Beiträge von textmarker

    Hallo chilipulver
    1. "Was soll der Quatsch? Woher nimmst du denn bitte diese Sicherheit?"
    Ist das deine übliche und "freundliche" Art Postings zu kommentieren? Da mcht mir das Posten richting Spass!!! Mit 15 Postings bist du ja schon ein alter Hase im Forum!
    2. "Abgesehen davon, dass ich es für reichlich unmöglich halte, die fehlenden Scheine und die Prüfungen innerhalb von 2 Jahren nachzumachen (4 Jahre minus Ref), sollte man auch realistisch und ehrlich sein:"
    Wie kopmmst du auf 2 Jahre? Habe ich nicht genannt!
    3. "bei schulscharfen Ausschreibungen (die Mehrheit in NRW) frage ich mich, was eine Schulleitung dazu bewegt, eine 50-55jährige einzustellen."
    weil ich persönlich zwei Kollegen kenne die mit über 50 eingestellt wurden


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    Hallo waldkauz,


    ""Vielleicht kannst du sogar an deiner jetzigen Schule bleiben""


    Das macht natürlich keinen Sinn wenn du NICHT über OBAS in den "grundständigen" Lehrerberuf wechseln möchtest oder kannst.


    Ich hatte die alte Teilanerkennung im Hinterkopf. Diese wird übrigens nur noch bis Oktober 2011 ausgesprochen. Eingangsschluss wäre (wahrscheinlich) der 30.09.2011 ---> HEUTE!! <-- beim Dezernat 46 der BR-Düsseldorf.


    Von deinem Magister würde wahrscheinlich "nur" die Fachwissenschaft des 1. Faches (Deutsch) anerkannt. Den Rest, also die 2. Fachwissenschaft, 2* Fachdidaktik und EW müsstest du sowieso nachstudieren.


    Da du jetzt (wahrscheinlich) den Antrag nicht mehr stellen kannst würde ich an einer Stelle - um Zeit zu sparen - an den entsprechenden Unis abklären was dir von deinem Magister hochschulintern anerkannt werden könnte. Darauf aufbauend die Fächer Deutsch und Katholische Theologie auf Lehramt nachstudieren. Bedenke aber, dass die Lehrerausbildung auf Betchlor / Master umgestellt wird. Du musst dich also beeilen um noch in die auslaufenden Studiengänge hineinzukommen.


    Ob andererseits eine hochschulinterne Anerkennung des „alten“ Magister für das Betchlor / Master Studiums mit Abschluss „Master of Education“ möglich ist?


    Ein Studium anderer Fächer wäre natürlich möglich dauert aber auch entsprechend länger.


    In das Ref kommst du nach dem 1. Staatsexamen zu 99,99%. Eine Anstellung als "regulärer" Lehrer wirst du mit SICHERHEIT – auch ohne lange Wartzeiten - nach dem Ref bekommen! Notfalls über kurzfristigen Vertretungsunterricht oder mit der Bereitschaft zur Teilnahme an (fachfremden) Zertifikatskursen beim Antritt einer Stelle!


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    Hallo waldkauz,


    "b) ....... um die voraussichtlichen höheren Chancen auf Stelle."


    Die Auswahlkommission muss ggf. gerichtsverwertbar begründen können warum die Wahl auf einen Seiteneinsteiger und nicht auf einen mit am Ausschreibungsverfahren teilgenommenen "regulären" Lehrer (mit 2. Staatsexamen) gefallen ist. Reguläre Lehrer sollen /müssen vorrangig eingestellt werden. Lehrer mit Examen können gegen eine entsprechende Entscheidung einer Auswahlkommission klagen!



    "NUN MEINE FRAGE - Magisterabschluss ´91 mit Theologie als Drittfach, die ersten 2 Sem. auf Lehramt Sek. I/II und dann umgesattelt. Wäre es sinnig (und überhaupt möglich...?), nochmal einige Studiensemester fürs Lehramt draufzusatteln (unter Anrechnung des vorliegenden Abschlusses ) und anschließend ein ganz normales Ref. durchzuziehen? Denn ich hab ja schließlich noch gut 20 Jahre vor mir..."


    Würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall versuchen! Vielleicht kannst du sogar an deiner jetzigen Schule bleiben ODER den Sprung an das Berufskolleg (TV-L 12 / TV-L 13) wagen?


    Noch Fragen ;)


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    Hallo,


    für FH - Absolventen läuft eine weitere Option aus Lehrer zu werden. Anträge zur Teilanerkennung werden nur noch bis zum 31.08.2011angenommen. Zudem werden NUR vollständige Anträge berücksichtigt die bis zum o.g. Termin eingegangen sind.


    http://www.bezreg-koeln.nrw.de…46/anerkennung/index.html


    Mit einer Teilanerkennung besteht die Möglichkeit fehlende Scheine an der Uni nach zu studieren um dann an der Uni das 1. Staatsexamen abzulegen (BK und GHR-Ge). Die (Teil)Anerkennung wird nur für Prüfungsleistungen im Rahmen des alten Lehramtsstudium ausgesprochen. NICHT für die Bachelor-/Master-Studiengänge.


    Weiterhin besteht NOCH die Möglichkeit berufsbegleitend „regulärer“ Lehrer zu werden. Dies gilt aber nur für bestimmte Fächer.
    Hier der entsprechende Erlass:


    http://www.schulministerium.nr…EOTexte/Erlasse/FH_BK.pdf


    Hier die erwähnte Ausbildungsordnung (OBAS):

    http://www.schulministerium.nr…erausbildung/OBAS_neu.pdf



    Ohne bodenständige Ausbildung können sich FH-Absolventen direkt an Haupt- Real- und Gesamtschulen (SEK I) bewerben. Berufsbegleitend muss eine Einjährige Pädagogische Einführung absolviert werden.


    http://www.schulministerium.nr…agogische_Einfuehrung.pdf


    Spricht der Schulleiter nach einem Jahr eine positive Beurteilung aus kann der Lehrer an der Schule bleiben.


    Eine Übersicht und Hinweis auf die Vergütung:


    http://www.schulministerium.nr…stieg/fachhochschule.html


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    Hallo Z_WOBB,


    ich bin mal die Anlagen der ALTEN Anerkennungserlasse
    "durchgegangen". Eine Anerkennung einer Diplomprüfung in
    Wirtschaftswissenschaft hat es in KEINEM der Erlasse gegeben. Nur im Runderlass
    vom 1.2.2005 habe ich was gefunden. Hier wurde der Diplomabschluss
    "Wirtschaftsinformatik" für die Unterrichtsfächer "Wirtschaftswissenschaft"
    und "Wirtschaftsinformatik" anerkannt. Aber auch NUR für Uni und
    nicht für FH Abschlüsse!


    Die alten Erlasse sind zwar nicht mehr gültig können aber als Orientierung
    durchaus nützlich sein. Von den FH-Abschlüsse wurde generell weniger anerkannt.
    Nur für einen kurzen Zeitraum bestand überhaupt die Möglichkeit sich zwei Fächer
    anerkennen zu lassen.


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    Hallo Z_WOBB,


    "Jetzt habe ich heute einfach auf gut Glück mal beim Landesprüfungsamt in
    Köln angerufen und dort sagte man mir, dass sie normalerweise gar nichts mit
    einer Teilanerkennung zu tun hätten und dies ausschließlich über die BR laufe."


    Wie ich schon angedeutet habe sind die Damen und Herren vom Prüfungsamt Köln
    nicht auskunftsfreudig! Natürlich entscheidet das Prüfungsamt und nicht ein
    Sachbearbeiter der BR ob und wie ein Abschluss anerkannt wird. Der eigentliche
    "Verwaltungsakt" der Anerkennung "läuft" dann über die BR.


    Früher gab es die sog. Anerkennungserlasse. Diese hatten als Anhang eine Liste
    von Abschlüssen die ohne weitere Überprüfung durch ein Prüfungsamt anerkannt
    wurden. Die Sachbearbeiter der BR brauchten dann "nur" noch das Diplom/Magister
    kontrollieren und die fehlenden Vorraussetzungen (Fachdidaktik, EW) mit auf die
    (Teil)anerkennung schreiben.


    Hier ein ALTER und UNGÜLTIGER Erlass. Beachte besonders die Seiten 8 + 9.


    http://www.tresselt.de/download/anerk2009.pdf


    Textmarker

    kann jemand von den OBAS-Leuten so nett sein und mir seinen / ihren Vertrag einzuscannen und mir per PN zu mailen? Er sollte anonymisiert sein und er wird 100% - tig nicht ins Netz gestellt!!!


    Ich wollte die Vertragsbedingungen der alten OVP-B mit denen der OBAS vergleichen.


    Gruß Textmarker

    Hallo delikanli81,


    ich kann nur für NRW sprechen:
    Den sog. Fachlehrer gibt es am


    - Berufskolleg als

    • Werkstattlehrer
    • Technischer Lehrer
    • Lehrer für Maschinenschreiben
    • .....

    - Förderschule als Lehrer für

    • Geistigbehinderte oder Körperbehinderte in Förderschulen
    • Sehgeschädigte oder Hörgeschädigte im vorschulischen Bereich

    Für den Fachlehrer gibt es keinen Seiteneinstieg wie im nachfolgendem Sinne!


    Um "richtiger" Lehrer an einer Schule in NRW werden zu können kannst du neben der regulären Ausbildung auch über einen Seiteneinstieg an die Schule kommen. Dabei werden dir Diplom / Master anerkannt und du kannst im Rahmen der OBAS / OVP das 2. Staatsexamen ablegen. Den Seiteneinstieg gibt / gab es NICHT für die Grundschule!


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    Hallo wiwi,


    hier die generellen Einstellungschancen für die nächsten Jahre in NRW. Die Prognose ist top aktuell! Sie enthält sogar eine Fächerübersicht.


    http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Chancen/index.html
    http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Chancen/Prognosen.pdf


    In NRW werden zur Zeit fast alle Neueinsteiger (2. Staatsexamen) bei Antritt einer Dauer / Planstelle auf Probe verbeamtet. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen müssen natürlich gegeben sein!


    Textmarker

    Hallo Isegrimm,


    ob du das Lehramt so einfach "umschreiben" kannst bezweifle ich.


    ABER laut Einstellungserlass hast du die Möglichkeit dich mit dem "Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen - Schwerpunkt Grundschule (= Lehramt 15) an Schulen der Sekundarstufe I zu bewerben.
    Das Lehramt 15 ist "quasi" der Nachfolger des Lehramtes für die Primarstufe (=Lehramt 00).


    Hier der Link des aktuellen Einstellungserlasses. Beachte Punkt 2.3.1


    http://www.schulministerium.nr…ungserlass_06_01_2011.pdf


    Ansonsten möchte ich mich step anschließen - aber mit dem Hinweis deine Anfrage bei der BR UNBEDINGT schriftlich zu stellen.


    Textmarker

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