Beiträge von Meike.

    Genau da sehe ich das Problem von psychischen Gefährdungsbeurteilungen, wie sie bisher zumeist durchgeführt werden (gilt nicht nur für Schulen): Es werden Gesundheitsrisiken analysiert, ohne konkrete Lösungen bereitzustellen. Die Schulen/Unternehmen erhalten ihre Resultate mit den Hinweisen, wo Handlungsbedarf besteht, werden dann aber häufig alleine gelassen nach dem Motto "dagegen sollten Sie mal was machen".

    Wie gesagt, ich sehe das anders: ich erhoffe mir, bei größerer Verbreitung solcher Instrumente und ihrer Ergebnisse, ein politisches Momentum. Die Rückführung auf die Verantwortung des Einzelnen, und die damit einhergehende weitere Vereinzelung, die in unserem System ohnehin eine der Hauptursachen für die Zustände ist, unter denen wir arbeiten, halte ich für kontraproduktiv - aber ich bin ja auch Personalrätin und Fortbildnerin in diesem Bereich und nicht Psychologin - also ist unser Ansatz da wahrscheinlich grundlegend anders. Von daher weiß ich gar nicht, ob ich jetzt versuchen sollte, Sie zu bekehren ;) - aber vielleicht starten Sie ja mal das Forschungsprojekt "Lehrergesundheit 2.0 - woran es wirklich liegt" ;) (dann erkläre ich mich schonmal gleich zur intensiven Mitarbeit bereit! :) )

    Aber mal davon ab: tatsächlich nützen solche Instrumente durchaus etwas für die konkrete Personalrats- oder Gremien- und Gewerkschaftsarbeit vor Ort: als Beispiele könnten hier Schulen genannt werden, die damit nachweisen konnten, dass der hohe Krankenstand im direkten Zusammenhang mit der Art der Führung stand. Was bis dato immer abgestritten wurde. Oder mit Strukturen, die innerschulisch bearbeitet werden konnten, in Dienstvereinbarungen oder ähnlichem. Da geht schon was. Hilft halt nur punktuell. Besser als gar nichts.
    Manchmal aber auch nicht: Bei baulichen Stressoren ist die Stadt / der Kreis zuständig - da wird's dann haarig: der Sanierungsstau hier in der Gegend geht an die Milliarde ran. :/ Aber das ist ein weites Feld.

    Fakt ist: zur konkreten Arbeit sind diese erprobten Instrumente sehr nützlich, um in die Politik zu wirken, müssen sie oder ähnliche öfter angewandt und die Ergebbnisse immer wieder veröffentlicht und in der Greiemarbeit verwendet werden. Das ist ein verflucht dickes Brett.

    Bisher habe ich diesbezüglich Erfahrungen nur in der freien Wirtschaft gesammelt, wo die Unternehmen natürlich weniger von strukturellen Rahmenbedingungen betroffen sind bzw. auf diese größeren Einfluss haben.

    Das mag sein, aber auch da herrscht die Tendenz zur Vereinzelung der Mitarbeiter, es gibt eine noch höhere Konkurrenzhaltung und wer's nicht packt, muss halt gucken, dass er härter wird. Für die Betriebsräte weht auch ein zunehend kalter Wind - in bin da in gutem Kontakt - und ich finde, dass auch dort wieder mehr grundsätzliche Strukturen hinterfragt werden müssen.

    Oftmals hakt es m.E. vor allem an der Analyse-Kompetenz, um aus den jeweiligen Ergebnissen die richtigen Schlüsse zu ziehen. Wird denn z.B. auch im Längsschnitt untersucht, wie sich die Stressoren, die aufgrund des Arbeitsumfeldes entstehen, auf die AU-Tagen auswirken? Spätestens dann sollte doch die Handlungsbereitschaft seitens der KM da sein?

    Kommt drauf an, wer auswertet und wonach spezifisch geguckt wird. Aber ja, wir hatten auch schon Rückmeldungen von Schulen, bei denen der Krankenstand extrem hoch war, siehe oben, und die mal mal rausfinden wollten, woran das lag.
    Und diesen Schulen war es sehr wichtig, dass man danach auf die Suche nach Lösungsmöglichkeiten geht, die nicht bedeuten, dass die Kollegen einzeln auf die Suche nach ner guten Therapie oder Rückenschule oder Achtsamkeitskurs gehen müssen. Da waren die nämlich alle schon. :)

    Die Gewerkschaften bzw. die Gewerkschaftsvertreter, die ich auf verschiedenen Ebenen kennenlernen durfte, haben stest sehr großes Engagement bewiesen. Man sieht das einerseits in bildungspolitischen Beschlüssen, wenn man sich ein wenig mit deren Genese beschäftigt. Dann sieht man nämlich auch, was der Gesetzgeber/Dienstherr noch alles so durchsetzen wollte, bevor das durch die Personalvertretung musste.

    In der TAT!! Leider lässt sich das kaum öffentlichkeitswirksam vermitteln. Lange, quälende, oft unendlich komplexe Prozesse.

    Außerdem sieht man das dann, wenn man sich mit einem ganz konkreten Anliegen an seine Gewerkschaftsvertreter wendet. Mir wurde da immer sehr schnell, kompetent und zielführend geholfen.

    Schön zu hören. Leider führe (nicht nur) ich ja immer öfter Telefonate, bei denen Menschen fordern, dass die schwierigen Umstände, unter denen sie arbeiten müssen JETZT SOFORT und von mir persönlich heute noch abgestellt werden. Teile ich dann mit, dass das so nicht funktioniert und beschreibe ausfürhlich den Weg, wie es - mit viel Aufwand und auch Arbeit vor Ort - funktionieren kann, werde ich auch gerne mal beschimpft. "Nie macht die Gewerkschaft was! Was bilden Sie sich eigentlich ein!! Das soll ich auch noch selber machen? Wozu zahle ich Mitgliedsbeiträge!!". Gerne auch von Leuten, die gar keine zahlen. :D

    Ich wundere mich dann immer, dass Lehrer, die eigentlich den Spagat zwischen Elternwunsch "dann machen Sie doch endlich mal Unterricht, der auch meinen faulen und doofen Sohn so sehr interessiert, dass er ab sofort eine eins in Ihrem Fach hat und Abitur machen kann!" und der Realität "dicke Bretter bohren dauert lang, ist anstrengend und erfordert Eigeneinsatz" nicht übertagen können auf die Erwartungen, die sie an die Gewerkschaften oder Bezirks- und Gesamtpersonalräte oder andere Gremien haben. Vielleicht sind wir, wenn es um die eigene Haut geht, doch auch alle nur verwöhnte und quengelige Kinder ;)

    Ich bin politisch nicht mit allem einverstanden, was "meine" Gewerkschaft vertritt, aber ich zahle die Mitgliedsbeiträge gerne, weil ich mich gut aufgehoben und gut beraten fühle.

    Ich bin, als sehr gymnasiale Oberstufenlehrerin, auch oft in heftigen Diskussionen mit deme einen oder anderen Mit-PR oder Mitgewerkschaftler. Und bestimmt nicht mit allem einverstanden (mal davon ab, dass sich da in den letzten Jahren ganz schön viel bewegt hat und Positionen sich auch ändern). Aber auch da halte ich es mit dem Motto "Es gibt nichts Gutes - außer man tut es." Und zwar selbst.

    Wer Veränderung will, kann halt nicht aufm Sofa sitzen und quengeln.
    Bringen wir zumindest immer unseren Schülern bei.
    Hoffe ich.

    Ich hatte das oben Zitierte aber aus dem Niedersächsichen Gesetz zitiert, weil die Person, die im thread die schlechten Bedingungen beschrieb, aus Niedersachsen kam - das kann Anna Lisa jetzt nicht wirklich als Grundlage verwenden.

    Die Teilzeitverfügungen und -dienstvereinbarungen sind eher ein hessisches Phänomen.

    Das Teilzeit- und Befristungsgesetz sagt: "Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht wegen der Inanspruchnahme von Rechten nach diesem Gesetz benachteiligen.", deshalb gibt es in den meisten BL eine Einteilung in teilbare und nichtteilbare Dienstpflichten. Nicht teilbar sind Konferenzen und Dienstversammlungen, Unterrichtsverpflichtungen und so weiter. Teilbar sind Elternsprechtage, Tage der offenen Tür und natürlich ggf. auch externe Fortbildungen - entweder macht man sie nur jeden zweite Mal oder nimmt nur anteilig teil. Interne Fortbildungen sind da anders gelagert. In NRW wird auf jeden Fall auch die DV als Mittel der internen Regulierung empfohlen, denn viel der Formulierungen im unten stehden Dokument lassen Spielraum für genauere Bestimmungen.

    Eine weitere Handhabe sind die Rechte der Lehrerkonferenz, in NRW relativ weitgehend und die Mitbestimmungrechte des Personalrats auch. Also ist es sehr wohl möglich, dass ein PR sich mit dem Dienststellenleiter um eine Dienstvereinbarung Teilzeit bemüht, Vorlagen gibt es zu Hauf im Netz. Hierzu kann man mal folgendes Dokument aus NRW konsultieren:

    (etc. es lohnt sich, das mal ganz durchzulesen!).


    Da könnte man im Rahmen von Konferenzbeschlüssen oder Dienstvereinbarungen einiges mit Leben füllen: zum Beispiel: was ist "rechtzeitig" ? Und wenn es nicht rechtzeitig angekündigt war, müsste laut der oben stehenden Forumulierung die TZKraft auch nicht daran teilnehmen können dürfen. Und so weiter.

    In Hessen haben mit GEW-Hilfe mal ein paar TZKräfte auf diverse Dinge geklagt und es gab ein paar personalrätliche Beschlussverfahren, so dass wir mittlerweile wesentlich klarere Verfügungen haben - zum Beispiel ist klar definiert, dass jede unvermeidbare Überbelastung durch Freizeitausgleich ausgeglichen werden muss, und nur in absoluten Ausnahmefällen Mehrarbeit finanziell ausgegelichen werden darf - wenn Schulleiter das zu oft beantragt bei Amt, kriegt er aber schön auf den Deckel und überlegt sich was anderes. Kostet das SSA dann nämlich Geld :)

    Nein. Was ich an diener Stelle tun würde, wäre
    a) mich solide über meine Rechte informieren
    b) mir eine Gruppe anderer TZK suchen, wenn möglich und diese informieren.
    c) zum Personalrat gehen und zwar nicht in einem Tür&Angel-Gespräch sondern auf eine Sitzung
    d) dort darum bitten, dass das für diese Schule geregelt wird. Besprechen, welche Unsäglichkeiten via Konferenzbeschluss und welche via DV bearbeitet werden können
    e) ständig (am besten in der Gruppe) Mehrarbeitsvergütungsanträge ausfüllen für solche Dinge wie Methodentraining, Mehrarbeit ab der ersten Unterrichtsstunde** usw. die m.E. reguläre Unterrichtstätigkeit und damit Merharbeit sind und ähnliches, dann werden die Zustände auch bei eurem SSA bekannt, dort kommt dann Freude auf. ;)


    http://www.gew-nrw.de/uploads/tx_files/SP_Dt_2012-05-09.pdf
    ** Für alle Schulen des Bezirkslange die maximale Unterrichtsverpflichtung einer Vollzeitkraft nicht erreicht ist. Wird darüber hinaus gearbeitet, kommt die Mehrarbeitsvergütung zum Tragen. Ansprüche müssenspätestens 6 Monate nach ihrer Fälligkeit schriftlich bei der Dienststelle beantragt werden.
    9.2.
    FürTeilzeit-Beamte ist die anteilige Bezahlung ab der ersten Ustd ebenfalls mit Hilfedes GEW-Rechtsschutzes erreicht worden (Europ. Gerichtshof, 6.12.07; BVerwG 13.3.08, OVG NRW16.10.08) OVG NRW: „ Es handelt sich bei diesen Stunden um Mehrarbeit. Das gilt auch,soweit in dem betroffenen Monat -...- Stunden ausgefa
    llen sind. Derartige Unterrichtsausfälle aus Anlass etwa von Schulveranstaltungen, Zeugnisausgaben oder der Abwesenheit von Klassen aufgrund von Klassenfahrten kommen jeder Lehrkraft zugute.“ Das MSW folgt dem Urteil(Erl. 5.12.08), das LBV gibt Hinweise zur Durchführung (26.1.09) .
    Die Bezirksregierung Detmold verfügt: anteilige Bezahlung bis zur vollen Stelle, wenn die individuelle Anzahl der Unterrichtsstundenim Zeitraum einer Woche
    überschritten wird. Eine Verrechnung mit Ausfallstunden anderer Wochen ist nicht erlaubt.
    Ist die Mehrarbeitsvergütung höher, gilt diese (Günstigkeitsvergleich) .
    Erst ab der vollen Stelle gelten die Regelungen der Mehrarbeitsvergütung. Bezahlt wird,wenn 4 Ustd mehr geleistet wurden (siehe 7.)
    .
    Antragsfrist neuerdings (BGB): Die Verjährungbeträgt 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

    Auf jeden Fall sollte man nochmal das niedersächsische Schulgesetz auf die Teilzeitfragen hin lesen und den Bezirkspersonalrat nach aktuellen Dienstvereinbarungen für den Bezirk fragen. Mit dem Gesetz kann man nämlich eigentlich arbeiten, im GGs zu Hessen, wo das nur in DVs und Verfügungen zu regeln war. Das umzusetzen obliegt dann den ÖPR in Form von Dienstvereinbarungen und Kollegien in Form konsequenter Beschlüsse.

    Zitat

    Aber wo ist eigentlich unsere Berufsvertretung, die eigentlich dafür zuständig sein sollte, solche Missstände zu bekämpfen, statt sich in Schweigen zu hüllen und die Landschaft mit Gesamtschulen zuzupflastern. Das scheint den GEWs deutlich mehr am Herzen zu liegen als das psychische Wohlergehen ihrer Mitglieder und der Kampf gegen menschenverachtende Arbeitsverhältnisse.

    Achja... Ich liebe es. :)
    Also erstens beschäftigen wir uns ununterbrochen damit: in den Bezirkspersonalräten zum Beispiel, aber auch in den Hauptpersonalräten und mit den einzenen Kollegen, die wir im jeweiligen Schulamt vertreten, nicht nur bei dem Thema. Wir haben allein im letzten Jahr X-ZIG (dreistellig in Hessen?) Fälle zu Teilzeitfragen intensiv betreut, meist auch erfolgreich, durch Verhandlungen, Beschlüsse, Einzelberatungen, Gerichtsverfahren. Wir machen Rechtsberatung, wir gehen für Einzelpersonen zu Dezernenten und Schulleitern und setzen Verbesserungen durch, wir erörtern das mit den Behörden und nageln die auf Ansagen in den Schulleiterdienstversammlungen fest, beraten in Personalversammlungen, unsere Rechtsstelle vertritt die Kolleginnen, die vor Gericht gehen, wir fechten Dienstvereinbarungen in den SSÄ durch, mit erheblichem Aufwand zum Teil, - eigentlich arbeiten wir ununterbrochen an diesem, wie an vielen, vielen anderen Themen - von der Überlastungsanzeige über die Mitbestimmungsrechte zu Arbeits&Gesundheitsschutz. Sowohl innerhalb der Gerwerkschaft als auch in den Bezirkspersonalratsfraktionen der GEW. Unser täglich Brot.

    Alle grundlegenden Dienstvereinbarungen sind mit gewerkschaftlicher Unterstützung entstanden. Die Juristen in unserer Rechtsstelle (und auch in anderen Ländern) haben dazu Schulungs- und Beratungsmaterial erstellt, Einzelkollegen beraten, vor Gericht vertreten, die Rechtsberatung (ehrenamtlich!) telefoniert sich die Ohren blutig und schreibt Stellungsnahmen und begleitet und berät, in Dienstgesprächen, Personalversammlungen, im Schulamt ... Das kostet übrigens ganz schön was. Zeit, vor allem. Und Personal. Viele machen das übrigens ehrenamtlich. Wir als GPR machen die Einzelfallberatung übrigens auch ehrenamtlich, aus gewerkschaftlichem Selbstverständnis. Müssen wir nicht, da wir eigtl. nur dienststellenübergreifend zuständig sind. Gewusst?
    Und dann gibt es ja noch die Zillionen anderen Themen. Die vielbejammerte Gesamtschule ist eigentlich eher vom Tagesprogramm verschwunden, die Arbeitsfülle ist viel zu hoch bei den aktuell anliegenden Themen.

    Was denkst du denn, was eine Gewerkschaft machen kann? "Mach, das das Problem weggeht" ist oft der Unterton bei solchen Anfragen. Warum? Weil kein Gewerkschaftsvertreter bei dir zu Hause vor der Tür steht, dich persönlich fragt, wie es dir geht, und wie er dir helfen kann um dich dann an der Hand zu nehmen, und dir dein persönliches Problem zu lösen?

    Am liebsten sind mir solche Bemerkungen immer von Leuten, die selbst nicht in der Gewerkschaft aktiv sind. :D Da kommt Freude auf. Besser noch: noch nicht mal Mitglied. Keine Beiträge zahlen, aber wollen, dass kostenpflichtige Rechtsvertretung, Beratung, Schulung und Vermittlung für alle einzelnen Fälle angeboten wird. :/

    Diese larmoyante Konsumhaltung geht mir auf den Sack. Sorry.

    Was machst du denn in / für die Gewerkschaft? Bist du überhaupt in einer? Zahlst du Beiträge? Und wenn ja, wer IST eigentlich die Gewerkschaft? Genau: DU. Wenn dein Thema nicht repräsentiert genug ist in deiner Gegend: Bist du in einem Referat oder hast eins gegründet? Zum Beispiel im Referat Arbeitszeit/Teilzeit? Warum nicht? Guckst du nach, was dein Bezirksverband zum Thema Teilzeit herausgegegeben hat? Gehst du auf Delegiertenversamlungen und stllst Anträge? Zum Beispiel zum Thema Teilzeit? Hast du beim Bezirkspersonalrat nachgefragt, was die anbieten können? Geht dein Personalrat zu den von der Gewerkschaft regelmäßig und flächendeckend angeboteten Personalräteschulungen? Wenn nein, warum wurde er/sie dann gewählt? ...?? ??

    Maike: vielen Dank für diese ausgezeichnete Argumentation! Wir (alle GS im Ort) haben im vergangenen Jahr eine Überlastungsanzeige ans KuMi geschickt und lediglich süffisante bis abwertente Komentare als Antwort erhalten. Sind eben dabei, ein Antwortschreiben darauf zu verfassen.


    Jaaaja, die Antworten aus dem HKM. Habt ihr auch die Textbausteine mit der Phrase "das sind halt die Erscheinungen der Postmoderne bekommen"? Das ist der Gipfel.
    Hier in der Gegend gab es Pressekonferenzen dazu, de Presse ist stellenweise interessiert. Fragt doch mal ein paar lokale Blätter und ein paar Schulen, die ÜLAs gestellt haben, ob die zusammenkommen und mit der Presse mal reden wollen. Und ÜLAs würde ich immer auch an lokalen GPRL und das Stadt/Kreisschulamt schicken. Samt Antworten und Antwort-Antworten und Re-Antwort-Antworten usw. Immer schön im Gedächtnis bleiben und Arbeit machen! :) Bleibt dran!

    Die Fortbildungen sind also Teil eines Etats, der nicht unbedingt von der Schulleitung verwaltet wird?

    Die Schulleitung ist verantwortlich, wer den Haushalt schlussendlich verwaltet, hängt von eurem internen Geschäftsverteilungsplan ab.

    Gibt es denn eine Auskunftspflicht darüber, wieviel Geld für Fobis da ist? Weil ohne diese Kenntnisse kann man ja theoretisch keine sinnvollen Beschlüsse fassen ("wir beschließen einmal im Monat Rückenfit-Entspannungsfortbildung für alle" oder so ).

    In den meisten Bundesländern ist der Haushalt der Gesamtkonferenz vorzulegen und diese stimmt darüber ab. Ob das bei euch auch der Fall ist, müsstest du nochmal nachgucken.

    Ich wollte mich eigentlich als Gast anmelden, ich habe aber nicht herausfinden können, wie das geht.

    Gar nicht.

    Unsere Konferenzordnung sieht das Abstimmen über "Empfehlungen" zu Fort- und Weiterbildungsfragen vor. Was bedeutet das? In welchem Rahmen und Stundenumfang dürfen Lehrer über Fortbildungen abstimmen?

    Ihr dürft nur über Empfehlungen - also "soll-Bestimmungen" abstimmen, die ihr dann qua Beschluss formuliert. "Es soll kein Kollege mehr als drei Freistunden pro Woche haben" oder "Jedem Kollegen soll es an zwei Tagen im Jahr möglich sein, auch in der Unterrichtsszeit Fortbildungen wahrzunehmen". Sowas.

    Darf das Kollegium zum Beispiel regelmäßige Supervision einfordern? I

    Ja. Nur: ob es sie kriegt hängt u.a. vom Budget, der Frequenz und anderen "Sachzwängen" ab.

    In welchem Umfang? Und was heißt "Empfehlungen"? Wem empfehlen wir was? Dem Schulleiter oder der Schulkonferenz?

    Dem umsetzenden Teil der Dienststelle. Bei Unterrichtsverteilung usw. dem Schulleiter, bei Fortbildung sicher zum Teil auch dem SL, der den Untericht drumrum planen müsste, wenn es sehr zeitaufwändig ist, den Zuständigen für die Haushaltsmittel, und bei euch auch immer der Schulkonferenz.

    Da aus unserer Sicht bisher kein Instrument besteht, welches alle dafür relevanten Maße ausreichend abdeckt, haben wir dieses auf Grundlage bereits bestehender Skalen und mit Unterstützung mehrerer Lehrkräfte entwickelt.

    Das sehe ich anders, ich behaupte, das von mir verlinkte deckt auch die Faktoren ab, auf die Sie fokussieren wollen, allerdings in wesentlich kontextgebundener Weise. Und das ist das Entscheidende.

    Wie regelmäßig werden bei Ihnen Beurteilungen von Arbeitsbelastungen durchgeführt und finden im Anschluss auch entsprechende Maßnahmen statt oder werden Sie mit den Resultaten dann eher allein gelassen?

    Es gibt viele Schulen, die den oben verlinkten Fragebogen regelmäßig nutzen. Inzwischen wird er - leicht abgewandelt - übrigens auch von Universitäten und einigen großen Behörden genutzt. Da es aber grundsätzlich keine Ressourcen gibt, die das HKM daraufhin zur Verfügung stellt, dient das überwiegend der internen Arbeit: leider.

    Bisher nutzen Schulen den Fragebogen hauptsächlich für die personalrätliche Arbeit und die Gremienmitbestimmung: hier geht es darum, den flächendeckend typischen Vereinzelungstaktiken seitens der Behörden und Dienststellenleitung ("Nur Sie / nur ein paar hier haben das Problem, alle anderen kriegen es besser hin") entgegen zu wirken und eine valide Zahlenbasis zu haben, mit der man tatsächlich bestehende, strukturelle Probleme belegen, ansprechen und - zum Beispiel in Form von Dienstvereinbarungen, Konferenzbeschlüssen, Initiativanträgen und betriebsärtzlichen Begehungen - bearbeiten kann.

    Die oben genannte Vereinzelungstaktik und die Erwartungshaltung an Lehrer, und auch von Lehrern an sich selbst, zur Herstellung von leuchtenden Kinderaugen(tm) so gut wie alle Arbeitsbedingungen zu akzeptieren, in Kombination mit der annähernden Unmöglichkeit diesen wirksam zu begegnen, da man immer durch das Vorhandensein von Abhängigen/Anvertrauten erpressbar ist, dürften die grundlegendsten Faktoren für eine sehr hohe Belastung sein, und der Grund, warum bei vielen Lehrern Gesundheit bei Weitem nicht an erster Stelle kommt und, strukturell bedingt, auch gar nicht kommen kann.

    Erhebungen, die darauf abzielen, den Lehrer allein in die Verantwortung für seine Gesundheit zu nehmen, befördern genau diese Grundhaltung seitens der verwaltenden Behörden, der amtlichen Aufsicht, des Ministeriums, und unter den Mitarbeitern selber.

    Ich halte das für problematisch und sehe deshalb auch Ihre Umfrage, wie viele andere sehr ähnliche, kritisch.

    Die individuell Lösung - die oft keine nachhaltige ist - ist meistens die kostenneutrale für den Staat. Daher sind solche Umfragen sehr beliebt. Der belastete Kollege soll sich, im Zweifelsfall auf eigene Kosten, in Behandlung begeben. Er soll effizienter arbeiten - was auch immer das sein soll. Achtsamer mit sich umgehen. Mehr Fortbildungen machen. Bitte in der unterrichtsfreien Zeit. Auf eigene Kosten, denn das Fortbildungsbudget beträgt pro Nase 40 Euro. Usw.

    In den wenigsten Fällen ist das die (dauerhafte) Lösung des Problems. Kollegen, die in einem miserablen Arbeitsumfeld ihr eigenes Verhalten ändern, oder mal in Kur gehen, oder beides, erreichen in der Tat manchmal eine kurzfristige Besserung. Ändert sich das Arbeitsumfeld nicht, zerreibt es die aufgebauten Ressourcen zuverlässig wieder und die Kollegen landen wieder beim Arzt/ bei uns Personalräten/ in der Klinik.

    In den umliegenden Bezirken haben mittlerweile 60-70 Schulen kollektive Überlastungsanzeigen geschrieben. Viele andere Schulen planen das. Natürlich wissen die Kollegen, dass eine Überlastungsanzeige eine indivualrechtliche Maßnahme aus dem Beamtenrecht ist, aber sie wollten genau dem entgegenwirken, dass das Konglomerat aus behördlich verordneten, baulichen, führungsspezifischen und personaltechnischen Belastungsfaktoren - von wachsender Aufgabenfülle über feudalherrschaftliche Führungsstrukturen bis hin zu maroden, extrem ungesunden Schulgebäuden - in der individuellen Nabelschau verloren geht und doch wieder jeder Kollege für sich selber kämpfen muss. Er und seine Krankenkasse. Oder er gegen seine Krankenkasse. Und gegen die Kollegen oder Leitungsmitglieder, unter denen er sonst als nicht belastungsfähig gilt. Usw.

    Umfragen wie die Ihre betrachten den belasteten Kollegen als individuell verantwortlich für seine Belastungsgrenze und den Umgang damit. Ich kann Ihnen versichern, dass das mitterweile nicht mehr der Standardfall von geschädigter Lehrergesundheit ist - vielleicht noch nie war.

    Ich sehe keinen Grund warum nicht psychologische Erhebungen auch genau darauf fokussieren können sollten. Es könnte, im besten Falle, herauskommen, dass man die Frage nach der Lehrergesundheit vor allem strukturell und nicht individuell angehen muss. Das wiederum könnte die politische Arbeits- und Argumentationsgrundlage für echte Veränderungen werden. Ich sehe das als ein lohnenswerteres Ziel, als weiterhin nach dem zu schauen, was einfach nichtsehr oft der Punkt ist...

    Habt ihr praktische Erfahrung mit dem Verfassungsschutz und der Polizei in solchen Sachen? Was denkt ihr denn, was die genau in einer Schule oder Familie machen?

    Ich kann's ja mal verraten, ich hab die Erfahrung nämlich: nix.
    Familie kommt beim VFS auf ne Liste. Es wird geguckt ob, da schon jemand online aktiv ist, oder offline, falls nachweisbar.
    Wenn nicht, also meistens, wird "weiter beobachtet", wie aktiv das getan wird, hängt von der Personalsituation ab. Mal guckt ein Beamter nach, mal nicht.
    Wenn doch was vorliegt - ja dann ...wird auch weiter beobachtet. Was halt der VFS so macht...
    Der Verfassungsschutz wird aktiv, wenn jemand bei euch 5-50 Schüler mit ner Kalaschnikov umgemäht hat. Und keinen Tag früher.

    Ein guter Jugendkoordninator bei der Polizei (in vielen Ländern den Stellenstreichungen anheim gefallen) macht vielleicht, also im Falle der Nachweisbarkeit von irgendwas, eine Gefährdungsansprache. Aber bestimmt nicht zwei. Oder drei, oder tägliche.
    Im besten Fall hat dann die Familie nen kleinen Schock und guckt genauer hin, kann es aber vermutlich auch nicht so leicht ändern, im schlimmeren und wahrscheinlicheren Fall ist sie stinkesauer und vertraut keinem in der Schule mehr.

    Verfassungsschutz und Polizei als Blitz-Heilmittel für's Schulklima zu erhofften ist entweder leicht naiv, deutlich uninformiert oder man hat halt keine Lust sich selber mit dem Thema zu beschäftigen...

    Ich wiederhole nochmal:
    Wer wirklich helfen kann sind solche oder ähnliche: violence-prevention-network.de/de/
    Nehmt Kontakt auf.
    Und danach steht extensive und intensive Zusammenarbeit an...

    PS: den lokalen Imam würd ich auch eher nicht um Hilfe bitten.

    Wieder eine Umfrage, bei der überwiegend die Einstellung des Lehrers zu seiner Arbeit den größten Faktor für die Lehrergesundheit ausmacht ... *seufz*

    Instrumente, die auf die tatsächlichen Belastungsfaktoren in einem wesentlich angemessenerem Maße eingehen, gibt es doch schon längst - zum Beispiel hier: http://umfrage.schuleundgesundheit.com/index.php?id=1055
    Da mal reingucken. Ist von Personalräten und Betriebsärzten und Experten des Arbeits&Gesundheitsschutz entwickelt, detailliert genug und die externen Faktoren, die die eigentlichen belastenden / gefährdenden sind, werden ausreichend erfasst.

    Sprechstunde ist eine tolle Idee! Wie organisiert man so etwas im Vorhinein mit Terminabsprachen? Oder ist das first come, first serve?

    Bei uns muss jeder Lehrer eine Sprechstunde festlegen, diese werden gesammelt und die Sekretärin ist informiert, Tutoren informieren ihre Kurse und Fachlehrer ihre Klassen/kurse. Auf unseren Benachrichtigungsformularen (Unterrichtsversäumnisse, Leistungsabfall, etc. ist afür eine Lücke im Satz "Für Rücksaprachen stehe ich Ihnen nach Absprache in meiner Sprechstunde am______ um _____ im Raum _____
    zur Verfügung. Bitte melden Sie sich über (Sekretariatsnummer oder dienstliche email) an." Hat man mehrere Anmeldungen an einem Tag, verkürzt sich halt die Gesprächszeit... logisch.

    Der Kollege bewertet, seinen Erzählungen nach, recht transparent für die Kinder. Wie zugänglich machen? Für jede (ins. mündliche) Note eine Mitteilung rausgeben oder nur bei Bedarf hervorziehen können?

    Wie man das in der Grundschule organisieren könnte, weiß ich jetzt auch nicht so genau. Wir haben dazu in einigen Fachschaften Konferenzbeschlüsse - z.B. hat Englisch eine festgelegte Kriterienliste für mündliche und schriftliche Leistungen und Klausurbewertungen, die die Schüler in die Hand bekommen. Andere Fächer haben das auch. Wir geben mit jeder Arbeit den Erwartungshorizont mit raus, die Schüler wissen dann, was sie hätten schreiben sollen.
    Wir haben uns auf bestimmte Modalitäten geeinigt - z.B. aktuellen Stand der mündliche Noten immer auf die aktuell zurück zu gebende Klausur zu schreiben, so dass die Schüler zwei Mal im Halbjahr mindestens ihren kompletten Leistungsstand wissen. Das wirkt erheblich klärend für die Eltern und wir haben eigentlich wenige Überraschungen und wenig Dauergesprächsbedarf. Ist aber halt auch Oberstufe. Bei euch könnte man ja aber schon auch mal drüber nachdenken, was man den Eltern auch zur Orientierung an die Hand geben könnte, es gibt ja sicher Kompetenzprofile dafür, was man im Fach X in Klasse Y so können muss für ne 1 oder ne 3...? Geht natürlich nur fächerweise. Für die generelle mündliche Beteiligung gibt es aber auch Übersichtsideen im Netz, daran könnte man sich ggf. orientieren und mal was für die Schule erstellen, was dann gf. fachlich modifiziert wird. Kostet wahrscheinlich nicht mal lange Arbeit: Klaust du hier http://wolfgang-ernst-gymnasium.de/index.php?page=bewertungskriterien oder an ähnlichen Stellen - gibt's massenhaft im Netz.

    Und dann für die Eltern die Information rausgeben, dass bei jeder Arbeit der aktuelle Stand rausgegeben wird, man also immer weiß, was Sache ist, und dazwischen aber nicht jeder Einzelpups besprochen werden muss und kann. Wem der Stand der Dinge im März nicht passt, kann ja bis zur nächsten Arbeit & Rückmeldung im Mai oder so dran werkeln. Wenn man ein paar Tipps dazu schreibt - geht ja recht schnell ("Mache deine Hausuafgaben ausführlicher und gründlicher, trage deine Ergebnisse öfter vor, melde dich etwas häufiger und achte auf eine ordentlichere Heftführung. Konzentriere dich in der Gruppenarbeit auf das Thema."), weiß schüler auch wie. Dann haben Eltern/Kind einen Plan, fühen sich sicherer und haben weniger Gesprächsbedarf.

    Müsste doch eigtl. auch in der GS gehen?

    Macht es dann nicht Sinn, wenn alle an einem Strang ziehen und bestimmten Modalitäten absprechen und dies den Eltern gemeinsam (z.B. Elternabend mit allen Fachlehrern und Klassenlehrer) mitteilen? Zum Beispiel, dass es nur zu bestimmten Zeiten Elterngespräche gibt und nicht täglich? Erreichbarkeit nur über mail (die man ja lesen kann, wenn man Zeit hat) und nicht über ständige Anrufe? Sprechstunde einmal die Woche und wenn die schon voll ist, muss man halt nächste Woche wieder kommen? Mitteilungen nur in fester Form (i.e. gemeinsames Formular) und nicht im Dauertakt und wann jeder Lust hat?

    Solche Maßnahmen funktionieren ja in jeder größeren Behörde und aus gutem Grund, da sie einen Gleichbehandlungsgrundsatz für die Bearbeitbarkeit festlegen und nicht nach dem Motto "wer am häufigsten anruft/ am lautesten schreit, bekommt am schnellsten eine Antwort" operieren?

    Ist natürlich am Anfang etwas Arbeit, weil man gute Absprachen treffen und sich gemeinsam konsequent an diese halten muss, kann aber diese Flut eindämmen und etwas organisiertere Abläufe garantieren.

    Wirksam gegen laufende Notendiskussionen ist auch, klare Kriterien schriftlich festzulegen und zugänglich zu machen, und sich dann natürlich auch dran zu halten. Bewertungen und Punkte/notenvergabe bei jeder Arbeit klar beschreiben - Gespräche über Einzelleistungen müssen dann nur noch stattfinden, wenn außerhalb dieser Leistungsmessungen etwas Besonderes auftritt (Kind beteiligt sich mehr/weniger/nicht).

    Die didaktische Analyse (die übrigens im "richtigen Leben" völlig für den Allerwertesten ist!) für grammatische Phänomene bezieht sich eigentlich immer auf Sprachkompetenz und Sprachbewusstheit und deren Funktion in der Gesellschaft / im Leben.
    Also könnte man folgende Überlegungen anstelle und mit dem konkreten Unterrichtsinhalt verbinden:

    Sprache ist das kommunikative Medium der Menschen, ihre Form des Ausdrucks. Je präziser und korrekter sich SuS ausdrücken können desto effektiver können sie ihre Anliegen begründen, vertreten, nach außen tragen (Beispiele nennen: Schule, Ausbildung, Beruf, Verträge, Beziehungen, trullala)).

    Sprachkorrektheit ist dabei die Kompetenz, die es ihnen ermöglicht, genau verstanden zu werden, sich angemessen mitzuteilen, sowie Mitteilungen anderer in ihrer Intention und ihrem Inhalt verstehen zu können. (erklären, warum das im Leben wichtig ist). Dies ist eine Kompetenz, für die sie sich in vielfältigen Übungen mit grammatischen Phänomenen und deren Funktion auseinandersetzen und diese automatisieren müssen.

    Satzglieder sind (hier erklären, wieso deren Kenntnis wichtig dafür ist, zu erkennen, was man mit einem Satz alles machen kann und welche Funktion dabei die Satzglieder haben - ihre Stellung ändert Aussage zu Frage zu Aufforderung etc... und wie wichtig es ist, dieses Instrumemtarium zu beherrschen: Herstellen von Bedeutung, Auflösen von Mehrdeutigkeiten, usw.)

    Die so gewonnene Kompetenz muss in Textherstellung und Textüberarbeitungsformen übertragen und angewendet / geübt werden, (hier deine konkrete Text/Übungsform anpreisen und erkären, wieso gerade diese Satzglieder kontextbezogen besonders gut festigt und warum diese Textform lebenswichtig ist: Brief, Bitte, Frage, Apell z.B.).

    Das kriegste schon hin :)

    Daraufhin haben wir nach Berichten angefragt, der Psychologe aber hat die Anfragen abgelehnt, mit der Begründung er könnte uns diese nicht geben.

    Wenn ihr die Patienten bei dem Psychologen wart, ist das unzulässig, der Patient ist berechtigt, seine Diagnosen zu erhalten. http://www.ratgeber-arzthaftung.de/Akteneinsichtsrecht_Gutachten.htm

    Nun ist meine Frage: Kann man ihn - trotz der "dringenden Empfehlung" ihn auf einer Förderschule anzumelden - dennoch auf einer Regelschule anmelden?

    In NRW geht das meines Wissens nach, er hat dann halt so eine Erprobungsphase in der Wunschschulform, die er aber bestehen muss. Das können ja hier answesende NRWler nochmal erläutern.

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