Beiträge von Djino

    Zitat von Plattenspieler

    dass Lehrer sich für etwaige Probleme und Lernschwierigkeiten der Schüler nicht verantwortlich fühlen, weil sie die Schüler ja im Zweifel herabschulen können, da sie nicht auf diese Schulform "passen".

    Das "Herabschulen" ist allerdings systemimmanent verankert / teils notwendig:
    Schüler, die Probleme haben, erhalten am Gymnasium keine Hilfe.
    Sozialpädagogen oder Schulpsychologen? Fehlanzeige. Die kommen nicht an unsere Schulform. Und wenn Eltern beim Klassenlehrer anrufen, weil ihr suizidales Kind gerade durch sie fixiert werden muss, damit es sich nicht selbst verletzt, dann ist das immer noch kein Grund für externe Hilfe (Kinder- und Jugendpsychatrien haben lange Wartelisten).
    Externe Angebote? Schließen explizit Gymnasiasten aus. Z.B. erhalten schulentfremdungsgefährdete Schüler keine Hilfe, da bei diesen (angeblich) der Hauptschulabschluss nicht gefährdet ist.
    Die einzige Möglichkeit, Hilfe zu erhalten, ist für diese Schüler und deren Eltern der Wechsel der Schulform - und auf einmal sind schulintern und schulextern Hilfsangebote verfügbar.

    Ihr habt doch sicher eine Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte. Und einen Personalrat.
    Die könnten sich (mit Verweis auf entsprechende Landes- und Bundesgesetze) doch mal mit deinem Chef unterhalten...
    (Fehlt ja eigentlich nur noch, dass er bei Neueinstellungen Geschlecht und jüngeres Alter als "Risikofaktoren" mit in die Einstellungsüberlegungen mit hineinnimmt.)

    Zitat von Moebius

    Die Hürden an der Schule liegen etwas tiefer, da kann eine Arbeit auch rein reproduktiv sein.

    Zumindest in Niedersachsen darf eine Facharbeit nicht rein reproduktiv sein. Im SVBL (Schulverwaltungsblatt) 6/97 heißt es z.B.:

    Zitat von SVBL 6/97

    Die Facharbeit gibt den Schülerinnen und Schülern exemplarisch Gelegenheit zur vertieften selbständigen wissenschaftspropädeutischen Arbeit. Sie bezieht sich auf den Unterrichtsgegenstand des Kurshalbjahres und soll den Rahmen von 15 Textseiten in Maschinenschrift nicht überschreiten. Die Schülerin oder der Schüler hat durch Unterschrift am Ende der Facharbeit zu versichern, daß sie oder er diese selbständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt und die Stellen der Facharbeit, die im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen wurden, mit genauer Quellenangabe kenntlich gemacht hat.
    (Text lässt sich hier nachlesen.)

    Zumindest diese fehlt in der eingangs erwähnten Facharbeit.

    Die reine Wiedergabe einer Biografie (auch wenn sie aus verschiedenen Quellen zusammengetragen wird) ist deshalb übrigens keine ausreichende Leistung (da selbstständiges Denken, Recherchieren nicht möglich sind).

    (Und ja, ich weiß, der oben zitierte Erlass ist von 1997 und das neue Seminarfach gibt es erst seit 2006, aber die neuen Empfehlungen hatten für die Ausgestaltung ausdrücklich auf die alten Regelungen verwiesen, so dass sie somit weiterhin Gültigkeit haben sollten.)

    Bevor wir uns nun unsere gesamten, sich ständig widersprechenden Erfahrungen "vorhalten" [habe selbst absolut problemlos im SoSe begonnen, kenne viele, die - mehr oder weniger problemlos - die Uni gewechselt haben], möchte ich noch einmal auf das hier hinweisen:

    Zitat

    2) Bei Fragen zu Studienbedingungen hilft als erstes die jeweilige Uni (Studienberatung, Asta, etc.).

    Alles andere ist wenig sinnvoll. Hier geht es um eine konkrete Uni - die hat ihre eigenen Regeln und wird am ehesten wissen, was geht (und was nicht sinnvoll ist).

    Zu klären wäre noch die Frage, wer die Verträge unterschrieben hat: Vertragspartner sollte eigentlich die Schule sein, unterschrieben werden Belegungsverträge etc. dementsprechend eigentlich / besser (je nach Bundesland...) durch die Schulleitung.
    Was dann mit den Kosten passiert? Wer weiß.

    1) Hier sind auch Damen unterwegs.
    2) Bei Fragen zu Studienbedingungen hilft als erstes die jeweilige Uni (Studienberatung, Asta, etc.).
    3) Ein Lehramtsstudium kann in jedem Semester aufgenommen werden, was spricht gegen Sommersemester (insbesondere, wenn die Uni es anbietet, wär's sinnlos, gäb's das nicht).
    4) Natürlich kann man im Lehramtstudium auch die Uni wechseln.
    5) Wenn der einzige Beweggrund / der einzige wahrgenommene Vorteil für das Lehramt die Möglichkeit des Uni-Wechsels ist, sollte man es sich noch einmal genau überlegen mit dem Studium.

    PS: !!!!! (So viele Ausrufezeichen...)

    Liegt eine Krankschreibung vor (oder würde man eine erhalten, nur traut man sich aus Angst vor selbiger nicht zum Arzt), dann fährt man nicht auf Klassenfahrt.
    Ein Beispiel einer verschleppten Erkrankung (ebenfalls Atemwege) (verschleppt wegen Fahrt, danach Abitur) hatte ich auch mal im Kollegen-Kreis: Das zog sich dann über zwei Jahre hin, zwischenzeitlich war mal von Frühpensionierung die Rede...
    So eine Klassenfahrt ist anstrengend. Das hilft nicht unbedingt beim Auskurieren, insbesondere wenn eigentlich eine Krankschreibung vorliegt / vorliegen müsste.
    (PS: Reiserücktrittsversicherungen für Klassenfahrten schließen meist auch den Ausfall des Begleitlehrers ein, so dass dort nicht 100% Verlust entsteht.)

    "Automatisch" wäre schön... Wir haben diese Aufkleber bereits massenweise in der Schule herumliegen - weshalb die Entscheidung zur Inventarisierung hier nach "Gutdünken" (so habe ich zumindest den Eindruck) getroffen wird... Insofern wär's gut, wenn man das mal irgendwo im Wortlaut nachlesen könnte.

    Hallo,

    mal eine Frage an die Schulrechts- und Haushaltsexperten: Ab welchem Wert (egal ob selbst durch die Schule angeschafft oder als Spende der Schule zur Verfügung gestellt) müssen Gegenstände (Bücher, Karten, DVDs, Computer, Mobiliar, ...) inventarisiert werden?
    Oder gibt es eine andere Regelung, etwa, dass elektrische Geräte egal welchen Werts inventarisiert werden müssen?
    Irgendwann waren das - glaube ich - mal 800 DM, aber ich meine, dass der Betrag für die Schulen "nach unten" korrigiert wurde. Wo kann man vielleicht sogar die aktuelle Regelung nachlesen?

    Was mich auch interessieren würde: Wie ist das bei euch an den Schulen mit der Inventarisierung geregelt: Wer macht das (Schulassisstent, Sekretariat, Fachleitung, Hausmeister, ...)?

    Vielen Dank schonmal.
    LG
    Bear

    Eine Frage, die sich mir dabei stellt:
    Wenn alle anderen Teilzeitkräfte ebenfalls so viel "Pech" haben, dass ihre Wünsche nicht beachtet werden können, dann überlege ich, wie sehr die Schulleitung das "soll" zu sehr zu ihrem Gunsten auslegt... Ein Gespräch mit den Kollegen wäre also vielleicht interessant...

    Zusätzlich zu Susanneas Fragen:
    Private Versicherungen berechnen ihre Beiträge je nach "Risiko" (wie du schon sagst: mit dem Alter steigen die Beiträge). Aber auch andere Faktoren können den Beitrag erhöhen (und Versicherungen sind da kreativ): Ich zahle einen Zuschlag als Brillenträger (und habe noch nie irgendeine Rechnung dort eingereicht), eine Bekannte musste bei Abschluss einem "Fettleibigkeitszuschlag" zustimmen, andere werden aufgrund von Behinderung gar nicht erst angenommen (und versuchen dann meist vergeblich, die Beihilfe zur Übernahme von anteiligen Beiträgen in der gesetzlichen Versicherung zu überzeugen).
    Je nach Versicherungsgesellschaft und gewählten "Extras" zahlt man mehr oder weniger, insofern weiß ich nicht, ob die Frage nach Versicherungsbeiträgen hilfreich ist - zumal sich die Versicherungen teils überschlagen, um günstige Beiträge für Referendare (Kundenbindung...) zu ermöglichen.

    Für die Innentemperaturen von Gebäuden gibt es Vorgaben - zu finden in DIN 4701 (alt) bzw. DIN EN 12831. Als Norm-Innentemperatur werden (im Beiblatt 1, Tabelle 2) etwa angegeben:
    Unterrichtsräume: 20°C
    Büroräume, Haupttreppenhäuser: 20°C
    Beheizte Nebenräume (Flure, Treppenhäuser): 15°C
    Unbeheizte Nebenräume (Keller, Nebenräume, Abstellräume): 10°C

    Falls die Werte deutlich unterschritten werden, vielleicht einfach mal beim Hausmeister / Arbeitsschutzbeauftragten / Personalrat nachfragen...

    Klar habe ich absolut keine Ahnung und bin genauso ignorant. Sonst würde ich in diesem Thread doch nichts schreiben.

    Wenn ein Stundenplan gegen rechtliche Vorgaben verstößt und der betroffene Kollege zu Recht verlangt, dass diese eingehalten werden, so darf man diesem Kollegen dann nicht vorwerfen, dass er dafür verantwortlich sei, dass alle anderen nun leiden müssen. Nicht der Kollege ist schuld, sondern Bestimmungen aus den Bereichen Arbeitsrecht oder Gesundheitsschutz. Ist bei einem Kollegen, bei einer Klasse, bei Fachräumen etwas "Besonderes" zu beachten, dann kümmert man sich zunächst um diese Dinge - und verteilt den Rest der Stunden "drumrum". Hinterher z.B. einer Kollegin zu sagen, dass sie zwar einen Anspruch auf Stillzeiten habe, aber diese leider nicht mehr in den Plan passen, ist "nicht nett".

    Da bei froeken gleich gegen "mehrere Dienstvereinbarungen" verstoßen wurde, liegt der Gedanke nahe, dass der Stundenplaner tatsächlich seinen Job nicht richtig gemacht hat. Hat er ihn doch richtig gemacht, wäre an der Stelle zumindest eine deutliche Kommunikation notwendig gewesen (etwa: "Ich habe gesehen, dass... - ging aber nicht anders. Im Sinne einer gleichmäßigen Verteilung haben jetzt xy Kollegen einen Plan, der in x Fällen nicht mit den Bestimmungen übereinstimmt.")

    Da wir aber nichts Konkretes wissen über die verletzten Bestimmungen, die Situation froekens und allesamt jetzt erst einmal von unserem eigenen Erfahrungshorizont ausgehen (mit mehr oder weniger gravierenden Verstößen gegen den "perfekten" Stundenplan, mit mehr oder weniger illusorischen Vorstellungen, die Kollegen an ihren Stundenplaner herantragen), kann jeder erst einmal das hineininterpretieren, was er möchte... viel Spaß.

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