Beiträge von Djino

    Im hier "gedachten" Fall geht es aber nicht um intelligente (und/oder sehr gut vorbereitete) Schüler, die den Erwartungshorizont voll erfüllen, sondern um einen Aufsatz, der

    Zitat

    wortwörtlich aus dem Netz

    stammt - bei einer Aufgabe zu einem zuvor nicht besprochenem Ausgangstext. Wort für Wort, ohne jegliche Abweichung vom Original, einen Aufsatz niederzuschreiben halte ich - ohne entsprechende (unerlaubte) Hilfsmittel - für sehr unglaubwürdig...

    In einer solchen Situation genügt der "Anscheinsbeweis ". Die normale Lebenserfahrung zeigt, dass ohne unerlaubte Hilfsmittel es nie zu dem Ergebnis gekommen wäre. Die Note 6 kann also problemlos gegeben und vertreten werden (und wurde so schon mehrfach durch Gerichte bestätigt).

    (Der Schüler hat natürlich die Gelegenheit, sofort zu beweisen, dass er zufälligerweise den Text aus dem Internet selbst verfasst und ihn auswendig gelernt hat... Damit läge kein Plagiat vor, er bekommt seine verdiente Note...)

    Eine kurze Randbemerkung:
    Anton Reiser weist darauf hin, dass es in der Diskussion insbesondere um den "Schulrechtsfall des Monats" des Cornelsen Verlags geht. Dieser Fall wird meines Wissens verfasst von Günther Hoeg - und der ist sowohl Lehrer als auch Jurist in Niedersachsen. Auch wenn er sich anscheinend immer bemüht, möglichst viele Bundesländer abzudecken (z.B. durch recht allgemeine Formulierungen, Blick über Landesgrenzen hinweg), so kann man wohl trotzdem vermuten, dass seine Ausführungen im Zweifel am ehesten zu NDS passen...

    Beruhigen kann ich dich nicht, aktuelle Informationen geben jedoch auch nicht: Aber, im Gesundheitsamt Steglitz gehört(e?) es zum Standardverfahren, auch Blut abzunehmen...
    (Aber, um doch zu beruhigen: Die Ärtzin war sehr nett, und sagte, dass sie recht "flexibel" (salopp gesagt) mit Gesundheitswerten umgehen würde, da sie keinesfalls eine Aussage treffen könne über die nächsten ~ 40 Jahre...)

    Toilettengänge zu verbieten ist ja wirklich nicht so sinnvoll. Nachher hast du sonst um den Stuhl der Schülerin eine Pfütze...
    Aber so wie es aussieht, hat die Schülerin massive Probleme, wenn sie kurz nach der Pause schon wieder auf die Toilette muss. Vielleicht wäre es sinnvoll, die Eltern zu informieren, damit sie mit ihr mal einen Arzt aufsuchen...

    Für den Nachweis der 2. Fremdsprache gibt es je nach Uni verschiedene Möglichkeiten und Anforderungen. Lass dir vom Prüfungsamt erklären, was sie haben wollen. Vielleicht wollen sie ein Zertifikat, dass Kenntnisse auf Niveau B1 bescheinigt, akzeptieren sie es von jedem Anbieter (z.B. telc ), muss es bei Italienisch CELI sein, darf der Nachweis nur vom Fremdspracheninstitut deiner Uni gemacht werden? Manche Unis wollen auch nur eine "Lesefähigkeitsbescheinigung" und bieten hierzu 1x pro Semester einen Prüfungstermin an...
    Du siehst: Wende dich noch einmal an dein Prüfungsamt, stelle sehr konkrete Fragen (und lass dir die Auskunft schriftlich geben...)

    Dito: Das ist kein Mobbing.
    Aber ziemlich unsensibel und unpädagogisch deinerseits. Du kannst davon ausgehen, dass jeder 10. deiner KollegInnen schwul / lesbisch ist. Und ebenso deine SuS. Die Selbstmordrate bei homosexuellen Jugendlichen liegt vier Mal höher als bei gleichaltrigen Heterosexuellen. Deine Aufgabe als Lehrer besteht nicht darin, dich gemobbt zu fühlen (und disziplinarisch gegen die SuS vorzugehen), wenn Schüler "so was" fragen. Stattdessen besteht deine Aufgabe darin, deutlich zu machen, dass "so was" völlig normal ist...

    Die anderen Dateien sind ebenfalls mit Word (im neuen Format) erstellt. Es sind Dokumentvorlagen, so dass man gleich mit "Neu" ein neues Schreiben verfassen kann (und es immer unter neuem Dateinamen speichern muss).
    (Falls du das neue Word-Format nicht öffnen kannst, meld dich einfach nochmal...)

    Die Konferenzen sind Klassenkonferenzen.
    Bei einer Konferenz, die nur Erziehungsmaßnahmen beschließen soll, darf ein "normaler" Lehrer den Vorsitz haben.
    Bei einer Konferenz, die Ordnungsmittel verhängt (da listet das Schulgesetz wahrscheinlich ca. fünf Möglichkeiten auf), hat die Schulleitung den Vorsitz.
    Eine Ordnungsmaßnahme ist ein Verwaltungsakt, gegen den rechtliche Mittel zugelassen sind, weshalb nur dort die SL zwingend notwendig ist.

    Im Gegensatz zu magister999s Erfahrung war bei uns das Bewerbungsanschreiben schon mehrfach Anlass, eine Person "auszusortieren". Kriterien waren die völlig unangemessene Form, Ton / Stil / Anrede, Fehler in Rechtschreibung und Grammatik. Ein "nichtssagendes" Bewerbungsanschreiben ist auch nicht hilfreich. Wie andere schon schrieben: Die Schule will wissen, was du mitbringst, das "Einstellungsteam" wird während des Lesens schon überlegen, wie / wo du ins Profil der Schule passt, welche Aufgaben du evtl. übernehmen kannst (vielleicht steht ja demnächst die Neubesetzung der AG Jugend forscht, Theater oder Schülerzeitung an. Das stand zwar nicht in der Ausschreibung, wird sich aber positiv auf deine Einstellungschancen auswirken, wenn du mehr kannst als "nur" unterrichten).

    (Dass Noten natürlich ausschlaggebend sind für eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, ist ganz klar. Aber was will man mit einem Deutsch- oder Politiklehrer, der mit seinen SuS das Bewerbungen schreiben üben soll, der aber deutlich demonstriert, dass er mehrere Bereiche nicht beherrscht?)

    Schau mal hier . Da findet sich die Dokumentation und Projektübersicht eines Gymnasiums. Ist sicher nicht alles für euch brauchbar, aber vielleicht findet sich ja die eine oder andere Anregung.

    Wir machen es seit einigen Jahren in unserem Einzugsbereich so, dass die abgebenden Grundschulen und die aufnehmenden weiterführenden Schulen sich jedes Jahr gegenseitig einladen (insbesondere wird hospitiert in den 4. und 5. Klassen). Für alle Beteiligten ist es immer wieder interessant zu sehen, wo die Schüler herkommen / hinkommen, welche Materialien, Ausstattung etc. an den anderen Schulen vorhanden sind. Die Schüler der 4. Klassen gucken natürlich interessiert, wer evtl. im nächsten Schuljahr ihr Klassenlehrer sein könnte, die Schüler der 5. Klassen freuen sich, ehemalige Lehrer wiederzutreffen.

    Vielleicht wär so ein System ja auch was für euch?
    (Wir haben einfach damit angefangen, vorzufühlen und einzuladen zu Hospitationen mit anschließender Plauderstunde bei Kaffee und Keksen, jetzt ist es, wie gesagt, schon Tradition.)

    Es gibt in Niedersachsen keine Pflicht, ein Schulbuch zu verwenden.
    Allerdings gibt es das eine oder andere "Aber"...
    Möchte man überwiegend mit Kopien arbeiten, sollte man darauf achten, nicht das Copyright zu verletzen (aber der hier angenommene Fall ist ja, selbst erstellte Materialien zu verwenden).

    In Niedersachsen gibt es keine Lehrmittelfreiheit - auch Kopierkosten werden (anteilig) auf Schüler umgelegt, deshalb wird an allen (?) Schulen ein Kopierkostenbeitrag von z.B. (in der Sek II) 10 Euro erhoben. Wird wesentlich mehr kopiert, wird der Beitrag entsprechend angehoben.

    Kopien sind insgesamt (im allgemeinen) teurer als das Buch. Wenn ihr euch in der Schule rechtzeitig im Fachkollegenkreis zusammentut, könntet ihr natürlich euer eigenes "Buch" in einer Druckerei drucken lassen. Das sollte günstiger sein als die Kopierkosten - aber immer noch teurer als das "Verlags-Buch".

    Schüler, die aus finanziell eher schwachen Familien kommen (Hartz IV, viele schulpflichtige Kinder), können die Bücher in der Schule zu einem reduzierten Satz entleihen. Die Kopierkosten hingegen sind von allen, auch den finanziell nicht so gut gestellten, in gleicher Höhe zu entrichten.

    Ein Buch kann ein Schüler gebraucht günstig z.B. bei Ebay erstehen und später wieder verkaufen. Deine Kopien nicht.

    Eine ausschließlich digitale Version / eine "digitale Schultasche" ist etwas, wo man leicht rechtlich dagegen argumentieren kann. Es kann kein Schüler verpflichtet werden, zu Hause einen Computer vorzuhalten, nur um dein "Mathebuch" verwenden zu können (oder soll es gleich der Laptop sein, der immer mit in die Schule gebracht wird?). Du denkst an die Kosten, die durch die Anschaffung bzw. das Leihen der Bücher entstehen - ein Computer kostet mehr als das...
    (Nur dann, wenn ihr offiziell z.B. "Laptop-Schule" seid und ihr euren Schülern das schon vor der Anmeldung mitgeteilt habt, könnt ihr erwarten, dass die SuS Zugang zu einem Rechner haben. Falls nicht, könntet ihr da natürlich auch ein Leihsystem einführen - bei den geforderten 1/3 des Anschaffungspreises als Leihgebühr ist diese Gebühr aber wieder wesentlich höher als die Buchausleihe.)

    Es gibt "Holes" als annotierte Ausgabe von Cornelsen (und auch ein Teacher's Manual dazu). Hat in einer 10. Klasse gut funktioniert.

    Für eine 8. Klasse halte ich es (auch aufgrund des Umfangs) noch zu schwierig. Da sind Graded Readers wesentlich motivierender (ob nun von Cornelsen, Klett, Langenscheidt, Penguin oder wem auch immer - eine Liste verschiedener Vorschläge mit kurzen Inhaltsangaben findet sich z.B. hier: http://www.deutschstunden.de/Unterricht/Eng…n-klasse-8.html ). Das können ja auch Adaptionen von Jugendbüchern oder Klassikern sein. Penguin bietet zu vielen seiner Reader kostenlose Downloadmaterialien für den Unterricht (in vielen Readern sind auch Aufgaben mit drin).
    (Z.B. habe ich letztes Jahr in einer mittelmäßigen 8. Gym-Klasse 'Dracula' in einer adaptierten Version gelesen. Die Schüler empfanden selbst diese "sprachlich reduzierte" Fassung teilweise als zu schwierig.)

    Insgesamt lese ich lieber zwei sprachlich (zu) einfache Bücher als nur ein Buch, das zu "challenging" ist. Die SuS sind bei einfacheren Büchern ebenfalls der Sprache "ausgesetzt", werden aber nicht "abgeschreckt", weil sie zu viel nachschlagen müssen und verzweifeln nicht am Text.

    Je nach Bundesland dürfen Hausaufgaben nicht benotet werden. Weder positiv noch negativ, denn wer weiß, wer die Hausaufgaben gemacht hat?

    Was du allerdings bewerten kannst, ist die Mitarbeit in der Stunde. Und wenn bei der Besprechung der Hausaufgabe, der Arbeit mit der stundenvorbereitenden HA von einem Schüler ohne HA nichts kommt (weil nichts kommen kann ohne HA), dann kannst du für diesen Teil der Stunde entsprechend die (mündliche) Note "6" vergeben.

    Zitat

    Lehrerin mit Leidenschaft und Betreiber einer ...


    Merkwürdig, das wäre die erste Lehrerin, die Justin heißt...

    (Kann nicht mal jemand diesem "Signaturspam" Einhalt gebieten? Zur Zeit wird in diesem Thread doch nur gepostet, weil benno_wegener - der garantiert nicht wieder vorbeikommen wird (googlen nach dem Benutzernamen hilft / bringt viele "1-Beitrag-Bennos") - mal eine Frage gestellt hat (um die typische Signatur zur hinterlassen). Sinnvolles passiert hier doch im Moment nicht...)

    Die Versicherung, mit der die DJH zusammenarbeitet, tritt deshalb erst bei 10% in Kraft, weil du in den Jugendherbergen auch erst ab der Grenze ungenutzte Buchungen trotzdem zahlen musst. Fällt also ein Kind aus, dann bleibt es eben einfach nur weg und wird nicht weiter berechnet in den Übernachtungskosten / in der Verpflegung.
    Durch Einbeziehung dieser DJH-Regelung in die Versicherungsbedingungen ist das Angebot im Preis unschlagbar.
    Falls ihr natürlich erste Klasse per Bahn quer durch die Republik anreist, sind das wohl recht hohe Transportkosten, die noch abgefedert werden müssten (dann lohnt das Angebot der DJH wohl nicht).
    Du könntest nach Gruppenreiseversicherungen googlen, zuletzt habe ich Versicherungen abgeschlossen bei travelsecure.de (Würzburger Versicherungen) und über bernhard-reise.com . Je nach Reisepreis wäre es wohl sinnvoll, eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen, da (besonders im Krankheitsfall) evtl. eine SB fällig wird, die die Restkosten (nach Kulanz der Jugendherberge) übersteigt. Dann wäre die Versicherung ziemlich sinnlos.

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