    Und um so ein wenig "die Kurve" zum Eingangsthema "zu kriegen": Wer als Realschullehrer ans Gymnasium geht, hat dort dann ja auch nicht die Kurse, Abikorrektur, Zweitkorrektur und mündliche Prüfungen "nebenbei" zu erledigen... (all das habe ich seit Ende meines Referendariats jedes Jahr gemacht, es ist also nicht so, das das "nur mal" vorkommt und man sonst ein ruhiges Leben führt).


    Dass es bei der Bezahlung eigentlich nur einen Gewinner gibt (und der bei der Forderung, dass alle Lehrer das gleiche verdienen sollen, gerne alles nach unten "korrigieren" würde), ist uns wahrscheinlich allen klar...

    Zitat

    Ein Jobangebot wurde ihr von Regierungsseite aufgrund der Schwangerschaft nicht gemacht,


    Ähm, eine Schwangerschaft darf doch eigentlich kein Auswahlkriterium sein. Je nachdem, wie das gelaufen ist, würde sich jeder Fachanwalt für Arbeitsrecht freuen über so einen klaren Fall.
    (Oder lag es doch an den Noten?)


    [edit] Warum wird mir erst jetzt der Beitrag von Susannea angezeigt? Schön, dass wir einer Meinung sind, aber wiederholen wollte ich das eigentlich nicht... *grübel*[/edit]

    Manchmal hilft vielleicht http://www.forvo.com/
    Die Webseite will alle Wörter in allen Sprachen als Audio-Clips bereitstellen. Die Wörter können von jedem gesprochen werden; ist ein Wort noch nicht vorhanden, kann man es auf die Wunschliste setzen. Bei Namen weiß man ja meist, aus welcher Sprache sie kommen, man könnte also hoffen, dass sich ein Muttersprachler findet, der den Namen aufnimmt.

    "Abschreckend" kann es sein, wenn die Schüler beauftragt werden, ihre einkassierten Briefchen von den Eltern unterschreiben zu lassen. (Damit diese wissen, was ihre Sprösslinge so während des Unterrichts tun und sich nicht wundern, wenn die Noten auf dem Zeugnis nicht den Erwartungen entsprechen.)


    (Bei einer solchen "Aktion" sollte man die Zettel vielleicht - je nach "Klientel" - vorher kopieren, denn sonst wird er evtl. "verloren". Lesen muss man ihn zum Kopieren übrigens auch nicht. So spannend ist das, was da drauf steht, im Allgemeinen nicht...)

    @ Flipper79:
    Das mit der Couch im Arbeitszimmer wird allerdings unterschiedlich bewertet. Man muss ja nicht die ganze Zeit auf einem unbequemen Holzstuhl sitzen beim Arbeiten. Wenn ich zur Vorbereitung der Abitur-Pflichtthemen die 400-seitige Lektüre lese, dann tue ich dies gern in einem Sessel oder auf einem Sofa sitzend...
    (Und die durchschnittlich vier weiteren Romane / Bücher, die ich ebenfalls im Schuljahr mit Schülern im Unterricht lese, wollen auch gelesen sein. Schließlich kenne ich bei weitem nicht jedes Buch...)

    Wahrscheinlich wird dein Finanzamt bei einer Zwei-Zimmer-Wohnung es ablehnen, ein Arbeitszimmer anzuerkennen. Schließlich muss eine Wohnung mindestens ein Wohnzimmer und ein Schlafzimmer haben. Alles andere ist nicht denkbar.
    (Nachlesen könntest du das in meinem Steuerbescheid mit der entsprechenden Ablehnung :( .)

    Sowohl das Studienseminar Salzgitter als auch das in Braunschweig liegen so, dass du schnell auf der A2 bist und zum Wochenende nach Hause kommst (falls du nicht gerade korrigierst oder Unterrichtsentwürfe schreibst...) ;)


    Zitat

    Ich habe mal gehört, dass man bei der Bewerbung auch eine Schule angeben kann. Stimmt das?


    Nicht jede Schule ist Ausbildungsschule. Allerdings kann man Wünsche / Wunschregionen angeben. Wenn man Glück hat, werden diese erfüllt...

    Niedersachsen stellt halbjährlich (zum Beginn des jeweiligen Schulhalbjahres) ins Referendariat ein.
    Ob man (sofort) einen Platz für das Ref bekommt, hängt von der Examensnote ab.


    An unserer Schule hättest du übrigens mit beiden Fächern (nach Abschluss des Referendariats) sehr gute Chancen!


    (NDS verbeamtet.)

    Zitat

    darum die frage nach der gewichtung? habt ihr eine faustregel, gibt es so etwas, inwiefern man beispielsweise bei frei formulierten texten rechtschreib- oder grammatikfehler gewichtet?


    ich denke, dass der inhalt weitaus wichtiger ist, ganz klar, aber gerade im sprachlichen bereich gibt es doch viele teilaspekte.


    In den meisten Bundesländern gibt es zumindest für die Oberstufe klare Vorgaben, wie Inhalt und Sprache zu gewichten sind. Das ist teilweise auch von Fremdsprache zu Fremdsprache unterschiedlich.


    Zum Beispiel in Niedersachsen gilt in Englisch ab dem nächsten Schuljahr für alle, die dann neu in die Oberstufe kommen, dass der Inhalt 40%, die Sprache 60% zählt. (Bisher war es 1/3 Inhalt, 2/3 Sprache).


    Da wir hier vom Fremdsprachenunterricht sprechen, ist der Inhalt weniger "wert" als die sprachliche Leistung!


    Es gibt Beispielgutachten zur Bewertung der sprachlichen Leistungen, in Niedersachsen sehen die für Englisch so aus: http://www.deutschstunden.de/U…g-im-Bereich-Sprache.html .

    Wenn man nach Kredit + Beamte auf Probe googlet, kommt man z.B. zu dieser Seite: http://www.kredit1a.de/beamte-auf-probe.php . Dort heißt es: "Unter bestimmten Voraussetzungen kann Beamten auf Probe auch hier ein Beamtendarlehen gewährt werden. "
    Außerdem wird genauer erklärt, was ein Beamter auf Probe ist, was man tun muss, um es nicht mehr zu sein und was man tun kann, falls man die Probezeit nicht besteht. (Es steht nicht dabei, für welches Bundesland es gilt, aber so oder so ähnlich ist es wohl überall).
    Also einfach bei den Banken nachfragen.


    Die drei Jahre schaffen wohl die allermeisten - aber eine hundertprozentige Garantie gibt es nicht. (Rein theoretisch sind ja die, die nicht die Probezeit "überleben" würden, bereits am Referendariat gescheitert...)

    Zitat

    Und was ist mit dem Jhg. 10?


    Ganz neu (vom 8.7.): Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe
    Nr. 8.13 erhält folgende Fassung:
    „8.13 Für die schriftlichen Arbeiten in der Einführungsphase des Gymnasiums, des Gymnasialzweigs der Kooperativen Gesamtschule und der Integrierten Gesamtschule gilt jeweils Nr. 6 des Erlasses „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums”, „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Kooperativen Gesamtschule” und „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule”.”


    (Quelle: http://schure.de/change/22410/10svbl,7,246.htm)


    Heißt, dass dort ebenfalls die Fachkonferenz entscheiden kann...

    Ergänzend noch der Hinweis auf die Neuregelungen im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule (http://www.schure.de/22410/25,80009.htm:(


    "Für folgende Regelungen wird der Schule die Inanspruchnahme von Entscheidungsspielräumen eingeräumt. Die Regelungen der Schule treten bei Inanspruchnahme dieser Entscheidungsspielräume an die Stelle der Vorgabe.
    [...]
    4. Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums
    [...]
    4.8 Nrn. 6.4, 6.5 und 6.7 (Schriftliche Lernkontrollen) mit der Maßgabe, dass die Schule in eigener Verantwortung entscheiden kann, dass in einem drei- oder mehrstündigem Fach mindestens zwei schriftliche Lernkontrollen je Schulhalbjahr, in einem zweistündigen Fach mit Ausnahme des Fachs Sport mindestens eine schriftliche Lernkontrolle je Schulhalbjahr und in einem nur ein Schulhalbjahr unterrichteten Fach eine oder zwei schriftliche Lernkontrollen nach Entscheidung der Fachkonferenz geschrieben werden und außerdem darüber, ob in einem Fach weitere schriftliche oder weitere andere, z.B. fachpraktisch zu dokumentierende und mündlich zu präsentierende Formen von Lernkontrollen verlangt werden, "


    Gerade, wenn man in einem Fach noch sehr viele Tests schreibt oder andere "Formen von Lernkontrollen" sinnvoller sind, sollte man sich (als Fachkonferenz) ernsthaft überlegen (auch zur eigenen Arbeitserleichterung und der der Schüler), ob nicht auch das Minimum an Klassenarbeiten ausreicht...

    Hinzufügen möchte ich noch:
    1) Wer verbeamtet ist, zahlt bei der gesetzlichen Versicherung den Arbeitgeber- UND Arbeitnehmeranteil. Der Betrag ist also recht hoch.
    Vorteil der Gesetzlichen: Kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen - kann sich also trotzdem rechnen, falls du im Moment bei deiner Frau mitversichert bist und ihr noch x Kinder habt, die auch in der Familienvesicherung sind...
    (Und ich bin als Privatpatient bisher nicht merklich schneller oder freundlicher behandelt worden...)


    2+3) Volle Zustimmung zu floridapanthers.

    Zitat

    muss ich dann zwangsläufig ein Semester warten?


    Ja, oder auch zwei, oder drei, ...
    Deshalb sollte man sich "umfassend" genug bewerben. Wenn man mobil ist, sollte man es wirklich in mindestens 16 Bundesländern probieren :)


    (Übrigens kann man beim "Arbeitsamt" bei drohender Arbeitslosigkeit Zuschüsse für Bewerbungskosten beantragen. Das ist zu Beginn des Referendariats vielleicht nicht ganz so wichtig, da man nicht zu Vorstellungsgesprächen anreisen muss. Aber nach dem Referendariat kann die eine oder andere Fahrt quer durch Deutschland ganz schön ins Geld gehen...)

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