Wie bist du abgeordnet? Wer hat dich abgeordnet?
Bis zu sechs Monaten darf dich die Schulleitung (auf Anweisung der Landesschulbehörde) "selbstständig" in einem verkürzten Verfahren abordnen. Das macht die LSchB gerne, da sie sich dadurch die Verwaltung spart... Eine solche Abordnung darf nur in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden - aber eigentlich ist nach 6 Monaten Schluss.
Bei längeren Abordnungen ist der Schul- und Bezirkspersonalrat beteiligt, insgesamt ein größeres Verfahren, um alle Seiten zu hören etc.
Eine Abordnung muss immer befristet sein - diese Befristung kann aber auch der Eintritt in den Ruhestand sein (es gibt Kollegen, die sich gern abordnen lassen/ Schulen, die gern abordnen/abgeordnete aufnehmen, je nach "Situation" der Schule/Lehrkraft kann das sehr sinnvoll sein - dann wird das auch über Jahrzehnte hinweg so gemacht).
Wenn ich mich recht erinnere...
...gilt die Schule, an der man mehr Stunden unterrichtet, als Stammschule (was sich z.B. auch auf das Wahlrecht bei Personalratswahlen auswirkt). (Bin mir hier aber nicht sicher...)
Auf jeden Fall sollte in den Schulen eine klare Absprache vorhanden sein (im Idealfall, das ist soweit ich weiß nirgendwo festgeschrieben), an welchen Konferenzen man teilnehmen muss (meist: an der Stammschule) und über welche Konferenzen man sich durch Einsichtnahme in das Protokoll informiert.