ZitatIch habe auch keine Ermäßigungsstunde bekommen
Nicht verwunderlich - gibt es in Niedersachsen ja auch nicht...
ZitatIch habe auch keine Ermäßigungsstunde bekommen
Nicht verwunderlich - gibt es in Niedersachsen ja auch nicht...
Seit meinem Studium in "Ossiland" weiß ich, dass es nicht immer opportun ist, sich als Wessi zu outen - dass man keine Wessis wahrnimmt, könnte also am "verschworenen Club" der Ossis liegen...
(Das reicht hoffentlich an Ost-West-Schere... können wir jetzt einfach akzeptieren, dass die Menschen da ihren Job suchen, wo es Jobs gibt (wahlweise familiäre Beziehungen, angenehme Lebensumstände aller Art, ...))
Ich bin frustriert... die Petition finde ich gut (sonst würde ich den Link doch nicht posten). Aber ich glaube ehrlich gesagt nicht mehr daran, dass sich Politiker von Tatsachen, Argumenten oder Mehrheiten bewegen beeinflussen lassen... </jetzt aber wieder: Frust aus>
(Und wenigstens haben die Überschrift und der Mini-Text deine Aufmerksamkeit erregt - Ziel erreicht
)
Wer noch immer glaubt, dass man durch Meinungsäußerungen und Petitionen etwas bewirken kann, kann sich hier https://www.openpetition.de/petition/onlin…ung-fuer-lehrer verwirklichen...
Wie bist du abgeordnet? Wer hat dich abgeordnet?
Bis zu sechs Monaten darf dich die Schulleitung (auf Anweisung der Landesschulbehörde) "selbstständig" in einem verkürzten Verfahren abordnen. Das macht die LSchB gerne, da sie sich dadurch die Verwaltung spart... Eine solche Abordnung darf nur in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden - aber eigentlich ist nach 6 Monaten Schluss.
Bei längeren Abordnungen ist der Schul- und Bezirkspersonalrat beteiligt, insgesamt ein größeres Verfahren, um alle Seiten zu hören etc.
Eine Abordnung muss immer befristet sein - diese Befristung kann aber auch der Eintritt in den Ruhestand sein (es gibt Kollegen, die sich gern abordnen lassen/ Schulen, die gern abordnen/abgeordnete aufnehmen, je nach "Situation" der Schule/Lehrkraft kann das sehr sinnvoll sein - dann wird das auch über Jahrzehnte hinweg so gemacht).
Wenn ich mich recht erinnere...
...gilt die Schule, an der man mehr Stunden unterrichtet, als Stammschule (was sich z.B. auch auf das Wahlrecht bei Personalratswahlen auswirkt). (Bin mir hier aber nicht sicher...)
Auf jeden Fall sollte in den Schulen eine klare Absprache vorhanden sein (im Idealfall, das ist soweit ich weiß nirgendwo festgeschrieben), an welchen Konferenzen man teilnehmen muss (meist: an der Stammschule) und über welche Konferenzen man sich durch Einsichtnahme in das Protokoll informiert.
Immer wieder spannend, auf was für Ideen bauende, sparende Schulträger so kommen.
Mein erster Ansprechpartner wäre wahrscheinlich der hier: http://www.arbeitsschutz.nibis.de/seiten/themen/…ordng_groe.html
Ansonsten vielleicht auch Gleichstellungsbeauftragte - da es ja meistens immer noch so ist, dass Teilzeitlehrkräfte eher Frauen sind... wenn diese also keinen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommen...
Als evtl. mögliche rechtliche Grundlagen etc. fallen mir ein:
Die Arbeitsstättenverordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/index.html
DIN 4543 & sehr ähnlich http://www.bgbau-medien.de/zh/z418/inhalt.htm
Eine Übersicht findet sich auch hier: http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=…platzflaech.htm
Spannend finde ich übrigens diese Frage: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…id=BAS&pid=ASER
Auszug: "Die Berechnung des Platzbedarfs an einem Arbeitsplatz richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob diese teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt sind." Jetzt müsste zumindest mal der Stundenplaner prüfen, wie sich die maximale Anwesenheit aller Lehrkräfte in der Schule gestaltet / in der Vergangenheit gestaltet hat, z.B. mittwochs hat keine Teilzeitlehrkraft den ihr zustehenden freien Tag, alle Lehrkräfte sind ohne Ausnahme anwesend von der 2. bis 5. Stunde (einige haben in diesem Zeitraum Unterricht, andere (plan- oder außerplanmäßige) Hohlstunden). Daran anschließend die Argumentation: Alle, die an diesem Tag in den Pausen anwesend sind, haben Anspruch auf einen Arbeitsplatz / Sitzplatz während der Pause.
(Außerdem: Wie ist das mit Konferenzen oder Dienstbesprechungen - finden die bei euch (potenziell) im Lehrerzimmer statt? Dann müsste natürlich noch Platz eingeplant werden für mögliche Besucher (also einfach mal die Forderung um weitere 20 Plätze erhöhen... und sich dann mit ausreichend Platz "nur" für alle Lehrkräfte begnügen). Noch ein "Erhöhungsgedanke": Die Schulleitung ist in der Platzplanung sicher nicht enthalten - wird aber in der "Pause" im "Großraumbüro" Lehrerzimmer sicher so manches dienstliche Gespräch führen (und ebenso die Sekretärinnen, Schulassistenten, Sozialarbeiterinnen, "Ganztagskräfte", ...). Die müssen doch wenigstens noch zur Tür reinkommen können, ohne dass am anderen Ende des Zimmers die Leute aus dem Fenster springen müssen, um Platz zu schaffen...
PS: Irgendwo gab es hier auch mal eine Diskussion zu Empfehlungen für die Einrichtung von Lehrerzimmern (fand ich sehr hilfreich, bei Bedarf also mal suchen - selbst wenn man wenig Gestaltungsspielraum hat, reichen vielleicht schon die Tipps zur Farbgestaltung)
Hallo,
deine Schulleitung kann sich hier: http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulor…en/schulfahrten einloggen & hat dann Zugriff auf zwei PDF-Dokumente. Eines davon hat als Anlage eine "Checkliste" (der Text davor enthält auch so manchen durchaus brauchbaren Hinweis).
Zitat von SofieAber dass darüber diskutiert wird [...]
Na ja, eigentlich muss man den Diskutanten doch fast dankbar sein... Denn die Diskussion, ob "das" (der Bildungsplan "etc.") denn unbedingt sein muss, wird man (meine Erfahrung) mit zu vielen Eltern (oder auch Schülern) führen (und dabei imho ist selbst ein "Gesprächspartner" einer zu viel...)
Bei einer allgemeinen Anfrage à la "Elternabend steht an - suche Argumentationslinie für befürchtete Diskussion" wären nie so viele gute Argumente für den Bildungsplan und gegen verbohrte Meinungen zusammengekommen. Insofern... ein (Achtung, Ironie) "Danke" an [nein, ich werde jetzt keine Namen nennen, niemanden vorführen] all diejenigen, die vielleicht veraltete Meinungen pflegen...
(...aber, so alt sind diese nicht-menschenrechtskonformen Meinungen dann doch wieder nicht, schließlich gab es den § 175 bis 1994, "bereits" 2002 wurden NS-Urteile aufgehoben (bis dahin galt meines Wissens ein KZ-Aufenthalt aufgrund von Homosexualität als vereinbar mir rechtsstaatlichen Grundsätzen und führte z.B. nicht zu einer Opferrente...), "bereits" 2012 wurde angeregt, die nach 1945 (also bis 1994) Verurteilten zu rehabilitieren...) - und irgendwo dazwischen gibt es die Anerkennung auf der Grundlage von UN-Resolutionen, Grundgesetzen, Gesetzgebungen der einzelnen Länder, der EU etc. ... und aktuell mehr als eine Reisewarnung speziell für Schwule und Lesben für verschiedene Länder Europas und Afrikas (da bekommt der Auspruch "da möchte ich nicht tot über dem Zaun hängen" doch wieder einen ganz aktuellen Bezug & eine viel zu wörtliche Bedeutung... was mich nur daran erinnert, dass es (für mich als Englisch-Lehrkraft mit "internationalen Ambitionen") schon immer Ziele gab, in die ich Schüler trotz bestehender Austauschprogramme nicht begleiten wollte/konnte).
offtopic:
Ich kann ja immer noch nicht glauben, dass Wandersmann angehender Student ist, unter anderem mit dem Fach Deutsch.
Der typische angehende Student wäre jetzt ca. 20 Jahre alt... und hätte die Ergebnisse der Rechtschreibreform (von 1996 und später) sozusagen mit dem Schreiblehrgang aufgesogen. Ich frage mich ernsthaft, wie eine solche Person ganz selbstverständlich und wiederholt (seit Jahren nicht mehr zulässige) Schreibvarianten wie "daß", "muß", "läßt" oder "wu/ü/ßte" verwenden kann...
"Wandersmann" zeigt sich in seinen letzten Postings als geläutert... zumindest oberflächlich... aber wenn man so etwas wie das Folgende genauer liest, erkennt man doch die dahinterstehende Ideologie und einseitige Wahrnehmung der Welt:
ZitatIch glaube, daß Kinder im Grundschulalter diesbezüglich nicht reflektionsfähig sind. Sie nehmen das, was man ihnen da vorsetzt als gegeben hin und verinnerlichen es. Sie verstehen auch gar nicht, worum es überhaupt geht. Wie denn auch in einem präpubertären Alter? Auf diese Weise kann man Kinder auf eine bestimmte Sache gezielt konditionieren. Und wenn Du mal ehrlich bist, dann ist doch genau das auch das Ziel dieses ganzen Konzepts, die Kinder eben gezielt in einem Alter so zu beeinflussen, daß sie dann eine vorgeprägte Meinung zu einem bestimmten Thema verinnerlichen.
Das Thema Homosexualität ist eine gesellschaftliche Kontroverse und sollte in der Schule auch als solche abgebildet werden. Das kann man aber nur, wenn die Schüler in einem fortgeschrittenen, reiferen Alter sind, das ihnen ein tieferes Verständnis der Thematik und kritische Reflexion von Standpunkten und Argumenten erlaubt.
Um einige Dinge hervorzuheben - und zu hinterfragen:
"Sie nehmen das, was man ihnen da vorsetzt als gegeben hin und verinnerlichen es. ... Auf diese Weise kann man Kinder auf eine bestimmte Sache gezielt konditionieren. ... daß sie dann eine vorgeprägte Meinung zu einem bestimmten Thema verinnerlichen ... " - Genau. Nur wessen Meinung und mit welchem Ziel ist akzeptabel? Konditionieren wir Kinder dazu, fundamentalistisch-(christlich)-religiöse Meinungen zu verinnerlichen (das geht in dem Alter, wie Wandersmann so treffend schreibt - übrigens geht das auch später...) - oder dazu, eine weltoffene Sichtweise zu haben, die verschiedenste Lebensweisen akzeptiert?
"in einem fortgeschrittenen, reiferen Alter sind, das ihnen ein tieferes Verständnis der Thematik und kritische Reflexion von Standpunkten und Argumenten erlaubt" - Frage: Eine kritische (ergebnisoffene? oder nur kritisierende?) Reflexion, nachdem ihnen bereits die religös einzig wahre Heilslehre verabreicht wurde, ist die überhaupt möglich? Ich befürchte nicht...
Warum also sollten nicht alle möglichen Gestaltungsmöglichkeiten eigenen und fremden Lebens gleichberechtigt und in altersgemäßer Form zeitgleich und nebeneinander präsentiert werden? Warum soll das eine das "Standardmodell" sein, das (wenn ich w. richtig verstehe) ca. 10 Jahre in der Schule alleinig vorherrschend ist, um dann in den allerletzten Schuljahren (falls ein Schüler/eine Schülerin so lange die Schule besucht...) kritisch ergänzt zu werden durch weitere Konzepte, die dann ergebnisoffen "auseinandergenommen" werden?
Schau mal hier: http://lehrersliebling.de/index.php/foru…offener-ganztag
Solange sich der Erlass nicht geändert hat (habe ich jetzt nicht kontrolliert, würde ich aber ohne weiteres dieser scheinheiligen KM unterstellen), sind immer noch nur Stunden des "offenen Schulanfangs, des offenen Schulschlusses oder der Mittagspause" zur Hälfte anzurechnen.
Ich denke, dass wandersmann mit seiner "freien Meinungsäußerung" hier Grenzen überschreitet...
Reihungen wie
Zitat von wandersmannHomo-Ehe, Prostitution, Sexismus
legen zumindest implizit sehr nahe, dass es zwischen den drei genannten Begriffen keinen Unterschied gibt. Der allgemein als "schlecht" anerkannte Sexismus und die im Allgemeinen in der Rechtssprechung als sittenwidrig betrachtete Prostitution werden gleichgestellt mit der auf Dauer und gegenseitige Unterstützung und Achtung angelegten Ehe zwischen zwei sich liebenden Menschen.
Und das Ganze "schön" verpackt in einer Reihung, so dass deren manipulativer Charakter verschleiert wird (werden soll).
(Gibt es eigentlich keinen k..zenden Smiley?)
Immer noch das falsche Bundesland (Niedersachsen), aber vielleicht findet sich ja etwas Ähnliches in Hessen:
Zitat von Schure3.6 Schulen mit einem Anteil von mindestens 40% in einem Schuljahrgang an
- Schülerinnen und Schülern aus zugewanderten Familien mit Defiziten in der deutschen Sprache
- Schülerinnen und Schülern mit besonderen Lernerschwernissen, nachgewiesenen gesundheitlichen Schwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten
kann auf Antrag die Bildung einer zusätzlichen Klasse je Schuljahrgang in Abweichung von der Schülerhöchstzahl und den übrigen Bestimmungen zur Klassenbildung durch die Schulbehörde genehmigt werden. [...]
Zitat von MikaelKuscheljustiz meets Kuschelpädagogik...
Das war auch (so ungefähr) mein Gedanke. Ein Schüler fällt so unangenehm bei Mitschülern und/oder Lehrern auf, dass er bis zu 3 Monate suspendiert werden kann - und dann wird erwartet, dass die Opfer des Fehlverhaltens (möglichst wohl noch täglich) zu Besuch kommen und helfen...
(Langfristig erkrankte Schüler haben wesentlich weniger Rechte auf Unterricht/Unterstützung...)
Ist zwar das falsche Bundesland, aber vielleicht eine Orientierung?
Gerichtsurteil aus Niedersachsen:
Zitat27Dass der Antragsteller in Folge des Unterrichtsausschlusses in gewissem Umfang Nachteile hinsichtlich der Erarbeitung des Unterrichtsstoffes erleiden und möglicherweise auch nicht zum vorgesehenen Termin an Klassenarbeiten teilnehmen kann, hat er sich selbst zuzuschreiben. Diese Nachteile sind jedoch nicht von solchem Gewicht, als dass sie die Maßnahme als unverhältnismäßig erscheinen lassen könnten, zumal der Antragsteller versäumten Unterrichtsstoff mit Hilfe von Lehrkräften und Mitschülern zu Hause nacharbeiten und ggf. versäumte Klassenarbeiten zu einem späteren Zeitpunkt nachschreiben kann, was ihm seitens der Antragsgegnerin allerdings ermöglicht werden muss.
Wenn der Schüler eine anerkannte Krankheit hat (also nicht deine Selbstdiagnose, nicht die Selbstdiagnose der Eltern, sondern die Diagnose und Betreuung durch einen anerkannten Experten wie Psychologen/Psychater o.ä.), dann könnte die (vielleicht stationär begonnene, dann ambulant weitergeführte) Therapie durch schulische Maßnahmen (vorübergehende Änderung der Gewichtungen?) begleitet werden.
(Einfach nur eine solche Persönlichkeit, ohne das psychatrische Krankheitsbild, dürfte natürlich nicht mit Änderungen der Bewertungsgrundsätze einhergehen.)
Zitat von mara77Aber jetzt noch einmal andersherum gefragt. Eine Klassenarbeit ist tatsächlich nicht fair bewertet worden - was in diesem Fall nicht so ist - aber mal rein hypothetisch. Dann werden doch Eltern irgendein Recht haben, dagegen vorzugehen?
"Deine" Eltern tun eigentlich genau das, was man (falls eine Arbeit nicht "richtig" bewertet wurde) tun könnte/sollte:
1) Das Gespräch mit dem Fachlehrer suchen (bzw. (0): Der Schüler sucht das Gespräch selbst). Wenn ich bei der Korrektur einen Fehler gemacht habe (passiert ja schon mal bei x Schülerarbeiten im Stapel, y Arbeiten & Tests im Schuljahr und z Klassen), dann kann man das an der Stelle korrigieren (und den Schüler für seine Aufmerksamkeit loben).
2) Das Gespräch mit anderen "Experten" suchen - möglichst Lehrkraft an der selben Schule, z.B. Fachleitung oder Bereichsleitung (also nicht: unser Nachbar war auch mal Lehrer, Schwerpunkt Elektrotechnik (o.ä.) wenn es eigentlich um eine Religionsarbeit geht...). Die Fachleitung wird doch eher wissen, was üblich ist und was nicht etc. ... und dann kann man das Expertenurteil akzeptieren...
3) Gespräch mit SL - vorher ist das eigentlich zu hoch gegriffen, die SL wird das klar wieder an (2) zurückverweisen (kennt sich im Fach etc. bestimmt auch nicht soooo gut aus, kann eher vermitteln oder evtl. die rechtliche Seite beleuchten)
4) Anfrage an Fachberater o.ä. in der Schulbehörde (die hätten dann vielleicht auch den schulübergreifenden Vergleich)
Was nicht geht: Änderung der Note durch FL, SL, Berater, ... nur: Auftrag der Neubewertung, falls sich neue Hinweise ergeben, dass vielleicht nicht alles Notwendige beachtet wurde.
Auch immer eine Möglichkeit: Beschwerden (die mit den drei "f") - aber gezielt (siehe Weg oben) nachfragen ist wahrscheinlich effektiver.
Bei Klassenarbeiten/Klausuren etc., die doch einen bedeutsamen Einfluss haben (das wird vermutlich nur in der Sek II so sein - und da in den allermeisten Fällen auch nicht), kann eine Klage gegen eine Einzelnote evtl. zugelassen werden. Aber über den "vermittelnden" Weg (also ohne Anwaltskeule) kommt man wahrscheinlich schneller und billiger ans Ziel (oder muss die sachlichen Gründe akzeptieren - die in einer einvernehmlichen Gesprächssituation aber doch wesentlich ausführlicher diskutiert werden können...)
Gerichte weigern sich übrigens auch, sich über das Fachliche zu äußern... (werden also nicht sagen: "Die Klassenarbeit war zu schwierig und muss wiederholt werden") und Anwälte machen es sich auch leicht und suchen als erstes nach formalen Fehlern, die sind wesentlich leichter zu beweisen/greifen...
Eine weitere Entwicklung: LSVD stellt Strafanzeige gegen Open Petition
Zitat von LSVDDiese Petition ist geprägt von Panikmache, Paranoia und Ablehnung von Lesben und Schwulen. Auch in den dort veröffentlichten Kommentaren entlädt sich eine erschreckende Feindlichkeit und zeigt sich die Brüchigkeit einer öffentlich beteuerten Toleranz und Liberalität. Einige der Kommentare sind nicht mehr vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern erfüllen den Straftatbestand der Volksverhetzung.
Der Betreiber openPetition ist [nach Meinung des LSVD] verpflichtet, die Webseite laufend zu überwachen und neue volksverhetzende Kommentare sofort zu entfernen. Das tut der Betreiber nicht. Vielmehr wartet er ab, bis Besucherinnen und Besucher der Webseite an den Kommentaren Anstoß nehmen und sie zur Löschung melden. Bereits das ist eine Zumutung. Lesben und Schwule werden dazu gezwungen, diese Kommentare zu durchforsten und Hassbotschaften zu lesen.
Aber selbst nach einer Meldung löscht der Betreiber die beanstandeten Kommentare meist nicht sofort, sondern erst nach mehrmaliger Mahnung. Die volksverhetzenden Kommentare stehen dann längere Zeit auf der Webseite.
...
@ Mikael:
Eine solche Regelung (Mitteilung der Urlaubstage, der Rest ist Bereitschaftszeit) gibt es übrigens auch in Niedersachsen - bisher nur für Schulleitungen, aber mal schauen, was da noch so alles kommt...
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