Zu Beginn des Schuljahres - als Dienstbesprechung für Klassenlehrer - kenn ich das.
Beiträge von Djino
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Zitat von Susannea
Aber seit ihr auch diejenigen, die die veränderten Voraussetzungen in den Schuleingangsphasen gesehen haben? Die merken, dass die Grundschler in der 1. Klasse schon viel weniger können, als noch vor einigen Jahren? Die merken, dass die Schüler dort z.T. noch nciht mal [...] die Schuhe zumachen usw.
Ende Klasse 5 - Klassenfahrt... Zeitpunkt, um endlich das Schuhe zumachen zu lernen...
(Ich erspar mir jetzt jede Kommentierung...) -
Bin offensichtlich auch "Spießer".
Außerdem geht es hier ja nicht nur um das "Tratschen" - es ist eine schriftliche Beleidigung, die - wird sie nicht entdeckt / gelöscht - später auch von anderen Schülern / anderen Klassen wahrgenommen und weitergetragen wird. Das Beispiel sollte doch besser nicht Schule machen. -
In Niedersachsen darf die Teilnahme an Fahrten mit Übernachtung nicht verpflichtend sein - weder für Schüler noch für Lehrkräfte (egal, ob "nur" Klassenfahrt oder etwas längerer Unterrichtsgang mit ganz klarem Unterrichtsbezug).
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Wenn's ein Gedicht sein soll: Wie wär's mit "Stufen" von H. Hesse (z.B. hier zu finden).
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Versetzungsanträge werden zentral entschieden. Die Bezirkspersonalräte können diese begleiten und die korrekte Abwicklung "überwachen". Sie haben aber erst einmal nur sehr wenige Informationen & bitten deshalb darum, bei evtl. "problematischen" Versetzungen hierauf im Vorfeld hingewisen zu werden, damit sie entsprechend tätig werden können. Hier findest du Informationen zu Erreichbarkeit etc. "deines" SBPR: http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/search?Subject%3Alist=Personalrat .
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Dieses Gespräch ist vorgeschrieben im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements bzw. SEM (wenn jemand innerhalb der letzten 12 Monate sechs oder mehr Wochen kontinuierlich oder auch mit Abständen krankheitsbedingt nicht gearbeitet hat).
Weitere Informationen hier: http://www.arbeitsschutz.nibis.de/seiten/themen/…_sem_links.html bzw. hier: http://www.arbeitsschutz.nibis.de/seiten/themen/…docs/DV_SEM.pdf -
Hallo,
ich finde diese Materialien http://www.cornelsen.de/lehrkraefte/re…l/9783060618712 gar nicht schlecht, da sie viele Bereiche abdecken, eine Art "Eingangstest" beinhalten (den man machen kann aber nicht muss) und die zu jedem Arbeitsblatt eine Lösung anbieten (-> Selbstkontrolle). Zudem bekommt man sie als Ordner (leicht zu entnehmen / kopieren) sowie auf CD-Rom (leicht abzuändern).
Ich sehe übrigens gerade, dass es die mittlerweile auch für Klasse 7/8 und 9/10 gibt... ich bin dann mal shoppen... -
Hallo,
wenn man bei Google die Suchbegriffe fahrtenkonzept "Klasse 10" zielsetzung eingibt, erhält man einen Überblick, wie andere Schulen "begründet" Fahrten in der Jahrgangsstufe durchführen. Vielleicht ist ja etwas Passendes dabei.
(Ist ansonsten so pauschal schwierig, wenn man den ungefähren Ausgangsort, maximale Anfahrtszeit, maximale Kosten nicht kennt.) -
Wir nehmen DaF-Zusatzqualifikationen in Bewerbungen immer als positiv / aufwertend wahr. Dennoch müssen wir (wenn das nicht als erwünschte Qualifikation mit in der Ausschreibung stand) natürlich zunächst auf die eigentlichen Fächer, Erfahrungen, ... (Eignung, Befähigung, Leistung) achten. Bei der Abwägung zwischen zwei fast gleich guten Kandidat_innen kann es aber den Ausschlag geben.
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Und statt eines Korbs vielleicht passend zur "Einschulung" eine Schultüte?
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Zitat
Zudem sollten sich Lehrer vielleicht auch einmal an der eigenen Nase nehmen; was da alles kopiert wird - und zwar ohne Quellennachweise...
Der Vergleich humpelt aber doch schon ziemlich: Kopiere ich aus Kopiervorlagen zur Unterrichtsvorbereitung (oder übernehme aus anderen Quellen wie dem Internet Materialien), um diese im täglichen Unterricht einzusetzen, so handelt es sich nicht um einen "Betrugsversuch" in einer Benotungs-/ Prüfungssituation. Dein Vergleich funktioniert nur, wenn du explizit auf Unterrichtsbesuche, Staatsexamen oder ähnliches abzielen solltest (das lese ich aber so nicht heraus).Im übrigen ist dieser Thread eigentlich von Anfang an "unsinnig", da ursprünglich nur zu Werbezwecken eröffnet (siehe Post 1: " [unsinniger Link wurde vom Moderator entfernt - jotto]"
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Ich halte das auch eher für schwierig, gar keine Klassenkonferenzen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen mehr zu machen. Mag sein, dass die in den allermeisten Fällen bei euch (fast) ohne Wirkung sind. Wenn ihr aber doch mal eine "schwerwiegende" Maßnahme aussprecht, ist es für euch wichtig, nachweisen zu können, dass ihr es zuvor mit anderen Erziehungsmitteln versucht habt und diese keinen Erfolg gezeigt haben. Legt nämlich jemand mal Widerspruch ein, wird genau so etwas (auch) geprüft... Es geht bei so "Mini-Maßnahmen" neben den von Referendarin genannten Gründen also auch um eure rechtliche Absicherung.
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Was ist ein Seminarfach: -> Wikipedia
Auch interessant ist die Frage nach dem Bundesland. So eine Facharbeit in Thüringen bekommt ja wesentlich mehr Zeit in der Anfertigung als in Niedersachsen.
Hier ein paar Methodische und formale Hinweise zur Erstellung der Facharbeit oder hier eine detaillierte / knappe (...) Darstellung möglicher Inhalte & Anlage des Seminarfachs (NDS)(= Erwartungshaltung...).
Vielleicht könntest du das Buch von Bill Bryson: Shakespeare [Anzeige] als Grundlage (oder zumindest Anregung) verwenden? -
@ Raket-O-Katz
Die Form der Prüfung habe ich "etwas" anders verstanden... Woher hast du deine "Prüfungsversion"?Ansonsten: Wir haben letztes Jahr den gesamten 11. Jahrgang mdl. getestet. Zweierprüfung in drei Teilen: "Smalltalk" mit dem Prüfer nach vorgefertigtem Raster zu "Allerweltsthemen" (Freizeit, Medien, ... beide SuS bekommen abwechselnd ein- und dieselbe Frage); Monologisches Sprechen zu Bildimpuls (oder Minitext) mit kurzer Aufgabenstellung (jeder SuS in der Zweierprüfung hat ein anderes Bild / Bildkombination); Dialogisches Sprechen mit dem Partner wieder zu Aufgabe zu Bild oder Minitext. Bezug zum Semesterthema soll (weitläufig) gegeben sein. Gesamtdauer der Prüfung: 15 Minuten. Mehrere Durchgänge mit dem selben Material (wie beim Abi warten die, die noch dran sind, unter Aufsicht, damit ihnen nichts verraten werden kann...); mehrere Kurse parallel nebeneinander (so dass nicht so viele Prüfungsvorschläge erarbeitet werden müssen). Vorgegebenes Bewertungsraster (überwiegend) brauchbar, an ein oder zwei Stellen wünscht man sich mehr Differenzierungsmöglichkeiten, Ergebnisse stimmen aber mit Eindruck überein.
Insgesamt sehr positive Rückmeldung der Kollegen (zeitlicher Aufwand im Vergleich zur Korrektur geringer; kommunikativer/unterhaltsamer, da mit Fachkollegen; Austausch im Fach etc.). Wir werden's nicht nur in der Klassenstufe belassen, sonden auf jeden Fall auch in niedrigere Klassenstufen ausdehnen.
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Auf den Seiten von http://telc.net kann man komplette Beispieltests (inkl. Hörverstehen & Bewertungsschlüssel) einsehen / herunterladen. Hast du das bereits angesehen?
Gute Schüler können (in Englisch) B2 (je nach Schulform) in Klasse 10 oder 11 schaffen - auch die mündliche Prüfung ist (durch die klare Grenze zwischen bestehen / nicht bestehen) gut machbar auf dem Niveau.Zur Akzeptanz: Auch damit macht telc "Werbung" - grundsätzlich wird es weltweit anerkannt. Nur nicht überall und nicht von jedem (aber das ist z.B. mit TOEFL genauso). Es hängt also durchaus vom Zweck ab - möchte ein Schüler einfach nur die Bewerbungsmappe aufwerten, klappt das absolut problemlos mit telc. Viele Universitäten akzeptieren es (je nach Studiengang) ebenfalls, manche Unis sind selbst telc-Testzentrum. Auf einigen Uni-Seiten habe ich sogar explizit gelesen, dass sie ein telc-Zertifikat einer Stufe mit Note 1 akzeptieren als Nachweis der nächsthöheren Stufe (nach dem Motto: Wer das leichtere Niveau so problemlos geschafft hat, hätte das nächste Niveau zumindest bestanden).
Noch ein "Verkaufsargument": telc hat in manchen Sprachen bis B2 Schülerprüfungen (Themen sind angepasst an Jugendliche; Preise ebenfalls). Wenn ihr ausreichend Prüflinge zusammenbekommt, besprich mit der zuständigen VHS, dass die Prüfung bei euch im Hause stattfindet & die Prüfer zu euch kommen.
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Niedersachsen:
Erlass: Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen:Zitat7. Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind die für Zeugnisse geltenden Vorschriften über Notenbezeichnungen(*) und über das Verbot von Zwischennoten (Nrn. 3.4.1 und 3.4.2 des Bezugserlasses zu a) entsprechend anzuwenden. Sind für einen Schuljahrgang nach dem Bezugserlass zu a) Berichtszeugnisse anstelle von Notenzeugnissen vorgeschrieben oder zugelassen, so kann auch die Bewertung der schriftlichen Arbeiten in freier Form erfolgen.
(*) -> entspricht dem Hamburger Abkommen
Zwischennoten für Klassenarbeiten sind somit (erst einmal...) ausgeschlossen - im Rahmen der Einführung der eigenverantwortlichen Schule gab's aber den "Deregulierungserlass": Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an Eigenverantwortliche Schulen, der es den Schulen ermöglicht zu beschließen, Zwischennoten (+ / -) in Klassenarbeiten (nicht Zeugnissen) zu verwenden:
Zitat7.3 Nr. 7 (Bewertung schriftlicher Arbeiten) so weit dort das Verbot von Zwischennoten anzuwenden ist
Zur Praxis:
Es gibt immer wieder mal Kollegen, die kenntlich machen, dass eine Note z.B. nur "knapp" erreicht wurde - es wird aber auch immer wieder daran erinnert, dass das "unzulässig" ist.
Zulässig ist es, im Verbalurteil die Notentendenz "durchscheinen" zu lassen - aber es sollte nicht zu deutlich formuliert sein... -
Und dann wären da noch: http://schoolsonline.britishcouncil.org/ , http://www.iearn.org/ , http://www.ukgermanconnection.org/?location_id=2139
(In dieserLinkliste gesammelt, da auch Links für Programme/Partnersuche für "echten" Austausch.) -
Ich kann deine Erfahrungen (ebenfalls in Berlin) so nicht bestätigen.
(Eher bekannt kommt mir vor, dass manche Seminarleiter (in B mehr als anderswo) doch sehr "selbstherrlich" von sich überzeugt sind und "denkende" (und damit viel zu leicht kritisch hinterfragende) Referendare gar nicht gut finden...)
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@ Moebius: Zum Essen dann vielleicht das hier: School's starting

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