Ich stimme Herrn Rau zu - habe bisher nichts gepostet, weil doch der Ton schnell seltsam wurde in diesem Thread.
Handys sind nicht, wie viele meinen, in Bayern an Schulen grundsätzlich verboten. Sie (und alle digitalen Geräte) sollen nur ausgeschaltet mit sich geführt werden. Die Nutzung für unterrichtliche Zwecke ist, wenn der Lehrer es erlaubt, davon völlig unbenommen.
Handys setze ich aktiv im Deutschunterricht ein zur Dokumentation, als Mittel zur Filmanalyse z.B. uvm., ab und an werden in allen drei Fächern auch die Tafelbilder fotografiert, wenn im Rahmen der Stunde keine Zeit mehr bleibt (wenn ich das Gefühl habe, dass alle gut mitgearbeitet haben). Ich selbst verwende es als Arbeitstool. Soll heißen, ich verteufle es nicht - ganz im Gegenteil - und halte es für wichtig, sich damit schulisch auseinanderzusetzen, und zwar nicht nur als Unterrichtsinhalt, sondern als herkömmliches Werkzeug wie Füller und Buch.
Die Verordnung von von oben macht es sicherlich leichter in der Schule durchzusetzen, dass die Handys aus sein sollen. Entsprechend entlastet es, weil man eine Diskussionsfront weniger hat, i.d.R. halte ich meine Hand auf, wenn ein Klingelton ertönt und weiß, ohnehin bei wem es geklingelt hat - alle Schülerköpfe drehen sich in die entsprechende Richtung. Dann legt der Schüler es hinein, ohne dass ich großartig nachhaken muss. Ist es einmalig, bekommt er es am Ende der Stunde zurück. Erwische ich ihn beim Spielen o.ä. wird es bei der Schulleitung abgegeben und die Eltern müssen es abholen, wenn sie Zeit haben. Werden Bilder gemacht und tauchen diese bei FB auf, wird der Disziplinarausschuss einberufen.
Manche Eltern zeigten sich schon froh, dass wir das "Ding" abgenommen haben und holen es nicht sofort ab.
Wie gesagt: Die Verordnung von oben entlastet. Wie man sie umsetzt, ist jedem Kollegen/jeder Schule selbst überlassen. Die Schüler sehen es in der Regel gelassen.