Du kannst natürlich auch später noch Ländertausch machen, das geht, wenn jemand zufällig von nds nach s-h möchte. Oder du beantragst eine Freistellung. Zu welchem Zeitpunkt diese dann aber bewilligt wird, kann ich dir nicht sagen. Für Grundschulen gilt glaube ich, dass du die ersten 4 Jahre nicht weg kannst.
LG, Silja
