Es gibt in Niedersachsen keine Pflicht, ein Schulbuch zu verwenden.
Allerdings gibt es das eine oder andere "Aber"...
Möchte man überwiegend mit Kopien arbeiten, sollte man darauf achten, nicht das Copyright zu verletzen (aber der hier angenommene Fall ist ja, selbst erstellte Materialien zu verwenden).
In Niedersachsen gibt es keine Lehrmittelfreiheit - auch Kopierkosten werden (anteilig) auf Schüler umgelegt, deshalb wird an allen (?) Schulen ein Kopierkostenbeitrag von z.B. (in der Sek II) 10 Euro erhoben. Wird wesentlich mehr kopiert, wird der Beitrag entsprechend angehoben.
Kopien sind insgesamt (im allgemeinen) teurer als das Buch. Wenn ihr euch in der Schule rechtzeitig im Fachkollegenkreis zusammentut, könntet ihr natürlich euer eigenes "Buch" in einer Druckerei drucken lassen. Das sollte günstiger sein als die Kopierkosten - aber immer noch teurer als das "Verlags-Buch".
Schüler, die aus finanziell eher schwachen Familien kommen (Hartz IV, viele schulpflichtige Kinder), können die Bücher in der Schule zu einem reduzierten Satz entleihen. Die Kopierkosten hingegen sind von allen, auch den finanziell nicht so gut gestellten, in gleicher Höhe zu entrichten.
Ein Buch kann ein Schüler gebraucht günstig z.B. bei Ebay erstehen und später wieder verkaufen. Deine Kopien nicht.
Eine ausschließlich digitale Version / eine "digitale Schultasche" ist etwas, wo man leicht rechtlich dagegen argumentieren kann. Es kann kein Schüler verpflichtet werden, zu Hause einen Computer vorzuhalten, nur um dein "Mathebuch" verwenden zu können (oder soll es gleich der Laptop sein, der immer mit in die Schule gebracht wird?). Du denkst an die Kosten, die durch die Anschaffung bzw. das Leihen der Bücher entstehen - ein Computer kostet mehr als das...
(Nur dann, wenn ihr offiziell z.B. "Laptop-Schule" seid und ihr euren Schülern das schon vor der Anmeldung mitgeteilt habt, könnt ihr erwarten, dass die SuS Zugang zu einem Rechner haben. Falls nicht, könntet ihr da natürlich auch ein Leihsystem einführen - bei den geforderten 1/3 des Anschaffungspreises als Leihgebühr ist diese Gebühr aber wieder wesentlich höher als die Buchausleihe.)