Beiträge von Djino

    Es gibt "Holes" als annotierte Ausgabe von Cornelsen (und auch ein Teacher's Manual dazu). Hat in einer 10. Klasse gut funktioniert.

    Für eine 8. Klasse halte ich es (auch aufgrund des Umfangs) noch zu schwierig. Da sind Graded Readers wesentlich motivierender (ob nun von Cornelsen, Klett, Langenscheidt, Penguin oder wem auch immer - eine Liste verschiedener Vorschläge mit kurzen Inhaltsangaben findet sich z.B. hier: http://www.deutschstunden.de/Unterricht/Eng…n-klasse-8.html ). Das können ja auch Adaptionen von Jugendbüchern oder Klassikern sein. Penguin bietet zu vielen seiner Reader kostenlose Downloadmaterialien für den Unterricht (in vielen Readern sind auch Aufgaben mit drin).
    (Z.B. habe ich letztes Jahr in einer mittelmäßigen 8. Gym-Klasse 'Dracula' in einer adaptierten Version gelesen. Die Schüler empfanden selbst diese "sprachlich reduzierte" Fassung teilweise als zu schwierig.)

    Insgesamt lese ich lieber zwei sprachlich (zu) einfache Bücher als nur ein Buch, das zu "challenging" ist. Die SuS sind bei einfacheren Büchern ebenfalls der Sprache "ausgesetzt", werden aber nicht "abgeschreckt", weil sie zu viel nachschlagen müssen und verzweifeln nicht am Text.

    Je nach Bundesland dürfen Hausaufgaben nicht benotet werden. Weder positiv noch negativ, denn wer weiß, wer die Hausaufgaben gemacht hat?

    Was du allerdings bewerten kannst, ist die Mitarbeit in der Stunde. Und wenn bei der Besprechung der Hausaufgabe, der Arbeit mit der stundenvorbereitenden HA von einem Schüler ohne HA nichts kommt (weil nichts kommen kann ohne HA), dann kannst du für diesen Teil der Stunde entsprechend die (mündliche) Note "6" vergeben.

    Zitat

    Lehrerin mit Leidenschaft und Betreiber einer ...


    Merkwürdig, das wäre die erste Lehrerin, die Justin heißt...

    (Kann nicht mal jemand diesem "Signaturspam" Einhalt gebieten? Zur Zeit wird in diesem Thread doch nur gepostet, weil benno_wegener - der garantiert nicht wieder vorbeikommen wird (googlen nach dem Benutzernamen hilft / bringt viele "1-Beitrag-Bennos") - mal eine Frage gestellt hat (um die typische Signatur zur hinterlassen). Sinnvolles passiert hier doch im Moment nicht...)

    Die Versicherung, mit der die DJH zusammenarbeitet, tritt deshalb erst bei 10% in Kraft, weil du in den Jugendherbergen auch erst ab der Grenze ungenutzte Buchungen trotzdem zahlen musst. Fällt also ein Kind aus, dann bleibt es eben einfach nur weg und wird nicht weiter berechnet in den Übernachtungskosten / in der Verpflegung.
    Durch Einbeziehung dieser DJH-Regelung in die Versicherungsbedingungen ist das Angebot im Preis unschlagbar.
    Falls ihr natürlich erste Klasse per Bahn quer durch die Republik anreist, sind das wohl recht hohe Transportkosten, die noch abgefedert werden müssten (dann lohnt das Angebot der DJH wohl nicht).
    Du könntest nach Gruppenreiseversicherungen googlen, zuletzt habe ich Versicherungen abgeschlossen bei travelsecure.de (Würzburger Versicherungen) und über bernhard-reise.com . Je nach Reisepreis wäre es wohl sinnvoll, eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen, da (besonders im Krankheitsfall) evtl. eine SB fällig wird, die die Restkosten (nach Kulanz der Jugendherberge) übersteigt. Dann wäre die Versicherung ziemlich sinnlos.

    Wie wär's mit einem entsprechenden Passus in der Schulordnung (falls nicht sowieso schon vorhanden). "Schüler der Sek I dürfen das Schulgelände nicht verlassen." - als pauschale Aussage für den gesamten Schultag. Die Schulordnung wird dann zu Beginn des ersten Schuljahres (an eurer Schule) von allen Schülern und Eltern unterschrieben. Zu Beginn eines jeden Schuljahres wiederholt der Klassenlehrer ja wahrscheinlich sowieso kurz die wichtigsten Punkte... So seid ihr rechtlich erst einmal etwas "sicherer" (etwa: die Regel ist jedem bekannt, wer doch was anderes tut, hat selber Schuld).
    Abweichungen von der Regel könntet ihr dann individuell mitteilen lassen, etwa "Mein Kind nimmt nicht an der Mittagsversorgung der Schule teil. Ich weiß, dass bei Verlassen des Schulgeländes und des kürzesten Schulweges zwischen Schule und Wohnort kein Versicherungsschutz besteht. Ich habe mein Kind entsprechend hierüber informiert." Den Schulen / Schulleitern steht in der Landesschulbehörde eine rechtliche Beratung zur Verfügung (Anruf genügt). Eure Schulleitung könnte sich dort also bzgl. der "wasserdichten" Formulierung beraten lassen.
    Dass ihr am Schultor nicht kontrollieren könnt, welche Schüler berechtigt das Gelände verlassen, und welche sich unberechtigterweise "davonschleichen", solltet ihr ebenfalls in Elternbriefen / bei Elternabenden vermitteln.

    Bei uns ist es so geregelt, dass es grundsätzlich heißt, dass Schüler nicht das Schulgelände verlassen dürfen. Auf Nachfragen gibt die Schulleitung nur diese Information (an Schüler, Eltern, Kollegen).
    (Mitgedacht und auch mitverstanden ist, dass das keiner kontrollieren kann und dass Abweichungen von der Regel auf eigenes Risiko stattfinden. Denn wie soll ich unterscheiden zwischen dem Schüler, der Schulschluss hat und nach Hause geht, dem Schüler, der Schulschluss hat und sich mit Mitschülern zum gemeinsamen Lernen im Arbeitsraum verabredet hat sowie dem Schüler, der noch Stunden im Nachmittagsbereich hat. Wollten wir dies kontrollieren, müssten wir unsere Schulgelände alle hoch umzäunen, nur einen Ein/Ausgang zum Gelände offen lassen und uns von jedem der xyz Schüler, der das Gelände verlässt, seinen Stundenplan sowie evtl. seine "Sondergenehmigungen" zeigen lassen...)

    Hallo,

    ich melde mich dann auch mal zu Wort, nachdem du bereits Antworten aus anderen Bundesländern erhalten hast.
    Zunächst eine kurze Anmerkung zu Teslas Antwort: Musik (und auch Englisch) ist in Niedersachsen nicht als Mangelfach eingestuft. Bei der letzten Bewerberrunde wurde dieses Fach an den Schulen (und nicht zentral in den Landesschulbehörden) eingestellt. Wobei natürlich Musik & Englisch wirklich keine schlechte Kombination ist.
    Anders als magiste999 kann ich nicht herauslesen, dass du tatsächlich Berufsanfängerin bist. Du schreibst, dass du jetzt am Gymnasium bist - sehe ich es richtig, dass du zuvor an einer Realschule verbeamtet warst (du schreibst "ob ich Beamtin bleibe/werde")? Denn dann sollten ja bereits andere (positive) Beurteilungen in deiner Akte sein, die einer evtl. nicht ganz so guten Beurteilung widersprechen würden.

    Grundsätzlich hat der Schulleiter festzustellen, ob du dich "bewährt" hast. In das Gutachten sollte aber nicht nur der eine Unterrichtsbesuch mit einfließen, sondern eben auch all das, was Flipper79 bereits genannt hat. Kommt der SL zu dem Ergebnis, dass der UB nichts war (und auch sonst so manches im Argen liegt), kann die Probezeit verlängert werden. (Bei "normalen" Verbeamtungen ist die Probezeit ja drei Jahre, sie kann dann auf fünf Jahre verlängert werden. In deinem (vermuteten) Fall der bereits vorhandenen Verbeamtung für die RS hattest du wahrscheinlich eine Probezeit von zwei Jahren (?) - wie da eine Probezeitverlängerung aussieht, kann ich dir jetzt spontan nicht sagen.)
    Falls du wirklich befürchtest, dass nicht alles "mit rechten Dingen" zugeht, wende dich an deinen Schulpersonalrat oder an den Schulbezirkspersonalrat (ich könnte mir vorstellen, dass der SPR sowieso wegen der rechtlichen Dinge beim SBPR nachfragen würde, der PR an deiner Schule kann dir nur aus der Erfahrung berichten, wie Unterrichtsbesuche / Verbeamtungen in der Vergangenheit gelaufen sind und ob deine Sorgen berechtigt sind.) Die Telefonnummern & Ansprechpartner im Bezirk kannst du hier recherchieren: http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/search?Subject%3Alist=Personalrat .

    Zur Theorie:
    Die wöchentliche Arbeitszeit als beträgt (offiziell) bei Lehrern ~46 (Zeit-)Stunden (wenn man die Ferienzeit entsprechend umlegt - heißt, in allen Ferien kannst du die Beine hochlegen, wenn du während der anderen Zeit diese ~46 Stunden arbeitest).
    Du schaust also, wie hoch deine Unterrichtsverpflichtung ist (bzw.: wie lange du pro Woche in der Schule bist, denn in eventuellen Freistunden wirst du ja sicher auch Verwaltungsaufgaben erledigen, Elterngespräche führen etc.). Bist du also z.B. täglich von 8-14h in der Schule, so wäre deine Arbeitszeit in der Schule 30h - verbleiben für die Zeit, in der du dein Arbeitszimmer nutzt, noch 16h (pro Woche).

    Zur Praxis:
    Ich weiß nicht, wie es dir geht: Ich bin länger als die 30h Stunden pro Woche in der Schule - und in den verbleibenden Stunden (selbst wenn es denn noch 16 wären), käme ich nie hin mit Unterrichtsvor- und nachbereitung. Da müsstest du also (wie Flipper79 schon schrieb) mal schauen, wie viele Stunden du noch zu Hause arbeitest - entsprechend könntest du einen %-Satz ableiten.

    Das Finanzamt wird 100% wahrscheinlich nicht gelten lassen, da (Argumentation des FA) du deinen Unterricht ja im Klassrenraum abhälst. Was man vielleicht mal prüfen sollte, ist, ob die Lagerung von Büchern und Unterrichtsmaterialien (im privaten Arbeitszimmer) über xy-Regalmeter nicht doch einer Nutzung von 100% gleichkommt (denn die lösen sich ja nicht in Luft auf, sobald man einen Klassenraum betritt... um am Ende der Unterrichtsstunde auf mysteriöse Weise wieder im AZ zu erscheinen...)

    Ich hole das Thema noch einmal hoch, da demnächst an unserer Schule auch die Stundenplaner-Stelle neu besetzt werden soll. Vielleicht findet sich ja jemand, der berichten möchte, wie das Besetzungsverfahren abläuft (Fragen wie oben: Unterrichtsbesuche durch wen? Gibt es weitere "Prüfungselemente" (etwa leiten einer Konferenz, Beratungsgespräch durchführen, ...)? Gespräch zum Amt? Wie lange dauert das Verfahren von der Ausschreibung bis zur Besetzung? Was passiert noch / was muss man noch wissen?)

    Original von Strubbel

    Zitat

    die kann mich im Notfall erreichen


    Für welche Notfälle bist du denn zuständig?
    Mich rief mal eine Mutter an, ihr Kind würde sich selbst verletzen, sei unkontrollierbar, im Hintergrund ein fürchterliches Geschrei, etc. Einen Anruf bei der Polizei (um so die Bereitschaft des Jugendamtes um Rückruf zu bitten), lehnte sie kategorisch ab. Ebenso bitte nicht den Kinderarzt.
    Willst du bei so einem Notfall dich ins Auto setzen, zig Kilometer fahren (in der Hoffnung, dass bis zu deiner Ankunft nichts weiter passiert), das Kind physisch bändigen (war notwendig) und dann selbständig in die Psychatrie fahren?
    Bei absoluten Notfällen ruft man nicht den Lehrer an, sondern den Arzt oder die Polizei.
    Ein in der Schule vergessener Turnbeutel, vergessene oder nicht verstandene Hausaufgaben sind keine Notfälle. Und deshalb besteht auch kein Bedarf, die private Telefonnummer herauszugeben.

    Ich gebe - nach Versuchen mit der Herausgabe in zwei Jahrgängen - meine Telefonnummer nicht mehr bekannt.
    Wer mich erreichen möchte, kann im Schülerplaner eine kurze Notiz hinterlassen (ich rufe dann entsprechend an), kann im Schulsekretariat anrufen (wenn ich gerade nicht erreichbar bin, rufe ich zurück), kann mir eine E-Mail schicken (falls über die Mail hinaus Bedarf besteht rufe ich entsprechend an).
    Da ich keine ISDN-Anlage und drei Telefonnummern brauche, habe ich auch keine Büronummer - und einen neuen Telefonanschluss werde ich sicher nicht legen lassen. Da ich auch nicht rund um die Uhr zur Verfügung stehe (weder zum Verhandeln von Zeugnisnoten sonntags abends um 10 noch für einen Telefonstreich mitten in der Nacht), bekommt niemand meine Telefonnummer.

    Mal kurz nachgefragt: Habt ihr schon das Gespräch gesucht? Vielleicht passiert einiges im Hintergrund, von dem ihr nichts wisst. Spontan würde ich denken, dass so ein erstes, klärendes Gespräch evtl. eher in kleinerer Runde stattfindet. Wenn das nichts nützt, könnt ihr euch weitere Schritte überlegen.

    Für alles weitere kannst du im entsprechenden Personalvertretungsgesetz (http://by.juris.de/by/gesamt/PersVG_BY_1986.htm ) nachschauen. In NDS wird an der entsprechenden Stelle auf Verwaltungsgerichte verwiesen - auf den ersten Blick (ca. Art. 28 ) scheint es in Bayern ähnlich zu sein.
    (Grundsätzlich ist die Zwischenschaltung einer gerichtlichen Entscheidung wohl eine sehr sinnvolle Einrichtung, damit die Arbeit nicht durch vorübergehende Befindlichkeiten oder gezielte "Kampagnen" blockiert und unmöglich gemacht werden kann.)

    Notensprünge gibt es immer wieder. Wie Nuki schon schreibt: Mit aufsteigenden Jahren steigt auch der Anspruch, das führt vielleicht zur Veränderung von einer Note. Dass es nicht nur eine Note Unterschied ist, lässt sich evtl. damit erklären, dass das Kind offensichtlich gerade erst an eine neue Schule gewechselt ist: Neues Gebäude, neuer Schulweg, neue Mitschüler, neue Lehrer, neue "Schulform" usw. Dies führt oftmals ebenfalls zu einer Verschlechterung von einer Note. Und schon hat ein Schüler einen Notensprung...

    Normalerweise soll man kurz nach der Verbeamtung auf Probe nicht die Schule wechseln. Trotzdem kommt es immer wieder mal vor.

    Wesentlich wichtiger bei der Beantwortung deiner Frage ist wohl eher: Wo willst du hin? Insbesondere in manche Städte hinein ist ein Wechsel fast unmöglich (egal, wie viele soziale Gründe für deinen Antrag evtl. sprechen). Dort stellen einige jahrelang Versetzungsanträge, um dann nach vielleicht fünf Jahren endlich Glück zu haben (oder auch nicht...).
    Über diese Suche findest du die Anschriften und Telefonnummern der Bezirkspersonalräte - der für dich zuständige wird am ehesten wissen, welche Chancen du an deinem Wunschort hast.

    Grundsätzlich sind Schüler selbst für ihr Eigentum verantwortlich. Bringen sie Wertsachen mit in die Schule, ist dies ihr eigenes Risiko (auch, wenn dies nun erst vergessen / verloren und danach gestohlen wurde).

    Für dich zur Entlastung gibt es ein ganz einfaches Vorgehen: Melde den Vorfall der (eventuell) zuständigen Versicherung. Bist du haftbar, zahlt sie. Bist du es nicht, werden sie entsprechend mitteilen.

    Für Kinder, die sehr lange in Krankenhäusern sind (z.B. auf Kinderkrebsstationen) gibt es Programme, die im Klassenraum Kameras und einen Server installieren, den Unterricht aufzeichnen, so dass der Unterricht bei Interesse / bei entsprechendem Gesundheitszustand "irgendwann" angesehen werden kann. Das ist nicht billig, wird aber gesponsort (durch Vereine), eben weil es als sinnvoll, auch für den Heilungsprozess etc., angesehen wird.

    Ansonsten kann Unterricht aus der Ferne mit einem Learnig Management System wie Moodle (oder anderen - http://www.dmoz.org/World/Deutsch/…gement_Systeme/ ) passieren.
    In der AATG Liste wird gerade diskutiert über Einsatzmöglichkeiten von Google Voicemail im Fremdsprachenunterricht (Schüler rufen an, hinterlassen mündlich die Antwort zu einer Frage, als Lehrer hat man die mp3-Datei...) Kosten eines Anrufs aus D laut google-Info: 0,02$ - 0,42$ - vertretbar?

    Eine Kollegin wird ähnlich vorgehen und die Stunden im nächsten Schuljahr, ähnlich wie in einem "Sabbatjahr" einfach aussetzen. Da die angesparten Stunden nicht ganz ausreichen, stellt sie gleichzeitig einen Teilzeitantrag. In der Kombination reicht das dann.

    Zitat

    Kann ich den bereits gewählten Abbaumodus noch ändern?


    Was meinst du damit? Du hast wahrscheinlich bei der allgemeinen Abfrage (letztes Jahr? vorletztes Jahr?) etwas angegeben. Aber das war noch nicht verbindlich (sondern sollte nur eine ungefähre Personalplanung ermöglichen). "Interessant" wird es für uns am Gymnasium erst so im Mai, da erst dann die Planungen etc. anfangen können. (Der Tipp an der Stelle: Jeder, der vom "Standardmodell" abweichen möchte, sollte so bald als möglich einen Antrag stellen, da die entsprechenden Stellen wahrscheinlich in einer Papierflut versinken werden und die Bearbeitung sich hinziehen wird.)
    Insofern: Kontaktiere deine Schule, stelle sobald möglich den Antrag für deinen "Sonderfall", stelle entsprechend den Teilzeitantrag (der dir nicht verweigert werden darf, wenn du ihn mit der Kinderbetreuung begründest).


    PS
    Ein Hinweis noch einmal für alle, die auch vom "Standardmodell" abweichen möchten und sich die Stunden auszahlen lassen wollen:
    Wer die Jahre über während der "Ansparphase" voll gearbeitet hat, zahlt sehr hohe Abgaben auf diese Überstunden. Finanziell ist die Auszahlung also ein ziemlicher Verlust.
    Wer nur Teilzeit gearbeitet hat, kann schon eher über die Auszahlung nachdenken, da dort die Abgaben nur in "Standardhöhe" fällig werden.

    Sorry, 1/2 OT...

    Zitat

    weil ich genau weiß, dass die Ferkel sich nach dem Pinkeln eh nicht die Pfoten waschen.

    Da hatte ich mal eine Seminarleiter, der von der Toilette kam und in der Pause (jemand hatte aufgrund Geburtstag Kuchen ausgegeben) sagte "Oh, lecker, Kuchen, dann geh ich mir mal die Hände waschen..." :mahlzeit:
    (War sein letztes Jahr vor der Pensionierung, wir können nur hoffen, dass er einer austerbenden Rasse angehörte.)

    Zitat

    Ich hatte im letzten Jahr mehrere Kinder mit der sog. Schweinegrippe in der Klasse.


    Und bei uns haben diejenigen, die bereits "bestätigt" (und krank zu Hause) waren, sich ohne weiteres zum Geburtstag umarmen lassen. Ein herzliches "Dankeschön" an die entsprechenden Eltern, denn die Ansteckung lag bei fast 100%... Das ließ sich wunderbar nachverfolgen.

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