Beiträge von Djino

    Grundsätzlich sind Schüler selbst für ihr Eigentum verantwortlich. Bringen sie Wertsachen mit in die Schule, ist dies ihr eigenes Risiko (auch, wenn dies nun erst vergessen / verloren und danach gestohlen wurde).

    Für dich zur Entlastung gibt es ein ganz einfaches Vorgehen: Melde den Vorfall der (eventuell) zuständigen Versicherung. Bist du haftbar, zahlt sie. Bist du es nicht, werden sie entsprechend mitteilen.

    Für Kinder, die sehr lange in Krankenhäusern sind (z.B. auf Kinderkrebsstationen) gibt es Programme, die im Klassenraum Kameras und einen Server installieren, den Unterricht aufzeichnen, so dass der Unterricht bei Interesse / bei entsprechendem Gesundheitszustand "irgendwann" angesehen werden kann. Das ist nicht billig, wird aber gesponsort (durch Vereine), eben weil es als sinnvoll, auch für den Heilungsprozess etc., angesehen wird.

    Ansonsten kann Unterricht aus der Ferne mit einem Learnig Management System wie Moodle (oder anderen - http://www.dmoz.org/World/Deutsch/…gement_Systeme/ ) passieren.
    In der AATG Liste wird gerade diskutiert über Einsatzmöglichkeiten von Google Voicemail im Fremdsprachenunterricht (Schüler rufen an, hinterlassen mündlich die Antwort zu einer Frage, als Lehrer hat man die mp3-Datei...) Kosten eines Anrufs aus D laut google-Info: 0,02$ - 0,42$ - vertretbar?

    Eine Kollegin wird ähnlich vorgehen und die Stunden im nächsten Schuljahr, ähnlich wie in einem "Sabbatjahr" einfach aussetzen. Da die angesparten Stunden nicht ganz ausreichen, stellt sie gleichzeitig einen Teilzeitantrag. In der Kombination reicht das dann.

    Zitat

    Kann ich den bereits gewählten Abbaumodus noch ändern?


    Was meinst du damit? Du hast wahrscheinlich bei der allgemeinen Abfrage (letztes Jahr? vorletztes Jahr?) etwas angegeben. Aber das war noch nicht verbindlich (sondern sollte nur eine ungefähre Personalplanung ermöglichen). "Interessant" wird es für uns am Gymnasium erst so im Mai, da erst dann die Planungen etc. anfangen können. (Der Tipp an der Stelle: Jeder, der vom "Standardmodell" abweichen möchte, sollte so bald als möglich einen Antrag stellen, da die entsprechenden Stellen wahrscheinlich in einer Papierflut versinken werden und die Bearbeitung sich hinziehen wird.)
    Insofern: Kontaktiere deine Schule, stelle sobald möglich den Antrag für deinen "Sonderfall", stelle entsprechend den Teilzeitantrag (der dir nicht verweigert werden darf, wenn du ihn mit der Kinderbetreuung begründest).


    PS
    Ein Hinweis noch einmal für alle, die auch vom "Standardmodell" abweichen möchten und sich die Stunden auszahlen lassen wollen:
    Wer die Jahre über während der "Ansparphase" voll gearbeitet hat, zahlt sehr hohe Abgaben auf diese Überstunden. Finanziell ist die Auszahlung also ein ziemlicher Verlust.
    Wer nur Teilzeit gearbeitet hat, kann schon eher über die Auszahlung nachdenken, da dort die Abgaben nur in "Standardhöhe" fällig werden.

    Sorry, 1/2 OT...

    Zitat

    weil ich genau weiß, dass die Ferkel sich nach dem Pinkeln eh nicht die Pfoten waschen.

    Da hatte ich mal eine Seminarleiter, der von der Toilette kam und in der Pause (jemand hatte aufgrund Geburtstag Kuchen ausgegeben) sagte "Oh, lecker, Kuchen, dann geh ich mir mal die Hände waschen..." :mahlzeit:
    (War sein letztes Jahr vor der Pensionierung, wir können nur hoffen, dass er einer austerbenden Rasse angehörte.)

    Zitat

    Ich hatte im letzten Jahr mehrere Kinder mit der sog. Schweinegrippe in der Klasse.


    Und bei uns haben diejenigen, die bereits "bestätigt" (und krank zu Hause) waren, sich ohne weiteres zum Geburtstag umarmen lassen. Ein herzliches "Dankeschön" an die entsprechenden Eltern, denn die Ansteckung lag bei fast 100%... Das ließ sich wunderbar nachverfolgen.

    Pedalritterin, du hast völlig recht...
    Noch interessanter wird die Argumentation bei Facharbeiten, die ja mittlerweile in vielen Bundesländern (wieder) - als langfristige Hausaufgabe - geschrieben werden und einen großen Anteil an den Noten ausmachen...

    Es ist vielleicht auch nicht so sehr die "soziale" Komponente die Begründung - denn ob sich ein Schüler für viel Geld einen Ghostwriter hält, oder ob er einen "genialen" Aufsatz kostenlos aus dem Internet kopiert hat, kann ich während des laufenden Unterrichts nicht unbedingt unterscheiden (wobei das in den Fremdsprachen doch sehr schnell sehr auffällig wird - - - und in Deutsch hatte ich auch schon einen Schüler, der sein Referat nicht ablesen konnte, da das Halten des selbigen das erste Mal war, dass er es überhaupt gelesen hatte...).

    Grundsätzlich ist die hinter dem Verbot stehende Begründung für mich nachvollziehbar, schon allein weil ich bei einigen Schülern weiß, wer seit Jahren die Hausaufgaben und Referate macht... es ist eher den ehrlichen Schülern, die sich bemühen (und ich hoffe, dass dies die Mehrheit aller Schüler ist...), gegenüber nicht fair.

    Insofern sage ich meinen Schülern immer, dass alles, was im Unterricht passiert, irgendwie in die Note mit einfließt - ich weigere mich jedoch, für jedes bisschen eine Note anzusagen. Das erleichtert auch ein wenig die Arbeit und nimmt vielleicht ein wenig den "Notendruck".

    PS: Schüler können natürlich jederzeit Hausaufgaben abgeben - jedoch nicht zur Benotung, sondern, um ein Feedback zur Arbeit zu bekommen, um sich also zu verbessern (oder zu hören, dass sie bereits sehr gut sind).

    In NDS dürfen Hausaufgaben auch nicht (positiv oder negativ) benotet werden.

    Aber:
    Wenn HAs die Vorbereitung für die nächste Stunde sind, bedeuten nicht gemachte Hausaufgaben, dass Schüler in diesen Stunden - oder in einem bestimmten Teil dieser Stunden (z.B. 50%) - nicht aktiv / sinnvoll am Unterricht teilnehmen. Somit erhalten sie nicht etwa eine "6" für die nicht gemachte Hausaufgabe, sondern eine "6" für die nicht vorhandene Mitarbeit...

    Sucht man nach einer "rechnerischen" Möglichkeit, könnte man vielleicht den entsprechenden Anteil an den einzelnen Stunden abschätzen (ich hoffe, ich drücke mich halbwegs verständlich aus...) und entsprechend "Abzüge" an der eigentlichen Note vornehmen...

    Zitat

    Es würde mir aber ein bißchen komisch vorkommen, als Franzose, Französisch in Berlin zu studieren


    Na ja, das Französischstudium dient ja nicht dazu, die Sprache zu erlernen. Stattdessen ist es (je nach Uni) ein Mix aus Literaturwissenschaft und diachroner sowie synchroner Sprachwissenschaft. Zudem hier und da noch ein wenig Fachdidaktik und Landeskunde.

    Für dich käme eher erschwerend hinzu, dass es deine Muttersprache ist...
    Denn: Nur weil man eine Sprache spricht, heißt es nicht, dass man weiß, wo jemand, der die Sprache als Fremdsprache erlernt, Schwierigkeiten haben wird. (Schließlich studieren viele Deutsch-Muttersprachler auch jahrelang "Deutsch als Fremdsprache"...)

    Hallo,

    viel gibt es im Internet wohl wirklich nicht. Du könntest mal in diese Linksammlung schauen: http://www.deutschstunden.de/Links/Englisch/Reading .
    Insbesondere hier: http://www.teatime-mag.com/ und hier: http://www.spoton.de/ (vielleicht auch eher in der "Offline-Version"...) könntest du fündig werden.
    Ansonsten (wieder offline) haben die Verlage teilweise Lektüren im Angebot, die eher Sachtexte sind (z.B. Langenscheidt oder Penguin).

    Vielleicht schaust du sonst noch in andere Lehrwerke, dort finden sich sicherlich auch Texte, die im sprachlichen Niveau angemessen sind.

    (Eine Überlegung am Rande: Man muss sich auch fragen, was demotivierender ist: Ein mehr oder weniger langweiliger Text im Lehrwerk, der aber von den Schülern grundsätzlich verstanden werden kann - - - oder ein Text "irgendwo her", der sprachlich überfordert...)

    Zitat

    Beim Thema "Handy" bin ich hin- und hergerissen.


    Ich auch, würde es aber klar von der Altersstufe abhängig machen. Um's kurz zu fassen: Je jünger desto weniger Handy.

    Grund:
    Der Heimwehfaktor ist bei den "Jüngsten" (bei mir: Klasse 5) sehr hoch (hatte auf der letzten Klassenfahrt nur einen Schüler, der aufgrund von gesundheitlichen Problemen das Handy mitnehmen sollte... nach der ersten Nacht rief mich die Mutter an und bat darum, dass ich dem Kind unbedingt das Handy abnehmen solle...
    Bei den etwas Älteren (so Klasse 7) wird so mancher Unsinn damit getrieben (abhängig von der Klasse). Spätestens, wenn jemand nachts eine SMS bekommt mit der Nachricht, dass die Eltern ermordet worden seien und nur noch Ruhe in die Gruppe zu bekommen ist, indem man die Polizei im Heimatort hinzubittet (denn: die Eltern gehen mitten in der Nacht natürlich nicht ans Telefon), dann waren die Schüler wohl noch nicht reif dazu, mit ihrem Handy allein gelassen zu werden.
    (Und wenn nach der ersten Nacht die Handys alle eingezogen werden, die Schüler sich verabreden, den Wecker im Viertelstunden-Takt zu stellen, um ihre Lehrer wachzuhalten - so berichtet von der Jugendherbergsleitung von unserer "Vorgängergruppe - dann wäre das für mich der Moment, an dem ich sage, dass die Fahrt leider abgebrochen werden muss, da eine Aufsicht (nach durchwachter Nacht) nicht mehr möglich ist...)

    Aber: Bei den "oberen" Klassenstufen würde ich zustimmen. So ein Handy hat auch Vorteile... (man muss sich nur der Gefahren bewusst sein).

    Zitat

    Für jedes Kind so eine Reiserücktrittsversicherung ist doch sicher sehr teuer,


    "Standardangebote" liegen bei rund 3 Euro pro Kind - das Angebot der Jugendherbergen, das man nur abschließen kann, wenn man in eine DJH fährt, liegt deutlich darunter. Deshalb: Wende dich an deine JH. Und "deinen Eltern" sollte das auch nicht zu teuer sein, denn im "Ernstfall" spart ihnen dies viel Geld.

    Hallo,

    das Wichtigste zuerst: Hier gibt es Vorlagen für die Organisation von Klassenfahrten. Du kannst sie als Word-Dateien herunterladen und deinen Bedürfnissen anpassen.

    Ansonsten:
    - Lasse Verträge von deiner Schulleitung unterschreiben.
    - Schließe für alle Kinder eine Reiserücktritt-Versicherung ab (die Jugendherbegen haben ein spezielles, sehr günstiges Partnerangebot. Falls sie es dir noch nicht mitgeschickt haben, sprich sie noch einmal an).
    - Erfahrungsgemäß fährst du wesentlich ruhiger, wenn die Kinder keine Handys mitnehmen (Absprache mit den Eltern notwendig...). (Ist übrigens auch wesentlich stressfreier für die Eltern, wenn sie nicht life dabei sind, wenn die falsche Marmelade auf dem Frühstückstisch steht...)
    - Ansonsten: Die Frage nach Klassenfahrten kam hier im Forum schon mehrfach. Irgendwo im Archiv müsste sich noch so mancher Tipp finden lassen..

    Hier die versprochenen Fotos:
    Wie man sieht, hat sich "mein Wichtel" was richtig Schönes ausgedacht (ja, ihr dürft neidisch werden ;) )

    Gedicht: [Blockierte Grafik: http://img443.imageshack.us/img443/5105/geruechtevomweihnachtsm.th.jpg] und Geschenke: [Blockierte Grafik: http://img84.imageshack.us/img84/3551/engelteekekskerzevogel.th.jpg] (wenn man draufklickt kommt man zu Image-Shack für größere Bilder...)

    Noch einmal ein herzliches Dankeschön an alle (hat Spaß gemacht)
    und ein noch herzlicheres Danke an meinen Wichtel für die tollen Ideen!

    (PS: Wenn ich so nachdenke... das letzte Mal, dass ich gechattet hatte, war wohl 1995... ich glaub, ich bin alt...)

    Da dies in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist, teils auch von den Stellen oder den Fächerkombinationen abhängig ist: Schau mal in diese Linksammlung, dort sind Verweise zu den einzelnen Informationsseiten der Länder.

    Eine Ausbildungsschule kann evtl. ihren Stellenbedarf entsprechend planen, um einen Referendar zu übernehmen. Dazu muss sie aber erst einmal überhaupt eine Stelle zugewiesen bekommen. Und der Bedarf darf in anderen Fächern nicht wesentlich dringender sein. Es kann also passieren, dass die Schule mit den Leistungen, dem Engagement eines Referendars sehr zufrieden ist, grundsätzlich den Referendar mit seiner Fächerkombination auch gebrauchen könnte, aber durch andere zwingende Gründe keine Möglichkeit hat, diesen zu übernehmen.

    Nicht vergessen: Die Rahmenrichtlinien gelten immer noch. Man sollte also nicht nur einfach das machen, was in den Abiturvorgaben steht. Ebenso müssen alle anderen Pflichtbereiche abgedeckt werden.
    In Englisch (auf erhöhtem Anforderungsniveau) wäre dies z.B. Shakespeare. Ist dieses nicht erledigt durch Pflichtlektüre, muss es also "so" gemacht werden. (Und da die Ersteller der Aufgabenvorschläge davon ausgehen können, dass wir die Curricularen Vorgaben eingehalten haben, gibt es vielleicht im Abi auch mal einen Text von / über / mit Bezug zu Shakespeare.)
    Vielleicht ist es in Französisch ähnlich?

    Ich meine schon gelesen zu haben, dass man dies anonym tun könnte. Ebenfalls meine ich in dem Zusammenhang gelesen zu haben, dass anonyme Dienstaufsichtsbeschwerden weniger Aussicht auf Erfolg haben. Aber ich bin mir bei beiden Punkten nicht sicher.

    Falls du / ihr organisiert (GEW, Philologenverband, ...) seid, fragt nach, ob ihr entsprechend eine Rechtsberatung bekommen könnt.

    Falls euer schuleigener Personalrat nicht möchte (fragt ihn aber erst einmal, vielleicht tut er es ja doch - schließlich kann man die Beschwerde so formulieren, dass klar ist, dass der Personalrat dies stellvertretend für das Kollegium tut) - also, falls euer PR nicht will, schaut, ob ihr mit dem übergeordneten Personalrat (Bezirkspersonalrat, Hauptpersonalrat o.ä.) zusammenarbeitet. Es wäre sowieso sinnvoll, wenn der von dem Verfahren weiß und das ganze (kritisch / aufmerksam) in der Behörde beobachtet / verfolgt.

    Ansonsten: Es leidet doch auch die Unterrichtsqualität / Unterrichtsversorgung. Vielleicht habt ihr aktive Elternvertreter, mit denen man sinnvoll zusammenarbeiten kann...

    Wenn es denn wirklich so sehr "brennt", die Schulleitung dicht macht, der Personalrat nicht weiterkommt & ihr den begründeten Verdacht habt, dass die Schulleitung nicht bestimmungsgemäß arbeitet: Wie wär's mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde?
    (Alle anderen Möglichkeiten zur internen Regelung / Nachfrage habt ihr ausgeschöpft, dann muss eben jemand "von oben" mal kritisch nachforschen...)

    Das ist wohl wie viele andere Dinge auch bundeslandabhängig, sollte aber immer ungefähr gleich sein:
    Du kannst grundsätzlich jederzeit um Entlassung bitten - musst aber schon einen richtig guten Grund haben, wenn du mitten im Schulhalbjahr gehen willst. Üblicherweise würdest du so etwas zum Ende des Halbjahres oder des Schuljahres tun.
    Diese Bitte ist eigentlich an keine Frist gebunden (zumindest in NDS) - es gibt also z.B. keine 3-monatige Kündigungsfrist. Jedoch muss deine Bitte um Entlassung so früh eingehen, dass die Schule Gelegenheit hat, die Unterrichtsversorgung im nächsten Halbjahr sicherzustellen.
    Mit der Entlassung gibst du - je nach Umständen - natürlich auch Pensionsansprüche auf. Das sollte man evtl. mit bedenken. Manchmal ist es vielleicht möglich, um eine Beurlaubung zu bitten (geht in Ausnahmefällen auch schon während der Probezeit). Willst du während der Beurlaubung Geld verdienen, brauchst du noch eine Sondergenehmigung.

    Ob du später noch einmal verbeamtet wirst, hängt auch dort wieder von der Situation ab. Bei einem völlig anderem Berufsbild (etwa: Verwaltungsbeamtin) sollte das eigentlich kein Problem sein. Ob's wirklich klappt, siehst du dann, wenn's soweit ist...

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