Wie wär's stattdessen (falls es zeitlich passt) mit einem Planspiel des Jugendrotkreuz: http://www.humanitaereschule.de/ oder http://www.sachsen-anhalt.drk.de/angebote/proje…on-the-run.html (zu letzterem vielleicht auch als Einblick interessant: http://www.zeit.de/2013/45/spiel-…un-fluechtlinge )
Beiträge von Djino
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Zitat von Vanessa
Wie heißt das Computerprogramm mit dem gearbeitet wird um Stunden /Vertretungsplan zu erstellen und die Minus/Plusstunden zu erfassen?
Da gibt es einige (die hier zum Beispiel: http://www.dmoz.org/World/Deutsch/…enplansoftware/ )
Die am häufigsten verwendeten sind wohl Untis und DaVinci (?). -
Zitat
Wenn eine Bekleidungsmarke offiziell als Marke anerkannt wird, solange sie keine verfassungsfeindlichen Symbole zeigt, darf eine Hausordnung dann das Tragen dieser Klamotten verbieten?
Nein, darf sie nicht.
Es sei denn,
- die Bekleidung (oder nur die Aufschrift) verstößt z.B. gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) oder das Sittengesetz
- die Bekleidung ist eine konkrete Gefährdung oder Störung des Schulfriedens (der wurde oben schon einmal erwähnt, z.B. "wenn Mitschüler (...) derart bedrängt werden, dass damit erhebliche Belästigungen und Konfrontationen verbunden sind", dass es "zur Aufrechterhaltung eines geordneten Schulbetriebes unerlässlich (ist), dem Schutzanspruch der Mitschüler den Vorrang einzuräumen.")
- die Bekleidung ist sonst irgendwie geeignet, ernsthafte Störungen bzw. Belästigungen hervorzurufen (z.B. Übertragung von Krankheitserregern oder Geruchsbelästigung bei Ungepflegtheit)
Beispiele zur Rechtssprechung in einigen Bundesländern:
Berlin: https://www.jurion.de/Urteile/VG-Ber…4-26/3-A-443_01
Hessen: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/16/6/05306.pdf (dort auch zitiert: Bayern) -
In der Schule werden ja so manche Rechte der Schüler (und deren Eltern) eingeschränkt. Jeden Morgen wieder zwingen wir Schüler, sich im 45-Minuten-Takt in einem bestimmten Raum aufzuhalten und gestatten ihnen (außer in Ausnahmefällen) nicht, den Raum wieder zu verlassen (Freiheitsberaubung?). Und die Eltern dürfen auch nicht jederzeit mit ihren Sprösslingen in den Urlaub fahren.
So viel zum Thema Grundrechte in der Schule. (Ist also nicht vergleichbar mit dem Mietrecht...)Schön wäre es, zu wissen, um welches Bundesland es sich handelt, denn beim Thema Hausordnungen (die in manchen Bundesländern Schulordnungen heißen - was wieder in anderen gleichbedeutend ist mit Schulgesetz) gibt es wohl hier und da Unterschiede.
Grundsätzlich zu dieser Frage:
ZitatDarf die Hausordnung etwas rechtsverbindlich verbieten, was andernorts erlaubt ist?
Ja. An sehr vielen anderen Orten darf ich auf dem Gelände Fahrrad fahren, Schneebälle werfen, ... Das ist auf dem Schulgelände im Allgemeinen verboten, da das Verletzungsrisiko zu hoch wäre.
Ebenso könnte ich, wenn der Schulfrieden gefährdet ist, das Tragen bestimmter Kleidungsstücke verbieten (z.B. Symbole verschiedener krimineller Gruppierungen). Und falls ein Schüler eines dieser berüchtigten T-Shirts trägt, die eigentlich eine "nichtssagende" Aufschrift haben, aber diese Aufschrift halb verdeckt, bei halb geschlossener Jacke, volksverhetzendes Gedankengut zeigt, muss ich den Schüler auffordern, die Jacke zu schließen. -
Zitat von Moebius
Das mit den Abschlussklassen ist ein echtes Problem. Derzeit wird es bei uns gelöst, indem wir die Kurse nicht vollständig angerechnet bekommen. Für meinen vierstündigen Grundkurs bekomme ich im letzten Halbjahr also nur 3 Stunden angerechnet.
Rechnerisch mag das so stimmen - lass das aber nicht deinen Personalrat hören.
Was ist, wenn jemand im letzten Halbjahr zu Beginn den Kurs unterrichtet, dann aber für längere Zeit erkrankt. Der hat ja tatsächlich die vier Stunden unterrichtet, aber erhält dann den Ausgleich nicht, wenn die Schüler weg sind.
(Ich gehe davon aus, dass das in dem hoffentlich eher seltenen Fall bereits vorab geklärt war, dass nachträglich entsprechend doch die vollen vier Stunden angerechnet werden. Dann meckert hoffentlich auch nicht der Personalrat, denn eine Stunde mehr ist im Rahmen des flexiblen Unterrichtseinsatzes ja durchaus möglich.)Grundsätzlich gilt für das Abitur:
Bis zum Ende der letzten mündlichen Prüfung gilt der Unterricht als erteilt, danach wird jede nicht erteilte Stunde in der Q4 als Minusstunde gezählt. (Und an der Stelle ist ein findiger Stundenplaner und ein ebenso findiger Vertretungsplaner für die gesamte Schulgemeinschaft Gold wert.) -
Zum Thema "Schulausfall aufgrund von Witterungsverhältnissen": Wenn durch den Schulträger angesagt die Schule ausfällt, müssen Schüler nicht zur Schule kommen - die Lehrkräfte aber müssen (Ausnahme: schwerbehinderte Lehrkräfte). Während der Zeit in der Schule wird entweder Aufsicht geführt über Kinder, die doch gekommen sind und nicht wieder den Heimweg antreten... oder die Schulleitung findet eine andere Aufgabe im Gebäude (vielleicht mal den alten Aktenschrank ausmisten?). Das ist der einzige Fall, wo die angebotene Arbeitsleistung (man kommt eigentlich zum Unterricht, aber die SuS sind nicht da) als Erfüllung der Verpflichtung angesehen wird und keine Minusstunden entstehen. (Wer nicht kommt, hat Minusstunden - und ist eigentlich "unentschuldigt" der Arbeit ferngeblieben.)
Früher zählte bei uns der Vertretungsplaner die Plus- und Minusstunden per Hand/Excel-Tabelle. Schließlich laufen bei dem die Informationen zusammen, der weiß, wann welche Klasse nicht da ist, dem sollte man auch (schon allein versicherungstechnisch) tunlichst mitteilen, wenn man selbst mit Schülern eine weitere Unterrichtsstunde macht, auf Wandertag geht o.ä.
Monatlich wurde das Ergebnis dieser Aufstellung jedem Kollegen ins Fach gelegt. Man musste kontrollieren, bei Bedarf beanstanden (kam durchaus vor) und nach einer kurzen Frist galt das als akzeptiert.Wir haben uns dann als Kollegium aber entschieden, dieses "Verwaltungsmonstrum" abzuschaffen. Es wird nicht mehr gezählt. Die Schulleitung ist grundsätzlich verpflichtet, Buch zu führen über den Unterrichtseinsatz (auch Vertretungsstunden etc.) der einzelnen Lehrkräfte. Wir arbeiten mit einem Stunden-/ Vertretungsplan-Programm. Dort wird (fast?) alles sowieso eingegeben, was an Veränderungen so passiert. Kommt tatsächlich mal jemand von der LSchB, um die Statistik zu sehen, ist das ein Knopfdruck. Mag sein, dass das die Plus-/Minus-Stunden nicht in allen Feinheiten darstellt, aber so ungefähr passt das. Spart eine Menge Arbeit und Stress.
Ich würde davon abraten, die Kollegen selbst (und dann auch noch über ein ganzes Halb- oder Schuljahr) zählen zu lassen. Die Definition von +/- Stunden kann von Kollege zu Kollege doch massiv abweichen - auch wenn man klare Regeln aufstellt. Es gibt in jedem Kollegium jemanden (auch im Plural), der sich sagt, dass er am Tag X mit Aufgabe Y (die eigentlich nicht zu den Plusstunden gehört) sich das Recht auf Z Plusstunden erarbeitet hat - und die dann einfach aufschreibt. Wer kann das noch kontrollieren? (Und kontrollieren ist hier nicht das Problem - das Problem ist, dass sich das ja auf die Unterrichtsverpflichtung des nächsten Jahres auswirkt. Jemand mit vielen Plusstunden unterrichtet weniger, um das auszugleichen. Bedeutet, dass jemand anderes mehr unterrichten muss (statt vielleicht eine AG zu leiten, in der bekanntermaßen weniger Korrekturen anfallen...). An der Stelle könnte das System der langfristig selbstverwalteten +/-Stunden mMn ungerecht werden.)
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Ist jetzt das falsche Bundesland, aber vielleicht findet sich in NRW etwas Ähnliches.
In Niedersachsen gab es (vor ca. einem Jahr) diesen offiziellen Hinweis: "Auch im Sekundarbereich II können solche Hilfen gewährt werden. Die Grundlage hierfür bildet der Erlass „Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen“ (RdErl. d. MK v. 22.03.2012). Über individuelle Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleichs etwa in Form einer Schreibzeitverlängerung entscheidet bei Klausuren auch im Sekundarbereich II die Lehrkraft in eigener pädagogischer Verantwortung, bei Abschlussprüfungen das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission. Die Gewährung von Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleichs im Sekundarbereich II ist möglich, wenn diese zuvor bereits langfristig gewährt wurden, und wenn langfristig schulische Förderung stattgefunden hat. Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung sind im Sekundarbereich II nicht möglich."
Vielleicht gibt es in NRW auch einen Erlass zu Klassenarbeiten, Klausuren etc., in dem Verschiedenstes festgelegt wird? -
Da du im Forum "Inklusion" postest, hier eine Nachfrage:
Handelt es sich um Lese-Rechtschreibschwäche (= erworbene Schwäche) oder um Legasthenie (= Teilleistungsstörung des Gehirns, also tatsächlich eine Behinderung)?
Das könnte ja vielleicht bei der späteren Diskussion von Nachteilsausgleichen durchaus eine Rolle spielen...Dann wäre noch die Frage zu stellen, wer die LRS diagnostiziert hat (in manchen Gegenden hat man wohl angebliche Experten, die das schnell mal bescheinigen...). Auf jeden Fall Bescheinigung für die Akten vorlegen lassen.
Im Interesse des Schülers sollte man vielleicht (insbesondere wenn es sich "nur" um LRS handelt), die Anwendung eines Nachteilsausgleichs an die Bedingung koppeln, dass entsprechend professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird - denn LRS lässt sich in wenigen Jahren "aufarbeiten"... und demnächst möchte besagter Schüler ja in Studium oder Berufsleben einsteigen...
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Zitat von MarlboroMan84
bei uns
Du hast aber schon mitbekommen, dass das Ausgangsposting sich auf Niedersachsen bezog?
Zumindest dort ist es im Schulgesetz deutlich festgelegt:Zitat von §38Konferenzen sind in der Regel so anzuberaumen, daß auch berufstätige Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten daran teilnehmen können.
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Faszinierend(er) fand ich es ja auch, zu beobachten, wie der Physikkollege (mit seinem Oberstufenkurs) mit verschiedensten Objektiven herumhantierte und (mehr oder weniger leise) vor sich hinfluchte (hat wohl nicht funktioniert...), während die Fünftklässler mit ihrer Klassenlehrerin (keine MINT-Kollegin) erfolgreich mit so etwas wie Sonnenfinsternis 2015 das Ganze beobachteten...

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Zitat
nach § 62 NBG
Möchte ich noch einmal hervorheben. Es kommt darauf an, mit welcher Begründung die TZ beantragt wurde. (§62 NBG = familäre Gründe, Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen). Alle anderen fallen unter die bereits erläuterte "sollte" Regelung. -
Zitat von Pausenbrot
Es gibt doch Abminderungsstunden für allerlei Tätigkeiten.
Ja - aber weißt du auch wie viele (oder besser gesagt: wie wenige)?
Sollte jeder Klassenlehrer bei uns für seine Klassenlehrertätigkeit eine Stunde erhalten, würde das nicht reichen.
Sollte jeder Leiter einer Fachgruppe eine Stunde erhalten, würde das nicht reichen.
Sollte jeder, der eine Sonderaufgabe übernommen hat (z.B. Sammlungsleitung), eine Stunde erhalten, würde das nicht reichen.
Also wer bekommt eine von diesen raren Abminderungsstunden? -
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Noch eine Möglichkeit (ohne Abschnitte möglich):
Die Zeilen, die nicht nummeriert werden sollen, markieren, dann das "Dialogfeld" zu "Absatz" öffnen (z.B. durch Rechtsklick oder den entsprechenden Menüpunkt), und auf der zweiten "Karte" (auswählen mit dem Reiter oben) zu "Zeilen- und Seitenumbruch wechseln". Da anklicken "Zeilennummern unterdrücken" - erledigt.(Und noch der Hinweis auf die Taste "F4" - damit wird der letzte Befehl wiederholt. Wenn ich z.B. die Zeilennummern in mehreren Bereichen unterdrücken will, kann ich das so ohne viel Geklicke am Ende meiner Bearbeitung machen.)
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Ordnungsmaßnahmen für Vorkommnisse in der Freizeit sind ungewöhnlich... in Ausnamhefällen evtl., wenn ein Zusammenhang zur Schule besteht (z.B. eindeutig dann, wenn der Chat auf einer schulischen Lernplattform stattfindet).
Eine Ordnungsmaßnahme trotz Mediationsgespräch ist möglich. Nur weil SuS in einem Gespräch ihrem Opfer sagen: "Sorry, dass ich [diese Straftat] begangen habe, kommt nicht wieder vor", ist damit das ganze nicht unbedingt "abgegolten". Hängt aber ebenfalls vom Einzelfall ab. Ist es nur eine (nicht zu massive) "verbale Entgleisung", könnten andere Maßnahmen (außerhalb von Ordnungsmaßnahmen) ausreichen.
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Zu vielen Grundschullehrwerken bieten die Verlage Inklusions-Differenzierungsmaterialien an. Vielleicht auch zu den durch euch eingeführten? (Die Materialien sind für unsere GB-Schüler im Allgemeinen zu anspruchsvoll, aber vielleicht können eure "Lernen-Kinder" was damit anfangen...)
Hier (http://www.persen.de/) stöbere ich immer wieder ganz gerne, um Material (auch digital) anzuschaffen. (Digital hat den Vorteil, dass man es teils leichter an die unterschiedlichen SuS anpassen kann.) Da gibt's auch einen Bereich nur für Inklusion GS: http://www.persen.de/grundschule/in…rundschule.html .
Vielleicht finanziert euer Schulträger auch andere Dinge (außer Materialien)? Fragt doch mal an, ob sichergestellt ist, dass in jeder Unterrichtsstunde mindestens ein I-Helfer vorhanden ist. Falls nicht nur differenziert werden muss, sondern auch Spezialisten für einzelne Bereiche mit den SuS arbeiten (z.B. Logopäden), wäre ein Differenzierungsraum (direkt angeschlossen an den regulären Klassenraum) hilfreich. Der kann evtl. auch mal für benötigte Auszeiten verwendet werden... An so einem Raum hängen vielleicht bauliche Maßnahmen (und Mobiliar) dran...
(Habt ihr Kontakt zu den Kindergärten? Fragt mal, was die so an Ausstattung empfehlen würden... Vielleicht auch die behindertengerechte Toilette mit Duschmöglichkeit?)
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Gerichte haben bei Klassenfahrten immer wieder entschieden, dass nicht mitfahrende SuS ihren Anteil tragen müssen (da Gemeinschaftsveranstaltung; da den anderen SuS die unvorhergesehene Erhöhung nicht zugemutet werden kann; ...).
Sehr hilfreich ist dabei natürlich, wenn die Eltern etwas Entsprechendes unterschrieben haben.
Aber mal so als "Denkmodell": Wenn du statt der Gruppenkarten im Vorfeld die (teureren) Einzelkarten gekauft hättest, dann wären die Kosten ja ebenfalls entstanden (denn das Zurückgeben von ungenutzten Fahrausweisen lohnt sich zumindest bei der Bahn erst ab 20 (?) Euro aufwärts. Darunter ist alles Bearbeitungsgebühr). Und mit SuS losziehen ohne im Vorfeld die Fahrkarten zu kaufen ist doch schon sehr leichtsinnig... -
Die externen Fortbildungen sind wohl immer so...
Erschreckend finde ich auch die Fortbildungen, die zur Zeit zum Thema Inklusion laufen: Ein Nachmittag (oder, wenn man die Luxus-Version erwischt hat, vielleicht sogar ein halbes Dutzend Nachmittage) - und schon ist die Lehrkraft der allgemeinbildenden Schule qualifiziert, Inklusion in allen Klassenstufen und mit allen Förderschwerpunkten fachlich fundiert zu betreiben. (Etwas, wofür vor einigen Jahren nicht nur ein Vollzeitstudium ausreichend gewesen wäre...). Und das wird dann in der Öffentlichkeit verkauft als die gut für die Inklusion aufgestellte Schule.
(Aber vielleicht sind die I-Fortbildungen gar nicht so schlecht - ich habe bisher auf keiner einen Platz bekommen, aber schließlich habe ich auch erst seit ~10 Jahren SuS in meinem Unterricht aus den verschiedensten Bereichen der GE, SE, mit den verschiedensten teils massiven körperlichen Einschränkungen...).Was wir bei uns an der Schule bereits mehrfach praktiziert haben, sind fach- oder schulinterne Fortbildungen - mit Referenten aus den eigenen Reihen, die entweder sowieso Experten sind in ihren Bereichen - oder sich entsprechend eingearbeitet haben. Kooperiert wird mit den umliegenden Schulen, so dass der fachliche Austausch regional stattfinden kann / sich der Aufwand lohnt / sich der Aufwand auf mehrere Schultern verteilt. (In NDS gibt es ja eine zentrale Stelle zur Veröffentlichung von Fortbildungsveranstaltungen. Dort kann man auch ein solches Angebot eintragen & man darf dann auch "offizielle" Teilnahmebescheinigungen ausstellen.) Themen waren in der Vergangenheit z.B. verschiedene Aspekte der neuen Medien, die nächsten Abiturthemen oder auch "Grundlagen" wie z.B. Wortschatzarbeit.
So eine "eigene" Fortbildung hat den Vorteil, dass man den Referenten (der evtl. in der Landesschulbehörde "wichtig" ist... und viellleicht über den nächsten Versetzungsantrag entscheiden wird...) nicht "doof" aussehen lässt... es gab ja schon die eine oder andere Fortbildung, bei der in der (verlängerten) Pause die Teilnehmer die Veranstaltung übernommen haben... in der Feedbackrunde hört sich dass dann so an, dass man sich die Inhalte der Pause eigentlich in der "richtigen" Fortbildung gewünscht hätte...
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Bei uns machen die Mitglieder der Schulleitung ebenfalls keine (regulären) Pausenaufsichten.
Stattdessen sind sie in den Pausen ansprechbar (für Kollegen oder Schüler oder Eltern oder ...).
Stattdessen wird immer wieder beobachtet, wie sie in den Mittagspausen ihr (zunächst warmes...) Mittagessen stehen lassen, um sich um ... zu kümmern.
(Zur Info zum letzten Punkt für alle, die nicht aus NDS kommen: Die Mitglieder der erweiterten SL (also A15) erhalten eine Reduzierung von 5 Unterrichtsstunden - also eine fast volle Stelle, so dass sich meist kein anderer Zeitpunkt für die Mittagspause findet...). -
Zitat
Ach ja: Die[, die] keine Ahnung von Mathe haben, halten sich bitte zurück, nochmals Dank.
Schade. Gerade wollte ich den "Mathematikern" meine Lieblings-Mathe-Seite (http://btmdx1.mat.uni-bayreuth.de/smart/wp/ ) empfehlen. Aber das lass ich dann wohl besser bleiben.
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